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1393/2020

Sachstandsbericht für das Jahr 2019 zu den EHAP-Projekten ALVENI links und rechts vom Rhein

Mitteilung Ausschuss 18.05.2020

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Anlage 2 Flyer zu den Kölner EHAP-Projekten

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1 Sachstandsbericht 2019

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Anlage 2 Flyer zu den Kölner EHAP-Projekten

7912 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
EHAP-Projekte „ALVENI links vom Rhein“ und „ALVENI rechts vom Rhein“ 
Der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) fördert
Projekte, die sich an besonders benachteiligte neuzugewanderte Unionsbürger/-innen,
darunter Eltern mit ihren Kindern im Vorschulalter bis zu 7 Jahren, sowie an wohnungslose
und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen richten. Mit EU- und Bundesmitteln
werden Beratungen und Begleitungen zur Heranführung an lokal oder regional vorhandene
Hilfeangebote ermöglicht.
EHAP-Plakate_2018.indd   3 13.11.18   09:06
Kölner Projekte zur Verbesserung der 
Lebenssituation von neuzugewanderten 
Menschen aus der Europäischen Union

Inhalte und Ziele der Projekte 
ALVENI bedeutet in Esperanto „Ankommen“. Die 
Projekte ALVENI links und rechts vom Rhein richten 
sich an besonders benachteiligte Neuzugewanderte 
aus der Europäischen Union. Darunter sind auch Eltern 
mit ihren Kindern im Vorschulalter bis zu sieben Jahren. 
Häufg kennen sie bereits bestehende Hilfs- und Un-
terstützungsstrukturen noch nicht. Im Zentrum aller 
Aktivitäten stehen die soziale Stabilisierung und eine 
Verbesserung der individuellen Lebenssituation der 
Neuzugewanderten durch die Inanspruchnahme von 
lokal und/oder regional vorhandenen Hilfsangeboten. 
Hierdurch wird ein Beitrag zur Integration und Armuts-
bekämpfung in den Stadtteilen geleistet. 
Die Projekte setzen niedrigschwellig an und umfassen 
− gender-, kultursensible- und muttersprachliche 
Ansprache auf öffentlichen Plätzen, an bekannten
Wohn- und Aufenthaltsorten sowie Treffpunkten im 
Sozialraum (Streetwork) 
− (Orientierungs-) Beratung der Zielgruppen, um die 
dringendsten Handlungsbedarfe zu klären und zu 
priorisieren 
− Heranführung, Begleitung und Vermittlung in Unter -
stützungsangebote des Regelsystems 
− Vermittlung in beziehungsweise Schaffung von 
niederschwelligen, lebensweltlichen und gender-
spezifschen Angeboten für die Zielgruppe 
− Informationen zu lebensweltlichen Themen 
− Die Entwicklung von Erziehungs- und Betreuungs -
angeboten für Kinder und ihre Familien, die den Weg 
in das Regelangebot der regulären Kindertages-
betreuung vorbereiten 
− Heranführung und Begleitung von Eltern und Kindern 
bis zu sieben Jahren zu Angeboten der frühen Bildung 
und der sozialen Betreuung, wie z.B. Kitaplätzen,

Krabbelgruppen, Spielgruppen sowie Sport- und 
Musikangeboten von Vereinen 
− Nachhaltige Unterstützung (bis zu sechs Monate) 
zur Sicherstellung des Verbleibs von Kindern 
bis zu sieben Jahren in Kitas
− Vernetzungsarbeit und Kooperation mit lokal
und regional bestehenden Hilfsangeboten 
Laufzeit der Projekte 
01.01.2019 bis 31.12.2020 
Die Projekte bauen auf den Strukturen und Erfahrungs-
werten der beiden Kölner Projekte BONVENA und 
ZuBeFa aus der ersten Förderperiode auf. 
Zielgruppe 
Besonders benachteiligte Neuzugewanderte aus der 
Europäischen Union: 
− Personen ab 16 Jahren 
− Eltern mit ihren Kindern im Vorschulalter 
bis zu sieben Jahren 
Was ist der EHAP und was fördert er? 
Der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten be-
nachteiligten Personen (EHAP) fördert Projekte in ganz 
Deutschland, die sich an besonders benachteiligte, neu-
zugewanderte Menschen aus der Europäischen Union 
richten, darunter Eltern mit ihren Kindern im Vorschul-
alter bis zu sieben Jahren, sowie an wohnungslose und 
von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen. Mit EU- und 
Bundesmitteln werden die Beratung und die Begleitung 
zur Heranführung an lokal oder regional vorhandene 
Hilfsangebote ermöglicht. 
Der Fonds ist erstmalig für die Förderperiode 
2014 –2020 eingerichtet worden und wird in Deutsch-
land in zwei Förderrunden umgesetzt.

Kooperationspartner 
Zur Umsetzung des Projekts wurden Projektverbünde 
mit erfahrenen Trägern aus der Kölner Beratungsland-
schaft gebildet sowie Beratungs- und Anlaufstellen für 
die neuzugewanderten Menschen ausgebaut. 
Die Abgrenzung der beiden Projekte ergibt sich aus der 
links- bzw. rechtsrheinischen Lage von besonders von 
Zuwanderung betroffenen Stadtbezirken. 
Die Ressourcen der beiden Projektverbünde werden 
stadtteilübergreifend genutzt. In den Projekten arbeiten 
quartiersbezogene und zielgruppenspezifsche Träger 
zusammen. Durch die Einbindung von zielgruppenspe-
zifschen Trägern werden gesamtstädtisch Beratungen 
zu besonderen Schwerpunktthemen, wie Gewalt gegen-
über Frauen, Prostitution sowie Mehrfachdiskriminie-
rung angeboten. 
Das Projekt ALVENI links vom Rhein wird in den 
Stadtteilen Ehrenfeld, Meschenich und Innenstadt
 mit den Trägern 
− agisra e.V. Köln
− Allerweltshaus Köln e.V.
− Caritasverband für die Stadt Köln e.V.
− eva gGmbH 
− LOOKS e.V. 
umgesetzt. 
Das Projekt ALVENI rechts vom Rhein wird in den Stadt-
teilen Mülheim und Kalk mit den Trägern 
− Caritasverband für die Stadt Köln e.V.
− Latscho Drom e.V.
− Lernende Region-Netzwerk Köln e.V. 
− Bürgerzentrum Vingst/Vingster Treff e.V. 
umgesetzt.

Kontakte im Projekt ALVENI links vom Rhein 
Ehrenfeld 
Beratung für Personen ab 16 Jahren: 
Le
na Teschlade, eva gGmbH 
Herbrandstraße 10, 50825 Köln 
Telefon: 0221 / 50 60 92-54 
teschlade@evaggmbh.de 
www.evaggmbh.de 
Beratung für Eltern und deren Kinder: 
Dörte Mälzer, Allerweltshaus Köln e.V. 
Körnerstraße 77 – 79, 50823 Köln 
Telefon: 0221 / 57 77 99 31 
beratung@allerweltshaus.de 
www.allerweltshaus.de 
Meschenich 
Beratung für Personen ab 16 Jahren, sowie Eltern 
und de
ren Kinder: 
Cristina Peiron-Baehr 
Caritasverband für die Stadt Köln e.V. 
Brühler Landstr. 425, 50997 Köln 
Telefon: 0162 / 270 59 88 
Cristina.Peiron-Baehr@caritas-ko
eln.de 
www
.caritas-erzbistum-koeln.de

Kontakte im Projekt ALVENI links vom Rhein 
Zielgruppenspezifsch ausgerichtete Träger 
im gesamten Stadtgebiet 
Beratung ausschließlich für Frauen: 
Be
hshid Najaf, agisra e.V. 
Martinstraße 20a, 50667 Köln 
Telefon: 0221 / 12 40 19 
Info@agisra.org 
www.agisra.org 
Beratung ausschließlich für Männer: 
Sabine Reinke, Looks e.V. 
Mühlenbach 42, 50676 Köln 
Telefon: 0221 / 240 56 50 
sabine.reinke@looks-ev.de 
www.looks-ev.de 
Die Projekte „ALVENI links vom Rhein“ und „ALVENI 
rechts vom Rhein“ sind Kooperationsprojekte der 
Stadt Köln mit verschiedenen Trägern. Sie werden 
durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 
das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen 
und Jugend und den Europäischen Hilfsfond für die am 
stärksten benachteiligten Personen (EHAP) gefördert.

Kontakte im Projekt ALVENI rechts vom Rhein 
Mülheim 
Beratung für Personen ab 16 Jahren: 
K
ai Sterzenbach, Lernende Region-Netzwerk Köln e.V. 
Julius-Bau-Str. 2, 51063 Köln 
Telefon: 0221 / 99 08 29-12 
kai.sterzenbach@bildung.koeln.de 
www.bildung.koeln.de 
B
eratung für Eltern und deren Kinder: 
Dr
. Marco Heinz, Latscho Drom e.V. 
Tiefentalstr. 38 , 51063 Köln 
Telefon: 0176 / 42 23 24 58 
LatschoDrom@gmx.de 
www.latscho-drom.de 
Kalk 
Beratung für Personen ab 16 Jahren: 
T
im Westerholt, Caritasverband für die Stadt Köln e.V. 
Bertramstr. 12 – 22, 51 103 Köln 
Tel.: 0221 / 985 77-633 
tim.Westerholt@caritas-koeln.de 
www.caritas.erzbistum-koeln.de 
B
eratung für Eltern und deren Kinder: 
B
eate Mages, Bürgerzentrum Vingst 
Vingster Treff Ostheimer Straße 125, 51 107 Köln 
Telefon: 0221 / 78 80 76 00 
b.mages@soziales-koeln.de 
www.buergerzentrum-vingst.de

Kontakt / Impressum 
Stadt Köln 
Amt für Integration und Vielfalt 
Abteilung Vielfalt 
EHAP-Projekte „ALVENI links vom Rhein“ und 
„ALVENI rechts vom Rhein“ 
Kleine Sandkaul 5, 50667 Köln 
EHAPAlveni@stadt-koeln.de 
Ansprechpartnerinnen: 
Birgit Büttgen, Tel.: 0221 / 221-29163 
Carina Kluge, Tel.: 0221 / 221-29361 
www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/diversity/ 
ehap-projekte-alveni-links-rechts-vom-rhein 
Die Oberbürgermeisterin 
Amt für Integration und Vielfalt 
Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 
Gestaltung 
rheinsatz, Köln 
Druck 
cede Druck, Wesseling 
13-JS/16/1.000/07.2019

Mitteilung Ausschuss

7411 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/161/1 
 
Vorlagen-Nummer  14.05.2020 
 1393/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 26.05.2020 
Ausschuss Soziales und Senioren 28.05.2020 
Jugendhilfeausschuss 09.06.2020 
 
Sachstandsbericht für das Jahr 2019 zu den EHAP-Projekten ALVENI links und rechts vom 
Rhein 
Förderprogramm 
Der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) ist erstmalig für die 
Förderperiode 2014-2020 eingerichtet worden. Ziel des EHAP in Deutschland ist es, die akute Le-
benssituation von armutsgefährdeten und von sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen zu verbes-
sern. Der EHAP leistet somit einen Beitrag zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung als 
ein Kernziel der Europa-2020-Strategie. 
Der Fonds wird in Deutschland in zwei Förderrunden umgesetzt. Der EHAP hat für Deutschland in 
der Förderperiode 2014 bis 2020 ein Fördervolumen von insgesamt 93 Millionen Euro.  
Ausgangslage 
In der ersten und zum 31. Dezember 2018 beendeten Förderphase wurden bereits die Kölner Projek-
te BONVENA (DS Nr. 3921/2015) und ZuBeFa (DS Nr. 1609/2016) gefördert. 
Ab 1.1.2019 werden im Rahmen der 2. Förderrunde Projekte für besonders benachteiligte Menschen 
in Deutschland unterstützt, die unter Armut leiden und keinen oder nur einen unzureichenden Zugang 
zu lokal oder regional vorhandenen Hilfeangeboten haben. 
Im Rahmen der EHAP-Richtlinie werden Projekte in zwei Einzelzielen gefördert: 
 Einzelziel A 
Ansprache, (Orientierungs-) Beratung und Begleitung von besonders benachteiligten neuzu-
gewanderten Unionsbürgern/-innen, darunter Eltern mit Kindern im Vorschulalter bis zu 7 Jah-
ren zu lokal oder regional vorhandenen Hilfeangeboten.

2 
 
 Einzelziel B 
Ansprache, (Orientierungs-) Beratung und Begleitung wohnungsloser oder von Wohnungslo-
sigkeit bedrohter Personen zu lokal oder regional vorhandenen Hilfeangeboten. 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 18.12.2018 die Durchführung der Förderprojekteprojekte ALVENI 
links und rechts vom Rhein im Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2020 beschlossen (DS Nr. 3568/2018). 
Das Bundesverwaltungsamt hat auf Basis der Förderanträge der Verwaltung das Projekt ALVENI 
links vom Rhein mit Zuwendungsbescheid vom 04.07.2019 und das Projekt ALVENI rechts vom 
Rhein mit Zuwendungsbescheid vom 19.06.2019 bewilligt. Beide Projekte beziehen sich auf das Ein-
zelziel A.  
Sachstandsbericht 2019 
Bis zum 31.12.2019 wurden in beiden Projekten zusammen 2088 Menschen bei insgesamt 4945 Ge-
sprächsterminen beraten. Die Definition der „Beratungsgespräche“ ist durch die Förderbedingungen 
vorgegeben. Die in der Vorbereitung und im Umfeld der Beratung erforderlichen und zahlreichen Kon-
takt- und Informationsgespräche werden daher statistisch nicht erfasst.  
Von den insgesamt Beratenen haben 1852 Menschen ein weitergehendes Vermittlungsangebot an-
genommen. Die Vermittlungen in die Angebote des Kölner Hilfesystems reichen von der allgemeinen 
Migrationsberatung, Angebote für Kinder und Familien, von Freizeitangebote weiter über Themen der 
Gesundheitsversorgung, der humanitären Hilfen, Hilfen für Wohnungsnotfälle bis hin zu Sprach- u. 
Integrationskursen und Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt. Die Projekte sind mit 
allen Akteuren des Hilfesystems entsprechend gut vernetzt. 
Der ausführliche Sachstandsbericht zu den beiden Projekten ist der Mitteilung als Anlage 1 beigefügt. 
Ausblick und weiteres Vorgehen 
Die EU-Zuwanderung ist ein stetiger und anhaltender Prozess, mit wachsenden und wechselnden 
Chancen und Herausforderungen. Neben der als wesentliche Grundlage der EU-Freizügigkeit er-
wünschten Arbeitsmigration verlassen auch Menschen ihre Heimatländer, die bei uns aus ver-
schiedensten Gründen kaum eine Perspektive entwickeln können. Der Personenkreis der nicht er-
werbstätigen EU-Bürger*innen ist grundsätzlich von gesetzlichen Ansprüchen in den Regelsystemen, 
insbesondere der Grundsicherung nach SGB II und XII, seit Mitte 2019 auch von Kindergeldleistun-
gen, ausgeschlossen. Die Kommunen werden in der Verantwortung insbesondere für diese bestimm-
te Personengruppe gesehen, ohne dass sie die dringend benötigte übergreifende und nachhaltige 
Einfluss- und Steuerungsmöglichkeit zur Ursachenbekämpfung und Problemlösung besitzen bzw. 
finanziell und personell für die Schaffung bzw. Erweiterung von Angebotsstrukturen ausgestattet sind. 
Die Kommunen sind letzten Endes Reparaturbetrieb für eine europäische Problemstellung, die in 
großem Maße in der Unterschiedlichkeit der Sozialsysteme begründet ist und im Rahmen der EU-
Freizügigkeitsrechte auch die sogenannte „Armutszuwanderung“ ausgelöst hat.

3 
 
Die Verwaltung hat in den vergangenen Jahren gesamtstädtisch diverse ineinandergreifende und 
zusätzliche Handlungsansätze entwickelt. Sie nutzt eigene Ressourcen, aber vor allem auch ver-
schiedene Förderprogramme, um auf diese Entwicklungen zu reagieren.  
Der EHAP ist ein wichtiges Förderinstrument, um betroffene Kommunen dabei zu unterstützen. Die 
Projekte enden mit Ablauf der aktuellen Förderperiode zum 31.12.2020. Das Bundesministerium für 
Arbeit und Soziales hat auf seiner Internetseite am 09.03.2020 darüber informiert, dass vor dem Hin-
tergrund des Übergangs zum ESF+ 2021-2027 geplant sei, einen Teil der laufenden Projekte der 2. 
EHAP-Förderrunde für das Jahr 2021 zu verlängern. Ziel sei es, auch im Jahr 2021 den EHAP-
Ansatz weiter zu fördern, um einen guten Übergang in den ESF+ zu gewährleisten. Eine Verlänge-
rung von EHAP Projekten nach dem 31.12.2020 wird jedoch nur in sehr begrenztem Umfang möglich 
sein, da der Bund hierfür nur auf Restmittel zurückgreifen kann, die nicht in voller Höhe verausgabt 
wurden. Zurzeit werden die Kriterien entwickelt, nach denen die Projekte für eine Verlängerung aus-
gewählt werden. Sobald die Möglichkeit besteht eine Verlängerung zu beantragen, wird die Verwal-
tung diese Möglichkeit nutzen. Darüber hinaus wird sich die Verwaltung für die neue Förderphase 
2021 – 2027 erneut um Drittmittelförderung bemühen, sofern Förderaufrufe und entsprechende Rah-
menbedingungen eine Bewerbung/Antragstellung zulassen. Eine Prognose zu den Erfolgsaussichten 
einer erneuten Bewerbung sowohl bezogen auf die Restmittel als auch für eine neue Förderphase ist 
aktuell nicht möglich. Es muss aber davon ausgegangen werden, dass die EU-Fördermittel aufgrund 
der aktuellen Finanzierungsprioritäten und weit in die Zukunft reichenden Auswirkungen in der nächs-
ten Förderphase allgemein geringer ausfallen werden und mit einer besonderen Prioritätensetzung zu 
rechnen ist.  
Die grundsätzlichen Anforderungen an Förderprojekte im Bereich des ESF/EHAP bestehen immer in 
Innovation, Zusätzlichkeit und Nachhaltigkeit. Für die Kommunen wird die Unterstützung der Integra-
tionsbemühungen von EU-Bürger*innen immer eine freiwillige und zusätzliche Aufgabe sein. Den-
noch wird diese Aufgabe von Dauer sein. Zur Aufgabenerfüllung ist daher ein besonderer Ressour-
ceneinsatz notwendig. Dies betrifft sowohl den eigenen kommunalen Mitteleinsatz als auch Förder-
mittel von EU, Bund und Land. 
Andernfalls ist eine Aufrechterhaltung der aufgebauten Unterstützungsstrukturen massiv gefährdet. 
Die Verwaltung ist nicht in der Lage, alle zuvor mit Drittmitteln finanzierten Projekte in gleichem Um-
fang mit kommunalen Mitteln fortzusetzen. 
 
Gez. Reker

Anlage 1 Sachstandsbericht 2019

18267 Zeichen

Seite 1 von 9 
Anlage 1 
Sachstandsbericht für das Jahr 2019 zu den EHAP-Projekten ALVENI links und rechts 
vom Rhein 
1. Projektbeschreibung 
Das Projekt ALVENI links vom Rhein wird zusammen mit fünf Trägern im Projektverbund 
durchgeführt: 
• agisra e.V Köln. 
• Allerweltshaus e.V. 
• Caritasverband für die Stadt Köln e.V.  
• Ehrenfelder Verein für Arbeit und Qualifizierung e .V. 
• LOOKS e.V. 
 
Das Projekt ALVENI rechts vom Rhein wird zusammen mit vier Trägern im Projektverbund 
durchgeführt: 
• Caritasverband für die Stadt Köln e.V. 
• Latscho Drom e.V. (bis 31.03.2020) 
• Lernende Region-Netzwerk Köln e.V.  
• Bürgerzentrum Vingst/Vingster Treff e.V. 
 
Die Abgrenzung der beiden Projekte ergibt sich aus der links- bzw. rechtsrheinischen Lage der 
besonders betroffenen Stadtbezirke. Sowohl links- als auch rechtsrheinisch gibt es Stadtbezirke, 
die besonders stark von Zuwanderung von Unionsbürgern/-innen aus Südosteuropa betroffen 
sind. Linksrheinisch sind in besonderem Maße die Stadtbezirke Ehrenfeld, Innenstadt und 
Rodenkirchen betroffen. Rechtsrheinisch sind es die Stadtbezirke Mülheim und Kalk.  
Im Zentrum aller Aktivitäten stehen die soziale Stabilisierung und eine Verbesserung der 
individuellen Lebenssituation der Neuzugewanderten durch die Inanspruchnahme von lokal 
und/oder regional vorhandenen Hilfsangeboten. Durch die Mitarbeitenden der Beratungs- und 
Anlaufstellen werden die Menschen zum Beispiel auf öffentlichen Plätzen, an bekannten Wohn- 
und Aufenthaltsorten sowie Treffpunkten im Sozialraum angesprochen. Wird das Vertrauen der 
Menschen gewonnen, können in einem Beratungsgespräch die dringendsten Handlungsbedarfe 
geklärt und priorisiert werden. Aufgrund der multiplen Problemlagen der Zielgruppe umfasst die 
Beratung meist mehrere Termine. Anschließend werden die Menschen – sofern passende 
Angebote vorhanden sind - an bestehende Beratungsstellen vermittelt und dorthin begleitet.

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Zusätzlich gibt es Angebote, die sich speziell an Frauen oder Männer in bestimmten 
Altersgruppen, an Eltern oder an Kinder bis zu 7 Jahren richten. Durch die Vermittlung in diese 
Angebote soll diesen Menschen die Inanspruchnahme von Regelangeboten perspektivisch 
ermöglicht werden.  
 
Eine materielle Unterstützung der Menschen oder eine direkte Vermittlung in Arbeit ist nicht 
Bestandteil der beiden Projekte. 
 
Der Verwaltung obliegt die zentrale Projektsteuerung und –koordination. Darüber hinaus nimmt 
sie die unmittelbaren projektbezogenen Verwaltungstätigkeiten (insbesondere finanztechnische 
Abwicklung, Datenerfassung im Rahmen des Monitorings/ Evaluation) für die beiden Projekte 
wahr. Für die zentrale Projektsteuerung werden 1,25 Stellen in der Bewertung E 11 TVöD bzw. 
A 12 LBesG NRW und für die unmittelbare projektbezogene Verwaltungstätigkeit eine 1,0 Stelle 
in der Bewertung E 9a TVöD bzw. A 9 LBesG NRW bereitgestellt. Die anfallenden 
Personalkosten werden in Teilen durch den Fördermittelgeber refinanziert. 
Die Förderquote liegt beim EHAP bei 95%. Der erforderliche Eigenanteil in Höhe von 5% wird 
von der Stadt Köln erbracht. Das kalkulierte Projektvolumen beträgt für das linksrheinische 
Projekt insgesamt 1.106.666,18 €, für das rechtsrheinische Projekt insgesamt 825.392,37 €. 
 
2. Umsetzung der Projekte 
Die Beantragung der Zuwendungsmittel erfolgte fristgerecht im Sommer 2018. Die Entscheidung 
und Bewilligung durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) verzögerte sich, so dass der 
Zuwendungsbescheid für das Projekt ALVENI rechts vom Rhein erst mit Datum vom 19.06.2019 
bzw. für das Projekt ALVENI links vom Rhein erst mit Datum vom 04.07.2019 zugestellt wurde. 
Der durch das BVA ausgesprochene grundsätzliche vorzeitige Maßnahmenbeginn ermöglichte 
der Verwaltung noch nicht den Abschluss von Kooperationsverträgen mit den 
Teilprojektpartnern. Um den Erfolg der Projekte nicht zu gefährden, vor allem aber um das 
bereits fest etablierte und gut qualifizierte Personal aus den Projekten der ersten Förderphase 
nicht zu verlieren, haben alle Träger ohne rechtsverbindlichen Zuwendungsbescheid 
Arbeitsverträge abgeschlossen und die Arbeit in den Projekten aufgenommen. Problematisch 
wurde es bei den Trägern, die kein Personal aus der ersten Förderphase weiterbeschäftigen 
konnten. Die Stellenbesetzung gestaltete und gestaltet sich auch aktuell aufgrund der 
Anforderungen an die Beratungskräfte sehr schwierig, vor allem hinsichtlich der 
Sprachkompetenzen und Berufserfahrungen, die sehr spezifisch sind. Im ersten Projektjahr kam 
es bei fast allen Trägern zu personellen Veränderungen, die verschiedene Gründe hatten. Zum

Seite 3 von 9 
einen waren es Übergänge in Familienphasen, aber auch Wechsel zu anderen Trägern oder 
Projekten wegen der Option auf längerfristige oder unbefristete Beschäftigungen. Die Stellen 
konnten teilweise nicht nahtlos wiederbesetzt werden. 
 
Wesentlicher Bestandteil beider Projekte sind die niederschwellige aufsuchende Sozialarbeit 
(Streetwork) und das Angebot einer Beratungsstruktur für Menschen, die keinen Zugang zum 
Regelsystem haben. Im Streetwork wenden sich die Beratungskräfte auf festen Routen an 
Personen der Zielgruppen im öffentlichen Raum, an bekannten Hot Spots und informellen 
Treffpunkten. Sie klären dabei über die in den Stadtbezirken bestehenden Hilfssysteme auf. 
Durch mehrmaliges Ansprechen bauen sie Vertrauen auf und aktivieren für ein erstes 
Beratungsgespräch. Zusätzlich bieten die Träger in ihren Beratungsräumen offene 
Sprechstunden zu festen Beratungszeiten sowie ergänzende Kleingruppenberatungen an. Zu 
den Projektaufgaben gehören ebenso die Heranführung und Begleitung von Eltern und Kindern 
bis zu sieben Jahren zu Angeboten der frühen Hilfen wie etwa Leseangebote für Kinder und 
Eltern, zusätzliche Lernförderangebote in der Vorschulzeit, Angebote zur Erhöhung von 
Erziehungskompetenzen, des gegenseitigen Austausches sowie des Empowerments von Eltern 
und zu Angeboten der sozialen Betreuung, wie z.B. Kitaplätze, Krabbelgruppen, Spielgruppen 
sowie Sport- und Musikangeboten von Vereinen. Eine nachhaltige Unterstützung (bis zu sechs 
Monate) zur Sicherstellung des Verbleibs von Kindern bis zu sieben Jahren in Kitas kann 
ebenfalls über das Projekt ermöglicht werden. Alle Träger verfügen über langjährige 
Erfahrungen in der Arbeit mit der Zielgruppe und sind in der Sozial- und Beratungslandschaft 
fest etabliert. Die Projektteams verfügen über einen hohen Bekanntheitsgrad bei den 
Zielgruppen und eine sehr gute Vernetzung in die bestehenden Beratungsstrukturen vor Ort. 
Neben den Sprachkenntnissen der Beratungskräfte für den muttersprachlichen Zugang ist vor 
allem die Begleitung der Menschen zu bestehenden Angeboten des Regelsystems ein Schlüssel 
zum Erfolg. Ergänzt wird dies durch die aufsuchende Arbeit der Streetworker*innen. In einigen 
Stadtteilen findet das Streetwork in regelmäßigen Abständen gemeinsam mit anderen Diensten 
(Polizei, Ordnungsamt, Jugendamt, Drogenberatungsstelle, KVB etc.) statt. 
 Stadteilübergreifend 
erfolgt eine enge Zusammenarbeit zwischen den beiden Projekten. Hervorzuheben ist, dass alle 
Teilprojektpartner über eigene Beratungsstrukturen verfügen, in die die Beratungskräfte 
eingebunden sind. So ist oftmals eine direkte Weitervermittlung in hausinterne Strukturen 
möglich. Zudem werden interne Ressourcen, wie z.B. Sprachkompetenzen anderer 
Mitarbeitenden, eingebracht und hausinterne Dienste/ Fachkompetenzen genutzt. Ein weiterer 
Vorteil ist die räumliche  Nähe zum städtischen Arbeitsmarktprojekt „Willkommen und Ankommen 
in Köln (WAK)“ (DS Nr. 2761/2019). Bei gefestigten Kunden kann somit eine bedarfsgerechte 
„Hilfskette“ angeboten werden. Diese Hilfskette wurde durch das in 03/2018 von der Stadt Köln,

Seite 4 von 9 
Amt für Soziales und Senioren, initiierte Maßnahmenpaket „Humanitäre Hilfen für Menschen aus 
Staaten der EU-Ost-Erweiterung“ (DS Nr.0374/2017) erweitert. Gemeinsam mit der 
Clearingstelle im Gesundheitsamt und den humanitären Hilfen bilden das Arbeitsmarktprojekt 
WAK und die EHAP-Projekte den sogenannten Dreiklang der städtischen Integrationsarbeit 
bezogen auf Zugewanderte aus den Staaten der Europäischen Union. Durch diesen Dreiklang 
hat sich innerhalb der Stadt Köln eine Beratungskette etabliert, die Menschen in prekären 
Situationen unterstützt, die Gesundheitsversorgung sichert, Kinder und deren Eltern bei der 
sozialen Integration hilft und darüber hinaus, da wo es möglich ist, Perspektiven zur 
Arbeitsmarktintegration entwickelt oder sogar in Arbeitsverhältnisse integriert und vermittelt. 
 
3. Ergebnisse für den Projektzeitraum 01.01.2019 bi s 31.12.2019 
Die Ergebnisse der Projekte ALVENI links vom Rhein und ALVENI rechts vom Rhein werden 
zusammengefasst dargestellt. Die Evaluation erfolgte mittels des vom Fördergebers 
verpflichtend zu verwendenden Beratungsbogens und anhand eigener erhobener Daten, die von 
den Teilprojektpartnern in einem quartalsmäßigen Sachbericht an die Projektleitung übermittelt 
und von dieser ausgewertet wurden. 
 
 
3.1. Anzahl der beratenen Personen 
Insgesamt wurden bis zum 31.12.2019 in beiden Projekten  2088 Menschen beraten , davon 
965 Männlich, 1122 Weiblich und 1 Divers. 
Die Erfassung der beratenden Personen erfolgt in drei verschiedenen, vom Fördermittelgeber 
vorgeschriebenen Personengruppen.  
 
Personengruppe  Anzahl der beratenen Personen  
Neuzugewanderte Personen ohne Kinder  747  
Neuzugewanderte Eltern/ Erziehungsberechtigte  909  
Neuzugewanderte Kinder bis zu 7 Jahren  432  
 
 
3.2. Anzahl der durchgeführten Beratungsgespräche 
Alle Teilprojektpartner haben im Rahmen der Projekte offene Beratungsbüros bzw. 
Beratungsstellen. Hier erfolgt die Beratung persönlich, aber auch telefonisch. Zudem werden die 
Personen im Rahmen der aufsuchenden Arbeit an zentralen, einschlägigen Orten aufgesucht,

Seite 5 von 9 
um den Kontakt herzustellen. Die beiden EHAP-Projekte haben einen hohen Bekanntheitsgrad, 
so dass auch andere Stellen bzw. Organisationen Menschen an die Projekte verweisen. Im 
Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2019 wurden mit 2.088 Personen insgesamt 4945 
Beratungsgespräche  geführt. Diese Zahl gibt aufgrund der vorgegebenen Definition der 
„Beratung“ durch den Fördermittelgeber keine Auskunft über die tatsächlich durchgeführten 
Ansprache- und Informationsgespräche, die deutlich höher liegen. Die Anzahl der 
Kontaktgespräche wird statistisch nicht erfasst.  
 
3.3. Altersstruktur der Beratenen 
Bei der Erfassung der Daten im Beratungsbogen sind 3 Altersstufen vorgegeben. In der eigenen 
Evaluation wurde diese zur besseren statistischen Auswertung noch einmal unterteilt, so dass 
Daten für 5 Altersstufen ausgewertet werden konnten. Die meisten Beratenen kamen aus den 
Altersstufen „16 bis 30 Jahre“ (35,63%) und „30 bis 45 Jahre“ (31,99%) . Die genaue 
Aufteilung kann dem nachfolgenden Diagramm entnommen werden

Seite 6 von 9 
3.4. Herkunftsländer der beratenen Personen 
Im ersten Förderjahr wurden Beratungen für Personen aus den verschiedensten EU-
Herkunftsländern durchgeführt. Die meisten Beratenen kamen aus Bulgarien (50,60% aller 
Beratenen),  gefolgt von Rumänien (32,92% aller Beratenen ). Dies wurde bei der 
Projektplanung aufgrund von statistischen Einwohnerzahlen und Erfahrungen aus den 
vorherigen EHAP-Projekten bereits berücksichtigt. Die erforderlichen Sprachkompetenzen für 
die Beratung dieser Zugwanderten können in den Beratungsstrukturen abgedeckt werden.

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3.5. Anzahl der Beratenen mit Behinderung oder Wohn problematik 
Im Beratungsbogen wird abgefragt, ob die beratene Person: 
• eine Behinderung hat 
• wohnungslos oder 
• von Wohnungslosigkeit bedroht ist. 
 
Die Begriffe wurden vom Fördermittelgeber nicht weiter definiert. Hinzu kommt, dass die 
Angaben zu diesen Themenfeldern freiwillig sind. Sofern diese Themen aber Gegenstand der 
Beratung oder offensichtlich waren, wurden diese Informationen erfasst. Daher bilden die 
festgehaltenen Sachverhalte keine Vollständigkeit ab.  
Folgende Sachverhalte wurden erfasst: 
• 23  Personen hatten eine Behinderung 
• 183 Personen waren wohnungslos 
• 191  Personen waren von Wohnungslosigkeit bedroht. 
 
Das Thema Wohnproblematik ist ein massives Problem, das auch weitreichende Konsequenzen 
in alle anderen Lebensbereiche für die Betroffenen hat. EU-Zugewanderte haben meistens 
keine Möglichkeit sich in Köln meldebehördlich anzumelden. Ohne Meldebescheinigung ist eine 
Anmeldung bei der Krankenkasse, die Eröffnung eines Kontos oder der Abschluss eines 
Arbeitsvertrages usw. nicht möglich. Tatsächlich schlafen viele der Zugewanderten bei 
Verwandten und Bekannten, auf der Straße, unter Brücken, in Wohnungen mit vermieteten 
Matratzenlagern bzw. sind dem Mietwucher ausgesetzt. Auf dem Wohnungsmarkt ist für diese 
Menschen kaum finanzierbarer Wohnraum zu finden. Vorurteile und Stereotype gegenüber der 
Zielgruppe, insbesondere der Roma, machen die Wohnungssuche zusätzlich schwierig. 
Teilweise sind in einigen Stadtteilen prekäre Wohnstrukturen seitens der Vermieter vorzufinden. 
Ausbeuterische Wohnverhältnisse werden selten bis nie zur Anzeige gebracht, weil die 
Menschen Vorbehalte und Ängste haben. 
Diese Situation wirkt sich weiter negativ auf die Hygiene und die Gesundheit der Beratenen aus. 
In diesem Themenfeld gibt es wenige Angebote des regulären Hilfesystems, die von den EU- 
Zugewanderten in Anspruch genommen werden können. Die fehlende Anmeldung in 
Deutschland bzw. der Touristenstatus schließt sie von den meisten Beratungsangeboten aus.

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3.6. In welche Angebote werden die Beratenen vermit telt? 
Eine Vielzahl von Klient*innen benötigt langfristige Beratung und Begleitung, insbesondere in 
den Bereichen Wohnen, Gesundheitsprävention (Krankenversicherungsschutz) und Bildung 
(Alphabetisierung und kostenlose Integrationskurse). Weitere Schwerpunktthemen in der 
Beratung sind fehlende Kenntnisse bei Behördenangelegenheiten (Unterstützungsbedarf) und 
die fehlende Möglichkeit der ordnungsbehördlichen Anmeldung. 
Die meisten Vermittlungen erfolgten in die Bereiche  
• Migrationsberatung 
• Kindertageseinrichtung-/ pflege 
• Freizeitangebote u. Vereine 
• Sprach- und Integrationskurs 
• Krankenkasse/ Gesundheitsamt / Clearingstelle 
• Arbeitsmarktprojekt WAK 
• Bürgeramt 
• Wohnungsamt/ Wohnungsnotfallhilfe/ Humanitäre Hilf en 
• Migrantenselbstorganisation 
• Frauenberatungsstelle 
• Fachberatungsstelle für männliche Prostitution 
• Familienkasse 
• Jugendamt 
 
3.7. Erfolg der Beratung 
Ziele des EHAP sind die soziale Stabilisierung und eine Verbesserung der individuellen 
Lebenssituation der Neuzugewanderten durch die Inanspruchnahme von lokal und/oder regional 
vorhandenen Hilfsangeboten. Im ersten Projektjahr haben von den 2.088 Personen insgesamt 
1852 Personen  (entspricht 88,69 %) das Vermittlungsangebot infolge einer Beratung und 
Begleitung angenommen. Durch das Aufsuchen der Beratungseinrichtung und durch die 
Vermittlung in ein passendes Angebot wird jedoch zunächst ein erster Schritt zur Verbesserung 
der Lebenssituation der Menschen geleistet. Eine nachhaltige Integration ist jedoch nur möglich, 
wenn die Menschen langfristig beraten und begleitet werden. Dies kann aus der anhaltend 
hohen Frequentierung der Träger sowie durch das erneute Aufsuchen bei multiplen 
Problemlagen geschlossen werden.

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Ein Teil der Beratenen hat das Vermittlungsangebot nicht angenommen. Ein Grund dafür ist die 
hohe Fluktuation der Zielgruppe. Teilweise nahmen die Beratenen die Beratung nur einmal 
wahr, ohne dass es in diesem Beratungsgespräch zu einer Vermittlung kam. Ein weiterer Grund 
sind fehlende passende Angebote im Regelsystem. Die Beratungsleistung endet trotz 
qualifizierter Beratung ohne Vermittlung wegen fehlender Angebote im Regelsystem. Ein 
Umstand, der häufig gesetzlichen Vorgaben und entsprechenden Zugangsbeschränkungen 
geschuldet ist. 
 
4. Fazit 
Die Projekte ALVENI links und rechts vom Rhein werden von den EU- Zugewanderten sehr gut 
angenommen. Die beiden Projekte konnten an die bereits aufgebauten Strukturen aus den 
vorangegangen Projekten BONVENA und ZuBeFa anknüpfen. Durch die langjährig etablierten 
Kontakt- und Kooperationsstrukturen der Träger bestand von Anfang an ein guter Zugang zur 
Zielgruppe. Die bereits etablierten Projektteams haben einen hohen Bekanntheitsgrad bei der 
Zielgruppe, sodass Ängste und Distanz der Zugewanderten gegenüber Fremden generell und 
insbesondere gegenüber Mitarbeitenden von Behörden reduziert werden konnten. Die 
gendersensible und überwiegend muttersprachliche Beratung und Ansprache ist ein weiterer 
wesentlicher Schlüssel zum Erfolg. Oftmals ist eine direkte Weitervermittlung in die 
Beratungsstrukturen der Teilprojekte möglich und trägereigene Ressourcen können mitgenutzt 
werden. Ratsuchende, die erste integrative Maßnahmen erfolgreich durchlaufen haben und 
gefestigt sind, werden entsprechend weitergeleitet. Hier findet eine enge Zusammenarbeit mit 
dem städtischen arbeitsmarktorientierten Projekt „Willkommen und Ankommen in Köln (WAK)“, 
das von 2014 bis 2018 über ESF Mittel gefördert wurde, statt. Das Projekt bietet eine gezielte 
herkunftssprachliche Beratung und Begleitung im Bereich sozialer Integration durch 
Erwerbstätigkeit an. Die EHAP-Projekte stellen zusammen mit den humanitären und 
medizinischen Versorgungsangeboten flankierend zu den Bildungsangeboten und 
arbeitsmarktaktivierenden Maßnahmen eine Brücke dar und sind ein wichtiger Bestandteil der 
bereits bestehenden niederschwelligen sozialen Angebote für die Zielgruppe der EU-
Zugewanderten. Der EHAP funktioniert dann gut, wenn es ein abgestimmtes Hilfsangebot für die 
Zielgruppe gibt; ohne das Vorhandensein flankierender Angebote ist die Wirkungsfähigkeit stark 
eingeschränkt. Dieser strukturierte und dauerhaft sichergestellte Zugang zur Zielgruppe ist die 
Voraussetzung für eine erfolgsversprechende Anbindung der Menschen an das Regelsystem 
und der damit einhergehend sozialen Integration in die Gesellschaft. Der hohe Mobilitätsfaktor 
und die nachgewiesenen Wanderbewegungen der Zielgruppe zeigen, wie wichtig es ist, die 
aufgebauten bedarfsgerechten Angebotsstrukturen weiterzuführen bzw. weiterzuentwickeln.

Beratungsverlauf (3)

26.05.2020 Integrationsrat
TOP 5.15 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.05.2020 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 15.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.06.2020 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1393/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
18.05.2020
Erstellt
12.05.2020 09:59