0577/2024
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Öffentliche Toiletten und Konsumräume für Köln Kalk, Aktenzeichen 209/23
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Anlage 1 Eingabe
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Von: Gesendet: Mittwoch, 29. November 2023 12:23 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Freizugängliche & öffentliche Toiletten im Zentrum von Köln Kalk Sehr geehrte Mitarbeitende der Stadt Köln, Ich möchte mit dieser Email eine Etablierung von freizugänglichen öffentlichen Toiletten im urbanen Zentrumsraum des Stadtteils Köln Kalk dringendst anregen! Ich bin mit mehreren Parteien Mieterin in einem Wohngebäude direkt am Platz sowie der Haltestelle "Kalk Post". Uns wurde nun schon das wiederholte mal in den Hausflur uriniert und gekotet. Man könnte sich jetzt über eine mangelhafte Sicherheit der Gebäudetür beschweren oder gar die Hausverwaltung für den erneuten Kot-Umstand verantwortlich machen, jedoch sitzt das Problem, meiner Auffassung nach, in der makro Struktur der Stadt. Das Bedürfnis des Menschen sich in verschiedensten Formen erleichtern zu müssen, ist ein Grundbedürfnis einer menschlichen Existenz, welches wir alle nur zu gut kennen. Im Stadtteil Kalk leben viele Menschen ohne Obdach. Dieses fehlende Obdacht impliziert ebenfalls u.a. eine fehlende Toilette. Die aktuellen Wetterbedingungen (erhöhter Niederschlag, Kälte und Frost) machen ein solches Leben nicht einfacher und erschweren auch den Akt seine Notdurft verrichten zu müssen. Bei Minusgraden wäre ich auch um jeden trockenen Platz mit etwas Privatsphäre dankbar um meine Notdurft verrichten zu können - wahrscheinlich wir alle. Abgesehen von winterlichen Gegebenheiten, empfinde ich es als menschenunwürdig einen sicheren und privatisierten Ort für die Verrichtung eines menschlichen Bedürfnisses an den Luxus einer Wohnung zu koppeln. Menschen ohne Obdach werden zwar strukturell immerweiter an den Rand der Gesellschaft gedrängt, jedoch niemals daraus verschwinden. Sie werden immer ein Teil von dem städischen Gesellschaftsbild bleiben, ob mit mehr oder weniger Würde, darüber entscheiden die Städte selbst. Sie werden sich aufjedenfall nicht in Lust auflösen, denn es sind Menschen, wie ich, die gerade diese Email schreibt und wie Sie , die diese Email lesen wird. Wir sind alle Menschen, mache haben mit dem Leben mehr zu kämpfen als andere aber die Würde sollte doch unantatsbar sein, oder nicht? Natürlich kann ich den möglichen Einwand verstehen, dass öffentliche und freizugängliche Toiletten auch das Potenzial bieten als Konsumraum missbraucht zu werden. Jedoch wirft dieser Gedanke nur eine weitere Frage von mir an die Stadt Köln auf: Welhalb gibt es im Raum Köln Kalk keine sicheren Konsumräume für suchterkrankte Menschen (Vergleich zu den Konsumräumen in Nähe des Neumarkts)? Suchterkrankte sitzen in Kalk u.a. auf der Hauptstraße zwischen Eingangstüren und gehen ihrer Sucht nach. An einem Ort der städteplanerisch nicht belebter und stressiger sein könnte, wo keine Ruhe und kein Rückzug möglich ist. Wäre eine Etablierung von Konsumräumen sowie freizugänglichen öffentlichen Toiletten nicht eine Investition der Stadt Köln in den Stadtteil Kalk? Das würde nicht nur das Leben der Betroffenen sondern auch das Miteinander zwischen Anwohnenden und Menschen ohne Obdach um Welten verbessern und die Unantatstbarkeit der Würde des Menschen wieder mehr in den Fokus rücken. Ich freue mich über einen Austausch mit Ihnen oder eine Rückmeldung ihrerseits. Mit freundlichen Grüßen
Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 0577/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.03.2024 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Öffentliche Toiletten und Konsumräume für Köln Kalk, Aktenzeichen 209/23 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Kalk hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsfüh- rung der Bezirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei - auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 / 2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Frau Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 209/23 06.02.2024 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Öffentliche Toiletten und Konsumräume für Köln Kalk“, Aktenzeichen 209/23 S Sehr geehrte Frau , vielen Dank für Ihre E-Mail vom 29.11.2023. Mir liegen inzwischen Stellungnahmen vom Dezernat Umwelt, Klima, Grün und Lie- genschaften und dem Gesundheitsamt vor, über die ich Sie gerne informieren möchte. Stellungnahme Dezernat Umwelt, Klima, Grün und Liegenschaften: „Im Rahmen des Toilettenkonzepts sind in Kalk zwei zusätzliche Standorte vorgese- hen, an denen jeweils ein BWC (Toiletten mit besonderen Anforderungen) aufgestellt werden soll. Die konkreten Standorte, die bei einem Ortstermin identifiziert wurden, finden Sie im Anhang. Die Realisierung des Standorts Kalk Post wird in 2025 ange- strebt.“ Stellungnahme Gesundheitsamt: „Der Rat der Stadt Köln hat am 28.09.2017 (Vorlage 2360/2017) die Verwaltung mit der Planung und Umsetzung eines niedrigschwelligen Drogenhilfeangebotes am Sze- nestandort Kalk beauftragt. Die Verwaltung hat den Gesundheitsausschuss am 25.08.2020 und die Bezirksvertretung Kalk am 27.08.2020 über den Stand des Dro- genkonsumraumes in Kalk informiert (Vorlage 2334/2020). Das Gesundheitsamt hat eine Immobile in der Dillenburger Straße 27 mit Zugang von der Neuerburgstraße gefunden. Eigentümerin ist die Bayrische Versorgungskasse, die als Eigentümerin des gesamten Kalk Karrees eine weitere Vermietung an die Stadt Köln begrüßt. Zwischen der Stadt Köln und der Eigentümerin wurde im September 2022 ein Mietvertrag über eine Laufzeit von 10 Jahren geschlossen. Die Bayrische - 2 - Versorgungskasse übernimmt den Umbau der Räumlichkeiten zu einem Drogenkon- sumraum, der Bauantrag hierzu wurde im Dezember 2023 erteilt. Eine Inbetrieb- nahme ist für Ende 2024 bzw. Anfang 2025 geplant. Am 15.02.2022 hat das Gesundheitsamt zusammen mit der Sozialraumkoordination Kalk zu einer digitalen Info-Veranstaltung zum Drogenkonsumraum Kalk eingeladen. Es wurde der Sachstand berichtet sowie verschiedene Anregungen eingeholt, Be- fürchtungen und Erwartungen geäußert. Eingeladen waren Akteure und Institutionen aus der unmittelbaren Nachbarschaft (Schulen, Pflanzstelle, Kita), Fachakteure aus Kalk (Suchtberatung, Sozialpsychiatrisches Zentrum), weitere Akteure aus Kalk (Bür- gerverein Kalk, In-house) sowie Vertreter*innen der Verwaltung und der Polizei. Am 25.05.2022 fand eine Info-Veranstaltung für die Ämter im Kalk Karree statt. Auf dem Kalk-Fest am 19.08.2023 und erneut auf einer Veranstaltung hat das Gesundheitsamt zusammen mit der Sozialraumkoordination am 30.11.2023 mit verschiedenen Akteu- ren (Institutionen, Anwohnende, Verwaltung, Suchthilfeträger) über den aktuellen Stand informiert. Das Gesundheitsamt steht weiterhin im regelmäßigen Austausch mit der Sozialraumkoordination sowie der Bezirksamtsleitung und beteiligt sich an der Stadtteilkonferenz Kalk sowie des sich konstituierenden Arbeitskreises „AK Drogen“ in Kalk (siehe auch Mitteilungen 0619/2023 und 1171/2022). Eine weitere Mitteilung für den Gesundheitsausschuss ist für Januar vorgesehen. Wenn der Betreiber*in des Drogenkonsumraumes feststeht, findet eine öffentliche Info-Veranstaltung statt.“ Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, wenden Sie sich gerne an das Dezernat Umwelt, Klima, Grün und Liegenschaften, Herr unter Telefonnummer: 0221/221- , per E-Mail: De- zernat-VIII@stadt-koeln.de oder das Gesundheitsamt, Frau , Telefonnummer: 0221/221- , E-Mail: Gesundheitsamt@stadt-koeln.de. Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Kalk zur Kenntnis gegeben. Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung wünschen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Be- zirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Anlage
Anlage Kalker Hauptstraße Pläne
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Kalker Hauptstraße Höhe 210 Kalk Post Kanalplan
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0577/2024
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 14.02.2024
- Erstellt
- 14.02.2024 08:07