0342/2022
Formale und auditierte Managementprozesse
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/67/673 Vorlagen-Nummer 02.02.2022 0342/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 17.02.2022 Formale und auditierte Managementprozesse Das Thema der notwendigen kontinuierlichen Verbesserung wurde in der Sitzung des AKUG am 25.11.2021 am Beispiel der Heckenpflege diskutiert. Hierbei wurden von Mitgliedern des AKUG Ver- besserungsvorschläge zum Schutz von Kleintieren eingebracht, die Einfluss auf die Effizienz von Be- triebsabläufen haben. Da die Prozesse des Grünflächenamtes zur gleichzeitigen Verbesserung von ökologischem und öko- nomischem Handeln – unter der Randbedingung von nicht unbegrenzt verfügbarem qualifiziertem Personal - im AKUG nicht ausreichend bekannt sind, stellt die FDP Fraktion im Rat der Stadt Köln folgende Fragen: 1. Inwieweit es Städte und Gemeinden in Deutschland gibt, die bei der Grünpflege ein formales und auditiertes Managementsystem einsetzen oder das Vorhandensein eines solchen Systems bei der externen Vergabe berücksichtigen? Die „Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement“ (KGSt) hat dem Amt für Land- schaftspflege und Grünflächen auf eine Anfrage geantwortet, dass bei der KGSt keine Informationen über formalisierte Audits im Grünflächenmanagement vorliegen, die ein Amt einer Verwaltung „als Ganzes“ auditieren. 2. Wie das Prinzip der kontinuierlichen Verbesserung (nach ISO zertifiziert oder in anderer Form) bei der Stadt Köln in Verträge zur Fremdvergabe der Grünpflege Eingang findet, z. B. beim Schutz von Kleintieren bei der maschinellen Heckenpflege. Externe Firmen werden nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadt Köln nur beauftragt, wenn sie ihre Qualifikation nachweisen können. Dazu gehören Nachweise der Leistungsfähigkeit (Personal, Maschinen) sowie Nachweise, dass Fachpersonal mit entsprechender Qualifikation (Aus- bildungsnachweise, Lehrgangsbescheinigungen, Zertifizierungen) eingesetzt wird. Bereits in den Ausschreibungen sind die besonderen Anforderungen dokumentiert. Naturschutz ist ein wichtiger Ausbildungsbestandteil für Gärtnerinnen und Gärtner. Führungspositio- nen, die in der aktiven Grünpflege sowie für Baum- und Spielplatzkontrollen zuständig sind werden darüber hinaus nur mit Meisterinnen und Meistern besetzt, die durch ihre Meisterausbildung gute Kenntnisse im Umwelt- und Naturschutz haben. 3. Welche Vor- und Nachteile die formale Nutzung der ISO 9001 bei der Grünpflege im Grünflächenamt haben könnte und wo die Stadt hier Unterschiede zwischen einem Amt und den vielen privaten Anbietern von Grünpflege sieht, die dieses Instrument trotz der administrativen Kosten nutzen. Es gibt im Aufgabengebiet der Grünpflege immer wiederkehrende, gleichartige Prozesse bzw. Ar- 2 beitsverfahren, deren Abläufe durch deutsche oder europäische „Normen“ standardisiert beschrieben werden. Diese Prozesse werden bei der Stadt Köln entsprechend durchgeführt. Die Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) hat für fast alle grü- nen Themen Empfehlungen entwickelt, die neben anderen Fachnormen (z.B. DIN-Normen) als Basis für die Grünpflege in Köln dienen. Kolleginnen und Kollegen aus der Fachverwaltung Köln arbeiten seit Jahren in Arbeitsgruppen der FFL, bringen dort eigene Erfahrungen ein und arbeiten an der Fort- schreibung der Regelwerke mit. https://www.fll.de/ In der Baumpflege kommen technische Vorschriften und stadtinterne Dienstanweisungen zur Anwen- dung und gewährleisten eine gleichartige, qualitativ hochwertige Ausführung der Arbeiten. In Köln wurden Art, Häufigkeit. Ausführung und Dokumentation der Arbeiten sehr detailliert festgelegt und richten sich nach der ZTV-Baumpflege und weiteren Fachrichtlinien. Auch externe Firmen müssen diesen Standards entsprechen und verpflichten sich bei Vertragsabschluss dazu, diese Standards einzuhalten. Auch die Bewirtschaftung des städtischen Waldes folgt schon seit Jahren Standards. Die Wälder sind FSC zertifiziert Der deutsche FSC-Standard definiert umweltgerechte, sozial verträgliche und ökono- misch sinnvolle Bewirtschaftung der Wälder in Deutschland. Wald soll als Ökosystem gesichert und dabei eine langfristige Nutzung von Holz sichergestellt werden. Arbeiten im Wald sollen sicher und fair durchgeführt werden. Als Vermarktungsinstrument soll das FSC-Siegel Waldbesitzern hierzu ei- nen Anreiz liefern. Zugleich soll Betrieben der Forst- und Holzwirtschaft ermöglicht werden, ihre öko- logische und soziale Verantwortung für den Erhalt der Wälder gegenüber der Öffentlichkeit und den Verbrauchern von Holzprodukten glaubhaft zu vermitteln. https://www.fsc-deutschland.de/de-de. Die Einhaltung der Standards wird turnusmäßig extern überprüft. Ein weiteres Beispiel für eine Zertifizierung war die Teilnahme der Stadt Köln im Jahr 2018 an dem Label-Verfahren „Stadtgrün Naturnah“. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen hat in einem Evaluationsverfahren durchgeführte und geplante Maßnahmen dokumentiert und ein Maßnahmen- konzept entwickelt. Das Maßnahmenkonzept baut auf den vorhandenen Instrumenten und den stra- tegischen Zielen der Stadt Köln auf, die eine nachhaltige und vielfältige Entwicklung der Stadt unter- stützen. Als wichtige Vorgaben gelten dabei die Ziele der internationalen Biodiversitätsstrategie, die durch die Bundes- und Landesstrategie an die regionalen Gegebenheiten angepasst wurden. 2023 wird die Stadt Köln sich der Re-Zertifizierung stellen und sich hierbei im laufenden Jahr gut vorberei- ten. In der Re-Zertifizierung wird geprüft, wie die Maßnahmenplanungen umgesetzt worden sind und es wird geprüft, ob sich im Bestand etwas verbessert oder verschlechtert hat. 2021 nahmen ca. 530 Personen aus dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen an mindestens einer Fortbildung, Schulung, Sicherheitsschulung, an einem (Online)Seminar oder Workshop teil. Auch diese Fortbildungen werden regelmäßig (standardisiert) durchgeführt. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen hat bereits im Jahr 2012 ein „Grünhandbuch“ mit Standards für Bau, Ausstattung und Pflege von Grünanlagen entwickelt, welches kontinuierlich fort- entwickelt und an neue Erfordernisse oder politische Beschlüsse angepasst wird. Nicht alle anfallenden Arbeiten können in Anlehnung an die ISO 9001 mit einem vorgegebenen Ab- laufplan durchgeführt werden, weil sich manche Rahmenbedingungen für die Ausführungen nicht standardisieren lassen. Hier ist die Erfahrung der Meisterinnen und Meister und der Ingenieurinnen und Ingenieure gefragt. In trockenen Sommern werden Rasenflächen beispielsweise seltener gemäht, weil der Rasen eben nicht wächst. Wenn es sehr nass ist dann können (geplante) Mähzyklen nicht eingehalten werden oder es muss öfter als geplant gemäht werden. Auch Großveranstaltungen oder Baustellen erfordern Änderungen in Ablaufplänen. Die Art und Weise des Maschineneinsatzes (z.B. bei der Mahd) wiederum ist standardisiert, wird permanent auf Effizienz untersucht und bei Bedarf durch veränderten Personaleinsatz, neuartige Ma- schinen oder neue Arbeitsverfahren angepasst. Es wird versucht – wo immer möglich –standardisierte Verfahren einzusetzen und kontinuierlich zu verbessern. Sich verändernde Rahmenbedingungen erfordern permanente Evaluation. 3 4. Inwieweit die Umweltbildungseinrichtungen der Stadt oder von der Stadt geförderte Umweltbildungseinrichtungen in die Weiterbildung städtischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Grünpflege eingebunden sind, z. B. bei der Erstellung von webbasier- ten Trainingseinheiten. Die Umweltbildungseinrichtungen der Stadt Köln richten sich primär an Kinder und sind nicht darauf ausgerichtet, Schulungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der „grünen Berufe“ anzubieten. Für die Schulungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt es bewährte Institutionen (staatliche und private Fortbildungseinrichtungen, Gartenakademien, DEULA usw.) Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0342/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 02.02.2022
- Erstellt
- 27.01.2022 16:39