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SV-2011/0041

Antrag der Fraktion UWIGA vom 17. August 2011 betr. Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet nördlich des Olbrichwegs

Antrag 19.08.2011

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SV-2011/0041

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SV-2011/0041

2556 Zeichen

Datum : 17.08.2011
Vorlage-Nr. SV-2011/0041 
Fraktion UWIGA – Unabhängige Wählervereinigung hervorgegangen aus der IG-Abwasser 
Telefon : 06151 – 37 39 50      Telefax : 35 999 82  
Internet: www.uwiga.com e-mail: info@uwiga.com 
Büroadresse : Grafenstraße 27 – 64283 Darmstadt 
 
ringt´s auf den Punkt 
 
Fraktion UWIGA Grafenstr 27 -  64283 Darmstadt 
 
 
 
Antrag 
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 
 
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der 
Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) die Aufstellung eines 
Bebauungsplanes für das Gebiet nördlich des Obrichwegs. 
 
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: O 13.1 – „Museumslandschaft Osthang Mathildenhöhe“. 
Der Bebauungsplan soll innerhalb seines Geltungsbereiches den Bebauungsplan O 13 - 
"Mathildenhöhe Ost" in allen seinen Festsetzungen ersetzen. 
 
Im Geltungsbereich liegt das Grundstück Gemarkung Darmstadt, Fl. 2. Nr. 146/24 
 
Beabsichtigte Planung: 
Die bisherige Festsetzung  „Baugrundstück für besondere bauliche Anlagen, die privatwirtschaftlichen 
Zwecken dienen – Hotel“ und die dafür vorgesehenen überbaubaren Grundstücksflächen werden so 
geändert, dass dort Museumsbauten zur Aufnahme  der städtischen Sammlung und anderer, 
beispielsweise der Sammlung Sander möglich werden. 
 
 
 
Begründung: 
 
Die seit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes O 13 im Jahr 1974 an dieser Stelle allein mögliche 
Hotelbebauung wurde nie verwirklicht und ist im Hinblick auf die zwischenzeitlich in Darmstadt 
realisierten Hotels auch realistischerweise nicht mehr zu erwarten.  
 
In der Diskussion um den Standort eines Museums für die Sammlung Sander, in deren Rahmen auch die 
Unzulänglichkeiten der derzeitigen Unterbringung der städtischen Kunstsammlung deutlich wurden, hat sich 
die Fläche an der Nordseite des Olbrichwegs für viele Diskussionsteilnehmer als realistische Alternative zum 
ehemaligen Grundstück Christiansen herausgestellt. Der ebenfalls diskutierte Alternativstandort am Eugen-
Bracht-Weg hat sich zwischenzeitlich als Scheinalternative erwiesen. Unabhängig von der Frage der 
baulichen Ausgestaltung einer derartigen Bebauung, deren Bauherrschaft und dem (Wettbewerbs-) 
Verfahren zur Erlangung entsprechender Entwürfe soll mit dem Aufstellungsbeschluss für einen 
Bebauungsplan und der vorstehenden verbalen Festlegung der beabsichtigten Planung eine grundsätzliche 
Standortentscheidung getroffen werden. 
 
 
Erich Bauer  Helmut Klett 
Stadtverordneter  Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (2)

TOP 17.2
TOP 22.5

Orte (2)

  • Grafenstraße 27
  • Eugen-Bracht-Weg

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2011/0041
Typ
Antrag
Datum
19.08.2011
Erstellt
29.09.2026 00:00