Widmung eines Teilstücks der Tillystraße in Köln-Holweide
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 3587/2022 vom 02.11.2022
Stand: Am 28.11.2022 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) ungeändert beschlossen.
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Widmungsplan
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/62/620/2 62.30.02.9.23478.2022 Vorlagen-Nummer 3587/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Widmung eines Teilstücks der Tillystraße in Köln-Holweide Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung 9 beschließt, die Stichstraße entlang der Grundstücke Tillystr. 8 - 12 (Gemarkung Wichheim-Schweinheim, Flur 9, Flurstück 1862) in Köln -Holweide als Gemeindestraße ohne Benut- zungsbeschränkung gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG) zu widmen. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 28.11.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die zu widmende Stichstraße entlang der Tillystr. 8 – 12 wurde mit Ratsbeschluss vom 22.05.1980 als Gemeindestraße mit der Benutzungsbeschränkung auf den Fußverkehr (Fußweg) gewidmet. Da der Ausbau der Straßenlandfläche und die tatsächliche Nutzung vor Ort nicht der Nutzung als Fußweg ent- sprechen, wird durch die Widmung der Fläche als Gemeindestraße ohne Benutzungsbeschränkung der Rechtscharakter der Fläche der tatsächlichen Nutzung angepasst. Anlage Widmungsplan
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