Mandari Insight

2674/2018

Anfrage zu Baum-Ersatzpflanzungen nach Beschädigungen durch Bauarbeiten

Beantwortung einer Anfrage (BV) 15.08.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 24.09.2018, TOP 7.1.3

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

1416 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/67/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 2674/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 24.09.2018 
 
Anfrage zu Baum-Ersatzpflanzungen nach Beschädigungen durch Bauarbeiten 
AN/1309/2016 - Anfrage der SPD Fraktion vom 21.8.2016 
Anfrage: 
 
ln den Mitteilungen der Verwaltung zu erforderlichen Baumfällungen werden mehrfach eine "aktuelle 
Gefahrensituation insbesondere durch die eingeschränkte Standsicherheit" angegeben, die "durch die 
Bauarbeiten dabei vorgenommenen Wurzelkappungen entstanden" seien. 
 
Wir bitten die Verwaltung um Auskunft darüber, ob in solchen Fällen Ersatzpflanzungen im Fällungs-
bereich vorgenommen werden und wer die Kosten dafür trägt. 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Für jeden gefällten Baum erfolgt – soweit es die Standortverhältnisse zulassen – eine Ersatzpflan-
zung.  
 
Problematisch ist jedoch bei Baumaßnahmen, den jeweiligen Schadensverursacher zu ermitteln, der 
dann die Kosten für die erforderliche Neupflanzung tragen muss. Insbesondere auf Großbaustellen, 
wo mehrere Firmen tätig sind, gelingt dies nicht immer. Der Bauträger kann leider nicht zur Scha-
dens-Wiedergutmachung herangezogen werden. In den Fällen, wo kein eindeutiger Schadensverur-
sacher ermittelt werden kann, muss die Stadt Köln die Kosten für die Baumnachpflanzung tragen.

Beratungsverlauf (1)

24.09.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 7.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2674/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
15.08.2018
Erstellt
13.08.2018 11:57