SV-2011/0041
Antrag der Fraktion UWIGA vom 17. August 2011 betr. Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet nördlich des Olbrichwegs
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SV-2011/0041
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Datum : 17.08.2011 Vorlage-Nr. SV-2011/0041 Fraktion UWIGA – Unabhängige Wählervereinigung hervorgegangen aus der IG-Abwasser Telefon : 06151 – 37 39 50 Telefax : 35 999 82 Internet: www.uwiga.com e-mail: info@uwiga.com Büroadresse : Grafenstraße 27 – 64283 Darmstadt ringt´s auf den Punkt Fraktion UWIGA Grafenstr 27 - 64283 Darmstadt Antrag Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet nördlich des Obrichwegs. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: O 13.1 – „Museumslandschaft Osthang Mathildenhöhe“. Der Bebauungsplan soll innerhalb seines Geltungsbereiches den Bebauungsplan O 13 - "Mathildenhöhe Ost" in allen seinen Festsetzungen ersetzen. Im Geltungsbereich liegt das Grundstück Gemarkung Darmstadt, Fl. 2. Nr. 146/24 Beabsichtigte Planung: Die bisherige Festsetzung „Baugrundstück für besondere bauliche Anlagen, die privatwirtschaftlichen Zwecken dienen – Hotel“ und die dafür vorgesehenen überbaubaren Grundstücksflächen werden so geändert, dass dort Museumsbauten zur Aufnahme der städtischen Sammlung und anderer, beispielsweise der Sammlung Sander möglich werden. Begründung: Die seit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes O 13 im Jahr 1974 an dieser Stelle allein mögliche Hotelbebauung wurde nie verwirklicht und ist im Hinblick auf die zwischenzeitlich in Darmstadt realisierten Hotels auch realistischerweise nicht mehr zu erwarten. In der Diskussion um den Standort eines Museums für die Sammlung Sander, in deren Rahmen auch die Unzulänglichkeiten der derzeitigen Unterbringung der städtischen Kunstsammlung deutlich wurden, hat sich die Fläche an der Nordseite des Olbrichwegs für viele Diskussionsteilnehmer als realistische Alternative zum ehemaligen Grundstück Christiansen herausgestellt. Der ebenfalls diskutierte Alternativstandort am Eugen- Bracht-Weg hat sich zwischenzeitlich als Scheinalternative erwiesen. Unabhängig von der Frage der baulichen Ausgestaltung einer derartigen Bebauung, deren Bauherrschaft und dem (Wettbewerbs-) Verfahren zur Erlangung entsprechender Entwürfe soll mit dem Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan und der vorstehenden verbalen Festlegung der beabsichtigten Planung eine grundsätzliche Standortentscheidung getroffen werden. Erich Bauer Helmut Klett Stadtverordneter Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (2)
Orte (2)
- Grafenstraße 27
- Eugen-Bracht-Weg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2011/0041
- Typ
- Antrag
- Datum
- 19.08.2011
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00