2896/2023
Projekt „Überprüfung der Kölner Straßennamen auf Zusammenhänge mit Kolonialismus oder Nationalsozialismus“
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Gutachten zu Ostlandstraße von Herrn Dr.Hoffmann
6221 Zeichen
Gutachten „Ostlandstraße“ Dr. Hoffmann, Philipp 1
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Historischer Beirat der Stadt Köln zur Überprüfung der Kölner Straßennamen
Hier: Ostlandstraße
Die Ostlandstraße befindet sich im Stadtteil Lövenich im Stadtbezirk Lindenthal. Lövenich
wurde am 1. Januar 1975 im Rahmen der kommunalen Gebietsreform eingemeindet. Ab
1937 gehörte die Gemeinde Lövenich zum Amt Weiden. Mit Auflösung des Amtes Weiden
1951 wurde der heutige Stadtteil Lövenich bis zur Eingemeindung 1975 amtsfreie Gemeinde.
Die zunächst als Oststraße benannte Straße erhielt ihre Benennung infolge eines
entsprechenden Beschlusses des Hauptausschusses der Gemeinde Lövenich vom
29.04.1949. Es handelte sich um eine bislang unbenannte Planstraße im Gebiet zwischen
Aachener Straße und Grüner Weg (Siedlung Bosch).1 Im Nachgang an diesen Beschluss
folgt der Vorschlag des Amtsdirektors des Amtes Weiden vom 23.06.1949, die Oststraße in
Ostlandstraße umzubenennen, da der Straßenname Verwirrung stifte. Begründet wurde
dieser Vorschlag mit der Lage der Straße im Süden der Gemeinde. Der Empfänger
vermerkte handschriftlich: „Ich halte den Vorschlag für gut, da er treffender das Ausdrückt,
was gewollt ist.“ Es folgte ein erneuter Beschluss, diesmal des Rates der Gemeinde
Lövenich, vom 12.09.1949. Die Oststraße in der Siedlung Bosch wurde in Ostlandstraße
umbenannt.2
Die Straße wurde zwar erst 1949 benannt, die Benennung bildet aber einen Bezug auf die
ehemals vom nationalsozialistischen Deutschland besetzten „Ostgebiete“. So findet sich im
Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Lövenich vom 20.04.1949 auch ein klarer
Bezug auf die im Zweiten Weltkrieg „abgetrennten Ostgebiete“: „Der Ausschuss schließt sich
dem Vorschlag der Verwaltung an, in dem genannten Gebiet Straßenbezeichnungen nach
den Städtenamen aus den nach dem Kriege abgetrennten Ostgebieten zu nehmen. […] In
den genannten Gebiet sollen bei weiterem Ausbau einheitlich Städtenamen aus den
Ostgebieten verwandt werden.“3 Neben der Oststraße bzw. Ostlandstraße sind in diesem
Beschluss zudem die Breslauer Straße, die Danziger Straße und die Königsberger Straße
benannt worden. Entsprechend dem Beschluss weisen auch weitere Straßen im direkten
Umfeld Namen von Städten auf, die nach 1945 etwa an Polen in Folge der Festlegung der
Oder-Neiße-Grenze abgetreten wurden.
Köln zeigt damit ein Phänomen, dass sich in zahlreichen Städten in Deutschland
wiederspiegelt: Die Erinnerung an Flucht- und Vertreibung in Form von Straßennamen.
1 HAStK Acc. 420, A 470: Straßenbenennungen 1949-1964.
2 HAStK Acc. 420, A 931
3 HAStK Acc. 420, A 470: Straßenbenennungen 1949-1964.
Gutachten „Ostlandstraße“ Dr. Hoffmann, Philipp 2
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Insbesondere die Hauptstädte der alten preußischen Provinzen finden sich in den
Straßenverzeichnissen. So finden sich heute noch je über 1.000 Straßen in Deutschland mit
den Namen Breslau, Königsberg, Danzig oder Stettin. Im Bereich der ehemaligen DDR
finden sich diese Straßennamen kaum.4 In der Bundesrepublik setzte unmittelbar nach ihrer
Gründung eine lebhafte Diskussion um das Erbe der ehemaligen Ostgebiete ein. Besonders
Vertriebenenverbände setzten sich dafür ein, die „Heimat im Osten“ als Teil der sichtbaren
Erinnerungskultur im Stadtbild zu verankern. Die Kommunen unterstützen diese Forderung.
Eine Richtlinie des Deutschen Städtetages vom Dezember 1953 sah vor, dass pro
Gemeinde „wenigstens eine bedeutsame Straße oder ein bedeutsamer Platz oder ein
öffentliches Gebäude (insbesondere Schulen) oder ein Teil eines öffentlichen Gebäudes […]
einen an Ostdeutschland erinnernden Namen tragen“ sollte.5
So nachvollziehbar die Erinnerung an Flucht- und Vertreibung nach dem Zweiten Weltkrieg
durch Straßenbenennung nach ehemals deutschen Städten in den 1940er und 1950er
Jahren erscheint, so problematisch erscheint die Benennung der Ostlandstraße. Die
ursprüngliche Benennung Oststraße als allgemeine geographische Bezeichnung war in
ihrem Bezug allgemeiner, aber auch klarer. Auch im Kontext der geographischen Lage der
Bezugsstädte der umliegenden Straßennamen kann der Begriff „Ostland“ nur schwerlich als
Sammelbegriff für Pommern, Westpreußen oder anderer ehemaliger preußischer Provinzen
im Osten verstanden werden. Die Quellen geben über den konkreten geographischen Bezug
keine Klarheit. So bezog sich zu Zeitpunkt der Straßenbenennung auch noch heute die
Bezeichnung „Ostland“ vor allem auf das „Reichskommissariat Ostland“.6 Hauptziel der
nationalsozialistischen Ostpolitik in „Reichskommissariat Ostland“, das nach dem Angriff auf
die Sowjetunion von Juli 1941 bis ins Frühjahr 1945 im Baltikum und in Teilen von Belarus
entstand, war die Germanisierung großer Bevölkerungsteile und die Vernichtung der
jüdischen Bevölkerung. Etwa eine Millionen Jüdinnen und Juden wurden im
„Reichskommissariat Ostland“ ermordet. Der Straßennamen wird daher vor allem mit dem
nationalsozialistischen Vernichtungskrieg im Osten und der Ermordung großer
Bevölkerungsteile in den besetzten Gebieten in Verbindung gebracht. Damit ist die
Benennung ein Zeugnis für die ideologischen Kontinuitäten der NS-Zeit in die Nachkriegszeit
und die junge Bundesrepublik hinein.
4 Vgl. Lotz, Christian: Im erinnerungspolitischen Sog. Debatten um die Erinnerung an Flucht, Vertreibung und die Ostgebiete
im geteilten Deutschland, in: Zeitschrift für Ostmitteleuropa-Forschung 59/3 (2010), S. 323–343.
5 Zitiert nach: Weger, Tobias: Straßennamen, in: Scholz, Stephan u. a. (Hrsg.): Die Erinnerung an Flucht und
Vertreibung. Ein Handbuch der Medien und Praktiken, Paderborn 2015, S. 409–419, hier 410.
6 Vgl. Zellhuber, Andreas: „Unsere Verwaltung treibt einer Katastrophe zu …“. Das Reichsministerium für die
besetzten Ostgebiete und die deutsche Besatzungsherrschaft in der Sowjetunion 1941–1945. München 2006.
Sowie:
Gutachten „Ostlandstraße“ Dr. Hoffmann, Philipp 3
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Aufgrund des Bezugs zur nationalsozialistischen Ostpolitik und des ehemaligen
„Reichskommissariats Ostland“ wird die Umbenennung der Straße empfohlen.
Köln, Juli 2023
Dr. Philipp Hoffmann
Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle VIII/23/235/1 Vorlagen-Nummer 2896/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.10.2023 Projekt „Überprüfung der Kölner Straßennamen auf Zusammenhänge mit Kolonialismus oder Nationalsozialismus" Hier: Handlungsempfehlung für die Ostlandstraße in Köln-Weiden Wie in der Mitteilung mit der Vorlagennummer 0862/2023 berichtet wurde, hat der Verwaltungsvorstand 2021 das Projekt „Umgang mit dem (post)kolonialen Erbe Kölns“ im Amt für Integration und Vielfalt initiiert. In einem Teilprojekt „Straßennamen“ wurde eine Untersuchung aller Kölner Straßennamen mit kolonialem und nationalsozialistischem Hintergrund veranlasst. Diese Prüfung wird von einem Historiker*innenteam mit nachgewiesener Fach- und Sachkompetenz, dem sogenannten „Historischen Beirat“, durchgeführt. In seinem Gutachten zu Ostland aus Juli 2023 empfiehlt Herr Dr. Hoffmann, Mitglied im Histo- rischen Beirat, die Ostlandstraße in Köln-Weiden umzubenennen. Grund hierfür ist der Bezug zur nationalsozialistischen Ostpolitik und das ehemalige „Reichskommissariat Ostland“. Der Empfehlung stimmen auch alle anderen Gremiumsteilnehmer*innen zu. Das Gutachten von Dr. Hoffmann ist als Anlage beigefügt. Der Historische Beirat schlägt der Bezirksvertretung Lindenthal vor, die Verwaltung mit dem Umbenennungsverfahren zu beauftragen. Gemäß den Richtlinien des Rates für die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen muss nach Punkt 4.4 bei einem Umbenennungsan- liegen in jedem Fall eine Anwohner*innenbefragung erfolgen. Expert*innen-Gutachten und -Empfehlung sowie das Ergebnis der Anwohner*innenbefragung und der Öffentlichkeitsbeteili- gung werden der Bezirksvertretung anschließend zur Entscheidung vorgelegt. Die politische Entscheidung über die Umbenennung oder Beibehaltung der Straßenbezeichnung trifft an- schließend die Bezirksvertretung. Anlage: Gutachten Ostland vom Historischen Beirat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2896/2023
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 12.10.2023
- Erstellt
- 06.09.2023 11:26