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1671/2021

Neubestellung der nicht dem Rat angehörenden Mitglieder des Umlegungsausschusses der Stadt Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 25.05.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.06.2021, TOP 17.2

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

5210 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/234/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1671/2021 
Freigabedatum 
 25.05.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Neubestellung der nicht dem Rat angehörenden Mitglieder des Umlegungsausschusses der 
Stadt Köln 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat bestellt, gemäß §§ 4 und 5 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 
07.07.1987 in der derzeit gültigen Fassung, rückwirkend für die am 01.04.2021 beginnende und bis 
zum 31.03.2026 dauernde 16. Amtsperiode des Umlegungsausschusses der Stadt Köln nachstehend 
aufgeführte, nicht dem Rat angehörende Mitglieder: 
 
1. a) Herrn Franz Muschkiet zum Vorsitzenden des Umlegungsausschusses der Stadt Köln 
b) Frau Michaele Drescher zur stellvertretenden Vorsitzenden des Umlegungsaus- 
    schusses der Stadt Köln 
 
2. a) Herrn Heinrich Roggendorf als Sachverständigen für die Ermittlung von Grundstücks- 
    werten des Umlegungsausschusses der Stadt Köln 
b) Herrn Timm Dolenga als dessen Stellvertreter 
 
3. a) Herrn Thomas Merten als zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst  
    befähigtes Mitglied 
b) Herrn Björn Semler als dessen Stellvertreter. 
 
 
 
Liegenschaftsausschuss 07.06.2021 
Rat 24.06.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Die 15. Amtsperiode der fünfjährigen Amtszeit der nicht dem Rat angehörenden Mitglieder des Umle-
gungsausschusses der Stadt Köln endete am 31.03.2021. 
Der Umlegungsausschuss ist für Beschlussfassungen nach den Vorschriften über die Umlegung ge-
mäß §§ 45 ff des Baugesetzbuchs zuständig.  
 
Die Umlegung beinhaltet Maßnahmen der Bodenordnung, deren Notwendigkeit sich daraus ergibt, 
dass die Strukturen und Festsetzungen eines Bebauungsplanes nicht mit den tatsächlichen Eigen-
tumsverhältnissen im Plangebiet übereinstimmen. Der Zuschnitt der Grundstücke und die an dem 
Grundstück bestehenden Rechtsverhältnisse werden nach Erörterung mit den Beteiligten und dem 
Abschluss des Umlegungsverfahrens so gestaltet, dass die Grundstücke entsprechend des Bebau-
ungsplanes genutzt werden können. Veränderungen an den Grundstücken werden wertmäßig aus-
geglichen, so dass die Eigentümer*innen entweder den Mehrwert an dem Grundstück zu erstatten 
haben oder für den Minderwert entschädigt werden. Möglich ist auch der Tausch von Grundstücken. 
In bestimmten Fällen kann eine Umlegung im unbeplanten Innenbereich erfolgen. Daneben werden 
Umlegungsbeschlüsse vielfach zur Arrondierung von Grundstücken gefasst oder bei Grundstückssi-
tuationen, in denen die tatsächliche Nutzung nicht mit den Eigentumsverhältnissen gemäß Grund-
buch und Liegenschaftskataster übereinstimmen und bereinigt werden müssen. Den Beteiligten steht 
ein Klagerecht gegen Umlegungsbeschlüsse zu. Generell werden einvernehmliche Regelungen mit 
den Grundstückseigentümer*innen angestrebt. 
 
Der Umlegungsausschuss hat fünf Mitglieder einschließlich der/des Vorsitzenden und für jedes Mit-
glied ist eine Vertretung zu bestellen. Zwei Mitglieder des Umlegungsausschusses gehören dem Rat 
der Stadt Köln an. Diese Mitglieder wurde in der Ratssitzung am 10.12.2020 (vgl. TOP 2.6.17) ge-
wählt. Der zu wählende Vorsitzende und seine Vertreterin haben die Befähigung zum Richteramt und 
sind keine Ratsmitglieder.  
 
Eines der beiden anderen, ebenfalls nicht dem Rat angehörenden, Mitglieder muss die Befähigung 
für die Ämtergruppe der Laufbahngruppe 2 ab dem zweiten Einstiegsamt des vermessungstechni-
schen Verwaltungsdienstes besitzen oder als öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder öffent-
lich bestellter Vermessungsingenieur in Nordrhein-Westfalen zugelassen sein. Das weitere Mitglied 
muss Sachverständige*r für die Ermittlung von Grundstückswerten sein. Gleiches gilt jeweils für die 
Stellvertretenden. 
Bis auf die stellvertretenden Mitglieder Herren Jürgen Späker und Peter Dübbert haben die bisherigen 
Mitglieder*innen einschließlich des Ausschussvorsitzenden und seiner Vertreterin ihr Interesse be-
kundet, für die Dauer der 16. Wahlperiode vom 01.04.2021 bis zum 31.03.2026 weiterhin im Umle-
gungsausschuss zu bleiben. Daher sollen die Wiederwahl dieser bisherigen Mitglieder sowie eine 
Neuwahl für die beiden Stellvertretungen erfolgen. 
Sämtliche zur Besetzung des Ausschusses vorgeschlagenen Mitglieder sowie die jeweils Stellvertre-
tenden verfügen über die erforderlichen Qualifikationen. 
Herr Timm Dolenga ist derzeit Leiter des Fachbereiches Kataster und Vermessung bei der Stadt Le-

3 
verkusen und hat langjährige Erfahrungen als Mitglied in verschiedenen kommunalen Umlegungs-
ausschüssen. Er ist an der Übernahme der Stellvertretung als Sachverständiger für die Ermittlung von 
Grundstückswerten interessiert.  
 
Herr Björn Semler ist im Jahr 2007 als öffentlich bestellter Vermessungsingenieur in das Vermes-
sungsbüro Kühnhausen und Dübbert eingetreten und seitdem dort tätig. Er hat sich um die Nachfolge 
von Herrn Dübbert beworben und sein Interesse an der Übernahme der stellvertretenden Mitglied-
schaft bekundet.

Beratungsverlauf (2)

07.06.2021 Liegenschaftsausschuss
TOP 2.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
24.06.2021 Rat
TOP 17.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1671/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
25.05.2021
Erstellt
03.05.2021 13:57