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2307/2024

Bürgereingabe nach § 24 GO– „Verkehrsgeschehen Grafenmühlenweg“ Aktenzeichen 74/24 B

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 28.08.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 04.11.2024, TOP 2.1

Anlage 2 Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 2 Eingabe

2737 Zeichen

Anfang der weitergeleiteten Nachricht:
Von:
Betreff: Verkehrsgeschehen Grafenmühlenweg
Datum: 28. März 2024 um 09:03:34 MEZ
An:
Umgeleitet von:
Sehr geehrter Herr ,
wir standen schon einigen Male in Kontakt im Bezug meiner Tätigkeit als
Vorstandsvorsitzender des Voltigierverein Köln Dünnwald e.V.
Dieses Amt trage ich weiterhin und der Verein ist bekannterweise im

Spitzensport höchst erfolgreich und im Breitensport ständig am wachsen.
Noch hat sich zwar mit unsere Pacht-/Vertragssituation im Zeisbuschweg
auch im 11.Jahr nichts geändert.
Aber mal schauen, wir hatten gerade wieder Begehungsbesuch vom
Liegenschaftsfonds- und Umweltamt, da es da der X-te Sachbearbeiter
Wechsel gab.
Herr  und Herr  sind aber darüber informiert und unterstützen
uns.
Ich schreibe Ihnen nun aber wegen einer "privaten" Angelegenheit als
Bewohner des Hauses . Die Stadtverwaltung Köln
hat mich an Sie, resp. BV 9 verwiesen.
Es geht um eine Verkehrsberuhigung im Bereich Grafenmühlenweg Nr. 198
- 222 in Köln Dellbrück.
Es ist der dritte Versuch und die Bitte den Grafenmühlenweg
beginnend mit Hauser 198 bis 222 verkehrstechnisch zu beruhigen.
Bereits unser ehemaliger Nachbarn, Herr , und auch schon
weitere Jahre zurück, haben Anwohner dieses Teilstück die Stadt
Köln um ein Beruhigung der Strasse in diesem Bereich gebeten.
Dieses kurze Strassenstück wird als Sprint-Abkürzung täglich 1000
fach genutzt und das nur um die Ampel an der Ecke Bensberger
Marktweg / Mielenforster Strasse zu umgehen.
Es ist unheimlich gefährlich, da es wirklich einfach eine kleine
Raserstrecke geworden ist und genau in dem Bereich des
Grafenmühlenwegs in jedem Haushalt Kleinkinder wohnen. Tot
gefahrene Katzen sind zwar bemitleidenswert, aber wir wollen nicht
auf den ersten Unfall mit Kinder warten.
Wir, die Bewohner des Grafenmühlenweges wären alle bereit
gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten und auch finanziell zu
unterstützen.
Es ist eine Möglichkeit im Bereich Grafenmühlenweg
208/Roteichenweg 20 und Grafenmühlenweg 210 ein/zwei
Durchfahrts-/ Absperrpfosten kostengünstig aufzustellen resp
einzubetonieren (grün eingezeichnet). So würde eine Durchfahrt von
Bensberger Marktweg - Roteichenweg- Grafenmühlenweg (198-
208)- Bensberger Marktweg weiter bestehen, und der Bereich
Grafenmühlenweg 210-222 einfach über den Mielenforster Str. mit
ausreichend Wendemöglichkeit zugänglich sein. Auch wenn es auch
für uns alle ein Wegfall der Abkürzung bedeutet, steht die Sicherheit
eine oberster Grenze.
Lassen Sie uns bitte das Thema im dritten Versuch angehen und
warten Sie nicht bis es zu Personenschäden kommt.
Ich danke Ihnen vorab für Ihre Bemühungen und wünsche Ihnen
erstmal frohe Ostertage.
mit freundlichen Grüßen

Verkehrsführung Grafenmühlenweg 198-222.jpeg

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2957 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/64/644/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 2307/2024 
Freigabedatum 
28.08.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Verkehrsgeschehen Grafenmühlenweg„ Aktenzeichen 
74/24 B  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung dankt dem Petenten für seine Eingabe, spricht sich aber gegen straßen-
verkehrstechnische Maßnahmen aus. 
 
 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.09.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Gemäß § 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln in Verbindung mit § 41 Abs. 3 der Ge-
meindeordnung NRW liegt die Zuständigkeit über den Beschluss von Änderung der Verkehrs-
führung sowie baulichen Ausgestaltung bei Straßen ohne überbezirklicher Bedeutung bei der 
Bezirksvertretung. Die Stadtverwaltung ist hierbei vorprüfend tätig. 
Beim Grafenmühlenweg handelt es sich um eine in einem Wohngebiet liegende Tempo-30-
Zone. In dieser Zone gilt eine Geschwindigkeit von 30 km/h und generell wird die Vorfahrt mit-
tels Rechts-vor-Links geregelt. Das Parken ist am Straßenrand erlaubt, wodurch individuelle 
Begegnungsstellen entstehen. Die Straße ist in einem verkehrssicheren Zustand, weist jedoch 
einige bereits reparierte Stellen auf. All diese vorliegenden Faktoren machen ein reines 
Durchfahren der Straße unattraktiv. Die parallel laufende Mielenforster Straße ist vom Zustand 
wie auch von der Geschwindigkeit für den KFZ-Verkehr attraktiver. 
Hinzu kommt, dass durch eine Abtrennung der Straße die übrigen Anlieger zum Erreichen ih-
rer Häuser einen Umweg fahren müssen und es so zu einer Zunahme am Verkehr im Rotei-
chenweg kommen wird. Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit ist die Abbindung der Straße 
nicht gegeben, da es zu einer Verschlechterung der Situation für eine Vielzahl von Anliegern 
kommen wird. 
Die Verwaltung gibt zu bedenken, dass eine Abbindung von Straßen nicht mehr bloß mit Ab-
sperrpfosten erfolgen kann, da ein neuerlicher Erlass die Reduzierung von Absperrpfosten im 
Straßenland vorschreibt. Daher wäre die Straße umzubauen. 
Der Technische Außendienst (TAD) hat in der Vergangenheit in unregelmäßigen Abständen 
Geschwindigkeitskontrollen mit einer semistationären Anlage im Grafenmühlenweg durchge-
führt. 
Aufgrund der aktuellen Bürgereingabe hat der TAD kurzfristig für die 29. Kalenderwoche Mes-
sungen mit einer mobilen Anlage im Grafenmühlenweg durchgeführt. 
Die Messung fand am 24.07.2024 statt. Es wurden insgesamt 498 Durchfahrten gezählt, da-
von waren 29 Fahrzeuge zu schnell. Dies deutet auf eine eher ruhige Verkehrslage hin. 
Aus vorgenannten Gründen spricht sich die Verwaltung gegen die Abbindung des Grafenmüh-
lenwegs aus. 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 - Eingabe

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

936 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Da es sich hierbei um eine allgemeine Thematik handelt, ist eine Bürgerbeteiligung für einen klar zu 
definierten Personenkreis nicht möglich. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (1)

04.11.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2307/2024
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
28.08.2024
Erstellt
25.07.2024 10:53