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RR 49/2022

Ergänzungsantrag der Fraktionen CDU, SPD, DIE GRÜNEN, FDP und DIE LINKE./Volt vom 07.12.2022 Aufstellung eines Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zum Regionalplan des Regierungsbezirks Köln

Sitzungsvorlage RR 09.12.2022

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Nächste Beratung: Regionalrat des Regierungsbezirks Köln, Sitzung am 09.12.2022, TOP 6.1

Sitzungsvorlage RR (2022_12_07 Ergänzungsantrag RR Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien)

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Sitzungsvorlage RR (Ergänzungsantrag der Fraktionen CDU, SPD, DIE GRÜNEN, FDP und DIE LINKE./Volt vom 07.12.2022 Aufstellung eines Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zum Regionalplan des Regierungsbezirks Köln)

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Sitzungsvorlage RR (2022_12_07 Ergänzungsantrag RR Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien)

4341 Zeichen

im Regionalrat 
 
 
An den Vorsitzenden  
des Regionalrats 
des Regierungsbezirks Köln 
Herrn Rainer Deppe                  Fraktionsvorsitzender 
Stefan Götz, CDU  
 
Tel.: 0221/ 1395446   
Telefax: 0221/ 1395451 
E-Mail: info@cdu-regionalrat-koeln.de 
 
Fraktionsvorsitzender 
Thorsten Konzelmann, SPD 
 
Tel.: 0221/ 1301507   
Telefax: 02273/ 914794 
E-Mail: info@spd-regionalrat-koeln.de 
 
                        Fraktionsvorsitzender  
Rolf Beu, DIE GRÜNEN  
 
Tel.: 0177 / 7473808 E-Mail: 
gruene.regionalrat-koeln@gmx.de 
 
Fraktionsvorsitzender 
Reinhold Müller, FDP 
 
Tel.:0221 / 253726 
E-Mail: info@fdp-regionalrat-koeln.de 
 
Fraktionsvorsitzender 
Friedrich Jeschke,  
Die Linke./Volt 
 
Tel: 0221 / 292 007 04 
E-Mail:  
kontakt@linke-volt-regionalrat.koeln 
 
 
                        Köln, 07. Dezember 2022 
Sehr geehrter Herr Deppe,  
 
wir bitten Sie, den beigefügten Ergänzungsantrag zum Tagesordnungspunkt 6 „Vorbereitungen zur 
Aufstellung eines Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien“ in die Tagesordnung der Sitzung des 
Regionalrates Köln am 09. Dezember 2022 aufzunehmen: 
 
Aufstellung eines Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zum Regionalplan des 
Regierungsbezirks Köln  
 
Der Regionalrat Köln fasst folgenden, ergänzenden Beschluss: 
 
4. 
a. In dem Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien sind die geeigneten Standorte 
von bestehenden und geplanten Flächen für Windenergie zu erfassen und 
darzustellen. Entsprechend der LANUV -Studie sind die neuen Flächen größer 
5ha für Windenergie für einen Besc hluss auszuweisen. Bereits jetzt sollen die 
Zeughausstraße 2-10 
50667 Köln

2 
bestehenden FNP Ausweisungen für Windenergie der 99 Kommunen erfasst 
und zur Grundlage für den sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien gemacht 
werden – soweit möglich und sinnvoll. 
b. Die Landesplanungsbehörde wird  aufgefordert, möglichst alle bestehenden 
WEA Einzelanlagen und kommunale Konzentrationszonen gemäß des § 4 
Windenergieflächenbedarfsgesetzes anzurechnen und diese nach Möglichkeit 
in das Konzept der neuen regionalplanerischen Vorranggebiete zu intergieren. 
c. Auch bisher bestehende Anlagen und zukünftig geplante, weitere erneuerbare 
Energien (Photovoltaik, Floating PV, Wasserkraft, Biogasanlagen, Geothermie 
usw.) sowie Speicheranlagen  sind zu berücksichtigen, sofern sie 
raumbedeutsam sind.  
 
Begründung: 
 
Die Diskussion um einen umfassenden Plan für den Ausbau der Erneuerbaren Energie wird durch 
den Klimawandel und das 1.5 Grad Ziel bestimmt. 
Ein wichtiger Aspekt für NRW und insbesondere des Rheinischen Revier ist der Beschluss 2030 den 
Abbau und die Verbrennung von Braunkohle zu beenden. 
Die Vereinbarung des Bundeswirtschafts- des Landeswirtschaftsministerium und der RWE AG vom 
4 Oktober 2022 haben dies gesetzt.  Die Bundesregierung hat mit der Gesetzesvorhaben „Wind an 
Land“ einen Rahmen für den Ausbau von Windenergie gelegt. 
Das Landeswirtschaftsministerium plant mit der Änderung des LEPs eine weitere Grundlage für den 
Ausbau der Windenergie und eine deutliche Vereinfachung für den Ausbau dieses Sektors. 
Entscheidend für die Ausweisung von Potenzialflächen wird der Bericht des LANUV gegen Ende des 
Jahres 2022 sein. Am Ende wird der Regionalrat entscheiden wo neue Windenergieanlagen gebaut 
werden. Den Regionalräten und den Regionalplanungsbehörden kommt hierbei somit eine 
entscheidende, bestimmende Aufgabe zu. Dies bedeutet einen nicht unerheblichen Eingriff in die 
kommunale Planungshoheit.  Die Landesplanungsbehörde wird auf gefordert, möglichst alle 
bestehenden WEA Einzelanlagen und kommunale Konzentrationszonen gemäß des § 4 
Windenergieflächenbedarfsgesetzes anzurechnen und diese nach Möglichkeit in das Konzept der 
neuen regionalplanerischen Vorranggebiete zu intergieren. 
 
Unser Ziel ist es, die notwendigen Flächen für die Errichtung von Windenergieanalgen in 
größtmöglichem Konsens mit den Kommune n auszuweisen. Daher soll die 
Regionalplanungsbehörde bereits jetzt die kommunalen Konzentrationszonen erfassen und zur 
Grundlage der Planung machen.  
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
  
 
Stefan Götz       Thorsten Konzelmann   Rolf Beu       Reinhold Müller  gez. Friedrich Jeschke 
(Fraktionsvorsitzender)  (Fraktionsvorsitzender)           (Fraktionsvorsitzender)   (Fraktionsvorsitzender)    (Fraktionsvorsitzender)

Sitzungsvorlage RR (Ergänzungsantrag der Fraktionen CDU, SPD, DIE GRÜNEN, FDP und DIE LINKE./Volt vom 07.12.2022 Aufstellung eines Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zum Regionalplan des Regierungsbezirks Köln)

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Seite 1 von 1 
Sitzungsvorlage RR 
- öffentlich - 
RR 49/2022 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson  
Telefon  
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 07.12.2022 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 09.12.2022 6.1 beschließend 
 
TOP: 
Ergänzungsantrag der Fraktionen CDU, SPD, DIE GRÜNEN, FDP und DIE LINKE./Volt vom 
07.12.2022 
Aufstellung eines Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zum Regionalplan des 
Regierungsbezirks Köln 
 
Vorschlag: 
4. 
 
a. In dem Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien sind die geeigneten Standorte von be-
stehenden und geplanten Flächen für Windenergie zu erfassen und darzustellen. Entspre-
chend der LANUV-Studie sind die neuen Flächen größer 5ha für Windenergie für einen Be-
schluss auszuweisen. Bereits jetzt sollen die bestehenden FNP Ausweisungen für Wind-
energie der 99 Kommunen erfasst und zur Grundlage für den sachlichen Teilplan Erneuer-
bare Energien gemacht werden – soweit möglich und sinnvoll. 
 
b. Die Landesplanungsbehörde wird aufgefordert, möglichst alle bestehenden WEA Einzelan-
lagen und kommunale Konzentrationszonen gemäß des § 4 Windenergieflächenbedarfsge-
setzes anzurechnen und diese nach Möglichkeit in das Konzept der neuen regionalplaneri-
schen Vorranggebiete zu intergieren. 
 
c. Auch bisher bestehende Anlagen und zukünftig geplante, weitere erneuerbare Energien 
(Photovoltaik, Floating PV, Wasserkraft, Biogasanlagen, Geothermie usw.) sowie Speicher-
anlagen sind zu berücksichtigen, sofern sie raumbedeutsam sind. 
 
 
 
Erläuterungen: 
 
 
Anlage(n): 
1. 2022_12_07  Ergänzungsantrag RR Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien

Beratungsverlauf (1)

09.12.2022 Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
TOP 6.1
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Details

Aktenzeichen
RR 49/2022
Typ
Sitzungsvorlage RR
Datum
09.12.2022
Erstellt
07.12.2022 17:17