V/0593/2023
Westfälische Bauindustrie GmbH: Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023
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Beschlussvorlage
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V/0593/2023 V/0593/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Westfälische Bauindustrie GmbH: Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 Beratungsfolge 07.11.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Westfälische Bauindustrie GmbH wird ermächtigt folgende Entscheidung zu treffen: Für die Durchführung der Abschlussprüfung des Jahresabschlusses der Westfälische Bauindustrie GmbH für das Geschäftsjahr 2023 wird die Niehoff, Heitkamp & Kollegen GmbH, Wirtschaftsprü- fungsgesellschaft, mit Sitz in Lüdinghausen bestellt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die finanziellen Auswirkungen werden von der Westfälische Bauindustrie GmbH getragen. Begründung: Gemäß § 9.3 lit. g) des Gesellschaftervertrages der Westfälische Bauindustrie GmbH erfolgt die Beschlussfassung über die Beauftragung des Jahresabschlussprüfers auf Vorschlag des Beteili- gungsmanagements der Stadt Münster und nach Vorbefassung durch den Aufsichtsrat durch die Gesellschafterversammlung. Die Gesellschafterversammlung setzt sich aus der Vertretung der Stadt Münster, die 1 % der Gesellschafteranteile hält und derjenigen der Stadtwerke Münster GmbH, die 99 % der Anteile hält, zusammen. Nach dem fünfjährigen Rotationsprinzip des Public Corporate Governance Kodex (Beteiligungs- grundsätze und Rahmenrichtlinie für Beteiligungen der Stadt Münster) wurde die Niehoff, Heitkamp & Kollegen GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, erstmals mit der Jahresabschussprüfung 2019 Amt für Finanzen und Beteiligungen 26.10.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Gericke Telefon: 492-2014 GerickeH@stadt- muenster.de - 2 - V/0593/2023 der Westfälische Bauindustrie GmbH beauftragt. Diese Wirtschaftsprüfungsgesellschaft soll nun zum fünften Mal mit der Prüfung beauftragt werden – dies liegt im vorgegebenen Rahmen. Der Aufsichtsrat der Westfälische Bauindustrie GmbH hat mit seinem Beschluss Nr. 09/2023 in der Sitzung am 21.09.2023 für die erneute Wahl votiert. I.V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0593/2023 Kurzüberblick An der Westfälische Bauindustrie GmbH sind die Stadt Münster mit 1 % und die Stadtwerke Münster GmbH mit 99 % beteiligt. Gemäß § 9.3 lit. g) des Gesellschaftervertrages der Westfälische Bauindustrie GmbH bedarf die Bestellung des Abschlussprüfers - auf Vorschlag des Beteiligungsmanagements und nach Vorbe- fassung durch den Aufsichtsrat - des Beschlusses durch die Gesellschafterversammlung. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 21.09.2023 für die erneute Berufung der Niehoff, Heitkamp & Kollegen GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, votiert. Ziele/Teilziele/Zielerreichung . Zur Ermächtigung der Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der West- fälische Bauindustrie GmbH ist ein Beschluss des AWLFW notwendig. Finanzierung Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Die finanziellen Auswirkungen werden von der Westfälische Bauindustrie GmbH getragen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig k.A. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) k.A.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0593/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.10.2023
- Erstellt
- 02.10.2023 12:59