mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Prüfergebnis der Verwaltung zur Anregung der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) aus Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am Montag, dem 08.11.2021 zu TOP 9.2.4

Mitteilung BV 0124/2022 vom 17.01.2022

Stand: Am 31.01.2022 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Mitteilung BV

    PDF

    Herunterladen: Mitteilung BV

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Wirt Az Vorlagen-Nummer Freigabedatum 17.01.2022 0124/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 31.01.2022 Prüfergebnis der Verwaltung zur Anregung der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) aus Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am Montag, dem 08.11.2021 zu TOP 9.2.4 Sachverhalt: TOP 9.2.4 218. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 2, Köln -Rodenkirchen; Arbeitstitel: Mertener Straße in Köln-Marienburg hier: Feststellungsbeschluss 2851/2021 Es wird seitens der Bezirksvertretung Rodenkirchen angeregt, zu prüfen, ob ein Bolzplatz berücksich- tigt werden kann. Stellungnahme der Verwaltung: Zu Beginn ist festzuhalten, dass Bolzplätze nicht auf Ebene des FNPs dargestellt und somit nicht be- rücksichtigt werden können. Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung wurde die oben aufge- führte Anregung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens mit der Nummer 67410/11 - Arbeitstitel: Mertener Straße in Köln-Marienburg - eingehend geprüft. Grundsätzlich widerspricht die Herstellung eines Bolzplatzes der Idee, die sich sowohl im FNP als auch im Bebauungsplan widerspiegelt, die vorhandenen und geplanten Grünflächen in das Plange- biet hinein zu entwickeln. Insgesamt mindert ein Bolzplatz die Freiraumqualität der Parkanlage, wel- che als Ergänzung/ Verlängerung des westlich gelegenen Grünzuges dienen soll. Die Grünflächen sind darüber hinaus und bereits gegenwärtig einer erheblichen Flächeninanspruchnahme ausgesetzt wie bspw. Spielplatzflächen, Retentionsflächen, versickerungsfähige Flächen, Erholungsflächen, Ve- getationsflächenerhalt als auch Kompensation versiegelter Flächen im Hinblick auf Klimawandelan- passung. Eine zusätzliche Versiegelung durch die Anlage eines Bolzplatzes wäre am überprüften Standort kontraproduktiv, denn Teile der Flächen dienen ebenfalls dem naturschutzrechtlichen Aus- gleich (Ausgleichsfläche A4), mit dessen Überplanung eine Verlegung der Maßnahmen erforderlich werden würde. Diesbezüglich müsste eine externe Ausgleichsfläche außerhalb des Eingriffsbereiches identifiziert und zum Tragen kommen. Dies würde § 15 Abs. 1 des BNatSchG widersprechen, der besagt, dass vermeidbare Eingriffe zu unterlassen sind. Da auf den im Bebauungsplan-Entwurf festgesetzten öffentlichen Grünflächen bereits die Spielplatz- bedarfe gedeckt werden müssen, stünde als potentieller Standort nur die Parkanlage mit einer aus- reichenden Flächengröße zur Verfügung. Hier ergibt sich allerdings ein Lärmkonflikt, da die benach- barte Wohnbebauung im Westen als reines Wohngebiet einzustufen ist und somit den höchsten Schutzanspruch für Wohnnutzungen auslöst. Im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung vom 2. Dezember 2021 (ADU cologne) wurde ge- 2 mäß der 18. BImSchV nachgewiesen, dass der Lärmkonflikt für einen normalen Tagbetrieb außerhalb der Ruhezeiten nur möglich wäre, wenn - eine Schallschutzwand zwischen Bolzplatz und Wohnbebauung Oedekovener Straße errichtet wird oder - die Betriebszeiten werktags auf 7 Stunden in der Zeit von 8:00 bis 21:00 bzw. sonn- und feier- tags in der Zeit zwischen 9:00 bis 22:00 auf vier Stunden beschränkt wird. Die Errichtung einer Schallschutzwand kommt nach Einschätzung der Verwaltung aus städtebauli- chen Gründen nicht infrage, da diese den Charakter der auf einem städtebaulichen/ landschaftsarchi- tektonischen Wettbewerbsergebnis beruhenden Parkanlage und der Grünflächen mit Naherholungs- funktion deutlich stören würde. Die in der o. g. schalltechnischen Untersuchung vorgeschlagene zeitliche Beschränkung ist nach Auf- fassung der Verwaltung in der gelebten Praxis nur schwer zu regulieren. Eine zeitliche Beschränkung der Nutzung für eine limitierte Anzahl an Stunden pro Tag lässt sich zum einen nicht stringent umset- zen, zum anderen kaum kontrollieren, da eine entsprechende Beschilderung in der Praxis nicht funk- tioniert. Um eine adäquate Umsetzung der verringerten Nutzungszeiten sicherzustellen, müsste eine Schließanlage integriert werden. Dies erscheint ebenfalls nicht realistisch. Aus vorgenannten Gründen kommt die Verwaltung abschließend zu dem Ergebnis, von der Realisie- rung eines Bolzplatzes innerhalb des Plangebiets des Bebauungsplans abzusehen. Untermalt wird diese Einschätzung zudem dadurch, dass das Fußballspielen generell auch außerhalb angelegter Bolzplätze innerhalb als auch außerhalb des Plangebietes auf natürlichen Wiesenflächen ohne ver- ringerte Nutzungszeiten möglich ist. Anlage Schalltechnische Untersuchung vom 2. Dezember 2021 (ADU cologne)
  • Anlage 1- Schalltechnische Untersuchung

    PDF

    Herunterladen: Anlage 1- Schalltechnische Untersuchung

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Schalltechnische Untersuchung zu den Lärmemissionen und -immissionen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 67410/11 Arbeitstitel: “Mertener Straße“ in Köln-Marienburg Hier: Schalltechnische Überprüfung eines Bolzplatzes ____________________________________________ Stand: Dezember 2021 DIESE UNTERSUCHUNG MIT ANHANG UND ALLEN BEILAGEN DA RF INSBESONDERE AUSZUGSWEISE NUR MIT SCHRIFTLICHER ZUSTIMMUNG DES VERFASSERS IM INTERNET ODER ANDEREN ELEKTRONISCHEN MEDIEN VERÖFFENTLICHT WERDEN . ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Messstelle nach § 29 b BImSchG Geräusche und Erschütterungen Hauptsitz Köln Am Wassermann 36, D-50829 Köln Tel.: (0221) 943811 - 0 Fax: (0221) 94395 - 48 E-Mail: info@adu-cologne.de Außenstelle Köln Sybeniusstraße 7, D-41179 Köln Tel: (02161) 5489 - 11 Fax: (02161) 5489 - 12 E-Mail: s.staeck@adu-cologne.de Schalltechnische Untersuchung zu den Lärmemissionen und -immissionen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 67410/11 Arbeitstitel: “Mertener Straße“ in Köln-Marienburg Hier: Schalltechnische Überprüfung eines Bolzplatzes ____________________________________________ Stand: Dezember 2021 Auftraggeber: DWK Die Welle Köln Erste GmbH & Co. KG Holzmarkt 1 50676 Köln Berichts-Nr. : B1210141-07(1)_ver02Dez2021 Auftrag vom: 17.01.2017 Fachlich Verantwortlicher: Dr. W. Pook Projektleiter: Dipl.-Ing. Th. Lüttgen Seitenzahl: 15 Seiten Bericht + Anhänge Datum: 2. Dezember 2021 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B1210141-07(1)_ver02Dez2021 Seite 3 von 15 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Seite 1. Einleitung und Aufgabenstellung ...................................................................... ............................ 4 2. Unterlagen ........................................ ................................................... ........................................... 6 2.1. Pläne ............................................. ................................................... .......................................... 6 2.2. Gesetze, Verordnungen, Normen, Richtlinien, Erlasse .................................................. .......... 6 3. Beurteilungsgrundlagen ............................................................................... ................................. 7 3.1. Wahl der Immissionsorte und deren Gebietsempfindlichkeit ............................................. .... 8 4. Beschreibung der Immissionsberechnung ................................................................ ................. 10 5. Eingangsdaten zur Berechnung der Emission............................................................. ............... 12 6. Ermittlung und Beurteilung der Immission ............................................................. .................... 13 6.1. Beurteilungspegel ................................. ................................................... ............................... 13 6.2. Maximalpegel ......................................................................................... .................................. 14 7. Beurteilung der Ergebnisse ........................................................................... .............................. 15 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B1210141-07(1)_ver02Dez2021 Seite 4 von 15 1. Einleitung und Aufgabenstellung Die Stadt Köln beabsichtigt, mit dem Bebauungsplan (BPL) Nr. 67410/11 ein Gewerbe- gebiet, ein Sondergebiet (Rundfunkanstalt), geplant e Wohnbebauung in einem allgemei- nen Wohngebiet und geplante Wohnbebauung und gewerbliche Nutzung in einem Misch- gebiet sowie eine Kindertagesstätte planungsrechtli ch zu sichern und weiterzuentwi- ckeln. Dazu sollen rechtskräftige Bebauungspläne te ilweise aufgehoben und durch die neue Bebauungsplanung ersetzt werden. Im Rahmen dieses Vorhabens soll überprüft werden, o b ein öffentlich zugänglicher Bolz- platz für Kinder und Jugendliche im Alter von 6-18 Jahre im Bereich der geplanten Grün- fläche aus schalltechnische Sicht möglich ist. Die durch den Betrieb der Bolzplätze entstehenden L ärmimmissionen werden punktuell an repräsentativen Immissionsorten für das ungünsti gste Geschoss ermittelt. Dabei sind alle möglichen Beurteilungszeiträume (gemäß 18. BIm SchV) differenziert nach werktags und sonn- und feiertags zu betrachten. Neben der Da rstellung der Beurteilungspegel ist zusätzlich auch eine Aussage zu kurzzeitig auftrete nden Geräuschspitzen zu treffen. Die geplante Lage eines möglichen Bolzplatzes innerhalb des Planungsgebietes des BPL 67410/11sowie die angrenzende Bebauung in der Nachb arschaft (Wohnbebauung, Kin- dergarten) sind der nachfolgenden Abbildung 1-1 zu entnehmen. ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B1210141-07(1)_ver02Dez2021 Seite 5 von 15 Abbildung 1-1: Lageplan geplante Fläche Bolzplatz ( genordet) Abbildung 1-1: Lageplan Bolzplatz im Berechnungsmod ell (genordet) geplante Fläche für einen Bolzplatz ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B1210141-07(1)_ver02Dez2021 Seite 6 von 15 2. Unterlagen Zur Bearbeitung standen uns folgende Unterlagen zur Verfügung: 2.1. Pläne Es lagen folgende Bebauungspläne der Stadt Köln vor : /1/ Bebauungsplanentwurf Nr. 67410/11. Stand 31.08. 2021 digital 2.2. Gesetze, Verordnungen, Normen, Richtlinien, Er lasse /2/ BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwel teinwirkungen durch Luft- verunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und äh nliche Vor- gänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) vom 15. März 1974 (BGBI. 1, S.721), Stand: Neugefasst durch Beku ndung vom 17.05.2013 I 1274, zuletzt geändert durch Artikel 76 V vom 31.08.2015 I 1474 /3/ LImSchG Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigu ngen, Geräuschen und ähnli- chen Umwelteinwirkungen vom 18. März 1975 (Landes-I mmissions- schutzgesetz NW), in der aktuellen Fassung /4/ 18. BImSchV Zweite Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverord- nung (BGBl I. Nr.33 ,S. 1468, 08.Juni 2017) /5/ Sportanlagenlärmschutz-Verordnung (18. BlmSchV) , vom 18. Juli 1991 (BGBl I. S. 1588), geändert Art.1 VO vom 9. Februar 2006 (BGBl I. S. 324), zuletzt geändert im Juni 2017 durch /4/ /6/ VDI 2720 Schallschutz durch Abschirmung im Fre ien, März 1997 /7/ VDI 3770 Emissionskennwerte von Schallquellen - Sport- und Freizeitanlagen, September 2012 /8/ DIN ISO 9613 Dämpfung des Schalls bei der Ausbr eitung im Freien, Teil 2: Allgemei- nes Berechnungsverfahren, Oktober 1999 /9/ DIN 18005 Schallschutz im Städtebau, Teil 1 "Be rechnungsverfahren", Ausgabe Juli 2002 /10/ DIN 18005 Beiblatt 1 "Schalltechnische Orienti erungswerte für die städtebauliche Planung", Mai 1987 /11/ DIN 18005 Teil 2, Lärmkarten - Kartenmäßige Da rstellung von Schallimmissio- nen, Ausgabe September 1991 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B1210141-07(1)_ver02Dez2021 Seite 7 von 15 3. Beurteilungsgrundlagen Für die Belange des Schallschutzes im Rahmen der städtebaulichen Planung ist mit dem Rd. Erl. des Ministeriums für Stadtentwicklung, Woh nen und Verkehr des Landes Nord- rhein-Westfalen vom 21. Juli 1989 die DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau Teil 1) ein- geführt worden. Die Geräusche durch Bolzplätze werden gemäß der akt uellen Rechtsprechung analog zur Sportanlagenlärmschutzverordnung 18. BImSchV /5 /, /4/ beurteilt. Für die Beurteilung von Sportanlagenlärm verweist a uch die DIN 18005 auf die 18. BImSchV. Hier sind im Unterschied zu anderen Regelwerken zusätzlich differenzierte Beurteilungszeiträume angeführt, wobei darüber hinaus noch nach Werk-, Sonn- und Fei- ertagen unterteilt wird. Für jeden der Beurteilungs zeiträume und der zu betrachtenden Tage werden in Abhängigkeit von der Tageszeit (inne rhalb, außerhalb der Ruhezeit, Nachtzeit) Immissionsrichtwerte angegeben. Sie orie ntieren sich dabei an der jeweiligen Ausweisung in rechtskräftigen B-Plänen bzw. wenn ei ne solche nicht vorliegt, an der tat- sächlichen Nutzung im Gebiet. Der Tabelle 3-1 sind die Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV in der aktuellen Fassung /5/,/4/ zu entnehmen: ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B1210141-07(1)_ver02Dez2021 Seite 8 von 15 Tabelle 3-1: Immissionsrichtwerte gemäß 18. BImSchV (/5/) Gebietsauswei- sung * Immissionsrichtwerte in dB(A) werktags Immissionsrichtwerte in dB(A) sonn- und feiertags Tag Nacht Tag Nacht außerhalb der Ruhezeit 8:00 - 20:00 Uhr und in- nerhalb der Ruhezeit 20.00 – 22:00 Uhr innerhalb der Ruhezeit 6:00 - 8:00 Uhr lauteste volle Stunde 00.00 bis 06.00 Uhr und 22.00 – 24.00 Uhr außerhalb der Ruhezeit 9.00-13.00 Uhr 15.00 - 20.00 Uhr und innerhalb der Ruhezeit 13.00 - 15.00 Uhr 20.00 - 22.00 Uhr innerhalb der Ruhezeit 7.00 - 9.00 Uhr lauteste volle Stunde 00.00 bis 07.00 Uhr und 22.00 - 24.00 Uhr Gewerbegebiete 65 60 50 65 60 50 Urbane Gebiete 63 58 45 63 58 45 Dorfgebiete, Kerngebiete, Mischgebiete 60 55 45 60 55 45 Allgemeine Wohngebiete und Kleinsied- lungsgebiete 55 50 40 55 50 40 Reine Wohn-ge- biete 50 45 35 50 45 35 Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten 45 45 35 45 45 35 Die Ruhezeit von 13:00 – 15:00 Uhr an Sonn- und Fei ertagen ist nur zu berücksichtigen, wenn die Nutzungsdauer der Sportanlage(n) in der Ze it von 09:00 – 20:00 Uhr mindestens 4 Stunden beträgt. Bezüglich der Betrachtung der Maximalpegel sollen e inzelne Geräuschspitzen dabei die oben genannten Immissionsrichtwerte "Außen" tags um nicht mehr als 30 dB sowie nachts um nicht mehr als 20 dB überschreiten. 3.1. Wahl der Immissionsorte und deren Gebietsempfi ndlichkeit Die aus schalltechnischen Gesichtspunkten ungünstigste gelegene Wohnbebauung liegt an der Oedekover Straße, westlich der möglichen Lage e ines Bolzplatzes. Diese Gebäude lie- gen innerhalb eines reinen Wohngebietes. ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B1210141-07(1)_ver02Dez2021 Seite 9 von 15 Tabelle 3-2: Immissionsrichtwerte gemäß 18. BImSchV Bezeichnung, Lage Immissions- empfindlichkeit analog folgen- der Nutzungs- gebiete Immissionsrichtwerte in dB(A) tags (außerhalb der morgendlichen Ruhezeit) tags (innerhalb der morgendlichen Ruhezeit) nachts lauteste volle Stunde Oedekovener Straße 3 Reines Wohngebiet 50 45 35 Oedekovener Straße 7 Reines Wohngebiet 50 45 35 Oedekovener Straße 11 Reines Wohngebiet 50 45 35 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B1210141-07(1)_ver02Dez2021 Seite 10 von 15 4. Beschreibung der Immissionsberechnung Die Berechnungen zu den einzelnen Emittentenarten erfolgen mit einer eigens für solche Aufgaben entwickelten Software CadnaA (Version 2021 MR2 build 187.5163). Hierbei wird ein auf die schalltechnischen Belange ausgeric htetes digitales dreidimensionales Modell des Planungsgebiets und seiner unmittelbaren Umgebung erstellt. Zu den Hindernissen zählen im Allgemeinen:  Gebäude  Mauern, Wände  Schallschirme (Schallschutzwände etc.) Die hier betrachteten Emittenten zählen zu:  Sportlärm Die Hindernisse, detaillierte Geländedaten sowie di e bestehenden und geplanten Emittenten werden anhand einer On-Screen-Digitalisi erung in das digitale Modell übernommen. Ausgehend von der Schallleistung LW werden anhand dieses Modells über eine Ausbrei- tungsrechnung gemäß der jeweils anzuwendenden Richt linie die zu erwartenden Beur- teilungspegel (tags und nachts) ermittelt. In die Berechnungen fließen alle zur Schallaus- breitung wichtigen Parameter wie:  Quellenhöhe  Richtwirkung  Topographie  Meteorologie  Witterung  Abschirmung durch Hindernisse  Reflexion ein. Im Rahmen dieser Untersuchung sind unter anderem nachfolgende Parameter in die Be- rechnungskonfiguration des Programms eingeflossen: ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B1210141-07(1)_ver02Dez2021 Seite 11 von 15 Tabelle 4-1: Parameter Berechnungskonfiguration Cad naA Berechnungsoptionen Gewählte Einstellungen Maximaler Fehler in dB 0,0 Anzahl der Reflexionen 1 Bodenabsorption G 0,5 Bei der punktuellen Berechnung der Beurteilungspege l für Immissionspunkte an Fassa- den werden die Reflexionen der dem Immissionspunkt zugeordneten Fassade gemäß den einschlägigen Normen nicht mit berücksichtigt ( Aufpunkt 0,5 m vor dem geöffneten Fenster). ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B1210141-07(1)_ver02Dez2021 Seite 12 von 15 5. Eingangsdaten zur Berechnung der Emission Die im Folgenden zur Berechnung der Emission angese tzten Emissionskennwerten er- folgen in Anlehnung an die VDI-Richtlinie 3770 /7/ (Sportplätze/Bolzplatz). Gemäß der VDI 3770 Pkt. 16 (Bolzplätze) werden zur Bestimmung der durch die Nutzung der Sportanlage entstehenden Lärmemissionen folgend e Schallleistungspegel und Kenngrößen herangezogen. Tabelle 5-1: Kennzeichnende Geräuschemission - Bolz platz Geräuschereignis Ort Schallleistung in dB(A) Impulshaltigkeit- zuschlag K I in dB Quellenhöhe über Platzniveau (m) Fußballspielen mit lautstarker Kommunikation (Kinderschreien) (Spielen n=25) Bolzplatz 101,0 0,0 1,6 *1) Die Schallleistung wurde gemäß VDI 3770 berechnet. Es sollte die maximal mögliche Nutzungszeit des Bolzplatzes untersucht werden. Für die Berechnungen gehen wir in einem ersten Schritt von folgenden Einwirkzeiten aus. Tabelle 5-2: Nutzungszeiten Bolzplatz (werktags.) Einwirkzeit (werktags) in Stunden außerhalb der Ruhezeit innerhalb der Ruhezeit nachts 08:00 – 20:00 06:00 – 08:00 20:00 - 22:00 22:00 – 06:00 12,0 2,0 2,0 1,0 Tabelle 5-3: Nutzungszeiten Bolzplatz (sonn- und fe iertags) Einwirkzeit (sonn- und feiertags) in Stunden außerhalb der Ruhezeit innerhalb der Ruhezeit nachts 09:00 – 13:00 15:00 – 20:00 07:00 – 09:00 13:00 – 15:00 20:00 - 22:00 22:00 – 06:00 9,0 2,0 2,0 2,0 1,0 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B1210141-07(1)_ver02Dez2021 Seite 13 von 15 6. Ermittlung und Beurteilung der Immission Ausgehend von den zuvor aufgeführten Eingangsdaten (Lärmemissionen) werden die Lärmimmissionen wie unter Punkt 3 auf der Seite 7 b eschrieben, an den betrachteten Immissionsorte berechnet und analog der aktuelle Fa ssung der 18. BImSchV /5/, /4/ be- urteilt. Die tabellarische Darstellung der Ergebnisse erfolg t für sechs Immissionsorte für die im Folgenden genannten Beurteilungszeiträume:  werktags außerhalb und innerhalb der Ruhezeiten  sonn- und feiertags außerhalb und innerhalb der Ru hezeiten. 6.1. Beurteilungspegel Im Einzelnen treten innerhalb der betrachteten Zeiträume folgende Beurteilungspegel ge- mäß 18. BImSchV durch die künftige Nutzung des gepl anten Bolzplatzes auf: Tabelle 6-1: Beurteilungspegel, montags bis samstag s Immissionsort Beurteilungspegel in dB(A) Immissionsrichtwerte (IRW) in dB(A) Richtwertüberschreitung (ja / nein) tags (außer- halb der morgendli- chen Ruhezeit) tags (innerhalb der morgendli- chen Ruhezeit) nachts lauteste volle Stunde tags (außer- halb der morgendli- chen Ruhezeit) tags (innerhalb der morgendli- chen Ruhezeit) nachts lauteste volle Stunde tags (außer- halb der morgendli- chen Ruhezeit) tags (innerhalb der morgendli- chen Ruhezeit) nachts lauteste volle Stunde ➀,➂ ➁ ➃ ➀,➂ ➁ ➃ ➀+➂ ➁ ➃ Oedekovener Straße 3 53 53 53 50 45 35 ja ja ja Oedekovener Straße 7 52 52 52 50 45 35 ja ja ja Oedekovener Straße 11 52 52 52 50 45 35 ja ja ja ➀ 08:00 - 20:00; ➁ 06:00 - 08:00; ➂ 20:00 - 22:00; ➃ 22:00 – 06:00 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B1210141-07(1)_ver02Dez2021 Seite 14 von 15 Tabelle 6-2: Beurteilungspegel, sonn- und feiertags Immissionsort Beurteilungspegel in dB(A) Immissionsrichtwerte (IRW) in dB(A) Richtwertüberschreitung (ja / nein) tags (außer- halb der morgendli- chen Ruhezeit) tags (innerhalb der morgendli- chen Ruhezeit) nachts lauteste volle Stunde tags (außer- halb der morgendli- chen Ruhezeit) tags (innerhalb der morgendli- chen Ruhezeit) nachts lauteste volle Stunde tags (außer- halb der morgendli- chen Ruhezeit) tags (innerhalb der morgendli- chen Ruhezeit) nachts lauteste volle Stunde ➀,➂,➃ ➁ ➄ ➀,➂,➃ ➁ ➄ ➀,➂,➃ ➁ ➄ Oedekovener Straße 3 53 53 53 50 45 35 ja ja ja Oedekovener Straße 7 52 52 52 50 45 35 ja ja ja Oedekovener Straße 11 52 52 52 50 45 35 ja ja ja ➀ 09:00 - 13:00 und 15:00-20:00; ➁ 07:00 - 09:00; ➂ 13:00 -15:00; ➃ 20:00 - 22:00; ➄ 22:00 – 06:00 6.2. Maximalpegel Durch kurzzeitig auftretende Einzelereignisse, das heißt  Bolzplatz, Schreien „Laut“, L wmax = 108,0 dB(A) (gemäß der VDI 3770 Punkt 4, Menschen Kommunikationsgeräusche) können an den Immissionsorten folgende Maximalpegel auftreten: Tabelle 6-3: Maximalpegel (L wmax = 108,0 dB(A), eine Person) Immissionsort Maximal- pegel in dB(A) Zulässiger Maximalpegel in dB(A) Maximalpegel-Überschreitung ja / nein tags (außerhalb der morgendli- chen Ruhezeit) tags (innerhalb der morgendli- chen Ruhezeit) nachts lauteste volle Stunde tags (außerhalb der morgendli- chen Ruhezeit) tags (innerhalb der morgendli- chen Ruhezeit) nachts lauteste volle Stunde Oedekovener Straße 3 60 80 75 55 nein nein ja Oedekovener Straße 7 59 80 75 55 nein nein ja Oedekovener Straße 11 59 80 75 55 nein nein ja ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH B1210141-07(1)_ver02Dez2021 Seite 15 von 15 7. Beurteilung der Ergebnisse Die Ergebnisse zeigen, dass innerhalb der Ruhezeite n von 6:00 – 8:00 Uhr und nachts sowohl werktags als auch sonn- und feiertags kein S pielbetrieb möglich ist. Im Tagzeitraum außerhalb der Ruhezeiten (werktags 08:00-20:00 Uhr) und innerhalb der Ruhezeiten (werktags 20:00-22:00 Uhr, sonn- und feiertags13:00-15:00 Uhr) ist ein Spiel- betrieb möglich wenn:  eine Schallschutzwand zwischen Bolzplatz und Wohnb ebauung Oedekovener Straße errichtet wird oder  wenn die Betriebszeiten werktags auf 7 Stunden in der Zeit von 8:00 bis 21:00 bzw. sonn- und feiertags in der Zeit zwischen 9:00 bis 22:00 auf vier Stunden be- schränkt wird. Köln, 2. Dezember 2021 B1210141-07(1)_ver02Dez2021 wp/tl (Dr. W. Pook) (Dipl.-Ing. Th. Lüttgen) Fachlich Verantwortlicher Projektleiter ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH

Beratungsverlauf

  1. 31.01.2022

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 10.2.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz