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2896/2023

Projekt „Überprüfung der Kölner Straßennamen auf Zusammenhänge mit Kolonialismus oder Nationalsozialismus“

Mitteilung BV 12.10.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 23.10.2023, TOP 11.3.5

Gutachten zu Ostlandstraße von Herrn Dr.Hoffmann

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Gutachten zu Ostlandstraße von Herrn Dr.Hoffmann

6221 Zeichen

Gutachten „Ostlandstraße“ Dr. Hoffmann, Philipp 1 
 
1 
 
Historischer Beirat der Stadt Köln zur Überprüfung der Kölner Straßennamen 
Hier: Ostlandstraße 
 
Die Ostlandstraße befindet sich im Stadtteil Lövenich im Stadtbezirk Lindenthal. Lövenich 
wurde am 1. Januar 1975 im Rahmen der kommunalen Gebietsreform eingemeindet. Ab 
1937 gehörte die Gemeinde Lövenich zum Amt Weiden. Mit Auflösung des Amtes Weiden 
1951 wurde der heutige Stadtteil Lövenich bis zur Eingemeindung 1975 amtsfreie Gemeinde. 
Die zunächst als Oststraße benannte Straße erhielt ihre Benennung infolge eines 
entsprechenden Beschlusses des Hauptausschusses der Gemeinde Lövenich vom 
29.04.1949. Es handelte sich um eine bislang unbenannte Planstraße im Gebiet zwischen 
Aachener Straße und Grüner Weg (Siedlung Bosch).1 Im Nachgang an diesen Beschluss 
folgt der Vorschlag des Amtsdirektors des Amtes Weiden vom 23.06.1949, die Oststraße in 
Ostlandstraße umzubenennen, da der Straßenname Verwirrung stifte. Begründet wurde 
dieser Vorschlag mit der Lage der Straße im Süden der Gemeinde. Der Empfänger 
vermerkte handschriftlich: „Ich halte den Vorschlag für gut, da er treffender das Ausdrückt, 
was gewollt ist.“ Es folgte ein erneuter Beschluss, diesmal des Rates der Gemeinde 
Lövenich, vom 12.09.1949. Die Oststraße in der Siedlung Bosch wurde in Ostlandstraße 
umbenannt.2 
Die Straße wurde zwar erst 1949 benannt, die Benennung bildet aber einen Bezug auf die 
ehemals vom nationalsozialistischen Deutschland besetzten „Ostgebiete“. So findet sich im 
Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Lövenich vom 20.04.1949 auch ein klarer 
Bezug auf die im Zweiten Weltkrieg „abgetrennten Ostgebiete“: „Der Ausschuss schließt sich 
dem Vorschlag der Verwaltung an, in dem genannten Gebiet Straßenbezeichnungen nach 
den Städtenamen aus den nach dem Kriege abgetrennten Ostgebieten zu nehmen. […] In 
den genannten Gebiet sollen bei weiterem Ausbau einheitlich Städtenamen aus den 
Ostgebieten verwandt werden.“3 Neben der Oststraße bzw. Ostlandstraße sind in diesem 
Beschluss zudem die Breslauer Straße, die Danziger Straße und die Königsberger Straße 
benannt worden. Entsprechend dem Beschluss weisen auch weitere Straßen im direkten 
Umfeld Namen von Städten auf, die nach 1945 etwa an Polen in Folge der Festlegung der 
Oder-Neiße-Grenze abgetreten wurden. 
Köln zeigt damit ein Phänomen, dass sich in zahlreichen Städten in Deutschland 
wiederspiegelt: Die Erinnerung an Flucht- und Vertreibung in Form von Straßennamen. 
                                                           
1 HAStK Acc. 420, A 470: Straßenbenennungen 1949-1964. 
2 HAStK Acc. 420, A 931 
3 HAStK Acc. 420, A 470: Straßenbenennungen 1949-1964.

Gutachten „Ostlandstraße“ Dr. Hoffmann, Philipp 2 
 
2 
 
Insbesondere die Hauptstädte der alten preußischen Provinzen finden sich in den 
Straßenverzeichnissen. So finden sich heute noch je über 1.000 Straßen in Deutschland mit 
den Namen Breslau, Königsberg, Danzig oder Stettin. Im Bereich der ehemaligen DDR 
finden sich diese Straßennamen kaum.4 In der Bundesrepublik setzte unmittelbar nach ihrer 
Gründung eine lebhafte Diskussion um das Erbe der ehemaligen Ostgebiete ein. Besonders 
Vertriebenenverbände setzten sich dafür ein, die „Heimat im Osten“ als Teil der sichtbaren 
Erinnerungskultur im Stadtbild zu verankern. Die Kommunen unterstützen diese Forderung. 
Eine Richtlinie des Deutschen Städtetages vom Dezember 1953 sah vor, dass pro 
Gemeinde „wenigstens eine bedeutsame Straße oder ein bedeutsamer Platz oder ein 
öffentliches Gebäude (insbesondere Schulen) oder ein Teil eines öffentlichen Gebäudes […] 
einen an Ostdeutschland erinnernden Namen tragen“ sollte.5 
So nachvollziehbar die Erinnerung an Flucht- und Vertreibung nach dem Zweiten Weltkrieg 
durch Straßenbenennung nach ehemals deutschen Städten in den 1940er und 1950er 
Jahren erscheint, so problematisch erscheint die Benennung der Ostlandstraße. Die 
ursprüngliche Benennung Oststraße als allgemeine geographische Bezeichnung war in 
ihrem Bezug allgemeiner, aber auch klarer. Auch im Kontext der geographischen Lage der 
Bezugsstädte der umliegenden Straßennamen kann der Begriff „Ostland“ nur schwerlich als 
Sammelbegriff für Pommern, Westpreußen oder anderer ehemaliger preußischer Provinzen 
im Osten verstanden werden. Die Quellen geben über den konkreten geographischen Bezug 
keine Klarheit. So bezog sich zu Zeitpunkt der Straßenbenennung auch noch heute die 
Bezeichnung „Ostland“ vor allem auf das „Reichskommissariat Ostland“.6 Hauptziel der 
nationalsozialistischen Ostpolitik in „Reichskommissariat Ostland“, das nach dem Angriff auf 
die Sowjetunion von Juli 1941 bis ins Frühjahr 1945 im Baltikum und in Teilen von Belarus 
entstand, war die Germanisierung großer Bevölkerungsteile und die Vernichtung der 
jüdischen Bevölkerung. Etwa eine Millionen Jüdinnen und Juden wurden im 
„Reichskommissariat Ostland“ ermordet. Der Straßennamen wird daher vor allem mit dem 
nationalsozialistischen Vernichtungskrieg im Osten und der Ermordung großer 
Bevölkerungsteile in den besetzten Gebieten in Verbindung gebracht. Damit ist die 
Benennung ein Zeugnis für die ideologischen Kontinuitäten der NS-Zeit in die Nachkriegszeit 
und die junge Bundesrepublik hinein. 
                                                           
4 Vgl. Lotz, Christian: Im erinnerungspolitischen Sog. Debatten um die Erinnerung an Flucht, Vertreibung und die Ostgebiete 
im geteilten Deutschland, in: Zeitschrift für Ostmitteleuropa-Forschung 59/3 (2010), S. 323–343. 
5 Zitiert nach: Weger, Tobias: Straßennamen, in: Scholz, Stephan u. a. (Hrsg.): Die Erinnerung an Flucht und 
Vertreibung. Ein Handbuch der Medien und Praktiken, Paderborn 2015, S. 409–419, hier 410. 
6 Vgl. Zellhuber, Andreas: „Unsere Verwaltung treibt einer Katastrophe zu …“. Das Reichsministerium für die 
besetzten Ostgebiete und die deutsche Besatzungsherrschaft in der Sowjetunion  1941–1945. München 2006. 
Sowie:

Gutachten „Ostlandstraße“ Dr. Hoffmann, Philipp 3 
 
3 
 
Aufgrund des Bezugs zur nationalsozialistischen Ostpolitik und des ehemaligen 
„Reichskommissariats Ostland“ wird die Umbenennung der Straße empfohlen. 
 
Köln, Juli 2023 
 
Dr. Philipp Hoffmann

Mitteilung BV

1967 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/23/235/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2896/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.10.2023 
 
Projekt „Überprüfung der Kölner Straßennamen auf Zusammenhänge mit 
Kolonialismus oder Nationalsozialismus" 
Hier: Handlungsempfehlung für die Ostlandstraße in Köln-Weiden 
Wie in der Mitteilung mit der Vorlagennummer 0862/2023 berichtet wurde, hat der 
Verwaltungsvorstand 2021 das Projekt „Umgang mit dem (post)kolonialen Erbe Kölns“ im Amt 
für Integration und Vielfalt initiiert. In einem Teilprojekt „Straßennamen“ wurde eine 
Untersuchung aller Kölner Straßennamen mit kolonialem und nationalsozialistischem 
Hintergrund veranlasst. Diese Prüfung wird von einem Historiker*innenteam mit 
nachgewiesener Fach- und Sachkompetenz, dem sogenannten „Historischen Beirat“, 
durchgeführt. 
 
In seinem Gutachten zu Ostland aus Juli 2023 empfiehlt Herr Dr. Hoffmann, Mitglied im Histo-
rischen Beirat, die Ostlandstraße in Köln-Weiden umzubenennen. Grund hierfür ist der Bezug 
zur nationalsozialistischen Ostpolitik und das ehemalige „Reichskommissariat Ostland“. Der 
Empfehlung stimmen auch alle anderen Gremiumsteilnehmer*innen zu. Das Gutachten von 
Dr. Hoffmann ist als Anlage beigefügt.  
 
Der Historische Beirat schlägt der Bezirksvertretung Lindenthal vor, die Verwaltung mit dem 
Umbenennungsverfahren zu beauftragen. Gemäß den Richtlinien des Rates für die Neu- und 
Umbenennung von Straßen und Plätzen muss nach Punkt 4.4 bei einem Umbenennungsan-
liegen in jedem Fall eine Anwohner*innenbefragung erfolgen. Expert*innen-Gutachten und  
-Empfehlung sowie das Ergebnis der Anwohner*innenbefragung und der Öffentlichkeitsbeteili-
gung werden der Bezirksvertretung anschließend zur Entscheidung vorgelegt. Die politische 
Entscheidung über die Umbenennung oder Beibehaltung der Straßenbezeichnung trifft an-
schließend die Bezirksvertretung. 
 
Anlage: 
Gutachten Ostland vom Historischen Beirat

Beratungsverlauf (1)

23.10.2023 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.3.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2896/2023
Typ
Mitteilung BV
Datum
12.10.2023
Erstellt
06.09.2023 11:26