AN/0242/2026
Änderung der Satzung zur Vergabe der Förderstipendien der Stadt Köln
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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Rat)
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CDU-Fraktion SPD-Fraktion Fraktion DIE LINKE Volt-Fraktion FDP/KSG-Fraktion An den Oberbürgermeister Herrn Torsten Burmester Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 05.02.2026 AN/0242/2026 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 05.02.2026 Änderung der Satzung zur Vergabe der Förderstipendien der Stadt Köln Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die antragsstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesord- nung der Ratssitzung am 05. Februar 2026 zu setzen: Beschluss: Die Satzung zur Vergabe der Förderstipendien der Stadt ´Köln wird wie folgt geändert: 1. § 4 Abs. 3 Satz 1 wird „Ratsmitglieder“ ersetzt durch: „Die Vertreterinnen / Vertreter der im Ausschuss Kunst und Kultur des Rates der Stadt Köln stimmberechtigten Fraktionen“ 2. § 4 Abs. 4 Satz 1 wird wie folgt, ersetzt: „Die Vertreterinnen / Vertreter können sich durch Ratsmitglieder, die nicht Mitglieder der Jury sind, vertreten lassen.“ Begründung: Die antragstellenden Fraktionen hatten schon bei der Konstituierung des Rates der Ratsperi- ode 2020-2025 die Verwaltung beauftragt (AN1479/2020) „Die Zusammensetzung von Preis- und Wettbewerbsgerichten, Workshops, Jurys z.B. zur Verleihung von Preisen der Stadt Köln oder Vergabe von Stipendien, Foren, Beiräten, Konferenzen wie die Gesundheitskonfe- renz oder Kommissionen, in deren Satzung eine Beteiligung einer Anzahl von Rats- oder Ausschussmitgliedern bzw. eine Benennung durch Fraktionen vorgesehen ist“, zu vereinheit- lichen und wo nötig zu ändern. Danach sollen die Ratsfraktionen, die mit Stimmrecht im jeweiligen zuständigen Ausschuss vertreten sind, „jeweils eine Vertreterin / einen Vertreter in die genannten Gremien entsen- den“. - 2 - Die Kulturverwaltung hat die Satzung zur Vergabe der Förderstipendien der Stadt Köln je- doch nach der neuen Regelung nur in § 4 Abs. 1 angepasst, jedoch die erforderliche Anpas- sung in den nachfolgenden Absätzen übersehen. Bedauerlicherweise sah sich die Kulturverwaltung außerstande, ihr Missgeschick zu korrigie- ren. Der vorliegende Dringlichkeitsantrag soll nun die fehlende Anpassung im Sinne des be- schlossenen Verwaltungsauftrages von 2020 nachholen. Begründung der Dringlichkeit: Da die Ratsfraktionen nach der Konstituierung des Rates auch in diese Gremien Mitglieder neu entsenden, ergibt sich akuter Handlungsbedarf und somit auch die Dringlichkeit. Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz CDU- Fraktionsgeschäftsführer gez. Pascal Pütz SPD- Fraktionsgeschäftsführer gez. Hans-Günter Bell DIE LINKE- Fraktionsgeschäftsführer gez. Lucas Sickmöller Volt- Fraktionsgeschäftsführer gez. Ulrich Breite FDP/KSG- Fraktionsgeschäftsführer
AN 1479 2020_Gem. DA_Änderung der Satzungen über die Vergabe von Preisen der Stadt Köln von Stipendien und anderen Jurys
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Köln CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Linke-Fraktion im Rat der Stadt Köln FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: AN/1479/2020 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 10.12.2020 Änderung der Satzungen über die Vergabe von Preisen der Stadt Köln, von Stipendien und anderen Jurys Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Ra- tes am 10. Dezember 2020 zu setzen. Beschluss: Die Zusammensetzung von Preis- und Wettbewerbsgerichten, Workshops, Jurys z.B. zur Verleihung von Preisen der Stadt Köln oder Vergabe von Stipendien, Foren, Beiräten, Konfe- renzen wie die Gesundheitskonferenz oder Kommissionen, in deren Satzung eine Beteili- gung einer Anzahl von Rats- oder Ausschussmitgliedern bzw. eine Benennung durch Frakti- onen vorgesehen ist, wird vereinheitlicht und wo nötig geändert. Danach sollen die Ratsfraktionen, die mit Stimmrecht im jeweiligen zuständigen Ausschuss vertreten sind, jeweils eine Vertreterin / einen Vertreter in die genannten Gremien entsenden. Beschluss: Schon in der letzten Ratsperiode ist die Praxis in vielen der im Beschluss genannten Gremi- en dahin geändert worden, dass die im zuständigen Ausschuss stimmberechtigten Fraktio- nen jeweils eine Vertreterin / einen Vertreter entsenden. Noch sind aber nicht alle Satzungen auf diese Anwendung umgestellt. Der Antrag dient dazu, diese Praxis nun zu vereinheitli- chen. Begründung der Dringlichkeit: Da wir bei der Konstituierung des Rates auch viele dieser Gremien mit Mitgliedern neu ent- - 2 - senden, ergibt sich daraus Handlungsbedarf und somit auch eine Dringlichkeit. Mit freundlichen Grüßen Gez. Lino Hammer Niklas Kienitz GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer Mike Homann Michael Weisenstein SPD-Fraktionsgeschäftsführer LINKE-Fraktionsgeschäftsführer Ulrich Breite Jennifer Glashagen FDP-Fraktionsgeschäftsführer Volt-Fraktionsvorsitzende
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0242/2026
- Typ
- Gem. Dringlichkeitsantrag (Rat)
- Datum
- 05.02.2026
- Erstellt
- 05.02.2026 11:11