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A-N/0017/2015

Schulraumsituation in Münsters Norden den gesellschaftlichen Veränderungen anpassen

Antrag an die BV Nord 01.06.2015

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 09.06.2015, TOP 5.1

A-N-0017-2015-Schulraumsituation im Norden.

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Ansehen

Stellungnahme A-N-0017-2015

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Ansehen

A-N-0017-2015-Schulraumsituation im Norden.

1712 Zeichen

A-N/0017/2015 
SPD Fraktion in der BV Nord 
 
 
 
 
 
 
Münster, 28. Mai 2015 
 
 
 
Schulraumsituation in Münsters Norden den gesellschaftlichen Veränderungen anpassen! 
 
 
Die BV Nord möge beschließen: 
 
die Verwaltung wird gebeten, im Rahmen eines Worksh op-Prozesses die aktuellen und zukünftigen 
Raumbedarfe im Rahmen der veränderten Anforderungen  an Schule und des sich daraus ergebenen 
pädagogischen Handelns an den städtischen Schulen d es Bezirks Nord (Primarstufe, Sek. 1 und Sek. 
2) zu ermitteln. Die Schulleitungen, die Schulpfleg schaften der einzelnen Schulen sowie Vertreter der 
Politik sind in den Entwicklungsprozess mit einzubeziehen. 
 
Zu diesem Workshop-Prozess soll zeitnah eingeladen werden. 
 
Begründung 
 
In den letzten Jahren haben sich die Anforderungen an das Handeln in Schulen (z. B. Inklusion, zu- 
nehmende Differenzierung Ganztagsbeschulung, Übermi ttagsbetreuung und G9) grundsätzlich verän- 
dert; Raumbedarfe haben zugenommen; Einwohnerexpans ion, Baulandentwicklung und Ansteigen 
der schulpflichtigen Flüchtlingskinder benötigen zusätzlich mehr Raum in den Schulen.  
 
Auf diese Entwicklungen hat der Schulträger bereits  reagiert, Raumveränderungen wurden in der Re- 
gel im Bestand realisiert. Augenscheinlich sind die  bisher unternommenen Anstrengungen noch nicht 
ausreichend, allein im Schulzentrum Kinderhaus herrscht ein extremer Raummangel.  
 
Dieser Schulentwicklungsprozess soll frühzeitig all e an Schule beteiligten und interessierten Gruppen 
mit einbinden, um ein weitgehend transparentes Entscheidungsverfahren zu garantieren. 
 
   
 
 
 
Frese         Rosenau 
Igelbrink        Guddorf 
Hopmann        Schonhoff 
Lamken         
Urbscheit 
Witte

Stellungnahme A-N-0017-2015

3903 Zeichen

40.10.0001 24.08.2015
Watermann 4010

Bezirksverwaltung
Münster-Nord

über

Herrn Stadtrat Paal

nachrichtlich
Amt für Immobilienmanagement
über

Herrn Stadtrat Peck

Antrag Ifd. Nr. A-N/0017/2015 „Schulraumsituation in Münsters Norden den gesellschaftlichen
Veränderungen anpassen“
Antrag Ifd. Nr. A-N/0018/2015 „Erweiterung des Schulzentrums Kinderhaus“

Beide Anträge greifen die schulische Entwicklung im Stadtgebiet Münster-Nord auf und bitten die
Verwaltung, aktuelle und zukünftige Raumbedarfe im Rahmen zusätzlicher und veränderter
Anforderungen an Schule darzustellen.

Der Antrag Ifd. Nr. A-N/0017/2015 „Schulraumsituation in Münsters Norden den gesellschaftlichen
Veränderungen anpassen“ ist hierbei etwas weiter gefasst. Er bezieht sich nicht nur auf das
Schulzentrum Kinderhaus, sondern auf alle Schulen des Bezirkes und schlägt als Arbeitsform einen
Workshop-Prozess mit allen relevanten Akteuren vor.

Aus Sicht der Verwaltung ist die Zielrichtung beider Anträge nachvollziehbar und zu begrüßen.

Im Rahmen der politischen Diskussion zur Vorlage V/0111/2015/1 „Schülerprognose für die
städtischen Grundschulen und sich daraus ergebende Handlungsbedarfe“ hat der Ausschuss für
Schule und Weiterbildung in seiner Sitzung am 21.04.2015 bestätigt, dass zukünftig für die
Schulentwicklungsplanung der Grundschulen stadtbezirksbezogen ein offenes Diskussionsforum
gewählt wird.

Folgender Teilnehmerkreis wurde konsensual festgelegt:
e  Ältestenrat der jeweiligen BV einschl. BezirksbürgermeisterIn
e  schulpolitische SprecherInnen
e  jugendpolitische SprecherInnen
e  Schulleitungen der Grundschulen

e  Schulpflegschaftsvorsitzende der Grundschulen
e Verwaltung.

Mit Blick auf begrenzte Personalressourcen wurde gleichzeitig festgelegt, dass für das Jahr 2015
insgesamt 2 Stadtbezirke bzw. Stadtteile umgesetzt werden; dies sind der Stadtbezirk Hiltrup
(Auftaktgespräch am 28.04.2015) und der Stadtteil Gievenbeck (Auftaktgespräch avisiert für das IV.
Quartal 2015).

Ein weiterer Stadtteilprozess kann erst dann beginnen, wenn einer der beiden genannten Prozesse
abgeschlossen ist. Dies wird nach dem aktuellen Stand der Dinge frühestens im I. Quartal 2016 der
Fall sein.

Eine Entscheidung, welcher Stadtbezirk bzw. Stadtteil für den Bereich der Grundschulentwicklung
dann folgen soll, ist als Prioritätensetzung zu Beginn des Jahres 2016 zu treffen. Der vorliegende

Antrag der BV-Nord wird in die Auswahlentscheidung miteinbezogen.

Diese Hinweise beziehen sich explizit auf die Schulentwicklungsplanung für Grundschulen auf
Grundlage der aktualisierten Kleinräumigen Bevölkerungsprognose bis zum Jahr 2020.

Für die weiterführenden städtischen Schulen hat noch keine Anpassung der Prognosen
stattgefunden. Im Hinblick auf die längere Verweildauer der Schülerinnen und Schüler in der SEK |
und SEK II im Vergleich zum Primarbereich soll für diese Schulen der neue Prognosezeitraum bis zum
Jahr 2025 genutzt werden. Die Verwaltung erarbeitet zur Zeit die Rahmenbedingungen für diese
neue Kleinräumige Bevölkerungsprognose. Ziel der Veröffentlichung ist das IN/IV. Quartal 2016.

Die It. Antrag A-N/0018/2015 gewünschte Betrachtung der schulischen Entwicklung des
Schulzentrums Kinderhaus kann daher fachlich abgesichert erst im Jahre 2017 erfolgen, wenn
aufbauend auf der weiteren Entwicklung im Stadtgebiet Münster (z.B. Start der 2. städtischen
Gesamtschule) das Elternwahlverhalten in den nächsten Anmeldeverfahren ausgewertet und mit der
Schülerzahlentwicklung bis zum Jahr 2025 hinterlegt wird. Erst auf dieser Grundlage können
weitreichende Entscheidungen für Investitionen getroffen werden.

Aus Sicht der Verwaltung können formulierte Bedarfe der Schulen im Schulzentrum Kinderhaus

aktuell daher nur im Rahmen des vorhandenen Raumbestandes geprüft und bewertet werden. Diese
Einschränkung für die weiterführenden Schulen gilt allerdings für das gesamte Stadtgebiet.

gez.

Ehling

Beratungsverlauf (1)

09.06.2015 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
A-N/0017/2015
Typ
Antrag an die BV Nord
Datum
01.06.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37