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3210/2018

Zustand der Straßenschilder im Stadtbezirk 6

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 10.10.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 15.11.2018, TOP 11.1.1

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

2572 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/662/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 3210/2018 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 15.11.2018 
 
Zustand der Straßenschilder im Stadtbezirk 6 
hier: Mündliche Anfrage der Seniorenvertretung aus der Sitzung der Bezirksvertretung 
Chorweiler vom 13.09.2018, TOP 11.3.1 
Die Seniorenvertreterin Frau Rüßmann stellt in der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 
13.09.2018, TOP 11.3.1 die folgende mündliche Nachfrage: 
 
„Der Zustand der Straßenschilder im gesamten Stadtbezirk ist unvertretbar. Die Schilder sind teilwei-
se so stark beschmutzt bzw. die Schrift ist nicht mehr lesbar. Dadurch können Einsätze von Feuer-
wehr, Krankentransporte usw. ernsthaft gefährdet werden. 
Sie bittet um Prüfung der Straßenschilder im gesamten Stadtbezirk und um Behebung der aufgeliste-
ten Mängel.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Stadtverwaltung kann den Hinweis über den Zustand der Straßenschilder in den Kölner Stadtbe-
zirken zu Teilen nachvollziehen. 
 
Zur Gewährleistung eines verkehrssicheren Zustandes hat das Amt für Straßen und Verkehrsentwick-
lung die von ihm zu unterhaltenen Straßen, Wege und Plätze in regelmäßigen und angemessenen 
Zeitabständen zu kontrollieren und Gefahrenstellen sowie Schäden und Mängel zu beseitigen. Die 
Häufigkeit der Kontrollen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen richtet sich nach der Ver-
kehrsbedeutung und dem baulichen Zustand der Verkehrsflächen. 
 
Der zur Wahrung der Straßenbaulast eingesetzte Straßenkontrolldienst überwacht im gesamten 
Stadtgebiet nicht nur den reinen Straßenkörper, sondern richtet sein Augenmerk zum einen auch auf 
sogenannte Teileinrichtungen (wie Parkbuchten, Treppenanlagen etc.), als auch auf andere Ver-
kehrseinrichtungen und -anlagen. Hierzu gehören auch ortsfeste und mobile Verkehrszeichen und 
Straßennamensschilder einschließlich der Befestigungs- und Aufstellvorrichtungen, Pfosten und Pol-
ler, Geländer und Kettenabsperrungen. 
 
Sämtliche Mängel (bei Schildern z. B. fehlende oder nicht mehr lesbare/verschmutze Verkehrszei-
chen und Straßennamensschilder) werden systematisch erfasst und sukzessive nach gesetzter Prio-
risierung abgearbeitet. Zu Verkehrszeichen gehören sämtliche Gefahrenzeichen, Vorschriftszeichen, 
Richtzeichen, Verkehrseinrichtungen und Zusatzzeichen. Bei leicht verschmutzen oder verblassten 
Verkehrszeichen, die aber noch gut erkennbar sind, erfolgt keine Erfassung durch den Straßenkon-
trolldienst.

Beratungsverlauf (1)

15.11.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 11.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3210/2018
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
10.10.2018
Erstellt
02.10.2018 11:39