A-N/0017/2015
Schulraumsituation in Münsters Norden den gesellschaftlichen Veränderungen anpassen
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A-N-0017-2015-Schulraumsituation im Norden.
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A-N/0017/2015 SPD Fraktion in der BV Nord Münster, 28. Mai 2015 Schulraumsituation in Münsters Norden den gesellschaftlichen Veränderungen anpassen! Die BV Nord möge beschließen: die Verwaltung wird gebeten, im Rahmen eines Worksh op-Prozesses die aktuellen und zukünftigen Raumbedarfe im Rahmen der veränderten Anforderungen an Schule und des sich daraus ergebenen pädagogischen Handelns an den städtischen Schulen d es Bezirks Nord (Primarstufe, Sek. 1 und Sek. 2) zu ermitteln. Die Schulleitungen, die Schulpfleg schaften der einzelnen Schulen sowie Vertreter der Politik sind in den Entwicklungsprozess mit einzubeziehen. Zu diesem Workshop-Prozess soll zeitnah eingeladen werden. Begründung In den letzten Jahren haben sich die Anforderungen an das Handeln in Schulen (z. B. Inklusion, zu- nehmende Differenzierung Ganztagsbeschulung, Übermi ttagsbetreuung und G9) grundsätzlich verän- dert; Raumbedarfe haben zugenommen; Einwohnerexpans ion, Baulandentwicklung und Ansteigen der schulpflichtigen Flüchtlingskinder benötigen zusätzlich mehr Raum in den Schulen. Auf diese Entwicklungen hat der Schulträger bereits reagiert, Raumveränderungen wurden in der Re- gel im Bestand realisiert. Augenscheinlich sind die bisher unternommenen Anstrengungen noch nicht ausreichend, allein im Schulzentrum Kinderhaus herrscht ein extremer Raummangel. Dieser Schulentwicklungsprozess soll frühzeitig all e an Schule beteiligten und interessierten Gruppen mit einbinden, um ein weitgehend transparentes Entscheidungsverfahren zu garantieren. Frese Rosenau Igelbrink Guddorf Hopmann Schonhoff Lamken Urbscheit Witte
Stellungnahme A-N-0017-2015
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40.10.0001 24.08.2015 Watermann 4010 Bezirksverwaltung Münster-Nord über Herrn Stadtrat Paal nachrichtlich Amt für Immobilienmanagement über Herrn Stadtrat Peck Antrag Ifd. Nr. A-N/0017/2015 „Schulraumsituation in Münsters Norden den gesellschaftlichen Veränderungen anpassen“ Antrag Ifd. Nr. A-N/0018/2015 „Erweiterung des Schulzentrums Kinderhaus“ Beide Anträge greifen die schulische Entwicklung im Stadtgebiet Münster-Nord auf und bitten die Verwaltung, aktuelle und zukünftige Raumbedarfe im Rahmen zusätzlicher und veränderter Anforderungen an Schule darzustellen. Der Antrag Ifd. Nr. A-N/0017/2015 „Schulraumsituation in Münsters Norden den gesellschaftlichen Veränderungen anpassen“ ist hierbei etwas weiter gefasst. Er bezieht sich nicht nur auf das Schulzentrum Kinderhaus, sondern auf alle Schulen des Bezirkes und schlägt als Arbeitsform einen Workshop-Prozess mit allen relevanten Akteuren vor. Aus Sicht der Verwaltung ist die Zielrichtung beider Anträge nachvollziehbar und zu begrüßen. Im Rahmen der politischen Diskussion zur Vorlage V/0111/2015/1 „Schülerprognose für die städtischen Grundschulen und sich daraus ergebende Handlungsbedarfe“ hat der Ausschuss für Schule und Weiterbildung in seiner Sitzung am 21.04.2015 bestätigt, dass zukünftig für die Schulentwicklungsplanung der Grundschulen stadtbezirksbezogen ein offenes Diskussionsforum gewählt wird. Folgender Teilnehmerkreis wurde konsensual festgelegt: e Ältestenrat der jeweiligen BV einschl. BezirksbürgermeisterIn e schulpolitische SprecherInnen e jugendpolitische SprecherInnen e Schulleitungen der Grundschulen e Schulpflegschaftsvorsitzende der Grundschulen e Verwaltung. Mit Blick auf begrenzte Personalressourcen wurde gleichzeitig festgelegt, dass für das Jahr 2015 insgesamt 2 Stadtbezirke bzw. Stadtteile umgesetzt werden; dies sind der Stadtbezirk Hiltrup (Auftaktgespräch am 28.04.2015) und der Stadtteil Gievenbeck (Auftaktgespräch avisiert für das IV. Quartal 2015). Ein weiterer Stadtteilprozess kann erst dann beginnen, wenn einer der beiden genannten Prozesse abgeschlossen ist. Dies wird nach dem aktuellen Stand der Dinge frühestens im I. Quartal 2016 der Fall sein. Eine Entscheidung, welcher Stadtbezirk bzw. Stadtteil für den Bereich der Grundschulentwicklung dann folgen soll, ist als Prioritätensetzung zu Beginn des Jahres 2016 zu treffen. Der vorliegende Antrag der BV-Nord wird in die Auswahlentscheidung miteinbezogen. Diese Hinweise beziehen sich explizit auf die Schulentwicklungsplanung für Grundschulen auf Grundlage der aktualisierten Kleinräumigen Bevölkerungsprognose bis zum Jahr 2020. Für die weiterführenden städtischen Schulen hat noch keine Anpassung der Prognosen stattgefunden. Im Hinblick auf die längere Verweildauer der Schülerinnen und Schüler in der SEK | und SEK II im Vergleich zum Primarbereich soll für diese Schulen der neue Prognosezeitraum bis zum Jahr 2025 genutzt werden. Die Verwaltung erarbeitet zur Zeit die Rahmenbedingungen für diese neue Kleinräumige Bevölkerungsprognose. Ziel der Veröffentlichung ist das IN/IV. Quartal 2016. Die It. Antrag A-N/0018/2015 gewünschte Betrachtung der schulischen Entwicklung des Schulzentrums Kinderhaus kann daher fachlich abgesichert erst im Jahre 2017 erfolgen, wenn aufbauend auf der weiteren Entwicklung im Stadtgebiet Münster (z.B. Start der 2. städtischen Gesamtschule) das Elternwahlverhalten in den nächsten Anmeldeverfahren ausgewertet und mit der Schülerzahlentwicklung bis zum Jahr 2025 hinterlegt wird. Erst auf dieser Grundlage können weitreichende Entscheidungen für Investitionen getroffen werden. Aus Sicht der Verwaltung können formulierte Bedarfe der Schulen im Schulzentrum Kinderhaus aktuell daher nur im Rahmen des vorhandenen Raumbestandes geprüft und bewertet werden. Diese Einschränkung für die weiterführenden Schulen gilt allerdings für das gesamte Stadtgebiet. gez. Ehling
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- A-N/0017/2015
- Typ
- Antrag an die BV Nord
- Datum
- 01.06.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37