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ANORD/0002/2023

Verbesserung der Verkehrssicherheit in Kinderhaus an den Zufahrten zum Kreisverkehr Am Burloh (A-N/0007/2023)

Anregung BV Nord an die Verwaltung 20.09.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 17.10.2023, TOP 8.3

Stellungnahme

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Originalantrag

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Stellungnahme

4614 Zeichen

32.12.0013 
Frau Solf 
01.09.2023 
3292 
An die Bezirksvertretunq 
Münster-Nord 
über 
Herrn Stadtrat Heuer 
über 
33.25 
Dezernent r. ,-,A . .- · 
Bng. 1 4. SEP. 2023 vf tc, 
Die Verkehrssicherheit in Kinderhaus an den Zufahrten zum Kreisverkehr muss 
verbessert werden. 
• A-N/0007/2023 der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
der Bezirksvertretung Münster-Nord aus der Sitzung vom 18.04.2023 
Die Verwaltung wurde beauftragt, zu prüfen, inwieweit die streckenbezogene Geschwindig­ 
keitsreduzierung auf 30 km/h an der Straße Am Burloh bis zu der Haltestelle Heidkamp aus­ 
geweitet werden kann. Darüber hinaus wurde beantragt, das Verkehrsdisplay an der Straße 
Am Burloh auf Tempo 30 km/h umzustellen. Ebenfalls soll geprüft werden, ob Tempo 30 km/h 
an der Westhoffstraße bis zu der Einmündung Grotemeyerstraße ausgeweitet werden kann. 
Zudem besteht ein Prüfauftrag, inwiefern mittels zusätzlicher Maßnahmen, dass verbotswid­ 
rige Parken rechts der Ausfahrt vom Parkplatz des ldenbrockplatzes unterbunden werden 
kann. 
Tempo 30 km/h Am Burloh 
Im Bestand ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit an der Straße Am Burloh aufgrund einer 
besonderen Unfalllage am Kreisverkehr auf rund ?? Metern in Fahrtrichtung Kreis~erkehr auf 
30 kt;n/h reduziert, um die Einfahrgeschwindigkeit in den Kreisverkehr zu senken und die Un­ 
falllage zu entschärfen. Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Strecke 
kommt jedoch in dem weiteren Verlauf der Straße Am Burloh rechtlich nicht in Betracht, da auf 
dem Streckenabschnitt weder eine besondere Unfalllage oder Gefahrenlage besteht noch eine 
sensible Einrichtung mit direktem Zugang zur Straße liegt. Ebenso kann die Straße Am Burloh 
nicht in eine Tempo 30-Zone einbezogen werden. Dies ist unter anderem dadurch bedingt, 
dass es sich um eine Kreisstraße handelt und diese über eine Lichtsignalanlage sowie benut­ 
zungspflichtige Radwege verfügt und die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nach aktuellem 
Stand unter diesen Gegebenheiten keine Einrichtung einer Tempo 30-Zone zulässt. 
Verkehrsdisplay Am Burloh 
An der Straße Am Burloh befindet sich circa auf Höhe des Gustav-Wentker-Wegs ein Dialog­ 
display, welches auf Tempo 50 km/h eingestellt ist. Die beantragte Umstellung des Dialogdis­ 
plays auf 30 km/h ist nicht möglich, da das Display lediglich zu der Einhaltung der tatsächlich 
geltenden zulässigen Höchstgeschwindigkeit ermahnen darf. Es wird daher eine Rückmeldung

der Bezirksvertretung erbeten, ob das Dialogdisplay uriter diesen Umständen entfernt werden 
soll. 
Ausweitung Tempo 30 km/h Westhoffstraße bis Grotemeyerstraße 
Gemäß der StVO ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Höhe sensibler Einrichtungen 
auf 30 km/h zu reduzieren. Streckenbezogene Reduzierungen der zulässigen Höchstge­ 
schwindigkeit sind in diesem Zusammenhang auf den unmittelbaren Nahbereich der Einrich­ 
tung zu begrenzen. Von dieser ~egelung wurde an der Westhoffstraße auf Höhe der Einrich­ 
tung der Diakonie bereits Gebrauch gemacht. Eine Ausweitung von Tempo 30 km/h im weite- ... . . 
ren Streckenverlauf käme aufgrund einer besonderen Gefahren- oder Unfalllage in Betracht. 
Nach Stellungnahme der Polizei und Auswertung der Unfallstatistik liegt in dem Streckenab­ 
schnitt der Westhoffstraße keine signifikante oder geschwindigkeitsbedingte Unfalllage vor, 
die eine Reduzierung, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gemäß den Vorgaben der StVO 
rechtfertigen ließe. 
Die Straßenverkehrsbehörde kann ihre Entscheidungen für Beschränkungen des fließenden 
Verkehrs nur auf Grundlage des aktuell geltenden Straßenverkehrsrechts treffen. Verkehrspo­ 
litische Akzente können hierbei nicht berücksichtigt werden. Im Falle einer Änderung der bun­ 
desgesetzlichen Kriterien der StVO zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts besteht 
jedoch die Möglichkeit, den Antrag auf Tempo 30 km/h erneut aufzugreifen. Selbiges gilt für 
den Antrag auf Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit an der Straße Am Burloh. 
Ausfahrt ldenbrockplatz 
In Fahrtrichtung Kristiansandstraße besteht hinter der Ausfahrt zum Parkplatz des ldenbrock­ 
platzes bereits eine Sperrfläche, welche das Parken in diesem Bereich verbietet. Bei Sperrflä­ 
chen handelt es sich gemäß der StVO um ein geeignetes Mittel, um ein Befahren und Parken 
auf der gekennzeichneten Fläche zu verbieten. Eine Doppelbeschilderung kommt gemäß den 
Vorgaben der StVO nicht in Betracht. Die Meldung von widerrechtlich parkenden Fahrzeugen 
wurde mit der Bitte um ontro en an die städtische Verkehrsüberwachung weitergegeben. 
/4 rbert Vechtel 
11lt mtsleiter 
#

Originalantrag

2556 Zeichen

A-N/0007/2023  
 
SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Nord 
                            
  
 
03.04.2023 
 
Antrag 
 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Nord möge beschließen: 
 
Die Verkehrssicherheit in Kinderhaus an den Zufahrten zum Kreisverkehr Am Burloh 
muss verbessert werden. 
 
a)  
Die Verwaltung der Stadt Münster wird gebeten zu prüfen, inwieweit die Tempo30-Zone bereits 
an der Straße Am Burloh (von der Grevener Straße kommend) ab der Haltestelle 
‚Heidkamp‘ erweitert werden kann. 
 
b)  
Ebenfalls ist eine Ausweitung der Tempo30-Zone auf der Westhoffstraße bis zur Einmündung 
Grotemeyerstraße zu prüfen, denn die Schulwegeverbindung mit der Querungsstelle im 
Kurvenbereich gegenüber K&K ist eine weitere Gefahrenstelle. 
 
c)  
Zudem soll und muss das Verkehrsdisplay an der Straße Am Burloh entweder entfernt oder 
angepasst umgehend auf Tempo30 umgestellt werden. 
 
d)  
Zusätzlich ist durch einen Poller/ein Markierungsschild dafür Sorge zu tragen, dass auf der 
schraffierten Linie ausgehend von der Ausfahrt am Parkplatz Idenbrockplatz ca. 20 m nach 
rechts nicht sehr oft verbotenerweise parkende PKW stehen. 
 
 
Begründung: 
 
a) Die Querungsstelle an der Einfahrt Idenbrock-Parkplatz ist sehr unübersichtlich, auch dort hat 
es bereits Unfälle gegeben und eine einheitliche Tempo30-Beschilderung im Einzugsbereich der 
Kreisel sorgt für mehr Verkehrssicherheit. 
 
b) wie bei a) sind grundsätzlich einheitliche Tempo30-Regelungen sinnvoll, damit nicht weiterhin 
ein Flickenteppich entsteht. 
Die aktuelle Verkehrsministerkonferenz hat sich ebenso wie der Deutsche Städtetag einstimmig 
dafür ausgesprochen, dass die Kommunen eigenständig über 30er-Zonen bestimmen sollen. 
Dieses beträfe dann auch die unter a) und b) genannten Kinderhauser Bereiche, in denen schon

längerfristig und gemeinschaftlich nach für alle Verkehrsteilnehmer*innen verständlichen und vor 
allem sicheren Lösungen gesucht wird.   
 
c) Es ist paradox, dass ein Verkehrsdisplay ein Smiley vergibt, wenn man mit Tempo50 in einen 
Unfallschwerpunkt hineinfährt, auf den kurze Zeit später hingewiesen wird und wo bereits eine 
unumgängliche Tempo30-Regelung vorhanden ist. 
 
d) Durch auf der schraffierten Linie verbotenerweise parkende PKW werden andere PKW 
ansatzweise bzw. größere Fahrzeuge des öfteren bis in den Bereich der Gegenfahrbahn 
abgedrängt. Hier könnte ein Poller/ein Markierungsschild kurzfristig die Situation entschärfen.   
  
 
Borker       Kolbert 
Benadio      Görlich 
Igelbrink      Hilbig 
Lamken      Kiewit 
       Stienemann

Beratungsverlauf (1)

17.10.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 8.3 Anregung Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Westhoffstraße
  • Grotemeyerstraße
  • Grevener Straße
  • Am Burloh
  • Kristiansandstraße
  • Idenbrockplatz
  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
ANORD/0002/2023
Typ
Anregung BV Nord an die Verwaltung
Datum
20.09.2023
Erstellt
20.09.2023 17:17