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AN/0997/2020

Tempo 30 Bergisch Gladbacher Str.

Anfrage nach § 4 BV9 (CDU) 17.08.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 31.08.2020, TOP 7.2.1

Tempo 30 Bergisch Gladbacherstraße 2020-08-17

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Tempo 30 Bergisch Gladbacherstraße 2020-08-17

3136 Zeichen

CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
 Anfrage  zur nächsten Sitzung der BV  
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
51065 Köln  -  Wiener Platz 2a 
 
Gleichlautend an: 
 
Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
Rathaus Köln 
 
Herrn Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs 
Bezirksrathaus Köln-Mülheim      
 
 
 
         
Köln, den17.8.2020 
 
Anfrage zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung: Tempo 30 Bergisch- 
Gladbacherstraße 
 
Sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
Auf der Bergisch Gladbacherstraße, einer der wichtigsten Verkehrsachsen im 
rechtsrheinischen Köln, besteht nun seit geraumer Zeit eine Beschränkung der 
zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30. Diese Regelung gilt für beinahe 
die gesamte, 7 Kilometer umfassenden Länge der Bergisch Gladbacherstraße. 
Die Straßenverkehrsordnung sieht als Regelgeschwindigkeit innerhalb 
geschlossener Ortschaften jedoch eine Geschwindigkeit von 50 km/h vor. Die 
Stadtverwaltung begründet dieses massive Eingreifen in die rechtlichen 
Rahmenbedingungen einer der wichtigsten Verkehrsachsen im Vorbehaltsnetz 
der Kölner Hauptverkehrsstraßen mit Lärmschutz für die Anwohner. 
Erste Erfahrungen und Beobachtungen werfen Fragen am Erfolg der Maßnahme 
und an der Verhältnismäßigkeit und rechtlichen Zulässigkeit auf. Sie lauten u.a. 
wie folgt: 
 
1. In welchen Straßenabschnitten der Bergisch Gladb acherstraße hat die 
Verwaltung eine Lärmreduktion in welcher Höhe gegenüber der 
vorherigen Geschwindigkeitsregelung gemessen? 
2. Insbesondere: Wie ist die gemessene Lärmreduktio n im Bereich vor und 
hinter der DB-Unterführung Höhe der Ackerstraße, wo ein 
entsprechendes Verkehrszeichen nochmals ausdrücklich auf die 
Geschwindigkeitsbegrenzung hinweist? 
3. Warum ist der Beginn der Tempo 50 Zone zwischen Ringenstraßé und 
Herler Ring bzw. zwischen Herler Ring und Ringensstrße nicht unmittelbar 
an ihrem Beginn ausgeschildert? 
4. Welche Anwohner will die Verwaltung durch die Re duktion der zulässigen 
Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 im Abschnitt zwischen Herler Ring 
und Gilden-Brauerei in Mülheim vor Lärm schützen, wo die Bergisch 
Gladbacherstraße an beiden Fahrbahnseiten entweder 
Dr. Thomas Portz, Vorsitzender 
Eric Haeming, stv. Bezirksbürgermeister 
Mike Paunovich 
Dieter Kopf 
Stephan Krüger 
 
 
CDU-Fraktionsbüro: 
 
Wiener Platz 2a 
51065 Köln 
Tel.: 0221 – 221 - 99305 
Mail: CDU-BV9@stadt-koeln.de

CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
 Anfrage  zur nächsten Sitzung der BV  
a. gewerblich oder als Grünfläche genutzt wird 
b. sporadisch vorhandene Wohnbebauung weit vom Stra ßenrand 
entfernt liegt? 
5. Welche Anwohner will die Verwaltung durch die Re duktion der zulässigen 
Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 im Abschnitt vor der Kaserne 
Morslede mit Fahrtrichtung Mülheim vor Lärm schützen, wo die Bergisch 
Gladbacherstraße auf der Nordseite ausschließlich von den 
Hauptzollbehörden genutzt wird und die entsprechende Bebauung etwa 
20 Meter vom Straßenrand entfernt liegt? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez.: Dr. Thomas Portz 
Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

31.08.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Bergisch Gladbacher Straße
  • Wiener Platz 2a
  • Herler Ring
  • Ackerstraße

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Details

Aktenzeichen
AN/0997/2020
Typ
Anfrage nach § 4 BV9 (CDU)
Datum
17.08.2020
Erstellt
17.08.2020 11:02