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Umwidmung von Liegenschaften entlang der Longericher Straße im Bilderstöckchen

Antrag nach § 3 BV5 (SPD) AN/0382/2017 vom 08.03.2017

Stand: Am 29.06.2017 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) geändert beschlossen.

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  • Antrag nach § 3 (SPD BV5)

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    Herrn Bezirksbürgermeister Bernd Schößler Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 07.03.2017 AN/0382/2017 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) 23.03.2017 Umwidmung von Liegenschaften entlang der Longericher Straße im Bilderstöckchen - Antrag der SPD - Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: 1. Wir bitten den Stadtentwicklungsausschuss und den Rat der Stadt Köln zu prüfen, welche Liegenschaften entlang der Longericher Straße im Bilderstöckchen, nördlich und südlich des Penny Marktes bis Höhe ZEG im Süden und ICX Hallen im Norden, die momentan als GE gewidmet sind, als Grünfläche gewidmet werden können. 2. Wir bitten außerdem darum, die in Betracht kommenden Flächen zeitnah als Grünflächen zu widmen. Begründung: Die Kölner Politik wurde von der DB AG bezüglich der Flächen des Güter- und Verschiebebahnhofs Köln Nippes vor vollendete Tatsachen gestellt, denn auf für den Bahnbetrieb vorgesehenen Flächen war von der DB Imm AG Gewerbe angesiedelt worden, anstatt die nicht mehr benötigten Liegenschaften ordnungsgemäß beim EBA zu entwidmen und sie die Fach- und Planungshoheit der Stadt Köln zu überstellen. Mit diesem Antrag soll erreicht werden, dass die Kommune endlich Bedingungen schaffen kann, die sie in diesem Bereich für sinnvoller und dringender notwendig hält. - 2 - Durch die neue Widmung wird zukünftig an die DB Imm AG, wie an Interessenten von ungenutzten Bahnbetriebsanlagen, die Botschaft gesendet, dass die Kommune zukünftig derartige selbstherrliche Planungen und Eigenmächtigkeiten der DB Imm AG nicht länger tolerieren wird. Die DB Imm AG ist sich der Unrechtmäßigkeit ihres bisherigen Handelns durchaus bewusst, denn sie weist die Erwerber und Pächter von Liegenschaften darauf hin, dass die kommunale Verwaltung und Politik andere Planungen mit diesen Liegenschaften haben und es nicht unbedingt zu einer vom Erwerber/Pächter erwünschten Widmung kommen kann. gez. Baumann gez. Steinbach

Beratungsverlauf

  1. 29.06.2017

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 8.2.1, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

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