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3950/2023

Mitteilung zur Bürgereingabe nach 24 GO - Tempo 30 Gleueler Straße/Zülpicher Straße, Aktenzeichen 154/23

Mitteilung BV 28.11.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 29.01.2024, TOP 5.1.3

Anlage 1 Eingabe

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Mitteilung BV

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Anlage 1 Eingabe

1392 Zeichen

Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de>  
Gesendet: Dienstag, 5. September 2023 08:32 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
 
Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 05.09.2023 
08:31:38 an Sie geschickt 
Anliegen:  
Sehr geehrte Damen und Herren, 
ich wohne in der Freiligrathstrasse  , in unmittelbarer Nachbarschaft ist die katholische 
Kindertagesstätte St. Albertus Magnus und in der Freiligrathstrasse befinden sich die 
Gemeinschaftsgrundschule Freiligrathstrasse und die Hans-Christian-Andersen Schule. Die 
Autos fahren auf der anliegenden Zülpicherstrasse und der Gleulerstrasse sehr schnell, und 
ich möchte anregen, auf diesen Teilstücken, auf denen sich morgens Kinder befinden, 30 
Zonen zu errichten. Konkret wäre mein Vorschlag auf der Gleulerstrasse (von der 
Decksteiner Mühle bis zur Momsenstrasse) und auf der Zülpicherstrasse (von der 
Gleulerstrasse auf die Zülpicher hin zur Momsenstrasse).  
Einige Nachbarn, die auch selbst Kinder haben, würden diesen Vorschlag unterstützen, und 
ich würde sie namentlich aufführen, wenn dies hilfreich wäre. 
 
Mit freundlichen Grüßen

Anlage 2 Antwortschreiben

3818 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 
/ 2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau  
T: 0221 221- 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Herrn  
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 154/23 20.11.2023 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Tempo 30 Gleueler Straße/Zülpicher Straße“, Ak-
tenzeichen 154/23 B 
 
Sehr geehrter Herr   , 
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 05.09.2023. 
Das Amt für Verkehrsmanagement teilt hierzu mit, dass, „die Gleueler Straße und die Zülpi-
cher Straße - Straßen im Sinne des sogenannten Vorbehaltsnetzes sind. 
In dem Netz der Vorfahrtstraßen (Vorbehaltsnetz) sind die Straßen enthalten, die aufgrund ih-
rer verkehrlichen Merkmale wie beispielsweise die Verkehrsbedeutung und –funktion für den 
Individualverkehr und öffentlichen Personennahverkehr, Charakter und Ausbau - nicht inner-
halb von Tempo 30 Zonen liegen sollen. Hier wird die Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h zuge-
lassen oder mittels Einzelbeschilderung auf 30 km/h beschränkt, wenn die gesetzlichen Rah-
menbedingungen eingehalten werden. Das Vorbehaltsnetz wurde vom zuständigen Fachaus-
schuss des Rates beschlossen und entspricht den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung.  
Eine innerörtliche streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 ist gemäß 
Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) an eine abschließende Liste 
von Bedingungen geknüpft. Die Überprüfung der Straßen ergab, dass die gesetzlich vorgege-
benen Bedingungen nicht erfüllt werden.  
Wir stimmen jedoch mit Ihnen überein, dass die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwin-
digkeit von 50 km/h auf 30 km/h in vielen Fällen helfen kann, Lebensqualität zu schaffen, 
Emissionen zu reduzieren und die Verkehrssicherheit sowohl objektiv als auch subjektiv zu 
erhöhen.  
Grundsätzlich sollte den Kommunen mehr Gestaltungsfreiheit in Bezug auf die zulässige 
Höchstgeschwindigkeit gegeben werden, um eine Entwicklung in Richtung mehr Lebendigkeit, 
mehr Lebensqualität und mehr Nachhaltigkeit zu eröffnen. Aus diesem Grund ist die Stadt 
Köln der Städteinitiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten – eine 
neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr“ beigetreten. Die Initiative bekennt 
sich zur Mobilitätswende und fordert den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu

- 2 - 
 
schaffen, dass Kommunen „Tempo 30“ als Höchstgeschwindigkeit innerorts auf bestimmten 
Straßen anordnen können, soweit sie es für notwendig halten. 
Zurzeit sind wir allerdings dazu verpflichtet, die bundesgesetzlich vorgegebenen Rahmenbe-
dingungen einzuhalten.“ 
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Falls Sie noch fachli-
che Fragen haben, wenden Sie sich gerne an das Amt für Verkehrsmanagement, Frau   , un-
ter der Telefonnummer: 0221/221-   oder per E-Mail: verkehrsmanagement@stadt-koeln.de. 
Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Lindenthal zur 
Kenntnis gegeben. 
Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung Lindenthal wünschen, 
teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Be-
zirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. 
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Im Auftrag 
gez. Dr. Ulrich Höver

Mitteilung BV

885 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3950/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 29.01.2024 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach 24 GO - Tempo 30 Gleueler Straße/Zülpicher Straße, 
Aktenzeichen 154/23 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Lindenthal hiermit 
zur Kenntnis gegeben.  
 
Hinweis:  
 
Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be-
zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden.  
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei - auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Beratungsverlauf (1)

29.01.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 5.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3950/2023
Typ
Mitteilung BV
Datum
28.11.2023
Erstellt
28.11.2023 07:27