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3309/2022

Betrieb eines Schrotthandels im Bereich Wikinger Str./ Porzer Str. in Rath Heumar

Beantwortung einer Anfrage (BV) 10.10.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 20.10.2022, TOP 9.1.7

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2529 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/572 
 
Vorlagen-Nummer 
 3309/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 20.10.2022 
 
Betrieb eines Schrotthandels im Bereich Wikinger Str./ Porzer Str. in Rath Heumar 
 
Die Antwort der Verwaltung mit Vorlage 0442/2022 nimmt der Bezirksvertreter Herr Krems 
(SPD-Fraktion) zur Kenntnis, merkt aber an, dass es wohl einerseits eine Baugenehmigungen 
für den Betrieb dort gibt, andererseits, so wurde die Ausführung der Verwaltung verstanden, 
gibt es offensichtliche Abweichungen auch im entsprechenden Betrieb und diese müssen in 
der Baugenehmigung angepasst werden. Vor diesem Hintergrund stellt er folgende Rückfra-
gen an die Verwaltung: 
 
1. Wie ist der Stand des Baugenehmigungsverfahrens? Wann ist mit dem Abschluss zu 
rechnen?  
2. Sind denn vom Betreiber Gutachten zu den Umweltauswirkungen, also Lärm, Abwas-
ser, Gerüche etc vorgelegt worden und was sind die wesentlichen Aussagen in diesem 
Gutachten?  
 
Die Verwaltung beantwortet die Rückfragen wie folgt:  
 
Zu 1.  
Die Genehmigung kann grundsätzlich erteilt werden.  
Als letzter Schritt setzt sich die Verwaltung dafür ein, die Firma Segula zur Vorlage einer für 
den Bauantrag notwendigen, konkreten Betriebsbeschreibung zu überzeugen, die eine größt-
mögliche Nachvollziehbarkeit zu dem tatsächlichen Betrieb aufweist. Da die Firma Segula ne-
ben dem Bauantrag „Schrotthandel“ ein Gewerbe zum Handel mit Kraftfahrzeugen und Haus-
haltsgeräten angemeldet hat, gilt es, eine illegale Vermischung von Altfahrzeugen und Elekt-
roschrott mit dem gewöhnlichen Schrotthandel tatsächlich und rechtlich auszuschließen.  
Nach Vorlage einer nachvollziehbaren Betriebsbeschreibung samt der entsprechenden Pläne 
steht aus fachlicher Sicht der Unteren Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallwirtschaftsbe-
hörde im Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Baugenehmigung nichts mehr im Wege. 
 
Zu 2.    
Es existiert ein Lärmgutachten, das nachvollziehbar darlegt, dass der Betrieb die Immissions-
richtwerte einhalten kann. 
Die Abwassersituation musste aufgrund des Schadereignisses in 2019 neu geplant werden, 
da die Kanalsituation für ein Gewerbegebiet völlig unzureichend ist. 
Ein Geruchsgutachten existiert nicht. Da die gehandhabten Stoffe (Metallschrott ohne Anhaf-
tungen) keinen Geruch entwickeln, ist dies auch nicht notwendig. 
Weitere Gutachten existieren nicht und sind aus Sicht der Verwatlung nicht erforderlich.

Beratungsverlauf (1)

20.10.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Porzer Straße

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Details

Aktenzeichen
3309/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
10.10.2022
Erstellt
07.10.2022 18:03