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AN/1258/2025

Verlegung des Drogenkonsumraums am Neumarkt nach Kalk

CDU Dringlichkeitsantrag § 12 04.09.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.09.2025, TOP 3.1.14

CDU Dringlichkeitsantrag nach § 12

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CDU Dringlichkeitsantrag nach § 12

2742 Zeichen

CDU -Fraktion im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanisch er Bau – 50667 Köln  
 
CDU - Fraktion im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau 
50667 Köln 
 
+49 221 221 2597-0 
www.fraktion.cdu-koeln.de 
cdu-fraktion@stadt-koeln.de 
 
 
 
An die  
Vorsitzende des Rates der Stadt Köln 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 03.09.2025 
 
AN/1258/2025 
 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 04.09.2025 
 
Verlegung des Drogenkonsumraums am Neumarkt nach Kalk 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesord-
nung der Sitzung des Rates am 04.09.2025 aufzunehmen: 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, den bestehenden Drogenkonsumraum am Neumarkt auf das 
landeseigene Grundstück am Polizeipräsidium Köln zu verlegen, das derzeit von der Polizei 
als Parkplatz genutzt wird. 
 
Begründung: 
 
Die Situation am Neumarkt ist weiterhin von einer hohen Konzentration suchtkranker Men-
schen, offenem Drogenkonsum, Vermüllung und wiederholten Beschwerden aus der der An-
wohnerschaft geprägt. Trotz der erheblichen personellen und finanziellen Aufstockung des 
Drogenkonsumraums im Jahr 2023 ist eine nachhaltige Entlastung des Platzes bislang nicht 
eingetreten. Die Belastungen für die Anwohnerschaft, Gewerbetreibende, Passantinnen und

- 2 - 
Passanten sowie die öffentliche Ordnung und Sicherheit sind unvermindert hoch. Der beste-
hende Drogenkonsumraum ist angesichts der Größe der Szene und der Dynamik vor Ort 
überlastet und kann seiner Funktion als Entlastungseinrichtung nicht gerecht werden. 
Die Verlagerung des Drogenkonsumraums nach Kalk eröffnet die Möglichkeit, auf einer grö-
ßeren Fläche nicht nur zusätzliche Kapazitäten für Konsumierende zu schaffen, sondern zu-
gleich ein modernes Drogenhilfezentrum einzurichten. Dort können niedrigschwellige Ange-
bote wie Beratung, medizinische Betreuung, Streetwork-Anbindung und Präventionsmaß-
nahmen gebündelt werden. Die unmittelbare Nähe zum Polizeipräsidium bietet darüber hin-
aus zusätzliche Sicherheit, den offenen und illegalen Drogenhandel zu unterbinden. 
Mit diesem Ansatz orientiert sich Köln am erfolgreichen „Züricher Modell“, das durch die De-
zentralisierung von Hilfsangeboten, die Schaffung größerer Kapazitäten und die Kombination 
von Konsumräumen mit umfassenden Hilfe- und Präventionsangeboten zu einer spürbaren 
Entlastung der Innenstadt und einer Verbesserung der Versorgungssituation geführt hat. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Erfolgt mündlich. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Niklas Kienitz 
CDU-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

04.09.2025 Rat
TOP 3.1.14 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1258/2025
Typ
CDU Dringlichkeitsantrag § 12
Datum
04.09.2025
Erstellt
03.09.2025 18:53