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AN/0382/2017

Umwidmung von Liegenschaften entlang der Longericher Straße im Bilderstöckchen

Antrag nach § 3 BV5 (SPD) 08.03.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 23.03.2017, TOP 8.2.1

Antrag nach § 3 (SPD BV5)

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Antrag nach § 3 (SPD BV5)

2270 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister 
Bernd Schößler 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 07.03.2017 
AN/0382/2017 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 23.03.2017 
 
Umwidmung von Liegenschaften entlang der Longericher Straße im Bilderstöckchen 
- Antrag der SPD - 
Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen:                      
1. Wir bitten den Stadtentwicklungsausschuss und den Rat der Stadt Köln zu prüfen, welche  
    Liegenschaften entlang der Longericher Straße im Bilderstöckchen, nördlich und südlich des  
    Penny Marktes bis Höhe ZEG im Süden und ICX Hallen im Norden, die momentan als GE  
    gewidmet sind, als Grünfläche gewidmet werden können. 
                        
2. Wir bitten außerdem darum, die in Betracht kommenden Flächen zeitnah als Grünflächen  
    zu widmen. 
        
 
Begründung: 
Die Kölner Politik wurde von der DB AG bezüglich der Flächen des Güter- und 
Verschiebebahnhofs Köln Nippes vor vollendete Tatsachen gestellt, denn auf für den Bahnbetrieb 
vorgesehenen Flächen war von der DB Imm AG Gewerbe angesiedelt worden, anstatt die nicht 
mehr benötigten Liegenschaften ordnungsgemäß beim EBA zu entwidmen und sie die Fach- und 
Planungshoheit der Stadt Köln zu überstellen. Mit diesem Antrag soll erreicht werden, dass die 
Kommune endlich Bedingungen schaffen kann, die sie in diesem Bereich für sinnvoller und 
dringender notwendig hält.

- 2 - 
 
 
Durch die neue Widmung wird zukünftig an die DB Imm AG, wie an Interessenten von ungenutzten 
Bahnbetriebsanlagen, die Botschaft gesendet, dass die Kommune zukünftig derartige 
selbstherrliche Planungen und Eigenmächtigkeiten der DB Imm AG nicht länger tolerieren wird.  
Die DB Imm AG  ist sich der Unrechtmäßigkeit ihres bisherigen Handelns durchaus bewusst, denn 
sie weist die Erwerber und Pächter von Liegenschaften darauf  hin, dass die kommunale 
Verwaltung und Politik andere Planungen mit diesen Liegenschaften haben und es nicht unbedingt 
zu einer vom Erwerber/Pächter erwünschten Widmung kommen kann. 
 
 
                           
 
 gez. Baumann                                                                                            gez. Steinbach

Beratungsverlauf (1)

23.03.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0382/2017
Typ
Antrag nach § 3 BV5 (SPD)
Datum
08.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27