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3406/2023

Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Herrn Detjen (Die Linke) aus der Sitzung des Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 20.04.2023 betreffend „Mietparteien im Gebäude Wallstr. 31, Köln-Mülheim“

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 06.11.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 16.11.2023, TOP 10.1.9

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2531 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/63 
632-Koord. 
Vorlagen-Nummer 06.11.2023 
 3406/2023 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 16.11.2023 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Herrn Detjen (Die Linke) aus der Sitzung 
des Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 20.04.2023 betreffend 
„Mietparteien im Gebäude Wallstr. 31, Köln-Mülheim“ 
Herr Detjen (Die Linke) bittet die Verwaltung um Mitteilung zum vorgesehenen kurzfristigen 
Auszug von 10 Mietparteien aus dem Gebäude Wallstraße 31 in Köln-Mülheim. Das Objekt 
wurde von der Bauaufsicht gesperrt und der Vermieter habe auch keinen Bauantrag gestellt, 
sodass aus Sicht der Verwaltung eine illegale Vermietung vorliege. Wie geht die Verwaltung 
mit dieser Situation um, um Wohnungslosigkeit zu verhindern und besteht die Möglichkeit ggf. 
ein Moratorium vorzunehmen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Stadt Köln ist als Bauaufsichtsbehörde gesetzlich verpflichtet einzuschreiten, wenn be-
kannt wird (beispielsweise im Zusammenhang mit einer Brandschutzbegehung der Feuer-
wehr, so auch hier in der Wallstr. 31), dass Menschen in einem Gebäude leben, für das es 
keine Baugenehmigung zu Wohnzwecken gibt. Das Ordnungsrecht in NRW schreibt vor, dass 
die Kommunen sich an die Mietenden als Nutzende einer Immobilie wenden müssen.  
 
Wichtig ist es der Verwaltung zu betonen, dass bislang weder das Gebäude gesperrt worden 
ist noch die Mietenden aufgefordert wurden, ihre Wohnungen zu räumen. Die Verwaltung hat 
die Mietenden nur angehört und damit wie gesetzlich vorgeschrieben ein Verfahren gestartet. 
Die Stadt Köln handelt hier mit sehr viel Fingerspitzengefühl. Ziel ist, dass die Stadt Köln die 
Mietenden nicht irgendwann konkret auffordern muss, die Nutzung einzustellen, also ihre 
Wohnungen zu räumen. Insoweit wird ein Ermessensspielraum derzeit schon sehr umfassend 
angewendet. 
 
Im Übrigen hat mittlerweile mit der Eigentümerschaft ein Informationsgespräch zur Klärung 
einer Bauantragstellung stattgefunden. Daraus ergaben sich Aspekte, die noch architekten-
seits in der Planung abzuarbeiten wären, damit ein genehmigungsfähiger Bauantrag tatsäch-
lich gestellt werden kann. Das ist bisher noch nicht geschehen. 
 
Mit Aussicht auf ein Bauantragsverfahren kann in Verbindung mit dem amtlichen Ermessen 
derzeit von der Erstellung einer Ordnungsverfügung (auf Einstellung der Wohnnutzung) noch 
abgesehen werden. 
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

16.11.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 10.1.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Wallstraße 31

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Details

Aktenzeichen
3406/2023
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
06.11.2023
Erstellt
24.10.2023 10:11