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1807/2019

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Parkplätze und Beleuchtung Wezelostraße (Az.: 02-1600-57/19)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 03.06.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 27.06.2019, TOP 2.2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2718 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/664/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 1807/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Parkplätze und Beleuchtung Wezelostraße (Az.: 02-1600-
57/19) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler dankt der Petentin für die Eingabe und beauftragt die Verwaltung, 
die Herstellung von zusätzlichen Parkmöglichkeiten auf der Wezelostraße zu prüfen. Ferner bittet die 
Bezirksvertretung Chorweiler die Petentin, sich bei Störungen der Beleuchtung direkt an das Amt für 
Verkehrsmanagement zu wenden. 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 27.06.2019

2 
Begründung: 
Die Bürgereingabe weist zum einen auf nicht ausreichende Parkmöglichkeiten im Bereich der Weze-
lostraße/Kreuzblumenweg hin. Zum anderen wird auf die nach Ansicht der Petentin gedämmten Stra-
ßenbeleuchtung in Höhe der Wezelostraße/Windröschenweg und des gesamten Windröschenwegs 
entlang des Generationenparks hingewiesen. 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
Parkmöglichkeiten im Bereich der Wezelostraße/Kreuzblumenweg 
 
Die Wezelostraße liegt innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereichs. Das Parken innerhalb dieses 
verkehrsberuhigten Bereichs ist nur auf ausgewiesenen Parkplätzen erlaubt. Außerhalb dieser Park-
plätze ist das Parken nicht zulässig, und wird somit auch geahndet. 
Entlang der Wezelostraße bestehen sowohl Senkrecht- als auch Längsparkplätze. 
 
Östlich der Kreuzung Wezelostraße/Kreuzblumenweg in Höhe der Haus-Nr. 33 können aus Sicht der 
Verwaltung grundsätzlich zwei zusätzliche Parkplätze eingerichtet werden. Voraussetzung hierfür 
sind die noch durchzuführenden Nachweise für die Sichtverhältnisse und der Nachweis der Befahr-
barkeit im Kreuzungsbereich Wezelostraße/Kreuzblumenweg für alle Fahrtrichtungen. 
 
Die Verwaltung empfiehlt, die Bürgereingabe für die Schaffung von zusätzlichen Parkmöglichkeiten 
als Prüfauftrag an die Verwaltung zu beschließen. 
 
 
Straßenbeleuchtung entlang des Windröschenwegs/Generationenparks 
 
Die Beleuchtungsanlagen des Windröschenweges sind ganznächtig – wie die übrige Stra-
ßenbeleuchtung – geschaltet. Eine Dimmung erfolgt nicht. Eventuell ist der Eindruck der nicht ausrei-
chenden Beleuchtung durch defekte Leuchtenmasten entstanden. Gerne können Störungsmeldungen 
dem 
 
Amt für Verkehrsmanagement 
Öffentliche Beleuchtung 
Tel. (0221) 221-27167 
E-Mail: Beleuchtung@Stadt-Koeln.de 
 
mitgeteilt werden. Hierbei sind konkrete Angaben zum Leuchtenstandort erforderlich (neben den 
Straßenangaben umfasst dies auch die Leuchtenmastnummer bzw. den Hausnummernbereich). 
 
 
Anlage 
Eingabe

Anlage Eingabe

1100 Zeichen

Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 
'Kontaktformular Anregungen und Beschwerden' an Sie geschickt 
Anliegen:  
Sehr geehrte Damen und Herren, bei uns an der Wezelostraße/ Evke Kreuzblumenweg 
bekomme ich des öfteren Strafzettel. Die Parkgelegenheiten hier sind ziemlich begrenzt. es 
gibt immer wieder freie Parkplätze, die etwas am Waldrand sind. Da traue ich mich aber 
ehrlich gesagt nicht nachts nicht durchzulaufen, da die Beleuchtungen sehr gedämmt sind 
und es sehr abgelegen und dunkel ist. Da bleibt einem keine andere Möglichkeit außer in der 
Nàhe des Wortlrts zu parken und einen strafzettel in kauf zu nehmen. Was eigentlich nicht 
sein sollte. Bitte schauen Sie sich die Stellen mal an. Vor allem abends. Entweder müsste 
man die Beleuchtung aufhellen oder mehrere Parkgelegenheiten schaffen. Wo geparkt wird, 
besteht keine Gefahr, jedoch bekommt man einen Strafzettel. Gerne stehe ich für 
Rückfragen zur Verfügung. Eine Garagenanmietung kommt für mich persönlich nicht in 
Frage, da ich negative Erfahrungen damit gemacht habe. Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf (1)

27.06.2019 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1807/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
03.06.2019
Erstellt
21.05.2019 15:45