Mandari Insight

4043/2022

3. Quartalsbericht 2022 der Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln

Mitteilung Ausschuss 18.01.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 02.03.2023, TOP 9.2

Ombudsstelle_Quartalsbericht_III_22

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Ombudsstelle_Quartalsbericht_III_22

27740 Zeichen

Ombudsstelle  
für Flüchtlinge in Köln 
 
Neue Maastrichter Str. 12-14 
(Hinterhof), 50672 Köln 
 
Tel. 0221/1686520-7/-8 
Fax 0221/1686520-9 
https://ombudsstelle.koeln 
 
 
 
 
 
 
Kurzbericht III/2022 (Stand: 30.09.2022) 
 
 
 
 
1. Zahlenmäßige Entwicklung  
 
In der vorläufigen Fallstatistik für das dritte Quartal 2022 (vgl. 5.) sind 43 Beschwerdever-
fahren erfasst, darunter 42 neu aufgenommenen Beschwerden. Die Hinweisgebenden 
zählten – soweit sie nicht anonym blieben (29 %) – meist zu den Gruppen der Geflüchteten 
(26 %) oder der beruflich im Feld Tätigen (23 %). 
 
 
2. Organisatorische und personelle Entwicklungen 
 
Zum 15.07.2022 trat Frau Raphaela Schneider (B.A. Erziehungswissenschaft, B.A. Eth-
nologie) ihren Dienst als Ombudsfrau an. 
 
 
3. Wichtige Fallkonstellationen im Berichtszeitraum 
 
3.1 Ukraine-Flüchtlinge 
 
In insgesamt 17 Beschwerdeverfahren untersuchte die Ombudsstelle die Aufnahmesitua-
tion von Geflüchteten aus der Ukraine. 
 
Die fortgeführten Fälle betrafen überwiegend Notunterbringungssituationen an drei Stand-
orten (22/05/03, 22/05/07, 22/05/08, 22/06/02, 22/06/06, 22/06/10) , zudem Konflikte am 
Welcome Center (22/04/02, 22/06/04 , vgl. Vorbericht ) und eine Hotelunterbringung 
(22/04/13). Alle vorgenannten Verfahren konnten im Berichtszeitraum abgeschlossen wer-
den. 
Die neu aufgenommenen Beschwerden bezogen sich überwiegend auf die Situation in 
einer zuvor als Notunterbringung, nun als Sammelunterkunft bezeichneten Leichtbauhalle 
mit Kojenunterbringung (22/08/15, 22/08/16, 22/08/17, 22/09/01, 22/09/10). Daneben be-
trafen zwei Beschwerden die Unterbringung in einem Hotel (22/08/14, 22/09/07) und eine 
Beschwerde behandelte Mobbing gegen einen ukrainischen Schüler (22/08/10, vgl. 3.5).

Seite 2 von 10 
 
 
 
Die beschwerten Problemlagen in Notunterbringungssituationen wurden im Vorbericht er-
läutert.  
Insoweit die Organisation der Postzustellung und die Kommunikation der Sozialbetreuung 
mit Bewohner_innen und Freiwilligen moniert worden war, wurde eine Beschwerde als 
teilweise gerechtfertigt beurteilt (22/05/03); Vorwürfe einer Bedrohung wurden als nicht 
belegt beurteilt.  
Beschwerden über Abzüge für Sachleistungen waren unbegründet (22/05/07-08); jedoch 
bestehen Zweifel hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der angewendeten Regelung des 
§ 3a Abs. 1 Nr. 2 lit. b und § des 3a Abs. 2 Nr. 2 lit. b AsylbLG , mit der eine rd. zehnpro-
zentige Leistungskürzung für erwachsene Personen in Gemeinschaftsunterkünften ein-
hergeht (Herunterstufung aufgrund Fiktion gemeinsamer Haushaltsführung).1 
 
Bzgl. der Unterbringung in Beherbergungsbetrieben wurde eine fortgeführte Beschwerde 
(22/04/13) als teilweise gerechtfertigt beurteilt. Das Amt für Wohnungswesen berücksich-
tigte bei der weiteren Unterbringung gesundheitliche Beeinträchtigungen und half der Be-
schwerde so ab. 
Die Hotelunterbringung in einem neu erschlossenen Beherbergungsbetrieb betreffend gin-
gen bei der Ombudsstelle Beschwerden über beengte Wohnverhältnisse und eine man-
gelnde Versorgung ein. Eine individuelle Abhilfe erfolgte durch einen Umzug in ein größe-
res Zimmer (22/08/14). Das Amt für Wohnungswesen gab an, dass die Versorgung zu-
nächst über Verpflegungspakete erfolgte, bevor die Möglichkeit der Selbstversorgung ge-
währleistet wurde. 
 
 
3.2 Konflikt in Sammelunterkunft 
 
Bezogen auf die Situation in einer Leichtbauhalleneinrichtung mit Kojenunterbringung 2 
gingen ab Ende August 2022 mehrere Hinweise und Beschwerden zu Problemlagen ein. 
Beklagt wurde am 29.08.2022 telefonisch (22/08/15) eine „gefährliche Situation“ aufgrund 
von Alkoholkonsum, Lärm sowie eine Belästigung von Minderjährigen ; verursacht seien 
 
1 Die Verfassungsmäßigkeit der Herabstufung erwachsener Leistungsbeziehender (AsylbLG) in 
Gemeinschaftsunterkünften wird von der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt. Das Landes-
sozialgericht Mecklenburg-Vorpommern zweifelt sie bezogen auf Grundleistungsbeziehende an 
(Beschluss v. 26.04.2021 - L 9 AY 7/21 B ER): „Es bestehen erhebliche Bedenken gegen die Ver-
fassungsmäßigkeit …“ Die gemeinschaftliche Haushaltsführung mit anderen Leistungsberechtig-
ten in der Gemeinschaftsunterkunft sei vom Leistungsträger nachzuweisen. Ein Vorlagebeschluss 
des Sozialgerichts Düsseldorf (13.04.2021 - S 17 AY 21/20) beim Bundesverfassungsgericht wirft 
die Frage auf, ob die entsprechend konstruierte Herunterstufung von Analogleistungsbeziehen-
den (2 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 AsylbLG) „mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschen-
würdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des 
Art. 20 Abs. 1 GG und dem Allgemeinen Gleichheitssatz gemäß Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist. “ 
2 Die Leichtbauhallenunterkunft war Teil der Unterbringungsreserve und wurde nach Beginn dem 
russischen Angriff zunächst für die Unterbringung von Ukraine-Flüchtlingen reaktiviert. In den 
Vorberichtszeiträumen wurde Hinweisen und Beschwerden nachgegangen bzgl. fehlender Pri-
vatsphäre, räumliche Enge, Lärm, mangelnde Berücksichtigung bes. Bedarfe schutzbedürftiger 
Personen (mit schweren körperlichen Erkrankungen, mit psychischen Störungen, Kinder, alte 
Menschen), Zugang zur medizinischen Versorgung, Sammelverpflegung sowie Heizungs-/Lüf-
tungsanlage (22/03/16, 22/04/15, 22/04/19, 22/04/23, 22/06/02, 22/06/06). Offenbar wurden ab 
Sommer 2022 auch Geflüchtete aus anderen Ländern in den Leichtbauhallen untergebracht, da-
runter Roma-Familien aus Balkan-Ländern.

Seite 3 von 10 
 
 
die Probleme durch in der Einrichtung untergebrachte „Roma“3. In weiteren Beschwerden 
(22/08/16, 22/08/17, 22/09/01, 22/09/10) wurden Ruhestörungen, Verschmutzung, sexuell 
übergriffiges Verhalten, Eigentumsdelikte und Gewalt beklagt. 
Am 29.08.2022 führten ukrainische Geflüchtete vor der Unterbringungseinrichtung  eine 
Demonstration durch. Die Ombudsstelle erfuhr vor Ort, dass die Forderung nach einer 
räumlichen Trennung nach Herkunft erhoben werde.4  
In einer am 30.08.2022 verbreiteten „kollektive(n) Anzeige/Meldung“ ukrainischer Bewoh-
ner_innen wurde „Roma -Bürger, insbesondere aus Mazedonien und Albanien“ verant-
wortlich gemacht u.a. für Eigentumsdelikte, Gewalt, Verunreinigungen durch Urin, Fäka-
lien und Müll, Provokation von Haustieren, Missachtung der Geschlechtertrennung im Sa-
nitärbereich und Ruhestörung . Beklagt wurde zudem, eine mangelnde Unterstützung 
durch die Heimleitung, deren Reaktion als ablehnend, einschüchternd und aggressiv dar-
gestellt wurde. 
Im Quartalsgespräch mit der Ombudsstelle am 30.08.2202 2 lehnte das Amt für Woh-
nungswesen eine ethnische Segregation in der Sammelunterkunft ab und teilte mit, dass 
der Wachdienst und der Reinigungsservice vor Ort verstärkt sowie die Aufstellung ab-
schließbarer Schränke geprüft werde. Die Problemdarstellung seitens der Protestierenden 
sei teils überspitzt.  
In der Folge kam es zu einem Austausch zwischen dem Amt für Wohnungswesen, dem 
Betreuungsträger DRK und weiteren freien Trägern (Rom e.V., Magnet e.V., Veedel e.V., 
Kölner Flüchtlingsrat e.V.) und zur Vereinbarung von auf Deeskalation gerichteten Maß-
nahmen. 
Gegenüber der Ombudsstelle kritisierte eine beruflich im Feld tätige Person die Identifizie-
rung und Aufnahme schutzbedürftiger Personen sowie die Gewaltschutzmaßnahmen in 
der Sammelunterkunft als unzureichend; besondere Bedarfe würden nicht ausreichend 
erkannt und/oder es werde nicht angemessen reagiert . Eine ehrenamtlich tätige Person 
kritisierte eine Problemzuschreibung gegenüber Roma_Romnja, die stark in dem unter-
schiedlichen Rechtsstatus der Gruppen begründet sei. 
Der Integrationsrat der Stadt Köln griff einen Beschluss des Hauptausschusses auf, der 
gefordert hatte, „das Mehrklassensystem unter geflüchteten Menschen“ zu beenden5, und 
verabschiedete einen Appell an den Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, 
fünf Maßnahmen zu beschließen.6  
Soweit Bewohnerinnen konkrete Beschwerden gegenüber der Ombudsstelle erhoben, 
wurden Ermittlungen eingeleitet (s. 3.3 und 3.4). In zwei Beschwerden wurden die 
 
3 Hier - und in weiteren als Zitat gekennzeichneten Zuschreibungen - wird die Wortwahl der Be-
schwerdeführenden wiedergegeben. 
4 Radio Köln meldete, die Demonstrierenden beklagten „sich über die Zustände in der Flüchtlings-
unterkunft und die ‚Mischbelegung‘ mit Menschen aus dem Balkan“ („Demo wegen Problemen in 
Flüchtlingsunterkunft“, 29.08.2022, 17:28). 
5 Vgl. Beschluss des Hauptausschusses der Stadt Köln in der Sitzung vom 11.07.2022 zu TOP 
4.4 (AN/1297/2022): „Wir fordern …, dass das Mehrklassensystem unter geflüchteten Menschen 
beendet wird.“ 
6 Dabei geht es um 1) eine Verbesserung des Betreuungsschlüssels in Notaufnahmen (Sammel-
unterkünften), die mit Geflüchteten unterschiedlicher Rechtslage belegt sind, 2) die Entlastung 
der Sozialen Arbeit in diesen Einrichtungen von hausverwaltenden Aufgaben  zur vorrangigen 
Wahrnehmung von Gewaltschutzaufgaben, 3) die Vorlage von Unterbringungs- und Handlungs-
konzepten für spezifische Gruppen, 4) die Einrichtung eine unabhängige Stelle zur Überwachung 
der Einhaltung des Gewaltschutzkonzeptes und 5) eine Gleichbehandlung aller Geflüchteten (Be-
schluss vom 20.09.2022).

Seite 4 von 10 
 
 
Probleme explizit als Konfl ikte zwischen „Ukrainern“ und „Roma“ interpretiert (22/08/15, 
22/09/01). 7 
Die Unabhängige Kommission Antiziganismus weist auf die Unterscheidung legitimer und 
illegitimer Fluchtgründe und die verbreitete diskursive Gleichsetzung illegitimer Geflüchte-
ter mit „Roma“ hin.8 Von daher sind auch Phänomene der (Selbst)Ethnisierung und anti-
ziganistische Konfliktdeutungen unter Geflüchteten im diskursiven und rechtlichen Kontext 
der Aufnahmegesellschaft zu betrachten. 
 
 
3.3 Gewalt 
 
Im dritten Quartal des  Jahres erreichten die Ombudsstelle mehrere Hinweise und Be-
schwerden in Bezug auf Gewalt unter Bewohner_innen  (22/07/02, 22/08/08, 22/08/16, 
22/08/17, 22/09/10 , 22/09/11 ), vereinzelt auch mit einer angeblichen Beteiligung des 
Wachdienstes. Soweit ethnischen Zuschreibungen dabei verstärkt eine Rolle zugewiesen 
wurde (vgl. 3.5 Diskriminierung), werden diese im Folgenden erwähnt. 
 
Eine kurdischsprachige Bewohnerin berichtete, ihre Kinder seien Opfer von gewalttätigen 
Übergriffen andere Kinder und Jugendlicher auf dem Gelände eines Wohnheims gewor-
den (22/07/02). Sie beklagte zudem ein angeblich aggressives Verhalten und körperliches 
Vorgehen von türkischsprachigen Wachdienstmitarbeitenden. E in als Zeuge benannter 
Mitbewohner bestätigte teilweise Angaben der Beschwerdeführenden. Hingegen erließ 
das Amt für Wohnungswesen gegen die Beschwerdeführende eine Abmahnung.9 
 
Die Ombudsstelle ging einem Hinweis einer Willkommensinitiative bzgl. Gewalt, Eigen-
tumsdelikten und Einschüchterung in einem weiteren Wohnheim nach (22/08/08). Eine 
Bewohnerin, den Angaben zufolge mit Flüchtlingsstatus, gab gegenüber der Ombudsstelle 
u.a. an, ihre Töchter seien körperlich angegriffen worden, und äußerte sowohl eine große 
Angst vor weiteren Angriffen als auch ein mangelndes Vertrauen in die Gleichbehandlung 
in strafrechtlichen Verfahren. Verwiesen wurde dabei auf angebliche Äußerungen der Ge-
genseite, aus Europa stammende Personen genössen Privilegien. Bedenken gegenüber 
der Erteilung einer Vollmacht sowie einer Strafantragsstellung ließen sich zunächst nicht 
entkräften. Nach Auskunft des Amtes für Wohnungswesen lagen Informationen Dritter 
 
7 In einer hier eingegangenen Äußerung wurden „Roma“ aus der Ukraine nicht der eigenen (ukrai-
nischen) Gruppe zugerechnet. 
8 Die Unabhängige Kommission Antiziganismus thematisiert, dass innerhalb der Debatten um 
Asyl die Flucht vor wirtschaftlichen Notsituationen gegenüber der Flucht vor politischer Verfolgung 
und vor Kriegshandlungen als illegitim erachtet werde, wobei ungeachtet bleibe, ob die wirtschaft-
lichen Notsituationen auf rassistische Diskriminierung und Verfolgung zurückzuführen seien. Wei-
terhin stellt die Kommission fest, dass vermeintlich illegitime Geflüchtete oft mit „Roma“ gleichge-
setzt werden (vgl. Bogdal, K.-M. u.a. [2021]: Perspektivwechsel. Nachholende Gerechtigkeit. Par-
tizipation: Bericht der Unabhängigen Kommission Antiziganismus, Berlin (online unter: 
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/UKA/Bericht_UKA_Per-
spektivwechsel_Nachholende_Gerechtigkeit_Partizipation.pdf [27.10.2022], S. 296)  
9 Darin wird der Beschwerdeführenden ein aggressives und bedrohliches Verhalten gegenüber 
Betreuungs- und Sicherheitspersonal vorgeworfen und bei (wiederholtem) Verstoß gegen die 
Hausordnung der Widerruf der Einweisungsverfügung und der Verlust der Wohnung angedroht. 
In dem Schreiben werden weder konkrete Vorfälle benannt, noch wird dargelegt, wie Feststellun-
gen getroffen wurden. Die rechtlichen Grundlagen, auf die die Abmahnung Bezug nimmt, werden 
nicht klar benannt. Bis zum Quartalsende ging bei der Ombudsstelle keine Antwort des Amtes für 
Wohnungswesen ein zu einem Auskunftsersuchen vom 23.08.2022.

Seite 5 von 10 
 
 
über kriminelle Handlungen von mehreren Angehörigen einer im Wohnheim untergebrach-
ten Familie aus einem südosteuropäischen Land vor. Auch gegen andere Bewohner_in-
nen gerichtete Bedrohungen sei en berichtet worden. Als Maßnahmen im Rahmen des 
Gewaltschutzes wurden angeführt: ständiger Kontakt der Heimleitung mit Bewohner_in-
nen, die sich bedroht fühlten, Hausversammlung, Information der zuständigen Koordina-
tion für das Wohnheim  und regelmäßiger Kontakt zum Bezirkspolizeibeamten. Mangels 
Strafantrags seien bisher keine polizeilichen Ermittlungen  wg. Diebstahl- oder Sachbe-
schädigungsdelikten anhängig. Die Heimleitung ermutige geschädigte Bewohner _innen. 
Eine Verlegung der auffälligen Familie in ein anderes Wohnheim sei beabsichtigt. Die Om-
budsstelle bewertet die Berichte über Einschüchterungen als besorgniserregend. 
 
Mehrere Hinweise und Beschwerden (22/08/16, 22/08/17, 22/09/10) thematisierten einen 
handgreiflichen Konflikt, der sich Mitte September in einer Sammelunterkunft (s. 3.2) zwi-
schen Angehörigen zweier Gruppen ereignet haben soll. Den hier vorgetragenen Darstel-
lungen nach soll es sich um eine Auseinandersetzung zwischen „Roma“ und „Ukrainern“ 
gehandelt haben. Es kam im Anschluss zu Vorstellungen in einem Krankenhaus. Eine 
Jugendliche, die den Berichteten zufolge Augenzeugin der Tätlich keiten wurde und eine 
Panikattacke erlitt, wurde mit einem Rettungswagen in eine Kinderambulanz gebracht 
(22/08/17). 
 
In einem weiteren Fall (22/09/11) beklagten kurdischsprachige Eltern, dass über mehrere 
Monate hinweg vier Kinder (im Grundschul- bis Jugendalter) Opfer von körperlichen Atta-
cken und Mobbing geworden seien . Angegeben wurde, dass diese Übergriffe  von zwei 
Mädchen ausgingen, die in der Unterbringungseinrichtung wohnten. Ein im August 2022 
eingeleitetes Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung wurde von der Staatsanwaltschaft 
eingestellt, weil die Beschuldigte zur Tatzeit strafunmündig war. Eines der Kinder sei wäh-
rend eines Nachhilfe-Angebots in der Unterbringungseinrichtung körperlich angegangen 
und seine Lernmaterialien seien in eine WC-Schüssel gestopft worden. Die Ombudsstelle 
ersuchte das Amt für Wohnungswesen um Auskunft u.a. zu Erkenntnissen bzgl. der Vor-
würfe sowie zu Aufklärungsanstrengungen, Schutzmaßnahmen, der Information anderer 
Ämter, dem Austausch zwischen den verantwortlichen Ämtern und dem Gewaltschutzkon-
zept für das Wohnheim.  
 
Im zuletzt genannten Fall (22/09/11) wurde auch Mobbing in der Schule beklagt, die zwei 
der Kinder der Familie besuchten. 
Ebenfalls Mobbing und Gewalt an bzw. im Umfeld der Schule thematisierte ein Hinweis 
bzgl. eines ukrainischen Schülers (22/08/10). Er erlebte demnach an einer Kölner Real-
schule Mobbing und wurde auf dem Heimweg tätlich angegriffen . Die Mutter wünsch te 
dem Hinweis zufolge einen Schulwechsel, während die Schule zunächst auf eine pädago-
gische Lösung drängte.10 
  
 
10 Bewertung als zurückgezogen, da nach Benennung von spezialisierten Ansprechstellen 
(Schulsozialarbeit, Schulpsychologischer Dienst, Familienberatung, Kommunales Integrations-
zentrum und Antidiskriminierungsstelle für Schüler_innen) keine weitere Rückmeldung erfolgte.

Seite 6 von 10 
 
 
3.4 Sexuell übergriffiges Verhalten 
 
Zwei Beschwerdeverfahren aus einer Sammelunterkunft (s. 3.2) thematisierten sexuali-
sierte Belästigungen bzw. sexuell übergriffiges Verhalten. 
 
Eine Bewohnerin beklagte Vergewaltigungsdrohungen, machte auf Nachfrage jedoch 
keine detaillierten Angaben. Konkret nannte sie häufige sexuelle Belästigungen durch Be-
wohner gegenüber jungen Frauen aus der Ukraine  in Form von  Hinterherpfeifen sowie 
Gesten und begleitenden sprachlichen Äußerungen. Letztere könnten nicht wiedergege-
ben werden, da sie der Sprache der belästigenden Personen nicht mächtig sei, und die 
belästigenden Personen könnten nicht identifiziert werden. Nähere Angaben zu Betroffe-
nen wurden nicht gemacht. Die Ombudsstelle versuchte bis Quartalsende erfolglos, Kon-
takt zu unmittelbar betroffenen Frauen herzustellen (22/08/16). 
 
Im zweiten Beschwerdeverfahren (22/08/17) gab die Beschwerdeführende an, dass ihre 
Tochter nachts im Sanitärbereich der Sammelunterkunft durch zwei Männer festgehalten 
worden sei. Es sei der Jugendlichen gelungen, sich zu befreien und zu flüchten. Die An-
greifer habe sie nicht identifizieren können. Heimleitung und Polizei seien informiert wor-
den. Nach Angaben der Mutter sei d ie Jugendliche seit dem Vorfall psychisch belastet. 
Die Tochter sei einige Wochen später, nach einer Schlägerei in der Unterbringungsein-
richtung (vgl. 3.2), deren Zeugin sie ge worden sei, ambulant im Krankenhaus behandelt 
worden. Ausweislich eines Ambulanzbriefes wurden psychosomatische Anzeichen und 
psychische Symptome diagnostiziert und es wurde auf die Beschwerdemöglichkeit bei der 
Ombudsstelle verwiesen. 
Nach einer Beratung mit einer insoweit erfahrenen Fachkraft wurde in der Ombudsstelle 
eine Gefährdungseinschätzung vorgenommen und anschließend der Gefährdungsmel-
dungs-Sofortdienst (GSD) des zuständigen Bezirksjugendamtes informiert, dass im Falle 
der o.g. Jugendlic hen Vorfallschilderung, psychosomatische Anzeichen und psychische 
Symptome als gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung eingeschätzt 
werden. In einer telefonischen Rückmeldung schloss die zuständige GSD -Mitarbeiterin 
eine Kindeswohlgefährdung aufgrund Vernachlässigung oder Gefährdung durch die Mut-
ter aus und sah – trotz Insistieren der Ombudsstelle – keinen Bedarf für eine weitere Klä-
rung durch den GSD, geschweige denn für Schutzmaßnahmen. Verwiesen wurde auf eine 
kinder- und jugendpsychiatrische Anbindung; außerdem scheine eine Verlegung ange-
zeigt. Eine geeignete kinder- und jugendpsychiatrische Anlaufstelle konnte der GSD der 
telefonischen Auskunft zufolge nicht benennen; in der zuständigen Klinik fehlten im ärztli-
chen Bereich die Sprachkenntnisse und mit Dolmetscherbegleitung könne dort nicht zu-
verlässig behandelt werden. Abschließend hieß es, d ie Mutter könne sich ggf. mit einer 
Sprachmittlung beim GSD melden. 
Die Ombudsstelle war in der Lage, für die Folgewoche einen Vorstellungstermin (mit Dol-
metscherin) in der kinder- und jugendpsychiatrischen Ambulanz der zuständigen Klinik zu 
organisieren. Nach Angaben der Mutter lehnte jedoch die Tochter eine ärztliche Behand-
lung ab11. 
  
 
11 Auf an die Tochter gerichtete Angebote der Ombudsstelle zur weiteren Anbindung an Mäd-
chenberatungsstellen erfolgte auch nach dem Berichtszeitraum keine Reaktion.

Seite 7 von 10 
 
 
3.5 Diskriminierung 
 
Die Ombudsstelle erhielt Hinweise auf eine mögliche Diskriminierung im Zusammenhang 
mit der Duldung der Kleintierhaltung in Unterbringungseinrichtungen (22/07/04, 22/08/11). 
Eine konkrete Beschwerde einer betroffenen Person ging jedoch nicht ein. Die geltenden 
Errichtungssatzungen der Stadt Köln für Übergangswohnheime sowie Notunterkünfte ver-
bieten die Tierhaltung (jeweils in § 5 Abs. 1 lit. f) . Seit dem Frühjahr 2022 wird jedoch in 
einigen, zunächst für Ukraine-Flüchtlinge vorgesehenen Unterbringungseinrichtungen die 
Kleintierhaltung geduldet. Die Ombudsstelle thematisierte die Problematik in der Quartals-
besprechung mit dem Amt für Wohnungswesen. Grundsätzlich sieht die Ombudsstelle die 
Gefahr einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung aufgrund der Herkunft. 
 
Bei Beschwerden über Gewalt (s.o.) wurde öfters ein Bezug zu einer Diskriminierung auf-
grund der Herkunft hergestellt (z.B. 22/07/02, 22/08/10). 
 
 
3.6 Schutzbedürftige Personen 
 
Immer wieder wies die Ombudsstelle darauf hin, dass die Herausforderung besteht, bei 
der Aufnahme von Geflüchteten verschiedenen und auch mehrfachen Schutzbedürftigkei-
ten Rechnung zu tragen.  
So verhielt es sich in vielen Beschwerdefällen mit Beteiligung Minderjähriger, ob es um 
Gewalt (22/08/08), sexualisierte Gewalt (22/08/17) oder mangelnde Rückzugsmöglichkei-
ten (22/07/09, 22/09/07) ging. 
In Familien trafen teilweise vielfältige Problemlagen aufeinander. So wiesen alleinerzie-
hende Mütter auf vielfältige Belastungen von Familienmitgliedern hin (22/04/13, 22/0817). 
Im zweiten Fall wurden neben psychischen Symptomen eines Kindes auch Behinderun-
gen zweier weiterer Kinder – eines voll-, eines minderjährig - angeführt.12 
Mehrere betroffene Frauen waren zum Zeitpunkt der Beschwerdeaufnahme schwanger 
(22/07/06, 22/08/02, 22/08/16). 
Ein körperlich schwer erkrankter Bewohner lehnte nach vorläufiger Beurteilung der Om-
budsstelle zu Recht ein Verlegungsangebot ab, da die vorgesehene Unterkunft nicht den 
attestierten Anforderungen entsprach (22/07/08).13 
Mängel bei der Identifizierung schu tzbedürftiger Personen und bei der Berücksichtigung 
ihrer besonderen Bedarfe beklagte eine beruflich im Feld tätige Person im Kontext der 
unter 3.2 geschilderten Konflikte in einer Sammelunterkunft (22/08/15). 
 
 
3.7 Weitere Punkte 
 
Gravierende technische Probleme: Im Berichtszeitraum konnte keine Abhilfe bezüglich 
des infolge eines Brandes ausgefallen en W-LAN-Zugangs in einer Notaufnahmeeinrich-
tung festgestellt werden (22/07/06). 
 
12 Der Empfehlung, übersetzte Gesundheitsdokumente vorzulegen, kam die Mutter im Berichts-
zeitraum nicht nach. 
13 Das Amt für Wohnungswesen sicherte gegenüber der Ombudsstelle zu, weiterhin nach einer 
adäquaten Lösung zu suchen.

Seite 8 von 10 
 
 
 
Eigentumsdelikte: Im dritten Quartal gingen bei der Ombudsstelle vermehrt Hinweise auf 
und Beschwerden über Diebstähle ein. Viele dieser Angaben wurden von Bewohner _in-
nen einer Sammelunterkunft getätigt (22/08/15 -17). Eigentumsdelikte innerhalb und im 
Umfeld der Unterkunft wurden auch im Rahmen der unter 3.3 beschriebenen Beschwerde 
gemeldet (22/08/08).  
 
Responsivität: Für zwei am 23.08.20222 gestellte Auskunftsersuchen (22/07/02, 22/07/10) 
wurde eine Auskunftserteilung nicht mehr im Berichtszeitraum erfasst. 
 
Zugang der Ombudspersonen zu den Unterbringungseinrichtungen: Ende Augst 2022 ver-
suchte ein Sicherheitsdienstmitarbeiter, eine Ombudsperson, die sich bereits bei der Ein-
gangskontrolle ausgewiesen hatte, auf dem Gelände weiteren Kontrollen zu unterziehen. 
Der herbeigerufene Vorgesetzte bat um Entschuldigung und verwies zur Erklärung auf 
eine angespannte Situation. In einer anderen Unterbringungseinrichtung äußerte ein Si-
cherdienstmitarbeiter Anfang September 2022 gegenüber den Ombudspersonen, sie hät-
ten seines Wissens in zwei Unterbringungseinrichtungen „Hausverbot“. Auf Nachfrage 
schränkte er ein, zumindest seien seines Wissens bei Erscheinen einer Ombudsperson 
die Vorgesetzten zu alarmieren. 
 
 
4. Empfehlungen 
 
Die Ombudsstelle empfiehlt,  
 
1. das mit der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen beauftragte Personal (wei-
ter) diskriminierungs- und rassismuskritisch zu qualifizieren, insbesondere im Hinblick 
auf Statusdifferenzen und verbreitete ethnisierte Konfliktdeutungen, 
2. in besonders konfliktträchtigen Sammelunterkünften eine Aufstockung des Personals 
der Sozialbetreuung und Sprachmittlung vorzunehmen, 
3. die Anstrengungen zu verstärken, besondere Bedarfe schutzbedürftiger Personen zu 
identifizieren und zu berücksichtigen,  
4. sicherzustellen, dass in allen Unterbringungseinrichtungen Gewaltschutzkonzepte 
(fort)entwickelt und notwendige Rückzugsmöglichkeiten/Schutzräume eingerichtet 
werden sowie eine Vernetzung in Sozialraum und Bezirk erfolgt, 
5. die Unterbringungseinrichtungen in die strukturelle Vernetzung der mit einer möglichen 
Kindeswohlgefährdung befassten Stellen im Jugendamtsbezirk einzubeziehen (§ 9 
Landeskinderschutzgesetz NRW), 
6. bei Verlegung aus Sammelunterkünften in Einrichtungen ohne Gemeinschaftsverpfle-
gung Bewohner_innen frühzeitig aufzuklären hinsichtlich der Beantragung von Sozial-
leistungen und ggf. der übergangsweisen Versorgung mit Verpflegungspaketen, 
7. im Fall einer Abmahnung eines_r Bewohner_in die rechtlichen Grundlagen der Ab-
mahnung und den konkret festgestellten Verstoß zu benennen, 
8. den infolge eines Brandes ausgefallene n W-LAN-Zugang in einer Notaufnahmeein-
richtung schnellstmöglich instand setzen zu lassen, 
9. dafür Sorge zu tragen, dass alle Mitarbeitenden der beauftragten Sicherheitsdienst-
leistungsunternehmen über die Berechtigung der Ombudspersonen, jederzeit frei und 
ungehindert die Unterbringungseinrichtungen zu betreten, unterrichtet sind.

Ombudsstelle  
für Flüchtlinge in Köln 
 
Neue Maastrichter Str. 12-14 
(Hinterhof), 50672 Köln 
 
Tel. 0221/1686520-7/-8 
Fax 0221/1686520-9 
https://ombudsstelle.koeln 
 
 
5. Statistik 
 
Ombudsstelle: Vorläufige Fallstatistik für das 3. Quartal 2022 (Stand: 06.10.2022)i 
Angaben vorbehaltlich Datenbereinigung (Jahresabschluss 2022) gesamt fortgeführt neu in 3 / 2022 
absolut % absolut % absolut % 
Fallzahlen 43 0 1 0 42 0 
namentlich / anonym namentlich 31 72 1 100 30 71 
anonym 12 28 0 0 12 29 
Hinweisgebende (Mehrfachnennung 
möglich) 
Flüchtlinge 11 26 0 0 11 26 
Freiwillige 6 14 0 0 6 14 
Professionelle 10 23 0 0 10 24 
andere 3 7 0 0 3 7 
Vorermittlung ja 21 49 0 0 21 50 
nein 22 51 1 100 21 50 
Aufgabenbereich ja 33 77 1 100 32 76 
nein 10 23 0 0 10 24 
vor Ort ja 8 19 0 0 8 19 
nein 35 81 1 100 28 67 
Befragung ja 29 67 1 100 28 67 
nein 14 33 0 0 14 33 
Auskunftsersuchen (Mehrfachnennung 
möglich) 
AfW 15 35 2 200 13 31 
GA 0 0 0 0 0 0 
and. Ämter 0 0 0 0 0 0 
and. Akteure 3 7 0 0 3 7 
weitere Maßnahmen (Mehrfachnen-
nung möglich) 
Abgabe/Verweis 13 30 0 0 13 31 
Vermittlung 6 14 0 0 6 14 
Bearbeitungstand offen 21 49 0 0 21 50 
geschlossen 22 51 1 100 21 50 
Kategorisierung (Mehrfachnennung 
möglich) 
Gewalt 9 21 0 0 9 21 
MW-Verstoß 2 5 1 100 21 50 
Diskriminierung 7 16 0 0 7 17 
sex. Übergriff 3 7 0 0 3 7 
andere 40 93 1 100 39 93 
Unterbringung (Mehrfachnennung mög-
lich) 
WH 21 49 1 100 20 48 
gewerbl. Unterkunft 2 5 0 0 2 5 
privat 0 0 0 0 0 0 
Notunterkunft 9 21 0 0 9 21 
Schutzbedürftigkeit mit schutzbed. Pers. 2 5 0 0 2 5 
ohne schutzbed. Pers. 33 77 0 0 33 79

Seite 10 von 10 
 
 
Angaben vorbehaltlich Datenbereinigung (Jahresabschluss 2022) gesamt fortgeführt neu in 1 / 2022 
absolut % absolut % absolut % 
Rechtfertigung der Beschwerde voll 0 0 0 0 0 0 
nein 0 0 0 0 0 0 
teilweise 4 9 1 100 3 7 
ungeklärt 0 0 0 0 0 0 
Indiv. Abhilfe voll 3 7 0 0 3 7 
nein 1 2 1 100 0 0 
teilweise 0 0 0 0 0 0 
ungeklärt 0 0 0 0 0 0 
Grds. Abhilfe voll 0 0 0 0 0 0 
nein 4 9 1 100 3 7 
teilweise 0 0 0 0 0 0 
ungeklärt 0 0 0 0 0 0 
Bewertung nicht möglich/entfällt 10 23 0 0 10 24 
zurückgezogen 8 19 0 0 8 19 
 
 
i Auffälligkeiten in der Quartalsstatistik weisen auf Datenbankfehler hin, die mit der Jahresstatistik 
bereinigt werden.

Mitteilung Ausschuss

5038 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/56 
 
Vorlagen-Nummer 18.01.2023 
 4043/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 19.01.2023 
Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 03.02.2023 
Integrationsrat 28.02.2023 
 
3. Quartalsbericht 2022 der Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 
Die Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln ist eine gemäß der Ratsbeschlüsse vom 10.05.2016 
und 28.06.2016 eingerichtete unabhängige Anlaufstelle für Hinweise und Beschwerden zur 
Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten innerhalb der Stadt Köln. Das beschlossene 
Feinkonzept sieht regelmäßige Tätigkeitsberichte der Ombudsstelle an die Verwaltung und 
Politik vor. Beigefügt ist der dritte Quartalsbericht 2022 zum Stand 30.09.2022. 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
Die Verwaltung dankt der Ombudsstelle für die im Bericht aufgezeigten Empfehlungen und 
nimmt zu diesen nachfolgend Stellung. 
 
Qualifizierung des Personals 
Für das Jahr 2023 sind verschiedene Schulungen und Workshops für das Fachpersonal des 
Sozialen Dienstes und der sozialen Träger geplant.  
 
Aufstockung des Personals der Sozialbetreuung und Sprachmittlung an konfliktträchtigen 
Standorten 
Bei auftretenden Konflikten gehört es zu den fachlichen Aufgaben des Sozialen Dienstes im 
Amt für Wohnungswesen eine Verstärkung / Aufstockung sowohl im Bereich der Fachkräfte 
der sozialen Arbeit als auch des Sicherheitsunternehmens zu prüfen und ggf. zu veranlassen.  
 
Identifizierung besonderer Bedarfe schutzbedürftiger Personen  
Die Mitarbeitenden des Sozialen Dienstes sind in enger Zusammenarbeit mit dem Team 
Flüchtlingsmedizin des Gesundheitsamtes damit befasst, zeitnah im Rahmen der ersten Un-
terbringung besonders schutzbedürftige Personen zu identifizieren und deren Bedarfe im 
Rahmen der weiteren Unterbringung zu berücksichtigen. Dies kann nur im Rahmen der der-
zeit angespannten personellen Kapazitäten und bestehender Unterbringungsressourcen er-
folgen. Bei Erkennen und/oder Bekanntwerden besonderer Bedarfe von Schutzbedürftigen 
wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten die Verlegung in eine geeignete 
Unterkunft veranlasst.  
 
Gewaltschutzkonzepte und Rückzugsmöglichkeiten/Schutzräume  
Das Gewaltschutzkonzept der Stadt Köln gilt für alle Standorte. Die Gewaltschutzkoordinatorin 
des Sozialen Dienstes ist im steten Austausch mit den Einrichtungsleitungen, um Bedarfe vor 
Ort zu analysieren und das Gewaltschutzkonzept zu adaptieren. Eine ins Leben gerufene Ar-

2 
 
beitsgruppe aus Fachkräften der sozialen Arbeit der verschiedenen Standorte entwickelt 
Ideen für die Optimierung der Abläufe im Falle der Intervention. An einigen Standorten entste-
hen weitere Projekte zur Prävention von Gewalt. 
 
Vernetzung mit Jugendamtsbezirk  
Bei dem begründeten Verdacht einer Kindeswohlgefährdung werden von den Mitarbeitenden 
des Sozialen Dienstes grundsätzlich die zuständigen Dienststellen des Amtes für Kinder, Ju-
gend und Familie mittels einer Meldung nach § 8 a SGB VIII sofort einbezogen. Die Gewalt-
schutzkoordinatorin hat den Schutz von Kindern besonders im Blick. 
 
Unterstützung bei Beantragung von Sozialleistungen und Versorgung mit Verpflegungspake-
ten 
Eine Aufklärung hinsichtlich des Erfordernisses der künftigen Eigenversorgung mit Nah-
rungsmitteln und der Beratung zur Beantragung von Sozialleistungen gehört zum Standard 
des Sozialen Dienstes bei Verlegung von Geflüchteten in Standorte mit Eigenverpflegung. Der 
im Bericht beschriebene Fall ist ein Einzelfall, der der hohen Arbeitsbelastung des Sozialen 
Dienstes geschuldet war. 
 
Konkretisierung von Abmahnungen  
In einer Abmahnung wird das die Abmahnung begründende pflichtwidrige Verhalten bereits 
benannt. Rechtliche Grundlage für eine schriftliche Abmahnung ist stets das mit der Einwei-
sung in eine städtische Unterkunft begründete öffentlich-rechtliche Benutzungsverhältnis für 
die zugewiesene Unterkunftseinheit (§ 2 Abs. 2 der Satzung der Stadt Köln über die Errich-
tung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen für Aussiedler und ausländische geflüchte-
te Personen vom 16. Januar 2018).  
 
Instandsetzung W-LAN-Zugang   
Der Objektservice des Amtes für Wohnungswesen beauftragt bei Bekanntwerden einer Beein-
trächtigung des W-LANs das zuständige Dienstleistungsunternehmen mit der Behebung der 
Störung. Wie schnell die Beeinträchtigung behoben wird, hängt von der Art des Schadens und 
der Verfügbarkeit von Material und Mitarbeitenden bei dem Dienstleistungsunternehmen ab.  
 
Zugang der Ombudspersonen zu den Unterbringungseinrichtungen 
Alle mit der Bewachung von städtischen Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete beauf-
tragten Sicherheitsunternehmen sind darüber informiert, dass den Ombudspersonen Zugang 
zu gewähren ist. Sollte es zu einem Missverständnis über die Befugnisse der Ombudsperso-
nen gekommen sein, ist dies zu bedauern. Bei Fragen kann die Ombudsstelle sich an den 
Sozialen Dienst oder die Heimleitung wenden oder das bekannte E-Mail-Postfach nutzen.  
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (3)

03.02.2023 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen
TOP 6 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung
28.02.2023 Integrationsrat
TOP 5.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.03.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 9.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4043/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
18.01.2023
Erstellt
24.11.2022 12:23