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A-W/0015/2016

Bahnstrecke sicherer machen

Antrag an die BV West 15.02.2016

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 16.06.2016, TOP 9.5

Originalantrag

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Stellungnahme der Verwaltung

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Originalantrag

1180 Zeichen

Fraktion in der 
Bezirksvertretung 
Münster-West 
 
Mitglieder der SPD-Fraktion: 
Beate Kretzschmar, Vorsitzende 
Stephan Brinktrine 
Raimund Köster 
Elke Kraut-Kleinschmidt 
Nico Schmitz 
 
 
 
 
Herrn 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West 
Herrn Stephan Brinktrine 
Pantaleonplatz 7 
48161 Münster 
 
          A-W/0015/2016 
 
Bahnstrecke sicherer machen 
 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Bahnstrecke nach Coesfeld i m Bereich der Kurve 
„Mecklenbecker Straße“ bzw. „Zur Landwehr“ sicher von der Straße abzugrenzen. Falls die 
Stadt nicht zuständig sein sollte, müssen Verhandlungen mit der zuständigen Stelle 
aufgenommen werden. 
 
Begründung:  
 
Durch den erfolgten Rückschnit t von Sträuchern und Bäumen im Bereich der Kurve ist die 
Bahnstrecke von der Straße aus offen zugänglich, so dass es hier zu gefährlichen 
Situationen insbesondere mit Kindern kommen kann. Die Verwaltung sollte deshalb prüfen, 
ob eine Bepflanzung oder eine Vertiefung des bestehenden sehr flachen Grabens möglich 
ist. Als teurere Varianten wäre auch ein Zaun oder eine Leitplanke denkbar. 
 
 
Für die Fraktion: 
 
Nico Schmitz

Stellungnahme der Verwaltung

1907 Zeichen

66.32.0008
Lukas Weingärtner

31.05.2016

STADT MÜNS
STER 66 62

-9, JUNI 200 | /

über Dez. Ill Stadtdirektor
10. ‚AR. JUNI 2016
Anregung/ Antrag - A-W/0015/2016 der SPD-Fraktion in der Bezirksvertre-

tung Münster-West

„Abgrenzung der Fahrbahn zu den Gleisanlagen im Bereich des BÜ Zur Land-
wehr/ Mecklenbecker Straße“

-Stellungnahme der Verwaltung-

Zur Anregung/ zum Antrag Ifd. Nr. A-W/0015/2016 der SPD-Fraktion in der BV Müns-
ter-West bzgl. der Abgrenzung der Fahrbahn zu den Gleisanlagen im Bereich des
BU Zur Landwehr/ Mecklenbecker Straße nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Seitens der Deutschen Bahn wurden im 0. g. Bereich Rodungsarbeiten ausgeführt.
Das Tiefbauamt erhielt auf Rückfrage hinsichtlich einer Einfriedung bzw. Abgrenzung
der Fahrbahn zu den Gleisanlagen folgende Stellungnahme der DB Netz AG:

„[...] die Erstellung einer wirksamen Abgrenzung zwischen der Bahnstrecke von Co-
esfeld nach Münster und der Straße Zur Landwehr bzw. Mecklenbecker Straße, wie
von der SPD-Fraktion gefordert, ist nicht Aufgabe der DB Netz AG.

Ein unbefugtes Betreten von Bahnanlagen ist eine Ordnungswidrigkeit gem. EBO S
64 Abs. 2. Das Verbot, Gleisanlagen zu betreten und die Gefährlichkeit des. Eisen-
bahnbetriebes sollte jedermann bekannt sein.

Die Einzäunung von Gleisen der DB AG ist nicht explizit vorgeschrieben. Weder die
Rechtsprechung zu $ 4 Abs. 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes noch zur Ver-
kehrssicherungspflicht allgemein lässt eine Verpflichtung des Infrastrukturbetreibers
erkennen, Gleise einzuzäunen, um Personenschäden aufgrund fahrlässigen Fehl-
verhaltens des Geschädigten vorzubeugen. Es würde daher den Geltungsbereich
der Verkehrssicherungspflicht verlassen, würde man eine Einzäunungs- oder Einfrie-
dungspflicht für Gleisanlagen verlangen.

Aufgrund fehlender rechtlicher Verpflichtung sehen wir keine Veranlassung, unsere
Strecke einzuzäunen.“

VAE-

Rüller

Beratungsverlauf (1)

16.06.2016 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 9.5 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Mecklenbecker Straße
  • Zur Landwehr

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Details

Aktenzeichen
A-W/0015/2016
Typ
Antrag an die BV West
Datum
15.02.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37