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Gemeinsamer Änderungsantrag aller Fraktionen und Einzelmandatsträger, betr.: Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 2476/2019, TOP 10.2

Gem. Änderungsantrag BV4 (Grüne) AN/1724/2019 vom 09.12.2019

Stand: Am 09.12.2019 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) ungeändert beschlossen.

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  • Gem. Änderungsantrag (Grüne BV4)

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    SPD Fraktion Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN CDU Fraktion Fraktion Die Linke Harald Schuster/DEINE FREUNDE und Marlis Pöttgen/FDP Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Josef Wirges Henriette Reker Venloer Str. 419 - 421 Hist. Rathaus 50825 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1724/2019 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gemeinsamer Änderungsantrag aller Fraktionen und Einzelmandatsträger, betr.: Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 2476/2019, TOP 10.2 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Bezirksbürgermeister, die o.a. Fraktionen und Einzelmandatsträger beantragen folgende Änderungen der Vorlage der „Änderung der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln“ Beschlusstext: 1. Der Wortlaut des § 4 Abs. 6 bleibt unverändert. Er wird ergänzt um den Satz: „Offene Fragen werden in der Tagesordnung aufgeführt.“ 2. § 9 Abs.1 Satz 2 der Geschäftsordnung bleibt mit folgender Änderung bestehen: Der Passus „als die anstehende Angelegenheit ihren Stadtbezirk betrifft.“ wird ersetzt durch „soweit deren Aufgabenbereich durch den Beratungsgegenstand berührt wird.“ 3. § 15 Abs.7 Satz 1 und Satz 3 der Geschäftsordnung werden gestrichen. Für Satz 1 wird eingesetzt: „Bei der Beratung einer Angelegenheit, welche den Aufgabenbereich der Bezirksvertretung berührt, ist der Bezirksbürgermeisterin/dem Bezirksbürgermeis- ter im Anschluss an die Worterteilung nach Absatz 2 das Wort zu erteilen.“ Im Satz 2 wird „der mündlichen Begründung“ gestrichen. 4. § 38 Abs. 9 der Geschäftsordnung wird wie folgt geändert: „Die Bezirksvertretung muss innerhalb von sechs Wochen nach Bereitstellung der Vorlage im Ratsinformati- onssystem die Angelegenheit erörtern. Findet innerhalb der Frist keine Sitzung der Bezirksvertretung statt, verlängert sich die Frist bis zur nächsten Sitzung. Erfolgt eine Stellungnahme der Bezirksvertretung nicht innerhalb der Sechs-Wochen-Frist, gilt dies als Zustimmung. Wenn der Fachausschuss die Vorlage vertagt, verlängert sich die Beratungsfrist bis zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung. In begründeten Fällen kann mit Zustimmung der Oberbürgermeisterin/ des Oberbürgermeisters und - 2 - der Bezirksbürgermeisterin/ des Bezirksbürgermeisters von der Sechs-Wochen-Frist abgewichen werden. Dieses Verfahren gilt nicht für die Anhörung der Bezirksvertre- tungen im Rahmen der Haushaltsberatungen. Bei dringlichen Angelegenheiten kann die Anhörung der Bezirksvertretung als Dringlichkeitsentscheidung erfolgen, § 36 Abs. 5 GO NRW.“ Begründung 1. Bei der Beantwortung schriftlicher Anfragen schlägt die Verwaltungsvorlage eine ein- deutige Verschlechterung für die Arbeit der Bezirksvertretungen vor. Hier wird eine „Soll-Bestimmung“ bei der Beantwortungsfrist eingeführt und ggfs. die Beantwortung nicht auf die folgende, sondern auf eine „spätere Sitzung“ verschoben. Dies würde dazu führen, dass eine Beantwortung von Anfragen am „St.-Nimmerleinstag“ von der Geschäftsordnung gedeckt ist. Das mag zwar oft herrschender Praxis nahekommen, spricht aber eher gegen die Praxis als für eine Neuregelung. Notwendig ist hingegen, dass künftig noch offene Anfragen verpflichtend in die Tagesordnung aller Bezirks- vertretungen aufgenommen werden. 2. Das Anwesenheitsrecht des § 48 Abs. 4 S.1 GO NRW macht es möglich, dass Mit- glieder der Bezirksvertretung an nichtöffentlichen Sitzungen des Rates teilnehmen können, soweit deren Aufgabenbereich durch den Beratungsgegenstand berührt wird. Bisher war es den Bezirksbürgermeisterinnen/Bezirksbürgermeistern durch die Ge- schäftsordnung möglich, als Zuhörerin/Zuhörer an den nichtöffentlichen Sitzungen des Rates teilzunehmen. Dies soll durch die neue Geschäftsordnung nur noch dann möglich sein, wenn die anstehende Angelegenheit den Aufgabenbereich ihrer Be- zirksvertretung betrifft. Dies erscheint zum einen nicht realitätstauglich und könnte zum anderen die Informationsbedürfnisse der Bezirksvertretung einschränken. 3. In § 15 Abs. 7 der Geschäftsordnung ist es den Bezirksbürgermeisterinnen/dem Be- zirksbürgermeister erlaubt, nach der Debatte im Rat das Ergebnis der Beratung der Bezirksvertretung zu begründen, wenn die Bezirksvertretung bei ihrer Beschlussemp- fehlung an den Rat grundsätzlich vom Vorschlag der Oberbürgermeisterin/ des Ober- bürgermeisters abweicht. Diese Regelung wurde jahrelang anders praktiziert und soll- te entsprechend angepasst werden. Sowohl bei Anträgen der Ratsfraktionen als auch bei Vorlagen, bei denen die Bezirksvertretung der Verwaltung folgt, der Rat jedoch nicht, würde nach geltender Geschäftsordnung die Bezirksvertretung im Rat kein Ge- hör finden. Aber auch in diesen Fällen müssen die Bezirke im Rat die Möglichkeit ha- ben, dazu Stellung zu nehmen. Zum Grundsatz der Organtreue gehört zweifelsfrei, dem anderen Organ die Möglichkeit einzuräumen, in einer Sitzung Stellung zu bezie- hen. 4. Die Sechs-Wochen-Frist in § 38 Abs. 8 der Geschäftsordnung sah bisher vor, dass die Bezirksvertretung innerhalb von 6 Wochen nach Mitteilung des Ergebnisses der Ausschussberatungen die Angelegenheit erörtern musste. Die Frist begann mit dem Eingang der Beratungsergebnisse des letzten beteiligten Fachausschusses bei der Bezirksbürgermeisterin/dem Bezirksbürgermeister. Erfolgt die Stellungnahme nicht innerhalb der Sechs-Wochen-Frist, gilt dies als Zustimmung. Beim jetzigen Vorschlag der Verwaltung würde die Einstellung der Vorlage in Session für den Beginn der Frist - 3 - ausreichen. Die Mehrzahl der Bezirksvertretungen haben 8 oder weniger Sitzungen im Jahr, so dass die Abstände der Sitzungen 6 Wochen oder mehr betragen können. Deshalb besteht beim Vorschlag der Verwaltung die Gefahr, dass reguläre BV- Sitzungen innerhalb der Frist nicht mehr erreicht werden können. Bezirksvertretungen sollten auch die Möglichkeit haben, eine Angelegenheit wegen Beratungsbedarfs einmal zu schieben. Mit freundlichen Grüßen Petra Bossinger Christiane Martin Fraktionsvorsitzende SPD Fraktionsvorsitzende BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Martin Berg Berndt Pertri Fraktionsvorsitzender CDU Fraktionsvorsitzender Die Linke Harald Schuster Marlis Pöttgen Einzelvertreter/DEINE FREUNDE Einzelvertreterin/FDP

Beratungsverlauf

  1. 09.12.2019

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 10.2.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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