1256/2020
Ersatzbeschaffung von acht Teleskoparbeitsbühnen auf LKW-Fahrgestellen für die Baumpflege
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Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit
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A N L A G E 0 Ersatzbeschaffung von acht Teleskoparbeitsbühnen auf LKW-Fahrgestellten für die Baumpflege Vorlage 1256/2020 Die Ersatzbeschaffung ist dringend geboten, da die im Einsatz befindlichen Hubsteiger mittlerweile sehr reparaturanfällig sind und häufiger ausfallen. Dies ist umso problematischer, da Hitze und Trockenheit den ca. 80.000 Straßenbäumen derart zusetzen, dass Baumkontrollen und Pflegemaßnahmen deutlich intensiviert werden müssen. Hinzu kommt, dass die neuen Hybridfahrzeuge die Arbeiten von der Arbeitsbühne mit Elektrobetrieb ermöglichen, so dass der Lärm und die Emissionen, und damit die Belästigung der Bürgerschaft, während der Arbeiten am Baum entfallen. Entsprechend ist eine Entscheidung zur Ersatzbeschaffung der Teleskoparbeitsbühnen dringlich. Die Verwaltungsinternen Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse konnten jedoch nicht vor dem Sitzungsdatum des Ausschusses für Umwelt und Grün abgeschlossen werden.
Anlage 2 Erläuterung zur Notwendigkeit der Ersatzbeschaffung sowie zur Kostenerhöhung
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Anlage 3 Erläuterung zur Notwendigkeit der Ersatzbeschaffung sowie zur Kostenerhöhung von acht Teleskoparbeitsbühnen auf LKW-Fahrgestellen Für die vorliegende Ersatzbeschaffung wird mit einer Kostenerhöhung im Vergleich zu den im Fahrzeug- und Maschinenkonzept geplanten Kosten von 49 % gerechnet. Neben der ak- tuell hohen Nachfrage und entsprechend vollen Auftragsbüchern der Hersteller führen nach- folgend genannte Eigenschaften zu höheren Kosten. Die höheren Anschaffungskosten füh- ren gegenläufig zu einer deutlichen Effizienzsteigerung. Wirtschaftliche Gründe • Erhebliche Senkung der unverhältnismäßig hohen Instandsetzungsaufwendungen (siehe Anlage 4). • Reduktion der beträchtlichen reparaturbedingten Ausfallzeiten (siehe Anlage 5). • Deutlicher Rückgang der Mietaufwendungen für Fremdfahrzeuge, die aufgrund hoher Ausfallzeiten angemietet werden mussten. Im Jahr 2019 wurden über 50.000 € für die Anmietung von Hubarbeitsbühnen aufgewendet. • Ein Vorortservice minimiert zusätzlich die Ausfallzeiten bei Reparaturen und sorgt so für eine zügige Verfügbarkeit. Dies ist insofern bedeutsam, da die AWB nicht befugt ist, erforderliche Arbeiten und Prüfungen an Teleskoparbeitsbühnen (=Personenbe- förderungsanlagen) durchführen zu dürfen. • Energieeffiziente Motorenausstattung führt zu einer Reduktion der Betriebskosten. Funktionale Gründe • Optimierte Reichweiten der Arbeitsbühnen (mit Auswirkung auf Wirtschaftlichkeit und Umwelt). • Arbeitsbreitenoptimierung der Arbeitsbühnen (mit Auswirkung auf die Umwelt, da Straßensperren vermeidbar und Umleitungsverkehr damit vermieden wird). • Optionaler Entfall von Abstützerfordernissen der Fahrzeuge erhöht die Arbeitsleis- tung. • Erhöhung der Akkuleistungen für den Einsatz elektrifizierter Handgeräte. Hierdurch können elektrisch betriebene Handgeräte am Fahrzeug aufgeladen werden und tra- gen somit zu einem effizienteren Arbeiten bei. Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Gründe • Der Einbau von Abbiegeassistenzsystemen schützt insbesondere Fußgänger und Radfahrer und entlasten die Fahrer/Fahrerinnen der LKW in kritischen Verkehrssitua- tionen. Unfälle mit häufig dramatischen folgen können auf diese Weise vermieden werden. • Mehrgewinn an Sicherheit durch die Installation von zusätzlichen Blitzleuchten und eine Aushebeüberwachung. • Ergonomische Optimierung der Sitzeinrichtung auf Anforderung des Arbeits- und Ge- sundheitsschutzes.
Anlage 1 Stellungnahme RPA
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14 X .05.2020 14111 Lieferung von acht Teleskoparbeitsbühnen auf LKW Fahrgestellen; voraussichtliche Auftragssumme 1.790.000 € netto zzgl. MwSt. = 2.130.100 € brutto hier: Bedarfsprüfung (RPA-Nr. 141/11/03/20) Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 27.04.2020, hier eingegangen am 18.05.2020, übersandten Sie mir das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung für die o. g. Beschaffung zur Stellungnahme. Sie beabsichtigen für folgende Maschinen und Geräte-Beschaffungsverfahren einzuleiten: Gesamtpreis brutto 2.130.100 € kalkulierter Einzelpreis brutto 266.262,50 € Bezeichnung | 8 | Teleskoparbeitsbühnen Der von Ihnen geltend gemachte Bedarf ist nachvollziehbar dargestellt. Die zu beschaffenden Maschinen und Geräte sind im Investitionsplan des im Jahr 2017 be- schlossenen Fahrzeug- und Arbeitsmaschinenkonzeptes (Pkt. 3.3.2 Stadtgrün) enthalten. Das Konzept enthält die Bedarfe an Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen für die Jahre 2017 - 2025. ! j Es muss jedoch — wie sie selbst ausgeführt haben — konstatiert werden, dass gegenüber dem ursprünglich im Konzept zugrunde gelegten Beschaffungsvolumen von 1.427.066 € brutto eine voraussichtliche Kostensteigerung bei der Beschaffung von über 49 % erwartet wird. a Mit freundliehel/grüßen
Anlage 3 Instandhaltungsaufwendungen
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Kennzeichen Erstzulassung 2016 2017 2018 2019 Summe EUR EUR EUR EUR EUR K-LN 6843 02.04.2012 9.862,92 17.759,54 18.519,26 798,24 46.939,96 K-LN 6887 03.12.2012 8.390,13 10.780,19 3.970,94 16.710,36 39.851,62 K-LN 6825 28.03.2012 6.550,54 24.762,17 15.612,93 4.314,98 51.240,62 K-LN 6844 26.04.2012 7.936,00 4.753,80 18.816,42 2.483,49 33.989,71 K-LN 6885 11.01.2013 4.872,09 2.922,45 8.985,74 20.211,52 36.991,80 K-LN 6845 22.05.2012 5.765,63 5.139,51 20.862,76 6.863,91 38.631,81 K-LN 6888 11.01.2013 12.820,81 11.626,00 19.942,88 3.897,58 48.287,27 K-LN 7011 02.04.2012 12.529,66 11.468,27 22.666,98 23.692,34 70.357,25 Gesamt 68.727,78 89.211,93 129.377,91 78.972,42 366.290,04 Instandhaltungsaufwendungen Hubsteiger 2016 - 2019 Anlage 4
Anlage 4 Reparaturzeiten
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Kennzeichen Erstzulassung 2016 2017 2018 2019 Summe K-LN 6843 02.04.2012 38 82 116 1 237 K-LN 6887 03.12.2012 46 44 47 112 249 K-LN 6825 28.03.2012 42 140 75 10 267 K-LN 6844 26.04.2012 42 51 84 15 192 K-LN 6885 11.01.2013 36 30 100 61 227 K-LN 6845 22.05.2012 30 26 203 60 319 K-LN 6888 11.01.2013 56 231 162 13 462 K-LN 7011 02.04.2012 78 100 219 114 511 Gesamt 368 704 1.006 386 2.464 Anlage 5 Reparaturbedingte Ausfallzeiten Hubsteiger 2016 - 2019 in Tagen
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/670/22 Vorlagen-Nummer 1256/2020 Freigabedatum 03.09.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ersatzbeschaffung von acht Teleskoparbeitsbühnen auf LKW-Fahrgestellen für die Baumpflege Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat stellt den Bedarf für die geplante Beschaffungsmaßnahme fest und stimmt der Einlei- tung des Vergabeverfahrens zu. Der Rat beschließt die Freigabe einer Auszahlungsermächtigung für das Jahr 2021 in Höhe von 2.130.100,- € im Teilfinanzplan 1301 / Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erho- lungsanlagen, Zeile 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei der Finanzstelle 6700-1301-0-0100 / Beschaffungen KFZ, Hpl. 2020/2021. Finanzausschuss 07.09.2020 Rat 10.09.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 2.130.100 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 266.263 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die als Ersatz zu beschaffenden acht Lkw mit Teleskop-Hubarbeitsbühne sind im Fahrzeug- und Maschinenkonzept unter Kapitel 3.3.2 Fahrzeuge Pflege und Unterhaltung Straßenbäume enthalten, welches der Rat am 18.05.2017 beschlossen hat. Die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht und Gefahrenbeseitigung auf Grundlage der Fest- stellungen der Baumkontrolle und externer Meldungen über Schäden an oder von Bäumen stellt den elementaren Zweck des Einsatzes der LKW-Hubarbeitsbühnen dar. Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamts (RPA) vom 28.05.2020 (RPA-Nr. 141/11/03/20) ist beigefügt, siehe Anlage 2. Die dem Prüfvotum zugrundeliegenden detaillierten Erläuterungen zur Notwendigkeit der Ersatzbe- schaffungen sowie zur Kostenerhöhung können der Anlage 3 entnommen werden. Begründung der Unabweisbarkeit der Ersatzbeschaffung zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs Die Pflege und Unterhaltung von Straßenbäumen sowie die Beseitigung von Gefahren an Straßen- bäumen stellen sich derzeit betrieblich und logistisch als sehr schwierig durchführbar dar. Unverhält- 3 nismäßig lange reparaturbedingte Ausfallzeiten der Fahrzeuge führen schon jetzt zu einer kostspieli- gen Anmietung von Fremdfahrzeugen und zu sinkender Produktivität. Im Sinne einer sparsamen, wirtschaftlichen und effizienten Haushaltsführung (§ 75 GO NRW) ist die Ersatzbeschaffung insbe- sondere angesichts der Dauer des Beschaffungsprozesses (Lieferzeit von mehr als 12 Monaten) un- aufschiebbar. Nur durch eine rechtzeitige Ersatzbeschaffung kann eine Aufrechterhaltung des Be- triebs und die Beseitigung von Gefahren gewährleitet werden. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Ersatzbeschaffung der acht Lkw mit Teleskop-Hubarbeitsbühnen kann als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. Eine elektrohydraulische Bedienung der Arbeitsbühnen führt dazu, dass der Motor während der Arbeiten deaktiviert werden kann. Bei den derzeit im Einsatz befindlichen Fahrzeugen ist die Bedienung der Arbeitsbühnen bei ausgeschaltetem Motor nicht möglich. Dies führt zu einer Reduktion von Abgas- und Lärmimmissionen. Demgegenüber entstehen für diese Verbesserung zusätzliche Kosten pro Fahrzeug von ca. 24.000 €. Die neuen Fahrzeuge erfüllen die Anforderungen der Abgasnorm Euro-6 d. Dies ist die derzeit höchste Abgas- norm im Bereich der Nutzfahrzeuge. Im Segment dieser Fahrzeuge gibt es bisher keine aufgaben- taugliche Alternative zu konventionellen Dieselantrieben. Finanzierung Die Finanzierung der acht Lkw mit Teleskop-Hubarbeitsbühne ist im Teilfinanzplan 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen bei Finanzstelle 6700-1301-0-0100 Beschaffun- gen KFZ, Hpl. 2020/2021 gesichert. Ebenso sind die Abschreibungsaufwendungen sowie die Unter- haltungsaufwendungen im gleichnamigen Teilergebnisplan, Hpl. 2020/2021 sowie mittelfristige Fi- nanzplanung, sichergestellt. Dezernat VI Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Wirtschaft wird die erforderlichen Mittel für den über die mittelfristige Finanzplanung hinausgehenden Bedarf im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets vorsehen. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Stellungnahme RPA Anlage 3 Erläuterung zur Notwendigkeit der Ersatzbeschaffung Anlage 4 Instandhaltungsaufwendungen Anlage 5 Reparaturzeiten
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1256/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 03.09.2020
- Erstellt
- 28.04.2020 15:33