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0576/2018

Zuständigkeit für die Kulturbauten

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 26.02.2018

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 12.03.2018, TOP 7.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4139 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/11/112/3 
AN/1802/2017 
Vorlagen-Nummer 26.02.2018 
 0576/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 06.03.2018 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 12.03.2018 
 
Zuständigkeit für die Kulturbauten 
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat folgende Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des 
Rates gestellt: 
 
Im Rahmen der Pressekonferenz zu den Bühnenwerkstätten am 03.07.2017 griff Oberbürgermeiste-
rin Reker die Forderung der SPD-Fraktion auf, die Zuständigkeit für die Kulturbauten aus dem Kultur-
dezernat zur Gebäudewirtschaft zu verlagern. In der Ratssitzung am 11.07.2017 kündigte Oberbür-
germeisterin Reker dann in ihrer Haushaltsrede an, über die Sommerpause eine Neuorganisation der 
städtischen Gebäudewirtschaft zu erarbeiten. In einem ersten Schritt sei dabei die Zuständigkeiten für 
die Kulturbauten in der Gebäudewirtschaft zu integrieren. 
In der Begründung zur Vorlage zur Reform der Gebäudewirtschaft aus der Ratssitzung vom 
28.09.2017 wurde dann angekündigt, der Transfer werde im Rahmen von verwaltungsinternen Orga-
nisationsverfügungen geregelt, soweit keine Entscheidungen des Rates benötigt werden. 
 
Im Zuge der von Tag zu Tag kritischer werdenden Situation der Kulturbauten (Erweiterungsbau Wall-
raf-Richartz-Museum & Fondation Corboud, Neubau Historisches Archiv, MiQua, Kölnisches Stadt-
museum,...) stellt die SPD-Fraktion folgende Fragen: 
 
1. Was ist der Sachstand bei der Übertragung der Zuständigkeit für die Kulturbauten vom Kultur-
dezernat zur Gebäudewirtschaft? 
2. Wie ist oder soll die Einheit Kulturbauten bei der Gebäudewirtschaft künftig aufgestellt wer-
den?  
3. Wodurch unterscheidet sich diese Neustrukturierung von der alten Einheit? Welche personel-
len oder finanziellen Veränderungen sind erfolgt oder werden vorgenommen? 
4. Welche Ratsentscheidungen sind für die Übertragung der Zuständigkeit nötig? 
5. Wann ist mit den entsprechenden Ratsvorlagen zu rechnen? 
 
Wir bitten, die Antworten auch dem Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft zur Kenntnis zu geben. 
 
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 
 
1. Die Organisationsverfügung zur Aufgabenverlagerung Kulturbauten von Dezernat VII (VII/5) 
zu Dezernat VI/26 Gebäudewirtschaft befindet sich derzeit in der Schlussabstimmung der be-
teiligten Ämter und wird kurzfristig in Kraft treten. 
2. Für den Bereich Kulturbauten ist die Einrichtung einer neuen Abteilung Kulturbauten vorgese-
hen; hier werden die sowohl bei VII/5 als auch bei 26 bereits vorhandenen Ressourcen ge-
bündelt. Um dies zu ermöglichen, werden die bisher von VII/5 wahrgenommenen Aufgaben

2 
 
wie Neu- und Erweiterungsbauten, Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, Bauunter-
haltung sowie Betreiberverantwortung zu 26 Gebäudewirtschaft verlagert. Dezernat VII wird 
jedoch weiterhin als Initiator die Notwendigkeit und den Umfang von Neubau- und Sanie-
rungsmaßnahmen aus kulturpolitischer Sicht definieren. 
3. Die bisher vorhandenen baufachlichen Zuständigkeiten in zwei Organisationseinheiten werden 
gebündelt. Hierdurch werden Zuständigkeits- und Aufgabenüberschneidungen minimiert und 
ein (weiterer) Aufbau von Doppelstrukturen verhindert. In der oben erwähnten Organisations-
verfügung ist die Übertragung von bisher bei Dezernat VII/5 Kulturbauten vorgehaltenen Stel-
len auf 26 Gebäudewirtschaft vorgesehen. Parallel wird die organisatorische Einrichtung der 
neuen Abteilung bei der Gebäudewirtschaft vorbereitet. Die erforderlichen finanzwirtschaftli-
chen Maßnahmen werden zurzeit erarbeitet. Es ist vorgesehen, zum Haushalts- bzw. Wirt-
schaftsplan 2019 die erforderlichen haushaltswirksamen Veränderungen soweit wie möglich 
zu berücksichtigen. Eine detailgetreue Abbildung der finanziellen Auswirkungen der Aufga-
benübertragung wird voraussichtlich zum Haushalt 2020 möglich sein. Bis zu diesem Zeit-
punkt werden praxisgerechte Regelungen gehandhabt. 
4. Für die organisatorische Übertragung der Zuständigkeit ist keine Ratsentscheidung notwendig. 
5. Siehe Punkt 4. 
 
 
Gez. Dr. Keller

Beratungsverlauf (2)

06.03.2018 Ausschuss Kunst und Kultur
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.03.2018 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0576/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
26.02.2018
Erstellt
21.02.2018 08:13