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0313/2019

Beantwortung der Anfrage AN/1791/2018 der Ratsgruppe BUNT zum Thema Homeoffice und alternative Arbeitszeitmodelle

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 25.01.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 04.02.2019

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5088 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/11/112/2 
 
Vorlagen-Nummer: 25.01.2019 
 0313/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 04.02.2019 
 
Beantwortung der Anfrage AN/1791/2018 der Ratsgruppe BUNT zum Thema Homeoffice und 
alternative Arbeitszeitmodelle 
Die Verwaltung beantwortet die von der Ratsgruppe BUNT gestellten Fragen zur AN/1791/2018 wie 
folgt: 
1. zu Frage 1: 
Generell ist festzustellen, dass Homeoffice ein Teilbereich des mobilen Arbeitens ist. 
Beim mobilem Arbeiten wird die im Rahmen der tarifvertraglich bzw. gesetzlich geregelten re-
gelmäßigen Arbeitszeit zu erbringende Arbeitsleistung, in der Regel unterstützt durch Geräte 
und Einrichtungen der mobilen Informationsverarbeitungs- oder Kommunikationstechnik, an 
wechselnden Einsatzstellen erbracht. 
So kann mobiles Arbeiten als solches dazu beitragen, dass die innerhalb der Stadtverwaltung 
Köln laufenden Geschäftsprozesse effektiver und effizienter durchgeführt werden. Beispiels-
weise wäre dies der Fall, wenn Mitarbeitende bei Außenterminen die notwendigen Eintragun-
gen in IT-Systeme direkt Vor-Ort beim Kunden anstelle von nachträglichen Erfassungen am 
Arbeitsplatz durchführen. 
Daneben trägt mobiles Arbeiten aber auch zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität bei, ins-
besondere dann, wenn der Arbeitgeber die Möglichkeit von Homeoffice seinen Beschäftigten 
eröffnet. Vor diesem Hintergrund nutzen mit Stand 21.01.2019 insgesamt 1.567 Mitarbeitende 
der Stadtverwaltung Köln Homeoffice-Zeiten. 
Eine definitive Aussage zu der Anzahl von Stellen bzw. Tätigkeiten, die ausschließlich im Prä-
senzdienst wahrgenommen werden können, ist abschließend nicht möglich. Präsenzdienst gilt 
beispielsweise für die weitaus überwiegenden Teile des feuerwehrtechnischen Dienstes, des 
Verkehrs- und Ordnungsdienstes oder Bereiche mit Publikumsverkehr. Bei letztgenanntem 
Beispiel ist grundsätzlich aber auch eine Möglichkeit zu mobilem Arbeiten gegeben, wenn dies 
außerhalb von Öffnungszeiten oder Zeiträumen mit Terminvereinbarungen stattfinden würde. 
Ein Ausschluss kann auch in anderen Verwaltungsbereichen gelten, bei denen dienstliche 
bzw. betriebliche Belange gegen eine Homeoffice-Lösung sprechen; dies ist vom Einzelfall 
abhängig. 
 
2. zu Frage 2: 
Das zentrale Web-Portal für die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Köln steht in einer Basic-
Version unmittelbar vor der Einführung und wird von allen rund 21.000 Mitarbeitenden mit ei-
nem internetfähigen Endgerät genutzt werden können. Einbezogen sind auch diejenigen Mit-
arbeitenden, die bislang noch kein städtisches Benutzerkonto haben. Für sie wurde eigens ein 
Web-Dienst zur freiwilligen Selbst-Registrierung geschaffen.

2 
 
Die Basic-Version beinhaltet den Zugriff auf Informationen des städtischen IntraNets (in späte-
ren Versionen auch auf Anwendungen wie beispielsweise Session) und den Zugang zur E-
Mail für Mitarbeitende mit einem dienstlichen E-Mail-Account. 
In 2019 ist geplant, die Kommunikationskomponenten um eine Chat-Funktion zu erweitern. Al-
le Komponenten werden insbesondere unter den Aspekten der Quelloffenheit, der Unterstüt-
zung offener Standards, der Leistungsfähigkeit und der Modularität ausgewählt. 
 
3. zu Frage 3: 
Homeoffice wird bei der Stadt Köln durch die Dienstvereinbarung (DV) „Dienstvereinbarung 
Mobiles Arbeiten bei der Stadt Köln“ geregelt. Nach der DV werden die konkreten Bedingun-
gen für die Ausübung von mobilem Arbeiten zwischen dem Mitarbeitenden und der/dem un-
mittelbaren Vorgesetzten einvernehmlich schriftlich vereinbart. 
Nach der DV ist der Anteil der regelmäßigen Arbeitszeit im Homeoffice bzw. bei Teleheimar-
beit unter Berücksichtigung der dienstlichen Belange so zu gestalten und zu vereinbaren, dass 
der geordnete Dienstbetrieb sowie soziale Kontakte zur Dienststelle aufrechterhalten bleiben. 
Gemäß der DV werden die Modalitäten für die Rückkehr an den dienstlichen Arbeitsplatz ein-
vernehmlich geregelt. Im Falle einer Rückkehr in Vollzeit und/oder Präsenzmodell wird eine 
bestehende Vereinbarung nach den vorgenannten Grundsätzen angepasst. 
Ergänzend bestehen zu den hier genannten Themen keine Fristen. 
 
4. zu Frage 4: 
Jede/r Vorgesetzte/r bei der Stadtverwaltung Köln hat eine Fürsorgepflicht gegenüber ih-
ren/seinen Mitarbeitenden. Dies gilt auch für die Stadtverwaltung Köln als Ganzes gegenüber 
ihren Mitarbeitenden. Dies schließt auch die Verantwortung mit ein, dass die Arbeitszeiten der 
Mitarbeitenden den gesetzlichen und gesetzten Rahmen bei der Stadtverwaltung nicht über-
schreiten bzw. einhalten. Daneben ist es aber auch die Pflicht jedes Mitarbeitenden, die gel-
tenden Regelungen einzuhalten. 
Softwaretechnisch existieren keine gesonderten Vorkehrungen, außer den Standardfunktio-
nen, die die städtischen Anwendungspakete mitbringen. So besteht beispielsweise in Office-
Outlook die Möglichkeit, eine zeitlich verzögerte Steuerung des E-Mailversands durchzufüh-
ren. 
 
 
gez. Dr. Keller

Beratungsverlauf (1)

04.02.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0313/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
25.01.2019
Erstellt
23.01.2019 10:08