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AN/0731/2026

Prüfung Museum Selma in kleinerem Kostenrahmen an den Standort Kalk

Die Linke. Antrag nach § 3 29.04.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.05.2026, TOP 3.2

Linke Antrag nach § 3

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Linke Antrag nach § 3

4234 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
Oberbürgermeister 
Torsten Burmester 
 
Rathaus 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-Mail: DieLinke@stadt -koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 29.04.2026 
AN/0731/2026 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 12.05.2026 
 
Prüfung Museum Selma in kleinerem Kostenrahmen an den Standort Kalk 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
 
Die Linke Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgenden Antrag auf die 
Tagesordnung der Ratssitzung am 12.05.2026 zu setzen.  
 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung ergänzend zum Ratsbeschluss vom 19.03.2026 in 
Kooperation mit der DOMiD gGmbH als Trägerin des Museums Selma zu prüfen, 
inwiefern eine Realisierung des Museums Selma am Standort „Halle 70, Dillenburger 
Straße“ in Kalk unter Berücksichtigung eines geringeren Kostenrahmens und unter 
angepassten Bedingungen möglich ist. 
 
Folgende Anpassungen – auch kombiniert - sollen dabei auf ihre Kostenersparnis hin 
geprüft werden, orientiert an der Höhe der Fördermittel: 
 
a) Eine Reduzierung des Raumprogramms bis hin zu einem Umfang, der einer 
Reduzierung entspricht, die als Grundlage, für die am 19.03.2026 beschlossene 
Prüfung am Standort Neumarkt angenommen wird. Synergieeffekte am Neumarkt, 
wie z.B. die gemeinsame Nutzung von Veranstaltungsräumen, können dabei 
anteilig angerechnet werden. Analog dazu soll auch der Standort in Kalk auf

Synergiemöglichkeiten geprüft werden. 
 
b) Eine Anpassung der Planung auf ein sogenanntes Haus im Haus-Konzept, bei dem 
die Halle 70 lediglich dauerhaft statisch gesichert wird und nicht, wie in der 
bisherigen Planung, als klimatisch wirksame Museumshülle, ausgebaut wird. 
 
c) Eine modulare bzw. abschnittsweise Errichtung, die eine spätere Erweiterung 
ermöglicht. 
 
2. Darüber hinaus soll die Verwaltung bei Bund und Land auf eine Verlängerung der Frist 
für die Leistungsphase 3 hinwirken, die derzeit nur bis Dezember 2026 läuft. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ergebnisse der Planung bis einschließlich 
Leistungsphase 2 HOAI (Vorplanung inkl. Flächenprogramm und Nutzungskonzept) dem 
Rat zur weiteren Entscheidung über die bauliche Realisierung des Museum Selma in Kalk 
vorzulegen. Dies kann zeitgleich zum Ergebnis der Prüfung zum KAN erfolgen oder 
vorher. Nicht aber später. Die bauliche Realisierung ist abhängig von der Förderfähigkeit 
des Museum Selma. Zur besseren Vergleichbarkeit und Überprüfbarkeit der 
Berechnungen soll der neuen Kostenschätzung die bisherige Kostenschätzung beigefügt 
werden, ebenso wie die Pläne, die dieser zugrunde lagen. 
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bezirksvertretung Kalk, den Ausschuss für Kunst 
und Kultur sowie den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration regelmäßig und 
unmittelbar über die aktuellen Entwicklungen in Kenntnis zu setzen. 
 
 
Begründung:  
 
Auf seiner Sitzung vom 19.3.2026 beschloss der Rat der Stadt Köln, eine Unterbringung 
des Museums Selma im Kulturzentrum am Neumarkt (KAN) zu prüfen.  
Der Rat beschloss am 19.3.2026 ebenfalls, das Museum Selma an einem Ort im 
rechtsrheinischen Köln unterzubringen, der eng mit der Migrationsgeschichte verbunden 
ist, sobald die Rahmenbedingungen dies zulassen.  
 
Mittlerweile zeichnet sich ab, dass eine Realisierung des Museums Selma am ursprünglich 
angedachten Standort in der Halle 70 auf dem ehemaligen KHD-Areal in Kalk im 
Kostenrahmen von 44 Mio. Euro durchaus realistisch erscheint, wenn die 
Rahmenbedingungen dort angepasst werden. Darum soll ergänzend zum Ratsbeschluss 
vom März auch geprüft werden, ob eine kleinere und preiswertere Variante am 
vorgesehenen Standort Kalk in Halle 70 möglich ist.  
Die neue Kostenberechnung soll dem Rat bis zu seiner nächsten Sitzung am 03.07.2026 
vorgelegt werden. Zur besseren Vergleichbarkeit und Überprüfbarkeit der Berechnungen 
soll der neuen Kostenschätzung die bisherige Kostenschätzung beigefügt werden, ebenso 
wie die Pläne, die dieser zugrunde lagen. 
 
gez. 
Dr. Günter Bell 
Geschäftsführer

Fraktion Die Linke

Beratungsverlauf (1)

12.05.2026 Rat
TOP 3.2 Antrag / Anfrage

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0731/2026
Typ
Die Linke. Antrag nach § 3
Datum
29.04.2026
Erstellt
29.04.2026 10:33