1221/2017
Fahrradmitnahme bei den KVB vereinfachen
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3301 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66 Vorlagen-Nummer 20.04.2017 1221/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 02.05.2017 Fahrradmitnahme bei den KVB vereinfachen hier: Anfrage der GUT - Gruppe zur Sitzung des Verkehrsausschusses am 21.03.2017, TOP 1.4 Die GUT-Gruppe im Verkehrsausschuss bittet um die Beantwortung folgender Fragen: Frage 1: „Ist aktuell eine ausreichend fahrradfreundliche Mitnahme in den Transportmitteln der KVB berück- sichtigt?“ Antwort der Verwaltung: In allen Verkehrsmitteln des Kölner ÖPNV können Fahrräder befördert werden, wenn in den Fahr- zeugen geeignete Abstellmöglichkeiten vorhanden sind bzw. wenn die Platzsituation dies zulässt. Es bestehen keine Sperrzeiten. Fahrgäste mit Rollstühlen und Kinderwagen haben bei Platzmangel je- doch jederzeit Vorrang vor Radfahrern. Frage 2: „Ist geplant, bestehende Bahnen fahrradfreundlicher umzurüsten?“ Antwort der Verwaltung: Bei der Erneuerung älterer Stadtbahnfahrzeuge wird durch den Verzicht auf eine von zwei Fahrerkabinen die Kapazität im Innenbereich erhöht und durch den Ausbau einiger Sitze ein Mehrzweckbereich geschaffen, der neben mobilitätseingeschränkten Personen auch der Fahrradmit- nahme zu Gute kommt. Frage 3: „Werden zukünftig fahrradfreundlichere Bahnen bestellt?“ Antwort der Verwaltung: Bei der Neuanschaffung von Bahnen muss auf die Bedürfnisse aller Fahrgäste geachtet werden. Auf- grund des beschränkten Platzes führt dies jedoch zu Zielkonflikten. Es müssen, auch im Hinblick auf eine zunehmend wachsende Anzahl älterer sowie mobilitätseingeschränkter Fahrgäste, einerseits und andererseits, zur Aufnahme von Mobilitätshilfen, Rollstühlen und Kinderwagen, ausreichend ge- räumige Mehrzweckbereiche zur Verfügung stehen. Frage 4: „Gibt es Überlegungen im VRS/den KVB den Fahrradmitnahmetarif günstiger zu gestalten?“ Antwort der Verwaltung: 2 Das Tarifsystem wird einheitlich im gesamten Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) festgesetzt. Ein günstigerer Fahrradmitnahmetarif hätte eine Zunahme der Fahrradmitnahme zur Folge, so dass be- reits bestehende Konflikte zwischen Mobilitätshilfen, Rollstühlen, Kinderwagen und Fahrrädern in der Nutzung des begrenzten Platzes der Mehrzweckbereiche, verstärkt würden. Stattdessen soll durch die intermodale Verknüpfung von ÖPNV und Fahrrad, z.B. in Verbindung mit Fahrradverleihsyste- men, insbesondere der Vor- und Nachtransport mit dem Fahrrad gestärkt werden. Frage 5: „Werden Aufzüge in den Haltestellen zukünftig auch für die Mitnahme von Fahrrädern umgerüstet?“ Antwort der Verwaltung: Bei der Nachrüstung von Haltestellen im Zuge des barrierefreien Ausbaus sind Durchlader stets die erste Option. Dies kommt, neben in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen, auch Fahrradfahrern zu Gute. Des Weiteren ist bei neuen Aufzügen eine Kabineninnengröße von 1,10 x 2,10 m vorgese- hen, so dass normale Fahrräder im Aufzug mitgenommen werden können. Es sind jedoch in den ers- ten Nachrüstungsjahren wenige Aufzüge im Stadtbahnnetz eingebaut worden, die geringere Abmes- sungen aufweisen und auf absehbare Zeit nicht vergrößert werden können (z. B. Haltestelle Post- straße). gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1221/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 20.04.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27