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2884/2017

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Sicherheitsmaßnahmen für Fußgänger/Schulkinder auf einem Teilstück der Kölnstraße in Köln-Sürth (Az.: 02-1600-94/17)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 18.10.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 13.11.2017, TOP 2.2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3223 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2884/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Sicherheitsmaßnahmen für Fußgänger/Schulkinder auf 
einem Teilstück der Kölnstraße in Köln-Sürth (Az.: 02-1600-94/17) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung begrüßt das Vorhaben der Verwaltung das Geschwindigkeitsniveau zu 
ermitteln und ggf. ergänzende Verkehrsberuhigungsvorschläge zu unterbreiten. 
2. Weiterhin unterstützt die Bezirksvertretung die Aktivitäten der Verwaltung zum Erwerb der 
notwendigen Grundstücke. 
3. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen dankt dem Petenten für seine Eingabe. Die Bezirksvertre-
tung bittet die Verwaltung in dem betroffenen Abschnitt notwendige Poller zu ergänzen, um 
ein Überfahren des Gehweges zu verhindern. 
 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.11.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der Petent weist auf die Verkehrssituation auf einem Teilstück der Kölnstraße in Köln-Sürth hin und 
regt verschiedene Verbesserungen der Situation für den Fußgängerverkehr an (vgl. Anlage 1). 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
zu Vorschlag 1: 
Eine Anhebung des Bordsteines ist aufgrund der vorhandenen Querneigung des Gehweges nicht 
möglich. Dies führt zu einer nicht ausreichenden Entwässerung des Gehweges und hat zur Folge, 
dass das Oberflächenwasser in die privaten Grundstückszugänge läuft. 
 
Eine Möglichkeit stellt die Errichtung von Pollern dar. Bei einer Gehwegbreite von ca. 2,00 m führt 
dies zu einer punktuellen Reduzierung des Gehweges auf ca. 1,50 m. Da in dem betroffenen Bereich 
durch Beleuchtungsmasten und Schilderpfosten teilweise bereits ein Überfahren verhindert wird, wird 
verwaltungsseitig in den verbleibenden zu überfahrbaren Gehwegabschnitten die Ergänzung von Pol-
lern geprüft. Eine Sanierung des stark beschädigten Gehweges ist bereits kurzfristig erfolgt. 
 
zu Vorschlag 2: 
Grundsätzlich werden keine neuen Aufpflasterungen als Geschwindigkeitsbremsen mehr ausgeführt. 
Schwellen verursachen zusätzlichen Lärm, können beim Überfahren Fahrzeugschäden verursachen, 
behindern Rettungsdienste und den Busverkehr und sind unterhaltungsintensiv. 
 
Zur Ermittlung des Geschwindigkeitsniveaus wird seitens der Verwaltung eine Geschwindigkeitsmes-
sung in dem betroffenen Bereich der Kölnstraße durchgeführt und falls erforderlich Verkehrsberuhi-
gungsmaßnahmen vorgeschlagen. 
 
zu Vorschlag 3: 
In dem Bereich zwischen Grüner Weg und Sürther Hauptstraße befindet sich in der Kölnstraße ledig-
lich auf der Ostseite ein Gehweg. Im Westen ist der Ausbau eines Gehweges nicht möglich. Die Flä-
chen für den fehlenden Gehweg befinden sich nicht im Besitz der Stadt Köln. Es liegt für diesen Ab-
schnitt auch kein Bebauungsplan vor. Somit handelt es sich bei den angesprochenen Flächen nicht 
um festgesetztes Straßenland. Aus diesem Grund können eine Herstellung des Gehweges sowie der 
Ankauf des Grundstückes nur mit der Einwilligung des Eigentümers erfolgen. Die Verwaltung hat 
hierzu Ankaufsverhandlungen mit dem Eigentümer aufgenommen. 
 
Anlagen

Anlage 1 Eingabe

2452 Zeichen

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
hiermit rege ich an, dass die Sicherheitmaßnahmen der auf dem Bürgersteig befindlichen 
Personen / Schulkinder auf dem Teilstück Kölnstr. / Ecke Grüner Weg bis zum Schulhoftor 
der Gebrüder-Grimm-Grundschule in Köln Sürth deutlich erhöht werden sollte.  
 
- Die Kölnstr. hat auf diesem Teilstück nur auf einer Straßenseite einen Gehweg den die 
Fußgänger nutzen können. 
- Die Kölnstr. ist außerdem auf diesem Teilstück einseitig zugeparkt und damit stets von den 
Autofahrern nur einspurig befahrbar.  
- „Verkeilte“ Fahrzeuge (einschl. der sich dort oft befindlichen LKW´s) weichen regelmäßig 
über den Gehweg aus. 
- Der vorhandene Bürgersteig ist per se schon sehr schmal und die Bürgersteigkante zudem 
flach. 
- Regelmäßig befinden sich zu Stoßzeiten Fußgänger, Kinder auf Rollern und Kinder auf 
Fahrrädern auf dem Gehweg. 
- Das vorgeschriebene Tempolimit von 30 km/h wird i.d.R. nicht eingehalten, da ja auch die 
Stelle „schnell passiert“ werden muss aus Sicht der Autofahrer. Es wird also nochmal kräftig 
Gas gegeben wenn der Autofahrer die Chance bekommt endlich vorbeizukommen.  
 
Täglich besuchen derzeit meines Wissens fast 400 Kinder die Grundschule. Die Bebauung 
des Sürther Feldes wird die Anzahl der sich dort befindlichen Autos wahrscheinlich noch 
deutlich erhöhen.  
 
Der Gehweg ist zudem im Bereich des Lehrerparkplatzes stark beschädigt. Die Platten sind 
zerbrochen, lose und stehen hoch. Dies habe ich heute, mit der Bitte um weitere 
Veranlassung, bereits über das Bürgertelefon gemeldet.   
 
Vorschläge: 
 
- Durch geeignete Maßnahmen dauerhaft verhindern, dass die Fahrzeuge über den Gehweg 
ausweichen können, z.B. Geländer, Pfleiler, Poller, Blumenkübel? Grundsätzliche Anhebung 
der Bordsteinkanteauf ein normales oder deutlich höheres Niveau? Dieses Teilstück ggf. als 
Einbahnstraße ausweisen?  
 
- In die Fahrbahndecke mehrere Erhöhungen einbauen um die Geschwindigkeiten der 
Fahrzeuge zu reduzieren?  
 
- Ausbau des Gehweges auf der anderen Seite?  
 
Ich lasse meine Tochter bewußt regelmäßig zu Fuß zur Schule gehen, da dies meines 
Erachtens einfach auch dazugehört. Dennoch ist mir aufgrund der geschilderten Situation 
auf diesem Teilstück des Weges wirklich nicht wohl bei der Sache, da auch bei absolut 
tadellosem Verhalten der Kinder die Unfallgefahr einfach hoch ist.  
 
Ich hoffe daher dass Sie meine Anregung prüfen werden.  
 
Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf (1)

13.11.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Kölnstraße
  • Grüner Weg
  • Sürther Hauptstraße

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Details

Aktenzeichen
2884/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
18.10.2017
Erstellt
15.09.2017 10:01