AN/0629/2019
Mikromobilität ab Juni 2019 – wie hat sich der Sachstand entwickelt?
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Bunt Anfrage nach § 4
3713 Zeichen
An den Vorsitzenden des Verkehrsausschus- ses Herrn Andreas Wolter Oberbürgermeisterin Henriette Reker Thomas Hegenbarth Lisa Gerlach Rathaus - Spanischer Bau 50667 Köln Tel.: +49 (221) 221 - 25541 Mail: Thomas.Hegenbarth@stadt-koeln.de Mail: Lisa.Gerlach@stadt-koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 03.05.2019 AN/0629/2019 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss 18.06.2019 Mikromobilität ab Juni 2019 – wie hat sich der Sachstand entwickelt? Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Ausschusssitzung zu setzen: Ende Mai wird die neue Verordnung zum Betrieb von Elektrokleinstfahrzeugen („Mikromobilität“), z. B. E -Tretrollern, in Kraft treten. Damit reguliert der Bund endlich die rechtlichen Rahmenbedi n- gungen für die Nutzung des großen Zukunftspotenzials dieser Technologien, deren Anwe ndung aber letztlich in d en Kommunen vonstattengeht. An Teilaspekten wird noch gefeilt – etwa, was die Nutzung von auf 12 km/h Maximalgeschwindigkeit gedrosselten Geräten für Jugendliche ab 12 Jah- ren in den für Fußgänger ausgewiesenen Verkehrsbereichen angeht. Im Deze mber vergangenen Jahres haben wir die Verwaltung bereits gefragt, ob sie sich auf die offiziell ab Ende Mai wirksame, faktisch aber schon längst Realität gewordene große Veränderung des kommunalen Verkehrs ein- gestellt hat. Zur Antwort kam lediglich der Verweis auf die auf Bundesebene bis heute andauernden Abstimmungen rund um eine Bundesverordnung und darin diskutierte Interessenskonflikte im Ver- kehr. Ein kommunales Verleihsystem, nach dem wir ebenfalls gefragt hatten, sei „derzeit nicht vor- gesehen“, hieß es in der Antwort auf die Anfrage. Um die anstehende Umverteilung des städtischen Verkehrs zu lenken, müssen dicht genutzte Geh- wege ausgebaut werden. Einige Kommunen haben ein böses Erwachen hinsichtlich der ungeordne- ten Bespielung des Sharingmarktes durch fragwürdige Unternehmenspraktiken erlebt. Im Bereich der bei 20 km/h Maximalgeschwindigkeit angesiedelten Elektrokleinstfahrzeuge wird es voraussicht- lich zu einer höheren Belastung der bisher für den Fahrrad - und Fußverkehr vorgesehenen Ver- kehrsinfrastruktur kommen – einher geht damit die Multiplizierung der vorha ndenen Probleme im - 2 - Bereich der Verkehrssicherheit und der Praktikabilität der Verkehrsführung dieser Fahrbahnen. Schließlich sind die Unfallzahlen mit Personenschäden zwischen Kfz und Fahrrädern bisher schon viel zu hoch, diejenigen im Bereich der Mikromobilität aber noch überhaupt nicht erforscht. Weil die Mikromobilität zusätzlich einen Anreiz darstellt, die Wege von und zu Angeboten des ÖPNV etwa per E -Tretroller zu bestreiten, wird eine potenzielle Ausweitu ng der Nutzung des Nahverkehrs v o- rausgesagt. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung: 1. Welche Maßnahmen werden jetzt ergriffen, um die Kölner Verkehrsinfrastruktur für den zusätzli- chen Verkehr durch Mikromobilität fitzumachen? 2. Welche neuen Anforderungen werden durch die Mikromobilität auf den ÖPNV zukommen? 3. Wie soll verhindert werden, dass Fußgänger*innen durch die neue Mobilität gefährdet werden? 4. Wie wird die Verwaltung die Sharing -Modalitäten für Mikromobilität regeln, und wie kann dabei vermieden werden, dass ungeordnete Sharing-Angebote auf den Markt drängen? 5. Wann kann mit der 2015 beschlossenen Fußwegekarte gerechnet werden, und wie weit ist die Stadt mit der Entwicklung einer Kölner Fußverkehrsstrategie? gez. Thomas Hegenbarth gez. Lisa Hanna Gerlach
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungOrte (1)
- Markt
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0629/2019
- Typ
- Parteilos Anfrage nach § 4
- Datum
- 03.05.2019
- Erstellt
- 02.05.2019 18:53