RR 49/2022
Ergänzungsantrag der Fraktionen CDU, SPD, DIE GRÜNEN, FDP und DIE LINKE./Volt vom 07.12.2022 Aufstellung eines Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zum Regionalplan des Regierungsbezirks Köln
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Sitzungsvorlage RR (2022_12_07 Ergänzungsantrag RR Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien)
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im Regionalrat
An den Vorsitzenden
des Regionalrats
des Regierungsbezirks Köln
Herrn Rainer Deppe Fraktionsvorsitzender
Stefan Götz, CDU
Tel.: 0221/ 1395446
Telefax: 0221/ 1395451
E-Mail: info@cdu-regionalrat-koeln.de
Fraktionsvorsitzender
Thorsten Konzelmann, SPD
Tel.: 0221/ 1301507
Telefax: 02273/ 914794
E-Mail: info@spd-regionalrat-koeln.de
Fraktionsvorsitzender
Rolf Beu, DIE GRÜNEN
Tel.: 0177 / 7473808 E-Mail:
gruene.regionalrat-koeln@gmx.de
Fraktionsvorsitzender
Reinhold Müller, FDP
Tel.:0221 / 253726
E-Mail: info@fdp-regionalrat-koeln.de
Fraktionsvorsitzender
Friedrich Jeschke,
Die Linke./Volt
Tel: 0221 / 292 007 04
E-Mail:
kontakt@linke-volt-regionalrat.koeln
Köln, 07. Dezember 2022
Sehr geehrter Herr Deppe,
wir bitten Sie, den beigefügten Ergänzungsantrag zum Tagesordnungspunkt 6 „Vorbereitungen zur
Aufstellung eines Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien“ in die Tagesordnung der Sitzung des
Regionalrates Köln am 09. Dezember 2022 aufzunehmen:
Aufstellung eines Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zum Regionalplan des
Regierungsbezirks Köln
Der Regionalrat Köln fasst folgenden, ergänzenden Beschluss:
4.
a. In dem Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien sind die geeigneten Standorte
von bestehenden und geplanten Flächen für Windenergie zu erfassen und
darzustellen. Entsprechend der LANUV -Studie sind die neuen Flächen größer
5ha für Windenergie für einen Besc hluss auszuweisen. Bereits jetzt sollen die
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
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bestehenden FNP Ausweisungen für Windenergie der 99 Kommunen erfasst
und zur Grundlage für den sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien gemacht
werden – soweit möglich und sinnvoll.
b. Die Landesplanungsbehörde wird aufgefordert, möglichst alle bestehenden
WEA Einzelanlagen und kommunale Konzentrationszonen gemäß des § 4
Windenergieflächenbedarfsgesetzes anzurechnen und diese nach Möglichkeit
in das Konzept der neuen regionalplanerischen Vorranggebiete zu intergieren.
c. Auch bisher bestehende Anlagen und zukünftig geplante, weitere erneuerbare
Energien (Photovoltaik, Floating PV, Wasserkraft, Biogasanlagen, Geothermie
usw.) sowie Speicheranlagen sind zu berücksichtigen, sofern sie
raumbedeutsam sind.
Begründung:
Die Diskussion um einen umfassenden Plan für den Ausbau der Erneuerbaren Energie wird durch
den Klimawandel und das 1.5 Grad Ziel bestimmt.
Ein wichtiger Aspekt für NRW und insbesondere des Rheinischen Revier ist der Beschluss 2030 den
Abbau und die Verbrennung von Braunkohle zu beenden.
Die Vereinbarung des Bundeswirtschafts- des Landeswirtschaftsministerium und der RWE AG vom
4 Oktober 2022 haben dies gesetzt. Die Bundesregierung hat mit der Gesetzesvorhaben „Wind an
Land“ einen Rahmen für den Ausbau von Windenergie gelegt.
Das Landeswirtschaftsministerium plant mit der Änderung des LEPs eine weitere Grundlage für den
Ausbau der Windenergie und eine deutliche Vereinfachung für den Ausbau dieses Sektors.
Entscheidend für die Ausweisung von Potenzialflächen wird der Bericht des LANUV gegen Ende des
Jahres 2022 sein. Am Ende wird der Regionalrat entscheiden wo neue Windenergieanlagen gebaut
werden. Den Regionalräten und den Regionalplanungsbehörden kommt hierbei somit eine
entscheidende, bestimmende Aufgabe zu. Dies bedeutet einen nicht unerheblichen Eingriff in die
kommunale Planungshoheit. Die Landesplanungsbehörde wird auf gefordert, möglichst alle
bestehenden WEA Einzelanlagen und kommunale Konzentrationszonen gemäß des § 4
Windenergieflächenbedarfsgesetzes anzurechnen und diese nach Möglichkeit in das Konzept der
neuen regionalplanerischen Vorranggebiete zu intergieren.
Unser Ziel ist es, die notwendigen Flächen für die Errichtung von Windenergieanalgen in
größtmöglichem Konsens mit den Kommune n auszuweisen. Daher soll die
Regionalplanungsbehörde bereits jetzt die kommunalen Konzentrationszonen erfassen und zur
Grundlage der Planung machen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Götz Thorsten Konzelmann Rolf Beu Reinhold Müller gez. Friedrich Jeschke
(Fraktionsvorsitzender) (Fraktionsvorsitzender) (Fraktionsvorsitzender) (Fraktionsvorsitzender) (Fraktionsvorsitzender)
Sitzungsvorlage RR (Ergänzungsantrag der Fraktionen CDU, SPD, DIE GRÜNEN, FDP und DIE LINKE./Volt vom 07.12.2022 Aufstellung eines Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zum Regionalplan des Regierungsbezirks Köln)
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Seite 1 von 1 Sitzungsvorlage RR - öffentlich - RR 49/2022 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Telefon BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 07.12.2022 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 09.12.2022 6.1 beschließend TOP: Ergänzungsantrag der Fraktionen CDU, SPD, DIE GRÜNEN, FDP und DIE LINKE./Volt vom 07.12.2022 Aufstellung eines Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zum Regionalplan des Regierungsbezirks Köln Vorschlag: 4. a. In dem Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien sind die geeigneten Standorte von be- stehenden und geplanten Flächen für Windenergie zu erfassen und darzustellen. Entspre- chend der LANUV-Studie sind die neuen Flächen größer 5ha für Windenergie für einen Be- schluss auszuweisen. Bereits jetzt sollen die bestehenden FNP Ausweisungen für Wind- energie der 99 Kommunen erfasst und zur Grundlage für den sachlichen Teilplan Erneuer- bare Energien gemacht werden – soweit möglich und sinnvoll. b. Die Landesplanungsbehörde wird aufgefordert, möglichst alle bestehenden WEA Einzelan- lagen und kommunale Konzentrationszonen gemäß des § 4 Windenergieflächenbedarfsge- setzes anzurechnen und diese nach Möglichkeit in das Konzept der neuen regionalplaneri- schen Vorranggebiete zu intergieren. c. Auch bisher bestehende Anlagen und zukünftig geplante, weitere erneuerbare Energien (Photovoltaik, Floating PV, Wasserkraft, Biogasanlagen, Geothermie usw.) sowie Speicher- anlagen sind zu berücksichtigen, sofern sie raumbedeutsam sind. Erläuterungen: Anlage(n): 1. 2022_12_07 Ergänzungsantrag RR Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RR 49/2022
- Typ
- Sitzungsvorlage RR
- Datum
- 09.12.2022
- Erstellt
- 07.12.2022 17:17