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1204/2017

Sachstand Behang von Ballfangzäunen mit Werbeträger auf städtischen Sportanlagen

Mitteilung Ausschuss 09.06.2017

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 29.06.2017, TOP 3.3

Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1 - Stellungnahme Klöker+Partner

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Mitteilung Ausschuss

1656 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/52/521 
 
Vorlagen-Nummer  09.06.2017 
 1204/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Sportausschuss 29.06.2017 
 
Sachstand Behang von Ballfangzäunen mit Werbeträger auf städtischen Sportanlagen 
Die Sportverwaltung hat eine Erhebung des Behangs mit Werbeträgern auf städtischen Sportanlagen 
durchgeführt. Es wurde festgestellt, dass die Ballfangzäune zu einem Großteil mit Werbeträgern 
unterschiedlicher Größe und Materialität behangen sind. 
 
In den statischen Berechnungen zu den Fundamenten, Pfosten- und Materialstärke der 
Ballfangzäune sind Werbeträger, Plakate oder Bewuchs mit Pflanzen usw. jedoch nicht 
berücksichtigt, sodass jeglicher Behang eine Gefährdung der Standsicherheit der Ballfangzäune und 
somit der Verkehrssicherheit auf den Sportanlagen mit sich bringen könnte. 
 
Aus der in Anlage beigefügten Stellungnahme des Ingenieurbüros Klöker + Partner zur Statik von 
Ballfangzäunen ist ersichtlich, dass ein nachträgliches Montieren von Werbeträgern aus statischer 
Sicht nicht möglich ist, da diese zusätzliche Windlast in der Planung und Bauausführung nicht 
berücksichtigt wurde. 
 
Damit die Verkehrssicherheit beachtet und eingehalten wird, ist es erforderlich, dass die 
Sportverwaltung die Vereine über die Problematik aufklärt und bitten wird, sämtliche Plakate, Banner 
etc. von Ballfangzäunen auf vermieteten städtischen Sportanlagen zu entfernen. 
 
Werbemöglichkeiten für die Vereine können weiterhin an den Spielfeldbarrieren fachgerecht montiert 
werden. 
 
Anlage 
Stellungnahme zum Behang von Ballfangzäunen vom Büro Klöker + Partner 
 
 
Gez. Dr. Klein

Anlage 1 - Stellungnahme Klöker+Partner

1649 Zeichen

Klöker + Partner beratende Ingenieure mbB

Prüfingenieur für Baustatik, Ingenieurbüro für Tragwerksplanung

INGENIEURE

Klöker + Partner mbB, Arnikaweg 3, 51109 Köln
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Sportamt

z.Hd. Herrn Dominique Laube

Sportpark Müngersdorf, Olympiaweg 7

50933 Köln
Name -Tel.-Durchwahl e-mail
Krause -14 johannes.krause@kup-koeln.de

Stellungnahme zum Behang von Ballfangzäunen

Sehr geehrter Herr Laube,

ein nachträgliches Behängen von bestehenden Ballfangzaunanlagen mit Werbeplakaten ist nur
dann aus statischer Sicht möglich, wenn dies auch in der statischen Berechnung der Ballfang-

zaunanlage beim Windansatz bereits berücksichtigt wurde.

Üblicherweise werden hier aber die nach DIN EN 1991-1-4 zulässigen reduzierten Windansätze
für Stabgitterzäune verwandt, um möglichst kleine Fundamentabmessungen und Pfostenquer-

schnitte zu erhalten.

Wenn dies zukünftig mit berücksichtigt werden soll, müssten Sie diese Flächen in dem Leis-
tungstext für die statische Berechnung mit aufnehmen, damit die daraus resultierenden wesent-
lich höheren Windkräfte in die statischen Berechnung für die Tragkonstruktion und die Funda-

mentierung der Ballfangzaunanlage direkt mit einfließen kann.

Jöhahnnes Krause

/.

Datum

10.08.2016

Dr.-Ing.

Titus Klöker
Prüfingenieur für Baustatik,
saSV Standsicherheit,
Prüfer für bahntechnische
Nachweise im Eisenbahn-
bau (EBA), Fachrichtung
Massivbau

Dipl.-Ing.
Johannes Krause
Beratender Ingenieur

saSV Schall-, Wärmeschutz

Dipl.-Ing.
Michael Ritter

Beratender Ingenieur

Amikaweg 3
51109 Köln

T: 0221 963629-0
F: 0221 636090
info@kup-koeln.de

www.kup-koein.de

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Beratungsverlauf (1)

29.06.2017 Sportausschuss
TOP 3.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1204/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
09.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27