1791/2024
Errichtung einer Skateanlage für Kinder und Jugendliche in Köln-Widdersdorf
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Anlage 8 - Übersichtsplan verkehrliche Erschließung
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Stadt Köln Mittelpunkt: 348018, 5648114 1:7500 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 18.09.2025Seite 1 / 4 Legende eingerichtet in Planung in Umsetzung (angeordnet) Maßnahmen zur Radverkehrsförderung Haltestellen Bus Name Haltestellen Bus Liniennetz Bus Name Liniennetz Bus Gelbes Netz Grünes Netz Gelbes Netz (geplant) Grünes Netz (geplant) Erstellt am: 18.09.2025Seite 2 / 4 umgesetzt straßenunabhängige Verbindung Abstimmungsbedarf bei anstehender Planung Erstellt am: 18.09.2025Seite 3 / 4 Stadtplan - Light (RVR) Erstellt am: 18.09.2025Seite 4 / 4
Anlage 6 - Vorab-Auszug Rat 04.09.2025, TOP 10.5
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Geschäftsführung Rat Frau Eurich Telefon: (0221) 221 22061 Fax: (0221) 221 26570 E-Mail: annika.eurich@stadt-koeln.de Datum: 08.09.2025 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 44. Sitzung des Rates vom 04.09.2025 öffentlich 10.5 Errichtung einer Skateanlage für Kinder und Jugendliche in Köln-Wid- dersdorf 1791/2024 Änderungsantrag der FDP-Fraktion AN/1152/2025 Die Angelegenheit wurde vor Eintritt in die Tagesordnung auf Antrag von RM Joisten (SPD-Fraktion) in den Hauptausschuss verwiesen.
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IV/51/512 IV/51 Vorlagen-Nummer 1791/2024 Freigabedatum 07.08.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Errichtung einer Skateanlage für Kinder und Jugendliche in Köln-Widdersdorf Beschlussorgan Finanzausschuss Rat Gremium Datum 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Errichtung einer Skateanlage in Köln-Widdersdorf am Standort Neue Sandkaul, Gemar- kung Lövenich, Flur 55, Flurstück 3265, mit geschätzten Gesamtkosten von rd. 780.000 € entsprechend der vorliegenden Planung auf Basis der bereits erfolgten Jugendbeteiligung durchzuführen. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von Auszahlungsmitteln in Höhe von 780.000 € für den Bau einer Skateanlage in Widdersdorf im Teilfinanzplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familien in der Produktgruppe 0604 - Kinder- und Jugendarbeit, Teil- planzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 5100-0604-0-4105, Skateanlage Widdersdorf, im Haushaltsjahr 2025. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im Teilfinanzplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familien in der Produktgruppe 0604 – Kinder- und Jugend- arbeit, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 5100-0604-0- 2002, Spielplätze. Jugendhilfeausschuss 26.08.2025 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 01.09.2025 Finanzausschuss 01.09.2025 Rat 04.09.2025 Hauptausschuss 29.09.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 780.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 78.000 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung der Maßnahme Neubauten und Generalsanierungen von Sportanlagen - auch von bezirklichen - haben regel- mäßig eine überbezirkliche Bedeutung. Aus der Erfahrung der Fachverwaltung werden Skate- anlagen analog zu städtischen Sportanlagen in der Regel überbezirklich genutzt. Nutzer*innen nehmen häufig Wege über Bezirksgrenzen hinweg auf sich, um zu der Anlage zu gelangen. Gleichzeitig wird bei dem hier zu beschließenden attraktiven Freizeitangebot eine entspre- chende Anziehungskraft unterstellt. Aufgrund der überbezirklichen Bedeutung der Skatean- lage ist es erforderlich, die Ratsgremien mit der Vorlage zu befassen. Skateangebote im öffentlichen Raum erleben besonders bei Jugendlichen eine stetig wach- sende Nachfrage und immer größere Beliebtheit. Die Kinder- und Jugendverwaltung sieht Skaten als urbane Sportart und als wichtigen Baustein der Spielraumplanung für Köln. Durch die Neubebauung in Widdersdorf ist die Einwohner*innenzahl seit 1990 von 5.000 Ein- wohner*innen auf mittlerweile über 12.000 Einwohner*innen gewachsen. Nach dem Zuzug vieler Familien in die Neubaugebiete gehört Widdersdorf zu den Stadtteilen mit dem niedrigs- ten Altersdurchschnitt in Köln. Knapp ein Drittel der Einwohner*innen ist unter 20 Jahre alt, ca. 3 3.600 Kinder und Jugendliche leben in Widdersdorf. Hier böte eine Skateanlage ein neues Freizeitangebot, das neben Vereinssport die Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung für diese Zielgruppe erweitern könnte. Die Bezirksvertretung Lindenthal unterstützt und befürwortet die Bereitstellung von frei zu- gänglichen Bewegungsangeboten für Kinder- und Jugendliche und hat bereits in ihrer Sitzung am 26.06.2017 die Verwaltung beauftragt, alle notwendigen Schritte für die Einrichtung einer Skateanlage in Widdersdorf einzuleiten. Der Beschluss ist als Anlage beigefügt. Als möglicher Standort wurde von der Bezirksvertretung seinerzeit das Gelände an der Ecke Adrian-Meller- Straße/Unter Linden in Widdersdorf zur Prüfung vorgeschlagen. Diese Fläche befindet sich in Privatbesitz. Nach ersten Sondierungen nahm die Kinder- und Jugendverwaltung zunächst von der Fläche Abstand und suchte im Bereich Widdersdorf nach Alternativflächen, die sich im städtischen Besitz befinden. Konkret auf ihre Eignung geprüft wurde in der Folge die im Bebauungsplan Widdersdorf als „Fläche für Sport“ ausgewiesene Grünfläche an der Neuen Sandkaul. Zum Standort Neue Sandkaul Es ist möglich, hier eine Skateanlage zu realisieren, da die Fläche als „Fläche für Sport“ fest- gelegt ist. Ein Planungsentwurf für die Anlage ist bereits auf Grundlage des eingeholten Lärm- gutachtens unter Beteiligung der ansässigen Kinder und Jugendlichen erstellt worden. Das Lärmgutachten fordert aufgrund der Nähe zur Wohnbebauung eine massive Schallschutzkon- struktion im Umfang von 5,50 Meter Höhe und 71 Meter Länge. Eine vollständig begrünte Fläche von rd. 40.000 m² dient den Anwohner*innen derzeit als Freizeit- und Erholungsfläche. Für die Ausgestaltung als Skateanlage muss sie auf einer Flä- che von rd. 750 m² versiegelt und mit der oben geschilderten Schallschutzkonstruktion ausge- stattet werden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 1,8 % an der gesamten Grünfläche. In diesem Umfang hätte die Maßnahme negative Auswirkungen auf den Klimaschutz. Die Planung der Schallschutzwand soll an ein externes Ingenieurbüro vergeben werden, da hier neben der technischen Planung auch statische Berechnungen notwendig sind. Für den Bau soll ein darauf spezialisiertes Tiefbauunternehmen beauftragt werden. Bei der hier vorliegenden Leistungsphase 2 ist für die erforderlichen Vergabeprozesse mit ei- nem Zeitbedarf von sechs bis acht Monaten zu rechnen. Die reine Bauzeit wird mit weiteren ca. sechs Monaten kalkuliert. Auf einer Informationsveranstaltung auf der Fläche zur Vorstellung des Gesamtvorhabens ha- ben sich ansässige Bürger*innen kritisch zu dem Vorhaben in ihrer unmittelbaren Nachbar- schaft geäußert. Durch die geplante Lärmschutzmaßnahme wird den wesentlichen Bedenken aus Sicht der Verwaltung aber Rechnung getragen. Die Kosten für die Maßnahme können in dieser Leistungsphase bisher nur grob kalkuliert wer- den. Für die eigentliche Skateanlage werden rund 500.000,00 € angesetzt, für die Lärm- schutzwand rund 280.000,00 €. Die vergleichsweise hohe Kostenannahme für die Lärm- schutzwand liegt darin begründet, dass sie möglichst umgebungsverträglich gestaltet werden sollte, beispielsweise durch Begrünen auf der zur Nachbarschaft ausgerichteten Seite und durch die Ausgestaltung einer Boulderwand oder ähnlichem auf der Rückseite. Finanzielle Auswirkungen Zur Umsetzung der zwingend notwendigen Maßnahme (näher erläutert im folgenden Absatz „Notwendigkeit der Maßnahme“) ist eine Auszahlung in Höhe von 780.000 € im Teilfinanzplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604, Kinder- und Jugendar- beit, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 5100-0604-0-4105, Skateanlage Widdersdorf erforderlich. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigeraus- zahlungen im Teilfinanzplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604, Kinder- und Jugendarbeit, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Fi- nanzstelle 5100-0604-0-2002, Spielplätze. 4 Da die Wertgrenze für die Darstellung von Einzelmaßnahmen (ab 500.000 €) hier überschrit- ten ist (§§ 10, 13 Nr. 2 HHS 2025/2026 i.V.m. § 4 Abs. 4 KomHVO NRW), ist eine neue Fi- nanzstelle anzulegen und die entsprechenden Mittel sind von der Pauschalfinanzstelle 5100- 0604-0-2002 auf der Maßnahmenfinanzstelle 5100-0604-0-4105 Skateanlage Widdersdorf (gleicher Teilfinanzplan und gleiche Teilplanzeile) im Rahmen einer Sollumbuchung bereitzu- stellen. Die über die Jahre der Nutzung ergebniswirksam anfallenden bilanziellen Abschreibungen in Höhe von 78.000 Euro p.a. sind in Zeile 14 (Bilanzielle Abschreibungen) im Teilergebnisplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604 (Kinder- und Jugendar- beit) ab 2026 entsprechend berücksichtigt. Die Finanzierung der bilanziellen Abschreibungen ab 2027 ff. ist vom Dezernat IV (Dezernat für Bildung, Jugend und Sport) im Rahmen der je- weiligen Haushaltsplanaufstellungsprozesse innerhalb der dann zugewiesenen Budgets si- cherzustellen – gegebenenfalls durch Mittelumschichtungen. Wartung und Pflege werden aus den beim Amt für Landschaftspflege und Grünflächen veran- schlagten Mitteln für die gesamtstädtische Unterhaltung finanziert. Notwendigkeit der Maßnahme Gemäß der Vorgabe der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung der Haushaltsatzung 2025/2026 wurden die Auflagen zur Haushaltsbewirtschaftung geprüft: Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt auf Basis der seit 2017 von der Bezirksvertretung ge- wünschten Maßnahmenplanung, die immer wieder von Bezirkspolitik und Bevölkerung nach- gefragt und eingefordert wird, und der vom Rat in seiner Sitzung am 03.04.2025 beschlosse- nen Rahmenplanung „Spielräume eröffnen - Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kin- der und Jugendliche – Kommunale Spielraumplanung 2025-2030“ (2960/2024) als Fortschrei- bung der Spielplatzbedarfsplanung 2018-2023 (Session-Vorlage 3067/2018), in der diese Maßnahme als eine der prioritär eingestuften Projekte für den Planungszeitraum 2025-2030 gelistet wurde. Mit dem Ratsbeschluss zur Rahmenplanung „Spielräume eröffnen - Spiel, Bewegung und Auf- enthalt für Kölner Kinder und Jugendliche – Kommunale Spielraumplanung 2025-2030“ setzt die Verwaltung die Maßnahme M 1.2.3 des Kinder- und Jugendförderplanes der Stadt Köln 2021-2025 um, den der Rat am 09.11.2021 beschlossen hat (1805/2021). Die Verpflichtung der Fachverwaltung zur Eröffnung von Räumen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ist im umfassenden Sinne als besonderes Förderziel in der kommunalen Kinder- und Jugendförderplanung der Stadt Köln 2021-2025 verankert. Diese basiert auf der Verpflichtung für die Kommunen im Rahmen des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (3. AG-KJHG - KJFöG), „dazu bei[zu]tragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen“ (§ 1 Absatz 3 Satz 4 SGB VIII). In § 11 Absatz 1 wird hierzu weiter ausgeführt: „Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Ju- gendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüp- fen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinfüh- ren. Dabei sollen die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Angebote für junge Menschen mit Behinderungen sichergestellt werden.“ Der Rat hat sich der Einschätzung der Fachverwaltung angeschlossen, dass auch in der aktu- ell herausfordernden Haushaltssituation alle sozialen, kulturellen, sportbezogenen und bil- dungsrelevanten Leistungen und Angebote, die eine lebenswerte Großstadt wie Köln prägen, vor der schwierigen Aufgabe stehen, in einem notwendigerweise eng gesteckten Haushalts- rahmen bedarfsgerechte und attraktive Wohn- und Lebensbedingungen vorzuhalten. 5 Im Zuge der Prüfung, ob die Standards gesenkt werden können, wird hierbei die kostengüns- tigste Variante unter Berücksichtigung der Vorgaben der Sicherheitsnormen und der Nachhal- tigkeit ausgewählt. Die Fachverwaltung hat die Maßnahme kritisch auf ihre Erforderlichkeit und Angemessenheit überprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass sich ein vollständiger Verzicht auf den Bau der Skateanlage zum Nachteil der Kinder und Jugendlichen im Stadtteil auswirken würde und nicht bedarfsgerecht wäre. Eine Senkung baulicher Standards ist nur im Rahmen der si- cherheitstechnischen, baulichen Anforderungen für Spielplätze und Sportanlagen gemäß je- weils aktuell gültiger DIN-Normen zur Gestaltung von Spiel-, Bolz- und Bewegungsflächen für Kinder und Jugendliche möglich. Informationen zum Standort Adrian-Meller-Straße/Unter Linden Unter Würdigung des länger zurückliegenden Beschlusses der Bezirksvertretung Lindenthal und der im Jahre 2022 eingereichten befürwortenden Petition der Bevölkerung hat die Fach- verwaltung auch den Standort Adrian-Meller-Str./Unter Linden in eine intensive Prüfung und Grundlagenermittlung einbezogen. Die Errichtung der gewünschten Skateanlage auf der bereits versiegelten und derzeit als Parkplatz genutzten Fläche würde es ermöglichen, eine neue – zusätzliche - Flächenversie- gelung auf der zurzeit als Grünfläche genutzten Fläche am Standort Neue Sandkaul zu ver- meiden und würde negative Auswirkungen auf den Klimaschutz vermeiden helfen. Da sich die betreffende Fläche aber in Privatbesitz befindet, kann diese Alternative aufgrund zusätzlich zu kalkulierender Aufwände für Pacht- oder Kaufpreiszahlungen, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht mit dem Eigentümer ausverhandelt wurden, nicht realisiert werden. Ver- meidbare zusätzliche Aufwände sind nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit angesichts der aktuellen Haushaltslage zwingend zu unterlassen. Auch für diese Fläche wäre nach vorliegendem Schallgutachten eine Lärmschutzwand erfor- derlich. Die hier vorzusehende Schallschutzkonstruktion müsste eine Länge von 36 m Länge auf der Westseite und von 45 m auf der Nordseite mit einer Wandhöhe von jeweils 4 m auf- weisen, um die Immissionsrichtwerte an allen Immissionsorten in allen Beurteilungszeiträu- men einzuhalten. Aufgrund des etwas geringeren Umfangs der hier erforderlichen Lärmschutzwand, aber mit Blick auf die aktuelle Baukostenentwicklung, sind hierfür Kosten von rd. 200.000 Euro zu kal- kulieren, so dass die Verwaltung diesen Standort nunmehr aufgrund der veränderten Rah- menbedingungen verwirft.
Anlage 3 - Auszug aus der Niederschrift der BV Lindenthal _An_0868_2017
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Niederschrift über die 24. Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 26.06.2017 Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen Nicht anwesend: Frau Dr. Lerch 8.1.10 Beseitigung Stolperfallen auf den Bürgersteigen Landgrafenstrasse und Joseph-Stelzmann-Strasse Antrag der SPD-Fraktion AN/0874/2017 Herr Fiedler (SPD) erläutert den Antrag. Sodann beschließt die Bezirksvertretung oh- ne weitere Aussprache. Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt, verschiedene schadhafte Stellen und "Stolperfallen" an den Bürgersteigen in der Landgrafenstraße (östliche Fahrbahnseite, Höhe Ein- mündung Dürener Straße bis ca. Hausnummer 80) sowie am Klinikgelände an der Joseph-Stelzmann-Straße (westliche Fahrbahnseite am Anatomischen Institut, ge- genüber Hausnummer 60/64 sowie westliche Fahrbahnseite am Herzzentrum kurz vor der Einmündung in die Kerpener Straße) auszubessern. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen Nicht anwesend: Frau Dr. Lerch 8.1.11 Errichtung Skaterpark in Widdersdorf/Lövenich Antrag der CDU-Fraktion AN/0868/2017 Frau Führer (CDU) erläutert den Antrag. Frau Klein (Grüne) stimmt dem Antrag zu. Sodann beschließt die Bezirksvertretung ohne weitere Aussprache. Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt: Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung, alle notwendigen Schritte für die Ein- richtung eines Skateparks in Widdersdorf einzuleiten. Als möglicher Standort ist das Gelände an der Ecke Adrian-Meller-Straße/Unter Linden in Widdersdorf zu prüfen. Dort befindet sich derzeit der Bauhof der Firma Amand im Abbau, da er aufgelöst wird. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen Nicht anwesend: Frau Dr. Lerch -18 -
Anlage 2 - Lageplan Alternativstandort Adrian-Meller-Str
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Stadt Köln Mittelpunkt: 347602, 5647548 1:1000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 22.07.2025Seite 1 / 1
Anlage 5 - Auszug BV 3 Lindenthal von 01.09.2025
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Herr Wagener Telefon: (0221)221 93313 E-Mail: steffen.wagener1@stadt- koeln.de Datum: 03.09.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 01.09.2025 öffentlich 9.2.1 Errichtung einer Skateanlage für Kinder und Jugendliche in Köln-Wid- dersdorf 1791/2024 Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD AN/1228/2025 I. Abstimmung über den Änderungsantrag Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung, Verhandlungen mit dem Eigentümer des Grundstücks an der Adrian-Meller-Straße (Alternativstandort) aufzunehmen, um dort die Skateanlage zu realisieren. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen 11 Ja Stimmen (Grüne, SPD, Linke) 5 Nein Stimmen (CDU) 1 Enthaltung (AfD) nicht anwesend: Frau Gruschitz (Grüne), Herr Dr Reinartz (FDP) II. Abstimmung über die Vorlage Geänderter Beschluss: (Änderungsantrag von Fraktion Bündnis 90/Grüne und SPD-Fraktion) 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Errichtung einer Skateanlage in Köln-Widdersdorf am Standort Neue Sandkaul, Gemarkung Lövenich, Flur 55, Flurstück 3265, mit geschätzten Gesamtkosten von rd. 780.000 € entsprechend der vorliegenden Planung auf Basis der bereits erfolg- ten Jugendbeteiligung durchzuführen. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von Auszahlungsmitteln in Höhe von 780.000 € für den Bau einer Skateanlage in Widdersdorf im Teilfinanzplan des Am- tes für Kinder, Jugend und Familien in der Produktgruppe 0604 - Kinder- und Ju- gendarbeit, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 5100-0604-0-4105, Skateanlage Widdersdorf, im Haushaltsjahr 2025. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im Teilfinanzplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familien in der Produktgruppe 0604 – Kinder- und Jugendarbeit, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanz- stelle 5100-0604-0-2002, Spielplätze. Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung, Verhandlungen mit dem Eigentümer des Grundstücks an der Adrian-Meller-Straße (Alternativstand- ort) aufzunehmen, um dort die Skateanlage zu realisieren. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen 11 Ja Stimmen (Grüne, SPD, Linke) 5 Nein Stimmen (CDU) 1 Enthaltung (AfD) nicht anwesend: Frau Gruschitz (Grüne), Herr Dr Reinartz (FDP)
Anlage 1 - Lageplan Fläche Neue Sandkaul
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Stadt Köln Mittelpunkt: 348170, 5648233 1:2000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 22.07.2025Seite 1 / 1
Anlage 7 - Beantwortung der mündlichen Anfragen
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In der Sitzung des Rates am 04.09.2025 wurden die nachfolgenden mündlichen Anfragen zu der Vorlage 1791/2025 „Errichtung einer Skateanlage für Kinder und Jugendliche in Köln- Widdersdorf“ gestellt: 1. Auf welcher fachlichen Grundlage „Baugrunduntersuchung, statische Vorbemessung oder Gründungskonzept“ basiert die Kostenkalkulation (Neue Sandkaul) für die 5,5 Meter hohe und 71 Meter lange Schallschutzwand? 2. Welche Kostensteigerung wird erwartet, wenn sich im Baugrund (Neue Sandkaul) zusätzliche Gründungsmaßnahmen (z.B. Tiefgründung, Bodenverbesserung) als erforderlich erweisen? Gibt es dazu eine Risikobewertung? 3. Im Beschluss wird ein Anteil von 1,8 Prozent der Grünfläche genannt. Wie hoch ist der tatsächliche Flächenanteil, wenn man Schallschutzwände, Fundamente und Zuwegungen berücksichtigt? Ist der Hinweis der Bürgerinitiative, dass es sich hierbei tatsächlich um ein Viertel der Grünfläche handelt, begründet? 4. Wurde die verkehrliche Erreichbarkeit (ÖPNV, Radwege) für beide Standorte systematisch verglichen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 5. Welche zeitliche Gesamtdauer ergibt sich realistisch, wenn Verzögerungen durch Eil- und Hauptsacheverfahren berücksichtigt werden? 6. Mit welchen zusätzlichen Kosten für Rechtsberatung, Gutachten und Verfahrensbeteiligung rechnet die Verwaltung im Falle einer Klage gegen den Standort Neue Sandkaul? 7. Warum wurde die Bürgerinitiative „Für den Erhalt des Parks“ trotz ausdrücklicher Zusage nicht frühzeitig über die Planungsfortschritte informiert? 8. Welche konkreten Schritte der Bürgerbeteiligung (z.B. Protokolle, Einwohnerversammlungen, schriftliche Stellungnahmen) hat die Verwaltung durchgeführt? Die Verwaltung antwortet wie folgt: - Zu 1: Für die Maßnahme wurde zunächst eine Kostenschätzung erstellt, keine Kostenkalkulation. Grundlage für diese Kostenschätzung ist das von der Verwaltung eingeholte Lärmgutachten. Hier werden Spezifikationen genannt, die für die Kostenschätzung maßgeblich sind. Derzeit befindet sich die Maßnahme erst in Leistungsphase 2, sodass zum jetzigen Zeitpunkt noch kein Statiker hinzugezogen werden konnte, der eine genaue Kostenkalkulation liefern könnte. Die Beauftragung eines Statikers bzw. die Einleitung der nächsten Leistungsphase nach HOAI erfolgt erst auf Basis eines Planungsbeschlusses durch die Ratsgremien. - Zu 2: Der Verwaltung liegt ein Baugrundgutachten vom 30.10.2021 vor, welches den Umfang der zu erwartenden Baugrundereignisse abschätzen lässt. Eine Risikobewertung liegt zum aktuellen Planungsstand nicht vor. Diese ist erst möglich, wenn auf Basis eines Ratsbeschlusses die Planungsphasen 3 und 4 durchgeführt wurden. - Zu 3: Der in der Beschlussvorlage benannte Flächenanteil von 1,8 Prozent wurde unter Betrachtung des betreffenden Flurstücks errechnet. Dies ist die sich aus dem Bebauungsplan ergebende Grünfläche. Welchen Teilbereich der Grünanlage die im Fragenkatalog zitierte Bürgerinitiative für die eigene Berechnung herangezogen hat, erschließt sich der Fachverwaltung nicht. 2 - Zu 4: Der neue Standort „Neue Sandkaul“ befindet sich innerhalb einer eingerichteten Tempo-30-Zone mit einer direkten Anbindung an einer geplanten Fahrradstraße. Diese Fahrradstraße ist im beschlossenem Radverkehrsnetz Ehrenfeld eingebettet. Auf der Aspel verläuft das überregionale Radverkehrsnetz NRW. Bezüglich des ÖPNV liegt dieser Standort im fußläufigen Einzugsbereich zweier Bushaltestellen der Linie 148, 172. Der von der Bezirksvertretung vorgeschlagene Standort: „Ecke Adrian-Meller Straße/Unter den Linden“ liegt außerhalb des Siedlungskörpers an einem Kreisverkehr an der K6 mit einem baulichen Geh- und Radweg. Bezüglich der ÖPNV-Erschließung besteht eine Anbindung an eine ÖPNV-Haltestelle der Linie 149, 172, 145. Die Haltestelle diese Linien fußläufig zu erreichen. Aus verkehrlicher Sicht ist der Standort „Neue Sandkaul“ bezüglich der für die Erreichbarkeit von Jugendlichen mit dem Rad oder dem ÖPNV eher zu empfehlen. - Zu 5: Nach der offiziellen Justizstatistik vergehen in regulären Hauptsacheverfahren vor den Verwaltungsgerichten in NRW im Durchschnitt 15,2 Monate bis zur erstinstanzlichen Entscheidung, in Eilverfahren sind es 1-2 Monate. Vor den Oberverwaltungsgerichten sind es 20,2 Monate in erstinstanzlichen Hauptsacheverfahren, also etwa Normenkontrollen gegen Bebauungspläne und 13,4 Monate in Berufungssachen, also wenn die Entscheidung eines Verwaltungsgerichts angegriffen wird. - Zu 6: Aktuell ist kein Klageverfahren gegen die geplante Maßnahme anhängig, daher auch keine Beauftragung von Rechtsanwälten. In der Regel können Rechtsfragen zuverlässig verwaltungsintern beantwortet werden, dasselbe gilt für verwaltungsgerichtliche Verfahren, sodass im Regelfall keine weiteren Kosten für den Haushalt anfallen dürften. Sollte im Einzelfall dennoch eine Rechtsanwaltskanzlei eingebunden werden, sind die Kosten vom jeweiligen Umfang des Auftrags abhängig, sodass dies vorab nicht pauschal beurteilt werden kann. Eine andere Bewertung kann sich ergeben, sollte ein Klageverfahren vor der Zivilgerichtsbarkeit ausgetragen werden. Insoweit besteht unter Umständen Anwaltszwang, so dass in diesen Fällen auch die Stadt Köln eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragen müsste. Die insoweit anfallenden Kosten sind ebenfalls vom Umfang bzw. Streitwert abhängig, sodass auch hier eine pauschale Beurteilung nicht möglich ist. - Zu 7: Die Bürgerinitiative „Für den Erhalt des Parks“ war an der Planungsvorstellung vor Ort am 25. Mai 2022 beteiligt. In der Folge wurden Vertreter der Anwohnerschaft zuletzt im Jahre 2023 darüber informiert, dass die Verwaltung angesichts der hohen Lärmschutz-Anforderungen nach Alternativflächen in Widdersdorf sucht. Dass sich im Suchbereich Widdersdorf allein die Fläche Adrian-Meller-Str./Unter Linden als Alternative anbietet, diese aber aufgrund der aktuellen Haushaltssituation nicht realisiert werden kann, ist Bestandteil der Beschlussvorlage. Insofern ist im Vergleich dazu kein Planungsfortschritt zu verzeichnen. - Zu 8: Am 25. Mai 2022 wurde die gemeinsam mit Jugendlichen entwickelte Planung durch das Planungsbüro unter Einbindung von Anwohner*innen, Sportvereinen und Vertreter*innen aus Politik und Verwaltung in einem Ortstermin vorgestellt. Sollte ein Beschluss für den Standort Neue Sandkaul erfolgen, werden weitere Beteiligungsprozesse im Zuge der Planungsfortschritte durchgeführt.
Anlage 4 - Beantwortung zusätzlicher Fragen
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Anlage 4 zur Vorlage 1791/2024, Errichtung einer Skateanlage für Kinder und Jugendliche in Widdersdorf Die im Beratungsgang gestellten Fragen des Jugendhilfeausschusses am 26.08.2025 und der BV Lindenthal am 01.09.2025 werden durch die Fachverwaltung zur Ratssitzung am 04.09.2025 wie folgt beantwortet: Warum schlägt die Verwaltung die Bebauung des Grundstückes Neue Sandkaul vor, nicht aber des Grundstückes Adrian-Meller-Straße / Unter Linden, obwohl dazu ein einstimmiger Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal vom 26.06.2017 (AN/0868/2027) vorliegt? Beim o.g. Beschluss handelte es sich um einen Prüfauftrag, den Standort Adrian- Meller-Straße / Unter Linden als möglichen Standort zu prüfen. Dem ist die Verwaltung nachgekommen. Grundsätzlich handelt es sich hier um eine der Ausgleichsflächen für das Bauprojekt Widdersdorf Süd. Sondierungen zu der Frage, ob die Errichtung einer Skateanlage als gewünschte Nutzungsart auf dieser Fläche planungsrechtlich ermöglicht werden kann, sind erfolgt. Es gab intensive dezernatsübergreifende Abstimmungen in bauaufsichtlichen Fragen sowie zu Naturschutz-, Grünflächen- und Planungsfragen. Im Ergebnis scheint eine Befreiung vom Landschaftsschutz bzw. eine planungs- rechtliche Befreiung von der aktuellen Nutzungsart grundsätzlich möglich. Eine Detailprüfung wäre aufgrund des Gebietserhaltungsanspruches erforderlich., Die Fläche an der Adrian-Meller-Straße / Unter Linden befindet sich in Privatbesitz. Um die Fläche als Skateanlage auszubauen, müsste ein neues Pachtverhältnis mit dem Eigentümer der Fläche abgeschlossen werden. Neue vertragliche Verpflichtungen mit zusätzlichen Belastungen für den Konsumtiv-Haushalt sind im Lichte der aktuellen Haushaltssituation zu vermeiden. Erforderliche konsumtive Mittel stehen im aktuellen Haushaltsplan 2025/2026 inkl. mittelfristiger Finanzplanung nicht zur Verfügung. Welche konsumtiven Kosten sind durch ein Pachtverhältnis mit dem Grundstücks-Eigentümer für den städtischen Haushalt zu erwarten? Erforderliche konsumtive Mittel stehen im Haushaltsplan 2025/2026 inkl. mittelfristiger Finanzplanung nicht zur Verfügung. Aus liegenschaftsrechtlicher Sicht würde die Gründung eines Pachtverhältnisses eine umfangreiche Bodenwert-Ermittlung durch den Gutachterausschuss voraussetzen, diese wäre Grundlage für eine weitere Präzisierung der Höhe der notwendigen Mittel. Kann die Stadt Köln das Grundstück Adrian-Meller-Straße / Unter Linden kaufen anstatt es zu pachten? Der städtische Haushalt sieht keine finanziellen Spielräume für den Ankauf des Grundstückes vor. Mit Blick hierauf hat die Verwaltung bisher keine Verhandlungen mit dem Eigentümer der Fläche initiiert. Die Verwaltung kann daher keine Aussage zu einer etwaigen Verkaufsbereitschaft des Eigentümers tätigen. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung die Nutzung der bereits in städtischem Eigentum befindlichen Fläche vorgeschlagen. Wie positioniert sich die Verwaltung zu dem in Form einer Unterschriften- sammlung geäußerten Bürgerwillen für die Bebauung des Alternativ- standortes an der Adrian-Meller-Str./ Unter Linden: Die Verwaltung hat sich im Zuge der Entscheidungsfindung mit den vielfältigen unmittelbaren Rückmeldungen von Bürger*innen befasst. Ebenso wie für die Alternativfläche liegt der Verwaltung auch eine Unterschriften- sammlung zur Bebauung der Fläche Neue Sandkaul vor, die u.a. mit der zentralen Lage im Ortszentrum von Widdersdorf argumentiert. Auch die Bezirksschüler*innen-Vertretung hat sich in ihrem Wortbeitrag im Jugendhilfeausschuss für die Fläche Neue Sandkaul ausgesprochen, da sich hier aufgrund der benachbarten Schule und Sportanlage die meisten Jugendlichen aufhalten. Wie positioniert sich die Verwaltung zu der befürchteten Verdrängung der sog. „Stadtranderholung“ am Standort Neue Sandkaul? Eine vollständig begrünte Fläche von rd. 40.000 m² dient den Anwohner*innen derzeit als Freizeit- und Erholungsfläche. Für die Ausgestaltung als Skateanlage würde dieser Grünfläche ein Anteil von 1,87% (750 m²) entzogen. Gerne unterstützt die Verwaltung die Initiator*innen der „Stadtranderholung“ zukünftig bei der Suche nach einer Alternativfläche für die Durchführung von Ferienspielangeboten. Wie lange wird es dauern, bis die Verwaltung die offenen Fragen zu einer Bebauung der Alternativfläche an der Adrian-Meller-Straße / Unter Linden beantworten und klären kann? Zunächst wird auf die o.g. Ausführungen verwiesen, insbesondere auf die notwendigen Prüfungs- und Abstimmungserfordernisse. Mit Blick auf die zahlreichen Beteiligten wäre bei der Grundlagenprüfung mindestens von einem mehrmonatigen Zeitraum auszugehen. Warum wird für die Errichtung einer Skateanlage ein Ratsvotum eingeholt? Die Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln benennt die Zuständigkeit der Bezirksvertretung für Spiel- und Bewegungsflächen. In analoger Anwendung der Verwaltungsrichtlinie zur Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln (ZustO) mit dem Abgrenzungskatalog für Angelegenheiten von wesentlich über den Bezirk hinausgehender Bedeutung werden Skateanlagen in der Regel dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt, weil der Einzugsbereich für die Nutzer*innen- gruppe über die Stadtbezirksgrenzen hinausreicht. Skater*innen verfügen über eine erhöhte räumliche Mobilität und nutzen die gut ausgebauten Anlagen im gesamten Stadtgebiet. Die Fachverwaltung verfügt diesbezüglich über Erkenntnisse in Bezug auf den Familienpark unter der Zoobrücke und die Skateanlage am Kap am Südkai nördlich der Südbrücke im Rheinauhafen. Bedeutet der geplante Bau einer Skateanlage in Widdersdorf eine Abkehr von der geplanten Skateanlage in Sülz am Militärring? Beide Skateanlagen sind Bestandteil der bezirklichen Maßnahmenplanung im Rahmen der kommunalen Spielraumplanung 2025-2030 und werden von der Verwaltung weiterhin verfolgt. SessionNet | Kommunale Spielraumplanung 2025- 2030 – Maßnahmenplanung für den Stadtbezirk Lindenthal
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1791/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 29.09.2025
- Erstellt
- 03.06.2024 19:02