Mandari Insight

1791/2024

Errichtung einer Skateanlage für Kinder und Jugendliche in Köln-Widdersdorf

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 29.09.2025

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 29.09.2025, TOP 6.1

Anlage 8 - Übersichtsplan verkehrliche Erschließung

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Anlage 6 - Vorab-Auszug Rat 04.09.2025, TOP 10.5

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Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 3 - Auszug aus der Niederschrift der BV Lindenthal _An_0868_2017

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Anlage 2 - Lageplan Alternativstandort Adrian-Meller-Str

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Anlage 5 - Auszug BV 3 Lindenthal von 01.09.2025

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Anlage 1 - Lageplan Fläche Neue Sandkaul

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Anlage 7 - Beantwortung der mündlichen Anfragen

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Anlage 4 - Beantwortung zusätzlicher Fragen

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Ansehen

Anlage 8 - Übersichtsplan verkehrliche Erschließung

614 Zeichen

Stadt Köln
Mittelpunkt: 348018, 5648114
1:7500
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 18.09.2025Seite 1 / 4

Legende
eingerichtet
 
in Planung
 
in Umsetzung (angeordnet)
 
Maßnahmen zur Radverkehrsförderung
 
Haltestellen Bus Name
 
Haltestellen Bus
 
Liniennetz Bus Name
 
Liniennetz Bus
 
Gelbes Netz
 
Grünes Netz
 
Gelbes Netz (geplant)
 
Grünes Netz (geplant)
 
Erstellt am: 18.09.2025Seite 2 / 4

umgesetzt
 
straßenunabhängige Verbindung
 
Abstimmungsbedarf bei anstehender Planung
 
Erstellt am: 18.09.2025Seite 3 / 4

Stadtplan - Light (RVR)
 
Erstellt am: 18.09.2025Seite 4 / 4

Anlage 6 - Vorab-Auszug Rat 04.09.2025, TOP 10.5

522 Zeichen

Geschäftsführung  
Rat 
Frau Eurich 
Telefon:  (0221) 221 22061 
Fax:   (0221) 221 26570 
E-Mail:  annika.eurich@stadt-koeln.de 
Datum: 08.09.2025 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 44. Sitzung des Rates vom 
04.09.2025  
öffentlich 
10.5 Errichtung einer Skateanlage für Kinder und Jugendliche in Köln-Wid-
dersdorf 
1791/2024 
Änderungsantrag der FDP-Fraktion 
AN/1152/2025 
 
Die Angelegenheit wurde vor Eintritt in die Tagesordnung auf Antrag von RM Joisten 
(SPD-Fraktion) in den Hauptausschuss verwiesen.

Beschlussvorlage Rat

14181 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51/512 
IV/51 
Vorlagen-Nummer 
 1791/2024 
Freigabedatum 
 07.08.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Errichtung einer Skateanlage für Kinder und Jugendliche in Köln-Widdersdorf  
Beschlussorgan 
Finanzausschuss Rat 
Gremium Datum 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, 
 
die Errichtung einer Skateanlage in Köln-Widdersdorf am Standort Neue Sandkaul, Gemar-
kung Lövenich, Flur 55, Flurstück 3265, mit geschätzten Gesamtkosten von rd. 780.000 € 
entsprechend der vorliegenden Planung auf Basis der bereits erfolgten Jugendbeteiligung 
durchzuführen.  
 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von Auszahlungsmitteln in Höhe von 
780.000 € für den Bau einer Skateanlage in Widdersdorf im Teilfinanzplan des Amtes für 
Kinder, Jugend und Familien in der Produktgruppe 0604 - Kinder- und Jugendarbeit, Teil-
planzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 5100-0604-0-4105, 
Skateanlage Widdersdorf, im Haushaltsjahr 2025.  
 
Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im Teilfinanzplan des 
Amtes für Kinder, Jugend und Familien in der Produktgruppe 0604 – Kinder- und Jugend-
arbeit, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 5100-0604-0-
2002, Spielplätze. 
 
 
Jugendhilfeausschuss 26.08.2025 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 01.09.2025 
Finanzausschuss 01.09.2025 
Rat 04.09.2025 
Hauptausschuss 29.09.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   780.000  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.      € 
c) bilanzielle Abschreibungen   78.000  € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung der Maßnahme 
 
Neubauten und Generalsanierungen von Sportanlagen - auch von bezirklichen - haben regel-
mäßig eine überbezirkliche Bedeutung. Aus der Erfahrung der Fachverwaltung werden Skate-
anlagen analog zu städtischen Sportanlagen in der Regel überbezirklich genutzt. Nutzer*innen 
nehmen häufig Wege über Bezirksgrenzen hinweg auf sich, um zu der Anlage zu gelangen. 
Gleichzeitig wird bei dem hier zu beschließenden attraktiven Freizeitangebot eine entspre-
chende Anziehungskraft unterstellt. Aufgrund der überbezirklichen Bedeutung der Skatean-
lage ist es erforderlich, die Ratsgremien mit der Vorlage zu befassen. 
 
Skateangebote im öffentlichen Raum erleben besonders bei Jugendlichen eine stetig wach-
sende Nachfrage und immer größere Beliebtheit. Die Kinder- und Jugendverwaltung sieht 
Skaten als urbane Sportart und als wichtigen Baustein der Spielraumplanung für Köln.  
Durch die Neubebauung in Widdersdorf ist die Einwohner*innenzahl seit 1990 von 5.000 Ein-
wohner*innen auf mittlerweile über 12.000 Einwohner*innen gewachsen. Nach dem Zuzug 
vieler Familien in die Neubaugebiete gehört Widdersdorf zu den Stadtteilen mit dem niedrigs-
ten Altersdurchschnitt in Köln. Knapp ein Drittel der Einwohner*innen ist unter 20 Jahre alt, ca.

3 
3.600 Kinder und Jugendliche leben in Widdersdorf. Hier böte eine Skateanlage ein neues 
Freizeitangebot, das neben Vereinssport die Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung für diese 
Zielgruppe erweitern könnte. 
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal unterstützt und befürwortet die Bereitstellung von frei zu-
gänglichen Bewegungsangeboten für Kinder- und Jugendliche und hat bereits in ihrer Sitzung 
am 26.06.2017 die Verwaltung beauftragt, alle notwendigen Schritte für die Einrichtung einer 
Skateanlage in Widdersdorf einzuleiten. Der Beschluss ist als Anlage beigefügt. Als möglicher 
Standort wurde von der Bezirksvertretung seinerzeit das Gelände an der Ecke Adrian-Meller-
Straße/Unter Linden in Widdersdorf zur Prüfung vorgeschlagen. Diese Fläche befindet sich in 
Privatbesitz. Nach ersten Sondierungen nahm die Kinder- und Jugendverwaltung zunächst 
von der Fläche Abstand und suchte im Bereich Widdersdorf nach Alternativflächen, die sich 
im städtischen Besitz befinden.  
Konkret auf ihre Eignung geprüft wurde in der Folge die im Bebauungsplan Widdersdorf als 
„Fläche für Sport“ ausgewiesene Grünfläche an der Neuen Sandkaul. 
 
 
Zum Standort Neue Sandkaul 
 
Es ist möglich, hier eine Skateanlage zu realisieren, da die Fläche als „Fläche für Sport“ fest-
gelegt ist. Ein Planungsentwurf für die Anlage ist bereits auf Grundlage des eingeholten Lärm-
gutachtens unter Beteiligung der ansässigen Kinder und Jugendlichen erstellt worden. Das 
Lärmgutachten fordert aufgrund der Nähe zur Wohnbebauung eine massive Schallschutzkon-
struktion im Umfang von 5,50 Meter Höhe und 71 Meter Länge.  
Eine vollständig begrünte Fläche von rd. 40.000 m² dient den Anwohner*innen derzeit als 
Freizeit- und Erholungsfläche. Für die Ausgestaltung als Skateanlage muss sie auf einer Flä-
che von rd. 750 m² versiegelt und mit der oben geschilderten Schallschutzkonstruktion ausge-
stattet werden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 1,8 % an der gesamten Grünfläche. In 
diesem Umfang hätte die Maßnahme negative Auswirkungen auf den Klimaschutz.  
Die Planung der Schallschutzwand soll an ein externes Ingenieurbüro vergeben werden, da 
hier neben der technischen Planung auch statische Berechnungen notwendig sind. Für den 
Bau soll ein darauf spezialisiertes Tiefbauunternehmen beauftragt werden. 
 
Bei der hier vorliegenden Leistungsphase 2 ist für die erforderlichen Vergabeprozesse mit ei-
nem Zeitbedarf von sechs bis acht Monaten zu rechnen. Die reine Bauzeit wird mit weiteren 
ca. sechs Monaten kalkuliert.  
 
Auf einer Informationsveranstaltung auf der Fläche zur Vorstellung des Gesamtvorhabens ha-
ben sich ansässige Bürger*innen kritisch zu dem Vorhaben in ihrer unmittelbaren Nachbar-
schaft geäußert. Durch die geplante Lärmschutzmaßnahme wird den wesentlichen Bedenken 
aus Sicht der Verwaltung aber Rechnung getragen. 
 
Die Kosten für die Maßnahme können in dieser Leistungsphase bisher nur grob kalkuliert wer-
den. Für die eigentliche Skateanlage werden rund 500.000,00 € angesetzt, für die Lärm-
schutzwand rund 280.000,00 €. Die vergleichsweise hohe Kostenannahme für die Lärm-
schutzwand liegt darin begründet, dass sie möglichst umgebungsverträglich gestaltet werden 
sollte, beispielsweise durch Begrünen auf der zur Nachbarschaft ausgerichteten Seite und 
durch die Ausgestaltung einer Boulderwand oder ähnlichem auf der Rückseite.  
 
Finanzielle Auswirkungen 
 
Zur Umsetzung der zwingend notwendigen Maßnahme (näher erläutert im folgenden Absatz 
„Notwendigkeit der Maßnahme“) ist eine Auszahlung in Höhe von 780.000 € im Teilfinanzplan 
des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604, Kinder- und Jugendar-
beit, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 5100-0604-0-4105, 
Skateanlage Widdersdorf erforderlich. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigeraus-
zahlungen im Teilfinanzplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 
0604, Kinder- und Jugendarbeit, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Fi-
nanzstelle 5100-0604-0-2002, Spielplätze.

4 
 
Da die Wertgrenze für die Darstellung von Einzelmaßnahmen (ab 500.000 €) hier überschrit-
ten ist (§§ 10, 13 Nr. 2 HHS 2025/2026 i.V.m. § 4 Abs. 4 KomHVO NRW), ist eine neue Fi-
nanzstelle anzulegen und die entsprechenden Mittel sind von der Pauschalfinanzstelle 5100-
0604-0-2002 auf der Maßnahmenfinanzstelle 5100-0604-0-4105 Skateanlage Widdersdorf 
(gleicher Teilfinanzplan und gleiche Teilplanzeile) im Rahmen einer Sollumbuchung bereitzu-
stellen. 
 
Die über die Jahre der Nutzung ergebniswirksam anfallenden bilanziellen Abschreibungen in 
Höhe von 78.000 Euro p.a. sind in Zeile 14 (Bilanzielle Abschreibungen) im Teilergebnisplan 
des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604 (Kinder- und Jugendar-
beit) ab 2026 entsprechend berücksichtigt. Die Finanzierung der bilanziellen Abschreibungen 
ab 2027 ff. ist vom Dezernat IV (Dezernat für Bildung, Jugend und Sport) im Rahmen der je-
weiligen Haushaltsplanaufstellungsprozesse innerhalb der dann zugewiesenen Budgets si-
cherzustellen – gegebenenfalls durch Mittelumschichtungen.  
 
Wartung und Pflege werden aus den beim Amt für Landschaftspflege und Grünflächen veran-
schlagten Mitteln für die gesamtstädtische Unterhaltung finanziert. 
 
 
Notwendigkeit der Maßnahme 
 
Gemäß der Vorgabe der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung der Haushaltsatzung 
2025/2026 wurden die Auflagen zur Haushaltsbewirtschaftung geprüft: 
 
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt auf Basis der seit 2017 von der Bezirksvertretung ge-
wünschten Maßnahmenplanung, die immer wieder von Bezirkspolitik und Bevölkerung nach-
gefragt und eingefordert wird, und der vom Rat  in seiner Sitzung am 03.04.2025 beschlosse-
nen Rahmenplanung „Spielräume eröffnen - Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kin-
der und Jugendliche – Kommunale Spielraumplanung 2025-2030“ (2960/2024) als Fortschrei-
bung der Spielplatzbedarfsplanung 2018-2023 (Session-Vorlage 3067/2018), in der diese 
Maßnahme als eine der prioritär eingestuften Projekte für den Planungszeitraum 2025-2030 
gelistet wurde.  
Mit dem Ratsbeschluss zur Rahmenplanung „Spielräume eröffnen - Spiel, Bewegung und Auf-
enthalt für Kölner Kinder und Jugendliche – Kommunale Spielraumplanung 2025-2030“ setzt 
die Verwaltung die Maßnahme M 1.2.3 des Kinder- und Jugendförderplanes der Stadt Köln 
2021-2025 um, den der Rat am 09.11.2021 beschlossen hat (1805/2021).  
 
Die Verpflichtung der Fachverwaltung zur Eröffnung von Räumen für Kinder, Jugendliche und 
junge Erwachsene ist im umfassenden Sinne als besonderes Förderziel in der kommunalen 
Kinder- und Jugendförderplanung der Stadt Köln 2021-2025 verankert. Diese basiert auf der 
Verpflichtung für die Kommunen im Rahmen des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (3. 
AG-KJHG - KJFöG), „dazu bei[zu]tragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen 
und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu 
schaffen“ (§ 1 Absatz 3 Satz 4 SGB VIII).  In § 11 Absatz 1 wird hierzu weiter ausgeführt:  
„Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Ju-
gendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüp-
fen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen 
und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinfüh-
ren. Dabei sollen die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Angebote für junge Menschen mit 
Behinderungen sichergestellt werden.“  
 
Der Rat hat sich der Einschätzung der Fachverwaltung angeschlossen, dass auch in der aktu-
ell herausfordernden Haushaltssituation alle sozialen, kulturellen, sportbezogenen und bil-
dungsrelevanten Leistungen und Angebote, die eine lebenswerte Großstadt wie Köln prägen, 
vor der schwierigen Aufgabe stehen, in einem notwendigerweise eng gesteckten Haushalts-
rahmen bedarfsgerechte und attraktive Wohn- und Lebensbedingungen vorzuhalten.

5 
Im Zuge der Prüfung, ob die Standards gesenkt werden können, wird hierbei die kostengüns-
tigste Variante unter Berücksichtigung der Vorgaben der Sicherheitsnormen und der Nachhal-
tigkeit ausgewählt.  
Die Fachverwaltung hat die Maßnahme kritisch auf ihre Erforderlichkeit und Angemessenheit 
überprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass sich ein vollständiger Verzicht auf den 
Bau der Skateanlage zum Nachteil der Kinder und Jugendlichen im Stadtteil auswirken würde 
und nicht bedarfsgerecht wäre. Eine Senkung baulicher Standards ist nur im Rahmen der si-
cherheitstechnischen, baulichen Anforderungen für Spielplätze und Sportanlagen gemäß je-
weils aktuell gültiger DIN-Normen zur Gestaltung von Spiel-, Bolz- und Bewegungsflächen für 
Kinder und Jugendliche möglich.  
 
Informationen zum Standort Adrian-Meller-Straße/Unter Linden 
 
Unter Würdigung des länger zurückliegenden Beschlusses der Bezirksvertretung Lindenthal 
und der im Jahre 2022 eingereichten befürwortenden Petition der Bevölkerung hat die Fach-
verwaltung auch den Standort Adrian-Meller-Str./Unter Linden in eine intensive Prüfung und 
Grundlagenermittlung einbezogen.  
 
Die Errichtung der gewünschten Skateanlage auf der bereits versiegelten und derzeit als 
Parkplatz genutzten Fläche würde es ermöglichen, eine neue – zusätzliche -  Flächenversie-
gelung auf der zurzeit als Grünfläche genutzten Fläche am Standort Neue Sandkaul zu ver-
meiden und würde negative Auswirkungen auf den Klimaschutz vermeiden helfen.  
Da sich die betreffende Fläche aber in Privatbesitz befindet, kann diese Alternative aufgrund 
zusätzlich zu kalkulierender Aufwände für Pacht- oder Kaufpreiszahlungen, die zum jetzigen 
Zeitpunkt noch nicht mit dem Eigentümer ausverhandelt wurden, nicht realisiert werden. Ver-
meidbare zusätzliche Aufwände sind nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit angesichts 
der aktuellen Haushaltslage zwingend zu unterlassen. 
  
Auch für diese Fläche wäre nach vorliegendem Schallgutachten eine Lärmschutzwand erfor-
derlich. Die hier vorzusehende Schallschutzkonstruktion müsste eine Länge von 36 m Länge 
auf der Westseite und von 45 m auf der Nordseite mit einer Wandhöhe von jeweils 4 m auf-
weisen, um die Immissionsrichtwerte an allen Immissionsorten in allen Beurteilungszeiträu-
men einzuhalten.  
 
Aufgrund des etwas geringeren Umfangs der hier erforderlichen Lärmschutzwand, aber mit 
Blick auf die aktuelle Baukostenentwicklung, sind hierfür Kosten von rd. 200.000 Euro zu kal-
kulieren, so dass die Verwaltung diesen Standort nunmehr aufgrund der veränderten Rah-
menbedingungen verwirft.

Anlage 3 - Auszug aus der Niederschrift der BV Lindenthal _An_0868_2017

1690 Zeichen

Niederschrift über die 24. Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 26.06.2017

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Nicht anwesend: Frau Dr. Lerch

8.1.10 Beseitigung Stolperfallen auf den Bürgersteigen Landgrafenstrasse und
Joseph-Stelzmann-Strasse
Antrag der SPD-Fraktion
AN/0874/2017

Herr Fiedler (SPD) erläutert den Antrag. Sodann beschließt die Bezirksvertretung oh-
ne weitere Aussprache.

Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt:

Die Verwaltung wird beauftragt, verschiedene schadhafte Stellen und "Stolperfallen"
an den Bürgersteigen in der Landgrafenstraße (östliche Fahrbahnseite, Höhe Ein-
mündung Dürener Straße bis ca. Hausnummer 80) sowie am Klinikgelände an der
Joseph-Stelzmann-Straße (westliche Fahrbahnseite am Anatomischen Institut, ge-
genüber Hausnummer 60/64 sowie westliche Fahrbahnseite am Herzzentrum kurz vor
der Einmündung in die Kerpener Straße) auszubessern.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen

Nicht anwesend: Frau Dr. Lerch

8.1.11 Errichtung Skaterpark in Widdersdorf/Lövenich
Antrag der CDU-Fraktion
AN/0868/2017

Frau Führer (CDU) erläutert den Antrag.

Frau Klein (Grüne) stimmt dem Antrag zu. Sodann beschließt die Bezirksvertretung
ohne weitere Aussprache.

Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt:

Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung, alle notwendigen Schritte für die Ein-
richtung eines Skateparks in Widdersdorf einzuleiten. Als möglicher Standort ist das
Gelände an der Ecke Adrian-Meller-Straße/Unter Linden in Widdersdorf zu prüfen.
Dort befindet sich derzeit der Bauhof der Firma Amand im Abbau, da er aufgelöst
wird.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Nicht anwesend: Frau Dr. Lerch

-18 -

Anlage 2 - Lageplan Alternativstandort Adrian-Meller-Str

133 Zeichen

Stadt Köln
Mittelpunkt: 347602, 5647548
1:1000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 22.07.2025Seite 1 / 1

Anlage 5 - Auszug BV 3 Lindenthal von 01.09.2025

2434 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Herr Wagener 
Telefon: (0221)221 93313 
 
E-Mail: steffen.wagener1@stadt-
koeln.de 
Datum: 03.09.2025 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Lindenthal vom 01.09.2025  
öffentlich 
9.2.1 Errichtung einer Skateanlage für Kinder und Jugendliche in Köln-Wid-
dersdorf 
1791/2024 
Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD 
AN/1228/2025 
 
I. Abstimmung über den Änderungsantrag 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung, Verhandlungen mit 
dem Eigentümer des Grundstücks an der Adrian-Meller-Straße (Alternativstandort) 
aufzunehmen, um dort die Skateanlage zu realisieren. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
mehrheitlich beschlossen  
 
11 Ja Stimmen (Grüne, SPD, Linke) 
5 Nein Stimmen (CDU) 
1 Enthaltung (AfD) 
 
nicht anwesend: Frau Gruschitz (Grüne), Herr Dr Reinartz (FDP) 
  
 
II. Abstimmung über die Vorlage

Geänderter Beschluss:   
  
(Änderungsantrag von Fraktion Bündnis 90/Grüne und SPD-Fraktion) 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, 
die Errichtung einer Skateanlage in Köln-Widdersdorf am Standort Neue Sandkaul, 
Gemarkung Lövenich, Flur 55, Flurstück 3265, mit geschätzten Gesamtkosten von 
rd. 780.000 € entsprechend der vorliegenden Planung auf Basis der bereits erfolg-
ten Jugendbeteiligung durchzuführen.  
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von Auszahlungsmitteln in Höhe von 
780.000 € für den Bau einer Skateanlage in Widdersdorf im Teilfinanzplan des Am-
tes für Kinder, Jugend und Familien in der Produktgruppe 0604 - Kinder- und Ju-
gendarbeit, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 
5100-0604-0-4105, Skateanlage Widdersdorf, im Haushaltsjahr 2025.  
Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im Teilfinanzplan 
des Amtes für Kinder, Jugend und Familien in der Produktgruppe 0604 – Kinder- 
und Jugendarbeit, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanz-
stelle 5100-0604-0-2002, Spielplätze. 
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung, Verhandlungen mit 
dem Eigentümer des Grundstücks an der Adrian-Meller-Straße (Alternativstand-
ort) aufzunehmen, um dort die Skateanlage zu realisieren. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
mehrheitlich beschlossen  
11 Ja Stimmen (Grüne, SPD, Linke) 
5 Nein Stimmen (CDU) 
1 Enthaltung (AfD) 
nicht anwesend: Frau Gruschitz (Grüne), Herr Dr Reinartz (FDP)

Anlage 1 - Lageplan Fläche Neue Sandkaul

133 Zeichen

Stadt Köln
Mittelpunkt: 348170, 5648233
1:2000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 22.07.2025Seite 1 / 1

Anlage 7 - Beantwortung der mündlichen Anfragen

6511 Zeichen

In der Sitzung des Rates am 04.09.2025 wurden die nachfolgenden mündlichen Anfragen zu 
der Vorlage 1791/2025 „Errichtung einer Skateanlage für Kinder und Jugendliche in Köln-
Widdersdorf“ gestellt: 
 
1. Auf welcher fachlichen Grundlage „Baugrunduntersuchung, statische Vorbemessung 
oder Gründungskonzept“ basiert die Kostenkalkulation (Neue Sandkaul) für die 5,5 
Meter hohe und 71 Meter lange Schallschutzwand? 
 
2. Welche Kostensteigerung wird erwartet, wenn sich im Baugrund (Neue Sandkaul) 
zusätzliche Gründungsmaßnahmen (z.B. Tiefgründung, Bodenverbesserung) als 
erforderlich erweisen? Gibt es dazu eine Risikobewertung? 
 
3. Im Beschluss wird ein Anteil von 1,8 Prozent der Grünfläche genannt. Wie hoch ist der 
tatsächliche Flächenanteil, wenn man Schallschutzwände, Fundamente und 
Zuwegungen berücksichtigt? Ist der Hinweis der Bürgerinitiative, dass es sich hierbei 
tatsächlich um ein Viertel der Grünfläche handelt, begründet? 
 
4. Wurde die verkehrliche Erreichbarkeit (ÖPNV, Radwege) für beide Standorte 
systematisch verglichen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 
 
5. Welche zeitliche Gesamtdauer ergibt sich realistisch, wenn Verzögerungen durch Eil- 
und Hauptsacheverfahren berücksichtigt werden? 
 
6. Mit welchen zusätzlichen Kosten für Rechtsberatung, Gutachten und Verfahrensbeteiligung 
rechnet die Verwaltung im Falle einer Klage gegen den Standort Neue Sandkaul? 
 
7. Warum wurde die Bürgerinitiative „Für den Erhalt des Parks“ trotz ausdrücklicher 
Zusage nicht frühzeitig über die Planungsfortschritte informiert? 
 
8. Welche konkreten Schritte der Bürgerbeteiligung (z.B. Protokolle, 
Einwohnerversammlungen, schriftliche Stellungnahmen) hat die Verwaltung 
durchgeführt? 
 
 
 
Die Verwaltung antwortet wie folgt: 
 
- Zu 1: Für die Maßnahme wurde zunächst eine Kostenschätzung erstellt, keine 
Kostenkalkulation. Grundlage für diese Kostenschätzung ist das von der Verwaltung 
eingeholte Lärmgutachten. Hier werden Spezifikationen genannt, die für die 
Kostenschätzung maßgeblich sind. Derzeit befindet sich die Maßnahme erst in 
Leistungsphase 2, sodass zum jetzigen Zeitpunkt noch kein Statiker hinzugezogen 
werden konnte, der eine genaue Kostenkalkulation liefern könnte. Die Beauftragung 
eines Statikers bzw. die Einleitung der nächsten Leistungsphase nach HOAI erfolgt 
erst auf Basis eines Planungsbeschlusses durch die Ratsgremien.  
  
- Zu 2: Der Verwaltung liegt ein Baugrundgutachten vom 30.10.2021 vor, welches den 
Umfang der zu erwartenden Baugrundereignisse abschätzen lässt. Eine 
Risikobewertung liegt zum aktuellen Planungsstand nicht vor. Diese ist erst möglich, 
wenn auf Basis eines Ratsbeschlusses die Planungsphasen 3 und 4 durchgeführt 
wurden. 
  
- Zu 3: Der in der Beschlussvorlage benannte Flächenanteil von 1,8 Prozent wurde 
unter Betrachtung des betreffenden Flurstücks errechnet. Dies ist die sich aus dem 
Bebauungsplan ergebende Grünfläche. Welchen Teilbereich der Grünanlage die im 
Fragenkatalog zitierte Bürgerinitiative für die eigene Berechnung herangezogen hat, 
erschließt sich der Fachverwaltung nicht.

2 
 
- Zu 4: Der neue Standort „Neue Sandkaul“ befindet sich innerhalb einer eingerichteten 
Tempo-30-Zone mit einer direkten Anbindung an einer geplanten Fahrradstraße. Diese 
Fahrradstraße ist im beschlossenem Radverkehrsnetz Ehrenfeld eingebettet. Auf der 
Aspel verläuft das überregionale Radverkehrsnetz NRW. Bezüglich des ÖPNV liegt 
dieser Standort im fußläufigen Einzugsbereich zweier Bushaltestellen der Linie 148, 172. 
 Der von der Bezirksvertretung vorgeschlagene Standort: „Ecke Adrian-Meller 
 Straße/Unter den Linden“ liegt außerhalb des Siedlungskörpers an einem Kreisverkehr 
 an der K6 mit einem baulichen Geh- und Radweg. Bezüglich der ÖPNV-Erschließung 
 besteht eine Anbindung an eine ÖPNV-Haltestelle der Linie 149, 172, 145. Die 
 Haltestelle diese Linien fußläufig zu erreichen. 
 Aus verkehrlicher Sicht ist der Standort „Neue Sandkaul“ bezüglich der für die
 Erreichbarkeit von Jugendlichen mit dem Rad oder dem ÖPNV eher zu empfehlen.  
 
- Zu 5: Nach der offiziellen Justizstatistik vergehen in regulären Hauptsacheverfahren 
vor den Verwaltungsgerichten in NRW im Durchschnitt 15,2 Monate bis zur 
erstinstanzlichen Entscheidung, in Eilverfahren sind es 1-2 Monate. Vor den 
Oberverwaltungsgerichten sind es 20,2 Monate in erstinstanzlichen 
Hauptsacheverfahren, also etwa Normenkontrollen gegen Bebauungspläne und 13,4 
Monate in Berufungssachen, also wenn die Entscheidung eines Verwaltungsgerichts 
angegriffen wird. 
 
- Zu 6: Aktuell ist kein Klageverfahren gegen die geplante Maßnahme anhängig, daher 
auch keine Beauftragung von Rechtsanwälten. In der Regel können Rechtsfragen 
zuverlässig verwaltungsintern beantwortet werden, dasselbe gilt für 
verwaltungsgerichtliche Verfahren, sodass im Regelfall keine weiteren Kosten für den 
Haushalt anfallen dürften. Sollte im Einzelfall dennoch eine Rechtsanwaltskanzlei 
eingebunden werden, sind die Kosten vom jeweiligen Umfang des Auftrags abhängig, 
sodass dies vorab nicht pauschal beurteilt werden kann. 
Eine andere Bewertung kann sich ergeben, sollte ein Klageverfahren vor der 
Zivilgerichtsbarkeit ausgetragen werden. Insoweit besteht unter Umständen 
Anwaltszwang, so dass in diesen Fällen auch die Stadt Köln eine 
Rechtsanwaltskanzlei beauftragen müsste. Die insoweit anfallenden Kosten sind 
ebenfalls vom Umfang bzw. Streitwert abhängig, sodass auch hier eine pauschale 
Beurteilung nicht möglich ist. 
 
- Zu 7: Die Bürgerinitiative „Für den Erhalt des Parks“ war an der Planungsvorstellung 
vor Ort am 25. Mai 2022 beteiligt. In der Folge wurden Vertreter der Anwohnerschaft 
zuletzt im Jahre 2023 darüber informiert, dass die Verwaltung angesichts der hohen 
Lärmschutz-Anforderungen nach Alternativflächen in Widdersdorf sucht. Dass sich im 
Suchbereich Widdersdorf allein die Fläche Adrian-Meller-Str./Unter Linden als 
Alternative anbietet, diese aber aufgrund der aktuellen Haushaltssituation nicht 
realisiert werden kann, ist Bestandteil der Beschlussvorlage. Insofern ist im Vergleich 
dazu kein Planungsfortschritt zu verzeichnen.  
 
- Zu 8: Am 25. Mai 2022 wurde die gemeinsam mit Jugendlichen entwickelte Planung 
durch das Planungsbüro unter Einbindung von Anwohner*innen, Sportvereinen und 
Vertreter*innen aus Politik und Verwaltung in einem Ortstermin vorgestellt. Sollte ein 
Beschluss für den Standort Neue Sandkaul erfolgen, werden weitere 
Beteiligungsprozesse im Zuge der Planungsfortschritte durchgeführt.

Anlage 4 - Beantwortung zusätzlicher Fragen

6007 Zeichen

Anlage 4 
zur Vorlage 1791/2024, Errichtung einer Skateanlage für Kinder und 
Jugendliche in Widdersdorf  
 
Die im Beratungsgang gestellten Fragen des Jugendhilfeausschusses am 
26.08.2025 und der BV Lindenthal am 01.09.2025 werden durch die Fachverwaltung 
zur Ratssitzung am 04.09.2025 wie folgt beantwortet:  
Warum schlägt die Verwaltung die Bebauung des Grundstückes Neue 
Sandkaul vor, nicht aber des Grundstückes Adrian-Meller-Straße / Unter 
Linden, obwohl dazu ein einstimmiger Beschluss der Bezirksvertretung 
Lindenthal vom 26.06.2017 (AN/0868/2027) vorliegt? 
Beim o.g. Beschluss handelte es sich um einen Prüfauftrag, den Standort Adrian-
Meller-Straße / Unter Linden als möglichen Standort zu prüfen.  
Dem ist die Verwaltung nachgekommen.  
Grundsätzlich handelt es sich hier um eine der Ausgleichsflächen für das Bauprojekt 
Widdersdorf Süd. Sondierungen zu der Frage, ob die Errichtung einer Skateanlage 
als gewünschte Nutzungsart auf dieser Fläche planungsrechtlich ermöglicht werden 
kann, sind erfolgt. Es gab intensive dezernatsübergreifende Abstimmungen in 
bauaufsichtlichen Fragen sowie zu Naturschutz-, Grünflächen- und Planungsfragen. 
Im Ergebnis scheint eine Befreiung vom Landschaftsschutz bzw.  eine planungs-
rechtliche Befreiung von der aktuellen Nutzungsart grundsätzlich möglich. Eine 
Detailprüfung wäre aufgrund des Gebietserhaltungsanspruches erforderlich.,  
Die Fläche an der Adrian-Meller-Straße / Unter Linden befindet sich in Privatbesitz.  
Um die Fläche als Skateanlage auszubauen, müsste ein neues Pachtverhältnis mit 
dem Eigentümer der Fläche abgeschlossen werden. Neue vertragliche 
Verpflichtungen mit zusätzlichen Belastungen für den Konsumtiv-Haushalt sind im 
Lichte der aktuellen Haushaltssituation zu vermeiden. Erforderliche konsumtive Mittel 
stehen im aktuellen Haushaltsplan 2025/2026 inkl. mittelfristiger Finanzplanung nicht 
zur Verfügung. 
 
Welche konsumtiven Kosten sind durch ein Pachtverhältnis mit dem 
Grundstücks-Eigentümer für den städtischen Haushalt zu erwarten?  
Erforderliche konsumtive Mittel stehen im Haushaltsplan 2025/2026 inkl. 
mittelfristiger Finanzplanung nicht zur Verfügung. 
 
Aus liegenschaftsrechtlicher Sicht würde die Gründung eines Pachtverhältnisses eine 
umfangreiche Bodenwert-Ermittlung durch den Gutachterausschuss voraussetzen, 
diese wäre Grundlage für eine weitere Präzisierung der Höhe der notwendigen Mittel.

Kann die Stadt Köln das Grundstück Adrian-Meller-Straße / Unter Linden 
kaufen anstatt es zu pachten?  
Der städtische Haushalt sieht keine finanziellen Spielräume für den Ankauf des 
Grundstückes vor.  
Mit Blick hierauf hat die Verwaltung bisher keine Verhandlungen mit dem Eigentümer 
der Fläche initiiert. Die Verwaltung kann daher keine Aussage zu einer etwaigen 
Verkaufsbereitschaft des Eigentümers tätigen.  
Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung die Nutzung der bereits in städtischem 
Eigentum befindlichen Fläche vorgeschlagen. 
 
Wie positioniert sich die Verwaltung zu dem in Form einer Unterschriften-
sammlung geäußerten Bürgerwillen für die Bebauung des Alternativ-
standortes an der Adrian-Meller-Str./ Unter Linden:  
Die Verwaltung hat sich im Zuge der Entscheidungsfindung mit den vielfältigen 
unmittelbaren Rückmeldungen von Bürger*innen befasst. 
Ebenso wie für die Alternativfläche liegt der Verwaltung auch eine Unterschriften-
sammlung zur Bebauung der Fläche Neue Sandkaul vor, die u.a. mit der zentralen 
Lage im Ortszentrum von Widdersdorf argumentiert.  
Auch die Bezirksschüler*innen-Vertretung hat sich in ihrem Wortbeitrag im 
Jugendhilfeausschuss für die Fläche Neue Sandkaul ausgesprochen, da sich hier 
aufgrund der benachbarten Schule und Sportanlage die meisten Jugendlichen 
aufhalten.  
 
Wie positioniert sich die Verwaltung zu der befürchteten Verdrängung der sog. 
„Stadtranderholung“ am Standort Neue Sandkaul?  
Eine vollständig begrünte Fläche von rd. 40.000 m² dient den Anwohner*innen 
derzeit als Freizeit- und Erholungsfläche. Für die Ausgestaltung als Skateanlage 
würde dieser Grünfläche ein Anteil von 1,87% (750 m²) entzogen.  
Gerne unterstützt die Verwaltung die Initiator*innen der „Stadtranderholung“ 
zukünftig bei der Suche nach einer Alternativfläche für die Durchführung von 
Ferienspielangeboten. 
 
Wie lange wird es dauern, bis die Verwaltung die offenen Fragen zu einer 
Bebauung der Alternativfläche an der Adrian-Meller-Straße / Unter Linden 
beantworten und klären kann? 
Zunächst wird auf die o.g. Ausführungen verwiesen, insbesondere auf die 
notwendigen Prüfungs- und Abstimmungserfordernisse. Mit Blick auf die zahlreichen 
Beteiligten wäre bei der Grundlagenprüfung mindestens von einem mehrmonatigen 
Zeitraum auszugehen.

Warum wird für die Errichtung einer Skateanlage ein Ratsvotum eingeholt? Die 
Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln benennt die Zuständigkeit der 
Bezirksvertretung für Spiel- und Bewegungsflächen.  
In analoger Anwendung der Verwaltungsrichtlinie zur Zuständigkeitsordnung der 
Stadt Köln (ZustO) mit dem Abgrenzungskatalog für Angelegenheiten von wesentlich 
über den Bezirk hinausgehender Bedeutung werden Skateanlagen in der Regel dem 
Rat zur Beschlussfassung vorgelegt, weil der Einzugsbereich für die Nutzer*innen-
gruppe über die Stadtbezirksgrenzen hinausreicht. Skater*innen verfügen über eine 
erhöhte räumliche Mobilität und nutzen die gut ausgebauten Anlagen im gesamten 
Stadtgebiet. Die Fachverwaltung verfügt diesbezüglich über Erkenntnisse in Bezug 
auf den Familienpark unter der Zoobrücke und die Skateanlage am Kap am Südkai 
nördlich der Südbrücke im Rheinauhafen.  
 
Bedeutet der geplante Bau einer Skateanlage in Widdersdorf eine Abkehr von 
der geplanten Skateanlage in Sülz am Militärring?  
Beide Skateanlagen sind Bestandteil der bezirklichen Maßnahmenplanung im 
Rahmen der kommunalen Spielraumplanung 2025-2030 und werden von der 
Verwaltung weiterhin verfolgt. SessionNet | Kommunale Spielraumplanung 2025-
2030 – Maßnahmenplanung für den Stadtbezirk Lindenthal

Beratungsverlauf (5)

26.08.2025 Jugendhilfeausschuss
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
01.09.2025 Finanzausschuss
TOP 10.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
01.09.2025 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
04.09.2025 Rat
TOP 10.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)

Zur Sitzung
29.09.2025 Hauptausschuss
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1791/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
29.09.2025
Erstellt
03.06.2024 19:02