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3784/2022

Verwendung von Stellplatzablösemitteln zur Förderung des Radverkehrs

Beschlussvorlage Ausschuss 16.02.2023

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 07.03.2023, TOP 3.2

Anlage 2_Lageplan

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Anlage 2_Lageplan

63 Zeichen

Anlage 2 
Lageplan:

Anlage 2 
Detailpläne / Schnitte

Anlage 2

Beschlussvorlage Ausschuss

3855 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/2 
681/2 
Vorlagen-Nummer 
 3784/2022 
Freigabedatum 16.02.2023 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Verwendung von Stellplatzablösemitteln zur Förderung des Radverkehrs  
hier: Mehrkosten für einen Bike Tower an der Haltestelle Weiden-West  
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss beschließt, dass für den auf die Stadt Köln entfallenden Eigenanteil 
an den Herstellungskosten der Errichtung einer vollautomatischen Fahrradschließanlage mit 
120 Fahrradabstellplätzen („Bike Tower“) an der Haltestelle in Köln Weiden-West ein Betrag in 
Höhe von 1.250.000 € aus Stellplatzablösemitteln zur Verfügung gestellt wird. 
 
Verkehrsausschuss 07.03.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen      58.000 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten       58.000 € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Finanzausschuss hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung in seiner Sitzung am 
07.12.2020 (Vorlagen-Nr. 2679/2020/1) die Freigabe von investiven Mitteln für den Bau eines 
Bike-Towers an der ÖPNV-Verknüpfungshaltestelle Weiden-West in Höhe von 100.000 € brut-
to beschlossen. Dabei wurden Gesamtkosten für den Bau des Bike Towers in Weiden-West 
von 535.500 brutto festgestellt. 
 
Nach der Submission und aufgrund zusätzlich entstehender Tiefbauarbeiten ergeben sich 
Mehrkosten von rund 924.500 €. Damit betragen die Gesamtkosten rund 1.460.000 € brutto. 
Die Mehrkosten werden dem Rat der Stadt Köln im Rahmen einer haushaltsrechtlichen Unter-
richtung des Rates mitgeteilt. 
 
Nach dem Bewilligungsbescheid des Fördermittelgebers (Bundesministeriums für Umwelt, 
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und der Nationalen Klimaschutzinitiative) wurden die 
zuwendungsfähigen Kosten je Bike Tower auf 300.000 € gedeckelt. Bei einem Fördersatz von 
70 % beträgt die Zuwendung 210.000 €. Somit verbleibt ein Eigenanteil der Stadt Köln in Hö-
he von 1.250.000 € an den Herstellungskosten. 
 
Nach § 48 Abs. 2 Landesbauordnung (BauO NRW) sind Stellplatzablösemittel u. a. für den 
Bau und die Einrichtung von innerörtlichen Radverkehrsanlagen sowie die Schaffung von öf-
fentlichen Fahrradabstellplätzen zu verwenden. Demzufolge können für den Bau des Bike

3 
Towers Stellplatzablösemittel verwendet werden. Somit können 100 % des Eigenanteils von 
1.250.000 € aus Stellplatzablösemitteln finanziert werden. 
 
Die bereitgestellten Stellplatzablösemittel werden als Sonderposten passiviert und über die 
Nutzungsdauer des Bike Towers ertragswirksam aufgelöst. In Verbindung mit den bereitge-
stellten Fördermitteln des Bundes kann ein Sonderposten in Höhe von 100 % der Anschaf-
fungs- und Herstellungskosten des Bike Towers gebildet werden. Im Ergebnis können 
dadurch die zu buchenden Abschreibungen vollständig durch Erträge aus der Auflösung des 
Sonderpostens kompensiert werden. Damit liegt ab 2023 über die gesamte Nutzungsdauer 
keine Belastung des Ergebnishaushaltes vor, da sich die entsprechenden Aufwendungen und 
Erträge neutralisieren. 
 
Anlagen 
1. Öffentlichkeitsbeteiligung 
2. Lageplan

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1084 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Informationen für Nutzer*innen und Bürger*innen erfolgen über eine Pressemeldung und Flyer zur 
Nutzung und Betrieb des Bike Towers. Der Beschluss zur Errichtung des Bike Towers liegt bereits vor. 
Die Vorlage beinhaltet lediglich die Frage der Mittelverwendung aus Stellplatzablösemitteln. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (1)

07.03.2023 Verkehrsausschuss
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
3784/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
16.02.2023
Erstellt
09.11.2022 13:41