3950/2023
Mitteilung zur Bürgereingabe nach 24 GO - Tempo 30 Gleueler Straße/Zülpicher Straße, Aktenzeichen 154/23
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Anlage 1 Eingabe
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Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de> Gesendet: Dienstag, 5. September 2023 08:32 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 05.09.2023 08:31:38 an Sie geschickt Anliegen: Sehr geehrte Damen und Herren, ich wohne in der Freiligrathstrasse , in unmittelbarer Nachbarschaft ist die katholische Kindertagesstätte St. Albertus Magnus und in der Freiligrathstrasse befinden sich die Gemeinschaftsgrundschule Freiligrathstrasse und die Hans-Christian-Andersen Schule. Die Autos fahren auf der anliegenden Zülpicherstrasse und der Gleulerstrasse sehr schnell, und ich möchte anregen, auf diesen Teilstücken, auf denen sich morgens Kinder befinden, 30 Zonen zu errichten. Konkret wäre mein Vorschlag auf der Gleulerstrasse (von der Decksteiner Mühle bis zur Momsenstrasse) und auf der Zülpicherstrasse (von der Gleulerstrasse auf die Zülpicher hin zur Momsenstrasse). Einige Nachbarn, die auch selbst Kinder haben, würden diesen Vorschlag unterstützen, und ich würde sie namentlich aufführen, wenn dies hilfreich wäre. Mit freundlichen Grüßen
Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 / 2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 154/23 20.11.2023 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Tempo 30 Gleueler Straße/Zülpicher Straße“, Ak- tenzeichen 154/23 B Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihr Schreiben vom 05.09.2023. Das Amt für Verkehrsmanagement teilt hierzu mit, dass, „die Gleueler Straße und die Zülpi- cher Straße - Straßen im Sinne des sogenannten Vorbehaltsnetzes sind. In dem Netz der Vorfahrtstraßen (Vorbehaltsnetz) sind die Straßen enthalten, die aufgrund ih- rer verkehrlichen Merkmale wie beispielsweise die Verkehrsbedeutung und –funktion für den Individualverkehr und öffentlichen Personennahverkehr, Charakter und Ausbau - nicht inner- halb von Tempo 30 Zonen liegen sollen. Hier wird die Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h zuge- lassen oder mittels Einzelbeschilderung auf 30 km/h beschränkt, wenn die gesetzlichen Rah- menbedingungen eingehalten werden. Das Vorbehaltsnetz wurde vom zuständigen Fachaus- schuss des Rates beschlossen und entspricht den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung. Eine innerörtliche streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 ist gemäß Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) an eine abschließende Liste von Bedingungen geknüpft. Die Überprüfung der Straßen ergab, dass die gesetzlich vorgege- benen Bedingungen nicht erfüllt werden. Wir stimmen jedoch mit Ihnen überein, dass die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwin- digkeit von 50 km/h auf 30 km/h in vielen Fällen helfen kann, Lebensqualität zu schaffen, Emissionen zu reduzieren und die Verkehrssicherheit sowohl objektiv als auch subjektiv zu erhöhen. Grundsätzlich sollte den Kommunen mehr Gestaltungsfreiheit in Bezug auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegeben werden, um eine Entwicklung in Richtung mehr Lebendigkeit, mehr Lebensqualität und mehr Nachhaltigkeit zu eröffnen. Aus diesem Grund ist die Stadt Köln der Städteinitiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten – eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr“ beigetreten. Die Initiative bekennt sich zur Mobilitätswende und fordert den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu - 2 - schaffen, dass Kommunen „Tempo 30“ als Höchstgeschwindigkeit innerorts auf bestimmten Straßen anordnen können, soweit sie es für notwendig halten. Zurzeit sind wir allerdings dazu verpflichtet, die bundesgesetzlich vorgegebenen Rahmenbe- dingungen einzuhalten.“ Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Falls Sie noch fachli- che Fragen haben, wenden Sie sich gerne an das Amt für Verkehrsmanagement, Frau , un- ter der Telefonnummer: 0221/221- oder per E-Mail: verkehrsmanagement@stadt-koeln.de. Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Lindenthal zur Kenntnis gegeben. Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung Lindenthal wünschen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Be- zirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver
Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 3950/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 29.01.2024 Mitteilung zur Bürgereingabe nach 24 GO - Tempo 30 Gleueler Straße/Zülpicher Straße, Aktenzeichen 154/23 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Lindenthal hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei - auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3950/2023
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 28.11.2023
- Erstellt
- 28.11.2023 07:27