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A-W/0014/2024

Durchfahrtsverbot für LKW (Anlieger frei) und Anbringen eines Hinweisschilds "Bitte ganz rechts parken" für den Eupener Weg

Antrag an die BV West 05.03.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 10.04.2025, TOP 8.4.2

Stellungnahme der Verwaltung vom 25.03.2025

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Originalantrag

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Stellungnahme der Verwaltung vom 25.03.2025

5444 Zeichen

A-W /00 AY / 10l lf 
A-w 1001Gf ;)o ')__ ~ 
32.12.0013 
Frau Solf 
25.03.2025 
3292 
An die Bezirksvertretung 
Münster-West 
über 
Herrn Stadtrat Heuer 
über 
33.24 
..- - -- - - - - --, 
De?ß rnant I 
liMa 2 6. MRZ. 2025 
STADT MÜNSTER 
. 3 1. MRZ. 2025 
Amt für Bürger- u. Ratsservice 
Bezirksverwaltung West 
Durchfahrtsverbot für LKW (Anlieger frei) und einseitige·s Parkverbot am Schulteweg 
• A-W/0016/2023 der CDU-Fraktion der BV-West vom 16.05.2023 
Durchfahrtsverbot für Lkw (Anlieger frei) und Anbringen eines Hinweisschilds ,Bitte 
ganz rechts parken' für den Eupener Weg 
• , A-W/0014/2024 der CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-West vom 
01.03.2024 
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Ausweisung eines Lkw-Durchfahrtsverbots mit Anlieger­ 
frei Regelung für den Schulteweg zu prüfen. Zudem wurde beantragt, ein einseitiges Parkver­ 
bot am rechten Fahrbahnrand auf Höhe der Einfahrt aus der Schmeddingstraße anzuordnen, 
um einfahrenden Lkw ein Abbiegen in den Schulteweq zu erleichtern. Der Antrag wird damit 
begründet, dass der Schulteweg aufgrund seiner baulichen Ausgestaltung nicht für Lkw- 
. Durchgangsverkehre geeignet sei und es laut Auskunft von Anwohnenden immer wieder zu 
Situationen käme, in denen Lkw ohne Anliegen einfahren und sich festfahren würden. 
Auch für den Eupener Weg liegt der Verwaltung ein Prüfauftrag vor, ein Lkw-Durchfahrtsverbot 
mit Anlieger-frei Regelung anzuordnen. Zudem wurde das Anbringen eines Zusatzzeichens 
,,Bitte ganz rechts parken" angeregt, um auf die geringe Breite der Straße und die damit ein­ 
hergehende Notwendigkeit des platzsparenden Parkens hinzuweisen. Der Antrag wird damit 
begründet, dass der Eupener Weg aufgrund seiner geringen Fahrbahnbreite nicht für Lkw­ 
Durchgangsverkehre geeignet sei und es laut Auskunft von Anwohnenden immer wieder zu 
Situationen käme, in denen Lkw die auf dem Gehweg angelegten Beete mitnutzen müssten, 
um den Eupener Weg passieren zu können. Mit dem Hinweisschild „Bitte ganz rechts parken" 
könnte verdeutlicht werden, dass ein nicht platzsparendes Parken den Verkehr dort sehr stark 
behindern würde. .. · · 
Lkw-Durchtahrtsverbot: 
In den Einfahrtsbereichen in das Wohngebiet aus Fahrtrichtung Sentruper Straße und Waldeyer 
Straße bestehen bereits Lkw-Durchfahrtsverbote mit Anlieger-frei Regelung. Eine Zählung des 
Amtes für Mobilität und Tiefbau an der Sentruper Straße bestätigte, dass der Schwerlastver­ 
kehrsanteil entsprechend des Lkw-Durchfahrtsverbots sehr gering ausfällt (insgesamt 2 Fahr­ 
zeuge in den Spitzenstunden).

Nach Rücksprache mit den mit Verkehrsfragen betrauten Fachämtern wurde entschieden, die 
bestehenden Durchfahrtsverbote für Lkw um einen Standort zu ergänzen. Künftig soll eben­ 
falls zum Schutz der Radfahrenden auf der Fahrradstraße Schmeddingstraße nur noch Lkw­ 
Anliegerverkehr zugelassen werden. Ebenfalls ist vorgesehen, in den Zufahrtsbereichen am. 
Ring und an der Albert-Schweitzer-Straße Vorhinweise auf die geltenden Lkw-Durchfahrtsver­ 
bote (jeweils in Fahrtrichtung Schmeddingstraße, Waldeyerstraße und Sentruper Straße) zu 
· platzieren, um Rangiervorgängen vorzubeugen. Beschränkungen und Verbote des fließenden 
. Verkehrs sind' gemaß äen Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nur anzuordnen, 
sofern diese zwingend erforderlich sind. Für die Anordnung von zusätzlichen Durchfahrtsver­ 
boten in einzelnen umliegender:, Wohnstraßen (hier Eupener Weg und Schulteweg) besteht 
unter anderem aufgrund des vnrg, rfannten_ positive : Messerqebnisses und der bereits beste­ 
henden Durchfahrtsverbote in den weseMtliche~ Zufahrtsstraßen in das Quartier keine Erfor­ 
derlichkeit. Der Anregung kann daher für den Schulteweg und Eupener Weg nicht entsprochen 
werden. Am Eupener Weg besteht zudem bereits aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ein 
Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge über einer Höhe von vier Metern sowie ein Gefahrzeichen, 
das auf das unzureichende Lichtraumprofil hinweist. 
Haltverbot Schulteweg 
Das Parken in unübersichtlichen Kurven ist grundsätzlich gemäß der StVO nicht gestattet. In 
dem Kurvenbereich im Schulteweg befindet sich zudem eine längere Bordsteinabsenkung auf 
Höhe der Grundstückszufahrten. Für den Bereich der Bordsteinabsenkungen gilt bereits ein 
gesetzliches Parkverbot. Auf Basis eines Ortstermins mit der Feuerwehr wurde darüber·hinaus 
entschieden, das bereits bestehende gesetzliche Parkverbot im Kurvenbereich des Schulte­ 
wegs auf Höhe von Hausnummer 11-13 entsprechend einer Schleppkurvenberechnung· mit 
Hilfe einer Grenzmarkierung zu verlängern. 
Aus Fahrtrichtung Schmeddingstraße besteht auf den ersten 20 Metern des Schultewegs ein 
absolutes Haltverbot, das als Ausweichfläche dient. Die Einrichtung eines darüber hinausge­ 
henden Parkverbots ist nach aktuellem Stand nicht erforderlich. 
Hinweisschild Eupener Weg 
Ein Hinweisschild mit dem Text „Bitte ganz rechts parken" ist in der StVO nicht verankert. Nach 
den Vorgaben der StVO sollte immer platzsparend geparkt werden. Aufgrund dessen ist die 
Aufstellung von Hinweistafeln am Eupener Weg nicht erforderlich und daher nicht vorgesehen. 
Sofern keine ausreichende Fahrbahnbreite gegeben ist, gilt gemäß der StVO zudem ein gesetz­ 
liches Parkverbot. Das Amt für Grünflächen. Umwelt und Nachhaltigkeit wurde bezüglich der in 
die Fahrgasse hineinragenden Äste darum gebeten, zu prüfen, ob ein Rückschnitt zur Verbes­ 
serung des Lichtraumprofils in Betracht kommt.

Originalantrag

2569 Zeichen

A-W 10014-!2Cf 14 
aTAÖT MÜNSTER 
'\\__ ~ 5. MRZ. 2024 
Amt für rrnrger- u. Ratsservtoe · 
Bezirksverwaltung Weet 
... -CDU FRAKTION IN DER BV WEST 
Münster, 01.03.2024 
An den 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster - West 
Herrn Stephan Brinktrine 
Pantaleonplatz 7 
48161 Münster 
Durchfahrtsverbot für LKW (Anlieger frei) und Anbringen eines Hinweisschilds „Bitte 
ganz rechts parken" für den Eupener Weg 
Die Verwaltung wird beauftragt, mit Hilfe des Verkehrsschilds Nr. 253 (Verbot der Durchfahrt für 
Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen) ein Durchfahrtsverbot für LKW für den Eupener Weg zu erlassen. 
Durch die Zusatzbezeichnung „Anlieger frei" soll sichergestellt werden, dass Anwohner weiterhin 
beliefert werden können. Zudem soll durch das Anbringen eines Hinweisschilds „Bitte ganz rechts 
parken" (Einfahrt aus der Waldeyerstraße (Einbahnstraße) auf die sehr geringe Breite der Straße und 
der damit einhergehenden Notwendigkeit des platzsparenden Parkens hingewiesen werden, sodass 
auch breitere KFZ bis 3,5 Tonnen den Eupener Weg sicher nutzen können. 
CDU-Kreisverband Münster e.V. 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster 
Telefon (02 51) 418 42-0 • Telefax (02 51) 418 42- 
44 post@cdu-muenster.de • www.cdu­ 
muenster.de 
CDU-SPENDENKONTO: IBAN DE96 4005 0150 0000 131318 • BIC: WELADEDl MST • Sparkasse Münsterland Ost

Begründung: 
Der Eupener Weg ist aufgrund seiner sehr geringen Breite nicht für den LKW-Durchfahrtsverkehr 
geeignet. Laut Aussagen von Anwohner kommt es dabei immer wieder zu Situationen, in denen LKW 
die auf dem Gehweg angelegten Beete mitnutzen müssen, um den Eupener Weg überhaupt passie­ 
ren zu können. In den Eupener Weg biegen laut Aussagen der Anwohner hauptsächlich LKWs ab, die 
nach Navigationssystem fahren. Mit einem Durchfahrtsverbot für LKW (Anlieger frei) wird man dem 
Problem Abhilfe schaff en, da auch die Navigationssysteme durch die Aktualisierung ihrer Kartenda­ 
ten den Eupener Weg „aus dem Programm nehmen werden". 
Mit dem Anbringen eines Hinweisschilds „Bitte ganz rechts parken" kann zusätzlich verdeutlicht 
werden, dass ein nicht platzsparendes Parken den Verkehr dort sehr stark behindern kann. 
gezeichnet: 
Peter Hamann 
Christian Hinzmann 
Thomas Lilge 
Karin Park-Lulkenga 
Nicholas Reuting 
Nils Schappler 
Peter Wolfgarten 
r 
CDU-Kreisverband Münster e.V. 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster 
Telefon (02 51) 418 42-0 • Telefax (02 51) 418 42- 
44 post@cdu-muenster.de • www.cdu­ 
muenster.de 
CDU-SPENDEN KONTO: IBAN DE96 4005 0150 0000 131318 • BIC: WELADEDl MST • Sparkasse Münsterland Ost

Beratungsverlauf (1)

10.04.2025 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 8.4.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Waldeyerstraße
  • Mauritzstraße 4
  • Schmeddingstraße
  • Sentruper Straße
  • Albert-Schweitzer-Straße
  • Eupener Weg
  • Schulteweg

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Details

Aktenzeichen
A-W/0014/2024
Typ
Antrag an die BV West
Datum
05.03.2024
Erstellt
05.03.2024 10:06