0374/2024
Leerstehende Wohnungen in der GAG-Siedlung Köln- Stammheim/ Moses-Hess-Straße, Adolf-Kober-Straße, Georg-Breuer-Straße, Elias-Gut-Straße
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Mitteilung BV
2576 Zeichen
Dezernat, Dienststelle V/56/561/3 Vorlagen-Nummer 0374/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 29.01.2024 Unterausschuss Wohnen 15.04.2024 Leerstehende Wohnungen in der GAG-Siedlung Köln- Stammheim/ Moses-Hess-Straße, Adolf-Kober-Straße, Georg-Breuer-Straße, Elias-Gut-Straße Bezug: Beschluss der Bezirksvertretung Mülheim (TOP 8.1.4) in der Sitzung vom 27.11.2023, (AN/1989/2023) In ihrer Sitzung vom 27.11.2023 hat die Bezirksvertretung Mülheim unter TOP 8.1.4 beschlos- sen, die Verwaltung zu beauftragen, in Zusammenarbeit mit der GAG zu überprüfen, ob die leerstehenden Wohnungen in der GAG-Siedlung Köln Stammheim/ Moses-Hess-Straße, Adolf- Kober-Straße, Georg-Breuer-Straße, Elias -Gut-Straße usw. für Wohnungssuchende, Woh- nungslose, Obdachlose und Geflüchtete bewohnbar zu machen sind. Die Verwaltung hat die GAG Immobilien AG um Stellungnahme gebeten. Diese teilt Folgendes mit: „(…) besten Dank für Ihre (…) Anfrage, ob die leerstehenden Wohnungen in der GAG-Siedlung Köln Stammheim, explizit die sog. Hollandhäuser in der Adolf -Kober-Straße, Georg-Beyer- Straße sowie Elias-Gut-Straße und der Moses-Hess-Str. für Wohnungssuchende, Wohnungs- lose, Obdachlose und Geflüchtete bewohnbar gemacht werden könnten. Vorausgeschickt sei, dass die umfangreichen Abriss-/Neubauvorhaben wie die Quartiersent- wicklung in Köln-Stammheim voraussetzen, dass die betroffenen Mieter und Mieterinnen im ersten Schritt frühzeitig informiert werden und deren Umzug und der vollständige Leerzug der Gebäude rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahmen sichergestellt sein muss. Der Leerstand ganzer Häuserblöcke – wie es aktuell in der Elias-Gut-Straße der Fall ist - ist somit unvermeid- bar, um mit diesem Projekt mittel- und langfristig das Vermietungspotential moderner und zeit- gemäßer Wohnungen am Kölner Wohnungsmarkt zu sichern. Für den Wohnungsbestand in Stammheim hatten bereits erste technische Voruntersuchungen bestätigt, dass die seinerzeit in einfacher Bauweise errichteten Wohnungen in einem schlechten baulichen und energetischen Zustand sind und eine Weitervermietung nicht zulassen. Der Aufwand, der erforderlich wäre, um [die] vom Abriss betroffenen Wohnungen in der Elias- Gut-Straße und den übrigen Hollandhäusern für eine vorübergehende Weitervermietung her- zurichten, ist unverhältnismäßig und betriebswirtschaftlich nicht darstellbar. Der Abriss der nicht mehr bewohnten Gebäude in der Elias -Gut-Straße wird voraussichtlich ab Mitte des Jahres 2024 erfolgen. (…)“ Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0374/2024
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 24.01.2024
- Erstellt
- 23.01.2024 12:21