AN/0382/2017
Umwidmung von Liegenschaften entlang der Longericher Straße im Bilderstöckchen
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Antrag nach § 3 (SPD BV5)
2270 Zeichen
Herrn Bezirksbürgermeister
Bernd Schößler
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 07.03.2017
AN/0382/2017
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 23.03.2017
Umwidmung von Liegenschaften entlang der Longericher Straße im Bilderstöckchen
- Antrag der SPD -
Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen:
1. Wir bitten den Stadtentwicklungsausschuss und den Rat der Stadt Köln zu prüfen, welche
Liegenschaften entlang der Longericher Straße im Bilderstöckchen, nördlich und südlich des
Penny Marktes bis Höhe ZEG im Süden und ICX Hallen im Norden, die momentan als GE
gewidmet sind, als Grünfläche gewidmet werden können.
2. Wir bitten außerdem darum, die in Betracht kommenden Flächen zeitnah als Grünflächen
zu widmen.
Begründung:
Die Kölner Politik wurde von der DB AG bezüglich der Flächen des Güter- und
Verschiebebahnhofs Köln Nippes vor vollendete Tatsachen gestellt, denn auf für den Bahnbetrieb
vorgesehenen Flächen war von der DB Imm AG Gewerbe angesiedelt worden, anstatt die nicht
mehr benötigten Liegenschaften ordnungsgemäß beim EBA zu entwidmen und sie die Fach- und
Planungshoheit der Stadt Köln zu überstellen. Mit diesem Antrag soll erreicht werden, dass die
Kommune endlich Bedingungen schaffen kann, die sie in diesem Bereich für sinnvoller und
dringender notwendig hält.
- 2 -
Durch die neue Widmung wird zukünftig an die DB Imm AG, wie an Interessenten von ungenutzten
Bahnbetriebsanlagen, die Botschaft gesendet, dass die Kommune zukünftig derartige
selbstherrliche Planungen und Eigenmächtigkeiten der DB Imm AG nicht länger tolerieren wird.
Die DB Imm AG ist sich der Unrechtmäßigkeit ihres bisherigen Handelns durchaus bewusst, denn
sie weist die Erwerber und Pächter von Liegenschaften darauf hin, dass die kommunale
Verwaltung und Politik andere Planungen mit diesen Liegenschaften haben und es nicht unbedingt
zu einer vom Erwerber/Pächter erwünschten Widmung kommen kann.
gez. Baumann gez. Steinbach
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0382/2017
- Typ
- Antrag nach § 3 BV5 (SPD)
- Datum
- 08.03.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27