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Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Parkplätze und Beleuchtung Wezelostraße (Az.: 02-1600-57/19)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1807/2019 vom 03.06.2019

Stand: Am 27.06.2019 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/664/3 Vorlagen-Nummer 1807/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Parkplätze und Beleuchtung Wezelostraße (Az.: 02-1600- 57/19) Beschlussorgan Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler dankt der Petentin für die Eingabe und beauftragt die Verwaltung, die Herstellung von zusätzlichen Parkmöglichkeiten auf der Wezelostraße zu prüfen. Ferner bittet die Bezirksvertretung Chorweiler die Petentin, sich bei Störungen der Beleuchtung direkt an das Amt für Verkehrsmanagement zu wenden. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 27.06.2019 2 Begründung: Die Bürgereingabe weist zum einen auf nicht ausreichende Parkmöglichkeiten im Bereich der Weze- lostraße/Kreuzblumenweg hin. Zum anderen wird auf die nach Ansicht der Petentin gedämmten Stra- ßenbeleuchtung in Höhe der Wezelostraße/Windröschenweg und des gesamten Windröschenwegs entlang des Generationenparks hingewiesen. Stellungnahme der Verwaltung: Parkmöglichkeiten im Bereich der Wezelostraße/Kreuzblumenweg Die Wezelostraße liegt innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereichs. Das Parken innerhalb dieses verkehrsberuhigten Bereichs ist nur auf ausgewiesenen Parkplätzen erlaubt. Außerhalb dieser Park- plätze ist das Parken nicht zulässig, und wird somit auch geahndet. Entlang der Wezelostraße bestehen sowohl Senkrecht- als auch Längsparkplätze. Östlich der Kreuzung Wezelostraße/Kreuzblumenweg in Höhe der Haus-Nr. 33 können aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich zwei zusätzliche Parkplätze eingerichtet werden. Voraussetzung hierfür sind die noch durchzuführenden Nachweise für die Sichtverhältnisse und der Nachweis der Befahr- barkeit im Kreuzungsbereich Wezelostraße/Kreuzblumenweg für alle Fahrtrichtungen. Die Verwaltung empfiehlt, die Bürgereingabe für die Schaffung von zusätzlichen Parkmöglichkeiten als Prüfauftrag an die Verwaltung zu beschließen. Straßenbeleuchtung entlang des Windröschenwegs/Generationenparks Die Beleuchtungsanlagen des Windröschenweges sind ganznächtig – wie die übrige Stra- ßenbeleuchtung – geschaltet. Eine Dimmung erfolgt nicht. Eventuell ist der Eindruck der nicht ausrei- chenden Beleuchtung durch defekte Leuchtenmasten entstanden. Gerne können Störungsmeldungen dem Amt für Verkehrsmanagement Öffentliche Beleuchtung Tel. (0221) 221-27167 E-Mail: Beleuchtung@Stadt-Koeln.de mitgeteilt werden. Hierbei sind konkrete Angaben zum Leuchtenstandort erforderlich (neben den Straßenangaben umfasst dies auch die Leuchtenmastnummer bzw. den Hausnummernbereich). Anlage Eingabe
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    Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontaktformular Anregungen und Beschwerden' an Sie geschickt Anliegen: Sehr geehrte Damen und Herren, bei uns an der Wezelostraße/ Evke Kreuzblumenweg bekomme ich des öfteren Strafzettel. Die Parkgelegenheiten hier sind ziemlich begrenzt. es gibt immer wieder freie Parkplätze, die etwas am Waldrand sind. Da traue ich mich aber ehrlich gesagt nicht nachts nicht durchzulaufen, da die Beleuchtungen sehr gedämmt sind und es sehr abgelegen und dunkel ist. Da bleibt einem keine andere Möglichkeit außer in der Nàhe des Wortlrts zu parken und einen strafzettel in kauf zu nehmen. Was eigentlich nicht sein sollte. Bitte schauen Sie sich die Stellen mal an. Vor allem abends. Entweder müsste man die Beleuchtung aufhellen oder mehrere Parkgelegenheiten schaffen. Wo geparkt wird, besteht keine Gefahr, jedoch bekommt man einen Strafzettel. Gerne stehe ich für Rückfragen zur Verfügung. Eine Garagenanmietung kommt für mich persönlich nicht in Frage, da ich negative Erfahrungen damit gemacht habe. Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf

  1. 27.06.2019

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 2.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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