3210/2018
Zustand der Straßenschilder im Stadtbezirk 6
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
2572 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662/3 Vorlagen-Nummer 3210/2018 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 15.11.2018 Zustand der Straßenschilder im Stadtbezirk 6 hier: Mündliche Anfrage der Seniorenvertretung aus der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 13.09.2018, TOP 11.3.1 Die Seniorenvertreterin Frau Rüßmann stellt in der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 13.09.2018, TOP 11.3.1 die folgende mündliche Nachfrage: „Der Zustand der Straßenschilder im gesamten Stadtbezirk ist unvertretbar. Die Schilder sind teilwei- se so stark beschmutzt bzw. die Schrift ist nicht mehr lesbar. Dadurch können Einsätze von Feuer- wehr, Krankentransporte usw. ernsthaft gefährdet werden. Sie bittet um Prüfung der Straßenschilder im gesamten Stadtbezirk und um Behebung der aufgeliste- ten Mängel.“ Stellungnahme der Verwaltung: Die Stadtverwaltung kann den Hinweis über den Zustand der Straßenschilder in den Kölner Stadtbe- zirken zu Teilen nachvollziehen. Zur Gewährleistung eines verkehrssicheren Zustandes hat das Amt für Straßen und Verkehrsentwick- lung die von ihm zu unterhaltenen Straßen, Wege und Plätze in regelmäßigen und angemessenen Zeitabständen zu kontrollieren und Gefahrenstellen sowie Schäden und Mängel zu beseitigen. Die Häufigkeit der Kontrollen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen richtet sich nach der Ver- kehrsbedeutung und dem baulichen Zustand der Verkehrsflächen. Der zur Wahrung der Straßenbaulast eingesetzte Straßenkontrolldienst überwacht im gesamten Stadtgebiet nicht nur den reinen Straßenkörper, sondern richtet sein Augenmerk zum einen auch auf sogenannte Teileinrichtungen (wie Parkbuchten, Treppenanlagen etc.), als auch auf andere Ver- kehrseinrichtungen und -anlagen. Hierzu gehören auch ortsfeste und mobile Verkehrszeichen und Straßennamensschilder einschließlich der Befestigungs- und Aufstellvorrichtungen, Pfosten und Pol- ler, Geländer und Kettenabsperrungen. Sämtliche Mängel (bei Schildern z. B. fehlende oder nicht mehr lesbare/verschmutze Verkehrszei- chen und Straßennamensschilder) werden systematisch erfasst und sukzessive nach gesetzter Prio- risierung abgearbeitet. Zu Verkehrszeichen gehören sämtliche Gefahrenzeichen, Vorschriftszeichen, Richtzeichen, Verkehrseinrichtungen und Zusatzzeichen. Bei leicht verschmutzen oder verblassten Verkehrszeichen, die aber noch gut erkennbar sind, erfolgt keine Erfassung durch den Straßenkon- trolldienst.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3210/2018
- Typ
- Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
- Datum
- 10.10.2018
- Erstellt
- 02.10.2018 11:39