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Verwendung von Stellplatzablösemitteln zur Förderung des Radverkehrs

Beschlussvorlage Ausschuss 3784/2022 vom 16.02.2023

Stand: Am 07.03.2023 im Verkehrsausschuss ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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    Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Informationen für Nutzer*innen und Bürger*innen erfolgen über eine Pressemeldung und Flyer zur Nutzung und Betrieb des Bike Towers. Der Beschluss zur Errichtung des Bike Towers liegt bereits vor. Die Vorlage beinhaltet lediglich die Frage der Mittelverwendung aus Stellplatzablösemitteln. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle III/68/681/2 681/2 Vorlagen-Nummer 3784/2022 Freigabedatum 16.02.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Verwendung von Stellplatzablösemitteln zur Förderung des Radverkehrs hier: Mehrkosten für einen Bike Tower an der Haltestelle Weiden-West Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Verkehrsausschuss beschließt, dass für den auf die Stadt Köln entfallenden Eigenanteil an den Herstellungskosten der Errichtung einer vollautomatischen Fahrradschließanlage mit 120 Fahrradabstellplätzen („Bike Tower“) an der Haltestelle in Köln Weiden-West ein Betrag in Höhe von 1.250.000 € aus Stellplatzablösemitteln zur Verfügung gestellt wird. Verkehrsausschuss 07.03.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 58.000 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten 58.000 € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Finanzausschuss hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung in seiner Sitzung am 07.12.2020 (Vorlagen-Nr. 2679/2020/1) die Freigabe von investiven Mitteln für den Bau eines Bike-Towers an der ÖPNV-Verknüpfungshaltestelle Weiden-West in Höhe von 100.000 € brut- to beschlossen. Dabei wurden Gesamtkosten für den Bau des Bike Towers in Weiden-West von 535.500 brutto festgestellt. Nach der Submission und aufgrund zusätzlich entstehender Tiefbauarbeiten ergeben sich Mehrkosten von rund 924.500 €. Damit betragen die Gesamtkosten rund 1.460.000 € brutto. Die Mehrkosten werden dem Rat der Stadt Köln im Rahmen einer haushaltsrechtlichen Unter- richtung des Rates mitgeteilt. Nach dem Bewilligungsbescheid des Fördermittelgebers (Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und der Nationalen Klimaschutzinitiative) wurden die zuwendungsfähigen Kosten je Bike Tower auf 300.000 € gedeckelt. Bei einem Fördersatz von 70 % beträgt die Zuwendung 210.000 €. Somit verbleibt ein Eigenanteil der Stadt Köln in Hö- he von 1.250.000 € an den Herstellungskosten. Nach § 48 Abs. 2 Landesbauordnung (BauO NRW) sind Stellplatzablösemittel u. a. für den Bau und die Einrichtung von innerörtlichen Radverkehrsanlagen sowie die Schaffung von öf- fentlichen Fahrradabstellplätzen zu verwenden. Demzufolge können für den Bau des Bike 3 Towers Stellplatzablösemittel verwendet werden. Somit können 100 % des Eigenanteils von 1.250.000 € aus Stellplatzablösemitteln finanziert werden. Die bereitgestellten Stellplatzablösemittel werden als Sonderposten passiviert und über die Nutzungsdauer des Bike Towers ertragswirksam aufgelöst. In Verbindung mit den bereitge- stellten Fördermitteln des Bundes kann ein Sonderposten in Höhe von 100 % der Anschaf- fungs- und Herstellungskosten des Bike Towers gebildet werden. Im Ergebnis können dadurch die zu buchenden Abschreibungen vollständig durch Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens kompensiert werden. Damit liegt ab 2023 über die gesamte Nutzungsdauer keine Belastung des Ergebnishaushaltes vor, da sich die entsprechenden Aufwendungen und Erträge neutralisieren. Anlagen 1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Lageplan
  • Anlage 2_Lageplan

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    Anlage 2 Lageplan: Anlage 2 Detailpläne / Schnitte Anlage 2

Beratungsverlauf

  1. 07.03.2023

    Verkehrsausschuss

    TOP 3.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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