3244/2018
3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallgebühren
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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit
241 Zeichen
Begründung der Dringlichkeit Vom Betriebsausschuss wurde entschieden, dass die Satzungen in der Novembersitzung dem Rat vorgelegt werden. Dies lässt sich innerhalb der Fristen jedoch nicht erreichen. Daher ist die Dringlichkeit geboten.
Anlage 3 Synopse
5573 Zeichen
Anlage 3
1
Abfallgebührensatzung
2018 2019 Anmerkungen
§ 1 § 1
(5) Für die Entsorgung von Bioabfällen
über die Biotonne, Papier/Pappe über
die Blaue Tonne, Wertstoffen über
die Wertstofftonne gem. § 9 Abs. 1
AbfS, sperrigen Abfällen gem. § 13
AbfS sowie Schadstoffe enthalten-
den Abfällen gem. § 15 AbfS werden
separate Gebühren nicht erhoben; die
Kosten hierfür sind, mit den nach § 2
Absätze 1, 2, 2a, 2b, 4 und 10 erho-
benen Gebühren abgegolten.
(5) Für die Entsorgung von Bioabfällen
über die Biotonne, Papier/Pappe über
die Blaue Tonne, Wertstoffen über
die Wertstofftonne gem. § 9 Abs. 1
AbfS, sperrigen Abfällen gem. § 13
AbfS sowie Schadstoffe enthalten-
den Abfällen gem. § 15 AbfS werden
separate Gebühren nicht erhoben; die
Kosten hierfür sind, mit den nach § 2
Absätze 1, 2, 4 und 10 erhobenen
Gebühren abgegolten.
Klarstellung
§ 2 § 2
(5) Im Falle des § 9 Abs. 1 Ziffer 2 AbfS
(verschließbare Abfallbehälter) er-
höhen sich die Gebühren nach § 2
Absätze 1 bis 3 um 20,48 € je Behäl-
ter und Jahr.
(5) Im Falle des § 9 Abs. 1 Ziffer 2
AbfS (verschließbare Abfallbehälter
- Arzttonnen -) erhöhen sich die Ge-
bühren nach § 2 Absätze 1 und 2 um
26,06 € je Behälter und Jahr.
Klarstellung
Anlage 3
2
2018 2019 Anmerkungen
(14) Bei Wechselbehältern (Pressmüll-
containern) beträgt die Gebühr
je Abfuhr und Entleerung
261,57 €
und für die Entsorgung je Tonne
Abfall 157,14 €
In allen übrigen Fällen des § 9 Abs.
3 AbfS erfolgt die Gebührenfestset-
zung entsprechend § 2 Absätze 1, 2
und 4.
(14) Bei Wechselbehältern (insbesonde-
re Pressmüllcontainern) beträgt die
Gebühr
je Abfuhr und Entleerung
252,13 €
und für die Entsorgung je Tonne
Abfall
147,96 €
In allen übrigen Fällen des § 9 Abs.
3 AbfS erfolgt die Gebührenfestset-
zung entsprechend § 2 Absätze 1, 2
und 4.
Klarstellung.
(15) Für die zusätzliche Leerung der
Papiertonne wird eine Gebühr er-
hoben je Entleerung für
1. 80 l, 120 l und 240 l-Behälter
6,08 €
2. 770 l und 1.100 l-Behälter
15,90 €
3. 3.000 l und 5.000 l-Behälter
(15a) Für die zusätzliche Leerung der
Papiertonne wird eine Gebühr er-
hoben je Entleerung im Teil-
Service für
1. 80 l-Behälter 1,74 €
2. 120 l-Behälter 1,90 €
3. 240 l-Behälter 2,39 €
Anpassung an Entgelte AWB ab 2019.
Anlage 3
3
2018 2019 Anmerkungen
25,20 €
(15) Für die zusätzliche Leerung der
Papiertonne wird eine Gebühr er-
hoben je Entleerung für
4. 80 l, 120 l und 240 l-Behälter
6,08 €
5. 770 l und 1.100 l-Behälter
15,90 €
6. 3.000 l und 5.000 l-Behälter
25,20 €
(15b) Für die zusätzliche Leerung der
Papiertonne wird eine Gebühr er-
hoben je Entleerung im Voll-
Service für
1. 80 l-Behälter 2,23 €
2. 120 l-Behälter 2,49 €
3. 240 l-Behälter 3,31 €
4. 770 l-Behälter 7,64 €
5. 1.100 l-Behälter 9,80 €
6. 3.000 l-Behälter 102,01 €
7. 5.000 l-Behälter 119,04 €
8. 3.000 l-Unterflurbehälter
57,21 €
9. 5.000 l-Unterflurbehälter
67,94 €
Anpassung an Entgelte AWB ab 2019.
Neu eingeführte Behälter
§ 4 § 4
Die Stadt Köln beauftragt die AWB Ab-
fallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (im
Folgenden „AWB“ genannt) als Verwal-
tungshelferin mit der Abrechnung der
Entgelte sowie zum Inkasso in folgenden
Fällen:
Die Stadt Köln kann sich zur Vorbereitung
von Gebührenbescheiden sowie zur
Durchführung von Rechtsbehelfs- und
Klageverfahren der AWB Abfallwirt-
schaftsbetriebe Köln GmbH als Verwal-
tungshelferin bedienen.
Bisher hat die AWB die Stadt Köln als
Verwaltungshelferin durch Erstellung von
Bescheiden und bei Rechtsbehelfs- und
Klageverfahren im Rahmen der ordnungs-
gemäßen Abfallentsorgung unterstützt.
Künftig wird sie hoheitliche Entscheidun-
Anlage 3
4
1. Arzttonne, Krankenhausabfälle u.ä.
(§§ 9 Abs. 1 Ziffer 2, 16 AbfS, § 2
Abs. 1 bis 5 AbfGS),
2. Abfallsäcke (§ 11 Abs. 3 AbfS, § 2
Abs. 11 AbfGS),
3. 3.000 l und 5.000 l (§ 9 Abs. 1 Ziff.
1 und 2 AbfS, § 2 Abs. 4 AbfGS)
4. Pressmüllcontainer (§ 9 Abs. 3 AbfS,
§ 2 Abs. 14 AbfGS),
5. offene Abfuhr (§ 11 Abs. 2 AbfS, § 2
Abs. 9 AbfGS),
6. Abrechnung mit der HGK Häfen und
Güterverkehr Köln AG, insbesondere
in den Fällen des Gebühreneinzuges
durch die HGK bei gewerblichen
Zwecken dienenden Schiffen im
Rheinstrom oder an anderen Liege-
plätzen im Stadtgebiet
(§ 11 Abs. 2 Satz 4 AbfS, § 1 Abs. 3
Satz 2 und § 2 Abs. 10 AbfGS),
7. Blockabfuhr; Abrechnung bei kurz-
zeitig aufgestellten Abfallbehältern
für vorübergehenden Bedarf (§ 9
Abs. 4 AbfS, § 1 Abs. 3 Satz 1 und
§ 2 Abs. 9 AbfGS).
8. Abrechnung im Einzelfall bei dauer-
haft aufgestellten Abfallbehältern bei
Erzeugern/Erzeugerinnen und Besit-
zer/Besitzerinnen von Abfällen zur
Beseitigung aus anderen Herkunfts-
gen nur noch vorbereiten, während diese
die Stadt selbst trifft. Es bleibt bei der Un-
terstützung bei Rechtsbehelfs- und Klage-
verfahren.
Anlage 3
5
bereichen (§ 6 Abs. 1 S. 2 AbfS),
9. Abrechnung für falsch befüllte Wert-
stoffbehälter (§ 11 Abs. 4 Satz 2
AbfS, § 2 Abs. 9 AbfGS).
10. 3.000 l und 5.000 l-Unterflurbehälter
Restmüll (§ 9 Abs. 1 Ziff. 1 AbfS,
§ 2 Abs. 2 Ziff. 20 und 21 AbfGS)
11. 3.000 l und 5.000 l-Unterflurbehälter
Papier (§ 9 Abs. 1 Ziff. 4 AbfS, § 2
Abs. 2b) AbfGS).
Zusatzleerung der Papiertonne (§ 9 Abs. 1
Ziff. 4 AbfS, § 2 Abs. 15 AbfGS)
Anlage 2 Gebührenberechnung
12864 Zeichen
Anlage 2 Seite 1 Gebühren 2019 Restmüll 2019 30 60 70 80 110 120 180 240 500 660 770 1.100 Entleerungen 184.800 156 1.750 625 3.414 20.058 9.843 990 18.464 2.243 2.168 7.483 18.300 Logistik AWB 63.333.354 € 99,52 € 199,03 € 224,07 € 219,22 € 269,81 € 261,40 € 328,01 € 394,08 € 734,29 € 891,52 € 846,92 € 1.050,56 € Logistik AWB Zusatzleistungen 30.843.374 € 35,10 € 50,72 € 56,03 € 61,35 € 81,28 € 87,33 € 127,97 € 169,28 € 330,27 € 395,32 € 431,03 € 621,91 € Entsorgung AVG 46.106.662 € 52,47 € 75,81 € 83,76 € 91,71 € 121,50 € 130,54 € 191,29 € 253,05 € 493,71 € 590,94 € 644,33 € 929,68 € Biotonne 23.693.578 € 26,96 € 38,96 € 43,04 € 47,13 € 62,44 € 67,08 € 98,30 € 130,04 € 253,71 € 303,68 € 331,11 € 477,75 € Abschlag Eigenkompostierer 11.217 € 0,01 € 0,02 € 0,02 € 0,02 € 0,03 € 0,03 € 0,05 € 0,06 € 0,12 € 0,14 € 0,16 € 0,23 € Wertstoffhöfe 119.000 € 0,14 € 0,20 € 0,22 € 0,24 € 0,31 € 0,34 € 0,49 € 0,65 € 1,27 € 1,53 € 1,66 € 2,40 € Verwaltungskosten Stadt Köln 2.083.902 € 11,28 € 11,28 € 11,28 € 11,28 € 11,28 € 11,28 € 11,28 € 11,28 € 11,28 € 11,28 € 11,28 € 11,28 € Ausgleich Vorjahre 128.302 € 0,15 € 0,21 € 0,23 € 0,26 € 0,34 € 0,36 € 0,53 € 0,70 € 1,37 € 1,64 € 1,79 € 2,59 € Gebühren 2019 Restmüll 166.319.388 € 225,62 € 376,22 € 418,65 € 431,21 € 546,99 € 558,35 € 757,92 € 959,14 € 1.826,02 € 2.196,05 € 2.268,29 € 3.096,39 € Gebühr Vorjahr 162.642.552 € 211,60 € 348,11 € 412,84 € 409,03 € 532,65 € 537,97 € 726,34 € 902,05 € 1.774,77 € 2.084,18 € 2.236,88 € 3.044,58 € 3.676.835 € 14,02 € 28,11 € 5,82 € 22,17 € 14,34 € 20,38 € 31,58 € 57,09 € 51,25 € 111,87 € 31,41 € 51,81 € 6,62% 8,08% 1,41% 5,42% 2,69% 3,79% 4,35% 6,33% 2,89% 5,37% 1,40% 1,70% Ø Gebührenveränderung 1,86% Kosten-/Gebührenveränderung Vollservice Anlage 2 Seite 1 3.000 5.000 500 660 770 1.100 500 660 770 1.100 30 60 80 120 180 240 1 41 1 3 6 37 18 26 210 637 2.816 22.976 28.522 32.281 1.669 10.059 2.974,87 € 3.532,81 € 734,29 € 891,52 € 846,92 € 1.050,56 € 734,29 € 891,52 € 846,92 € 1.050,56 € 71,69 € 143,35 € 154,15 € 175,05 € 206,14 € 237,16 € 1.494,61 € 2.491,02 € 366,66 € 483,99 € 564,65 € 806,64 € 408,64 € 513,54 € 586,20 € 825,11 € 35,10 € 50,72 € 61,35 € 87,33 € 127,97 € 169,28 € 2.234,24 € 3.723,73 € 548,10 € 723,49 € 844,07 € 1.205,82 € 610,86 € 767,67 € 876,29 € 1.233,43 € 52,47 € 75,81 € 91,71 € 130,54 € 191,29 € 253,05 € 1.148,15 € 1.913,58 € 281,66 € 371,79 € 433,76 € 619,65 € 313,91 € 394,50 € 450,31 € 633,85 € 26,96 € 38,96 € 47,13 € 67,08 € 98,30 € 130,04 € 0,54 € 0,91 € 0,13 € 0,18 € 0,21 € 0,29 € 0,15 € 0,19 € 0,21 € 0,30 € 0,01 € 0,02 € 0,02 € 0,03 € 0,05 € 0,06 € 5,77 € 9,61 € 1,41 € 1,87 € 2,18 € 3,11 € 1,58 € 1,98 € 2,26 € 3,18 € 0,14 € 0,20 € 0,24 € 0,34 € 0,49 € 0,65 € 11,28 € 11,28 € 11,28 € 11,28 € 11,28 € 11,28 € 11,28 € 11,28 € 11,28 € 11,28 € 11,28 € 11,28 € 11,28 € 11,28 € 11,28 € 11,28 € 6,22 € 10,36 € 1,53 € 2,01 € 2,35 € 3,36 € 1,70 € 2,14 € 2,44 € 3,43 € 0,15 € 0,21 € 0,26 € 0,36 € 0,53 € 0,70 € 7.875,67 € 11.693,30 € 1.945,06 € 2.486,13 € 2.705,41 € 3.700,71 € 2.082,40 € 2.582,82 € 2.775,92 € 3.761,14 € 197,78 € 320,54 € 366,14 € 472,01 € 636,05 € 802,21 € 8.288,01 € 13.806,59 € 1.896,14 € 2.379,94 € 2.682,58 € 3.660,75 € 2.036,18 € 2.478,53 € 2.754,46 € 3.722,37 € 189,13 € 303,11 € 359,97 € 480,77 € 666,21 € 843,17 € -412,34 € -2.113,29 € 48,92 € 106,18 € 22,84 € 39,96 € 46,22 € 104,29 € 21,45 € 38,77 € 8,65 € 17,43 € 6,16 € -8,77 € -30,16 € -40,96 € -4,98% -15,31% 2,58% 4,46% 0,85% 1,09% 2,27% 4,21% 0,78% 1,04% 4,57% 5,75% 1,71% -1,82% -4,53% -4,86% TeilserviceUFC Müllschleusen Nachsortieren Anlage 2 Seite 2 Gebühr 2019 Summe 3 cbm 5 cbm 3 und 5 cbm 3000 5000 Entleerungen 53 19 34 Logistik AWB 312.237 € 5.304,27 € 6.190,17 € Papiertonne 32.060 € 473,30 € 676,14 € Entsorgung AVG 142.278 € 2.100,44 € 3.000,63 € Verwaltungskosten Stadt Köln 611 € 11,48 € 11,48 € Gebühr 2019 487.185 € 7.889,49 € 9.878,42 € Gebühr Vorjahr 604.684 € 6.912,49 € 10.776,41 € -117.498 € 977,00 € -897,99 € 14,13% -8,33% Veränderung Anlage 2 Seite 3 3000 Gebühr 2019 Summe je Abfuhr je Tonne Presscontainer Abfuhren / Tonnage 768 3.400 Logistik AWB 191.978 € 249,97 € Entsorgung AVG 503.064 € 147,96 € Verwaltungskosten Stadt Köln 1.655 € 2,15 € Gebühr 2019 696.697 € 252,13 € 147,96 € Gebühr Vorjahr 790.659 € 261,57 € 157,14 € -93.962 € -9,44 € -9,18 € -11,88% -3,61% -5,84% Veränderung Anlage 2 Seite 4 Entsorgung Rheinschiffe je angefangene 24 Stunden Liegezeit Zusatzleistung Liegetag 2019 je Liegetag Gebühr + Zusatzleistung AWB Summe 660 l 1.100 l UFC 660 l 1.100 l UFC Hotelschiff bis 800 qm 182,33 € 912 € 312 € 599 € 371 € 228 € 0 € 9 4 0 5 800-1.300 qm 364,66 € 23.338 € 7.999 € 15.340 € 9.510 € 5.830 € 0 € 225 98 0 64 über 1.300 qm 416,62 € 13.332 € 4.569 € 8.763 € 5.432 € 3.330 € 0 € 129 56 0 32 Fahrgastschiff bis 800 qm 136,75 € 2.051 € 703 € 1.348 € 836 € 512 € 0 € 20 9 0 15 800-1.300 qm 273,50 € 166.012 € 56.896 € 109.115 € 67.646 € 41.469 € 0 € 1.602 696 0 607 über 1.300 qm 312,70 € 271.108 € 92.915 € 178.193 € 110.470 € 67.722 € 0 € 2.616 1.137 0 867 Gesamt 2019 1.686,56 € 476.753 € 163.395 € 313.358 € 194.266 € 119.092 € 0 € 4.600 2.000 0 1.590 Gesamt 2018 2.387,52 € 679.371 € 172.610 € 506.761 € 240.479 € 93.701 € 172.582 € 6.000 1.600 650 1.657 Gesamt 2019 / Entleerung 24,76 € 42,23 € 59,55 € 224,87 € Gesamt 2018 / Entleerung 20,92 € 40,08 € 58,55 € 265,51 € Nach AbfS und AbfGS zieht die HGK für die Stadt Köln von den Schiffen Abfallgebühren ein. Diese verursachen je nach Art, Größe, Fahrgastzahl und Liegetage unterschiedlich große Mengen Abfall und damit eine unterschiedliche Zahl an Entleerungen der Behälter. Über einen Faktor wird den Schiffsarten der Anteil an den Entleerungen der Behälter je angefangene 24 Stunden Liegezeit zugerechnet. Für die Entsorgung sind 660 l, 1.100 l Behälter aufgestellt. Erstmalig ab 2018 werden AWB Logistikkosten berücksichtigt. Gesamt Gebühr Entleerungen Anlage 2 Seite 5 Übrige Gebühren entfernte Standorte, Bereitstellservice, Hindernisse Gebühr 2019 60 l bis 240 l 500 l bis 1.100 l 1. entfernte Standorte auf privatem Grund Entgelt AWB 26,62 € 71,00 € Verwaltungskosten Stadt Köln 0,77 € 0,77 € bis 25 m 27,39 € 71,76 € Entgelt AWB 44,36 € 177,48 € Verwaltungskosten Stadt Köln 0,77 € 0,77 € bis 40 m 45,13 € 178,24 € Entgelt AWB 66,56 € 310,59 € Verwaltungskosten Stadt Köln 0,77 € 0,77 € über 40 m 67,32 € 311,36 € 2. Bereitstellservice Entgelt AWB 47,49 € 237,51 € Verwaltungskosten Stadt Köln 0,77 € 0,77 € je angefangene 50 m 48,26 € 238,28 € 3. Hindernisse Entgelt AWB 15,83 € 63,34 € Verwaltungskosten Stadt Köln 0,77 € 0,77 € bis 25 m 16,59 € 64,11 € Anlage 2 Seite 5 Kontrolle Fehlbefüllungen (Vollservice Plus) Gebühr 2019 500 l bis 1.100 l Entgelt AWB 720,53 € Entgelt AVG 29,00 € Gebühr 2019 749,53 € Zusatzleerung Blaue Tonnen und Behälter Gebühr 2019 Entgelte AWB je Abfuhr Vollservice 80 2,23 € 120 2,49 € 240 3,31 € 770 7,64 € 1100 9,80 € 3000 102,01 € 5000 119,04 € UFC 3000 57,21 € UFC 5000 67,94 € Teilservice 80 1,74 € 120 1,90 € 240 2,39 € Anlage 2 Seite 6 2019 Kosten Bio Querfinanziert Summe 2019 60 VS 80 VS 120 VS 240 VS 500 VS 660 VS 60 TS 80 TS 120 TS 240 TS Behälter 84.645 528 1.947 3.734 4.955 669 2.548 2.661 9.253 31.664 26.686 Entleerungen Vorjahr 463 1.922 3.610 4.615 673 2.561 2.669 9.256 31.321 25.869 Logistik AWB Brutto 11.200.145 € 105,65 € 114,23 € 125,49 € 168,54 € 298,48 € 353,95 € 92,51 € 99,63 € 109,34 € 145,64 € Entsorgung KVK Brutto 12.197.500 € 48,97 € 65,29 € 97,94 € 195,88 € 408,08 € 538,66 € 48,97 € 65,29 € 97,94 € 195,88 € Verwaltungskosten Stadt Köln 295.933 € 1,19 € 1,58 € 2,38 € 4,75 € 9,90 € 13,07 € 1,19 € 1,58 € 2,38 € 4,75 € Kosten 2019 querfinanziert 23.693.578 € 156 € 181 € 226 € 369 € 716 € 906 € 143 € 167 € 210 € 346 € Vorjahr 28.685.641 € 149 € 195 € 293 € 600 € 1.061 € 1.394 € 107 € 140 € 219 € 451 € Anlage 2 Seite 7 Abschlag Eigenkompostierer 2019 Hausmüllgebührenzahler erhalten einen Eigenkompostiererabschlag, wenn sie nachweisen, ob und in welchem Umfang sie den anfallenden Bioabfall und Grünschnitt ordnungsgemäß und schadlos verwerten. Zur Kompostierung geeignet sind vor allem Hecken- und Grasschnitt, Laub, Garten- und Küchenabfälle. 210 30 60 70 80 110 120 180 240 500 660 770 1100 3000 UFC 5000 UFC Abschlag 26,96 € 38,96 € 43,04 € 47,13 € 62,44 € 67,08 € 98,30 € 130,04 € 253,71 € 303,68 € 331,11 € 477,75 € 1.148,15 € 1.913,58 € Fälle 12 1 9 8 4 2 500 660 770 1.100 500 660 770 1.100 Abschlag 281,66 € 371,79 € 433,76 € 619,65 € 313,91 € 394,50 € 450,31 € 633,85 € Fälle 30 60 80 120 180 240 Abschlag 26,96 € 38,96 € 47,13 € 67,08 € 98,30 € 130,04 € Fälle 11 75 48 30 7 3 Prüfung von Anträgen auf Eigenkompostierung Entgelt AWB 26,06 € Anträge 20 Summe 521,22 € Teilservice Der Abschlag incl. Prüfung von Anträgen für 2019 beträgt in Summe 11.217,38 € Die Fälle für 2019 betragen in Summe Vollservice Müllschleusen Nachsortieren Anlage 2 Seite 8 2019 AWB Logistikosten PPK Summe 2019 40 l Sack 80 VS 120 VS 240 VS 770 VS 1100 VS 3000 VS 5000 VS 3000 UFC 5000 UFC 40 l Sack 80 TS 120 TS 240 TS Behälter 158.236 1.363 17.528 8.204 24.273 1.563 17.307 1 1 0 45 338 382 63.152 24.079 Entgelt AWB 0,60 € 58,02 € 64,66 € 86,07 € 198,66 € 254,91 € 2.652,14 € 3.095,09 € 1.487,44 € 1.766,40 € 0,60 € 45,21 € 49,37 € 62,07 € Logistik AWB Brutto 13.075.152 € 811 € 1.017.052 € 530.508 € 2.089.243 € 310.503 € 4.411.726 € 2.652 € 3.095 € 0 € 79.488 € 201 € 17.269 € 3.118.010 € 1.494.593 € Zusatz-Behälter 392 7 9 41 29 306 Logistik AWB Zusatz Brutto 88.281 € 406 € 582 € 3.529 € 5.761 € 78.002 € Logistik AWB Gesamt Brutto 13.163.432 € 811 € 1.017.458 € 531.090 € 2.092.772 € 316.264 € 4.489.728 € 2.652 € 3.095 € 0 € 79.488 € 201 € 17.269 € 3.118.010 € 1.494.593 € Anlage 2 Seite 9 Hausmüllsammlung AWB 25,9% Hausmüllverbrennung AVG 27,7% Verwaltungskosten Stadt Köln 1,3% Sperrmüllsammlung 2,2% Schadstoffsammlung 1,0% Papierkorbentleerung 6,6% Müllumladestationen 1,4% Wertstoffcenter/-höfe 1,2% Biotonne 14,1% Sammlung E-Altgeräte 2,2% Grünanlagen (Littering, Papierkörbe, Grillaschebehälter) 8,7% Wertstofftonne 1,5% Holsystem Papiertonne 6,2% Leistungen in der Hausmüllgebühr 2019 45,1 % Zusatzleistung 54,9 % Kernleistung Anlage 2 Seite 10 Jahr Abfall Straße Abfall Straße 2001 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 1,90% 2002 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 1,50% 2003 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 1,00% 2004 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 1,70% 2005 2,22% 2,38% 2,50% 2,00% 1,50% 2006 1,89% 1,95% -6,90% 1,10% 1,60% 2007 0,45% 0,41% 5,90% 5,70% 2,30% 2008 0,56% 0,48% 5,33% -7,20% 2,60% 2009 5,10% 5,63% 0,00% 0,00% 0,40% 2010 1,54% 1,74% 12,78% 11,07% 1,10% 2011 1,66% 1,71% 2,10% 2,21% 2,30% 2012 1,15% 1,17% -1,42% 0,84% 2,00% 2013 2,86% 3,22% -0,05% 1,93% 1,50% 2014 1,08% 1,19% -0,37% -1,17% 0,90% 2015 3,59% 4,12% 3,96% 2,97% 0,30% 2016 1,31% 1,53% -0,55% 2,48% 0,50% 2017 1,46% 1,67% 1,75% 5,32% 1,80% 2018 1,63% 1,85% 2,29% 0,77% 2,01% * 2019 2,76% 2,76% 1,86% 3,46% 2,10% ** Gesamt 33,48% 36,82% 31,88% 35,16% 33,31% Ø jährlich 1,53% 1,66% 1,47% 1,60% 1,52% * DeStatis\Zahlen&Fakten\Gesamtwirtschaft&Umwelt\Preise\Verbraucherpreisindizes\Verbraucherpreise Stand Juli 2018 ** Prognose: IFO Institut München\Fakten\Prognosen\ifo Konjungturprognose\Archiv\Eckdaten der Prognose für Deutschland (Juni 2018) 2004 2011 2013 2014 2015 2016 2018 Grillaschebehälter Reinigung Sicherheitsstreifen Erhöhung Reinigung Straßenpapierkörbe Reinigung Radwege 2019 Neukalkulation der Verträge Neukalkulation der Verträge Intensivierte Reinigung des Straßen-begleitgrüns an Ausfallstraßen Einführung der kommunalen Altkleidersammlung Intensivierte Reinigung der Mittelalleen 2017 Grundreinigung Rheinboulevard (Entfernung von Streumüll) Ausweitung Wildkrautentfernung Grünanlagen: Ausweitung Littering, Papierkörbe Ausweitung Straßenbegleitgrün 2010 Installation von 25 Unterflurbehältern in Grünanlagen Erweiterung Littering in Grünanlagen Installation von Abfallbehältern und Hundekottütenspendern in Grünanlagen Vorbereitung des einheitlichen Wertstoffbehälters Einführung des einheitlichen Wertstoffbehälters 2007 Flächendeckendes Holsystem für PPK Erweiterte Leistungen Straßenbegleitgrün Steigerung Umsatzsteuer von 16 % auf 19 % Steigerung Umsatzsteuer von 16 % auf 19 % 2008 Erweiterung Wertstoffcenter Butzweilerstraße Einführung von Maßnahmen der Wildkrautbeseitigung Verlängerung Öffnungszeiten Wertstoffcenter Einführung Holsystem für PPK 2005 PPK-Holsystem in weiteren Bezirken erweiterte Leistung Littering anteilige Querfinanzierung Biotonne (69%) 2006 PPK-Holsystem in weiteren Bezirken Steigerung der Querfinanzierung Biotonne auf 100 % Umsetzung des Elektroaltgerätegesetzes Entwicklung der Entgelte AWB und Gebühren im Vergleich zum Verbraucherpreisindex Entgeltsteigerung AWB Gebührensteigerung Verbraucher- preisindex Leistungsausweitungen Hausmüll Straßenreinigung
Anlage 4 Satzungstext
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1 Anlage 4 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallgebühren in der Stadt Köln (Abfallgebührensatzung - AbfGS -) vom ___. 2018 Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom _____ 2018 aufgrund der §§ 4, 5, 6 und 20 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Nordrhein- Westfalen vom 21. Oktober 1969 (SGV. NRW. 610) in Verbindung mit den §§ 7 und 77 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen vom 14. Juli 1994 (SGV. NRW. 2023) und der §§ 1, 2 und 9 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen vom 21. Juni 1988 (GV. NRW. S. 250) - Landesabfallgesetz - jeweils in der bei Erlass der Satzung geltenden Fassung - diese Satzung beschlossen. I. Die Satzung über die Abfallgebühren in der Stadt Köln (-Abfallgebührensatzung-) vom 16. Dezember 2015 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 20.12.2017 (ABl. Stadt Köln 2017, Nr. 55, S. 548 ff.) wird wie folgt geändert: 1. § 1 Abs. 5 (Gebührenpflicht) wird wie folgt geändert: „(5) Für die Entsorgung von Bioabfällen über die Biotonne, Papier/Pappe über die Blaue Tonne, Wertstoffen über die Wertstofftonne gem. § 9 Abs. 1 AbfS, sperrigen Abfällen gem. § 13 AbfS sowie Schadstoffe enthaltenden Abfällen gem. § 15 AbfS werden separate Gebühren nicht erhoben; die Kosten hierfür sind, mit den nach § 2 Absätze 1, 2, 4, und 10 erhobenen Gebühren abgegolten. 2. § 2 (Höhe der Gebühren) wird wie folgt geändert: „(1) Der Gebührensatz beträgt im Falle des § 12 Abs. 1 Ziffer 1 AbfS (Gruppe I, Teil- Service) für ein Kalenderjahr bei wöchentlich einmaliger Abfuhr für 1. 60 l-Behälter 320,54 € 2. 80 l-Behälter 366,14 € 3. 120 l-Behälter 472,01 € 4. 180 l-Behälter 636,05 € 5. 240 l-Behälter 802,21 € 2 Im Falle von § 8 Abs. 4 Satz 2 und 3 AbfS wird die Gebühr für die Nutzung eines 60 l-Behälters auf Antrag reduziert und beträgt 197,78 €. (2) Der Gebührensatz beträgt im Falle des § 12 Abs. 1 Ziffer 2 AbfS (Gruppe II, Voll-Service) für ein Kalenderjahr bei wöchentlich einmaliger Abfuhr für 1. 60 l-Behälter 376,22 € 2. 70 l-Behälter 418,65 € 3. 80 l-Behälter 431,21 € 4. 110 l-Behälter 546,99 € 5. 120 l-Behälter 558,35 € 6. 180 l-Behälter 757,92 € 7. 240 l-Behälter 959,14 € 8. 500 l-Behälter 1.826,02 € 9. 660 l-Behälter 2.196,05 € 10. 770 l-Behälter 2.268,29 € 11. 1.100 l-Behälter 3.096,39 € 12. 500 l-Behälter mit Müllschleuse 1.945,06 € 13. 660 l-Behälter mit Müllschleuse 2.486,13 € 14. 770 l-Behälter mit Müllschleuse 2.705,41 € 15. 1.100 l-Behälter mit Müllschleuse 3.700,71 € 16. 500 l-Behälter mit Nachsortierung 2.082,40 € 17. 660 l-Behälter mit Nachsortierung 2.582,82 € 18. 770 l-Behälter mit Nachsortierung 2.775,92 € 19. 1.100 l-Behälter mit Nachsortierung 3.761,14 € 20. 3.000 l-Unterflurbehälter 7.875,67 € 21. 5.000 l-Unterflurbehälter 11.693,30 € Im Falle von § 8 Abs. 4 Satz 2 und 3 AbfS wird die Gebühr für die Nutzung eines 60 l-Behälters auf Antrag reduziert und beträgt 225,62 €. (2a) Der Gebührensatz für eine Korrektur von Fehlbefüllungen (Nachsortierung) gem. § 12 Abs. 9 AbfS beträgt für ein Kalenderjahr 749,53 € bei einmal wöchentlicher Abfuhr pro Restmüllbehälter der Größe 500 l bis 1.100 l (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 AbfS). (3) Eigenkompostierer erhalten auf Antrag einen Abschlag, wenn sie nachweisen, ob und in welchem Umfang sie den anfallenden Bioabfall und Grünschnitt ordnungsgemäß und schadlos verwerten. Der Abschlag beträgt im Falle des § 12 Abs. 1 Ziffer 1 und 2 AbfS (Gruppe I, Teil-Service, Gruppe II Voll-Service) bei wöchentlich einmaliger Abfuhr für 1. 60 l-Behälter 38,96 € 2. 70 l-Behälter 43,04 € 3. 80 l-Behälter 47,13 € 4. 110 l-Behälter 62,44 € 5. 120 l-Behälter 67,08 € 6. 180 l-Behälter 98,30 € 3 7. 240 l-Behälter 130,04 € 8. 500 l-Behälter 253,71 € 9. 660 l-Behälter 303,68 € 10. 770 l-Behälter 331,11 € 11. 1.100 l-Behälter 477,75 € 12. 500 l-Behälter mit Müllschleuse 281,66 € 13. 660 l-Behälter mit Müllschleuse 371,79 € 14. 770 l-Behälter mit Müllschleuse 433,76 € 15. 1.100 l-Behälter mit Müllschleuse 619,65 € 16. 500 l-Behälter mit Nachsortierung 313,91 € 17. 660 l-Behälter mit Nachsortierung 394,50 € 18. 770 l-Behälter mit Nachsortierung 450,31 € 19. 1.100 l-Behälter mit Nachsortierung 633,85 € 20. 3.000 l-Unterflurbehälter 1.148,15 € 21. 5.000 l-Unterflurbehälter 1.913,58 € Im Falle von § 8 Abs. 4 Satz 2 und 3 AbfS wird der Eigenkompostiererabschlag reduziert und beträgt 26,96 €. (4) Der Gebührensatz für die Entsorgung von 3.000 l und 5.000 l Behältern für Restmüll beträgt für ein Kalenderjahr bei wöchentlich einmaliger Abfuhr für 1. 3.000 l-Behälter 7.889,49 € 2. 5.000 l-Behälter 9.878,42 € (5) Im Falle des § 9 Abs. 1 Ziffer 2 AbfS (verschließbare Abfallbehälter – Arzttonnen -) erhöhen sich die Gebühren nach § 2 Absätze 1 und 2 um 26,06 € je Behälter und Jahr. (6) Wird der Abfall mehr als einmal wöchentlich bzw. mehr als einmal zweiwöchentlich eingesammelt, so erhöhen sich die Gebühren bzw. Gebührenabschläge nach den Absätzen 1 bis 4 und 12 bis 13 entsprechend. (7) Werden die Abfallbehälter mit einem Fassungsvermögen von 3.000 l bzw. 5.000 l nach Abs. 4 weniger als einmal wöchentlich entleert, so verringern sich die Gebühren entsprechend. (8) Besteht die Gebührenpflicht nicht während des ganzen Kalenderjahres, verringern sich die Gebühren für jeden Monat ohne Gebührenpflicht. (9) Mit 1/52 der jeweiligen Jahresgebühr je Entleerung werden berechnet die 1. vorübergehende Bereitstellung von Abfallbehältern (§ 9 Abs. 4 AbfS), 2. Entsorgung im Rahmen der offenen Abfuhr (§ 11 Abs. 2 AbfS), 3. Entsorgung des Inhalts einer falsch befüllten Wertstofftonne (§ 11 Abs. 4 S. 2 AbfS) als Restmüll, und zwar nach der Gebühr für den Restmüllbehälter 4 der gleichen Größe. Im Falle von Satz 1 Ziff. 1 wird zur Abgeltung des logistischen Mehraufwands ein einmaliger Zuschlag in Höhe von 1/52 der Jahresgebühr erhoben; bei mehreren Behältern richtet sich der Zuschlag nach dem größten Behälter. (10) Im Falle des § 11 Abs. 2 Satz 4 AbfS beträgt die Gebühr je angefangene 24 Stunden Liegezeit bei Fahrgastschiffen • bis 800 qm genutzter Wasserfläche 136,75 € • über 800 qm bis 1300 qm genutzter Wasserfläche 273,50 € • über 1.300 qm genutzter Wasserfläche 312,70 € Hotelschiffen • bis 800 qm genutzter Wasserfläche 182,33 € • über 800 qm bis 1.300 qm genutzter Wasserfläche 364,66 € • über 1.300 qm genutzter Wasserfläche 416,62 € (11) Im Falle des § 11 Abs. 3 i. V. m. § 12 Abs. 6 AbfS beträgt die Gebühr für den Abfallsack 3,87 €. (12) Für Abfallbehälter gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AbfS, deren Transportweg auf dem Grundstück von der Grundstücksgrenze des/der Anschlusspflichtigen länger als 15 m ist, werden Zuschläge auf die Gebührensätze wie folgt erhoben: Auf die Gebührensätze nach § 2 Abs. 2 Ziffern 1, 3, 5 – 7: 1. Transportweg über 15 m bis 25 m: 27,39 € 2. Transportweg über 25 m bis 40 m: 45,13 € 3. Transportweg über 40 m: 67,32 € Auf die Gebührensätze nach § 2 Abs. 2, Ziffern 8 bis 19 : 1. Transportweg über 15 m bis 25 m: 71,76 € 2. Transportweg über 25 m bis 40 m: 178,24 € 3. Transportweg über 40 m: 311,36 € (12a) Für die Bereitstellung von Restmüllbehältern gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AbfS durch die Stadt Köln gemäß § 12 Abs. 7 AbfS werden Zuschläge auf die Gebührensätze wie folgt erhoben: Auf die Gebührensätze nach § 2 Abs. 1 sowie Abs. 2 Satz 1 Ziffern 1-7, Satz 2 je angefangene 50 m Transportweg 48,26 € Auf die Gebührensätze nach § 2 Abs. 2 Ziffern 8 bis 19 je angefangene 50 m Transportweg 238,28 € 5 (13) Für Restmüllbehälter gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1und 2 AbfS, deren Transportweg auf dem Grundstück bis zur Grundstücksgrenze des/der Anschlusspflichtigen bis zu 15 m lang ist, werden Zuschläge auf die Gebührensätze wie folgt erhoben, wenn der Transportweg nicht ebenerdig (Straßenniveau) ist (§ 10 Abs. 2 AbfS), oder sich Hindernisse darauf befinden (§ 10 Abs. 3 AbfS): 1. Auf die Gebührensätze nach § 2 Abs. 2 Ziffern 1, 3, 5 – 7: 16,59 € 2. Auf die Gebührensätze nach § 2 Abs. 2 Ziffern 8 bis 19: 64,11 € (14) Bei Wechselbehältern (insbesondere Pressmüllcontainern) beträgt die Gebühr je Abfuhr und Entleerung 252,13 € und für die Entsorgung je Tonne Abfall 147,96 € In allen übrigen Fällen des § 9 Abs. 3 AbfS erfolgt die Gebührenfestsetzung entsprechend § 2 Absätze 1, 2 und 4. (15a) Für die zusätzliche Leerung der Papiertonne wird eine Gebühr erhoben je Entleerung im Teil-Service für 1. 80 l-Behälter 1,74 € 2. 120 l-Behälter 1,90 € 3. 240 l-Behälter 2,39 € (15b) Für die zusätzliche Leerung der Papiertonne wird eine Gebühr erhoben je Entleerung im Voll-Service für 1. 80 l-Behälter 2,23 € 2. 120 l-Behälter 2,49 € 3. 240 l-Behälter 3,31 € 4. 770 l-Behälter 7,64 € 5. 1.100 l-Behälter 9,80 € 6. 3.000 l-Behälter 102,01 € 7. 5.000 l-Behälter 119,04 € 8. 3.000 l-Unterflurbehälter 57,21 € 9. 5.000 l-Unterflurbehälter 67,94 € (16) Bei unterbliebener Abfuhr besteht kein Anspruch auf Gebührenermäßigung. Ist das Einsammeln aus Gründen unterblieben, die dem/der Gebührenpflichtigen zuzurechnen sind und wird das Einsammeln vor dem nächsten Sammeltag nachgeholt, werden zusätzliche Gebühren entsprechend Abs. 9 Satz 1 erhoben.“ 6 3. § 4 (Verwaltungshilfe) wird wie folgt geändert: „Die Stadt Köln kann sich zur Vorbereitung von Gebührenbescheiden sowie zur Durchführung von Rechtsbehelfs- und Klageverfahren der AWB als Verwaltungs- helferin bedienen.“ II. Inkrafttreten Die Satzung tritt am 01. Januar 2019 in Kraft.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V-6 Vorlagen-Nummer 3244/2018 Freigabedatum 12.11.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallgebühren Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung in der in Anlage 4 beige- fügten Fassung. Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 12.11.2018 Finanzausschuss 19.11.2018 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 20.11.2018 Rat 22.11.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Anlagen Anlage 1 Begründung Anlage 2 Gebührenberechnung Anlage 3 Synopse Anlage 4 Satzungstext
Anlage 1 Begründung.de
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Anlage 1 1 Begründung Abfallbeseitigung Allgemeines Die Stadt Köln ist als öffentlich -rechtlicher Entsorgungsträger im Sinne der §§ 17, 20 KrWG i.V.m. § 5 des LAbfG NRW zuständig für die Entsorgung der überlassungs - pflichtigen Abfällen aus privaten Haushaltungen und aus anderen Herkunftsbereichen. Zur Erfüllung dieser Verpflichtung bedient sie sich der AWB (Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH). Die AWB wurde im Zuge der Umstrukturierung des damaligen Eigenbetriebs Ab fallwirtschaft der Stadt Köln am 6. Dezember 2000 als selb ständige Gesellschaft gegründet und hat mit diesem Zeitpunkt als Erfüllungsgehilfe der Stadt Köln die Aufgabe der Abfallwirtschaft übernommen mit dem „Vertrag über die Erfassung und Entsorgung der S tadt Köln zu überlassender/von der Stadt Köln zu entsorgender Abfälle“. Dieser Vertrag endet zum 31.12.2018. Ab dem 1. Januar 2019 wi rd der Altvertrag durch einen neuen „Vertrag über die satzungsgemäße Abfall - /Wertstoffsammlung und –entsorgung“ ersetzt. Grundlegende Tendenzen der Gebührenentwicklung Nachdem im vergangenen Jahr die Gebühren um durchschnittlich 2,29% gestiegen sind, muss für das Jahr 2019 mit einer Gebühr enerhöhung um durchschnittlich 1,86% gerechnet werden. Maßgeblich hierfür sind die folgenden Einflussgrößen: In dem neuen Vertrag wurden Entgelte vereinbart, die neu kalkuliert wurden. Aus dieser Neukalkulation ergibt sich eine Reihe von Verschiebungen zwischen den einzelnen Leistungsentgelten je Behältergröße und -art. Durch die Neukalkulation der Entgelte wurde der eingesetzte Ressourceneinsatz (Personal, Fahrzeuge, Geräte) nach den heute geltenden Maßstäben verursachungsgerecht den einzelnen Leistungseinheiten zugeordnet. Dies führt gegenüber 2018, wo hierfür noch die Verteilschlüssel aus dem Jahr 2001 angewandt wurden, zwangsläufig zu einer neuen Kostenstruktur sowie in Folge zu einer veränderten Verteilung der Kosten auf die einzelnen Behälterkategorien. Des Weiteren sind in die Entgelte ab 2019 Leistungen integriert, die bis 2018 separa t abgerechnet wurden, wie z.B. die Erweiterung und Verlängerung der Öffnungszeiten der Wertstoff Center. Zusätzliche Leistungen zur Erhöhung der Servicequalität und der Stadtsauberkeit sind im Wesentlichen die Ausweitung von Leistungen zur Beseitigung von wildem Müll, eine deutliche Erhöhung der Straßenpapierkörbe sowie der Papierkörbe in den Grünflächen. Bei der E -Schrottsammlung sind die vorhandenen Kapazitäten nahezu erschöpft und es wurde hierfür eine Kapazitätsausweitung auf den Wertstoffcentern berücksichtigt. Anlage 1 2 Für die AWB Logistik im Zusammenhang mit den Zusatzleistungen wird gegenüber 2018 ein höherer Aufwand ausgewiesen. Ein einfacher Vergleich der Zahlen für die Jahre 2018 und 2019 ist jedoch auf Grund der dargestellten Neuausrichtung bei der Zuordnung von Teilleistungen kaum möglich. Ab 2019 erfolgt die Sammlung von Altpapier ebenfalls behälterbezogen u nd damit deutlich verursachungsgerechter als die bis 2018 geltende Pauschalregelung. Die deutlich verbesserten Anschlussquoten bei der Pa piersammlung gegenüber der Einführung im Jahr 2007 führen hier jedoch zu einer unvermeidbaren Kostensteigerung. Deutlich geringer fallen dagegen die Entgelte der AWB für die Biosammlung aus. Auch im Bereich der Biosammlung wurde der Ressourceneinsatz (Personal, Fahrzeuge, Behälter) neu ermittelt und auf die Behälterkategorien verteilt und dadurch nach den aktuellen Maßstäben verursachungsgerecht den einzelnen Leistungseinheiten zugeordnet. Hier konnten auf Grund des verbesserten Anschlussgrades der aufgestellten Biotonnen Rationalisierungen in der Logistik erzielt werden, die über die neuen Entgelte der AWB in die Gebühren einfließen. Der Verwertungspreis für die Biomüll - und Grünschnittentsorgung steigt jedoch gegenüber dem Vorjahr deutlich um 13,69 €/t bzw. 6% (siehe auch Erläuterungen unter d) . Die Kompostierungsmenge bleibt konstant bei insgesamt 50.000 t (40.000 t Bio, 10.000 t Grünschnitt). Kostensenkend wirken sich dagegen die Entso rgungskosten der AVG für Restmüll auf die Gebührenentwicklung aus. Der Verbrennungspreis für die Restmüllentsorgung wurde gegenüber dem Vorjahr deutlich um 9,18 €/t bzw. 6% gesenkt. Die Entsorgungsmenge steigt um 2.000 t bzw. 1% von 316.000 t in 2018 auf 318.000 t in 2019. Darstellung der Kosten- und Erlösarten Nachfolgend wird die Entwicklung der wesentlichen Kosten- und Erlösarten im Einzelnen erläutert. a) Kosten Logistik AWB (Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH) b) Kosten Logistik AWB Zusatzleistungen c) Kosten Entsorgung AVG (Abfallentsorgungs- u. Verwertungsgesellschaft Köln mbH) d) Kosten Biotonne (Logistik AWB, Entsorgung AVG, Verwaltung Stadt Köln) e) Kosten Wertstoffhof (Umweltzentrum) f) Verwaltungskosten Stadt Köln g) Ausgleich Ergebnis Eigenbetrieb Vorjahre Zu a) Kosten Logistik AWB Anlage 1 3 In dem ab 2019 geltenden „Vertrag über die satzungsgemäße Abfall-/Wertstoffsammlung und –entsorgung“ werden die Entgelte der AWB , wie im Altvertrag auch, je geleerten Behälter vereinbart. In der als Anlage 2 der Beschlussvorlage beigefü gten Gebührenberechnung für Restmüllbehälter werden die Entgelte daher unmittelbar den einzelnen Behältern zugerechnet. Die Kosten für die Logistik AWB steigen gegenüber 2018 insgesamt um rd. 5.025 T€. Ursächlich hierfür sind einerseits höhere Kosten in de r Restmülllogistik durch die veränderte Kostenstruktur und –verteilung auf alle Leistungen der AWB in der Neukalkulation, die Berücksichtigung von Kosten, die bisher nicht in den direkten Entgelten sondern in den Zusatzleistungen enthalten waren sowie die Veränderung der Entleerungen. Dies führt zu einem Anstieg der zu berücksichtigenden Kosten in Höhe von insgesamt rd. 3.324 T€. Andererseits steigen die Entgelte für die Logistik der AWB wegen der oben beschriebenen Weitergabe von Kostenentwicklungen um 2,76% bzw. rd. 1.701 T€. Zu b) Kosten Logistik AWB Zusatzleistungen Seit Einführung des Elektro - und Elektronikgerätegesetzes sind Elektroaltgeräte getrennt zu erfassen. Für 2019 sind hierfür Kosten in Höhe von rd. 3.600 T€ für die Sammlung und Verwertung in der Gebührenkalkulation berücksichtigt. Gegenüber dem Vorjahr sind für den weiteren Ausbau der Leistungen sowie wegen der vertraglichen Preisentwicklung rd. 2.419 T€ mehr berücksichtigt. Allerdings waren Leistungsbestandteile, die bereits 2001 erbracht wurden, bisher in den Logistikentgelten enthalten, die jetzt a uch hier gezeigt werden, so dass auch an dieser Stelle ein direkter Vergleich nur bedingt möglich ist. Nach § 5 Abs. 6 Satz 2 L AbfG ist die Stadt Köln entsorgungspflichtig für wilden Müll auf Grundstücken, die der Allgemeinheit zugänglich sind ( Littering). Für 2019 fließen hierfür Kosten in Höhe von rd. 11.533 T€ in die Gebührenkalkulation ein. Dies bedeutet eine Steigerung um rd. +2.611 T€, welche neben der vertraglichen Preisentwicklung in starkem Maße durch eine weitere Ausweitung der Leistung im Jahr 2019 begründet ist. Die AWB übernimmt weiterhin die stadtweite Sammlung und Entsorgung von stoffgleichen Nichtverpackungen, die ü ber die Wertstofftonne gemeinsam mit Leichtverpackungen erfasst werden. Hierfür sind in der Gebührenkalkulation wie im Vorjahr 2.563 T€ enthalten. Seit 2008 ist die Erfassung von Papier, Pappe und Kartonage (PPK) stadtweit auf ein Holsystem für die Papiertonne umgestellt. Ab 2019 berechnet die AWB gegenüber der Stadt Köln verursachungsgerecht behälterbezogene Entgelte ab . Hierfür sind in der Anlage 1 4 Gebührenkalkulation rd. 10.287 T€ berücksichtigt. Gegenüber 2018 bedeutet dies ein e Steigerung um rd. 2.782 T€. In dem Ansatz sind auch Papierverwertungserlöse in Höhe von rd. 2.844 T€ kostenmindernd verrechnet. Für die Sammlung und den Transport der Altkleider durch die AWB sowie für die Erlösbeteiligung der Stadt Köln an der Verwertung der Altkleider wird in der Kalkulation ein anteiliger Erlös in Höhe von rd. 50 T€ berücksichtigt. In der Gebührenkalkulation 2019 sind f ür die Installation von insgesamt 25 Straßenpapierkörben in Form von Unterflurbehältern an ausgewählten Standorten im Kölner Stadtgebiet mit dem Ziel der Reduzieru ng wilder Müllablagerungen rd. 8 5 T€ berücksichtigt. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Kosteneinsparung in Höhe von rd. 16 T€. Für die Aufstellung von Papierkörben einschließlich Hundekottütenspendern in Grünanlagen werden für 2019 Kosten in Höhe von rd . 2. 740 T€ in der Kalkulation berücksichtigt. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Steigerung um rd. +910 T€. Ursächlich hierfür ist neben der vertraglichen Preis entwicklung eine Ausweitung der Papierkörbe einschließlich Hundekottütenspender gegenüber 2018 um rd. 310 Stück. Die Grillaschebehälter sind mit rd. 85 T€ in der Gebührenkalkulation berück sichtigt. Gegenüber der Vorjahreskalkulation bedeutet dies eine Einsparung um rd. -83 T€, da für 2019 deutlich weniger Grillaschebehälter aufgestellt werden. Die bis 2018 als separat geführte n Leistungen „Erweiterung des Wertstoffcenters Butzweiler Straße“ und „ Verlängerung der Öffnungszeiten an beiden Wertstoffcentern“ sowie „Erhöhung der Reinigungsleistung für Straßenpapierkörbe“ sind ab 2019 in d ie Logistik-Entgelte AWB integriert und entfallen als Zusatzleistung. Die Erläuterung der einzelnen Leistungsbestandteile und Zusatzleistungen zeigt, dass ein aussagekräftiger Vergleich bei vielen Einzelpositionen nicht ohne weiteres möglich ist. Zu c) Kosten Entsorgung AVG Für 2019 betragen die Entsorgungskosten der AVG rd. 46.107 T€. Gegenüber 2018 bedeutet das eine Kosten senkung von rd . 4.168 T€. Diese resultiert zum einen aus der Preissenkung der AVG für die Restmüllentsorgung 2.404 T€. Der Preis wird zum 01.01.2019 von brutto 157,14 €/t auf brutto 147,96 €/t gesenkt, sowie zum anderen aus einer einmaligen Mengenverschiebung Grünschnitt ( -10.000 t) in Höhe von rd. -2.303 T€, welche ab 2019 bei der Kompostierung Bio berücksichtigt wird Die Entsorgungs- Anlage 1 5 menge für Restmüll ist um rd. 3.265 t gestiegen (2.000 t Mehrmengen AVG, 1.265 t Mengenverschiebung, da weniger Tonnage auf Presscontainer, 3+5 cbm und Straßenkehricht entfallen). Hieraus resultieren Kosten in Höhe von rd. +539 T€. Zu d) Kosten Biotonne Die gesamten Kosten der Bioabfallsammlung und –entsorgung in Höhe von rd. 23.694 T€ sind in den Restmüllgebühren berücksichtigt. Gegenüber dem Vorjahr kann eine Kostensenkung von rd. 4.992 T€ verzeichnet werden. Diese ist im Wesentlichen d urch die ab 2019 deutlich günstigeren Entgelte für die AWB Logistik begründet die um rd. - 8.533 T€ geringer ausfallen . Die günstigere Entwicklung ergibt sich aus der Neukalkulation der Entgelte. Kostensteigernd wirkt sich die Entleerungsentwicklung (+1.686 Entleerungen gegenüber 2018) mit rd. +223 T€ sowie die Preisgleitung mit rd. 301 T€ aus. Im Bereich der Biomüllsammlung resultiert die weitaus größte Kostensteigerung in Höhe von rd. 2.303 T€ aus einer einmaligen Mengenverschiebung zwischen Restmüll und Biomüllsammlung von Verwertungskosten von Grünschnitt (+10.000 t) . Weitere Mehrkosten in Höhe von rd. +684 T€ entstehen aus einer Preisanpassung der AVG für die Kompostierung im Jahr 2019. Der Preis für die Kompostierung steigt gegenüber dem Vorjahr um bru tto 13,69 €/t bzw. 6 % . Die wesentlichen Ursachen hierfür sind Kosten für die Vergärungsanlage und gestiegene Kosten für die Vermarktung. Die Verwaltungskosten der Stadt Köln verändern sich gegenüber dem Vorjahr im Rahmen der allgemeinen Kostenentwicklung um rd. +30 T€. Zu e) Kosten Wertstoffhof Der Wertstoffhof wird vom Umweltzentrum West weiter betrieben, da er gut ange - nommen wird. Für 2019 sind hierfür Kosten in unveränderter Höhe von 119 T€ in die Kalkulation eingestellt. Zu f) Verwaltungskosten Stadt Köln Die Verwaltungskosten für den Bereich Abfallbeseitigung betragen in 2019 rd. 2.084 T€. Zu g) Ausgleich Ergebnis Eigenbetrieb Vorjahre Anlage 1 6 In der Kalkulation wird eine Gebührenunterdeckung aus 2015 in Höhe von rd. 128 T€ als Kosten berücksichtigt (Vorjahr Unterdeckung rd. 85 T€).
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3244/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 12.11.2018
- Erstellt
- 05.10.2018 10:30