2884/2017
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Sicherheitsmaßnahmen für Fußgänger/Schulkinder auf einem Teilstück der Kölnstraße in Köln-Sürth (Az.: 02-1600-94/17)
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/2 Vorlagen-Nummer 2884/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Sicherheitsmaßnahmen für Fußgänger/Schulkinder auf einem Teilstück der Kölnstraße in Köln-Sürth (Az.: 02-1600-94/17) Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung begrüßt das Vorhaben der Verwaltung das Geschwindigkeitsniveau zu ermitteln und ggf. ergänzende Verkehrsberuhigungsvorschläge zu unterbreiten. 2. Weiterhin unterstützt die Bezirksvertretung die Aktivitäten der Verwaltung zum Erwerb der notwendigen Grundstücke. 3. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen dankt dem Petenten für seine Eingabe. Die Bezirksvertre- tung bittet die Verwaltung in dem betroffenen Abschnitt notwendige Poller zu ergänzen, um ein Überfahren des Gehweges zu verhindern. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.11.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Petent weist auf die Verkehrssituation auf einem Teilstück der Kölnstraße in Köln-Sürth hin und regt verschiedene Verbesserungen der Situation für den Fußgängerverkehr an (vgl. Anlage 1). Stellungnahme der Verwaltung: zu Vorschlag 1: Eine Anhebung des Bordsteines ist aufgrund der vorhandenen Querneigung des Gehweges nicht möglich. Dies führt zu einer nicht ausreichenden Entwässerung des Gehweges und hat zur Folge, dass das Oberflächenwasser in die privaten Grundstückszugänge läuft. Eine Möglichkeit stellt die Errichtung von Pollern dar. Bei einer Gehwegbreite von ca. 2,00 m führt dies zu einer punktuellen Reduzierung des Gehweges auf ca. 1,50 m. Da in dem betroffenen Bereich durch Beleuchtungsmasten und Schilderpfosten teilweise bereits ein Überfahren verhindert wird, wird verwaltungsseitig in den verbleibenden zu überfahrbaren Gehwegabschnitten die Ergänzung von Pol- lern geprüft. Eine Sanierung des stark beschädigten Gehweges ist bereits kurzfristig erfolgt. zu Vorschlag 2: Grundsätzlich werden keine neuen Aufpflasterungen als Geschwindigkeitsbremsen mehr ausgeführt. Schwellen verursachen zusätzlichen Lärm, können beim Überfahren Fahrzeugschäden verursachen, behindern Rettungsdienste und den Busverkehr und sind unterhaltungsintensiv. Zur Ermittlung des Geschwindigkeitsniveaus wird seitens der Verwaltung eine Geschwindigkeitsmes- sung in dem betroffenen Bereich der Kölnstraße durchgeführt und falls erforderlich Verkehrsberuhi- gungsmaßnahmen vorgeschlagen. zu Vorschlag 3: In dem Bereich zwischen Grüner Weg und Sürther Hauptstraße befindet sich in der Kölnstraße ledig- lich auf der Ostseite ein Gehweg. Im Westen ist der Ausbau eines Gehweges nicht möglich. Die Flä- chen für den fehlenden Gehweg befinden sich nicht im Besitz der Stadt Köln. Es liegt für diesen Ab- schnitt auch kein Bebauungsplan vor. Somit handelt es sich bei den angesprochenen Flächen nicht um festgesetztes Straßenland. Aus diesem Grund können eine Herstellung des Gehweges sowie der Ankauf des Grundstückes nur mit der Einwilligung des Eigentümers erfolgen. Die Verwaltung hat hierzu Ankaufsverhandlungen mit dem Eigentümer aufgenommen. Anlagen
Anlage 1 Eingabe
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Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, hiermit rege ich an, dass die Sicherheitmaßnahmen der auf dem Bürgersteig befindlichen Personen / Schulkinder auf dem Teilstück Kölnstr. / Ecke Grüner Weg bis zum Schulhoftor der Gebrüder-Grimm-Grundschule in Köln Sürth deutlich erhöht werden sollte. - Die Kölnstr. hat auf diesem Teilstück nur auf einer Straßenseite einen Gehweg den die Fußgänger nutzen können. - Die Kölnstr. ist außerdem auf diesem Teilstück einseitig zugeparkt und damit stets von den Autofahrern nur einspurig befahrbar. - „Verkeilte“ Fahrzeuge (einschl. der sich dort oft befindlichen LKW´s) weichen regelmäßig über den Gehweg aus. - Der vorhandene Bürgersteig ist per se schon sehr schmal und die Bürgersteigkante zudem flach. - Regelmäßig befinden sich zu Stoßzeiten Fußgänger, Kinder auf Rollern und Kinder auf Fahrrädern auf dem Gehweg. - Das vorgeschriebene Tempolimit von 30 km/h wird i.d.R. nicht eingehalten, da ja auch die Stelle „schnell passiert“ werden muss aus Sicht der Autofahrer. Es wird also nochmal kräftig Gas gegeben wenn der Autofahrer die Chance bekommt endlich vorbeizukommen. Täglich besuchen derzeit meines Wissens fast 400 Kinder die Grundschule. Die Bebauung des Sürther Feldes wird die Anzahl der sich dort befindlichen Autos wahrscheinlich noch deutlich erhöhen. Der Gehweg ist zudem im Bereich des Lehrerparkplatzes stark beschädigt. Die Platten sind zerbrochen, lose und stehen hoch. Dies habe ich heute, mit der Bitte um weitere Veranlassung, bereits über das Bürgertelefon gemeldet. Vorschläge: - Durch geeignete Maßnahmen dauerhaft verhindern, dass die Fahrzeuge über den Gehweg ausweichen können, z.B. Geländer, Pfleiler, Poller, Blumenkübel? Grundsätzliche Anhebung der Bordsteinkanteauf ein normales oder deutlich höheres Niveau? Dieses Teilstück ggf. als Einbahnstraße ausweisen? - In die Fahrbahndecke mehrere Erhöhungen einbauen um die Geschwindigkeiten der Fahrzeuge zu reduzieren? - Ausbau des Gehweges auf der anderen Seite? Ich lasse meine Tochter bewußt regelmäßig zu Fuß zur Schule gehen, da dies meines Erachtens einfach auch dazugehört. Dennoch ist mir aufgrund der geschilderten Situation auf diesem Teilstück des Weges wirklich nicht wohl bei der Sache, da auch bei absolut tadellosem Verhalten der Kinder die Unfallgefahr einfach hoch ist. Ich hoffe daher dass Sie meine Anregung prüfen werden. Mit freundlichen Grüßen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Kölnstraße
- Grüner Weg
- Sürther Hauptstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 2884/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 18.10.2017
- Erstellt
- 15.09.2017 10:01