V/0336/2007
Lkw-Netzplan für die Stadt Münster - Zwischenbericht
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Beschlussvorlage
6622 Zeichen
V/0336/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Lkw-Netzplan für die Stadt Münster - Zwischenbericht Beratungsfolge 23.08.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Zwischenbericht zum Lkw-Netzplan für die Stadt Münster wird zur Kenntnis genommen (Anlage). 2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Thema Lkw-Netzplan im Rahmen der Erstellung des Ver- kehrsentwicklungsplanes 2025 für die Stadt Münster weiter zu vertiefen und mit dem ersten Zwischenbericht zum Verkehrsentwicklungsplan 2025 eine Empfehlung für einen Lkw-Netzplan mit wichtigen Informationen für den Lkw-Verkehr im Straßennetz von Münster vorzulegen. II. Kosten/Folgekosten Es entstehen keine Kosten oder Folgekosten. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung - entfällt - Begründung: zu 1) Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 23.08.2006 im Rahmen der Beratungen zur Mautflucht in Münster wurde die Verwaltung beauftragt, einen Lkw-Netzplan mit den zu entwickelnden wichti- gen Informationen für den Lkw-Verkehr zum Straßennetz in Münster zu erstellen und im Internet zu veröffentlichen (vgl. Beschlussvorlage V/0319/2006, Beschlusspunkt 4). Vorlagen-Nr.: V/0336/2007 Auskunft erteilt: Frau Baumeister Ruf: 492 61 53 E-Mail: BaumeisterBeate@stadt- muenster.de Datum: 11.07.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0336/2007 Der geplante Lkw-Netzplan zielt auf die Sicherstellung einer weitgehend behinderungsfreien Ab- wicklung des Lkw-Verkehrs ab, gleichzeitig aber auch auf die Entlastung besonders sensibler Be- reiche von Lärm- und Luftschadstoffbelastungen. Folgende Arbeitsschritte sind bis zur Fertigstellung des Lkw-Netzplanes für Münster erforderlich: Untersuchungsphase 1: 1. Sichtung von Lkw-Netzplänen anderer Städte 2. Festlegung des Untersuchungsnetzes 3. Ermittlung des Lkw-Verkehrsaufkommens 4. Aufbereitung von Anforderungen und Restriktionen 5. Zwischenbericht aus verkehrlicher Sicht Untersuchungsphase 2 : 6. Auswertung der straßenfunktionalen Bewertung, die im Rahmen der Erstellung des Verkehrsentwicklungsplanes 2025 durchgeführt wird 7. Auswertung des Luftreinhalteplans und des Lärmminderungsplans, die sich zurzeit in der Aufstellung befinden 8. Herleitung, Darstellung und Veröffentlichung des Lkw-Netzplanes für Münster Die erste Untersuchungsphase ist abgeschlossen. Im vorliegenden Zwischenbericht sind die Er- gebnisse dieser Phase zusammengefasst. Der Vergleich der Lkw-Netzpläne anderer Städte (Bremen, Dortmund, Düsseldorf und Hamm) hat gezeigt, dass die Lkw-Karte der Hansestadt Bremen mit ihren Inhalten und ihrer Darstellungsform am ehesten geeignet ist, nach diesem Schema auch für Münster einen ersten Lkw-Netzplan zu erstellen. Die Aufbereitung des Lkw-Aufkommens im Stadtgebiet von Münster (Anlage) belegt, dass es sich bei dem ermittelten Mengengerüst um Größenordnungen handelt, die keinen akuten Handlungs- bedarf auslösen. Auf den ersten Blick sind aus rein verkehrlicher Sicht keine Problemzonen im Verkehrsnetz aus den vorhandenen Lkw-Belastungen ablesbar. So weist neben der A 1 und der A 43 nur die B 51 eine Lkw-Verkehrsstärke von über 2.000 Lkw/Tag auf. Prozentual gesehen liegt die Verkehrsstärke auf der B 51 mit unter 10 % jedoch auf einem vergleichbar niedrigen Niveau, denn nach den „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen“ (RLS-90, Ausgabe 1990) beträgt der Lkw-Anteil auf einer Bundesstraße im Durchschnitt 20 %. Auch auf der B 54 in Richtung Gronau mit bis zu 2.000 Lkw-Fahrzeugen und in Richtung Hamm mit bis zu 2.000 Fahrzeugen (ab Hiltrup bis zu 1000 Fahrzeuge) sowie auf dem Schifffahrter Damm in Richtung Greven mit bis zu 2.000 Fahrzeugen liegen die Lkw-Anteile deutlich unter 10 % und damit auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau. Bei der Erstellung eines Lkw-Netzplanes spiele n verkehrliche, städtebauliche, umweltplanerische sowie verkehrsrechtliche Anforderungen und Restriktionen eine Rolle. Der geplante Lkw-Netzplan soll die Straßen umfassen, die unter Berücksichtigung dieser Anforderungen und Restriktionen im Regelfall vom Lkw-Verkehr genutzt werden können. Alle sonstigen Straßen innerhalb des Stadtge- bietes sollen für Lkws allenfalls Erschließungsfunktion haben. Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass ein Lkw-Netzplan in erster Linie auf die „freiwillige“ Nutzung der festgelegten Straßen abzielt und eine Einflussnahme nur begrenzt möglich ist, und zwar mittels verkehrsrechtlicher Maßnahmen, zum Beispiel über Straßensperrungen. Außerdem ist - 3 - V/0336/2007 zu bedenken, dass eine Bündelung des Lkw-Verkehrs aus städtebaulichen und umweltplaneri- schen Gesichtspunkten sicherlich wünschenswert ist, eine derartige Konzentration des Lkw- Verkehrs auf wenige Straßen aber auch Grenzwertüberschreitungen beim Lärm und bei den Luft- schadstoffen zur Folge haben kann. Über diese Rahmenbedingungen muss man sich bei den wei- teren Arbeitsschritten im Klaren sein. Der Zwischenbericht ist insgesamt als erster Einstieg in die Thematik zu werten. zu 2) Für eine Beurteilung, ob und wie der Lkw-Verkehr aus verkehrlicher, städtebaulicher und umwelt- planerischer Sicht im Stadtgebiet von Münster gebündelt und geführt werden könnte, liegen we- sentliche Beurteilungskriterien noch nicht vor. So bedarf es beispielsweise einer straßenfunktiona- len Bewertung des Verkehrsnetzes nach verkehrlichen, städtebaulichen und Umweltkriterien. Eine solche straßenfunktionale Bewertung wird im Rahmen der Erstellung des Verkehrsentwicklungs- planes 2025 in 2007/2008 durchgeführt. Außerdem liegen der Luftreinhalteplan und der Lärmmin- derungsplan, die sich beim Amt 67 in der Aufstellung befinden, noch nicht vor. In diesen werden u.a. auch Anforderungen an die Führung des Schwerverkehrs in Münster aufgezeigt, da dieser ein Hauptemittent bei Lärm- und Luftschadstoffemissionen ist. Vor diesem Hintergrund sind weitere Arbeitsschritte im Moment nicht zielführend. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen und Pläne sind abzuwarten und im Hinblick auf die weitere Erstellung des Lkw-Netzplanes auszuwerten. Sollte sich auf der Grundlage dieser Bewertungen die Notwendig- keit ergeben, kann dann der Lkw-Netzplan für Münster endgültig aufgestellt werden. Die Verwal- tung beabsichtigt, hierzu in 2008 im ersten Zwischenbericht zum Verkehrsentwicklungsplan 2025 eine Empfehlung auszusprechen. In Vertretung Schultheiß Stadtdirektor Anlage
Anlage
22232 Zeichen
ANLAGE
zur Vorlage V/0336/2007
Lkw-Netzplan für die Stadt Münster
- Zwischenbericht -
Juni 2007
- 2 -
1. Anlass und Zielsetzung
Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 23.08.2006 im Rahmen der Diskussion zur Maut-
flucht in Münster wurde die Verwaltung beauftragt, einen Lkw-Netzplan mit den zu entwi-
ckelnden wichtigen Informationen für den Lkw-Verkehr zum Straßennetz in Münster zu
erstellen und im Internet zu veröffentlichen.
Wirtschafts- und damit auch Lkw-Verkehre brauchen ein leistungsstarkes Netz, das die Er-
reichbarkeit der Wirtschaftsstandorte (Gewerbe- und Industriegebiete, Einzelhandelszentren,
großflächige Einzelhandelseinrichtungen etc.) sicherstellt und ohne größere Umwege ermög-
licht. Gleichzeitig muss ein solches Netz aber auch städtebauliche und umweltbezogene Ver-
träglichkeiten berücksichtigen. So sind beispielsweise die Lärm- und Luftschadstoffbelastun-
gen, die von Lkw-Verkehren ausgehen, für die betroffene Bevölkerung so gering wie möglich
zu halten.
Vor diesem Hintergrund bietet es sich an, Lkw-Verkehre über dafür geeignete Straßen zu
führen. Gleichzeitig gilt es zu prüfen, wie Schwerverkehrsbelastungen in sensiblen Bereichen
vermieden werden können. Daher ist darauf zu achten, dass Lkw-Durchgangsverkehre aus
der Innenstadt, aus Wohngebieten, Tempo-30-Zonen und aus Straßenabschnitten mit unver-
träglicher Immissionsbelastung herausgehalten werden.
Der Lkw-Netzplan zielt damit auf die Sicherstellung einer weitgehend behinderungsfreien
Abwicklung des Lkw-Verkehrs ab, gleichzeitig aber auch auf die Entlastung besonders sen-
sibler Bereiche von Lärm- und Luftschadstoffbelastungen.
2. Untersuchungsrahmen
Bis zur Fertigstellung des Lkw-Netzplanes für Münster sind folgende Untersuchungsphasen
und Arbeitsschritte erforderlich:
Untersuchungsphase 1:
1. Sichtung von Lkw-Netzplänen anderer Städte
2. Festlegung des Untersuchungsnetzes
3. Ermittlung des Lkw-Verkehrsaufkommens
4. Aufbereitung von Anforderungen und Restriktionen
5. Zwischenbericht aus verkehrlicher Sicht
Untersuchungsphase 2
:
6. Auswertung der straßenfunktionalen Bewertung, die im Rahmen der Erstellung
des Verkehrsentwicklungsplanes 2025 durchgeführt wird
7. Auswertung des Luftreinhalteplans und des Lärmminderungsplans, die sich
zurzeit in der Aufstellung befinden
8. Herleitung, Darstellung und Veröffentlichung des Lkw-Netzplanes für Münster
- 3 -
Die erste Untersuchungsphase ist abgeschlossen, so dass mit diesem Zwischenbericht die
Ergebnisse der Arbeitsschritte 1 bis 4 vorgelegt werden. Der Zwischenbericht endet mit einer
Empfehlung für das weitere Vorgehen.
2.1 Lkw-Netzpläne anderer Städte
In einem ersten Schritt hat die Verwaltung Lkw-Netzpläne anderer Städte gesichtet, um ei-
nen Überblick darüber zu erlangen, wie andere Kommunen mit diesem Thema umgehen
bzw. diese Thematik aufbereitet haben.
Bei der Recherche nach Lkw-Netzplänen hat die Verwaltung die Pläne der Städte Bremen,
Dortmund, Düsseldorf und Hamm ausgewertet. Für die Städte Bremen, Dortmund und
Hamm liegen Lkw-Netzpläne vor, die käuflich zu erwerben und im Internet abrufbar sind.
Stadt
Bezeichnung des Plans
Datum
Internetadresse
Bremen
Das Bremer Lkw-Netz:
Karte für Lkw-Fahrer und
Disponenten
März 2006
www.verkehrsinfo.bremen.de/lkw
Dortmund
Lkw-Stadtplan Dortmund
Dez. 2004
www1.dortmund.de/tiny/Ed/LKW/
Stadtplan/download.pdf
Düsseldorf
Lkw-Routenkonzept
(Zielkonzept 2020)
April 2006
www.duesseldorf.de/verkehrs-
management/verkehrliche_
planungen_projekte/
verkehrsentwicklungsplan
Hamm
Lkw-Routenplan Hamm:
Anfahrtswege zu den Ge-
werbegebieten in Hamm
Mai 2001
www.hamm.de/geodatenportal
Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat bei der Erstellung des Verkehrsentwicklungsplanes
2020 ein sehr grobes Lkw-Routenkonzept erarbeitet, das in einer entsprechende Broschüre,
die über die o. g. Internetadresse heruntergeladen werden kann, abgebildet ist. Nach Rück-
sprache mit dem Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Düsseldorf hat dieses Routenkon-
zept bei der Aufstellung des VEP 2020 zu hef tigen, aber nicht zielführenden politischen und
öffentlichen Diskussionen geführt, so dass weitere vertiefende Bearbeitungsschritte - zumin-
dest vorläufig - nicht vorgesehen sind.
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Düsseldorf sieht auch Probleme bei der Einarbeitung und Durchsetzung eines detaillierten
Routenkonzeptes in Navigationssysteme, da diese Systeme sich ihre eigenen Routen su-
chen, auf reine Empfehlungen keine Rücksicht nehmen und Straßen grundsätzlich nur dann
meiden, wenn diese für den Kfz- oder Lkw-Verkehr gesperrt sind.
Der Plan der Stadt Hamm
beschränkt sich im Wesentlichen auf die Anfahrtswege zu den
Gewerbegebieten in Hamm und damit auf die Führung des Ziel- und Quellverkehrs zu diesen
Gebieten. In diesem Plan sind die Gewerbegebiete mit der Bezeichnung dargestellt, mit der
sie auch ausgeschildert sind. Die geeigneten Routen zu diesen Gewerbegebieten sind im
„Stadtleitsystem“ ausgeschildert und in der Karte einfarbig markiert. Die Zuordnung eines
gesuchten Betriebes zum jeweiligen Gewerbegebiet ist mit Hilfe eines rückseitig abgedruck-
ten Straßenverzeichnisses möglich. Verkehrsbeschränkungen (Einbahnstraßen, Höhenbe-
schränkungen und Lkw-Durchfahrtsverbote) sind ebenfalls dargestellt.
Die Stadt Dortmund
hat einen Lkw-Stadtplan veröffentlicht, der sehr detaillierte Informationen
für den Lkw-Verkehr bereitstellt und daher einer häufigen Aktualisierung unterliegt. Er enthält
nicht nur Informationen über Verkehrsbeschränkungen (beschränkte Durchfahrtshöhen,
Tonnagebeschränkungen, Einbahnstraßen), sondern auch zu Serviceeinrichtungen (z. B.
Lkw-Werkstätten, Lkw-Waschanlagen). Die zu den wichtigen Gewerbe-, Handels- und Logis-
tikstandorten führenden Strecken sind in einem mehrfarbig abgestuften System dargestellt.
Auch die Bezeichnungen der bedeutenden Gewerbestandorte sind vermerkt. Tempo-30-
Zonen sind farbig hinterlegt und Fußgängerzonen einfarbig markiert. Die Legende des Lkw-
Stadtplans ist viersprachig angelegt (deutsch, englisch, französisch und russisch), um auch
den ausländischen Fernfahrern die Orientierung zu erleichtern. In einem Beiheft sind das
Straßenverzeichnis der Stadt Dortmund, ein Verzeichnis der bedeutenden Gewerbestandor-
te und eine Übersicht mit wichtigen Telefonnummern aufgelistet.
Das Lkw-Netz der Hansestadt Bremen
weist zunächst einmal die Straßen aus, die ohne Ein-
schränkungen vom stadtteilübergreifenden Lkw-Durchgangsverkehr befahren werden dürfen.
Die hierfür geeigneten Straßen sind in zwei Farbabstufungen gekennzeichnet (Autobah-
nen/Lkw-Hauptrouten und für den Lkw-Verkehr geeignete Hauptverkehrsstraßen). In einer
dritten Farbe sind die wichtigen Straßen für den Lkw-Ziel- und Quellverkehr mit Anbindung
an die vorher genannten Straßen und an die Gewerbegebiete dargestellt. Die Gewerbege-
biete sind farbig hinterlegt und mit den entsprechenden Bezeichnungen versehen. Die In-
nenstadt, die mit ihren vielen Geschäften und Betrieben zwar ein Zielgebiet für Lkw-
Lieferverkehre darstellt, soll vom Lkw-Durchgangsverkehr ausdrücklich freigehalten werden
und ist daher in einer entsprechenden Farbe markiert. Die Legende ist zweisprachig ange-
legt (deutsch, englisch). Wesentliche Verkehrsbeschränkungen (beschränkte Durchfahrtshö-
hen, Gewichtsbeschränkungen, Nachtfahrverbote) sind ebenfalls dargestellt.
Im Ergebnis ist folgendes festzuhalten:
Die Lkw-Karte der Hansestadt Bremen ist mit ihren Inhalten und ihrer Darstellungsform am
ehesten geeignet, nach diesem Schema auch für Münster einen ersten Lkw-Netzplan zu
erstellen. Die Bremer Lkw-Karte ist sehr überzeugend und enthält alle notwendigen bzw.
wichtigen Informationen für den Lkw-Durchgangs-, Quell- und Zielverkehr (vgl. Anlage 1).
- 5 -
2.2 Untersuchungsnetz
Bei der Überlegung, welches Straßennetz bei den anstehenden Untersuchungen zugrunde
gelegt werden soll, bietet sich das Netz an, das bei der Erstellung des Verkehrsentwick-
lungsplanes 2025 betrachtet wird, das VEP-Unters uchungsnetz. Dieses Netz setzt sich aus
dem klassifizierten Straßennetz (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) und dem Vorbehalts-
netz (klassifiziertes Straßennetz zuzüglich verkehrsbedeutender Straßen, zum Beispiel
ÖPNV-Achsen, Rettungswege für die Feuerwehr etc.) zusammen. Über dieses Netz sollen
die Kfz-Verkehre überwiegend abgewickelt werden. Von daher ist es fachlich begründet,
dieses Netz auch bei der Aufstellung des Lkw-Netzplanes zu untersuchen.
In Anlage 2 ist das Untersuchungsnetz für den Lkw-Netzplan dargestellt.
2.3 Lkw-Verkehrsaufkommen
In einem nächsten Schritt wurde das Lkw-Verkehrsaufkommen im Stadtgebiet ermittelt und
damit die heutige Lkw-Verkehrsbelastung auf den Straßen des Untersuchungsnetzes abge-
bildet.
Dafür wurden zunächst einmal die Schwerverkehrsbelastungen
für einen durchschnittlichen
Werktag ermittelt. Hierzu wurden die werktäglich gezählten Spitzenstundenbelastungen (16
bis 17 Uhr) im Untersuchungsnetz hochgerechnet auf den Tagesverkehr (24 h), und zwar
mittels des üblichen und anerkannten Verfahrens gemäß dem „Handbuch für die Bemessung
von Straßenverkehrsanlagen“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen
(Ausgabe 2001).
Da neben Lkws ab 3,5 t und Lastzügen auch Busse zum Schwerverkehr zählen, für die wei-
tere Betrachtung aber die „reinen“ Lkw-Belastungen (Lkws ab 3,5 t und Lastzüge) relevant
sind, wurden in einem weiteren Arbeitsschritt die werktäglichen Busverkehrsbelastungen
im
Stadt- und Regionalbusverkehr ermittelt. Anschließend wurden die Busverkehrsbelastungen
aus den Schwerverkehrsbelastungen herausgerechnet. So liegen nun die Lkw-Belastungen
für einen durchschnittlichen Werktag (24 h) vor.
Zur Darstellung der Lkw-Belastungen
in einer thematischen Karte wurden die 24-Stunden-
Werte in Klassen eingeteilt. Aufgrund der vorliegenden Größenordnungen wurde folgende
Klassenbildung für die Fahrzeuge (Lkws ab 3,5 t und Lastzüge) vorgenommen:
<= 250 Fahrzeuge
251 bis 500 Fahrzeuge
501 bis 1.000 Fahrzeuge
1.001 bis 2.000 Fahrzeuge
> 2.000 Fahrzeuge
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Auf der Grundlage dieser fünf Klassen wurde der in Anlage 3 beigefügte Lkw-
Belastungsplan für einen durchschnittlichen Werktag (24 h) erstellt.
Dieser Plan spiegelt deutlich die Bedeutung der Autobahnen A 1 und A 43 sowie der Bun-
desstraße B 51 für den Lkw-Verkehr wieder (jeweils über 2.000 Fahrzeuge). Diese Trassen
stellen die Hauptachsen für den Lkw-Durchgangsverkehr dar. Für Münster relativ hohe Lkw-
Belastungen finden sich weiterhin auf der Bundesstraße B 54 in Richtung Gronau und in
Richtung Hamm mit bis zu 2.000 Fahrzeugen (in Richtung Hamm ab Hiltrup bis zu 1.000
Fahrzeuge) sowie auf dem Schifffahrter Damm in Richtung Greven mit bis zu 2.000 Fahr-
zeugen. Natürlich haben auch die sonstigen Einfallstraßen eine entsprechende Bedeutung
für den Lkw-Verkehr (Wolbecker Straße, Albersloher Weg, Kappenberger Damm, Weseler
Straße, Grevener Straße).
Im Innenstadtbereich fallen insbesondere die Lkw-Belastungen auf dem II. Tangentenring
auf (größtenteils bis zu 1.000, auf kurzen Streckenabschnitten bis zu 2.000 Lkw-Fahrzeuge),
die überwiegend auf den Quell- und Zielverkehr der Lieferverkehre in die Innenstadt sowie
sonstige innerstädtische Lkw-Verkehre zurückzuführen sind.
Die Bedeutung der münsterschen Gewerbegebiete
für den Lkw-Verkehr wird ebenfalls in
diesem Plan sehr offensichtlich. Das im Nordosten angesiedelte Gewerbegebiet „Hessen-
weg“ und die südlich gelegenen Gewerbegebiete „Siemensstraße“, „Loddenheide“ und „Höl-
tenweg“ mit bis zu 2.000 Fahrzeugen oder die im Südosten entlang der Weseler Straße ge-
legenen Gewerbegebiete mit bis zu 1.000 Lkw-Fahrzeugen stechen beispielsweise beson-
ders hervor.
Zur weiteren Analyse des Lkw-Verkehrs wurden in einem nächsten Arbeitsschritt die Daten
der Verkehrsuntersuchung, die im Zusammenhang mit dem Thema Mautflucht im Oktober
2005 ermittelt wurden, neu aufbereitet, um detaillierte Angaben zum Lkw-Durchgangsverkehr
zu erhalten (Vorlage V/0319/2006).
Im Rahmen dieser Verkehrsuntersuchung waren 7 Zählstellen an Bundesstraßen und Umlei-
tungsstrecken für Autobahnen im Stadtgebiet von Münster eingerichtet und mit Hilfe einer
Kennzeichenerfassung (unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Bestimmungen) er-
mittelt worden, wie viele mautpflichtige Lkws, das heißt Lkws größer 12 t diese Zählstellen
während eines festgesetzten Zeitraumes passierten. Diese Werte wurden anschließend nach
den üblichen anerkannten Verfahren auf 24 Stunden hochgerechnet.
Mittels einer Handumlegung wurde für die vorliegende Untersuchung festgehalten, welche
Strecken vom Lkw-Durchgangsverkehr in erster Linie genutzt werden und diese in eine Karte
übertragen (vgl. Anlage 4). Die Ergebnisse dieser Handumlegung bestätigen die große Rol-
le, die die Bundesstraße B 51 für den Lkw-Durchgangsverkehr spielt. Sie zeigen aber auch
ganz deutlich, dass abseits dieser Routen der Durchgangsverkehr
mit schweren Lkws (>12 t)
nahezu zu vernachlässigen ist.
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2.4 Gefahrgutnetz in Münster
Im Rahmen der Untersuchungen zum geplanten Lkw-Netz wurden auch mögliche inhaltliche
Schnittpunkte mit dem Gefahrgutnetz geprüft. Die gesetzlichen Regelungen zu Gefahrgut-
strecken sind in der „Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförde-
rung gefährlicher Güter auf der Straße und mit Eisenbahnen (Gefahrgutverordnung Straße
und Eisenbahn – GGVSE) getroffen.
Festzuhalten ist, dass die Erfordernisse der beiden Netze sich grundsätzlich unterscheiden
und nur in einem geringen Maße Schnittstellen haben. Der Grund dafür ist im Wesentlichen,
dass für das Gefahrgutnetz die Gefährlichkeit der transportierten Stoffe und nicht die Größe
der Fahrzeuge ausschlaggebend sind, während beim Lkw-Netz in erster Linie die Fahrzeug-
größe sowie das Gesamtgewicht und die damit verbundenen Belastungen des Straßenauf-
baus netzrelevant sind.
Das Themenfeld Gefahrgutnetz wird daher im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplanes
nochmals aufgegriffen und vertieft bearbeitet. Hier ist insbesondere auch die Schnittstelle zur
Straßenfunktionalen Bewertung zu sehen.
2.5 Anforderungen und Restriktionen
Bei der Festlegung der Straßen, die in einem Lkw-Netzplan dargestellt werden sollen, sind
folgende Anforderungen und Restriktionen zu berücksichtigen:
aus verkehrlicher Sicht
• Die ausgewählten Straßen sollten hinsichtlich ihres Ausbauzustandes und ihrer Kapazität
geeignet sein, Lkw-Verkehre aufzunehmen.
• Die zulässige Geschwindigkeit auf den Straßen des Lkw-Netzplanes sollte in der Regel
mindestens 50 km/h betragen.
• Straßen in Tempo-30-Zonen sollten nur für Quell- und Zielfahrten im Lkw-Verkehr zuge-
lassen werden.
• Anforderungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sind zu berücksichtigen
aus städtebaulicher und umweltbezogener Sicht
• In sensiblen Bereichen bzw. schützenswerten Nutzungen (Schulen, Kindergärten/
-tagesstätten, Krankenhäuser, historische Bauten/Straßenzüge etc.) sollten Lkw-
Verkehre weitestgehend vermieden werden.
• Straßenabschnitte, die von erhöhten Lärm- und Schadstoffbelastungen betroffen sind,
sollten nach Möglichkeit gemieden werden bzw. entlastet werden.
aus verkehrsrechtlicher Sicht
• Für Lkw gesperrte Straßen sollten generell ausgeschlossen werden.
• Die Aufnahme von Straßen, die Tonnage- oder Höhenbeschränkungen aufweisen, sollte
eingehend geprüft werden.
- 8 -
Die verkehrlichen und verkehrlich relevanten städtebaulichen Aspekte werden innerhalb der
straßenfunktionalen Bewertung aufbereitet, die im Rahmen der Erstellung des Verkehrsent-
wicklungsplanes 2025 durchgeführt werden soll. Die umweltbezogenen Aspekte werden bei
der Aufstellung des Luftreinhalte- sowie des Lärmminderungsplanes Berücksichtigung fin-
den.
Die Restriktionen aus verkehrsrechtlicher Sicht (Lkw-Fahrverbote, Durchfahrtshöhenbe-
schränkungen etc.) für das Stadtgebiet von Münster werden zurzeit aktualisiert und zusam-
mengestellt. Diese werden bei der endgültigen Aufstellung des Lkw-Netzplanes berücksich-
tigt und im Plan symbolisch dargestellt.
2.6 Zwischenergebnis aus verkehrlicher Sicht
Der Vergleich der Lkw-Netze anderer Städte (Bremen, Dortmund, Düsseldorf und Hamm)
hat gezeigt, dass die Lkw-Karte der Hansestadt Bremen mit ihren Inhalten und ihrer Darstel-
lungsform am ehesten geeignet ist, nach diesem Schema auch für Münster einen ersten
Lkw-Netzplan zu erstellen. Dieser Plan könnte folglich drei Straßenkategorien (zwei für den
Lkw-Durchgangsverkehr und eine für den Lkw-Quell- und Zielverkehr), die Hauptgewerbe-
gebiete und bestehende Verkehrsbeschränkungen wiedergeben. Welche weiteren Informati-
onen bzw. Inhalte in den Plan aufgenommen werden könnten, müsste sorgfältig überlegt und
abgewogen werden.
Die Aufbereitung des Lkw-Aufkommens im St adtgebiet von Münster hat aber belegt, dass es
sich bei dem ermittelten Mengengerüst um Größenordnungen handelt, die keinen akuten
Handlungsbedarf auslösen. Auf den ersten Blick sind aus rein verkehrlicher Sicht keine Prob-
lemzonen im Verkehrsnetz aus den vorhandenen Lkw-Belastungen ablesbar.
So weist neben der A 1 und der A 43 nur die B 51 eine Lkw-Verkehrsstärke von über 2.000
Lkw/Tag auf (vgl. Anlage 3) . Prozentual gesehen liegt die Verkehrsstärke auf der B 51 mit
unter 10 % jedoch auf einem vergleichbar niedrigen Niveau, denn nach den „Richtlinien für
den Lärmschutz an Straßen“ (RLS-90, Ausgabe 1990) beträgt der Lkw-Anteil auf einer Bun-
desstraße im Durchschnitt 20 %.
Auch auf der B 54 in Richtung Gronau mit bis zu 2.000 Lkw-Fahrzeugen und in Richtung
Hamm mit bis zu 2.000 Fahrzeugen (ab Hiltrup bis zu 1000 Fahrzeuge) sowie auf dem
Schifffahrter Damm in Richtung Greven mit bis zu 2.000 Fahrzeugen liegen die Lkw-Anteile
deutlich unter 10 % und damit auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau.
Bei der Erstellung eines Lkw-Netzplanes spielen verkehrliche, städtebauliche, umweltplane-
rische sowie verkehrsrechtliche Anforderungen und Restriktionen eine Rolle. Der Lkw-
Netzplan soll die Straßen umfassen, die unter Berücksichtigung dieser Anforderungen und
Restriktionen im Regelfall vom Lkw-Verkehr genutzt werden können. Alle sonstigen Straßen
innerhalb des Stadtgebietes sollen für Lkws allenfalls Erschließungsfunktion haben.
Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass ein Lkw-Netzplan in erster Linie auf die „frei-
willige“ Nutzung der festgelegten Straßen abzielt und eine Einflussnahme nur begrenzt mög-
lich ist, und zwar mittels verkehrsrechtlicher Maßnahmen, zum Beispiel über Straßensper-
rungen. Außerdem ist zu bedenken, dass eine Bündelung des Lkw-Verkehrs aus städtebau-
- 9 -
lichen und umweltplanerischen Gesichtspunkten sicherlich wünschenswert ist, eine derartige
Konzentration des Lkw-Verkehrs auf wenige Straßen aber auch Grenzwertüberschreitungen
beim Lärm und bei den Luftschadstoffen zur Folge haben kann. Über diese Rahmenbedin-
gungen muss man sich bei den weiteren Arbeitsschritten im Klaren sein.
3. Weitere Vorgehensweise
Für eine Beurteilung, ob und wie der Lkw-Verkehr aus verkehrlicher, städtebaulicher und
umweltplanerischer Sicht im Stadtgebiet von Münster gebündelt und geführt werden könnte,
liegen wesentliche Beurteilungskriterien noch nicht vor. So bedarf es beispielsweise einer
straßenfunktionalen Bewertung des Straßennetzes nach verkehrlichen, städtebaulichen und
Umweltkriterien. Eine solche straßenfunktionale Bewertung wird im Rahmen der Erstellung
des Verkehrsentwicklungsplanes 2025 in 2007/2008 durchgeführt. Außerdem liegen der Luft-
reinhalteplan und der Lärmminderungsplan, die sich beim Amt 67 in der Aufstellung befin-
den, noch nicht vor. Diese werden u.a. auch Anforderungen an die Führung des Schwerver-
kehrs in Münster aufzeigen, da dieser ein Hauptemittent der Lärm- und Luftschadstoffemis-
sionen ist.
Vor diesem Hintergrund sind weitere Arbeitsschritte im Moment nicht zielführend. Die Ergeb-
nisse dieser Untersuchungen und Pläne sind abzuwarten und im Hinblick auf die weitere
Erstellung des Lkw-Netzplanes auszuwerten. Sollte sich auf der Grundlage dieser Bewertun-
gen die Notwendigkeit ergeben, kann dann der Lkw-Netzplan für Münster endgültig aufge-
stellt werden. Die Verwaltung beabsichtigt, hierzu in 2008 im ersten Zwischenbericht zum
Verkehrsentwicklungsplan 2025 eine Empfehlung auszusprechen.
Ausschnitt aus der Bremer Lkw-Netzkarte
Anlage 1
Legende (Auszug)
Autobahnen und Lkw-Hauptrouten, kreuzungsfrei
In diesem Bereich Lkw-Durchgangsverkehrkein
Für den Lkw-Verkehr empfohlene
Hauptverkehrsstraße
Verbot für Fahrzeuge über 2,8 t zulässigem
Gesamtgewicht
Beschränkte Durchfahrtshöhe (nur Fahrzeuge
bis 3,0 Meter Höhe)
Gewerbegebiet
Straße in einem Gewerbegebiet
Name des Gewerbegebietes
Wichtige Straße für den Lkw-Ziel- und Quell-
verkehr mit der Anbindung an das rote oder
blaue Netz oder an Gewerbegebiete. Dies sind
Strecken für den stadtteilübergreifenden
Lkw-Durchgangsverkehr; sie sind nur zur
Orientierung in der Karte eingetragen.
keine
Stadtplanung
Verkehrsplanung
Amt für Stadtentwicklung
Stand: Januar 2007
Erstellung eines Lkw-Netzplanes
- Das Untersuchungsnetz -
ANLAGE 2
<= 250 Fahrzeuge
251 bis 500 Fahrzeuge
501 bis 1.000 Fahrzeuge
1.001 bis 2.000 Fahrzeuge
> 2.000 Fahrzeuge
Zahl der Fahrzeuge (Lkw ab 3,5 t; Lastzug) je 24 h
Gewerbe-/Industriegebiet
Stadtplanung
Verkehrsplanung
Amt für Stadtentwicklung
Stand: Januar 2007
Lkw-Belastungen
an einem durchschnittlichen Werktag (24 h)
ANLAGE 3
23
85
67
31
67
18 13
1318
29
497
502
467
66
79 510
540
30
26
56
Zahl der Lkws > 12 t je 24 h
Zählstelle (an Bundesstraßen und Umleitungsstrecken für Autobahnen)
(Handumlegung der Kennzeichenverfolgung von mautpflichtigen Lkws > 12 t am 20.10.2005)
250
Stadtplanung
Verkehrsplanung
Amt für Stadtentwicklung
Stand: Januar 2007
Durchgangsverkehr von Lkws > 12 t
an einem durchschnittlichen Werktag (24 h)
ANLAGE 4
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (8)
- Wolbecker Straße
- Grevener Straße
- Siemensstraße
- Weseler Straße
- Schifffahrter Damm
- Albersloher Weg
- Kappenberger Damm
- Loddenheide
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0336/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.07.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37