V/0072/2014
Investitionen auf Vereinssportanlagen
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Berichtsvorlage
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V/0072/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Investitionen auf Vereinssportanlagen, hier. Förderanträge für 2015 ff. Beratungsfolge 13.03.2014 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 13.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht 13.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 25.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 26.03.2014 Sportausschuss Bericht Bericht: 1. Die städt. Zuschüsse zu den Baumaßnahmen von Sportvereinen Nach der Sportförderrichtlinie kann die Stadt Münster zu Baumaßnahmen von Sportvereinen bis zu 50% Baukostenzuschuss zahlen, wenn - die Vereine seit mehr als drei Jahren Mitglied im Stadtsportbund Münster sind und alle weite- ren Antragsvoraussetzungen der Sportförderrichtlinie erfüllen, - die geplanten Baumaßnahmen notwendig und die vorgesehenen Aufwendungen inhaltlich und der Höhe nach förderfähig sind. Die Sportförderrichtlinie regelt das Antragsverfahren, die Entscheidungswege, die fachliche Ver- einsbegleitung durch die Stadt Münster und den Stadtsportbund Münster sowie die städtische Zuschussvergabe. Für eine Förderung müssen mit dem Etat ausreichend Sportfördermittel be- reitstehen. Die Sportvereine müssen mit ihrer geplanten Baumaßnahme bis zur Zuschussentscheidung der Stadt warten. In nachweislich dringenden Fällen kann der Sportausschuss die Bauausführung zeitlich von der Zuschussentscheidung trennen, indem er den förderungsunschädlichen vorzeiti- gen Baubeginn genehmigt. 2. Die Vereinsanträge und das Verfahren Die Sportvereine, die zu einer Baumaßnahme einen städtischen Baukostenzuschuss erhalten möchten, müssen den Antrag richtliniengemäß bis zum 28.02. (in Schaltjahren bis zum 29.02.) beim Sportamt stellen. Aufgrund der Kommunalwahl im Jahr 2014 und der letzten Sportaus- schusssitzung der Legislaturperiode am 26.03.2014 wurde die richtliniengemäße Antragsfrist für Vorlagen-Nr.: V/0072/2014 Auskunft erteilt: Frau Schwienheer Ruf: 492-5215 E-Mail: SchwienheerRa@stadt-muenster.de Datum: 14.02.2014 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0072/2014 2014 auf den 15.01.2014 vorverlegt. Die Sportvereine wurden über diese vorgezogene Antrags- frist 2014 entsprechend informiert. Das Sportamt trägt dem Arbeitskreis „Vereinseigene Anlagen“ im Stadtsportbund Münster, den Bezirksvertretungen und dem Sportausschuss anschließend die gesammelten Anträge vor. Ob bzw. wie die Stadt Münster die geplanten Baumaßnahmen fördern wird, entscheidet der Sport- ausschuss nach der Anhörung der Bezirksvertretungen frühestens im Jahr nach der Antragstel- lung. Bis dahin müssen die Vereine im Regelfall mit der Bauausführung warten. Zur Vorbereitung einer Zuschussentscheidung müssen die Vereinsanträge im Sinne der Sportför- derrichtlinie vollständig und die geplanten Baumaßnahmen förderfähig sein. Solange die Anträge unvollständig sind und Fördervoraussetzungen fehlen, steht eine städtische Zuschussentschei- dung aus. Der Sportausschuss entscheidet grundsätzlich einmal im Jahr über die beantragten Baukostenzuschüsse. Sportamt und Stadtsportbund Münster beraten und unterstützen die Sportvereine von der Antrag- stellung bis zur Bauausführung. 3. Die Zuschussanträge der Sportvereine für 2015 und die Folgejahre Das Sportamt erhielt für 2015 ff. folgende Zuschussanträge für Vereinsbaumaßnahmen: Verein Maßnahme Antrag vom Auf- wand € (ge- rundet) BKZ bis zu € BV VZB * DJK SC Nienberge e. V. Sanierung des Au- ßenbereichs des Ten- nisvereinshauses 10.01.14 18.500 9250 West ja Paddel Sport Müns- ter v. 1923 e. V. Erweiterung Bootsstel- lage zur Lagerung der Boote 15.01.14 2.200 1.100 Ost ja Paddel Sport Müns- ter v. 1923 e. V. Erneuerung Zaunan- lage/Tor 10.10.13 1.200 600 Ost ja Reitclub St. Mauritz Münster e. V. Fenstersanierung Vereinshaus 04.10.13 1.800 900 Ost ja, bewil- ligt am 27.11.13 Reitclub St. Mauritz Münster e. V. Errichtung einer Silo- Futteranlage 04.10.13 3.200 1.600 Ost ja, bewil- ligt am 27.11.13 Reitclub St. Mauritz Münster e. V. Sanierung des Reit- hallenbodens 12.08.13 12.000 6.000 Ost ja, bewil- ligt am 17.10.13 Segelclub Hansa Münster e. V. Errichtung eines Handlaufs vom oberen Vereinsgelände zum Hafen 09.10.13 1.800 900 Mitte ja, bewil- ligt am 27.11.13 Segelclub Hansa Münster e. V. Treppensanierung Segelkammer 16.12.13 1.900 950 Mitte ja Schwimmvereini- gung Münster von 1891 e. V. Erneuerung der Plat- tierung vor den Um- kleiden und der Zuwe- gung 03.12.13 14.000 7.000 Ost ja, bewil- ligt am 20.02.14 Schwimmvereini- gung Münster von 1891 e. V. Sanierung der Sani- täranla- gen/Sanitärtechnik 28.11.13 9.200 4.600 Ost ja, bewil- ligt am 20.02.14 Schwimmvereini- gung Münster von 1891 e. V. Erneuerung der ab- gängigen Dachrinne am Vereinshaus 26.09.13 4.700 2.350 Ost ja, bewil- ligt am 27.11.13 Schwimmvereini- gung Münster von Sanierung der Be- ckenumrandung 26.09.13 8.000 4.000 Ost nein 3 V/0072/2014 Verein Maßnahme Antrag vom Auf- wand € (ge- rundet) BKZ bis zu € BV VZB * 1891 e. V. Tennis- und Ho- ckey-Club Münster e. V. Erneuerung der Hei- zungsanlage 08.11.13 25.000 12.500 West ja, bewil- ligt am 27.11.13 TuS Hiltrup 1930 e. V. Sanierung Duschbe- reiche im vereinseige- nen Umkleidegebäude 25.11.13 12.000 6.000 Hiltrup ja, bewil- ligt am 27.11.13 Wasser- und Frei- zeitverein Münster e. V. Sanierung Eingangs- bereich 06.03.13 7.000 3.500 Mitte ja *VZB: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn beantragt 4. Das weitere Vorgehen Zu den v. g. Anträgen werden sich Sportamt und Stadtsportbund Münster im Interesse einer gemeinsam verantworteten Sportentwicklung abstimmen, die Vereine beraten und die Zuschuss- entscheidung sachgerecht miteinander vorbereiten. Der Sportausschuss wird ab 2015 über die Anträge entscheiden, für die alle Fördervoraussetzungen vorliegen, bei Bedarf vorher über einen förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. i. V. gez. Dr. Andrea Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
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Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0072/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.02.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37