2307/2024
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Verkehrsgeschehen Grafenmühlenweg“ Aktenzeichen 74/24 B
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Anlage 2 Eingabe
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Anfang der weitergeleiteten Nachricht: Von: Betreff: Verkehrsgeschehen Grafenmühlenweg Datum: 28. März 2024 um 09:03:34 MEZ An: Umgeleitet von: Sehr geehrter Herr , wir standen schon einigen Male in Kontakt im Bezug meiner Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender des Voltigierverein Köln Dünnwald e.V. Dieses Amt trage ich weiterhin und der Verein ist bekannterweise im Spitzensport höchst erfolgreich und im Breitensport ständig am wachsen. Noch hat sich zwar mit unsere Pacht-/Vertragssituation im Zeisbuschweg auch im 11.Jahr nichts geändert. Aber mal schauen, wir hatten gerade wieder Begehungsbesuch vom Liegenschaftsfonds- und Umweltamt, da es da der X-te Sachbearbeiter Wechsel gab. Herr und Herr sind aber darüber informiert und unterstützen uns. Ich schreibe Ihnen nun aber wegen einer "privaten" Angelegenheit als Bewohner des Hauses . Die Stadtverwaltung Köln hat mich an Sie, resp. BV 9 verwiesen. Es geht um eine Verkehrsberuhigung im Bereich Grafenmühlenweg Nr. 198 - 222 in Köln Dellbrück. Es ist der dritte Versuch und die Bitte den Grafenmühlenweg beginnend mit Hauser 198 bis 222 verkehrstechnisch zu beruhigen. Bereits unser ehemaliger Nachbarn, Herr , und auch schon weitere Jahre zurück, haben Anwohner dieses Teilstück die Stadt Köln um ein Beruhigung der Strasse in diesem Bereich gebeten. Dieses kurze Strassenstück wird als Sprint-Abkürzung täglich 1000 fach genutzt und das nur um die Ampel an der Ecke Bensberger Marktweg / Mielenforster Strasse zu umgehen. Es ist unheimlich gefährlich, da es wirklich einfach eine kleine Raserstrecke geworden ist und genau in dem Bereich des Grafenmühlenwegs in jedem Haushalt Kleinkinder wohnen. Tot gefahrene Katzen sind zwar bemitleidenswert, aber wir wollen nicht auf den ersten Unfall mit Kinder warten. Wir, die Bewohner des Grafenmühlenweges wären alle bereit gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten und auch finanziell zu unterstützen. Es ist eine Möglichkeit im Bereich Grafenmühlenweg 208/Roteichenweg 20 und Grafenmühlenweg 210 ein/zwei Durchfahrts-/ Absperrpfosten kostengünstig aufzustellen resp einzubetonieren (grün eingezeichnet). So würde eine Durchfahrt von Bensberger Marktweg - Roteichenweg- Grafenmühlenweg (198- 208)- Bensberger Marktweg weiter bestehen, und der Bereich Grafenmühlenweg 210-222 einfach über den Mielenforster Str. mit ausreichend Wendemöglichkeit zugänglich sein. Auch wenn es auch für uns alle ein Wegfall der Abkürzung bedeutet, steht die Sicherheit eine oberster Grenze. Lassen Sie uns bitte das Thema im dritten Versuch angehen und warten Sie nicht bis es zu Personenschäden kommt. Ich danke Ihnen vorab für Ihre Bemühungen und wünsche Ihnen erstmal frohe Ostertage. mit freundlichen Grüßen Verkehrsführung Grafenmühlenweg 198-222.jpeg
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/64/644/5 Vorlagen-Nummer 2307/2024 Freigabedatum 28.08.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO– „Verkehrsgeschehen Grafenmühlenweg„ Aktenzeichen 74/24 B Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung dankt dem Petenten für seine Eingabe, spricht sich aber gegen straßen- verkehrstechnische Maßnahmen aus. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.09.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Gemäß § 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln in Verbindung mit § 41 Abs. 3 der Ge- meindeordnung NRW liegt die Zuständigkeit über den Beschluss von Änderung der Verkehrs- führung sowie baulichen Ausgestaltung bei Straßen ohne überbezirklicher Bedeutung bei der Bezirksvertretung. Die Stadtverwaltung ist hierbei vorprüfend tätig. Beim Grafenmühlenweg handelt es sich um eine in einem Wohngebiet liegende Tempo-30- Zone. In dieser Zone gilt eine Geschwindigkeit von 30 km/h und generell wird die Vorfahrt mit- tels Rechts-vor-Links geregelt. Das Parken ist am Straßenrand erlaubt, wodurch individuelle Begegnungsstellen entstehen. Die Straße ist in einem verkehrssicheren Zustand, weist jedoch einige bereits reparierte Stellen auf. All diese vorliegenden Faktoren machen ein reines Durchfahren der Straße unattraktiv. Die parallel laufende Mielenforster Straße ist vom Zustand wie auch von der Geschwindigkeit für den KFZ-Verkehr attraktiver. Hinzu kommt, dass durch eine Abtrennung der Straße die übrigen Anlieger zum Erreichen ih- rer Häuser einen Umweg fahren müssen und es so zu einer Zunahme am Verkehr im Rotei- chenweg kommen wird. Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit ist die Abbindung der Straße nicht gegeben, da es zu einer Verschlechterung der Situation für eine Vielzahl von Anliegern kommen wird. Die Verwaltung gibt zu bedenken, dass eine Abbindung von Straßen nicht mehr bloß mit Ab- sperrpfosten erfolgen kann, da ein neuerlicher Erlass die Reduzierung von Absperrpfosten im Straßenland vorschreibt. Daher wäre die Straße umzubauen. Der Technische Außendienst (TAD) hat in der Vergangenheit in unregelmäßigen Abständen Geschwindigkeitskontrollen mit einer semistationären Anlage im Grafenmühlenweg durchge- führt. Aufgrund der aktuellen Bürgereingabe hat der TAD kurzfristig für die 29. Kalenderwoche Mes- sungen mit einer mobilen Anlage im Grafenmühlenweg durchgeführt. Die Messung fand am 24.07.2024 statt. Es wurden insgesamt 498 Durchfahrten gezählt, da- von waren 29 Fahrzeuge zu schnell. Dies deutet auf eine eher ruhige Verkehrslage hin. Aus vorgenannten Gründen spricht sich die Verwaltung gegen die Abbindung des Grafenmüh- lenwegs aus. Anlagen Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 - Eingabe
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Da es sich hierbei um eine allgemeine Thematik handelt, ist eine Bürgerbeteiligung für einen klar zu definierten Personenkreis nicht möglich. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2307/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 28.08.2024
- Erstellt
- 25.07.2024 10:53