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3244/2018

3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallgebühren

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 12.11.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 22.11.2018, TOP 6.2.2

Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

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Anlage 3 Synopse

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Anlage 2 Gebührenberechnung

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Anlage 4 Satzungstext

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 Begründung.de

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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

241 Zeichen

Begründung der Dringlichkeit 
 
Vom Betriebsausschuss wurde entschieden, dass die Satzungen in der Novembersitzung 
dem Rat vorgelegt werden. Dies lässt sich innerhalb der Fristen jedoch nicht erreichen. 
Daher ist die Dringlichkeit geboten.

Anlage 3 Synopse

5573 Zeichen

Anlage 3 
1 
Abfallgebührensatzung 
2018 2019 Anmerkungen 
§ 1 § 1  
(5)  Für die Entsorgung von Bioabfällen 
über die Biotonne, Papier/Pappe über 
die Blaue Tonne, Wertstoffen über 
die Wertstofftonne gem. § 9 Abs. 1 
AbfS, sperrigen Abfällen gem. § 13 
AbfS sowie Schadstoffe enthalten-
den Abfällen gem. § 15 AbfS werden 
separate Gebühren nicht erhoben; die 
Kosten hierfür sind, mit den nach § 2 
Absätze 1, 2, 2a, 2b, 4 und 10 erho-
benen Gebühren abgegolten. 
(5)  Für die Entsorgung von Bioabfällen 
über die Biotonne, Papier/Pappe über 
die Blaue Tonne, Wertstoffen über 
die Wertstofftonne  gem. § 9 Abs. 1 
AbfS, sperrigen Abfällen gem. § 13 
AbfS sowie Schadstoffe enthalten-
den Abfällen gem. § 15 AbfS werden 
separate Gebühren nicht erhoben; die 
Kosten hierfür sind, mit den nach § 2 
Absätze 1, 2, 4 und 10 erhobenen 
Gebühren abgegolten.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Klarstellung
 
§ 2 § 2  
(5)  Im Falle des § 9 Abs. 1 Ziffer 2 AbfS 
(verschließbare Abfallbehälter) er-
höhen sich die Gebühren nach § 2 
Absätze 1 bis 3 um 20,48 € je Behäl-
ter und Jahr. 
(5)  Im Falle des § 9 Abs. 1 Ziffer 2 
AbfS (verschließbare Abfallbehälter 
- Arzttonnen -) erhöhen sich die Ge-
bühren nach § 2 Absätze 1 und 2 um 
26,06 € je Behälter und Jahr. 
 
 
 
Klarstellung

Anlage 3 
2 
2018 2019 Anmerkungen 
(14)  Bei Wechselbehältern (Pressmüll-
containern) beträgt die Gebühr 
 
 
je Abfuhr und Entleerung  
   261,57 € 
 
und für die Entsorgung je Tonne 
Abfall    157,14 € 
 
 
In allen übrigen Fällen des § 9 Abs. 
3 AbfS erfolgt die Gebührenfestset-
zung entsprechend § 2 Absätze 1, 2 
und 4. 
(14)  Bei Wechselbehältern (insbesonde-
re Pressmüllcontainern) beträgt die 
Gebühr 
 
je Abfuhr und Entleerung  
       252,13 € 
 
und für die Entsorgung je Tonne 
Abfall  
       147,96 € 
 
In allen übrigen Fällen des § 9 Abs. 
3 AbfS erfolgt die Gebührenfestset-
zung entsprechend § 2 Absätze 1, 2 
und 4. 
Klarstellung. 
(15)  Für die zusätzliche Leerung der 
Papiertonne wird eine Gebühr er-
hoben je Entleerung für  
 
1. 80 l, 120 l und 240 l-Behälter  
        6,08 € 
 
2. 770 l und 1.100 l-Behälter 
      15,90 € 
 
3. 3.000 l und 5.000 l-Behälter 
(15a)  Für die zusätzliche Leerung der 
Papiertonne wird eine Gebühr er-
hoben je Entleerung im Teil-
Service für  
 
1. 80 l-Behälter 1,74 € 
2. 120 l-Behälter 1,90 € 
3. 240 l-Behälter 2,39 € 
Anpassung an Entgelte AWB ab 2019.

Anlage 3 
3 
2018 2019 Anmerkungen 
                                                     25,20 €   
(15)  Für die zusätzliche Leerung der 
Papiertonne wird eine Gebühr er-
hoben je Entleerung für  
 
4. 80 l, 120 l und 240 l-Behälter  
        6,08 € 
 
5. 770 l und 1.100 l-Behälter 
      15,90 € 
 
6. 3.000 l und 5.000 l-Behälter 
                                    25,20 € 
(15b)  Für die zusätzliche Leerung der 
Papiertonne wird eine Gebühr er-
hoben je Entleerung im Voll-
Service für  
 
1. 80 l-Behälter 2,23 € 
2. 120 l-Behälter 2,49 € 
3. 240 l-Behälter 3,31 € 
4. 770 l-Behälter 7,64 € 
5. 1.100 l-Behälter 9,80 € 
6. 3.000 l-Behälter 102,01 € 
7. 5.000 l-Behälter 119,04 € 
8. 3.000 l-Unterflurbehälter  
                                    57,21 € 
9. 5.000 l-Unterflurbehälter 
                                    67,94 € 
Anpassung an Entgelte AWB ab 2019. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Neu eingeführte Behälter  
§ 4 § 4  
Die Stadt Köln beauftragt die AWB Ab-
fallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (im 
Folgenden „AWB“ genannt) als Verwal-
tungshelferin mit der Abrechnung der 
Entgelte sowie zum Inkasso in folgenden 
Fällen: 
 
Die Stadt Köln kann sich zur Vorbereitung 
von Gebührenbescheiden sowie zur 
Durchführung von Rechtsbehelfs- und 
Klageverfahren der AWB Abfallwirt-
schaftsbetriebe Köln GmbH als Verwal-
tungshelferin bedienen.  
Bisher hat die AWB die Stadt Köln als 
Verwaltungshelferin durch Erstellung von 
Bescheiden und bei Rechtsbehelfs- und 
Klageverfahren im Rahmen der ordnungs-
gemäßen Abfallentsorgung unterstützt. 
 
Künftig wird sie hoheitliche Entscheidun-

Anlage 3 
4 
1. Arzttonne, Krankenhausabfälle u.ä. 
(§§ 9 Abs. 1 Ziffer 2, 16 AbfS, § 2 
Abs. 1 bis 5 AbfGS), 
2. Abfallsäcke (§ 11 Abs. 3 AbfS, § 2 
Abs. 11 AbfGS), 
3. 3.000 l und 5.000 l (§ 9 Abs. 1 Ziff. 
1 und 2 AbfS, § 2 Abs. 4 AbfGS) 
4. Pressmüllcontainer (§ 9 Abs. 3 AbfS, 
§ 2 Abs. 14 AbfGS), 
5. offene Abfuhr (§ 11 Abs. 2 AbfS, § 2 
Abs. 9 AbfGS), 
6. Abrechnung mit der HGK Häfen und 
Güterverkehr Köln AG, insbesondere 
in den Fällen des Gebühreneinzuges 
durch die HGK bei gewerblichen 
Zwecken dienenden Schiffen im 
Rheinstrom oder an anderen Liege-
plätzen im Stadtgebiet  
(§ 11 Abs. 2 Satz 4 AbfS, § 1 Abs. 3 
Satz 2 und § 2 Abs. 10 AbfGS), 
7. Blockabfuhr; Abrechnung bei kurz-
zeitig aufgestellten Abfallbehältern 
für vorübergehenden Bedarf (§ 9 
Abs. 4 AbfS, § 1 Abs. 3 Satz 1 und 
§ 2 Abs. 9 AbfGS). 
8. Abrechnung im Einzelfall bei dauer-
haft aufgestellten Abfallbehältern bei 
Erzeugern/Erzeugerinnen und Besit-
zer/Besitzerinnen von Abfällen zur 
Beseitigung aus anderen Herkunfts-
gen nur noch vorbereiten, während diese 
die Stadt selbst trifft. Es bleibt bei der Un-
terstützung bei Rechtsbehelfs- und Klage-
verfahren.

Anlage 3 
5 
bereichen (§ 6 Abs. 1 S. 2 AbfS), 
9. Abrechnung für falsch befüllte Wert-
stoffbehälter (§ 11 Abs. 4 Satz 2 
AbfS, § 2 Abs. 9 AbfGS). 
10. 3.000 l und 5.000 l-Unterflurbehälter 
Restmüll (§ 9 Abs. 1 Ziff. 1 AbfS, 
§ 2 Abs. 2 Ziff. 20 und 21 AbfGS) 
11. 3.000 l und 5.000 l-Unterflurbehälter 
Papier (§ 9 Abs. 1 Ziff. 4 AbfS, § 2 
Abs. 2b) AbfGS). 
Zusatzleerung der Papiertonne (§ 9 Abs. 1 
Ziff. 4 AbfS, § 2 Abs. 15 AbfGS)

Anlage 2 Gebührenberechnung

12864 Zeichen

Anlage 2
Seite 1
Gebühren 2019 Restmüll 2019 30 60 70 80 110 120 180 240 500 660 770 1.100
Entleerungen 184.800 156 1.750 625 3.414 20.058 9.843 990 18.464 2.243 2.168 7.483 18.300
Logistik AWB 63.333.354 € 99,52 € 199,03 € 224,07 € 219,22 € 269,81 € 261,40 € 328,01 € 394,08 € 734,29 € 891,52 € 846,92 € 1.050,56 €
Logistik AWB Zusatzleistungen 30.843.374 € 35,10 € 50,72 € 56,03 € 61,35 € 81,28 € 87,33 € 127,97 € 169,28 € 330,27 € 395,32 € 431,03 € 621,91 €
Entsorgung AVG 46.106.662 € 52,47 € 75,81 € 83,76 € 91,71 € 121,50 € 130,54 € 191,29 € 253,05 € 493,71 € 590,94 € 644,33 € 929,68 €
Biotonne 23.693.578 € 26,96 € 38,96 € 43,04 € 47,13 € 62,44 € 67,08 € 98,30 € 130,04 € 253,71 € 303,68 € 331,11 € 477,75 €
Abschlag Eigenkompostierer 11.217 € 0,01 € 0,02 € 0,02 € 0,02 € 0,03 € 0,03 € 0,05 € 0,06 € 0,12 € 0,14 € 0,16 € 0,23 €
Wertstoffhöfe 119.000 € 0,14 € 0,20 € 0,22 € 0,24 € 0,31 € 0,34 € 0,49 € 0,65 € 1,27 € 1,53 € 1,66 € 2,40 €
Verwaltungskosten Stadt Köln 2.083.902 € 11,28 € 11,28 € 11,28 € 11,28 € 11,28 € 11,28 € 11,28 € 11,28 € 11,28 € 11,28 € 11,28 € 11,28 €
Ausgleich Vorjahre 128.302 € 0,15 € 0,21 € 0,23 € 0,26 € 0,34 € 0,36 € 0,53 € 0,70 € 1,37 € 1,64 € 1,79 € 2,59 €
Gebühren 2019 Restmüll 166.319.388 € 225,62 € 376,22 € 418,65 € 431,21 € 546,99 € 558,35 € 757,92 € 959,14 € 1.826,02 € 2.196,05 € 2.268,29 € 3.096,39 €
Gebühr Vorjahr 162.642.552 € 211,60 € 348,11 € 412,84 € 409,03 € 532,65 € 537,97 € 726,34 € 902,05 € 1.774,77 € 2.084,18 € 2.236,88 € 3.044,58 €
3.676.835 € 14,02 € 28,11 € 5,82 € 22,17 € 14,34 € 20,38 € 31,58 € 57,09 € 51,25 € 111,87 € 31,41 € 51,81 €
6,62% 8,08% 1,41% 5,42% 2,69% 3,79% 4,35% 6,33% 2,89% 5,37% 1,40% 1,70%
Ø Gebührenveränderung 1,86%
Kosten-/Gebührenveränderung
Vollservice

Anlage 2
Seite 1
3.000 5.000 500 660 770 1.100 500 660 770 1.100 30 60 80 120 180 240
1 41 1 3 6 37 18 26 210 637 2.816 22.976 28.522 32.281 1.669 10.059
2.974,87 € 3.532,81 € 734,29 € 891,52 € 846,92 € 1.050,56 € 734,29 € 891,52 € 846,92 € 1.050,56 € 71,69 € 143,35 € 154,15 € 175,05 € 206,14 € 237,16 €
1.494,61 € 2.491,02 € 366,66 € 483,99 € 564,65 € 806,64 € 408,64 € 513,54 € 586,20 € 825,11 € 35,10 € 50,72 € 61,35 € 87,33 € 127,97 € 169,28 €
2.234,24 € 3.723,73 € 548,10 € 723,49 € 844,07 € 1.205,82 € 610,86 € 767,67 € 876,29 € 1.233,43 € 52,47 € 75,81 € 91,71 € 130,54 € 191,29 € 253,05 €
1.148,15 € 1.913,58 € 281,66 € 371,79 € 433,76 € 619,65 € 313,91 € 394,50 € 450,31 € 633,85 € 26,96 € 38,96 € 47,13 € 67,08 € 98,30 € 130,04 €
0,54 € 0,91 € 0,13 € 0,18 € 0,21 € 0,29 € 0,15 € 0,19 € 0,21 € 0,30 € 0,01 € 0,02 € 0,02 € 0,03 € 0,05 € 0,06 €
5,77 € 9,61 € 1,41 € 1,87 € 2,18 € 3,11 € 1,58 € 1,98 € 2,26 € 3,18 € 0,14 € 0,20 € 0,24 € 0,34 € 0,49 € 0,65 €
11,28 € 11,28 € 11,28 € 11,28 € 11,28 € 11,28 € 11,28 € 11,28 € 11,28 € 11,28 € 11,28 € 11,28 € 11,28 € 11,28 € 11,28 € 11,28 €
6,22 € 10,36 € 1,53 € 2,01 € 2,35 € 3,36 € 1,70 € 2,14 € 2,44 € 3,43 € 0,15 € 0,21 € 0,26 € 0,36 € 0,53 € 0,70 €
7.875,67 € 11.693,30 € 1.945,06 € 2.486,13 € 2.705,41 € 3.700,71 € 2.082,40 € 2.582,82 € 2.775,92 € 3.761,14 € 197,78 € 320,54 € 366,14 € 472,01 € 636,05 € 802,21 €
8.288,01 € 13.806,59 € 1.896,14 € 2.379,94 € 2.682,58 € 3.660,75 € 2.036,18 € 2.478,53 € 2.754,46 € 3.722,37 € 189,13 € 303,11 € 359,97 € 480,77 € 666,21 € 843,17 €
-412,34 € -2.113,29 € 48,92 € 106,18 € 22,84 € 39,96 € 46,22 € 104,29 € 21,45 € 38,77 € 8,65 € 17,43 € 6,16 € -8,77 € -30,16 € -40,96 €
-4,98% -15,31% 2,58% 4,46% 0,85% 1,09% 2,27% 4,21% 0,78% 1,04% 4,57% 5,75% 1,71% -1,82% -4,53% -4,86%
TeilserviceUFC Müllschleusen Nachsortieren

Anlage 2 Seite 2
Gebühr 2019 Summe 3 cbm 5 cbm
 3 und 5 cbm 3000 5000
Entleerungen 53 19 34
Logistik AWB 312.237 € 5.304,27 € 6.190,17 €
Papiertonne 32.060 € 473,30 € 676,14 €
Entsorgung AVG 142.278 € 2.100,44 € 3.000,63 €
Verwaltungskosten Stadt Köln 611 € 11,48 € 11,48 €
Gebühr 2019 487.185 € 7.889,49 € 9.878,42 €
Gebühr Vorjahr 604.684 € 6.912,49 € 10.776,41 €
-117.498 € 977,00 € -897,99 €
14,13% -8,33%
Veränderung

Anlage 2 Seite 3
3000
Gebühr 2019 Summe je Abfuhr je Tonne
Presscontainer
Abfuhren / Tonnage 768 3.400
Logistik AWB 191.978 € 249,97 €
Entsorgung AVG 503.064 € 147,96 €
Verwaltungskosten Stadt Köln 1.655 € 2,15 €
Gebühr 2019 696.697 € 252,13 € 147,96 €
Gebühr Vorjahr 790.659 € 261,57 € 157,14 €
-93.962 € -9,44 € -9,18 €
-11,88% -3,61% -5,84%
Veränderung

Anlage 2 Seite 4
Entsorgung Rheinschiffe je angefangene 24 Stunden Liegezeit
Zusatzleistung Liegetag
2019 je 
Liegetag
Gebühr + 
Zusatzleistung  AWB Summe 660 l 1.100 l UFC 660 l 1.100 l UFC
Hotelschiff 
bis 800 qm 182,33 € 912 € 312 € 599 € 371 € 228 € 0 € 9 4 0 5
800-1.300 qm 364,66 € 23.338 € 7.999 € 15.340 € 9.510 € 5.830 € 0 € 225 98 0 64
über 1.300 qm 416,62 € 13.332 € 4.569 € 8.763 € 5.432 € 3.330 € 0 € 129 56 0 32
Fahrgastschiff
bis 800 qm 136,75 € 2.051 € 703 € 1.348 € 836 € 512 € 0 € 20 9 0 15
800-1.300 qm 273,50 € 166.012 € 56.896 € 109.115 € 67.646 € 41.469 € 0 € 1.602 696 0 607
über 1.300 qm 312,70 € 271.108 € 92.915 € 178.193 € 110.470 € 67.722 € 0 € 2.616 1.137 0 867
Gesamt 2019 1.686,56 € 476.753 € 163.395 € 313.358 € 194.266 € 119.092 € 0 € 4.600 2.000 0 1.590
Gesamt 2018 2.387,52 € 679.371 € 172.610 € 506.761 € 240.479 € 93.701 € 172.582 € 6.000 1.600 650 1.657
Gesamt 2019 / Entleerung 24,76 € 42,23 € 59,55 € 224,87 €
Gesamt 2018 / Entleerung 20,92 € 40,08 € 58,55 € 265,51 €
Nach AbfS und AbfGS zieht die HGK für die Stadt Köln von den Schiffen Abfallgebühren ein. 
Diese verursachen je nach Art, Größe, Fahrgastzahl und Liegetage unterschiedlich große Mengen Abfall und damit eine unterschiedliche Zahl an Entleerungen der Behälter. 
Über einen Faktor wird den Schiffsarten der Anteil an den Entleerungen der Behälter je angefangene 24 Stunden Liegezeit zugerechnet. 
Für die Entsorgung sind 660 l, 1.100 l Behälter aufgestellt.
Erstmalig ab 2018 werden AWB Logistikkosten berücksichtigt.
Gesamt Gebühr Entleerungen

Anlage 2 Seite 5
Übrige Gebühren
entfernte Standorte, Bereitstellservice, Hindernisse
Gebühr 2019 60 l bis              
240 l
500 l bis               
1.100 l
1. entfernte Standorte auf privatem Grund 
Entgelt AWB 26,62 € 71,00 €
Verwaltungskosten Stadt Köln 0,77 € 0,77 €
bis 25 m 27,39 € 71,76 €
Entgelt AWB 44,36 € 177,48 €
Verwaltungskosten Stadt Köln 0,77 € 0,77 €
bis 40 m 45,13 € 178,24 €
Entgelt AWB 66,56 € 310,59 €
Verwaltungskosten Stadt Köln 0,77 € 0,77 €
über 40 m 67,32 € 311,36 €
2. Bereitstellservice
Entgelt AWB 47,49 € 237,51 €
Verwaltungskosten Stadt Köln 0,77 € 0,77 €
je angefangene 50 m 48,26 € 238,28 €
3. Hindernisse
Entgelt AWB 15,83 € 63,34 €
Verwaltungskosten Stadt Köln 0,77 € 0,77 €
bis 25 m 16,59 € 64,11 €

Anlage 2 Seite 5
Kontrolle Fehlbefüllungen (Vollservice Plus)
Gebühr 2019 500 l bis              
1.100 l
Entgelt AWB 720,53 €
Entgelt AVG 29,00 €
Gebühr 2019 749,53 €
Zusatzleerung Blaue Tonnen und Behälter
Gebühr 2019
Entgelte 
AWB               
je Abfuhr
Vollservice
80 2,23 €
120 2,49 €
240 3,31 €
770 7,64 €
1100 9,80 €
3000 102,01 €
5000 119,04 €
UFC 3000 57,21 €
UFC 5000 67,94 €
Teilservice
80 1,74 €
120 1,90 €
240 2,39 €

Anlage 2 Seite 6
2019 Kosten Bio Querfinanziert
Summe 2019 60 VS 80 VS 120 VS 240 VS 500 VS 660 VS 60 TS 80 TS 120 TS 240 TS
Behälter 84.645 528 1.947 3.734 4.955 669 2.548 2.661 9.253 31.664 26.686
Entleerungen Vorjahr 463 1.922 3.610 4.615 673 2.561 2.669 9.256 31.321 25.869
Logistik AWB Brutto 11.200.145 € 105,65 € 114,23 € 125,49 € 168,54 € 298,48 € 353,95 € 92,51 € 99,63 € 109,34 € 145,64 €
Entsorgung KVK Brutto 12.197.500 € 48,97 € 65,29 € 97,94 € 195,88 € 408,08 € 538,66 € 48,97 € 65,29 € 97,94 € 195,88 €
Verwaltungskosten Stadt Köln 295.933 € 1,19 € 1,58 € 2,38 € 4,75 € 9,90 € 13,07 € 1,19 € 1,58 € 2,38 € 4,75 €
Kosten 2019 querfinanziert 23.693.578 € 156 € 181 € 226 € 369 € 716 € 906 € 143 € 167 € 210 € 346 €
Vorjahr 28.685.641 € 149 € 195 € 293 € 600 € 1.061 € 1.394 € 107 € 140 € 219 € 451 €

Anlage 2 Seite 7
Abschlag Eigenkompostierer 2019
Hausmüllgebührenzahler erhalten einen Eigenkompostiererabschlag, wenn sie nachweisen, ob und in welchem Umfang sie 
den anfallenden Bioabfall und Grünschnitt ordnungsgemäß und schadlos verwerten. Zur Kompostierung geeignet sind 
vor allem Hecken- und Grasschnitt, Laub, Garten- und Küchenabfälle.
210
30 60 70 80 110 120 180 240 500 660 770 1100 3000 UFC 5000 UFC
Abschlag 26,96 € 38,96 € 43,04 € 47,13 € 62,44 € 67,08 € 98,30 € 130,04 € 253,71 € 303,68 € 331,11 € 477,75 € 1.148,15 € 1.913,58 €
Fälle 12 1 9 8 4 2
500 660 770 1.100 500 660 770 1.100
Abschlag 281,66 € 371,79 € 433,76 € 619,65 € 313,91 € 394,50 € 450,31 € 633,85 €
Fälle
30 60 80 120 180 240
Abschlag 26,96 € 38,96 € 47,13 € 67,08 € 98,30 € 130,04 €
Fälle 11 75 48 30 7 3
Prüfung von Anträgen auf Eigenkompostierung
 Entgelt AWB 26,06 €
 Anträge 20
Summe 521,22 €
Teilservice
Der Abschlag incl. Prüfung von Anträgen für 2019 beträgt in Summe 11.217,38 €
Die Fälle für 2019 betragen in Summe
Vollservice
Müllschleusen Nachsortieren

Anlage 2 Seite 8
2019 AWB Logistikosten PPK
Summe 2019 40 l Sack 80 VS 120 VS 240 VS 770 VS 1100 VS 3000 VS 5000 VS 3000 UFC 5000 UFC 40 l Sack 80 TS 120 TS 240 TS
Behälter 158.236 1.363 17.528 8.204 24.273 1.563 17.307 1 1 0 45 338 382 63.152 24.079
Entgelt AWB 0,60 € 58,02 € 64,66 € 86,07 € 198,66 € 254,91 € 2.652,14 € 3.095,09 € 1.487,44 € 1.766,40 € 0,60 € 45,21 € 49,37 € 62,07 €
Logistik AWB Brutto 13.075.152 € 811 € 1.017.052 € 530.508 € 2.089.243 € 310.503 € 4.411.726 € 2.652 € 3.095 € 0 € 79.488 € 201 € 17.269 € 3.118.010 € 1.494.593 €
Zusatz-Behälter 392 7 9 41 29 306
Logistik AWB Zusatz Brutto 88.281 € 406 € 582 € 3.529 € 5.761 € 78.002 €
Logistik AWB Gesamt Brutto 13.163.432 € 811 € 1.017.458 € 531.090 € 2.092.772 € 316.264 € 4.489.728 € 2.652 € 3.095 € 0 € 79.488 € 201 € 17.269 € 3.118.010 € 1.494.593 €

Anlage 2
Seite 9
Hausmüllsammlung AWB 25,9% 
Hausmüllverbrennung AVG 27,7% Verwaltungskosten Stadt Köln 
1,3% 
Sperrmüllsammlung 2,2% 
Schadstoffsammlung 1,0% 
Papierkorbentleerung 6,6% 
Müllumladestationen 1,4% 
Wertstoffcenter/-höfe 1,2% 
Biotonne 14,1% 
Sammlung E-Altgeräte 2,2% 
Grünanlagen (Littering, 
Papierkörbe, Grillaschebehälter) 
8,7% 
Wertstofftonne 1,5% 
Holsystem Papiertonne  6,2% 
Leistungen in der Hausmüllgebühr 2019 
   45,1 % Zusatzleistung 
   54,9 % Kernleistung

Anlage 2
Seite 10
Jahr
Abfall Straße Abfall Straße
2001 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 1,90%
2002 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 1,50%
2003 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 1,00%
2004 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 1,70%
2005 2,22% 2,38% 2,50% 2,00% 1,50%
2006 1,89% 1,95% -6,90% 1,10% 1,60%
2007 0,45% 0,41% 5,90% 5,70% 2,30%
2008 0,56% 0,48% 5,33% -7,20% 2,60%
2009 5,10% 5,63% 0,00% 0,00% 0,40%
2010 1,54% 1,74% 12,78% 11,07% 1,10%
2011 1,66% 1,71% 2,10% 2,21% 2,30%
2012 1,15% 1,17% -1,42% 0,84% 2,00%
2013 2,86% 3,22% -0,05% 1,93% 1,50%
2014 1,08% 1,19% -0,37% -1,17% 0,90%
2015 3,59% 4,12% 3,96% 2,97% 0,30%
2016 1,31% 1,53% -0,55% 2,48% 0,50%
2017 1,46% 1,67% 1,75% 5,32% 1,80%
2018 1,63% 1,85% 2,29% 0,77% 2,01% *
2019 2,76% 2,76% 1,86% 3,46% 2,10% **
Gesamt 33,48% 36,82% 31,88% 35,16% 33,31%
Ø jährlich 1,53% 1,66% 1,47% 1,60% 1,52%
* DeStatis\Zahlen&Fakten\Gesamtwirtschaft&Umwelt\Preise\Verbraucherpreisindizes\Verbraucherpreise Stand Juli 2018
** Prognose: IFO Institut München\Fakten\Prognosen\ifo Konjungturprognose\Archiv\Eckdaten der Prognose für Deutschland (Juni 2018)
2004
2011
2013
2014
2015
2016
2018
Grillaschebehälter Reinigung Sicherheitsstreifen
Erhöhung Reinigung Straßenpapierkörbe Reinigung Radwege
2019 Neukalkulation der Verträge Neukalkulation der Verträge
Intensivierte Reinigung des Straßen-begleitgrüns an Ausfallstraßen
Einführung der kommunalen Altkleidersammlung
Intensivierte Reinigung der Mittelalleen
2017
Grundreinigung Rheinboulevard (Entfernung von Streumüll) Ausweitung Wildkrautentfernung
Grünanlagen: Ausweitung Littering, Papierkörbe Ausweitung Straßenbegleitgrün
2010
Installation von 25 Unterflurbehältern in Grünanlagen
Erweiterung Littering in Grünanlagen
Installation von Abfallbehältern und Hundekottütenspendern 
in Grünanlagen
Vorbereitung des einheitlichen Wertstoffbehälters
Einführung des einheitlichen Wertstoffbehälters
2007
Flächendeckendes Holsystem für PPK Erweiterte Leistungen Straßenbegleitgrün
Steigerung Umsatzsteuer von 16 % auf 19 % Steigerung Umsatzsteuer von 16 % auf 19 %
2008
Erweiterung Wertstoffcenter Butzweilerstraße Einführung von Maßnahmen der Wildkrautbeseitigung
Verlängerung Öffnungszeiten Wertstoffcenter
Einführung Holsystem für PPK
2005
PPK-Holsystem in weiteren Bezirken
erweiterte Leistung Littering
anteilige Querfinanzierung Biotonne (69%)
2006
PPK-Holsystem in weiteren Bezirken
Steigerung der Querfinanzierung Biotonne auf 100 %
Umsetzung des Elektroaltgerätegesetzes
Entwicklung der Entgelte AWB und Gebühren im Vergleich zum Verbraucherpreisindex
Entgeltsteigerung AWB Gebührensteigerung Verbraucher-
preisindex
Leistungsausweitungen
Hausmüll Straßenreinigung

Anlage 4 Satzungstext

9707 Zeichen

1 
 
Anlage 4 
 
 
 
 
 
3. Satzung zur Änderung der Satzung über die 
Abfallgebühren in der Stadt Köln 
(Abfallgebührensatzung - AbfGS -) 
vom ___. 2018 
 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom _____ 2018 aufgrund der §§ 4, 5, 6 
und 20 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Nordrhein- Westfalen vom 
21. Oktober 1969 (SGV. NRW. 610) in Verbindung mit den §§ 7 und 77 Abs. 1 der 
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen vom 14. Juli 1994 (SGV. NRW. 
2023) und der §§ 1, 2 und 9 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen 
vom 21. Juni 1988 (GV. NRW. S. 250) - Landesabfallgesetz - jeweils in der bei Erlass 
der Satzung geltenden Fassung - diese Satzung beschlossen. 
 
I. 
 
 
Die Satzung über die Abfallgebühren in der Stadt Köln (-Abfallgebührensatzung-) 
vom 16. Dezember 2015 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 20.12.2017 
(ABl. Stadt Köln 2017, Nr. 55, S. 548 ff.) wird wie folgt geändert: 
 
 
1. § 1 Abs. 5 (Gebührenpflicht) wird wie folgt geändert: 
 
„(5)  Für die Entsorgung von Bioabfällen über die Biotonne, Papier/Pappe über die 
Blaue Tonne, Wertstoffen über die Wertstofftonne  gem. § 9 Abs. 1 AbfS, 
sperrigen Abfällen gem. § 13 AbfS sowie Schadstoffe enthaltenden Abfällen 
gem. § 15 AbfS werden separate Gebühren nicht erhoben; die Kosten hierfür 
sind, mit den nach § 2 Absätze 1, 2, 4, und 10 erhobenen Gebühren abgegolten.  
 
2. § 2 (Höhe der Gebühren) wird wie folgt geändert: 
 
„(1)  Der Gebührensatz beträgt im Falle des § 12 Abs. 1 Ziffer 1 AbfS (Gruppe I, Teil-
Service) für ein Kalenderjahr bei wöchentlich einmaliger Abfuhr für 
 
1. 60 l-Behälter  320,54 € 
2. 80 l-Behälter  366,14 € 
3. 120 l-Behälter  472,01 € 
4. 180 l-Behälter 636,05 € 
5. 240 l-Behälter 802,21 €

2 
 
Im Falle von § 8 Abs. 4 Satz 2 und 3 AbfS wird die Gebühr für die Nutzung 
eines 60 l-Behälters auf Antrag reduziert und beträgt 197,78 €. 
 
(2)  Der Gebührensatz beträgt im Falle des § 12 Abs. 1 Ziffer 2 AbfS (Gruppe II, 
Voll-Service) für ein Kalenderjahr bei wöchentlich einmaliger Abfuhr für 
 
1. 60 l-Behälter  376,22 € 
2. 70 l-Behälter  418,65 € 
3. 80 l-Behälter  431,21 € 
4. 110 l-Behälter  546,99 € 
5. 120 l-Behälter  558,35 € 
6. 180 l-Behälter 757,92 € 
7. 240 l-Behälter 959,14 € 
8. 500 l-Behälter 1.826,02 € 
9. 660 l-Behälter 2.196,05 € 
10. 770 l-Behälter 2.268,29 € 
11. 1.100 l-Behälter 3.096,39 € 
12. 500 l-Behälter mit Müllschleuse 1.945,06 € 
13. 660 l-Behälter mit Müllschleuse 2.486,13 € 
14. 770 l-Behälter mit Müllschleuse 2.705,41 € 
15. 1.100 l-Behälter mit Müllschleuse 3.700,71 € 
16. 500 l-Behälter mit Nachsortierung 2.082,40 € 
17. 660 l-Behälter mit Nachsortierung 2.582,82 € 
18. 770 l-Behälter mit Nachsortierung 2.775,92 € 
19. 1.100 l-Behälter mit Nachsortierung 3.761,14 € 
20. 3.000 l-Unterflurbehälter 7.875,67 € 
21. 5.000 l-Unterflurbehälter 11.693,30 € 
 
Im Falle von § 8 Abs. 4 Satz 2 und 3 AbfS wird die Gebühr für die Nutzung 
eines 60 l-Behälters auf Antrag reduziert und beträgt 225,62 €. 
 
(2a)  Der Gebührensatz für eine Korrektur von Fehlbefüllungen (Nachsortierung) gem. 
§ 12 Abs. 9 AbfS beträgt für ein Kalenderjahr 749,53 € bei einmal wöchentlicher 
Abfuhr pro Restmüllbehälter der Größe 500 l bis 1.100 l (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 AbfS). 
 
(3)  Eigenkompostierer erhalten auf Antrag einen Abschlag, wenn sie nachweisen, ob 
und in welchem Umfang sie den anfallenden Bioabfall und Grünschnitt 
ordnungsgemäß und schadlos verwerten. Der Abschlag beträgt im Falle des § 12 
Abs. 1 Ziffer 1 und 2 AbfS (Gruppe I, Teil-Service, Gruppe II Voll-Service) bei 
wöchentlich einmaliger Abfuhr für 
 
1. 60 l-Behälter  38,96 € 
2. 70 l-Behälter  43,04 € 
3. 80 l-Behälter  47,13 € 
4. 110 l-Behälter 62,44 € 
5. 120 l-Behälter 67,08 € 
6. 180 l-Behälter 98,30 €

3 
 
7. 240 l-Behälter 130,04 € 
8. 500 l-Behälter 253,71 € 
9. 660 l-Behälter 303,68 € 
10. 770 l-Behälter 331,11 € 
11. 1.100 l-Behälter 477,75 € 
12. 500 l-Behälter mit Müllschleuse 281,66 € 
13. 660 l-Behälter mit Müllschleuse 371,79 € 
14. 770 l-Behälter mit Müllschleuse 433,76 € 
15. 1.100 l-Behälter mit Müllschleuse 619,65 € 
16. 500 l-Behälter mit Nachsortierung 313,91 € 
17. 660 l-Behälter mit Nachsortierung 394,50 € 
18. 770 l-Behälter mit Nachsortierung 450,31 € 
19. 1.100 l-Behälter mit Nachsortierung 633,85 € 
20. 3.000 l-Unterflurbehälter 1.148,15 € 
21. 5.000 l-Unterflurbehälter 1.913,58 € 
 
Im Falle von § 8 Abs. 4 Satz 2 und 3 AbfS wird der Eigenkompostiererabschlag 
reduziert und beträgt 26,96 €. 
 
(4)  Der Gebührensatz für die Entsorgung von 3.000 l und 5.000 l Behältern für 
Restmüll beträgt für ein Kalenderjahr bei wöchentlich einmaliger Abfuhr für 
 
1. 3.000 l-Behälter  7.889,49 € 
2. 5.000 l-Behälter  9.878,42 € 
 
(5)  Im Falle des § 9 Abs. 1 Ziffer 2 AbfS (verschließbare Abfallbehälter – 
Arzttonnen -) erhöhen sich die Gebühren nach § 2 Absätze 1 und 2 um 26,06 € je 
Behälter und Jahr. 
 
(6)  Wird der Abfall mehr als einmal wöchentlich bzw. mehr als einmal 
zweiwöchentlich eingesammelt, so erhöhen sich die Gebühren bzw. 
Gebührenabschläge nach den Absätzen 1 bis 4 und 12 bis 13 entsprechend. 
 
(7)  Werden die Abfallbehälter mit einem Fassungsvermögen von 3.000 l bzw. 
5.000 l nach Abs. 4 weniger als einmal wöchentlich entleert, so verringern sich 
die Gebühren entsprechend. 
 
(8)  Besteht die Gebührenpflicht nicht während des ganzen Kalenderjahres, 
verringern sich die Gebühren für jeden Monat ohne Gebührenpflicht. 
 
(9)  Mit 1/52 der jeweiligen Jahresgebühr je Entleerung werden berechnet die 
 
1. vorübergehende Bereitstellung von Abfallbehältern (§ 9 Abs. 4 AbfS), 
2. Entsorgung im Rahmen der offenen Abfuhr (§ 11 Abs. 2 AbfS), 
3. Entsorgung des Inhalts einer falsch befüllten Wertstofftonne (§ 11 Abs. 4 S. 
2 AbfS) als Restmüll, und zwar nach der Gebühr für den Restmüllbehälter

4 
 
der gleichen Größe. 
 
Im Falle von Satz 1 Ziff. 1 wird zur Abgeltung des logistischen Mehraufwands 
ein einmaliger Zuschlag in Höhe von 1/52 der Jahresgebühr erhoben; bei 
mehreren Behältern richtet sich der Zuschlag nach dem größten Behälter. 
 
(10)  Im Falle des § 11 Abs. 2 Satz 4 AbfS beträgt die Gebühr je angefangene 24 
Stunden Liegezeit bei 
 
Fahrgastschiffen 
• bis 800 qm genutzter Wasserfläche   136,75 € 
• über 800 qm bis 1300 qm genutzter Wasserfläche  273,50 € 
• über 1.300 qm genutzter Wasserfläche   312,70 € 
 
Hotelschiffen 
• bis 800 qm genutzter Wasserfläche   182,33 € 
• über 800 qm bis 1.300 qm genutzter Wasserfläche  364,66 € 
• über 1.300 qm genutzter Wasserfläche   416,62 € 
 
(11)  Im Falle des § 11 Abs. 3 i. V. m. § 12 Abs. 6 AbfS beträgt die Gebühr für den 
Abfallsack 3,87 €. 
 
(12)  Für Abfallbehälter gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AbfS, deren Transportweg auf 
dem Grundstück von der Grundstücksgrenze des/der Anschlusspflichtigen länger 
als 15 m ist, werden Zuschläge auf die Gebührensätze wie folgt erhoben: 
 
Auf die Gebührensätze nach § 2 Abs. 2 Ziffern 1, 3, 5 – 7: 
1. Transportweg über 15 m bis 25 m:   27,39 € 
2. Transportweg über 25 m bis 40 m:   45,13 € 
3. Transportweg über 40 m:   67,32 € 
 
Auf die Gebührensätze nach § 2 Abs. 2, Ziffern 8 bis 19 : 
1. Transportweg über 15 m bis 25 m:   71,76 € 
2. Transportweg über 25 m bis 40 m:   178,24 € 
3. Transportweg über 40 m:   311,36 € 
 
(12a) Für die Bereitstellung von Restmüllbehältern gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AbfS 
durch die Stadt Köln gemäß § 12 Abs. 7 AbfS werden Zuschläge auf die 
Gebührensätze wie folgt erhoben: 
 
Auf die Gebührensätze nach § 2 Abs. 1 sowie Abs. 2 Satz 1 Ziffern 1-7, Satz 2 
je angefangene 50 m Transportweg   48,26 € 
 
Auf die Gebührensätze nach § 2 Abs. 2 Ziffern 8 bis 19 
je angefangene 50 m Transportweg   238,28 €

5 
 
(13)  Für Restmüllbehälter gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1und 2 AbfS, deren Transportweg 
auf dem Grundstück bis zur Grundstücksgrenze des/der Anschlusspflichtigen bis 
zu 15 m lang ist, werden Zuschläge auf die Gebührensätze wie folgt erhoben, 
wenn der Transportweg nicht ebenerdig (Straßenniveau) ist (§ 10 Abs. 2 AbfS), 
oder sich Hindernisse darauf befinden (§ 10 Abs. 3 AbfS): 
 
1. Auf die Gebührensätze nach 
§ 2 Abs. 2 Ziffern 1, 3, 5 – 7:   16,59 € 
 
2. Auf die Gebührensätze nach 
§ 2 Abs. 2 Ziffern 8 bis 19:   64,11 € 
 
 
(14) Bei Wechselbehältern (insbesondere Pressmüllcontainern) beträgt die Gebühr 
 
je Abfuhr und Entleerung   252,13 € 
 
und für die Entsorgung 
je Tonne Abfall   147,96 € 
 
In allen übrigen Fällen des § 9 Abs. 3 AbfS erfolgt die Gebührenfestsetzung 
entsprechend § 2 Absätze 1, 2 und 4. 
 
(15a) Für die zusätzliche Leerung der Papiertonne wird eine Gebühr erhoben je 
Entleerung im Teil-Service für  
 
1. 80 l-Behälter  1,74 € 
2. 120 l-Behälter  1,90 € 
3. 240 l-Behälter  2,39 € 
 
(15b) Für die zusätzliche Leerung der Papiertonne wird eine Gebühr erhoben je 
Entleerung im Voll-Service für  
 
1. 80 l-Behälter  2,23 € 
2. 120 l-Behälter  2,49 € 
3. 240 l-Behälter  3,31 € 
4. 770 l-Behälter  7,64 € 
5. 1.100 l-Behälter  9,80 € 
6. 3.000 l-Behälter  102,01 € 
7. 5.000 l-Behälter  119,04 € 
8. 3.000 l-Unterflurbehälter  57,21 € 
9. 5.000 l-Unterflurbehälter  67,94 € 
 
(16)  Bei unterbliebener Abfuhr besteht kein Anspruch auf Gebührenermäßigung. Ist 
das Einsammeln aus Gründen unterblieben, die dem/der Gebührenpflichtigen 
zuzurechnen sind und wird das Einsammeln vor dem nächsten Sammeltag 
nachgeholt, werden zusätzliche Gebühren entsprechend Abs. 9 Satz 1 erhoben.“

6 
 
 
3. § 4 (Verwaltungshilfe) wird wie folgt geändert: 
 
„Die Stadt Köln kann sich zur Vorbereitung von Gebührenbescheiden sowie zur 
Durchführung von Rechtsbehelfs- und Klageverfahren der AWB als Verwaltungs-
helferin bedienen.“  
 
 
II. 
 
Inkrafttreten 
 
Die Satzung tritt am 01. Januar 2019 in Kraft.

Beschlussvorlage Rat

766 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/V-6 
 
Vorlagen-Nummer 
 3244/2018 
Freigabedatum 
12.11.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallgebühren 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung in der in Anlage 4 beige-
fügten Fassung.  
 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 12.11.2018 
Finanzausschuss 19.11.2018 
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 20.11.2018 
Rat 22.11.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 Begründung 
 
Anlage 2 Gebührenberechnung 
 
Anlage 3 Synopse 
 
Anlage 4 Satzungstext

Anlage 1 Begründung.de

12192 Zeichen

Anlage 1 
 1 
Begründung Abfallbeseitigung 
 
Allgemeines 
Die Stadt Köln ist als öffentlich -rechtlicher Entsorgungsträger im Sinne der §§ 17, 20 
KrWG i.V.m. § 5 des LAbfG NRW zuständig für die Entsorgung der überlassungs -
pflichtigen Abfällen aus privaten Haushaltungen und aus anderen Herkunftsbereichen. 
Zur Erfüllung dieser Verpflichtung  bedient sie sich der AWB (Abfallwirtschaftsbetriebe 
Köln GmbH). Die AWB wurde im Zuge der Umstrukturierung des damaligen 
Eigenbetriebs Ab fallwirtschaft der Stadt Köln am 6. Dezember 2000 als selb ständige 
Gesellschaft gegründet und hat mit diesem Zeitpunkt als Erfüllungsgehilfe der Stadt Köln 
die Aufgabe der Abfallwirtschaft übernommen mit dem „Vertrag über die Erfassung und 
Entsorgung der S tadt Köln zu überlassender/von der Stadt Köln zu entsorgender 
Abfälle“. Dieser Vertrag endet  zum 31.12.2018. Ab dem 1. Januar 2019 wi rd der 
Altvertrag durch einen neuen „Vertrag über die satzungsgemäße Abfall -
/Wertstoffsammlung und –entsorgung“ ersetzt.  
 
Grundlegende Tendenzen der Gebührenentwicklung 
Nachdem im vergangenen Jahr die Gebühren um durchschnittlich 2,29% gestiegen sind, 
muss für das Jahr 2019 mit einer Gebühr enerhöhung um durchschnittlich  1,86% 
gerechnet werden. Maßgeblich hierfür sind die folgenden Einflussgrößen: 
In dem neuen Vertrag wurden Entgelte vereinbart, die neu kalkuliert wurden. Aus dieser 
Neukalkulation ergibt sich eine Reihe von Verschiebungen zwischen den einzelnen 
Leistungsentgelten je Behältergröße und -art. Durch die Neukalkulation der Entgelte 
wurde der eingesetzte Ressourceneinsatz (Personal, Fahrzeuge, Geräte) nach den heute 
geltenden Maßstäben verursachungsgerecht den einzelnen Leistungseinheiten 
zugeordnet. Dies führt gegenüber 2018, wo hierfür noch die Verteilschlüssel aus dem 
Jahr 2001 angewandt wurden, zwangsläufig zu einer neuen Kostenstruktur sowie in 
Folge zu einer veränderten Verteilung der Kosten auf die einzelnen Behälterkategorien.  
Des Weiteren sind in die Entgelte ab 2019 Leistungen integriert, die bis 2018 separa t 
abgerechnet wurden, wie z.B. die Erweiterung und Verlängerung der Öffnungszeiten der 
Wertstoff Center. Zusätzliche Leistungen zur Erhöhung der Servicequalität und der 
Stadtsauberkeit sind im Wesentlichen die Ausweitung von Leistungen zur Beseitigung 
von wildem Müll, eine deutliche Erhöhung der Straßenpapierkörbe sowie der 
Papierkörbe in den Grünflächen. Bei der E -Schrottsammlung sind die vorhandenen 
Kapazitäten nahezu erschöpft und es wurde hierfür eine Kapazitätsausweitung auf den 
Wertstoffcentern berücksichtigt.

Anlage 1 
 2 
Für die  AWB Logistik im Zusammenhang mit den  Zusatzleistungen wird gegenüber 
2018 ein höherer Aufwand ausgewiesen. Ein einfacher Vergleich der Zahlen für die Jahre 
2018 und 2019 ist jedoch auf Grund der dargestellten Neuausrichtung bei der Zuordnung 
von Teilleistungen kaum möglich. 
Ab 2019 erfolgt die Sammlung von Altpapier  ebenfalls behälterbezogen u nd damit 
deutlich verursachungsgerechter als die bis 2018 geltende Pauschalregelung. Die deutlich 
verbesserten Anschlussquoten bei der Pa piersammlung gegenüber der Einführung im 
Jahr 2007 führen hier jedoch zu einer unvermeidbaren Kostensteigerung. 
Deutlich geringer fallen dagegen  die Entgelte der AWB für die  Biosammlung aus. Auch 
im Bereich der Biosammlung wurde der Ressourceneinsatz (Personal, Fahrzeuge, 
Behälter) neu ermittelt und auf die Behälterkategorien verteilt und dadurch  nach den 
aktuellen Maßstäben verursachungsgerecht den einzelnen Leistungseinheiten zugeordnet. 
Hier konnten auf Grund des verbesserten Anschlussgrades der aufgestellten Biotonnen 
Rationalisierungen in der Logistik erzielt werden, die über die neuen Entgelte der AWB 
in die Gebühren einfließen.  Der Verwertungspreis für die Biomüll - und 
Grünschnittentsorgung steigt jedoch gegenüber dem Vorjahr deutlich um 13,69 €/t bzw. 
6% (siehe auch Erläuterungen unter d) . Die Kompostierungsmenge bleibt konstant bei 
insgesamt 50.000 t (40.000 t Bio, 10.000 t Grünschnitt). 
Kostensenkend wirken sich dagegen die Entso rgungskosten der AVG für Restmüll auf 
die Gebührenentwicklung aus. Der Verbrennungspreis für die Restmüllentsorgung wurde 
gegenüber dem Vorjahr deutlich um 9,18 €/t bzw. 6% gesenkt. Die Entsorgungsmenge 
steigt um 2.000 t bzw. 1% von 316.000 t in 2018 auf 318.000 t in 2019. 
 
Darstellung der Kosten- und Erlösarten 
Nachfolgend wird die Entwicklung der wesentlichen Kosten- und Erlösarten im 
Einzelnen erläutert. 
a) Kosten Logistik AWB (Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH) 
b) Kosten Logistik AWB Zusatzleistungen 
c) Kosten Entsorgung AVG (Abfallentsorgungs- u. Verwertungsgesellschaft Köln mbH) 
d) Kosten Biotonne (Logistik AWB, Entsorgung AVG, Verwaltung Stadt Köln) 
e) Kosten Wertstoffhof (Umweltzentrum) 
f) Verwaltungskosten Stadt Köln 
g) Ausgleich Ergebnis Eigenbetrieb Vorjahre 
 
Zu a) Kosten Logistik AWB

Anlage 1 
 3 
In dem ab 2019 geltenden „Vertrag über die satzungsgemäße Abfall-/Wertstoffsammlung 
und –entsorgung“ werden die Entgelte der AWB , wie im Altvertrag auch, je geleerten 
Behälter vereinbart. In der als Anlage 2 der Beschlussvorlage beigefü gten 
Gebührenberechnung für Restmüllbehälter werden die Entgelte daher unmittelbar den 
einzelnen Behältern zugerechnet. 
Die Kosten für die Logistik AWB steigen gegenüber 2018 insgesamt um rd. 5.025 T€. 
Ursächlich hierfür sind einerseits höhere Kosten in de r Restmülllogistik durch die 
veränderte Kostenstruktur und –verteilung auf alle Leistungen der AWB in der 
Neukalkulation, die Berücksichtigung von Kosten, die bisher nicht in den direkten 
Entgelten sondern in den Zusatzleistungen  enthalten waren  sowie die Veränderung der 
Entleerungen. Dies führt zu einem Anstieg der zu berücksichtigenden Kosten in Höhe 
von insgesamt rd. 3.324 T€. Andererseits steigen die Entgelte für die Logistik der AWB 
wegen der oben beschriebenen Weitergabe von Kostenentwicklungen um 2,76% bzw. rd. 
1.701 T€. 
 
Zu b) Kosten Logistik AWB Zusatzleistungen 
Seit Einführung des Elektro - und Elektronikgerätegesetzes sind Elektroaltgeräte getrennt 
zu erfassen. Für 2019 sind hierfür Kosten in Höhe von rd. 3.600 T€ für die Sammlung 
und Verwertung in der Gebührenkalkulation berücksichtigt. Gegenüber dem Vorjahr sind 
für den weiteren Ausbau der Leistungen sowie wegen der vertraglichen Preisentwicklung 
rd. 2.419 T€ mehr berücksichtigt. Allerdings waren Leistungsbestandteile, die bereits 
2001 erbracht wurden, bisher in den Logistikentgelten enthalten, die jetzt a uch hier 
gezeigt werden, so dass auch an dieser Stelle ein direkter Vergleich nur bedingt möglich 
ist. 
Nach § 5 Abs. 6 Satz 2 L AbfG ist die Stadt Köln entsorgungspflichtig für wilden Müll 
auf Grundstücken, die der Allgemeinheit zugänglich sind ( Littering). Für 2019 fließen 
hierfür Kosten in Höhe von rd. 11.533 T€ in die Gebührenkalkulation ein. Dies bedeutet 
eine Steigerung um rd.  +2.611 T€, welche neben der vertraglichen Preisentwicklung in 
starkem Maße durch eine weitere Ausweitung der Leistung im Jahr 2019 begründet ist. 
Die AWB übernimmt weiterhin die stadtweite Sammlung und Entsorgung von 
stoffgleichen Nichtverpackungen, die ü ber die Wertstofftonne gemeinsam mit 
Leichtverpackungen erfasst werden. Hierfür sind in der Gebührenkalkulation wie im 
Vorjahr 2.563 T€ enthalten. 
Seit 2008 ist die Erfassung von Papier, Pappe und Kartonage (PPK) stadtweit auf ein 
Holsystem für die Papiertonne umgestellt. Ab 2019 berechnet die AWB gegenüber der 
Stadt Köln verursachungsgerecht behälterbezogene Entgelte ab . Hierfür sind in der

Anlage 1 
 4 
Gebührenkalkulation rd. 10.287 T€ berücksichtigt.  Gegenüber 2018 bedeutet dies ein e 
Steigerung um rd. 2.782 T€. In dem Ansatz sind auch Papierverwertungserlöse in Höhe 
von rd. 2.844 T€ kostenmindernd verrechnet.  
Für die Sammlung und den Transport der Altkleider durch die AWB sowie für die 
Erlösbeteiligung der Stadt Köln an der Verwertung der Altkleider wird in der Kalkulation 
ein anteiliger Erlös in Höhe von rd. 50 T€ berücksichtigt. 
In der Gebührenkalkulation 2019 sind f ür die Installation von insgesamt 25 
Straßenpapierkörben in Form von Unterflurbehältern an ausgewählten Standorten im 
Kölner Stadtgebiet mit dem Ziel  der Reduzieru ng wilder Müllablagerungen rd. 8 5 T€ 
berücksichtigt. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Kosteneinsparung in Höhe von 
rd. 16 T€. 
Für die Aufstellung von Papierkörben einschließlich Hundekottütenspendern in 
Grünanlagen werden für 2019 Kosten in Höhe von rd . 2. 740 T€ in der Kalkulation 
berücksichtigt. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Steigerung um rd. +910 T€. 
Ursächlich hierfür ist neben der vertraglichen Preis entwicklung eine Ausweitung der 
Papierkörbe einschließlich Hundekottütenspender gegenüber 2018 um rd. 310 Stück. 
Die Grillaschebehälter sind mit rd. 85 T€ in der Gebührenkalkulation berück sichtigt. 
Gegenüber der Vorjahreskalkulation bedeutet dies eine Einsparung um rd. -83 T€, da für 
2019 deutlich weniger Grillaschebehälter aufgestellt werden. 
Die bis 2018 als separat geführte n Leistungen „Erweiterung des Wertstoffcenters 
Butzweiler Straße“ und „ Verlängerung der Öffnungszeiten an beiden Wertstoffcentern“ 
sowie „Erhöhung der Reinigungsleistung für Straßenpapierkörbe“ sind ab 2019 in d ie 
Logistik-Entgelte AWB integriert und entfallen als Zusatzleistung. 
Die Erläuterung der einzelnen Leistungsbestandteile und Zusatzleistungen zeigt, dass ein 
aussagekräftiger Vergleich bei vielen Einzelpositionen nicht ohne weiteres möglich ist. 
 
 
Zu c) Kosten Entsorgung AVG 
Für 2019 betragen die Entsorgungskosten der AVG rd. 46.107 T€. Gegenüber 2018 
bedeutet das eine Kosten senkung von rd . 4.168 T€. Diese resultiert zum einen aus der 
Preissenkung der AVG für die Restmüllentsorgung 2.404 T€. Der Preis wird zum 
01.01.2019 von brutto 157,14 €/t auf brutto 147,96 €/t gesenkt, sowie zum anderen aus 
einer einmaligen Mengenverschiebung Grünschnitt ( -10.000 t) in Höhe von rd. -2.303 
T€, welche ab 2019 bei der Kompostierung Bio berücksichtigt wird Die Entsorgungs-

Anlage 1 
 5 
menge für Restmüll  ist um rd. 3.265 t gestiegen (2.000 t Mehrmengen  AVG, 1.265 t 
Mengenverschiebung, da weniger Tonnage auf Presscontainer, 3+5 cbm und 
Straßenkehricht entfallen). Hieraus resultieren Kosten in Höhe von rd. +539 T€.  
 
Zu d) Kosten Biotonne 
 
Die gesamten Kosten der Bioabfallsammlung und –entsorgung in Höhe von rd. 23.694 
T€ sind in den Restmüllgebühren berücksichtigt. Gegenüber dem Vorjahr kann eine 
Kostensenkung von rd. 4.992 T€ verzeichnet werden. Diese ist im Wesentlichen d urch 
die ab 2019 deutlich günstigeren Entgelte für die AWB Logistik  begründet die um rd. -
8.533 T€ geringer ausfallen . Die günstigere Entwicklung ergibt sich aus der 
Neukalkulation der Entgelte. Kostensteigernd wirkt sich die Entleerungsentwicklung 
(+1.686 Entleerungen gegenüber 2018) mit rd. +223 T€ sowie die Preisgleitung  mit rd. 
301 T€ aus.  
Im Bereich der Biomüllsammlung resultiert die weitaus größte Kostensteigerung in Höhe 
von rd. 2.303 T€ aus einer einmaligen Mengenverschiebung zwischen Restmüll und 
Biomüllsammlung von Verwertungskosten von Grünschnitt (+10.000 t) . Weitere 
Mehrkosten in Höhe von rd. +684 T€ entstehen aus einer Preisanpassung der AVG für 
die Kompostierung im Jahr 2019. Der Preis für die Kompostierung steigt gegenüber dem 
Vorjahr um bru tto 13,69 €/t bzw. 6 % .  Die wesentlichen Ursachen hierfür sind Kosten 
für die Vergärungsanlage und gestiegene Kosten für die Vermarktung. Die 
Verwaltungskosten der Stadt Köln verändern sich  gegenüber dem Vorjahr im Rahmen 
der allgemeinen Kostenentwicklung um rd. +30 T€. 
 
Zu e) Kosten Wertstoffhof 
 
Der Wertstoffhof wird vom Umweltzentrum West weiter betrieben, da er gut ange -
nommen wird. Für 2019 sind hierfür Kosten in unveränderter Höhe von 119 T€ in die 
Kalkulation eingestellt. 
 
Zu f) Verwaltungskosten Stadt Köln 
 
Die Verwaltungskosten für den Bereich Abfallbeseitigung betragen in 2019 rd. 2.084 T€. 
 
Zu g) Ausgleich Ergebnis Eigenbetrieb Vorjahre

Anlage 1 
 6 
In der Kalkulation wird eine Gebührenunterdeckung aus 2015 in Höhe von rd. 128 T€ als 
Kosten berücksichtigt (Vorjahr Unterdeckung rd. 85 T€).

Beratungsverlauf (4)

12.11.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.11 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
19.11.2018 Finanzausschuss
TOP 12.32 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
20.11.2018 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
TOP 3.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
22.11.2018 Rat
TOP 6.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3244/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
12.11.2018
Erstellt
05.10.2018 10:30