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2041/2025

2. Sachstandsbericht (12.06.2025) zum Grundsatzbeschluss des Rates der Stadt Köln vom 15.06.2023 zu den Bühnen Köln/actori (1126/2023)

Mitteilung Ausschuss 23.06.2025

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln, Sitzung am 02.07.2025, TOP 5.3

Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1 Grundsatzbeschluss actori - Controlling

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

2127 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/46 
 
Vorlagen-Nummer 23.06.2025 
 2041/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln 24.06.2025 
 
2. Sachstandsbericht (12.06.2025) zum Grundsatzbeschluss des Rates der Stadt Köln 
vom 15.06.2023 zu den Bühnen Köln/actori (1126/2023) 
Die Bühnen Köln berichten mit vorliegender Mitteilung über den Status der Bearbeitung des 
Beschlusses des Rates der Stadt Köln vom 15.06.2023 (2. Sachstandsbericht, Stand: 
12.06.2025): 
 
„Grundsatzbeschluss für den Neustart der Bühnen Köln am Offenbachplatz ab der 
Spielzeit 2024/25 auf Basis der actori-Gutachten // Langfristige Anmietung des Depots 
in Köln-Mülheim // Aufbau einer Tanzsparte an den Bühnen Köln“ (1126/2023).  
 
Die tabellarische Übersicht in Anlage 1 setzt auf die bisher vorgelegten Berichte – 1. Sach-
standsbericht (Vorlage 0220/2024, Kenntnisnahme im Betriebsausschuss Bühnen am 
30.01.2024) und Konzept Neuausrichtung Depot (Vorlage 1722/2024, Kenntnisnahme im Be-
triebsausschuss Bühnen am 18.06.2024) – auf und stellt den aktuellen Umsetzungsstand der 
Beschlusspunkte dar. 
 
Folgende Vorlagen sind in diesem Zusammenhang relevant: 
 
 Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz, Erweiterung der Verpflichtungs- und Krediter-
mächtigungen, Ratsbeschluss vom 01.10.2024, Vorlage 2688/2024 
o Ausgehend von Planungs- und Baukosten in Höhe von 798,6 Mio. € werden die 
Zinsen und Abschreibungen in der Spielzeit 2026/27 um ca. 12,5 Mio. € höher aus-
fallen als im actori-Beschluss angenommen. 
 
 Wirtschaftsplan 2024/25, Ratsbeschluss vom 14.11.2024/03.04.2025, Vorlage 3303/2024 
o Im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung wurde abweichend vom actori-Be-
schluss von folgenden Prämissen für den Spielbetrieb ab 2026/27 ausgegangen: 
 Spielstätte Schauspiel im Depot 1 statt Depot 2 mit 1,5 Mio. € statt 2,5 Mio. 
€ künstlerischem Budget 
 Budget für Betrieb Depot 1,25 Mio. € statt 2,5 Mio. € 
 Depot 2: Untervermietung an Kulturunternehmer (Mietzins 0,5 Mio. € p. a.) 
 Tanzsparte zurückgestellt. 
 
 
Gez. Charles 
 
Anlagen:  
Anlage 1 Grundsatzbeschluss actori - Controlling

Anlage 1 Grundsatzbeschluss actori - Controlling

17725 Zeichen

Anlage 1
Synopse Stand: 12.06.2025 Status
Kategorie Kurzfassung Wortlaut Ratsbeschluss Bemerkungen Status
1. Spielbetrieb der Bühnen • Übersetzung Musterspielplan 
actori in WPl. & MiFriFi
• Beschluss WPl.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis des Musterspielplans „actori 2020 Tanz“ und entsprechend den 
organisatorischen Vorgaben des Gutachtens „actori 2020 & actori 2020 Tanz“ den Spielbetrieb der 
Bühnen Köln (Oper / Schauspiel / Tanz) am Offenbachplatz und am Depot in Köln-Mülheim inhaltlich und 
hinsichtlich der erforderlichen Finanzierung über die jeweiligen Wirtschaftspläne der Bühnen ab 2024/25 
samt Mittelfristplanung umzusetzen.
Größte Arbeitspakete d. 
Ratsauftrags: Übersetzung d. 
theoretischen actori-Werkes in 
den Wirtschaftsplan. Hierzu 
wurden verschiedene 
Arbeitspakete gebildet 
(Erarbeitung neuer 
Personalbudget-Blöcke, 
Erlösplanung, Einarbeitung 
Tanzsparte etc.).
in Arbeit
2. Depot in Köln-Mülheim Grundsatz Depot-
Weiternutzung
a.   Das Depot in Köln-Mülheim auf dem Carlswerkgelände wird mit seinen Spielstätten Depot 1 und 
Depot 2 sowie dem „Carlsgarten“ erhalten.
Grundsatzauftrag  -
2. Depot in Köln-Mülheim Kenntnisnahme MBS b.   Der Rat nimmt auf Basis der Ergebnisse der „Machbarkeitsstudie Depot“ zur Kenntnis, dass der 
Betrieb des Depots nur mit beiden Spielstätten Depot 1 und Depot 2 sinnvoll ist. Der Umbau des Depot 1 
in ein Lager ist zwar technisch möglich, aber unwirtschaftlich.
Kenntnisnahme erfolgt erledigt
2. Depot in Köln-Mülheim • Mietvertrag Depot 
abschließen
c.    Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis des vorliegenden Eigentümerangebotes (Option 1: „7.630 
qm // 6,50 € pro qm zzgl. Nebenkosten“) und im Rahmen der vorliegend kalkulierten Kosten einen 
Mietvertrag mit einer Laufzeit von 15 Jahren (zzgl. Verlängerungsoption um 5 Jahre) final zu verhandeln 
und sodann abzuschließen. Die Bühnen des Depots sollen als rechtsrheinische dritte Spielstätte der 
Bühnen Köln, als Spielstätte des Tanzes und auch als Spielstätte für die freie darstellende Kunstszene 
gemäß dem Konzept „Freie Szene Tanz“ in „TanzKöln“ sowie für Fremdvermietungen und Festivals 
genutzt werden.
• Vier Verhandlungsrunden mit 
BEOS haben stattgefunden
• Vertragsabschluss im Q4 2024
• Anmietung Kuperzug als 
Probebühne
• Anmietung Depot für 15 Jahre
erledigt
2. Depot in Köln-Mülheim • Energetische Ertüchtigung im 
Mietvertrag berücksichtigen
d.    Die Betriebsleitung der Bühnen hat den Eigentümer aufzufordern, im Vorfeld eines 
Vertragsabschlusses seine Absichtserklärung zur energetischen Ertüchtigung des Depots zu 
konkretisieren und die Umsetzung zuzusichern. Hierzu bildet das Mietangebot des Eigentümers die 
Grundlage. Durch die Umsetzung dürfen keine Mehrbedarfe für die Bühnen entstehen.
s. 2c. erledigt
2. Depot in Köln-Mülheim • Baumaßnahmen Depot 
planen
e.    Investitionen ins Depot erfolgen auf Basis der vorgelegten Kalkulationen der „Machbarkeitsstudie 
Depot“ für die Variante 2 „Depot 1 und Depot 2 bleiben als Veranstaltungsorte erhalten“  in Höhe von 2,3 
Mio. EUR (gemäß Machbarkeitsstudie Kostenaufstellung 2.0), welche in den Matrixberechnungen 
enthalten sind.
Umbau Depot Foyer, Einbau 
WCs und Tanzstudio siehe 
Mitteilung 1225/2025 
in Arbeit
2. Depot in Köln-Mülheim Kts der Kosten Depot durch 
Rat
f.    Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Kosten für die Anmietung und den Betrieb des Depots mit der 
vorgesehenen Bespielung (rechtsrheinische Spielstätte des Schauspiels, Mitnutzung Freie Szene, ohne 
eigene Tanzkompanie) rund 6,7 Mio. EUR betragen.
Kenntnisnahme erfolgt erledigt
2. Depot in Köln-Mülheim • Konzept mit fr. Szene / VII, 
41 & 46 erarbeiten
• Konzept politisch vorstellen
g.     Die Verwaltung legt ein Konzept zur Weiterentwicklung des Depots als Produktions- und Abspielhaus 
vor, mit den Funktionen als 3. Spielstätte des Schauspiel Kölns als Ort für den Tanz, für die Freie Szene 
sowie zur Kulturvermittlung.
Konzept vorgelegt, Mitteilung 
1722/2024
erledigt
Grundsatzbeschluss für den Neustart der Bühnen Köln am Offenbachplatz ab der Spielzeit 2024/25 auf Basis der actori-Gutachten // Langfristige Anmietung des 
Depots in Köln-Mülheim // Aufbau einer Tanzsparte an den Bühnen Köln 1126/2023 vom 15.06.2023
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Kategorie Kurzfassung Wortlaut Ratsbeschluss Bemerkungen Status
3. Tanz • Konzeptausschreibung Tanz
• Beginn Spielbetrieb ab 25/26
a.    Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis des Konzeptes „TanzKöln“ und der in „actori 2020 Tanz“ 
hierfür ermittelten Kosten und Rahmenbedingungen für den Betrieb einer eigenen Tanzsparte unter 
Berücksichtigung eines breiten Spektrums an Konzepten eine internationale Konzeptausschreibung zum 
Tanz an den Bühnen als eigene erkennbare Sparte der Bühnen ab der Spielzeit 2025/26 zu erstellen, 
umzusetzen und den Tanz als dritte produzierende Sparte der Bühnen zu etablieren:
                      i.        Ausschreibung, Konzeptions- und Aufbauphase: ab Mitte 2023
                     ii.        Produktions-, Spielbetrieb: spätestens ab 2025/26.
Konzeptauschreibung (Open 
Call) durchgeführt im Zeitraum 
Okt. 2023 bis Juni 2024; 
Umsetzung zurückgestellt (siehe 
3303/2024)
erledigt
3. Tanz • Drittmittel b.    Auf Grundlage des ausgewählten Konzeptes sind schnellstmöglich Fördermittel zu beantragen, 
insbesondere beim Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW.
erste Anfrage beim Land NRW 
ist erfolgt, aufgrund aktueller 
Haushaltslage zurückgestellt
pausiert
3. Tanz • Fortsetzung Tanzgastspiele c.    Die internationalen Tanzgastspiele in den Spielstätten der Bühnen am Offenbachplatz und im Depot 
werden fortgesetzt. Die Betriebsleitung der Bühnen hat eine angemessene Repräsentation der 
Tanzgastspiele auf allen Bühnen zu gewährleisten.
Grundsatzauftrag erledigt
3. Tanz Kenntnisnahme der Kosten 
Tanz durch den Rat
d.    Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die eigene Tanzsparte der Bühnen als ein Baustein der 
Bespielung des Depots rund 2,6 Mio. EUR zu den Kosten des Depots gemäß Gliederungspunkt 2 f) 
zusätzlich anfallen. Darüber hinaus wird zur Kenntnis genommen, dass der Betrieb einer eigenen 
Tanzsparte an den Bühnen ohne das Depot als Aufführungs- und Produktionsort in der dargestellten Form 
nicht möglich ist.
Kenntnisnahme erfolgt erledigt
4. freie darstellende Künste • Repräsentation freie Szene 
auf Bühnen
a.    Die Betriebsleitung der Bühnen hat eine angemessene Repräsentation der Kölner freien 
darstellenden Künste im Depot in Köln-Mülheim und in den sanierten Bühnen am Offenbachplatz zu 
gewährleisten.
Ausschreibung für die 
gemeinsame Leitungsstruktur 
des Kooperationshauses wird 
derzeit vorbereitet.
in Arbeit
4. freie darstellende Künste • Transparentes Verfahren 
Mitnutzung
b.    Kulturamt und Betriebsleitung der Bühnen haben ein transparentes Verfahren zur Nutzung durch 
verschiedene Gruppierungen jenseits der Bühnensparten zu erarbeiten und zu veröffentlichen. Das 
Verfahren hat alle Interessen angemessen zu berücksichtigen.
in Arbeit
4. freie darstellende Künste • Berichtswesen zu Nutzungen 
Freie Szene
c.    Über sämtliche Nutzungsanfragen aus der vielfältigen Kölner Freien Szene, die Umsetzung sowie 
möglicherweise die Nichtnutzungen ist ein jährlicher Bericht an den Betriebsausschuss Bühnen und den 
Ausschuss Kunst und Kultur zu erstellen.
in Arbeit
4. freie darstellende Künste • Performative Künste 
berücksichtigen
d.    Bei der Weiterentwicklung des Depots ist die Freie Szene der darstellenden und performativen 
Künste angemessen zu beteiligen.
Grundsatzauftrag, s. 2e -
5. Orga der Nutzung d. Depots • Betrieb Depot / 
• Termindispo durch Bühnen
a.    Um den kontinuierlichen Betrieb des Depots zu gewährleisten, wird das Depot in einer Pilotphase 
zunächst durch die Bühnen betrieben. Die Bühnen werden die Termindisposition für alle zu beteiligenden 
Nutzer*innen transparent organisieren. Ein kooperatives Miteinander auf Augenhöhe von (1) TanzKöln mit 
eigener Kompanie der Bühnen Köln, (2) Tanzgastspielen, (3) Freier Szene der darstellenden Künste und 
(4) rechtsrheinischer Spielstätte des Schauspiel Köln (auf Basis des Musterspielplanes) steht dabei im 
Fokus.
Ausschreibung für die 
gemeinsame Leitungsstruktur 
des Kooperationshauses wird 
derzeit vorbereitet.
in Arbeit
5. Orga der Nutzung d. Depots • Evaluierung des 
Betreibermodells
b.    Das Betreibermodell wird nach einem Jahr des regulären Spielbetriebs und sodann regelmäßig 
evaluiert. Ziel ist es, ein Modell zu installieren, das die künstlerischen Interessen der vier Nutzer und einen 
wirtschaftlichen Betrieb des Depots in einen angemessenen Ausgleich bringt. Eine Ausgliederung des 
Depots aus dem Betrieb der Bühnen ist möglich und wird auf Basis der Evaluierungen geprüft werden.
Startet mit regulärem 
Spielbetrieb
in Arbeit
5. Orga der Nutzung d. Depots • Kts BKZ zu Betrieb Depot c.    Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Kosten für die Organisation der Nutzung des Depots 
(Betreibergesellschaft) als ein Baustein der Bespielung des Depots rund 2,5 Mio. EUR betragen. Dieser 
Betrag ist bereits in den oben genannten Kosten (2. f.) der Bespielung des Depots in Höhe von 6,7 Mio. 
EUR enthalten.
Kenntnisnahme erfolgt erledigt
Seite 2 von 5

Kategorie Kurzfassung Wortlaut Ratsbeschluss Bemerkungen Status
5. Orga der Nutzung d. Depots • Anwendung Konzept 
"TanzKöln"
d.    Die gemeinsame Bespielung des Depots durch die Bühnen Köln einerseits sowie 
Produktionen/Ensembles und Festivals der Freien Tanzszene andererseits folgt grundsätzlich dem 
vorliegenden Konzept „TanzKöln“. Die erforderlichen Mittel zur Bereitstellung des Depots für die Freie 
Szene sind in den unter Buchstabe c. genannten Kosten enthalten (rd. 989 TEUR anteilige 
Betreiberkosten).
Grundsatzauftrag -
5. Orga der Nutzung d. Depots • Kts Drittmittel Freie Szene e.    Für die künstlerische und organisatorische Umsetzung von „Freie Szene Tanz“ von „TanzKöln“ im 
Depot 1 sind Mittel in Höhe von rund 0,5 Mio. EUR erforderlich. Hierzu wird auf Basis eines noch zu 
erarbeitenden Konzeptes eine gesonderte Vorlage zum Beschluss vorgelegt. Die Deckung des 
Mehrbedarfs erfolgt über einzuwerbende Drittmittel und/oder durch Mittelumschichtung im Kulturetat.
ab der Spielzeit 2026/27 sind 0,5 
Mio. EUR je Spielzeit im BKZ der 
Bühnen eingeplant. Ein Konzept 
ist in Arbeit.
erledigt
6. erforderlicher BKZ • Überprüfung der Aktualität 
der Matrixberechnung im 
Rahmen der jährlichen 
Wirtschaftsplanung
• Überprüfung BKZ für 
Spielbetrieb
• Aufstellung jährlicher 
Wirtschaftsplan und 
Mittelfristplanung
a.   Die im Kontext des „Arbeitskreis actori“ erstellte Matrixberechnung ergibt einen erforderlichen 
Betriebskostenzuschuss (BKZ) der Stadt Köln an die Bühnen in der Variante „actori 2020 Tanz“ in Höhe 
von 134,9 Mio. EUR in der Spielzeit 2024/25. Die in der Matrixberechnung zugrunde gelegten und für 
zehn Spielzeiten fortgeschriebenen Annahmen bezüglich Tarifsteigerungen, Inflations- und 
Energiepreisentwicklung sind im Rahmen der jährlichen Wirtschaftsplanung hinsichtlich der Aktualität zu 
überprüfen und stellen grundsätzlich Obergrenzen der Finanzierung dar. Ebenso führen Veränderungen 
an den im actori-Gutachten zugrunde gelegten Ressourcen-, Output-, Aufwands- und Ertragsplanungen 
grundsätzlich zur Überprüfung des BKZ für den Spielbetrieb. Es gilt der Grundsatz: Mindererträge führen 
zu Minderaufwendungen. Die Detailplanung für die jeweiligen Spielzeiten erfolgt durch die jährlich zu 
beschließenden Wirtschaftspläne und deren Mittelfristplanung, welche auf Basis vorliegenden 
Grundsatzbeschlusses aufgestellt werden.
s. Pkt. 1 in Arbeit
6. erforderlicher BKZ • Mehrbedarfe und 
mittelfristige Finanzplanung
b.   Die Mehrbedarfe zur bisherigen Haushaltsplanung des Doppelhaushaltes 2023/2024 und der darin 
enthaltenen mittelfristigen Finanzplanung stellen sich wie folgt dar:
Aufgrund des verlängerten 
Interimsspielbetriebs entsteht in 
den Jahren 2024, 2025 und 
2026 ein Minderbedarf zur 
Hauhaltsplanung des 
Doppelhaushalts 2023/2024 bzw. 
2025/2026. Mehrbedarfe 
entstehen ab der Spielzeit 
2026/27
in Arbeit
Seite 3 von 5

Kategorie Kurzfassung Wortlaut Ratsbeschluss Bemerkungen Status
6. erforderlicher BKZ • Abmilderung der 
Auswirkungen der  
Mehrbedarfe 
• zusätzliche 
Finanzierungsquellen
• haushaltstechnische 
Maßnahmen zur Finanzierung
c.   Die Auswirkungen der dargestellten erheblichen Mehrbedarfe auf den allgemeinen Haushalt und die 
sonstigen städtischen Aufgabenbereiche sollen möglichst geringgehalten und zusätzliche 
Finanzierungsquellen erschlossen werden. Die Verwaltung wird daher beauftragt, die notwendigen 
haushaltstechnischen Maßnahmen zur Finanzierung der entstehenden Mehrbedarfe wie folgt umzusetzen 
bzw. zur Beschlussfassung vorzulegen:
Haushaltsjahr 2024
Die Deckung der im Haushaltsjahr 2024 entstehenden Mehrbedarfe in Höhe von insgesamt 9,50 Mio. 
EUR erfolgt vollständig im Rahmen des Budgets der Bühnen bzw. über auf neue Rechnung vorgetragene 
Bilanzgewinne und einen Rückgriff auf vorhandene Gewinnrücklagen der Bühnen.
Haushaltsjahre 2025 ff.
Die Deckung der finanziellen Mehrbedarfe, welche sich durch Umsetzung der Variante „actori 2020 Tanz“ 
im Vergleich zur Basisvariante ergeben, wird ab 2025 innerhalb des Kulturbudgets durch Umschichtung 
erfolgen, soweit keine anderweitige Deckung (durch zu akquirierende Fördermittel, durch die vorgesehene 
Zweckbindung von Mehrerträgen aus der Kulturförderabgabe sowie z.B. die Einbeziehung der 
Geschäftsreisenden in deren Anwendungsbereich) besteht bzw. erschlossen werden kann. Die restlichen 
Bedarfe aus diesem Beschluss werden hälftig durch das Kulturbudget und den Gesamthaushalt – ggf. 
durch Umschichtungen – getragen. Für den Tanz akquirierte Fördermittel und Aufwendungen, die sich aus 
dem Vergleich der in der Matrixberechnung berücksichtigten Betriebskostenerstattung zwischen den 
Bühnen und dem Gürzenich-Orchester zur tatsächlichen aktuellen Betriebskostenerstattung als Differenz 
ergeben (rund 4 Mio. EUR) werden als Deckungsbeitrag des Kulturbudgets gewertet werden.
Um die Belastungen für das Kulturbudget und den Gesamthaushalt möglichst gering zu halten, wird die 
Verwaltung beauftragt, Fördermittel für die Umsetzung des Tanzes zu akquirieren und weitere zusätzliche 
Deckungsmöglichkeiten aufzuzeigen (das kann z.B. die Einbeziehung der Geschäftsreisen in den 
Anwendungsbereich der Kulturförderabgabe sein) und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. 
Sollten (Dritt-)Mittel nicht wie erhofft fließen, möge die Kulturverwaltung Lösungen für eine alternative 
Finanzierung sicherstellen. Ggf. erforderliche Umschichtungen innerhalb des Dezernates VII dürfen nur 
aus dem Etat der Bühnen erfolgen.
s.o. offen
7. Sonstiges • Rückgabe Halle Kalk a.    Die Halle Kalk (Halle 75) wird aus dem Sondervermögen der Bühnen zurück ins allgemeine 
Liegenschaftsvermögen der Stadt Köln überführt. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden 
Formalien im Rahmen der laufenden Verwaltung umzusetzen.
Probebühne bis 01.09.2026, 
danach Rückführung ins 
Allgemeine 
Liegenschaftsvermögen.
in Arbeit
7. Sonstiges • BKE GO b.    Rund 60% aller Orchesterdienste leistet das Gürzenich-Orchester für die Bühnen Köln (Oper). Die 
sog. Betriebskostenerstattung der Bühnen an das Orchester erfolgt künftig grundsätzlich auf dieser Basis 
und wird künftig alle drei Jahre evaluiert. Eine solche Veränderung der Betriebskostenerstattung würde 
zum Teil durch eine haushaltsneutrale Umschichtung von in der mittelfristigen Finanzplanung des 
Gürzenich-Orchesters bereits eingeplanten Aufwendungen erfolgen.
aktuelle Regelungen werden 
vorerst beibehalten. Änderungen 
sind zurückgestellt.
offen
7. Sonstiges • Verstärkungsmittel Neustart 
OBPl.
c.    Als Verstärkungsmittel „Neustart Offenbachplatz“ werden einmalig insgesamt 3,5 Mio. EUR 
bereitgestellt (2,1 Mio. EUR für bundesweite Mobilisierungskampagne (Marketing) und 1,4 Mio. EUR als 
künstlerisches Gesamtbudget für mehrtägige Eröffnungsfestivals für den Offenbachplatz-Campus mit vier 
Bühnen).
Vergabe an Agentur in 2023 
erfolgt. Detailplanung der 
Kampagne sowie Premieren und 
Festivitäten in Arbeit.
in Arbeit
7. Sonstiges • Wiederbeschaffung 
Theatertechnik
d.    Insgesamt fallen rund 9,5 Mio. EUR für die Wiederbeschaffung von Theatertechnik am 
Offenbachplatz an.
Die Beschaffungen sind  
überwiegend innerhalb des 
Budgets erfolgt.
in Arbeit
7. Sonstiges • Mietvertrag Industriehof e.    Die Betriebsleitung der Bühnen wird ermächtigt, im Rahmen vorgelegter Konzepte und 
Matrixkalkulationen einen Mietvertrag mit einer Laufzeit von zehn Jahren plus Optionen für die Anmietung 
„Industriehof“ (Krebsgasse / Glockengasse) zur Unterbringung der im Gebäudeensemble am 
Offenbachplatz rund 40 fehlenden Arbeitsplätze abzuschließen.
Mietvertrag ist abgeschlossen. erledigt
Seite 4 von 5

Kategorie Kurzfassung Wortlaut Ratsbeschluss Bemerkungen Status
7. Sonstiges • Hochregallager IdR f.     Die Betriebsleitung der Bühnen wird beauftragt, im Rahmen vorgelegter Konzepte und Kalkulationen 
in Höhe von rund 1,4 Mio. EUR ein Hochregallager in die Logistikhalle der Bühnen in Köln-Kalk einbauen 
zu lassen.
Umsetzung für 2025/26 geplant, 
und im Wirtschaftsplan Bühnen 
berücksichtigt. 
offen
7. Sonstiges • Bedarfsfeststellungen g.    Soweit für die in den Matrixberechnungen kalkulierten Beschaffungen oder Dienstleistungen 
Bedarfsfeststellungsbeschlüsse erforderlich sind, wird der Bedarf hiermit anerkannt. Ein Vergabevorbehalt 
wird jeweils nicht ausgesprochen.
Grundsatzauftrag erledigt
7. Sonstiges • Kts. Zinsen & 
Abschreibungen
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sämtliche vorgenannten Aufwendungen (ggf. als Zinsen und 
Abschreibungen) in der Matrixberechnung berücksichtigt sind.
Kenntnisnahme erfolgt erledigt
Seite 5 von 5

Beratungsverlauf (1)

02.07.2025 Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln
TOP 5.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2041/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
23.06.2025
Erstellt
17.06.2025 17:49