A-W/0015/2016
Bahnstrecke sicherer machen
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Originalantrag
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Fraktion in der
Bezirksvertretung
Münster-West
Mitglieder der SPD-Fraktion:
Beate Kretzschmar, Vorsitzende
Stephan Brinktrine
Raimund Köster
Elke Kraut-Kleinschmidt
Nico Schmitz
Herrn
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West
Herrn Stephan Brinktrine
Pantaleonplatz 7
48161 Münster
A-W/0015/2016
Bahnstrecke sicherer machen
Die Bezirksvertretung möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Bahnstrecke nach Coesfeld i m Bereich der Kurve
„Mecklenbecker Straße“ bzw. „Zur Landwehr“ sicher von der Straße abzugrenzen. Falls die
Stadt nicht zuständig sein sollte, müssen Verhandlungen mit der zuständigen Stelle
aufgenommen werden.
Begründung:
Durch den erfolgten Rückschnit t von Sträuchern und Bäumen im Bereich der Kurve ist die
Bahnstrecke von der Straße aus offen zugänglich, so dass es hier zu gefährlichen
Situationen insbesondere mit Kindern kommen kann. Die Verwaltung sollte deshalb prüfen,
ob eine Bepflanzung oder eine Vertiefung des bestehenden sehr flachen Grabens möglich
ist. Als teurere Varianten wäre auch ein Zaun oder eine Leitplanke denkbar.
Für die Fraktion:
Nico Schmitz
Stellungnahme der Verwaltung
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66.32.0008 Lukas Weingärtner 31.05.2016 STADT MÜNS STER 66 62 -9, JUNI 200 | / über Dez. Ill Stadtdirektor 10. ‚AR. JUNI 2016 Anregung/ Antrag - A-W/0015/2016 der SPD-Fraktion in der Bezirksvertre- tung Münster-West „Abgrenzung der Fahrbahn zu den Gleisanlagen im Bereich des BÜ Zur Land- wehr/ Mecklenbecker Straße“ -Stellungnahme der Verwaltung- Zur Anregung/ zum Antrag Ifd. Nr. A-W/0015/2016 der SPD-Fraktion in der BV Müns- ter-West bzgl. der Abgrenzung der Fahrbahn zu den Gleisanlagen im Bereich des BU Zur Landwehr/ Mecklenbecker Straße nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Seitens der Deutschen Bahn wurden im 0. g. Bereich Rodungsarbeiten ausgeführt. Das Tiefbauamt erhielt auf Rückfrage hinsichtlich einer Einfriedung bzw. Abgrenzung der Fahrbahn zu den Gleisanlagen folgende Stellungnahme der DB Netz AG: „[...] die Erstellung einer wirksamen Abgrenzung zwischen der Bahnstrecke von Co- esfeld nach Münster und der Straße Zur Landwehr bzw. Mecklenbecker Straße, wie von der SPD-Fraktion gefordert, ist nicht Aufgabe der DB Netz AG. Ein unbefugtes Betreten von Bahnanlagen ist eine Ordnungswidrigkeit gem. EBO S 64 Abs. 2. Das Verbot, Gleisanlagen zu betreten und die Gefährlichkeit des. Eisen- bahnbetriebes sollte jedermann bekannt sein. Die Einzäunung von Gleisen der DB AG ist nicht explizit vorgeschrieben. Weder die Rechtsprechung zu $ 4 Abs. 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes noch zur Ver- kehrssicherungspflicht allgemein lässt eine Verpflichtung des Infrastrukturbetreibers erkennen, Gleise einzuzäunen, um Personenschäden aufgrund fahrlässigen Fehl- verhaltens des Geschädigten vorzubeugen. Es würde daher den Geltungsbereich der Verkehrssicherungspflicht verlassen, würde man eine Einzäunungs- oder Einfrie- dungspflicht für Gleisanlagen verlangen. Aufgrund fehlender rechtlicher Verpflichtung sehen wir keine Veranlassung, unsere Strecke einzuzäunen.“ VAE- Rüller
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Mecklenbecker Straße
- Zur Landwehr
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0015/2016
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 15.02.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37