A-H/0006/2019
Tempo 30 auf der Glasuritstraße zwischen BASF und Marktallee und Verkehrszählungen
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Stellungnahme zum Antrag A-H/0006/19 (nicht barrierefrei)
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32.23.0012 13.05.2019 Frau Krieger 3211 An die Bezirksvertretung Münster-Hiltrup & re Szernen Eng. 29. MAI 2019 über Herrn Stadtrat Heuer über . 33.23 - Herrn Tüns Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL in der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup bittet die Verwaltung um Prüfung, ob die Geschwindigkeit auf der Glasuritstraße zwischen BASF und Marktallee auf 30 km/h reduziert werden kann. Zudem wird um eine Prüfung gebeten, ob die Querungshilfe in,Höhe Glasuritstraße / Bergiusstraße durch einen Fußgängerüberweg ersetzt werden kann. Tempo 30 Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h kann nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) aus verschiedenen Gründen eingerichtet werden: Tempo 30 im Bereich von sensiblen Einrichtungen Durch die Veröffentlichung der Verwaltungsvorschriften zur StVO im Mai 2017 ist vorgege- ben, unter welchen Voraussetzungen auch präventiv Tempo 30 km/h an Hauptverkehrsstra- ßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) angeordnet werden kann. Innerhalb geschlosse- ner Ortschaften soll im unmittelbaren Bereich von ’an Straßen gelegenen Kindergärten, all- gemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern die Geschwindigkeit auf Tempo 30 km/h beschränkt werden. Zusätzliche Voraussetzung hierfür ist u.a., dass die Einrichtung über einen direkten Zugang zur Straße verfügt oder im Nahbereich der Einrichtung starker Ziel- und Quellverkehr vorhanden ist. In der Max-Winkelmann-Straße wurde bereits für den Streckenabschnitt zwischen Glasurit- straße und Bergiusstraße eine Tempo-30-Regelung aufgrund der Kita „Lacki Kids“ eingerich- tet. Eine Ausweitung dieser Geschwindigkeitsregelung auf die Glasuritstraße ist rechtlich nicht möglich. Einrichtungen mit direktem Zugang zur Glasuritstraße bestehen darüber hin- n aus nicht, so dass die Einrichtung einer Tempo-30-Regelung aufgrund sensibler Einrichtun- gen nicht möglich ist. Tempo 30 aus Lärmschutzgründen Für die Einrichtung einer Tempo-30-Regelung aus Lärmschutzgründen sind nach den Vor- gaben der StVO die Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV) anzuwenden. Die in den Lärmschutz- Richtlinien-StV festgelegten Immissionsgrenzen liegen in reinen und allgemeinen Wohnge- bieten, Kleinsiedlungsgebieten sowie an Krankenhäusern, Schulen, Kur: und ‚Altenheimen bei 70 dB (A) tagsüber und bei 60 dB (A) in der Nacht. In Kern:, Dorf- und Mischgebieten liegen die festgelegten Immissionsgrenzen bei 72 dB (A) tagsüber und bei 62 dB (A) nachts. Bei der Glasuritstraße / Bergiusstraße / Max-Winkelmann-Straße handelt es sich nach dem Bebauungsplan um ein Kerngebiet, so dass die Lärmwerte von 72 dB (A) tagsüber und 62 dB (A) nachts zugrunde gelegt werden. Nach Mitteilung des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit beträgt das derzeitige verkehrsbedingte Lärmniveau unter Berücksichti- gung der planbedingten Verkehrszunahme 65 dB (A) tagsüber und 56 dB (A) nachts an den straßenzugewandten Gebäudefronten der Glasuritstraße. Dieser Wert liegt deutlich unter den Werten der Lärmschutz-Richtlinien-StV. Somit ist eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit aus Lärmschutzgründen leider nicht möglich. Bei der Umsetzung des Lärmaktionsplans im Stadtgebiet wurden ebenfalls die Werte der Lärmschutz-Richtlinien-StV zugrunde gelegt. Für die Streckenabschnitte an den aktuellen Tempo-30-Regelungen aus Lärmschutzgründen liegen die Lärmwerte somit deutlich höher als an der Glasuritstraße. Die Belastung der verkehrsbedingten Luftschadstoffe ist durch die Flottenerneuerung in Münster seit Jahren rückläufig. Hohe Schadstoffbelastungen sind nur in engen Straßen- schluchten mit deutlich mehr als 15.000 Kfz/d zu vermuten. In der Glasuritstraße sind die Kfz-Querschnittsbelastung unter 10.000 Kfz/d und durch die lückige Bebauung sind die klein- räumigen Ausbreitungsbedingungen günstiger als in den Straßenschluchten. Durch den Mehrverkehr seit 2013 wird es tendenziell zu einer Steigerung der Schadstoffbelastung ge- kommen sein, die aber zumindest teilweise durch die Flottenerneuerung bei den Kraftfahr- zeugen wieder kompensiert worden sein dürfte. Verkehrsbedingte Feinstaub- oder Stick- stoffdioxid-Immissionen im Bereich der Grenzwerte nach 39. BImSchV können mit hoher Sicherheit ausgeschlossen werden. Tempo 30 aufgrund Unfalllage Nach Mitteilung der Polizei liegt an der Glasuritstraße keine Unfalllage vor, so dass die Ein- richtung einer Tempo-30-Regelung aufgrund einer Gefahrenlage nicht möglich ist. Geschwindigkeitsmessung I Verkehrszahlen Ende letzten Jahres wurde eine Geschwindigkeitsmessung für die Glasuritstraße durchge- ‚führt. Die Messung mit dem Seitenradarmessgerät wurde in der Zeit vom 20.11. (11:44 Uhr) — 25.11.2018 (06:59 Uhr) durchgeführt. In diesem Zeitraum wurden sowohl die Fahrzeug- mengen als auch die Fahrgeschwindigkeiten gemessen. In diesen etwa 5 Tagen wurden 37.107 Fahrzeuge, also ca. 7.421 Kraftfahrzeuge / Tag bzw. etwa 742 Kraftfahrzeuge pro Stunde gemessen. Dieser Wert entspricht auch in etwa der Verkehrszählung der Verkehrsplanung. Bei der Verkehrszählung wurde in den Spitzenstun- den für beide Fahrtrichtungen eine Verkehrsstärke von 688 (von 07:00 — 08:00 Uhr) und 770 Kraftfahrzeuge (von 16:00 - 17:00 Uhr) ermittelt. Vom baulichen Charakter und der Funktion der Glasuritstraße entspricht die Straße einer Sammelstraße /. Quartierstraße. Für solche Straßen sind Verkehrsstärken von 400 bis 800 bzw. 1.000 Kraftfahrzeugen pro Stunde üb- lich. Die ermittelten Verkehrsstärken liegen somit entsprechend der Funktion der Glasurit- straße im Normbereich. Maßgeblich bei den Geschwindigkeitsmessungen ist die sog. V(85). Das ist die Geschwin- digkeit, die von 85 % aller Fahrzeuge nicht überschritten wird. i Für die Glasuritstraße wurde in Fahrtrichtung Osttor bei einer zulässigen: "Höchstgeschwin- digkeit von 50 km/h eine V(85) von 45 km/h ermittelt. In der Gegenrichtung waren es 44 km/h. Insofern wird an. der Glasuritstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit von dem Großteil der Verkehrsteilnehmer/-innen eingehalten bzw. sogar unterschritten. Zudem befindet sich in Höhe der Kita „Lacki Kids“ an der Max-Winkelmann-Straße und an der Glasuritstraße in Höhe des Parkplatzes von BASF eine Geschwindigkeitsmessstelle. Die Bußgeldstelle und die Polizei erhalten eine Durchschrift dieses Berichts. Fußgängerüberweg Für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen sind die rechtlichen Voraussetzungen der StVO und die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) zu beachten. In Höhe Bergiusstraße befindet sich eine Querungsinsel. In Verlängerung der Bergiusstraße ist ein Verbindungsweg/Gehweg vorhanden. Die Bergiusstraße selbst ist mit einem gemein- samen Geh- und Radweg ausgestattet. Laut der Richtlinie R-FGÜ 2001 dürfen Fußgänger- überwege im Verlauf eines gemeinsamen Geh- und Radweges nicht angelegt werden. Der Knotenpunkt Glasuritstraße / Max-Winkelmann-Straße ist mit einer Lichtsignalanlage ausgestattet. Nach der StVO und der Richtlinie R-FGÜ 2001 dürfen Fußgängerüberwege jedoch nicht in der, Nähe von Lichtsignalanlagen angelegt werden. Daher sind die rechtlichen Voraussetzungen für einen Fußgängerüberweg im Bereich Glasu- ritstraße / Bergiusstraße nicht gegeben. Die. Verkehrsstärken, die gefahrenen Geschwindigkeiten sowie die Lärm- und Schadstoffbe- lastungen liegen für die Glasuritstraße entsprechend ihrer Funktion als Quartier- /Sammelstraße und vor dem Hintergrund, dass sich in unmittelbarer Nähe der Bahnhof und das E-Center befinden, im Normbereich. Zudem kann für die Glasuritstraße zurzeit von sicheren Verkehrsverhältnissen ausgegangen werden. Sollte sich die Sicherheitseinschätzung ändern, wird die Verwaltung hierauf in Ab- stimmung mit der Polizei zeitnah reagieren. Se rner x
Antrag A-H-0006-2019
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A-H/0006/2019 Fi GE AL MÜNSTER Bündnis 90 / Die Grünen / GAL Antrag Fraktion in 2 BV al Tempo 30 auf der Glasuritstraße zwischen BASF Windthorststr. 7 und Marktallee und Verkehrszählungen und 48147 Münster Emissions- und Abgasuntersuchungen j Fon: 0251/8995810 durchführen ratsfraktion@gruene-muenster.de www.gruene-muenster.de www.gruene-hiltrup.de 15.01.2019 Die BV möge beschließen: Die Verwaltung prüft die Einführung von Tempo 30 auf der Glasuritstraße zwischen BASF und Marktallee. Hierzu werden Verkehrszählungen, Emissions- und Abgasuntersuchungen und Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen. Dies zu unterschiedlichen Tageszeiten, insbesondere jedoch zu den Stoßzeiten am frühen Morgen und ab 16 Uhr. Begründung: Die Verkehrsbelastung an der Glasuritstraße ist durch unterschiedliche Faktoren noch einmal stark angestiegen. Damit einhergegangen ist eine zusätzliche Belastung durch Lärm- und Abgasemissionen für die Anwohner*innen. Neben der Einführung von Tempo 30 soll geprüft werden, wie Belastungen für die Anwohner*innen reduziert werden können. Um hier zu einer sachgerechten Bewertung zu kommen, sollen Verkehrszählungen sowie Abgas- und Emissionsmessungen vorgenommen werden. Der Bezirksvertretung ist zu berichten. gez. Carsten Peters Wilfried Stein Bündnis 90 / Die Grünen - Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Seitelvoni
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: beantwortet
Zur SitzungOrte (6)
- Glasuritstraße
- Marktallee
- Bergiusstraße
- Max-Winkelmann-Straße
- Windthorststraße 7
- Osttor
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- A-H/0006/2019
- Typ
- Antrag an die BV Hiltrup
- Datum
- 16.01.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37