Mandari Insight

0047/2019

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Besuchsregelung in Gegenden mit Bewohnerparkregelung (Az.: 02-1600-218/18)

Beschlussvorlage Ausschuss 22.01.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 05.02.2019, TOP 3.11

Anlage 1 - Eingabe

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 - Eingabe

1160 Zeichen

Anlage 
 
 
Anliegen (Eingang per Mail: 21.11.18) 
 
Thema: Besuchsregelung in Gegenden mit Bewohnerparkregelungen Problem: In Bereichen 
mit bewirtschafteten Wohnraum ist es nahezu unmöglich Familienbesuch (über ein paar 
Tage) zu bekommen. Oft sind die älteren Familienangehörigen nicht gut zu Fuß oder bringen 
viel Gepäck, Kinderwagen usw. mit. In den Außenbezirken gibt es einfach überhaupt keine 
Stellplätze und keine Parkhäuser für derartigen Besuch und am Parkscheinautomat darf man 
das Auto nur einige Stunden stehen lassen. Vorschlag: Mir ist klar, dass "über-Nacht-
Besuch" nicht umsonst parken kann. Wünschenswert wäre eine Online-
Bewohnerparkregelung z.B. für 2-7 Tage. Antragsteller müsste ein Kölner Bürger sein (ggf. 
seine eigene Parkscheinnr. angeben), Bezahlung per paypal, klarna o.ä. Nach 
Zahlungseingang, Zusendung eines pdf's mit Autokennzeichen, Datum der Gültigkeit...zum 
Ausdrucken und Hinterlegen hinter der Windschutzscheibe. Um Missbrauch vorzubeugen, 
könnte das Angebot zum Beispiel auf z.B. 5 Mal im Jahr / pro Person begrenzt werden. Eine 
derartige oder ähnliche Regelung wäre eine echte Erleichterung für Familien...MfG,

Beschlussvorlage Ausschuss

3979 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/661/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0047/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Besuchsregelung in Gegenden mit Bewohnerparkregelung 
(Az.: 02-1600-218/18) 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Beschwerdeausschuss dankt der Petentin für die Eingabe, beschließt aber aus den nachfolgend 
erläuterten Gründen ihren Antrag auf eine alternative Parkregelung für Besucherinnen und Besucher 
abzulehnen. 
 
 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 05.02.2019

2 
Begründung: 
Die Petentin beklagt die Parkplatzsituation für Besucherinnen und Besucher in Bewohnerparkgebie-
ten. Besuchende, die über einen längeren Zeitraum bleiben möchten, hätten keine Möglichkeit ihr 
Fahrzeug abzustellen, da auf bewirtschafteten Parkflächen eine Höchstparkdauer einzuhalten ist. 
Parkhäuser, in denen das Fahrzeug für einen längeren Zeitraum abgestellt werden könnte, seien in 
den Außenbezirken nicht vorhanden.  
Für ältere Besucherinnen und Besucher oder Familien mit Kindern sei eine weitere Strecke vom Ab-
stellort des Fahrzeuges bis zur gewünschten Anschrift nicht zumutbar. 
Die Petentin schlägt eine Onlinebewohnerparkregelung für 2 -7 Tage vor. Hierbei beantragt der Gast-
gebende unter Angabe des Kennzeichens und der Aufenthaltsdauer vorab online eine Ausnahmege-
nehmigung von der Höchstparkdauer, die dann sichtbar im jeweiligen Fahrzeug ausgelegt wird. Ent-
sprechende Gebühren werden vorab überwiesen. Zur Vermeidung von Missbrauch könnte die Anzahl 
der erteilten Ausnahmegenehmigungen auf eine geringe jährliche Anzahl begrenzt werden (s. Anla-
ge). 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Grundsätzlich besteht für jeden Verkehrsteilnehmenden, der sein Fahrzeug auf einem bewirtschafte-
ten Parkplatz abstellt, die Pflicht zur Zahlung der jeweiligen Parkgebühr und zur Beachtung der ent-
sprechenden Höchstparkdauer (§ 13 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung / StVO). Nach § 13 Abs. 4 
StVO besteht jedoch beim Be- oder Entladen sowie beim Ein- und Aussteigen keine Pflicht zur Zah-
lung der jeweiligen Gebühr. 
Ausgenommen von der Pflicht zur Bedienung des Parkscheinautomaten sind nach § 46 Abs. 1 der 
StVO lediglich Bewohnerinnen und Bewohner, Schwerstbehinderte und Blinde. Darüber hinaus kön-
nen Ausnahmegenehmigungen nur in besonders dringenden Fällen erteilt werden (Verwaltungsvor-
schrift zu § 46 StVO Ziffer 1). Ein solch dringender Fall liegt bei Besucherinnen und Besuchern jedoch 
nicht vor. 
 
Zudem wäre eine pauschale Gebührenfestsetzung für bestimmte Nutzerkreise von Parkflächen (z. B. 
mehrtägige Besucherinnen und Besucher) rechtswidrig (Fußnote 13 der Verwaltungsvorschrift zu § 
13 StVO – Kommentar Schurig), da eine solche Gebührenordnung den Charakter einer Parksteuer 
hätte, für die eine Rechtsgrundlage fehlt. 
 
Um Besucherinnen und Besuchern von Anwohnenden eines Bewohnerparkgebietes kostengünstige 
Langzeitparkmöglichkeiten anbieten zu können, wurden in Bereichen mit geringerer Stellplatzauslas-
tung entsprechende Langzeitparkmöglichkeiten ausgewiesen. Auf diesen Parkflächen beträgt die 
Parkgebühr 4 € für 24 Stunden; die Höchstparkdauer beträgt 7 Tage.  
Da an Parkscheinautomaten für die Dauer des Be- und Entladens bzw. des Ein- und Aussteigens 
kein Parkschein gelöst werden muss, können z. B. ältere Besucherinnen und Besucher auch in Be-
reichen mit Parkraumbewirtschaftung unmittelbar an der Zielanschrift aussteigen bzw. es können La-
devorgänge durchgeführt werden. Im Anschluss kann das Fahrzeug auf einem der kostengünstigen 
Langzeitparkplätze abgestellt werden. 
 
Der Vorschlag der Petentin ist aus den vorgenannten Gründen bereits aus rechtlichen Aspekten nicht 
realisierbar. Darüber hinaus besteht bereits die Möglichkeit, ein Fahrzeug für einen längeren Aufent-
halt kostengünstig auf öffentlichem Straßenland abzustellen. 
 
Anlage 
Eingabe

Beratungsverlauf (1)

05.02.2019 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
TOP 3.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0047/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
22.01.2019
Erstellt
04.01.2019 12:56