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AN/1724/2019

Gemeinsamer Änderungsantrag aller Fraktionen und Einzelmandatsträger, betr.: Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 2476/2019, TOP 10.2

Gem. Änderungsantrag BV4 (Grüne) 09.12.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 09.12.2019, TOP 10.2.1

Gem. Änderungsantrag (Grüne BV4)

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Gem. Änderungsantrag (Grüne BV4)

6390 Zeichen

SPD Fraktion   Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 
CDU Fraktion   Fraktion Die Linke    
Harald Schuster/DEINE FREUNDE und Marlis Pöttgen/FDP 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Josef Wirges Henriette Reker 
Venloer Str. 419 - 421 Hist. Rathaus 
50825 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1724/2019 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)  
 
Gemeinsamer Änderungsantrag aller Fraktionen und Einzelmandatsträger, betr.: 
Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 2476/2019, TOP 10.2 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Bezirksbürgermeister, 
die o.a. Fraktionen und Einzelmandatsträger beantragen folgende Änderungen der Vorlage 
der „Änderung der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln“ 
Beschlusstext:  
1. Der Wortlaut des § 4 Abs. 6 bleibt unverändert. Er wird ergänzt um den Satz: „Offene 
Fragen werden in der Tagesordnung aufgeführt.“ 
2. § 9 Abs.1 Satz 2 der Geschäftsordnung bleibt mit folgender Änderung bestehen: Der 
Passus „als die anstehende Angelegenheit ihren Stadtbezirk betrifft.“ wird ersetzt 
durch „soweit deren Aufgabenbereich durch den Beratungsgegenstand berührt wird.“   
3. § 15 Abs.7 Satz 1 und Satz 3 der Geschäftsordnung werden gestrichen. Für Satz 1 
wird eingesetzt: „Bei der Beratung einer Angelegenheit, welche den Aufgabenbereich 
der Bezirksvertretung berührt, ist der Bezirksbürgermeisterin/dem Bezirksbürgermeis-
ter im Anschluss an die Worterteilung nach Absatz 2 das Wort zu erteilen.“ Im Satz 2 
wird „der mündlichen Begründung“ gestrichen. 
4. § 38 Abs. 9 der Geschäftsordnung wird wie folgt geändert: „Die Bezirksvertretung 
muss innerhalb von sechs Wochen nach Bereitstellung der Vorlage im Ratsinformati-
onssystem die Angelegenheit erörtern. Findet innerhalb der Frist keine Sitzung der 
Bezirksvertretung statt, verlängert sich die Frist bis zur nächsten Sitzung. Erfolgt eine 
Stellungnahme der Bezirksvertretung nicht innerhalb der Sechs-Wochen-Frist, gilt 
dies als Zustimmung. Wenn der Fachausschuss die Vorlage vertagt, verlängert sich 
die Beratungsfrist bis zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung. In begründeten 
Fällen kann mit Zustimmung der Oberbürgermeisterin/ des Oberbürgermeisters und

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der Bezirksbürgermeisterin/ des Bezirksbürgermeisters von der Sechs-Wochen-Frist 
abgewichen werden. Dieses Verfahren gilt nicht für die Anhörung der Bezirksvertre-
tungen im Rahmen der Haushaltsberatungen. Bei dringlichen Angelegenheiten kann 
die Anhörung der Bezirksvertretung als Dringlichkeitsentscheidung erfolgen, § 36 
Abs. 5 GO NRW.“ 
Begründung 
1. Bei der Beantwortung schriftlicher Anfragen schlägt die Verwaltungsvorlage eine ein-
deutige Verschlechterung für die Arbeit der Bezirksvertretungen vor. Hier wird eine 
„Soll-Bestimmung“ bei der Beantwortungsfrist eingeführt und ggfs. die Beantwortung 
nicht auf die folgende, sondern auf eine „spätere Sitzung“ verschoben. Dies würde 
dazu führen, dass eine Beantwortung von Anfragen am „St.-Nimmerleinstag“ von der 
Geschäftsordnung gedeckt ist. Das mag zwar oft herrschender Praxis nahekommen, 
spricht aber eher gegen die Praxis als für eine Neuregelung. Notwendig ist hingegen, 
dass künftig noch offene Anfragen verpflichtend in die Tagesordnung aller Bezirks-
vertretungen aufgenommen werden. 
 
2. Das Anwesenheitsrecht des § 48 Abs. 4 S.1 GO NRW macht es möglich, dass Mit-
glieder der Bezirksvertretung an nichtöffentlichen Sitzungen des Rates teilnehmen 
können, soweit deren Aufgabenbereich durch den Beratungsgegenstand berührt wird. 
Bisher war es den Bezirksbürgermeisterinnen/Bezirksbürgermeistern durch die Ge-
schäftsordnung möglich, als Zuhörerin/Zuhörer an den nichtöffentlichen Sitzungen 
des Rates teilzunehmen. Dies soll durch die neue Geschäftsordnung nur noch dann 
möglich sein, wenn die anstehende Angelegenheit den Aufgabenbereich ihrer Be-
zirksvertretung betrifft. Dies erscheint zum einen nicht realitätstauglich und könnte 
zum anderen die Informationsbedürfnisse der Bezirksvertretung einschränken.  
 
3. In § 15 Abs. 7 der Geschäftsordnung ist es den Bezirksbürgermeisterinnen/dem Be-
zirksbürgermeister erlaubt, nach der Debatte im Rat das Ergebnis der Beratung der 
Bezirksvertretung zu begründen, wenn die Bezirksvertretung bei ihrer Beschlussemp-
fehlung an den Rat grundsätzlich vom Vorschlag der Oberbürgermeisterin/ des Ober-
bürgermeisters abweicht. Diese Regelung wurde jahrelang anders praktiziert und soll-
te entsprechend angepasst werden. Sowohl bei Anträgen der Ratsfraktionen als auch 
bei Vorlagen, bei denen die Bezirksvertretung der Verwaltung folgt, der Rat jedoch 
nicht, würde nach geltender Geschäftsordnung die Bezirksvertretung im Rat kein Ge-
hör finden. Aber auch in diesen Fällen müssen die Bezirke im Rat die Möglichkeit ha-
ben, dazu Stellung zu nehmen. Zum Grundsatz der Organtreue gehört zweifelsfrei, 
dem anderen Organ die Möglichkeit einzuräumen, in einer Sitzung Stellung zu bezie-
hen. 
 
4. Die Sechs-Wochen-Frist in § 38 Abs. 8 der Geschäftsordnung sah bisher vor, dass 
die Bezirksvertretung innerhalb von 6 Wochen nach Mitteilung des Ergebnisses der 
Ausschussberatungen die Angelegenheit erörtern musste. Die Frist begann mit dem 
Eingang der Beratungsergebnisse des letzten beteiligten Fachausschusses bei der 
Bezirksbürgermeisterin/dem Bezirksbürgermeister. Erfolgt die Stellungnahme nicht 
innerhalb der Sechs-Wochen-Frist, gilt dies als Zustimmung. Beim jetzigen Vorschlag 
der Verwaltung würde die Einstellung der Vorlage in Session für den Beginn der Frist

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ausreichen. Die Mehrzahl der Bezirksvertretungen haben 8 oder weniger Sitzungen 
im Jahr, so dass die Abstände der Sitzungen 6 Wochen oder mehr betragen können. 
Deshalb besteht beim Vorschlag der Verwaltung die Gefahr, dass reguläre BV-
Sitzungen innerhalb der Frist nicht mehr erreicht werden können. Bezirksvertretungen 
sollten auch die Möglichkeit haben, eine Angelegenheit wegen Beratungsbedarfs 
einmal zu schieben. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Petra Bossinger    Christiane Martin 
Fraktionsvorsitzende SPD   Fraktionsvorsitzende BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN 
    
Martin Berg     Berndt Pertri 
Fraktionsvorsitzender CDU    Fraktionsvorsitzender Die Linke 
 
Harald Schuster     Marlis Pöttgen  
Einzelvertreter/DEINE FREUNDE   Einzelvertreterin/FDP

Beratungsverlauf (1)

09.12.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/1724/2019
Typ
Gem. Änderungsantrag BV4 (Grüne)
Datum
09.12.2019
Erstellt
09.12.2019 16:03