2705/2019
Wettbewerb zu Heinrich Böll im Stadtbild
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/VII/2 Vorlagen-Nummer 2705/2019 Freigabedatum 04.10.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Wettbewerb zu Heinrich Böll im Stadtbild Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur stimmt dem Konzept zur Sichtbarmachung von Heinrich Böll im Stadtbild zu. Er bestellt gemäß dem Ratsbeschluss (AN/0620/2018) folgende Jurymitglieder: - Die Kulturdezernentin als Vorsitzende - Die Mitglieder des Kunstbeirates (Anlage 1) - René Böll für die Erbengemeinschaft Böll - Dr. Gabriele Ewenz für das Böll-Archiv für die im Ausschuss Kunst und Kultur stimmberechtigten Ratsfraktionen und deren Vertreterinnen: CDU-Fraktion: NN / NN SPD-Fraktion NN / NN Bündnis 90/Die Grünen NN / NN Fraktion DieLinke: Frau G. Stahlhofen / Herr S. Tautkus als Vertreter FDP-Fraktion NN / NN Ausschuss Kunst und Kultur 08.10.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 5.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Der Rat der Stadt Köln hat die Verwaltung damit beauftragt, Heinrich Böll im Stadtbild sichtbar zu machen. In dem entsprechenden Beschluss heißt es unter anderem: „Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Entwicklung eines Konzepts, im öffentlichen Raum an Heinrich Böll zu erinnern und dabei die wichtigsten Orte seines Schaffens in der Stadt sowie die grundlegenden Themen seines Werks darzustellen. Dazu wird die Verwaltung aufgefordert, einen Wettbewerb, z.B. in Form eines Einladungswettbewerbs, durchzuführen und dazu den Kunstbeirat, Vertreter/innen der im Ausschuss Kunst und Kultur stimmberechtigten Ratsfraktionen, das Böll-Archiv und die Erbengemeinschaft Böll einzubeziehen.“ Ziel des Wettbewerbes soll es sein, neben den oben im Ratsbeschluss genannten Anforderungen auch darauf zu achten, dass die Sichtbarmachung sich nicht singulär auf die Person von Heinrich Böll beschränkt, sondern darüber hinaus dem Grunde nach auch auf andere Persönlichkeiten der Kölner Stadtgeschichte übertragbar ist. So hat der Rat der Stadt Köln in etwa zeitgleich gefordert, Leben und Werk von Karl Marx im Stadtbild sichtbar zu machen. Das künstlerische Konzept soll sich mit diesem Ratsauftrag sinnvoll ergänzen und die konzeptionelle Grundlage für weitere, vergleichbare Ratsauf- träge bieten. An die Vorgabe von formalen Kriterien hinsichtlich des Materials oder der Ausdrucksmit- tel wurde bewusst verzichtet. Die Verwaltung wird in Absprache mit dem Kulturamt, dem Kunstbeirat und dem Bundesverband Bil- dender Künstler (BBK), der zu bildenden Jury eine Liste geeigneter Künstlerinnen und Künstler vor- schlagen, die zu einer Teilnahme aufgefordert werden sollen. Die Kriterien für die einzureichenden Arbeiten ergeben sich aus dem ursprünglichen Ratsbeschluss und der oben formulierten Forderung einer übergreifenden Konzeptionierung. Bewerbungen für die Teilnahme sind nicht möglich. Über die Vergabe des Preises entscheidet die 3 Jury. Diese besteht aus den in der Beschlussvorlage genannten Personen. Den Vorsitz der Jury hält qua Amt die Kulturdezernentin inne. Die Jury tagt zweimalig und entscheidet mit einfacher Mehrheit über die drei Erstplatzierten. Die Sie- gerin/der Sieger wird zur Umsetzung des Kunstwerkes binnen eines Jahres aufgefordert. Sollte bin- nen dieses Jahres das Konzept nicht realisiert werden, greift der nächstplatzierte Gewinner, bzw. die nächstplatzierte Gewinnerin. Kosten und Finanzierung: Für jede/-n teilnehmende/ teilnehmenden Künstlerin/Künstler soll für die Abgabe eines entsprechen- den Konzeptes mit Finanzierungsvorschlag zur endgültigen Realisierung des Vorschlags ein Betrag von 1.000 € gezahlt werden. Hierfür stehen im Dezernat Kunst und Kultur, für Kunst im öffentlichen Raum, Mittel in Höhe von 5.000 € im Teilplan 0416 - Kulturförderung, Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen, im Haushalts- jahr 2019 zur Verfügung. Der Siegerentwurf soll durch die Stadt Köln angekauft werden. Dazu erfolgt eine gesonderte Be- schlussvorlage, die insbesondere die Kosten für Erstellung, Aufstellung und Unterhalt sowie deren Finanzierung regelt. Dringlichkeitsbegründung: Die verwaltungsinterne Abstimmung konnte vorliegend erst nach Fristende hergestellt werden. Die mit den Künstlern zu vereinbarenden Beauftragungen müssen zur Realisierung vor dem 26.11.2019 erledigt werden. Auch die Mittelverausgabung für 2019 aus dem Budget für Kunst im öffentlichen Raum orientiert sich an diesen Beauftragungen und muss vor dem überjährigen Buchungsschluss Mitte Dezember vorgenommen worden sein.
Anlage 1 - Mitglieder Kunstbeirat
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Anlage 1: Kunstbeirat für die Ratsperiode 2014 - 2020 2119/2014 Beschluss: Rat am 30.09.2014 Der Rat der Stadt Köln beruft als ständige Mitglieder mit Stimmrecht für den Kunstbeirat als sachkundige Bürgerinnen und Bürger: · Frau Stefanie Klingemann als Nachfolgerin von Regina Barunke · Herrn Kay von Keitz (Vorsitz) · Frau Ute Piroeth · Herrn Claus Richter · Herr Prof. Oliver Kruse als Nachfolger für Frau Prof. Frances Scholz · Herrn Dr. Johannes Stahl (stellv. Vorsitz) · Herrn Dr. Gottfried Stracke · Herrn Lutz Fritsch als Nachfolger von Moritz Wesseler.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2705/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 04.10.2019
- Erstellt
- 07.08.2019 14:42