V/0290/2018
Digitale Stadt Münster: 3. Zwischenbericht zur Umsetzung der Neukonzeption des Medienentwicklungsplanes
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Anlage_2_Anfrage_FDP_Breitband
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Anlage 2
Berichtsvorlage
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V/0290/2018 V/0290/2018 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Digitale Stadt Münster: 3. Zwischenbericht zur Umsetzung der Neukonzeption des Medienentwicklungsplanes Beratungsfolge 24.04.2018 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht 21.06.2018 Betriebsausschuss der citeq Bericht Bericht: Ausgangslage Mit dem Beschluss zur Weiterentwicklung des Medienentwicklungsplanes (MEP) an den allgemei n- bildenden Schulen (Vorlage V/0916/2015 und V/0916/2015/1. Erg.) vom 16.12.2015 beauftragte der Rat die Verwaltung, regelmäßige Zwischenberichte zur Umsetzung des MEP vorzulegen. Mit diesem nunmehr 3. Bericht ist auch der Antrag der FDP "Breitbandanschlüsse für Schulen b e- schleunigen" (Anlage 2), der am 25.01.2018 in den Betriebsausschuss der citeq eingebracht wurde, erledigt. I. Digitalisierung der Schulen bis 2020 Betriebssystem-Umstellung / neues Clientmanagementsystem In den beiden bisherigen Berichten (Vorlage V/0426/2016 und Vorlage V/0399/2017) wurden No t- wendigkeit und Strategie zum Umstieg auf ein neues Clientmanagementsystem für die Steuerung und Konfiguration der PC-Systeme in den pädagogischen Netzwerken dargestellt. Seit dem Herbst 2017 wird das neue Clientmanagementsystem der Firma Time for kids Informations- technologien GmbH (Tfk) durch das neue Team "citeq@school" an allen allgemeinbildenden Schulen installiert. Das System ist zurzeit an 31 Schulen (bis zum 30.06.2018 an 47 Schulen) im täglichen Echtbetrieb mit dem Betriebssystem Windows 10 im Einsatz und funktioniert zufriedenstellend (Zeitplan siehe Anlage 1). Nach der Inbetriebnahme sind keine, oder lediglich kleinere Nacharbeiten, erforderlich. Bis zum Jahresende soll das Tfk-System plangemäß in sämtlichen allgemeinbildenden Schulen im Ei n- satz sein. Amt für Schule und Weiterbildung 05.04.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Hölscher Telefon: 492-4018 HoelscherRolf@stadt- muenster.de - 2 - V/0290/2018 Voraussichtliche Breitbandanbindung der Schulen an die citeq Während noch in der letzten Berichtsvorlage ( V/0399/2017) kein fester Zei tplan für die breitbandige Internetanbindung genannt werden konnte, ist dieser nunmehr erarbeitet (s. Anlage 1). Danach kö n- nen bis Ende 2020 sämtliche allgemeinbildenden Schulen breitbandig über die citeq ans Internet a n- geschlossen werden. Die Anbindung er folgt zum allergrößten Teil über eigene Lichtwellenverbindu n- gen, in Ausnahmefällen kommt auch Richtfunktechnik zum Einsatz. Ausweitung der Internetbandbreite für die Schulen, die erst in den Jahren 2019 ff einen Brei t- bandanschluss an die citeq erhalten werden (so genannte Brückentechnik) Wie bereits in der Berichtsvorlage V/0399/2017 dargestellt, besteht die Möglichkeit, über das Tfk - System mehrere Internetanschlüsse zu verwenden. So kann in jeder Schule, die noch nicht an das Breitbandnetz angeschlossen ist, der vorhandene (kostenlose) "Telekom@school" Anschluss mit meistens 16Mbit/s ergänzend angeschlossen werden. Durch diese Maßnahme erhöhen sich die Downloadraten von 2 Mbit/s auf 18 Mbit/s und von 6 Mbit/s auf 22Mbit/s. Noch weitere Erhöhungen, z. B. auf 50 Mbit/s, sind in Abhängigkeit von Providerangeboten zu geringen Kosten an vielen Sch u- len möglich und wurden bereits in einer Schule realisiert. Anfang April 2018 ist diese Brückentechnik bereits in mehr als 10 Schulen erfolgreich in Betrieb. Insofern wird die im FDP -Antrag angeregte Übergangslösung unter Einbeziehung von Drittanbietern (z. B. Telekom, Versatel, etc.) im Rahmen der Einführung des neuen Clientmanagementsystems der TIME for kids bereits laufend realisiert. Die bereits ausgestatteten un d zur Anbindung mit der Übe r- gangslösung vorgesehenen Schulen sind der Anlage 1 zu entnehmen. Flächendeckendes WLAN in den Schulen Bis zum Ende des Jahres 2019 soll in allen allgemeinbildenden Schulen ein flächendeckendes WLAN zur Verfügung gestellt werden. Die zunächst für die Grundschulen vorgesehene Grundausstattung von jeweils 2 Access -Points (siehe Ratsvorlage V/0916/2015, Punkt 5.2) kann entfallen . Es hat sich gezeigt, dass die Aufwendungen für ein flächendeckendes WLAN geringer sind, als Bohr -, Installati- ons- und Malerarbeiten nicht zweimal erforderlich sind; zudem wird der laufende Schulbetrieb weniger gestört. Auch die Grundschulen werden deshalb, wie in der v.g. Ratsvorlage vorgesehen, in 2019 mit flächendeckendem WLAN ausgestattet. Hierfür sind folgende Arbeiten erforderlich: Zusätzliche Softwareanpassung im Tfk-System zur Administration der WLAN -Zugänge in den Schulen: In der Berichtsvorlage V/0399/2017 wurde dargelegt, dass in einer Teststellung ein WLAN - Pilotbetrieb auf Basis des Tfk -Systems für die Festlegung der technischen Komponenten und der dann vorzunehmenden Ausschreibung erforderlich ist . Diese Teststellung wurde in zwei Schulstandorten und im Gebäude der citeq durchgeführt. Im Rahmen dieser Pilotphase hat sich gezeigt, dass sowohl strukturelle, technische und funktionale Anpassungen des WLAN sinnvoll sind. Diese Anpassungen wurden verschriftlicht und vom Schulträger mit der MEP -Lenkungsgruppe abgestimmt. Die Beauftragung durch den Schulträger erfolgte am 29.03.2018. Die Umsetzung wird laut Tfk etwa 6 Wochen in Anspruch nehmen. Es ist daher davon auszugehen, dass die Softwareanpassung Anfang Juni umgesetzt ist. Vorbereitende WLAN-Verkabelung: Mit den WLAN -vorbereitenden Maßnahmen wurde 2016 begonnen. An 7 Grundschulen und nahezu allen weiterführenden Schulen sind diese Arbeiten bereits durchgeführt bzw. beauftragt. An wenigen Schulen, die bereits jetzt selbst ein aufwändiges WLAN unter Verwendung der - 3 - V/0290/2018 LAN-Verkabelung eingerichtet haben, müssen die Arbeiten noch besonders abgestimmt wer- den. Ausschreibung der ca. 1700 Access-Points: Die citeq führt die europaweite Ausschreibung auf Basis der vom Schulträger in einem Laste n- heft vorgegebenen funktionalen Anforderungen durch. Aufgrund der erforderlichen Ausschre i- bungszeit von ca. 5 Mon aten muss das Lastenheft bis Ende Juni zur Verfüg ung stehen, damit die Access-Points ab Beginn des Jahres 2019 in den Schulen in Betrieb genommen werden können. Inbetriebnahme der WLAN Access-Points: Nach ihrer Verfügbarkeit sind die Router in den Schulen an den vorbereiteten Standorten anzu- bringen und in Betrieb zu nehmen. Die Anbringung wird von Fremdfirmen durchgeführt, die hierzu durch das Amt für Immobilienmanagement zu beauftragen sind. Die systemseitige Inbe- triebnahme erfolgt aufgrund der bis dahin getroffenen Vorbereitungen der citeq unmittelbar. Weiteres Vorgehen beim WLAN-Zugang über „MS-Public“ an allen städtischen Gebäuden Teil der digitalen Strategie der Stadt Münster ist es, über die städtische Gebäudeinfrastruktur das öffentliche WLAN-Netz „MS-Public“ zur Verfügung zu stellen. In diese Strategie sind die Schulgebä u- de, die einen Großteil des städtischen Gebäudebestandes darstellen, eingebunden. Das in der Vorl a- ge V/0399/2017 dargestellte pädagogische WLAN verliert bei einem Parallelbetrieb eines öffentlichen WLAN auf dem Schulgelände einen erheblichen Teil seiner Zielsetzung. Dies bedeutet, dass ein Kon- flikt zwischen schulischem WLAN (das auch schulisch kontrolliert und begrenzt werden kann) und öffentlichem WLAN besteht. Um diese Konflikte zu vermeiden, hat der Schulträger mit den Schulen vereinbart, das „MS -Public“ in den Schulgebäuden während der Schulzeiten auszuschalten. Da das öffentliche WLAN „MS -Public“ nicht nennenswert über das Schulgelände hinausreicht, stellt dieses mit den Schul en vereinbarte Vorgehen keine bedeutsame Einschränkung der digitalen Strategie der Stadt Münster dar. II. Konzept der Bezirksregierung Münster „Gestaltung der schulischen Bildung in einer digitalen Gesellschaft“ Auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen werden aktuell die Anforderungen und das U m- gehen mit der Digitalisierung diskutiert. Der Einzug der Digitalisierung in die Bildung unter den unte r- schiedlichsten Aspekten ist in den letzten Jahren zunehmend in den Mittelpunkt der B etrachtung ge- rückt. Eine der zentralen Aufgaben für die kommunalen Schulträger besteht deshalb zunächst darin, die technischen Voraussetzungen in den Schulen dafür zu schaffen (WLAN, Breitband etc.). Neben der technischen Anbindung wird aber gerade eine nachhaltige Gestaltung der schulischen Bildung im digitalen Zeitalter von herausragender Bedeutung sein. Also, wie setzen Schulen die Mög- lichkeiten digitalen Lernens im Unterricht um, was bedeutet das für die Medienkonzepte der Schulen und letztlich: wie gelingt die Verzahnung von technischer Ausstattung und Medienpädagogik, also von Medienkonzept und Medienentwicklungsplanung. Als Mittelbehörde hat sich die Bezirksregierung Münster dazu aufgestellt, Maßnahmen der grundl e- genden technischen Infrastrukturbil dung der Schulen und der Schulentwicklung, insbesondere der Unterrichtsentwicklung, durch Koordination und Vernetzung der Akteure zu befördern. Ziel ist, zu e r- reichen, dass das Lernen mit und über digitale Medien im Unterricht stattfindet. Am 22.März 2018 fand auf Einladung der Regierungspräsidentin Dorothee Feller eine Auftaktvera n- staltung der Bezirksregierung Münster „Gestaltung der schulischen Bildung in einer digitalen Gesel l- - 4 - V/0290/2018 schaft“ statt. Zu der Veranstaltung waren Vertreterinnen und Vertreter der ver schiedenen, im Kontext des Lernens im digitalen Wandel beteiligten Professionen eingeladen. Die Vorträge der Veranstaltung und das durch die Koordinierungsgruppe der Bezirksregierung Mün s- ter zur „Gestaltung der schulischen Bildung in einer digitalen Gesel lschaft“ erstellte Konzept finden sich unter http://www.brms.nrw.de/de/im_fokus/schule_und_bildung/digital_kompetent/index.html „Die kommunale Medienentwicklungsplanung baut auf den vom Schulträger geschaffenen IT - Grundstrukturen der Schulen und den jeweiligen schulischen Medienkonzepten auf.“ „Die Beschaffung, Installation, Implementierung, Pflege und der Einsatz von sinnvoller, lernförderl i- cher IT-Ausstattung in Schule und Unterricht kann nur im Zusammenspiel zwischen Schule, Schultr ä- ger und externen Dienstleistern gelingen. Eine abgestimmte Medienentwicklungsplanung des Schu l- trägers, aufbauend auf den Medienkonzepten der einzelnen Schulen, ist Ausdruck gelungener Schu l- entwicklung am kommunalen Standort.“ (Giering und Obermöller 2017: 4)“ (Quelle: Konzept der Bezirksregierung Münster „Gestaltung der schulischen Bildung in einer digitalen Gesellschaft“; Stand 22.03.2018) Die Anforderungen an Medienentwicklungsplanung werden deshalb von der Anbindung und Aussta t- tung der Schulen, von vorwiegend technischen Fragestellungen viel mehr zu verknüpfen sein mit me- dienpädagogischen Fragestellungen; die Medienkonzepte von Schulen werden ebenso viel weniger ‚Ausstattungsliste‘ denn mehr digitale Lernkonzepte sein. Um diese Entwicklung fachlich, vernetzt und koopera tiv begleiten zu können, ist u. a. eine Neuau s- richtung der bestehenden MEP-Lenkungsgruppe erforderlich. III. Neuausrichtung der MEP-Lenkungsgruppe Seit der 1. Auflage des MEP im Jahre 2002 tagt die sogenannte MEP-Lenkungsgruppe 3 bis 4 mal im Jahr und bespricht aktuelle Themen. Die aktuellen Veränderungen machen es notwendig, die bisheri- gen Strukturen und Verfahren der Lenkungsgruppe neu auszurichten. Hierzu haben die Mitglieder der MEP -Lenkungsgruppe und die Verwaltung am 22.03.2018 folgende Änderungen vereinbart: Umbenennung Die Lenkungsgruppe wird umbenannt in "Beirat Medienentwicklungsplan" (kurz: Beirat MEP). Der Beirat setzt sich zusammen aus: - Je zwei Vertreterinnen / Vertretern der verschiedenen Schulformen bei den Grund -, Haupt-, Real- und Förderschulen sowie Gymnasien. - Die beiden Gesamtschulen, die PRIMUS-Schule, die Sekundarschule und das künftige Weiterbildungskolleg werden insgesamt von zwei Personen im Beirat vertreten. - Zwei Vertreterinnen / Vertretern des Jugendrates der Stadt Münster - Den Medienberatern für die Stadt Münster - Vertretern der citeq und des Amtes für Schule und Weiterbildung Die Vertreterinnen / Vertreter der Schulformen werden von den jeweiligen Schulformen für die Dauer von zwei Jahren benannt. - 5 - V/0290/2018 Aufgaben Grundsätzlich berät der Beirat den Schulträger und den IT-Dienstleister in allen medienpädago- gischen Fragestellungen. Er hat keine Entscheidungskompetenz. Im Einzelnen wirkt der Beirat mit bei der Fortschreibung des Medienentwicklungsplanes (Fes t- legung von Standards bei medienpädagogischen Schulausstattungen, technische Weiteren t- wicklung usw.). Er wirkt mit bei der Entscheidung über die Unterstützung innovativer medienpädagogischer Pro- jekte von Schulen (Ausstattung, zeitliche Befristung von AddOns, Evaluation). Darüber hinaus nehmen die Schulformvertreterinnen und Schulformvertreter auch eine Multipl i- katorenfunktion wahr. Sie informieren die Schulformen über die Inhalte und Zielsetzungen des MEP und tragen Wünsche und Anregungen der Schulformen in den Beirat. Zur Unterstützung dieser Aufgabe werden einmal jährlich Vollversammlungen getrennt nach Grundschulen und weiterführenden Schulen durchgeführt. I. V. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1 Zeitplan der RollOut-Planung Tfk und Breitbandausbau Anlage 2 FDP Antrag
anlage_1_tfk_breitband
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Schulname Tfk im Einsatz Anbidnungsart Internet Geschwindigkeit Brückentechnik Voraus. Anbindung an Breitband Hinweis Ludgerusschule Hiltrup ja MPLS 2 Mbit/s | 2 Mbit/s 16Mbit/s | 1Mbit/s voraussichtlich 2018 Wilhelm-Hittorf-Gymnasium ja LWL 300 Mbit/s | 300 Mbit/s Weiterbildungskolleg Münster ja LWL 300 Mbit/s | 300 Mbit/s Freiherr-vom-Stein Gymnasium ja MPLS 6 Mbit/s | 6 Mbit/s 16Mbit/s | 1Mbit/s voraussichtlich 2019 Immanuel-Kant Gymnasium ja LWL 300 Mbit/s | 300 Mbit/s Gesamtschule Münster Ost ja LWL 300 Mbit/s | 300 Mbit/s Gesamtschule Münster-Mitte ja MPLS 6 Mbit/s | 6 Mbit/s 16Mbit/s | 1Mbit/s voraussichtlich 2018 Marienschule Roxel ja MPLS 10 Mbit/s | 10 Mbit/s nicht notwendig voraussichtlich 2020 geteilte Leitung mit FHS Friedensreich-Hundertwasser Schule ja MPLS 10 Mbit/s | 10 Mbit/s nicht notwendig voraussichtlich 2020 geteilte Leitung mit MSR Pleisterschule ja MPLS 2 Mbit/s | 2 Mbit/s geplant voraussichtlich 2020 Router in Betrieb, LWL-Converter muss verbaut werden Johannisschule ja MPLS 2 Mbit/s | 2 Mbit/s geplant voraussichtlich 2020 Telekom-Techniker muss die Leitung schalten Schiller-Gymnasium ja LWL 300 Mbit/s | 300 Mbit/s Realschule im Kreuzviertel ja MPLS 4 Mbit/s | 4 Mbit/s 16Mbit/s | 1Mbit/s voraussichtlich 2020 Erna-de-Vries Realschule ja MPLS 6 Mbit/s | 6 Mbit/s 16Mbit/s | 1Mbit/s voraussichtlich 2020 Annette-Gymnasium ja LWL 300 Mbit/s | 300 Mbit/s Matthias-Claudius-Schule Handorf ja MPLS 2 Mbit/s | 2 Mbit/s 6Mbit/s | 0,5Mbit/s voraussichtlich 2018 / 2019 Peter-Wust-Schule ja MPLS 2 Mbit/s | 2 Mbit/s 16Mbit/s | 1Mbit/s voraussichtlich 2019 Kardinal-von-Galen-Schule ja MPLS 2 Mbit/s | 2 Mbit/s 12Mbit/s | 1Mbit/s voraussichtlich 2018 / 2019 Dreifaltigkeitsschule ja MPLS / LWL 2 Mbit/s | 2 Mbit/s aktuell n. notwendig voraussichtlich 2020 Ab 13.02.2018 im ehem. Abendgym (LWL) Kreuzschule ja MPLS 2 Mbit/s | 2 Mbit/s 16Mbit/s | 1Mbit/s voraussichtlich 2020 Paul-Schneider-Schule ja MPLS 2 Mbit/s | 2 Mbit/s 16Mbit/s | 1Mbit/s voraussichtlich 2018 / 2019 Waldschule Kinderhaus ja MPLS 6 Mbit/s | 6 Mbit/s geplant voraussichtlich 2018 / 2019 ADSL-Leitung wird am 09.04.2018 mit angebunden HS Coerde ja MPLS 6 Mbit/s | 6 Mbit/s geplant voraussichtlich 2018 / 2019 Router in Betrieb, LWL-Converter muss verbaut werden Thomas-Morus-Schule ja MPLS 2 Mbit/s | 2 Mbit/s 16Mbit/s | 1Mbit/s voraussichtlich 2019 Ludgerusschule Albachten ja MPLS 2 Mbit/s | 2 Mbit/s 16Mbit/s | 1Mbit/s voraussichtlich 2018 / 2019 Norbertschule ja LWL 300 Mbit/s | 300 Mbit/s Melanchthonschule ja LWL 300 Mbit/s | 300 Mbit/s Davertschule Amelsbüren ja MPLS 2 Mbit/s | 2 Mbit/s 1Mbit/s | 0,5Mbit/s voraussichtlich 2018 / 2019 DSL-Leitung wird geupgradet Uppenbergschule (Bröderichweg) ja LWL 300 Mbit/s | 300 Mbit/s Astrid-Lindgren-Schule ja MPLS 2 Mbit/s | 2 Mbit/s geplant voraussichtlich 2018 / 2019 Router in Betrieb, LWL-Converter muss verbaut werden Margaretenschule ja MPLS 2 Mbit/s | 2 Mbit/s geplant voraussichtlich 2020 GS Kinderhaus-West vorauss. KW16 MPLS 2 Mbit/s | 2 Mbit/s geplant voraussichtlich 2018 / 2019 Bodelschwinghschule vorauss. KW16 MPLS 2 Mbit/s | 2 Mbit/s geplant voraussichtlich 2019 Theresienschule vorauss. KW17 MPLS 2 Mbit/s | 2 Mbit/s geplant voraussichtlich 2020 Mauritzschule vorauss. KW17 MPLS 2 Mbit/s | 2 Mbit/s geplant voraussichtlich 2019 Matthias-Claudius-Schule Gut Insel vorauss. KW18 MPLS 2 Mbit/s | 2 Mbit/s geplant voraussichtlich 2020 Annette-Schule Angelmodde vorauss. KW18 MPLS 2 Mbit/s | 2 Mbit/s geplant voraussichtlich 2018 Nikolaischule vorauss. KW19 MPLS 2 Mbit/s | 2 Mbit/s geplant voraussichtlich 2019 Hermannschule vorauss. KW19 MPLS 2 Mbit/s | 2 Mbit/s geplant voraussichtlich 2020 Pascal-Gymnasium vorauss. KW20 LWL 100 Mbit/s | 100 Mbit/s Eichendorffschule Angelmodde vorauss. KW21 MPLS 2 Mbit/s | 2 Mbit/s geplant voraussichtlich 2018 Gottfried-von-Cappenberg-Schule vorauss. KW22 MPLS 2 Mbit/s | 2 Mbit/s geplant voraussichtlich 2020 Marienschule Hiltrup vorauss. KW23 MPLS 2 Mbit/s | 2 Mbit/s geplant voraussichtlich 2018 Martin-Luther-Schule vorauss. KW24 MPLS 2 Mbit/s | 2 Mbit/s geplant voraussichtlich 2020 Fürstin-von-Gallitzin-Realschule vorauss. KW25 LWL/RiFu 100 Mbit/s | 100 Mbit/s GS Sprakel vorauss. KW26 MPLS 2 Mbit/s | 2 Mbit/s geplant voraussichtlich 2018 / 2019 Erich-Klausener-Realschule vorauss. KW26 MPLS 6 Mbit/s | 6 Mbit/s geplant voraussichtlich 2020 Anlage 1 Schulname Tfk im Einsatz Anbidnungsart Internet Geschw indigkeit Brückentechnik Voraus. Anbindung an Breitba nd Hinweis Overbergschule vorauss. ab Q3 LWL 100 Mbit/s | 100 Mbi t/s Primusschule Standort Geist vorauss. ab Q3 MPLS 6 Mbit /s | 6 Mbit/s geplant voraussichtlich 2020 Primusschule Standort Berg Fidel vorauss. ab Q3 MPLS 2 Mbit/s | 2 Mbit/s geplant voraussichtlich 2020 Mosaikschule vorauss. ab Q3 MPLS 2 Mbit/s | 2 Mbit/s ge plant voraussichtlich 2019 Gymnasium Paulinum vorauss. ab Q3 LWL 100 Mbit/s | 100 Mbit/s GS Loevelingloh vorauss. ab Q3 MPLS 2 Mbit/s | 2 Mbit/ s geplant voraussichtlich 2018 / 2019 Idaschule vorauss. ab Q3 MPLS 2 Mbit/s | 2 Mbit/s gepla nt voraussichtlich 2018 Richard-von-Weizsäcker-Schule vorauss. ab Q3 MPLS 6 Mb it/s | 6 Mbit/s geplant voraussichtlich 2020 Albert-Schweitzer-Schule vorauss. ab Q3 MPLS 6 Mbit/s | 6 Mbit/s geplant voraussichtlich 2019 Annette-Schule Nienberge vorauss. ab Q3 MPLS 2 Mbit/s | 2 Mbit/s geplant voraussichtlich 2018 / 2019 Michaelschule vorauss. ab Q3 MPLS 2 Mbit/s | 2 Mbit/s g eplant voraussichtlich 2019 Ratsgymnasium vorauss. ab Q3 LWL 100 Mbit/s | 100 Mbit /s Dietrich-Bonhoeffer-Schule vorauss. ab Q3 MPLS 2 Mbit/ s | 2 Mbit/s geplant voraussichtlich 2020 Martinischule vorauss. ab Q3 MPLS 2 Mbit/s | 2 Mbit/s g eplant voraussichtlich 2020 Wartburg-Schule vorauss. ab Q4 MPLS 2 Mbit/s | 2 Mbit/ s geplant voraussichtlich 2019 Schlaun-Gymnasium vorauss. ab Q4 LWL 100 Mbit/s | 100 Mbit/s Aegidii-Ludgeri-Schule vorauss. ab Q4 LWL 100 Mbit/s | 100 Mbit/s Erich-Kästner-Schule vorauss. ab Q4 MPLS 8 Mbit/s | 8 Mbit/s geplant voraussichtlich 2019 Gemeinsamer Server mit EKS - geteilte Leitung Pötterhoek-Schule vorauss. ab Q4 MPLS 8 Mbit/s | 8 Mbi t/s geplant voraussichtlich 2019 Gemeinsamer Server mi t Poetterhoek - geteilte Leitung Clemensschule vorauss. ab Q4 MPLS 2 Mbit/s | 2 Mbit/s g eplant voraussichtlich 2018 "kleines" Schulzentrum Hi ltrup - geteilte Leitung Paul-Gerhardt-Schule vorauss. ab Q4 MPLS 2 Mbit/s | 2 Mbit/s geplant voraussichtlich 2018 "kleines" Schulzen trum Hiltrup - geteilte Leitung Johannnes-Schule Hiltrup vorauss. ab Q4 MPLS 2 Mbit/s | 2 Mbit/s geplant voraussichtlich 2018 "kleines" Schu lzentrum Hiltrup - geteilte Leitung Gymnasium Wolbeck vorauss. ab Q4 MPLS 8 Mbit/s | 8 Mbi t/s geplant voraussichtlich 2019 Schulzentrum Wolbeck - geteilte Leitung Realschule Wolbeck vorauss. ab Q4 MPLS 8 Mbit/s | 8 Mb it/s geplant voraussichtlich 2019 Schulzentrum Wolbeck - geteilte Leitung Hauptschule Wolbeck vorauss. ab Q4 MPLS 8 Mbit/s | 8 M bit/s geplant voraussichtlich 2019 Schulzentrum Wolbec k - geteilte Leitung Gutenberg-RS vorauss. ab Q4 LWL 100 Mbit/s | 100 Mbit/ s Schulzentrum Hiltrup Hauptschule Hiltrup vorauss. ab Q4 LWL 100 Mbit/s | 10 0 Mbit/s Schulzentrum Hiltrup Geschw.-Scholl-Gymnasium vorauss. ab Q4 LWL 100 Mbit/s | 100 Mbit/s Scholl Schulzentrum Geschw.-Scholl-Realschule vorauss. ab Q4 LWL 100 Mbit/s | 100 Mbit/s Scholl Schulzentrum GS Am Kinderbach vorauss. ab Q4 LWL 100 Mbit/s | 100 M bit/s Scholl Schulzentrum
Anlage A
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Anlage A zur V/0290/2018 Kurzüberblick Die Vorlage V/0290/2018 stellt nach den Zwischenberichten von Mitte 2016 und Mitte 2017 den nunmehr 3. Zwischenbericht zur Umsetzung der Neukonzeption des Medienentwicklungsplanes dar. Erstmalig können schulscharf Angaben gemacht werden zum Fallplan des RollOuts für das Clientmanagementsystem Time for kids sowie für die voraussichtliche breitbandige Anbindung. Die Vorlage gibt darüber hinaus einen Ausblick auf die künftige Verbindung von kommunaler Me- dienentwicklungsplanung und schulischen Medienkonzepten. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For- schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. Das Ziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301 - Leistungen für Schulen - lautet: „Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt für die städtischen Schulen den erforderlichen Schulraum, einschließlich der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Perso- nal zur Verfügung. Hierdurch sollen die Schulen in die Lage versetzt werden, einen den Lehrplänen entsprechenden, qualitativ guten, die besonderen Rahmenbedingungen und Bedarfe berücksichtigenden Unterricht anzubieten und flankierende Angebote zu ermöglichen. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten? X Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtsgrundlage § 79 Schulgesetz NW: Die Schulträger sind verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schul- anlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und In- formationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung stellen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Aus dem Zwischenbericht ergibt sich keine unmittelbare Relevanz für Querschnittsthemen.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Bröderichweg
- Loevelingloh
- Kinderhaus
- Gut Insel
- Pötterhoek
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Details
- Aktenzeichen
- V/0290/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.04.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37