1204/2017
Sachstand Behang von Ballfangzäunen mit Werbeträger auf städtischen Sportanlagen
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/521 Vorlagen-Nummer 09.06.2017 1204/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Sportausschuss 29.06.2017 Sachstand Behang von Ballfangzäunen mit Werbeträger auf städtischen Sportanlagen Die Sportverwaltung hat eine Erhebung des Behangs mit Werbeträgern auf städtischen Sportanlagen durchgeführt. Es wurde festgestellt, dass die Ballfangzäune zu einem Großteil mit Werbeträgern unterschiedlicher Größe und Materialität behangen sind. In den statischen Berechnungen zu den Fundamenten, Pfosten- und Materialstärke der Ballfangzäune sind Werbeträger, Plakate oder Bewuchs mit Pflanzen usw. jedoch nicht berücksichtigt, sodass jeglicher Behang eine Gefährdung der Standsicherheit der Ballfangzäune und somit der Verkehrssicherheit auf den Sportanlagen mit sich bringen könnte. Aus der in Anlage beigefügten Stellungnahme des Ingenieurbüros Klöker + Partner zur Statik von Ballfangzäunen ist ersichtlich, dass ein nachträgliches Montieren von Werbeträgern aus statischer Sicht nicht möglich ist, da diese zusätzliche Windlast in der Planung und Bauausführung nicht berücksichtigt wurde. Damit die Verkehrssicherheit beachtet und eingehalten wird, ist es erforderlich, dass die Sportverwaltung die Vereine über die Problematik aufklärt und bitten wird, sämtliche Plakate, Banner etc. von Ballfangzäunen auf vermieteten städtischen Sportanlagen zu entfernen. Werbemöglichkeiten für die Vereine können weiterhin an den Spielfeldbarrieren fachgerecht montiert werden. Anlage Stellungnahme zum Behang von Ballfangzäunen vom Büro Klöker + Partner Gez. Dr. Klein
Anlage 1 - Stellungnahme Klöker+Partner
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Klöker + Partner beratende Ingenieure mbB Prüfingenieur für Baustatik, Ingenieurbüro für Tragwerksplanung INGENIEURE Klöker + Partner mbB, Arnikaweg 3, 51109 Köln Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Sportamt z.Hd. Herrn Dominique Laube Sportpark Müngersdorf, Olympiaweg 7 50933 Köln Name -Tel.-Durchwahl e-mail Krause -14 johannes.krause@kup-koeln.de Stellungnahme zum Behang von Ballfangzäunen Sehr geehrter Herr Laube, ein nachträgliches Behängen von bestehenden Ballfangzaunanlagen mit Werbeplakaten ist nur dann aus statischer Sicht möglich, wenn dies auch in der statischen Berechnung der Ballfang- zaunanlage beim Windansatz bereits berücksichtigt wurde. Üblicherweise werden hier aber die nach DIN EN 1991-1-4 zulässigen reduzierten Windansätze für Stabgitterzäune verwandt, um möglichst kleine Fundamentabmessungen und Pfostenquer- schnitte zu erhalten. Wenn dies zukünftig mit berücksichtigt werden soll, müssten Sie diese Flächen in dem Leis- tungstext für die statische Berechnung mit aufnehmen, damit die daraus resultierenden wesent- lich höheren Windkräfte in die statischen Berechnung für die Tragkonstruktion und die Funda- mentierung der Ballfangzaunanlage direkt mit einfließen kann. Jöhahnnes Krause /. Datum 10.08.2016 Dr.-Ing. Titus Klöker Prüfingenieur für Baustatik, saSV Standsicherheit, Prüfer für bahntechnische Nachweise im Eisenbahn- bau (EBA), Fachrichtung Massivbau Dipl.-Ing. Johannes Krause Beratender Ingenieur saSV Schall-, Wärmeschutz Dipl.-Ing. Michael Ritter Beratender Ingenieur Amikaweg 3 51109 Köln T: 0221 963629-0 F: 0221 636090 info@kup-koeln.de www.kup-koein.de ‚Seite 1 von 1
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1204/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 09.06.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27