1683/2024
Planerische Vorstudie für ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept im Stadtteil Kalk
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IX/15/152 Vorlagen-Nummer 04.06.2024 1683/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 06.06.2024 Stadtentwicklungsausschuss 20.06.2024 Zur analytischen und handlungsfeldübergreifenden Vorbereitung eines Integrierten Stadtent- wicklungskonzeptes (ISEK) im Stadtteil Kalk hat die Verwaltung über eine öffentliche Aus- schreibung das Kölner Büro stadtland IMPULS mit der Erstellung einer planerischen Vorstudie beauftragt, die eine Bestandsaufnahme der städtebaulichen Entwicklungsbedarfe beinhaltet und Optionen eines möglichen weiteren Vorgehens aufzeigt. Das zu untersuchende Gebiet umfasst den gesamten Stadtteil Köln-Kalk mit allen zugehörigen Quartieren. Mit ersten Ergeb- nissen ist nach der Sommerpause zu rechnen. Obwohl der Stadtteil Kalk in den letzten Jahrzehnten mehrfach Ziel unterschiedlicher Hand- lungskonzepte war (Kalk-Programm, Sanierungsgebiet, Programmgebiet Starke Veedel – Starkes Köln) weist er, nicht zuletzt aufgrund der Industriebrache „Hallen Kalk“, weiterhin städ- tebauliche Missstände und eine geringe Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum auf. Er ist aufgrund der industriellen Historie einer der dicht versiegeltsten Stadtteile Kölns mit einem deutlichen Mangel an Grün- und Freiflächen. Auch die soziale Belastung ist nach wie vor hoch, was unterschiedliche soziodemografische und ökonomische Indikatoren belegen. In seiner Sitzung vom 21.03.2024 hat der Rat der Stadt Köln die Verwaltung für den Entwick- lungsbereich der Hallen Kalk beauftragt, „entsprechend der aktuellen Städtebauförderrichtli- nien zu prüfen, unter welchen Bedingungen die Halle 71 als Maßnahme in ein zukünftiges, neu zu beantragendes integriertes Stadtentwicklungskonzept aufgenommen und die bauliche Umsetzung dementsprechend gefördert werden kann“ (Vorlage Nr. 0394/2024). Zeitgleich planen verschiedene Fachämter Baumaßnahmen im Fokusraum der Kalker Mitte, was die handlungsfeldübergreifende Abstimmung und Erarbeitung eines Integrierten Stadtent- wicklungskonzeptes zur Qualifizierung der vielfältigen Maßnahmen für Fördermittel der Städ- tebauförderung nahelegt. Parallel finden Vorgespräche mit der Bezirksregierung statt, die Rahmenbedingungen und Grenzen einer Städtebauförderung erörtern sollen. Fördermittel können frühestens zum Stadt- erneuerungsprogramm 2026 beantragt werden. Die Verwaltung wird über die Ergebnisse der Vorstudie und das weitere Vorgehen informie- ren. Gez. Haack
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1683/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 04.06.2024
- Erstellt
- 23.05.2024 14:07