1393/2020
Sachstandsbericht für das Jahr 2019 zu den EHAP-Projekten ALVENI links und rechts vom Rhein
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Anlage 2 Flyer zu den Kölner EHAP-Projekten
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Die Oberbürgermeisterin EHAP-Projekte „ALVENI links vom Rhein“ und „ALVENI rechts vom Rhein“ Der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) fördert Projekte, die sich an besonders benachteiligte neuzugewanderte Unionsbürger/-innen, darunter Eltern mit ihren Kindern im Vorschulalter bis zu 7 Jahren, sowie an wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen richten. Mit EU- und Bundesmitteln werden Beratungen und Begleitungen zur Heranführung an lokal oder regional vorhandene Hilfeangebote ermöglicht. EHAP-Plakate_2018.indd 3 13.11.18 09:06 Kölner Projekte zur Verbesserung der Lebenssituation von neuzugewanderten Menschen aus der Europäischen Union Inhalte und Ziele der Projekte ALVENI bedeutet in Esperanto „Ankommen“. Die Projekte ALVENI links und rechts vom Rhein richten sich an besonders benachteiligte Neuzugewanderte aus der Europäischen Union. Darunter sind auch Eltern mit ihren Kindern im Vorschulalter bis zu sieben Jahren. Häufg kennen sie bereits bestehende Hilfs- und Un- terstützungsstrukturen noch nicht. Im Zentrum aller Aktivitäten stehen die soziale Stabilisierung und eine Verbesserung der individuellen Lebenssituation der Neuzugewanderten durch die Inanspruchnahme von lokal und/oder regional vorhandenen Hilfsangeboten. Hierdurch wird ein Beitrag zur Integration und Armuts- bekämpfung in den Stadtteilen geleistet. Die Projekte setzen niedrigschwellig an und umfassen − gender-, kultursensible- und muttersprachliche Ansprache auf öffentlichen Plätzen, an bekannten Wohn- und Aufenthaltsorten sowie Treffpunkten im Sozialraum (Streetwork) − (Orientierungs-) Beratung der Zielgruppen, um die dringendsten Handlungsbedarfe zu klären und zu priorisieren − Heranführung, Begleitung und Vermittlung in Unter - stützungsangebote des Regelsystems − Vermittlung in beziehungsweise Schaffung von niederschwelligen, lebensweltlichen und gender- spezifschen Angeboten für die Zielgruppe − Informationen zu lebensweltlichen Themen − Die Entwicklung von Erziehungs- und Betreuungs - angeboten für Kinder und ihre Familien, die den Weg in das Regelangebot der regulären Kindertages- betreuung vorbereiten − Heranführung und Begleitung von Eltern und Kindern bis zu sieben Jahren zu Angeboten der frühen Bildung und der sozialen Betreuung, wie z.B. Kitaplätzen, Krabbelgruppen, Spielgruppen sowie Sport- und Musikangeboten von Vereinen − Nachhaltige Unterstützung (bis zu sechs Monate) zur Sicherstellung des Verbleibs von Kindern bis zu sieben Jahren in Kitas − Vernetzungsarbeit und Kooperation mit lokal und regional bestehenden Hilfsangeboten Laufzeit der Projekte 01.01.2019 bis 31.12.2020 Die Projekte bauen auf den Strukturen und Erfahrungs- werten der beiden Kölner Projekte BONVENA und ZuBeFa aus der ersten Förderperiode auf. Zielgruppe Besonders benachteiligte Neuzugewanderte aus der Europäischen Union: − Personen ab 16 Jahren − Eltern mit ihren Kindern im Vorschulalter bis zu sieben Jahren Was ist der EHAP und was fördert er? Der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten be- nachteiligten Personen (EHAP) fördert Projekte in ganz Deutschland, die sich an besonders benachteiligte, neu- zugewanderte Menschen aus der Europäischen Union richten, darunter Eltern mit ihren Kindern im Vorschul- alter bis zu sieben Jahren, sowie an wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen. Mit EU- und Bundesmitteln werden die Beratung und die Begleitung zur Heranführung an lokal oder regional vorhandene Hilfsangebote ermöglicht. Der Fonds ist erstmalig für die Förderperiode 2014 –2020 eingerichtet worden und wird in Deutsch- land in zwei Förderrunden umgesetzt. Kooperationspartner Zur Umsetzung des Projekts wurden Projektverbünde mit erfahrenen Trägern aus der Kölner Beratungsland- schaft gebildet sowie Beratungs- und Anlaufstellen für die neuzugewanderten Menschen ausgebaut. Die Abgrenzung der beiden Projekte ergibt sich aus der links- bzw. rechtsrheinischen Lage von besonders von Zuwanderung betroffenen Stadtbezirken. Die Ressourcen der beiden Projektverbünde werden stadtteilübergreifend genutzt. In den Projekten arbeiten quartiersbezogene und zielgruppenspezifsche Träger zusammen. Durch die Einbindung von zielgruppenspe- zifschen Trägern werden gesamtstädtisch Beratungen zu besonderen Schwerpunktthemen, wie Gewalt gegen- über Frauen, Prostitution sowie Mehrfachdiskriminie- rung angeboten. Das Projekt ALVENI links vom Rhein wird in den Stadtteilen Ehrenfeld, Meschenich und Innenstadt mit den Trägern − agisra e.V. Köln − Allerweltshaus Köln e.V. − Caritasverband für die Stadt Köln e.V. − eva gGmbH − LOOKS e.V. umgesetzt. Das Projekt ALVENI rechts vom Rhein wird in den Stadt- teilen Mülheim und Kalk mit den Trägern − Caritasverband für die Stadt Köln e.V. − Latscho Drom e.V. − Lernende Region-Netzwerk Köln e.V. − Bürgerzentrum Vingst/Vingster Treff e.V. umgesetzt. Kontakte im Projekt ALVENI links vom Rhein Ehrenfeld Beratung für Personen ab 16 Jahren: Le na Teschlade, eva gGmbH Herbrandstraße 10, 50825 Köln Telefon: 0221 / 50 60 92-54 teschlade@evaggmbh.de www.evaggmbh.de Beratung für Eltern und deren Kinder: Dörte Mälzer, Allerweltshaus Köln e.V. Körnerstraße 77 – 79, 50823 Köln Telefon: 0221 / 57 77 99 31 beratung@allerweltshaus.de www.allerweltshaus.de Meschenich Beratung für Personen ab 16 Jahren, sowie Eltern und de ren Kinder: Cristina Peiron-Baehr Caritasverband für die Stadt Köln e.V. Brühler Landstr. 425, 50997 Köln Telefon: 0162 / 270 59 88 Cristina.Peiron-Baehr@caritas-ko eln.de www .caritas-erzbistum-koeln.de Kontakte im Projekt ALVENI links vom Rhein Zielgruppenspezifsch ausgerichtete Träger im gesamten Stadtgebiet Beratung ausschließlich für Frauen: Be hshid Najaf, agisra e.V. Martinstraße 20a, 50667 Köln Telefon: 0221 / 12 40 19 Info@agisra.org www.agisra.org Beratung ausschließlich für Männer: Sabine Reinke, Looks e.V. Mühlenbach 42, 50676 Köln Telefon: 0221 / 240 56 50 sabine.reinke@looks-ev.de www.looks-ev.de Die Projekte „ALVENI links vom Rhein“ und „ALVENI rechts vom Rhein“ sind Kooperationsprojekte der Stadt Köln mit verschiedenen Trägern. Sie werden durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und den Europäischen Hilfsfond für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) gefördert. Kontakte im Projekt ALVENI rechts vom Rhein Mülheim Beratung für Personen ab 16 Jahren: K ai Sterzenbach, Lernende Region-Netzwerk Köln e.V. Julius-Bau-Str. 2, 51063 Köln Telefon: 0221 / 99 08 29-12 kai.sterzenbach@bildung.koeln.de www.bildung.koeln.de B eratung für Eltern und deren Kinder: Dr . Marco Heinz, Latscho Drom e.V. Tiefentalstr. 38 , 51063 Köln Telefon: 0176 / 42 23 24 58 LatschoDrom@gmx.de www.latscho-drom.de Kalk Beratung für Personen ab 16 Jahren: T im Westerholt, Caritasverband für die Stadt Köln e.V. Bertramstr. 12 – 22, 51 103 Köln Tel.: 0221 / 985 77-633 tim.Westerholt@caritas-koeln.de www.caritas.erzbistum-koeln.de B eratung für Eltern und deren Kinder: B eate Mages, Bürgerzentrum Vingst Vingster Treff Ostheimer Straße 125, 51 107 Köln Telefon: 0221 / 78 80 76 00 b.mages@soziales-koeln.de www.buergerzentrum-vingst.de Kontakt / Impressum Stadt Köln Amt für Integration und Vielfalt Abteilung Vielfalt EHAP-Projekte „ALVENI links vom Rhein“ und „ALVENI rechts vom Rhein“ Kleine Sandkaul 5, 50667 Köln EHAPAlveni@stadt-koeln.de Ansprechpartnerinnen: Birgit Büttgen, Tel.: 0221 / 221-29163 Carina Kluge, Tel.: 0221 / 221-29361 www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/diversity/ ehap-projekte-alveni-links-rechts-vom-rhein Die Oberbürgermeisterin Amt für Integration und Vielfalt Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Gestaltung rheinsatz, Köln Druck cede Druck, Wesseling 13-JS/16/1.000/07.2019
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/161/1 Vorlagen-Nummer 14.05.2020 1393/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 26.05.2020 Ausschuss Soziales und Senioren 28.05.2020 Jugendhilfeausschuss 09.06.2020 Sachstandsbericht für das Jahr 2019 zu den EHAP-Projekten ALVENI links und rechts vom Rhein Förderprogramm Der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) ist erstmalig für die Förderperiode 2014-2020 eingerichtet worden. Ziel des EHAP in Deutschland ist es, die akute Le- benssituation von armutsgefährdeten und von sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen zu verbes- sern. Der EHAP leistet somit einen Beitrag zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung als ein Kernziel der Europa-2020-Strategie. Der Fonds wird in Deutschland in zwei Förderrunden umgesetzt. Der EHAP hat für Deutschland in der Förderperiode 2014 bis 2020 ein Fördervolumen von insgesamt 93 Millionen Euro. Ausgangslage In der ersten und zum 31. Dezember 2018 beendeten Förderphase wurden bereits die Kölner Projek- te BONVENA (DS Nr. 3921/2015) und ZuBeFa (DS Nr. 1609/2016) gefördert. Ab 1.1.2019 werden im Rahmen der 2. Förderrunde Projekte für besonders benachteiligte Menschen in Deutschland unterstützt, die unter Armut leiden und keinen oder nur einen unzureichenden Zugang zu lokal oder regional vorhandenen Hilfeangeboten haben. Im Rahmen der EHAP-Richtlinie werden Projekte in zwei Einzelzielen gefördert: Einzelziel A Ansprache, (Orientierungs-) Beratung und Begleitung von besonders benachteiligten neuzu- gewanderten Unionsbürgern/-innen, darunter Eltern mit Kindern im Vorschulalter bis zu 7 Jah- ren zu lokal oder regional vorhandenen Hilfeangeboten. 2 Einzelziel B Ansprache, (Orientierungs-) Beratung und Begleitung wohnungsloser oder von Wohnungslo- sigkeit bedrohter Personen zu lokal oder regional vorhandenen Hilfeangeboten. Der Rat hat in seiner Sitzung am 18.12.2018 die Durchführung der Förderprojekteprojekte ALVENI links und rechts vom Rhein im Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2020 beschlossen (DS Nr. 3568/2018). Das Bundesverwaltungsamt hat auf Basis der Förderanträge der Verwaltung das Projekt ALVENI links vom Rhein mit Zuwendungsbescheid vom 04.07.2019 und das Projekt ALVENI rechts vom Rhein mit Zuwendungsbescheid vom 19.06.2019 bewilligt. Beide Projekte beziehen sich auf das Ein- zelziel A. Sachstandsbericht 2019 Bis zum 31.12.2019 wurden in beiden Projekten zusammen 2088 Menschen bei insgesamt 4945 Ge- sprächsterminen beraten. Die Definition der „Beratungsgespräche“ ist durch die Förderbedingungen vorgegeben. Die in der Vorbereitung und im Umfeld der Beratung erforderlichen und zahlreichen Kon- takt- und Informationsgespräche werden daher statistisch nicht erfasst. Von den insgesamt Beratenen haben 1852 Menschen ein weitergehendes Vermittlungsangebot an- genommen. Die Vermittlungen in die Angebote des Kölner Hilfesystems reichen von der allgemeinen Migrationsberatung, Angebote für Kinder und Familien, von Freizeitangebote weiter über Themen der Gesundheitsversorgung, der humanitären Hilfen, Hilfen für Wohnungsnotfälle bis hin zu Sprach- u. Integrationskursen und Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt. Die Projekte sind mit allen Akteuren des Hilfesystems entsprechend gut vernetzt. Der ausführliche Sachstandsbericht zu den beiden Projekten ist der Mitteilung als Anlage 1 beigefügt. Ausblick und weiteres Vorgehen Die EU-Zuwanderung ist ein stetiger und anhaltender Prozess, mit wachsenden und wechselnden Chancen und Herausforderungen. Neben der als wesentliche Grundlage der EU-Freizügigkeit er- wünschten Arbeitsmigration verlassen auch Menschen ihre Heimatländer, die bei uns aus ver- schiedensten Gründen kaum eine Perspektive entwickeln können. Der Personenkreis der nicht er- werbstätigen EU-Bürger*innen ist grundsätzlich von gesetzlichen Ansprüchen in den Regelsystemen, insbesondere der Grundsicherung nach SGB II und XII, seit Mitte 2019 auch von Kindergeldleistun- gen, ausgeschlossen. Die Kommunen werden in der Verantwortung insbesondere für diese bestimm- te Personengruppe gesehen, ohne dass sie die dringend benötigte übergreifende und nachhaltige Einfluss- und Steuerungsmöglichkeit zur Ursachenbekämpfung und Problemlösung besitzen bzw. finanziell und personell für die Schaffung bzw. Erweiterung von Angebotsstrukturen ausgestattet sind. Die Kommunen sind letzten Endes Reparaturbetrieb für eine europäische Problemstellung, die in großem Maße in der Unterschiedlichkeit der Sozialsysteme begründet ist und im Rahmen der EU- Freizügigkeitsrechte auch die sogenannte „Armutszuwanderung“ ausgelöst hat. 3 Die Verwaltung hat in den vergangenen Jahren gesamtstädtisch diverse ineinandergreifende und zusätzliche Handlungsansätze entwickelt. Sie nutzt eigene Ressourcen, aber vor allem auch ver- schiedene Förderprogramme, um auf diese Entwicklungen zu reagieren. Der EHAP ist ein wichtiges Förderinstrument, um betroffene Kommunen dabei zu unterstützen. Die Projekte enden mit Ablauf der aktuellen Förderperiode zum 31.12.2020. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat auf seiner Internetseite am 09.03.2020 darüber informiert, dass vor dem Hin- tergrund des Übergangs zum ESF+ 2021-2027 geplant sei, einen Teil der laufenden Projekte der 2. EHAP-Förderrunde für das Jahr 2021 zu verlängern. Ziel sei es, auch im Jahr 2021 den EHAP- Ansatz weiter zu fördern, um einen guten Übergang in den ESF+ zu gewährleisten. Eine Verlänge- rung von EHAP Projekten nach dem 31.12.2020 wird jedoch nur in sehr begrenztem Umfang möglich sein, da der Bund hierfür nur auf Restmittel zurückgreifen kann, die nicht in voller Höhe verausgabt wurden. Zurzeit werden die Kriterien entwickelt, nach denen die Projekte für eine Verlängerung aus- gewählt werden. Sobald die Möglichkeit besteht eine Verlängerung zu beantragen, wird die Verwal- tung diese Möglichkeit nutzen. Darüber hinaus wird sich die Verwaltung für die neue Förderphase 2021 – 2027 erneut um Drittmittelförderung bemühen, sofern Förderaufrufe und entsprechende Rah- menbedingungen eine Bewerbung/Antragstellung zulassen. Eine Prognose zu den Erfolgsaussichten einer erneuten Bewerbung sowohl bezogen auf die Restmittel als auch für eine neue Förderphase ist aktuell nicht möglich. Es muss aber davon ausgegangen werden, dass die EU-Fördermittel aufgrund der aktuellen Finanzierungsprioritäten und weit in die Zukunft reichenden Auswirkungen in der nächs- ten Förderphase allgemein geringer ausfallen werden und mit einer besonderen Prioritätensetzung zu rechnen ist. Die grundsätzlichen Anforderungen an Förderprojekte im Bereich des ESF/EHAP bestehen immer in Innovation, Zusätzlichkeit und Nachhaltigkeit. Für die Kommunen wird die Unterstützung der Integra- tionsbemühungen von EU-Bürger*innen immer eine freiwillige und zusätzliche Aufgabe sein. Den- noch wird diese Aufgabe von Dauer sein. Zur Aufgabenerfüllung ist daher ein besonderer Ressour- ceneinsatz notwendig. Dies betrifft sowohl den eigenen kommunalen Mitteleinsatz als auch Förder- mittel von EU, Bund und Land. Andernfalls ist eine Aufrechterhaltung der aufgebauten Unterstützungsstrukturen massiv gefährdet. Die Verwaltung ist nicht in der Lage, alle zuvor mit Drittmitteln finanzierten Projekte in gleichem Um- fang mit kommunalen Mitteln fortzusetzen. Gez. Reker
Anlage 1 Sachstandsbericht 2019
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Seite 1 von 9 Anlage 1 Sachstandsbericht für das Jahr 2019 zu den EHAP-Projekten ALVENI links und rechts vom Rhein 1. Projektbeschreibung Das Projekt ALVENI links vom Rhein wird zusammen mit fünf Trägern im Projektverbund durchgeführt: • agisra e.V Köln. • Allerweltshaus e.V. • Caritasverband für die Stadt Köln e.V. • Ehrenfelder Verein für Arbeit und Qualifizierung e .V. • LOOKS e.V. Das Projekt ALVENI rechts vom Rhein wird zusammen mit vier Trägern im Projektverbund durchgeführt: • Caritasverband für die Stadt Köln e.V. • Latscho Drom e.V. (bis 31.03.2020) • Lernende Region-Netzwerk Köln e.V. • Bürgerzentrum Vingst/Vingster Treff e.V. Die Abgrenzung der beiden Projekte ergibt sich aus der links- bzw. rechtsrheinischen Lage der besonders betroffenen Stadtbezirke. Sowohl links- als auch rechtsrheinisch gibt es Stadtbezirke, die besonders stark von Zuwanderung von Unionsbürgern/-innen aus Südosteuropa betroffen sind. Linksrheinisch sind in besonderem Maße die Stadtbezirke Ehrenfeld, Innenstadt und Rodenkirchen betroffen. Rechtsrheinisch sind es die Stadtbezirke Mülheim und Kalk. Im Zentrum aller Aktivitäten stehen die soziale Stabilisierung und eine Verbesserung der individuellen Lebenssituation der Neuzugewanderten durch die Inanspruchnahme von lokal und/oder regional vorhandenen Hilfsangeboten. Durch die Mitarbeitenden der Beratungs- und Anlaufstellen werden die Menschen zum Beispiel auf öffentlichen Plätzen, an bekannten Wohn- und Aufenthaltsorten sowie Treffpunkten im Sozialraum angesprochen. Wird das Vertrauen der Menschen gewonnen, können in einem Beratungsgespräch die dringendsten Handlungsbedarfe geklärt und priorisiert werden. Aufgrund der multiplen Problemlagen der Zielgruppe umfasst die Beratung meist mehrere Termine. Anschließend werden die Menschen – sofern passende Angebote vorhanden sind - an bestehende Beratungsstellen vermittelt und dorthin begleitet. Seite 2 von 9 Zusätzlich gibt es Angebote, die sich speziell an Frauen oder Männer in bestimmten Altersgruppen, an Eltern oder an Kinder bis zu 7 Jahren richten. Durch die Vermittlung in diese Angebote soll diesen Menschen die Inanspruchnahme von Regelangeboten perspektivisch ermöglicht werden. Eine materielle Unterstützung der Menschen oder eine direkte Vermittlung in Arbeit ist nicht Bestandteil der beiden Projekte. Der Verwaltung obliegt die zentrale Projektsteuerung und –koordination. Darüber hinaus nimmt sie die unmittelbaren projektbezogenen Verwaltungstätigkeiten (insbesondere finanztechnische Abwicklung, Datenerfassung im Rahmen des Monitorings/ Evaluation) für die beiden Projekte wahr. Für die zentrale Projektsteuerung werden 1,25 Stellen in der Bewertung E 11 TVöD bzw. A 12 LBesG NRW und für die unmittelbare projektbezogene Verwaltungstätigkeit eine 1,0 Stelle in der Bewertung E 9a TVöD bzw. A 9 LBesG NRW bereitgestellt. Die anfallenden Personalkosten werden in Teilen durch den Fördermittelgeber refinanziert. Die Förderquote liegt beim EHAP bei 95%. Der erforderliche Eigenanteil in Höhe von 5% wird von der Stadt Köln erbracht. Das kalkulierte Projektvolumen beträgt für das linksrheinische Projekt insgesamt 1.106.666,18 €, für das rechtsrheinische Projekt insgesamt 825.392,37 €. 2. Umsetzung der Projekte Die Beantragung der Zuwendungsmittel erfolgte fristgerecht im Sommer 2018. Die Entscheidung und Bewilligung durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) verzögerte sich, so dass der Zuwendungsbescheid für das Projekt ALVENI rechts vom Rhein erst mit Datum vom 19.06.2019 bzw. für das Projekt ALVENI links vom Rhein erst mit Datum vom 04.07.2019 zugestellt wurde. Der durch das BVA ausgesprochene grundsätzliche vorzeitige Maßnahmenbeginn ermöglichte der Verwaltung noch nicht den Abschluss von Kooperationsverträgen mit den Teilprojektpartnern. Um den Erfolg der Projekte nicht zu gefährden, vor allem aber um das bereits fest etablierte und gut qualifizierte Personal aus den Projekten der ersten Förderphase nicht zu verlieren, haben alle Träger ohne rechtsverbindlichen Zuwendungsbescheid Arbeitsverträge abgeschlossen und die Arbeit in den Projekten aufgenommen. Problematisch wurde es bei den Trägern, die kein Personal aus der ersten Förderphase weiterbeschäftigen konnten. Die Stellenbesetzung gestaltete und gestaltet sich auch aktuell aufgrund der Anforderungen an die Beratungskräfte sehr schwierig, vor allem hinsichtlich der Sprachkompetenzen und Berufserfahrungen, die sehr spezifisch sind. Im ersten Projektjahr kam es bei fast allen Trägern zu personellen Veränderungen, die verschiedene Gründe hatten. Zum Seite 3 von 9 einen waren es Übergänge in Familienphasen, aber auch Wechsel zu anderen Trägern oder Projekten wegen der Option auf längerfristige oder unbefristete Beschäftigungen. Die Stellen konnten teilweise nicht nahtlos wiederbesetzt werden. Wesentlicher Bestandteil beider Projekte sind die niederschwellige aufsuchende Sozialarbeit (Streetwork) und das Angebot einer Beratungsstruktur für Menschen, die keinen Zugang zum Regelsystem haben. Im Streetwork wenden sich die Beratungskräfte auf festen Routen an Personen der Zielgruppen im öffentlichen Raum, an bekannten Hot Spots und informellen Treffpunkten. Sie klären dabei über die in den Stadtbezirken bestehenden Hilfssysteme auf. Durch mehrmaliges Ansprechen bauen sie Vertrauen auf und aktivieren für ein erstes Beratungsgespräch. Zusätzlich bieten die Träger in ihren Beratungsräumen offene Sprechstunden zu festen Beratungszeiten sowie ergänzende Kleingruppenberatungen an. Zu den Projektaufgaben gehören ebenso die Heranführung und Begleitung von Eltern und Kindern bis zu sieben Jahren zu Angeboten der frühen Hilfen wie etwa Leseangebote für Kinder und Eltern, zusätzliche Lernförderangebote in der Vorschulzeit, Angebote zur Erhöhung von Erziehungskompetenzen, des gegenseitigen Austausches sowie des Empowerments von Eltern und zu Angeboten der sozialen Betreuung, wie z.B. Kitaplätze, Krabbelgruppen, Spielgruppen sowie Sport- und Musikangeboten von Vereinen. Eine nachhaltige Unterstützung (bis zu sechs Monate) zur Sicherstellung des Verbleibs von Kindern bis zu sieben Jahren in Kitas kann ebenfalls über das Projekt ermöglicht werden. Alle Träger verfügen über langjährige Erfahrungen in der Arbeit mit der Zielgruppe und sind in der Sozial- und Beratungslandschaft fest etabliert. Die Projektteams verfügen über einen hohen Bekanntheitsgrad bei den Zielgruppen und eine sehr gute Vernetzung in die bestehenden Beratungsstrukturen vor Ort. Neben den Sprachkenntnissen der Beratungskräfte für den muttersprachlichen Zugang ist vor allem die Begleitung der Menschen zu bestehenden Angeboten des Regelsystems ein Schlüssel zum Erfolg. Ergänzt wird dies durch die aufsuchende Arbeit der Streetworker*innen. In einigen Stadtteilen findet das Streetwork in regelmäßigen Abständen gemeinsam mit anderen Diensten (Polizei, Ordnungsamt, Jugendamt, Drogenberatungsstelle, KVB etc.) statt. Stadteilübergreifend erfolgt eine enge Zusammenarbeit zwischen den beiden Projekten. Hervorzuheben ist, dass alle Teilprojektpartner über eigene Beratungsstrukturen verfügen, in die die Beratungskräfte eingebunden sind. So ist oftmals eine direkte Weitervermittlung in hausinterne Strukturen möglich. Zudem werden interne Ressourcen, wie z.B. Sprachkompetenzen anderer Mitarbeitenden, eingebracht und hausinterne Dienste/ Fachkompetenzen genutzt. Ein weiterer Vorteil ist die räumliche Nähe zum städtischen Arbeitsmarktprojekt „Willkommen und Ankommen in Köln (WAK)“ (DS Nr. 2761/2019). Bei gefestigten Kunden kann somit eine bedarfsgerechte „Hilfskette“ angeboten werden. Diese Hilfskette wurde durch das in 03/2018 von der Stadt Köln, Seite 4 von 9 Amt für Soziales und Senioren, initiierte Maßnahmenpaket „Humanitäre Hilfen für Menschen aus Staaten der EU-Ost-Erweiterung“ (DS Nr.0374/2017) erweitert. Gemeinsam mit der Clearingstelle im Gesundheitsamt und den humanitären Hilfen bilden das Arbeitsmarktprojekt WAK und die EHAP-Projekte den sogenannten Dreiklang der städtischen Integrationsarbeit bezogen auf Zugewanderte aus den Staaten der Europäischen Union. Durch diesen Dreiklang hat sich innerhalb der Stadt Köln eine Beratungskette etabliert, die Menschen in prekären Situationen unterstützt, die Gesundheitsversorgung sichert, Kinder und deren Eltern bei der sozialen Integration hilft und darüber hinaus, da wo es möglich ist, Perspektiven zur Arbeitsmarktintegration entwickelt oder sogar in Arbeitsverhältnisse integriert und vermittelt. 3. Ergebnisse für den Projektzeitraum 01.01.2019 bi s 31.12.2019 Die Ergebnisse der Projekte ALVENI links vom Rhein und ALVENI rechts vom Rhein werden zusammengefasst dargestellt. Die Evaluation erfolgte mittels des vom Fördergebers verpflichtend zu verwendenden Beratungsbogens und anhand eigener erhobener Daten, die von den Teilprojektpartnern in einem quartalsmäßigen Sachbericht an die Projektleitung übermittelt und von dieser ausgewertet wurden. 3.1. Anzahl der beratenen Personen Insgesamt wurden bis zum 31.12.2019 in beiden Projekten 2088 Menschen beraten , davon 965 Männlich, 1122 Weiblich und 1 Divers. Die Erfassung der beratenden Personen erfolgt in drei verschiedenen, vom Fördermittelgeber vorgeschriebenen Personengruppen. Personengruppe Anzahl der beratenen Personen Neuzugewanderte Personen ohne Kinder 747 Neuzugewanderte Eltern/ Erziehungsberechtigte 909 Neuzugewanderte Kinder bis zu 7 Jahren 432 3.2. Anzahl der durchgeführten Beratungsgespräche Alle Teilprojektpartner haben im Rahmen der Projekte offene Beratungsbüros bzw. Beratungsstellen. Hier erfolgt die Beratung persönlich, aber auch telefonisch. Zudem werden die Personen im Rahmen der aufsuchenden Arbeit an zentralen, einschlägigen Orten aufgesucht, Seite 5 von 9 um den Kontakt herzustellen. Die beiden EHAP-Projekte haben einen hohen Bekanntheitsgrad, so dass auch andere Stellen bzw. Organisationen Menschen an die Projekte verweisen. Im Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2019 wurden mit 2.088 Personen insgesamt 4945 Beratungsgespräche geführt. Diese Zahl gibt aufgrund der vorgegebenen Definition der „Beratung“ durch den Fördermittelgeber keine Auskunft über die tatsächlich durchgeführten Ansprache- und Informationsgespräche, die deutlich höher liegen. Die Anzahl der Kontaktgespräche wird statistisch nicht erfasst. 3.3. Altersstruktur der Beratenen Bei der Erfassung der Daten im Beratungsbogen sind 3 Altersstufen vorgegeben. In der eigenen Evaluation wurde diese zur besseren statistischen Auswertung noch einmal unterteilt, so dass Daten für 5 Altersstufen ausgewertet werden konnten. Die meisten Beratenen kamen aus den Altersstufen „16 bis 30 Jahre“ (35,63%) und „30 bis 45 Jahre“ (31,99%) . Die genaue Aufteilung kann dem nachfolgenden Diagramm entnommen werden Seite 6 von 9 3.4. Herkunftsländer der beratenen Personen Im ersten Förderjahr wurden Beratungen für Personen aus den verschiedensten EU- Herkunftsländern durchgeführt. Die meisten Beratenen kamen aus Bulgarien (50,60% aller Beratenen), gefolgt von Rumänien (32,92% aller Beratenen ). Dies wurde bei der Projektplanung aufgrund von statistischen Einwohnerzahlen und Erfahrungen aus den vorherigen EHAP-Projekten bereits berücksichtigt. Die erforderlichen Sprachkompetenzen für die Beratung dieser Zugwanderten können in den Beratungsstrukturen abgedeckt werden. Seite 7 von 9 3.5. Anzahl der Beratenen mit Behinderung oder Wohn problematik Im Beratungsbogen wird abgefragt, ob die beratene Person: • eine Behinderung hat • wohnungslos oder • von Wohnungslosigkeit bedroht ist. Die Begriffe wurden vom Fördermittelgeber nicht weiter definiert. Hinzu kommt, dass die Angaben zu diesen Themenfeldern freiwillig sind. Sofern diese Themen aber Gegenstand der Beratung oder offensichtlich waren, wurden diese Informationen erfasst. Daher bilden die festgehaltenen Sachverhalte keine Vollständigkeit ab. Folgende Sachverhalte wurden erfasst: • 23 Personen hatten eine Behinderung • 183 Personen waren wohnungslos • 191 Personen waren von Wohnungslosigkeit bedroht. Das Thema Wohnproblematik ist ein massives Problem, das auch weitreichende Konsequenzen in alle anderen Lebensbereiche für die Betroffenen hat. EU-Zugewanderte haben meistens keine Möglichkeit sich in Köln meldebehördlich anzumelden. Ohne Meldebescheinigung ist eine Anmeldung bei der Krankenkasse, die Eröffnung eines Kontos oder der Abschluss eines Arbeitsvertrages usw. nicht möglich. Tatsächlich schlafen viele der Zugewanderten bei Verwandten und Bekannten, auf der Straße, unter Brücken, in Wohnungen mit vermieteten Matratzenlagern bzw. sind dem Mietwucher ausgesetzt. Auf dem Wohnungsmarkt ist für diese Menschen kaum finanzierbarer Wohnraum zu finden. Vorurteile und Stereotype gegenüber der Zielgruppe, insbesondere der Roma, machen die Wohnungssuche zusätzlich schwierig. Teilweise sind in einigen Stadtteilen prekäre Wohnstrukturen seitens der Vermieter vorzufinden. Ausbeuterische Wohnverhältnisse werden selten bis nie zur Anzeige gebracht, weil die Menschen Vorbehalte und Ängste haben. Diese Situation wirkt sich weiter negativ auf die Hygiene und die Gesundheit der Beratenen aus. In diesem Themenfeld gibt es wenige Angebote des regulären Hilfesystems, die von den EU- Zugewanderten in Anspruch genommen werden können. Die fehlende Anmeldung in Deutschland bzw. der Touristenstatus schließt sie von den meisten Beratungsangeboten aus. Seite 8 von 9 3.6. In welche Angebote werden die Beratenen vermit telt? Eine Vielzahl von Klient*innen benötigt langfristige Beratung und Begleitung, insbesondere in den Bereichen Wohnen, Gesundheitsprävention (Krankenversicherungsschutz) und Bildung (Alphabetisierung und kostenlose Integrationskurse). Weitere Schwerpunktthemen in der Beratung sind fehlende Kenntnisse bei Behördenangelegenheiten (Unterstützungsbedarf) und die fehlende Möglichkeit der ordnungsbehördlichen Anmeldung. Die meisten Vermittlungen erfolgten in die Bereiche • Migrationsberatung • Kindertageseinrichtung-/ pflege • Freizeitangebote u. Vereine • Sprach- und Integrationskurs • Krankenkasse/ Gesundheitsamt / Clearingstelle • Arbeitsmarktprojekt WAK • Bürgeramt • Wohnungsamt/ Wohnungsnotfallhilfe/ Humanitäre Hilf en • Migrantenselbstorganisation • Frauenberatungsstelle • Fachberatungsstelle für männliche Prostitution • Familienkasse • Jugendamt 3.7. Erfolg der Beratung Ziele des EHAP sind die soziale Stabilisierung und eine Verbesserung der individuellen Lebenssituation der Neuzugewanderten durch die Inanspruchnahme von lokal und/oder regional vorhandenen Hilfsangeboten. Im ersten Projektjahr haben von den 2.088 Personen insgesamt 1852 Personen (entspricht 88,69 %) das Vermittlungsangebot infolge einer Beratung und Begleitung angenommen. Durch das Aufsuchen der Beratungseinrichtung und durch die Vermittlung in ein passendes Angebot wird jedoch zunächst ein erster Schritt zur Verbesserung der Lebenssituation der Menschen geleistet. Eine nachhaltige Integration ist jedoch nur möglich, wenn die Menschen langfristig beraten und begleitet werden. Dies kann aus der anhaltend hohen Frequentierung der Träger sowie durch das erneute Aufsuchen bei multiplen Problemlagen geschlossen werden. Seite 9 von 9 Ein Teil der Beratenen hat das Vermittlungsangebot nicht angenommen. Ein Grund dafür ist die hohe Fluktuation der Zielgruppe. Teilweise nahmen die Beratenen die Beratung nur einmal wahr, ohne dass es in diesem Beratungsgespräch zu einer Vermittlung kam. Ein weiterer Grund sind fehlende passende Angebote im Regelsystem. Die Beratungsleistung endet trotz qualifizierter Beratung ohne Vermittlung wegen fehlender Angebote im Regelsystem. Ein Umstand, der häufig gesetzlichen Vorgaben und entsprechenden Zugangsbeschränkungen geschuldet ist. 4. Fazit Die Projekte ALVENI links und rechts vom Rhein werden von den EU- Zugewanderten sehr gut angenommen. Die beiden Projekte konnten an die bereits aufgebauten Strukturen aus den vorangegangen Projekten BONVENA und ZuBeFa anknüpfen. Durch die langjährig etablierten Kontakt- und Kooperationsstrukturen der Träger bestand von Anfang an ein guter Zugang zur Zielgruppe. Die bereits etablierten Projektteams haben einen hohen Bekanntheitsgrad bei der Zielgruppe, sodass Ängste und Distanz der Zugewanderten gegenüber Fremden generell und insbesondere gegenüber Mitarbeitenden von Behörden reduziert werden konnten. Die gendersensible und überwiegend muttersprachliche Beratung und Ansprache ist ein weiterer wesentlicher Schlüssel zum Erfolg. Oftmals ist eine direkte Weitervermittlung in die Beratungsstrukturen der Teilprojekte möglich und trägereigene Ressourcen können mitgenutzt werden. Ratsuchende, die erste integrative Maßnahmen erfolgreich durchlaufen haben und gefestigt sind, werden entsprechend weitergeleitet. Hier findet eine enge Zusammenarbeit mit dem städtischen arbeitsmarktorientierten Projekt „Willkommen und Ankommen in Köln (WAK)“, das von 2014 bis 2018 über ESF Mittel gefördert wurde, statt. Das Projekt bietet eine gezielte herkunftssprachliche Beratung und Begleitung im Bereich sozialer Integration durch Erwerbstätigkeit an. Die EHAP-Projekte stellen zusammen mit den humanitären und medizinischen Versorgungsangeboten flankierend zu den Bildungsangeboten und arbeitsmarktaktivierenden Maßnahmen eine Brücke dar und sind ein wichtiger Bestandteil der bereits bestehenden niederschwelligen sozialen Angebote für die Zielgruppe der EU- Zugewanderten. Der EHAP funktioniert dann gut, wenn es ein abgestimmtes Hilfsangebot für die Zielgruppe gibt; ohne das Vorhandensein flankierender Angebote ist die Wirkungsfähigkeit stark eingeschränkt. Dieser strukturierte und dauerhaft sichergestellte Zugang zur Zielgruppe ist die Voraussetzung für eine erfolgsversprechende Anbindung der Menschen an das Regelsystem und der damit einhergehend sozialen Integration in die Gesellschaft. Der hohe Mobilitätsfaktor und die nachgewiesenen Wanderbewegungen der Zielgruppe zeigen, wie wichtig es ist, die aufgebauten bedarfsgerechten Angebotsstrukturen weiterzuführen bzw. weiterzuentwickeln.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1393/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 18.05.2020
- Erstellt
- 12.05.2020 09:59