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V/0971/2015

Aktueller Sachstand zur Situation unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA) in Münster

Vorlagen 18.11.2015

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 02.12.2015, TOP 5

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

9615 Zeichen

V/0971/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Aktueller Sachstand zur Situation unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA) in Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
02.12.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
 
 
Bericht: 
 
1. Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländi scher 
Kinder und Jugendlicher vom 28.10.2015 
 
Das Gesetz ist am 01.11.2015 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist die deutschlandweite Ve r-
besserung der Situation von jungen Flüchtlingen. Es soll eine dem Kindeswohl entsprechende, 
bedarfsgerechte Unterbri ngung, Versorgung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen 
Ausländern sicherstellen. Das Gesetz regelt zudem eine landesinterne und bundesweite Au f-
nahmepflicht der Länder, die sich am Kindeswohl und dem besonderen Schutzbedürfnis von u n-
begleiteten Minderjährigen ausrichtet. 
 
Die Kinder und Jugendlichen, die bereits vor dem 01.11.2015 als umA von den Jugendämtern in 
Obhut genommen wurden und aktuell noch im Hilfesystem der Kinder - und Jugendhilfe sind, sol-
len auf die Verteilungsquote der Länder angerec hnet werden. Eine Verte ilung der umA kommt 
nur für Personen in Betracht, die ab dem 01.11.2015 in Obhut geno mmen wurden und unter 18 
Jahre alt sind. 
 
Das Gesetz regelt die vorläufige Inobhutnahme, das Verfahren mit bestimmten Fristen und auch 
ein behördliches Verfahren zur Altersfeststellung. Das bisherige Verfahren der Kostenerstattung 
gemäß § 89d SGB VIII wird ab 01.07.2017 aufgehoben. 
 
Das Gesetz bestimmt in § 42b Abs. 8, dass Landesrecht nähere Regelungen zum Verfahren trifft. 
 
Durch eine Änderung des §  89d Abs. 3 SGB VIII regelt das Gesetz auch die Kostenerstattung. 
Das Hauptziel des Gesetzes ist, eine gerechtere Verteilung der Kosten zu ermöglichen. Zum 
01.11.2015 tritt eine Fassung in Kraft, in der der bislang vom Bundesverwaltungsamt (BVA) vo r-
genommene Belastungsausgleich gestrichen wird. Grundlage der Kostenerstattung soll ledi glich 
ein Vergleich der diesbezüglich erfolgten Erstattungsleistungen sein. 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0971/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Vogt 
Ruf: 
492 51 75 
E-Mail: 
VogtH@stadt-muenster.de 
Datum: 
16.11.2015 
Öffentliche Berichtsvorlage

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V/0971/2015 
 
2. Referentenentwurf des 5. Gesetzes zur Ausführung des Kinder -und Jugendhilfegeset-
zes (5.AG-KJHG) NRW 
 
Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW hat den Gesetzentwurf ve r-
fasst und den kommunalen Spitzenverbänden zur Stellungnahme vorgelegt. Der Referentenen t-
wurf sieht materielle Vorschriften zur Umsetzung der länderübergreifend en Verteilung und zur 
Einführung eines landesinternen Verteilungsverfahrens vor. Weiterhin regelt er die Refinanzi e-
rung der kommunalen Aufgaben. 
 
Nach dem Referentenentwurf wird die Aufnahmequote auf der Basis des Bevölkerungsanteils 
eines Jugendamtsbezirkes an der Gesamtbevölkerung NRW ermittelt. Dies bedeutet für die Stadt 
Münster bei einer Quote von 1 : 2.000 eine Aufnahmezahl von rund 150 umA, bei 1 : 1.000 rund 
300 umA. Ursprünglich war mal eine Quote von 1 : 5.000 zugrunde gelegt. Eine konkrete Quote 
liegt noch nicht vor. 
 
Die vorgesehene Verwaltungskostenpauschale soll 3.100 € pro unbegleitetem minderjährigen 
Ausländer betragen. Dieser Wert beruht auf ermittelten Durchschnittskosten. Hier ist der Za h-
lungsstichtag durch das Land streitig: NRW will die erste Zahlung auf der Basis der Zahlen von 
2016 am 30.04.2017 vornehmen. Hier regt der Städtetag NRW in einer ersten Stellungnahme an, 
die Zahlung als Abschlag um ein Jahr vorzuziehen. 
 
 
3. Aktuelle Situation in Münster 
 
Zur Unterbringung von Kindern und J ugendlichen sind sowohl Plätze nach § 42 SGB VIII (Ino b-
hutnahme) als auch nach §§ 34, 41 und 13 III SGB VIII notwendig. 
 
Nach bisherigen Informationen durch das Ministerium liegt die Zuweisungszahl für Mün ster bei 
rund 150 unbegleiteten minderjährigen Ausl ändern (1 : 2.000), sofern der Quotenschlüssel B e-
stand hat. 
 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat mit einer Reihe von freien Trägern der J u-
gendhilfe Verhandlungen aufgenommen, um die erforderliche Platzzahl für die Unterbringung und 
Versorgung zu schaffen. Neben der Diakonie Münster (34 Fälle) wurden auch das Vinzenzwerk 
Handorf (9 Fälle) und das Alexianer Martinistift Appelhülsen (11 Fälle) beteiligt. In diesen drei 
Einrichtungen befinden sich bisher die Mehrzahl der umA, die neben der Inobhutn ahme auch in 
Anschlussmaßnahmen weiter betreut werden. Weitere beteiligte Träger sind die Kinder - und Ju-
gendhilfe St. Mauritz für die Aufnahme von Kindern (1 Fall), das Mädchenhaus MIA für unbegle i-
tete Mädchen (1 Fall), das Kettelerhaus für Anschlussmaßnah men gemäß § 13 III SGB VIII (5 
Fälle), der VSE (2 Fälle) und die Evangelische Jugendhilfe Münsterland (1 Fall). 
 
Mit der Aufnahmeeinrichtung in der York-Kaserne, die vom ASB Münster betrieben wird, ist eben-
falls eine Vereinbarung für ein niedrigschwelliges Angebot für 26 Plätze abgesprochen. 
 
Mit allen Trägern werden kurzfristig Konzeptionen zur Betreuung und Versorgung in einem engen 
Austausch entwickelt. Der Ausbau um weitere Plätze wird vorangetrieben. Folgender Sachstand 
ergibt sich: 
 
Einrichtung Platzzahl  
SOLL 
Platzzahl  
IST 
Bemerkung 
Diakonie Münster 
Blaukreuzwäldchen 
- Jiobi (Inobhut) 
- Sleep-in 
- Anschlussmaßnahmen 
- Junge Volljährige (§ 41) 
 
 
10 
4 
13 
7 
 
 
10 
4 
13 
7 
Perspektivisch:  
- Ehemaliges Pfarrhaus 
Trinitas-Gemeinde: 10 Plätze 
Clearing 
- BIMA – Gebäude in Planung

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V/0971/2015 
 
Einrichtung Platzzahl  
SOLL 
Platzzahl  
IST 
Bemerkung 
Vinzenzwerk Handorf 
- Inobhut 
- Anschlussmaßnahme 
 
 
9 
1 
 
8 
1 
Weiterer Ausbau nach Verlag e-
rung Wolkenburg, weit ere 9 -10 
Plätze 
Alexianer – Martinistift 
- Inobhut 
- Anschlussmaßnahme 
 
6 
3 
 
6 
5 
Neubau einer Gruppe in Amel s-
büren (7 Plätze) Ende 2015 und 
weitere Gruppe in Darup (7) 
Mädchenhaus MIA 
- Inobhut 
 
3 
 
1 
  
Nur Mädchen 
Kinder- und Jugendhilfe St. Mauritz 
- Inobhut 
 
3  
 
1 
 
Nur Kinder bis 14 Jahre 
ASB Yorkkaserne 
- Inobhut 
 
14 
 
2 
Perspektive: weiterer Au sbau um 
12  Plätze 
VSE 
- Anschlussmaßnahme 
- Junge Volljährige 
 
1 
1 
 
1 
1 
 
Perspektive: Pflegeeltern für umA 
Evang.Jugendhilfe Münsterland 
- Anschlussmaßnahme 
 
1 
 
1 
 
Kettelerhaus 10 5 Nur Hilfen gem. § 13 III 
 
    Summe     86               66               in Planung: weitere 39 Plätze  
 
Mit allen Trägern und  dem Landesjugendamt wurden Absprachen bezüglich Taschengeld, B e-
kleidungsgeld und Gesundheitsfürsorge getroffen. 
 
Mit Stand zum 30.10.2015 wurden in Ausführung des Gesetzes vom 28.10.15 (siehe Punkt 1.) an 
das Bundesverwaltungsamt (BVA) entsprechend der Vorgabe gemeldet: 
 
48 für umA (Inobhutnahme / Clearing / Vorläufige Maßnahmen) 
19 für umA (HzE / Anschlussmaßnahmen) 
9 für junge Volljährige  (ehem. umA) 
 
damit insgesamt 76 umA (Altfälle).  
 
Ab 01.11.2015 sind neben diesen Zahlen auch die vorläufigen Inobhutnahmen zu melden. Die 
beiden ersten Fälle wurden am 04.11.15 mit gemeldet.  
 
Mit Stand vom 16.11.15 wurden dem BVA gemeldet: 
 
55                 für umA (Altverfahren nach 89d) 
8                 für junge Volljährige  (ehem. umA - Altverfahren nach 89d) 
16                 für umA - Vorläufige Inobhutnahme 
1                 für umA - Inobhutnahme 
9                 für umA - Anschlussmaßnahmen (HzE und sonstige) 
0                 für umA - angemeldete Verteilung 
 
Summe: 89 
 
Die Aufnahme von rund 150 umA wird die Transferaufwendungen für den Bereich Inobhutnahme 
/ Anschlussmaßnahmen erhöhen. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien rechnet mit e i-
nem Gesamtaufwand von rund 6,5 Mio Euro. Den Aufwendungen steht die Kostenerstattung des 
Landes NRW in gleicher Höhe gegenüber, die erst nachträglich ausgeglichen wird. Zum Hau s-
haltsplan 2016 hat das Amt die entsprechenden Veränderungsblätter für die Einnahme und Au s-
gabe erstellt.

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V/0971/2015 
 
 
 
4. Personalmaßnahmen 
 
Das Personal im Kommunalen Sozialdienst (KSD) wird um 3,5 Stel len Sozialarbeit (2,0 x Betreu-
ung im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme, 1,0 x Vormundschaften und  0,5 x Bezirkssozia l-
arbeit) ausgeweitet. 
 
Für die Bearbeitung der Kostenerstattung in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe wird 1,0 Stelle Ve r-
waltung eingerichtet.  
 
Für die zusätzliche Tagesbetreuung von Jugendlichen mit kurzfristigen Hotelaufnahmen wurde 
im Lorenz-Süd im Umfang einer Stelle eine Anlaufstelle eingerichtet, die durch Stundenaufst o-
ckung vorhandener Mitarbeiter abgedeckt wird. 
 
 
5. Weiterer Klärungsbedarf 
 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ist mehrfach von Familien angefragt wo rden, die 
das Angebot einer Betreuung von umA als Pflegefamilie gemacht haben. Diese Anfragen werden 
derzeit an freie Träger (z.B. VSE) verwiesen. Die Träger von We stfälischen Pflegefamilien sind 
hier Ansprechpartner. 
 
6. Weiteres Verfahren 
 
Gemeinsam mit den zuständigen Trägern der Jugendhilfe werden die jeweiligen Konzeptione n 
für die Hilfen zur Erziehung für unbegleitete minderjährige Ausländer sowie die weiterfüh renden 
Hilfen entwickelt. Mit den Trägern der Regeleinrichtungen der offenen Kinder - und Jugendarbeit 
sowie der Jugendsozialarbeit werden integrative freizeitpädagogische Maßnahmen sozialräu m-
lich abgestimmt. Über den Stand zur aktuellen Situation von unbeg leiteten minderjährigen Au s-
ländern wird im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien in den kommenden Sitzungen 
berichtet. 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

02.12.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0971/2015
Typ
Vorlagen
Datum
18.11.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37