AN/0997/2020
Tempo 30 Bergisch Gladbacher Str.
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Tempo 30 Bergisch Gladbacherstraße 2020-08-17
3136 Zeichen
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
Anfrage zur nächsten Sitzung der BV
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
51065 Köln - Wiener Platz 2a
Gleichlautend an:
Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker
Rathaus Köln
Herrn Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs
Bezirksrathaus Köln-Mülheim
Köln, den17.8.2020
Anfrage zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung: Tempo 30 Bergisch-
Gladbacherstraße
Sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin,
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
Auf der Bergisch Gladbacherstraße, einer der wichtigsten Verkehrsachsen im
rechtsrheinischen Köln, besteht nun seit geraumer Zeit eine Beschränkung der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30. Diese Regelung gilt für beinahe
die gesamte, 7 Kilometer umfassenden Länge der Bergisch Gladbacherstraße.
Die Straßenverkehrsordnung sieht als Regelgeschwindigkeit innerhalb
geschlossener Ortschaften jedoch eine Geschwindigkeit von 50 km/h vor. Die
Stadtverwaltung begründet dieses massive Eingreifen in die rechtlichen
Rahmenbedingungen einer der wichtigsten Verkehrsachsen im Vorbehaltsnetz
der Kölner Hauptverkehrsstraßen mit Lärmschutz für die Anwohner.
Erste Erfahrungen und Beobachtungen werfen Fragen am Erfolg der Maßnahme
und an der Verhältnismäßigkeit und rechtlichen Zulässigkeit auf. Sie lauten u.a.
wie folgt:
1. In welchen Straßenabschnitten der Bergisch Gladb acherstraße hat die
Verwaltung eine Lärmreduktion in welcher Höhe gegenüber der
vorherigen Geschwindigkeitsregelung gemessen?
2. Insbesondere: Wie ist die gemessene Lärmreduktio n im Bereich vor und
hinter der DB-Unterführung Höhe der Ackerstraße, wo ein
entsprechendes Verkehrszeichen nochmals ausdrücklich auf die
Geschwindigkeitsbegrenzung hinweist?
3. Warum ist der Beginn der Tempo 50 Zone zwischen Ringenstraßé und
Herler Ring bzw. zwischen Herler Ring und Ringensstrße nicht unmittelbar
an ihrem Beginn ausgeschildert?
4. Welche Anwohner will die Verwaltung durch die Re duktion der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 im Abschnitt zwischen Herler Ring
und Gilden-Brauerei in Mülheim vor Lärm schützen, wo die Bergisch
Gladbacherstraße an beiden Fahrbahnseiten entweder
Dr. Thomas Portz, Vorsitzender
Eric Haeming, stv. Bezirksbürgermeister
Mike Paunovich
Dieter Kopf
Stephan Krüger
CDU-Fraktionsbüro:
Wiener Platz 2a
51065 Köln
Tel.: 0221 – 221 - 99305
Mail: CDU-BV9@stadt-koeln.de
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
Anfrage zur nächsten Sitzung der BV
a. gewerblich oder als Grünfläche genutzt wird
b. sporadisch vorhandene Wohnbebauung weit vom Stra ßenrand
entfernt liegt?
5. Welche Anwohner will die Verwaltung durch die Re duktion der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 im Abschnitt vor der Kaserne
Morslede mit Fahrtrichtung Mülheim vor Lärm schützen, wo die Bergisch
Gladbacherstraße auf der Nordseite ausschließlich von den
Hauptzollbehörden genutzt wird und die entsprechende Bebauung etwa
20 Meter vom Straßenrand entfernt liegt?
Mit freundlichen Grüßen
Gez.: Dr. Thomas Portz
Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Bergisch Gladbacher Straße
- Wiener Platz 2a
- Herler Ring
- Ackerstraße
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0997/2020
- Typ
- Anfrage nach § 4 BV9 (CDU)
- Datum
- 17.08.2020
- Erstellt
- 17.08.2020 11:02