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1221/2017

Fahrradmitnahme bei den KVB vereinfachen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 20.04.2017

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 02.05.2017, TOP 6.2

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3301 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66 
 
Vorlagen-Nummer  20.04.2017 
 1221/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 02.05.2017 
 
Fahrradmitnahme bei den KVB vereinfachen 
hier: Anfrage der GUT - Gruppe zur Sitzung des Verkehrsausschusses am 21.03.2017, 
TOP 1.4 
Die GUT-Gruppe im Verkehrsausschuss bittet um die Beantwortung folgender Fragen:  
 
Frage 1: 
„Ist aktuell eine ausreichend fahrradfreundliche Mitnahme in den Transportmitteln der KVB berück-
sichtigt?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
In allen Verkehrsmitteln des Kölner ÖPNV können Fahrräder befördert werden, wenn in den Fahr-
zeugen geeignete Abstellmöglichkeiten vorhanden sind bzw. wenn die Platzsituation dies zulässt. Es 
bestehen keine Sperrzeiten. Fahrgäste mit Rollstühlen und Kinderwagen haben bei Platzmangel je-
doch jederzeit Vorrang vor Radfahrern. 
 
 
Frage 2: 
„Ist geplant, bestehende Bahnen fahrradfreundlicher umzurüsten?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Bei der Erneuerung älterer Stadtbahnfahrzeuge wird durch den Verzicht auf eine von 
zwei Fahrerkabinen die Kapazität im Innenbereich erhöht und durch den Ausbau einiger Sitze ein 
Mehrzweckbereich geschaffen, der neben mobilitätseingeschränkten Personen auch der Fahrradmit-
nahme zu Gute kommt. 
 
 
Frage 3: 
„Werden zukünftig fahrradfreundlichere Bahnen bestellt?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Bei der Neuanschaffung von Bahnen muss auf die Bedürfnisse aller Fahrgäste geachtet werden. Auf-
grund des beschränkten Platzes führt dies jedoch zu Zielkonflikten. Es müssen, auch im Hinblick auf 
eine zunehmend wachsende Anzahl älterer sowie mobilitätseingeschränkter Fahrgäste, einerseits 
und andererseits, zur Aufnahme von Mobilitätshilfen, Rollstühlen und Kinderwagen, ausreichend ge-
räumige Mehrzweckbereiche zur Verfügung stehen. 
 
 
Frage 4: 
„Gibt es Überlegungen im VRS/den KVB den Fahrradmitnahmetarif günstiger zu gestalten?“ 
 
Antwort der Verwaltung:

2 
 
Das Tarifsystem wird einheitlich im gesamten Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) festgesetzt. Ein 
günstigerer Fahrradmitnahmetarif hätte eine Zunahme der Fahrradmitnahme zur Folge, so dass be-
reits bestehende Konflikte zwischen Mobilitätshilfen, Rollstühlen, Kinderwagen und Fahrrädern in der 
Nutzung des begrenzten Platzes der Mehrzweckbereiche, verstärkt würden. Stattdessen soll durch 
die intermodale Verknüpfung von ÖPNV und Fahrrad, z.B. in Verbindung mit Fahrradverleihsyste-
men, insbesondere der Vor- und Nachtransport mit dem Fahrrad gestärkt werden. 
 
 
Frage 5: 
„Werden Aufzüge in den Haltestellen zukünftig auch für die Mitnahme von Fahrrädern umgerüstet?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Bei der Nachrüstung von Haltestellen im Zuge des barrierefreien Ausbaus sind Durchlader stets die 
erste Option. Dies kommt, neben in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen, auch Fahrradfahrern 
zu Gute. Des Weiteren ist bei neuen Aufzügen eine Kabineninnengröße von 1,10 x 2,10 m vorgese-
hen, so dass normale Fahrräder im Aufzug mitgenommen werden können. Es sind jedoch in den ers-
ten Nachrüstungsjahren wenige Aufzüge im Stadtbahnnetz eingebaut worden, die geringere Abmes-
sungen aufweisen und auf absehbare Zeit nicht vergrößert werden können (z. B. Haltestelle Post-
straße). 
 
 
 
gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

02.05.2017 Verkehrsausschuss
TOP 6.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1221/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
20.04.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27