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1256/2020

Ersatzbeschaffung von acht Teleskoparbeitsbühnen auf LKW-Fahrgestellen für die Baumpflege

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 03.09.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.09.2020, TOP 10.53

Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

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Ansehen

Anlage 2 Erläuterung zur Notwendigkeit der Ersatzbeschaffung sowie zur Kostenerhöhung

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Ansehen

Anlage 1 Stellungnahme RPA

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Ansehen

Anlage 3 Instandhaltungsaufwendungen

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Ansehen

Anlage 4 Reparaturzeiten

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

968 Zeichen

A N L A G E  0  
 
Ersatzbeschaffung von acht Teleskoparbeitsbühnen auf LKW-Fahrgestellten für 
die Baumpflege 
 
Vorlage  1256/2020 
 
 
 
Die Ersatzbeschaffung ist dringend geboten, da die im Einsatz befindlichen 
Hubsteiger mittlerweile sehr reparaturanfällig sind und häufiger ausfallen. Dies ist 
umso problematischer, da Hitze und Trockenheit den ca. 80.000 Straßenbäumen 
derart zusetzen, dass Baumkontrollen und Pflegemaßnahmen deutlich intensiviert 
werden müssen. Hinzu kommt, dass die neuen Hybridfahrzeuge die Arbeiten von der 
Arbeitsbühne mit Elektrobetrieb ermöglichen, so dass der Lärm und die Emissionen, 
und damit die Belästigung der Bürgerschaft, während der Arbeiten am Baum 
entfallen. Entsprechend ist eine Entscheidung zur Ersatzbeschaffung der 
Teleskoparbeitsbühnen dringlich. Die Verwaltungsinternen Abstimmungs- und 
Entscheidungsprozesse konnten jedoch nicht vor dem Sitzungsdatum des 
Ausschusses für Umwelt und Grün abgeschlossen werden.

Anlage 2 Erläuterung zur Notwendigkeit der Ersatzbeschaffung sowie zur Kostenerhöhung

2458 Zeichen

Anlage 3 
Erläuterung zur Notwendigkeit der Ersatzbeschaffung sowie zur Kostenerhöhung von 
acht Teleskoparbeitsbühnen auf LKW-Fahrgestellen 
 
Für die vorliegende Ersatzbeschaffung wird mit einer Kostenerhöhung im Vergleich zu den 
im Fahrzeug- und Maschinenkonzept geplanten Kosten von 49 % gerechnet. Neben der ak-
tuell hohen Nachfrage und entsprechend vollen Auftragsbüchern der Hersteller führen nach-
folgend genannte Eigenschaften zu höheren Kosten. Die höheren Anschaffungskosten füh-
ren gegenläufig zu einer deutlichen Effizienzsteigerung.  
 
Wirtschaftliche Gründe 
• Erhebliche Senkung der unverhältnismäßig hohen Instandsetzungsaufwendungen 
(siehe Anlage 4). 
• Reduktion der beträchtlichen reparaturbedingten Ausfallzeiten (siehe Anlage 5). 
• Deutlicher Rückgang der Mietaufwendungen für Fremdfahrzeuge, die aufgrund hoher 
Ausfallzeiten angemietet werden mussten. Im Jahr 2019 wurden über 50.000 € für die 
Anmietung von Hubarbeitsbühnen aufgewendet.  
• Ein Vorortservice minimiert zusätzlich die Ausfallzeiten bei Reparaturen und sorgt so 
für eine zügige Verfügbarkeit. Dies ist insofern bedeutsam, da die AWB nicht befugt 
ist, erforderliche Arbeiten und Prüfungen an Teleskoparbeitsbühnen (=Personenbe-
förderungsanlagen) durchführen zu dürfen. 
• Energieeffiziente Motorenausstattung führt zu einer Reduktion der Betriebskosten. 
 
Funktionale Gründe 
• Optimierte Reichweiten der Arbeitsbühnen (mit Auswirkung auf Wirtschaftlichkeit und 
Umwelt). 
• Arbeitsbreitenoptimierung der Arbeitsbühnen (mit Auswirkung auf die Umwelt, da 
Straßensperren vermeidbar und Umleitungsverkehr damit vermieden wird). 
• Optionaler Entfall von Abstützerfordernissen der Fahrzeuge erhöht die Arbeitsleis-
tung. 
• Erhöhung der Akkuleistungen für den Einsatz elektrifizierter Handgeräte. Hierdurch 
können elektrisch betriebene Handgeräte am Fahrzeug aufgeladen werden und tra-
gen somit zu einem effizienteren Arbeiten bei.   
  
Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Gründe 
• Der Einbau von Abbiegeassistenzsystemen schützt insbesondere Fußgänger und 
Radfahrer und entlasten die Fahrer/Fahrerinnen der LKW in kritischen Verkehrssitua-
tionen. Unfälle mit häufig dramatischen folgen können auf diese Weise vermieden 
werden. 
• Mehrgewinn an Sicherheit durch die Installation von zusätzlichen Blitzleuchten und 
eine Aushebeüberwachung. 
• Ergonomische Optimierung der Sitzeinrichtung auf Anforderung des Arbeits- und Ge-
sundheitsschutzes.

Anlage 1 Stellungnahme RPA

1249 Zeichen

14 X .05.2020
14111

Lieferung von acht Teleskoparbeitsbühnen auf LKW Fahrgestellen; voraussichtliche
Auftragssumme 1.790.000 € netto zzgl. MwSt. = 2.130.100 € brutto

hier: Bedarfsprüfung (RPA-Nr. 141/11/03/20)

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 27.04.2020, hier eingegangen am 18.05.2020, übersandten Sie mir das
Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung für die o. g. Beschaffung zur Stellungnahme.

Sie beabsichtigen für folgende Maschinen und Geräte-Beschaffungsverfahren einzuleiten:
Gesamtpreis

brutto
2.130.100 €

kalkulierter Einzelpreis
brutto
266.262,50 €

Bezeichnung

| 8 | Teleskoparbeitsbühnen

Der von Ihnen geltend gemachte Bedarf ist nachvollziehbar dargestellt.

Die zu beschaffenden Maschinen und Geräte sind im Investitionsplan des im Jahr 2017 be-
schlossenen Fahrzeug- und Arbeitsmaschinenkonzeptes (Pkt. 3.3.2 Stadtgrün) enthalten.
Das Konzept enthält die Bedarfe an Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen für die Jahre 2017 -
2025. ! j

Es muss jedoch — wie sie selbst ausgeführt haben — konstatiert werden, dass gegenüber
dem ursprünglich im Konzept zugrunde gelegten Beschaffungsvolumen von 1.427.066 €
brutto eine voraussichtliche Kostensteigerung bei der Beschaffung von über 49 % erwartet
wird. a

Mit freundliehel/grüßen

Anlage 3 Instandhaltungsaufwendungen

740 Zeichen

Kennzeichen Erstzulassung 2016 2017 2018 2019 Summe
EUR EUR EUR EUR EUR
K-LN 6843 02.04.2012 9.862,92 17.759,54 18.519,26 798,24 46.939,96
K-LN 6887 03.12.2012 8.390,13 10.780,19 3.970,94 16.710,36 39.851,62
K-LN 6825 28.03.2012 6.550,54 24.762,17 15.612,93 4.314,98 51.240,62
K-LN 6844 26.04.2012 7.936,00 4.753,80 18.816,42 2.483,49 33.989,71
K-LN 6885 11.01.2013 4.872,09 2.922,45 8.985,74 20.211,52 36.991,80
K-LN 6845 22.05.2012 5.765,63 5.139,51 20.862,76 6.863,91 38.631,81
K-LN 6888 11.01.2013 12.820,81 11.626,00 19.942,88 3.897,58 48.287,27
K-LN 7011 02.04.2012 12.529,66 11.468,27 22.666,98 23.692,34 70.357,25
Gesamt 68.727,78 89.211,93 129.377,91 78.972,42 366.290,04
Instandhaltungsaufwendungen Hubsteiger 2016 - 2019
Anlage 4

Anlage 4 Reparaturzeiten

461 Zeichen

Kennzeichen Erstzulassung 2016 2017 2018 2019 Summe 
K-LN 6843 02.04.2012 38 82 116 1 237
K-LN 6887 03.12.2012 46 44 47 112 249
K-LN 6825 28.03.2012 42 140 75 10 267
K-LN 6844 26.04.2012 42 51 84 15 192
K-LN 6885 11.01.2013 36 30 100 61 227
K-LN 6845 22.05.2012 30 26 203 60 319
K-LN 6888 11.01.2013 56 231 162 13 462
K-LN 7011 02.04.2012 78 100 219 114 511
Gesamt 368 704 1.006 386 2.464
Anlage 5
Reparaturbedingte Ausfallzeiten Hubsteiger 2016 - 2019 in Tagen

Beschlussvorlage Rat

5094 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/670/22 
 
Vorlagen-Nummer 
 1256/2020 
Freigabedatum 
03.09.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Ersatzbeschaffung von acht Teleskoparbeitsbühnen auf LKW-Fahrgestellen für die 
Baumpflege 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat stellt den Bedarf für die geplante Beschaffungsmaßnahme fest und stimmt der Einlei-
tung des Vergabeverfahrens zu. 
 
Der Rat beschließt die Freigabe einer Auszahlungsermächtigung für das Jahr 2021 in Höhe 
von 2.130.100,- € im Teilfinanzplan 1301 / Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erho-
lungsanlagen, Zeile 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei 
der Finanzstelle 6700-1301-0-0100 / Beschaffungen KFZ, Hpl. 2020/2021. 
 
Finanzausschuss 07.09.2020 
Rat 10.09.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   2.130.100 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   266.263 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die als Ersatz zu beschaffenden acht Lkw mit Teleskop-Hubarbeitsbühne sind im Fahrzeug- 
und Maschinenkonzept unter Kapitel 3.3.2 Fahrzeuge Pflege und Unterhaltung Straßenbäume 
enthalten, welches der Rat am 18.05.2017 beschlossen hat. 
 
Die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht und Gefahrenbeseitigung auf Grundlage der Fest-
stellungen der Baumkontrolle und externer Meldungen über Schäden an oder von Bäumen stellt den 
elementaren Zweck des Einsatzes der LKW-Hubarbeitsbühnen dar. 
 
Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamts (RPA) vom 28.05.2020 (RPA-Nr. 141/11/03/20) 
ist beigefügt, siehe Anlage 2. 
 
Die dem Prüfvotum zugrundeliegenden detaillierten Erläuterungen zur Notwendigkeit der Ersatzbe-
schaffungen sowie zur Kostenerhöhung können der Anlage 3 entnommen werden. 
 
Begründung der Unabweisbarkeit der Ersatzbeschaffung zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs 
Die Pflege und Unterhaltung von Straßenbäumen sowie die Beseitigung von Gefahren an Straßen-
bäumen stellen sich derzeit betrieblich und logistisch als sehr schwierig durchführbar dar. Unverhält-

3 
nismäßig lange reparaturbedingte Ausfallzeiten der Fahrzeuge führen schon jetzt zu einer kostspieli-
gen Anmietung von Fremdfahrzeugen und zu sinkender Produktivität. Im Sinne einer sparsamen, 
wirtschaftlichen und effizienten Haushaltsführung (§ 75 GO NRW) ist die Ersatzbeschaffung insbe-
sondere angesichts der Dauer des Beschaffungsprozesses (Lieferzeit von mehr als 12 Monaten) un-
aufschiebbar. Nur durch eine rechtzeitige Ersatzbeschaffung kann eine Aufrechterhaltung des Be-
triebs und die Beseitigung von Gefahren gewährleitet werden.  
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Die Ersatzbeschaffung der acht Lkw mit Teleskop-Hubarbeitsbühnen kann als positiver Beitrag 
zum Klimaschutz bewertet werden. Eine elektrohydraulische Bedienung der Arbeitsbühnen führt  
dazu, dass der Motor während der Arbeiten deaktiviert werden kann. Bei den derzeit im  
Einsatz befindlichen Fahrzeugen ist die Bedienung der Arbeitsbühnen bei ausgeschaltetem  
Motor nicht möglich. Dies führt zu einer Reduktion von Abgas- und Lärmimmissionen. Demgegenüber 
entstehen für diese Verbesserung zusätzliche Kosten pro Fahrzeug von ca. 24.000 €. Die neuen 
Fahrzeuge erfüllen die Anforderungen der Abgasnorm Euro-6 d. Dies ist die derzeit höchste Abgas-
norm im Bereich der Nutzfahrzeuge. Im Segment dieser Fahrzeuge gibt es bisher keine aufgaben-
taugliche Alternative zu konventionellen Dieselantrieben.  
 
Finanzierung 
 
Die Finanzierung der acht Lkw mit Teleskop-Hubarbeitsbühne ist im Teilfinanzplan 1301 Öffentliches 
Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen bei Finanzstelle 6700-1301-0-0100 Beschaffun-
gen KFZ, Hpl. 2020/2021 gesichert. Ebenso sind die Abschreibungsaufwendungen sowie die Unter-
haltungsaufwendungen im gleichnamigen Teilergebnisplan, Hpl. 2020/2021 sowie mittelfristige Fi-
nanzplanung, sichergestellt. Dezernat VI Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Wirtschaft wird die 
erforderlichen Mittel für den über die mittelfristige Finanzplanung hinausgehenden Bedarf im Rahmen 
des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets vorsehen. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Stellungnahme RPA 
Anlage 3 Erläuterung zur Notwendigkeit der Ersatzbeschaffung 
Anlage 4 Instandhaltungsaufwendungen 
Anlage 5 Reparaturzeiten

Beratungsverlauf (2)

07.09.2020 Finanzausschuss
TOP 10.63 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
10.09.2020 Rat
TOP 10.53 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1256/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
03.09.2020
Erstellt
28.04.2020 15:33