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V/0336/2007

Lkw-Netzplan für die Stadt Münster - Zwischenbericht

Vorlagen 17.07.2007

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 23.08.2007, TOP 7.5

Beschlussvorlage

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Anlage

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Ansehen

Beschlussvorlage

6622 Zeichen

V/0336/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Lkw-Netzplan für die Stadt Münster - Zwischenbericht 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.08.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Zwischenbericht zum Lkw-Netzplan für die Stadt Münster wird zur Kenntnis genommen 
(Anlage). 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Thema Lkw-Netzplan im Rahmen der Erstellung des Ver-
kehrsentwicklungsplanes 2025 für die Stadt Münster weiter zu vertiefen und mit dem ersten 
Zwischenbericht zum Verkehrsentwicklungsplan 2025 eine Empfehlung für einen Lkw-Netzplan 
mit wichtigen Informationen für den Lkw-Verkehr im Straßennetz von Münster vorzulegen. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es entstehen keine Kosten oder Folgekosten. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
- entfällt - 
 
 
Begründung: 
 
zu 1) 
 
Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 23.08.2006 im Rahmen der Beratungen zur Mautflucht 
in Münster wurde die Verwaltung beauftragt, einen Lkw-Netzplan mit den zu entwickelnden wichti-
gen Informationen für den Lkw-Verkehr zum Straßennetz in Münster zu erstellen und im Internet 
zu veröffentlichen (vgl. Beschlussvorlage V/0319/2006, Beschlusspunkt 4). 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0336/2007 
Auskunft erteilt: 
Frau  Baumeister 
Ruf: 
492 61 53 
E-Mail: 
BaumeisterBeate@stadt-
muenster.de  
Datum: 
11.07.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0336/2007 
Der geplante Lkw-Netzplan zielt auf die Sicherstellung einer weitgehend behinderungsfreien Ab-
wicklung des Lkw-Verkehrs ab, gleichzeitig aber auch auf die Entlastung besonders sensibler Be-
reiche von Lärm- und Luftschadstoffbelastungen. 
 
Folgende Arbeitsschritte sind bis zur Fertigstellung des Lkw-Netzplanes für Münster erforderlich: 
 
 
Untersuchungsphase 1:
 
 
1. Sichtung von Lkw-Netzplänen anderer Städte 
2. Festlegung des Untersuchungsnetzes 
3. Ermittlung des Lkw-Verkehrsaufkommens 
4. Aufbereitung von Anforderungen und Restriktionen 
 
5. Zwischenbericht aus verkehrlicher Sicht 
 
Untersuchungsphase 2
: 
 
6. Auswertung der straßenfunktionalen Bewertung, die im Rahmen der Erstellung 
des Verkehrsentwicklungsplanes 2025 durchgeführt wird 
7. Auswertung des Luftreinhalteplans und des Lärmminderungsplans, die sich 
zurzeit in der Aufstellung befinden 
8. Herleitung, Darstellung und Veröffentlichung des Lkw-Netzplanes für Münster 
 
 
Die erste Untersuchungsphase ist abgeschlossen. Im vorliegenden Zwischenbericht sind die Er-
gebnisse dieser Phase zusammengefasst. 
 
Der Vergleich der Lkw-Netzpläne anderer Städte (Bremen, Dortmund, Düsseldorf und Hamm) hat 
gezeigt, dass die Lkw-Karte der Hansestadt Bremen mit ihren Inhalten und ihrer Darstellungsform 
am ehesten geeignet ist, nach diesem Schema auch für Münster einen ersten Lkw-Netzplan zu 
erstellen. 
 
Die Aufbereitung des Lkw-Aufkommens im Stadtgebiet von Münster (Anlage) belegt, dass es sich 
bei dem ermittelten Mengengerüst um Größenordnungen handelt, die keinen akuten Handlungs-
bedarf auslösen. Auf den ersten Blick sind aus rein verkehrlicher Sicht keine Problemzonen im 
Verkehrsnetz aus den vorhandenen Lkw-Belastungen ablesbar. 
 
So weist neben der A 1 und der A 43 nur die B 51 eine Lkw-Verkehrsstärke von über 2.000 
Lkw/Tag auf. Prozentual gesehen liegt die Verkehrsstärke auf der B 51 mit unter 10 % jedoch auf 
einem vergleichbar niedrigen Niveau, denn nach den „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen“ 
(RLS-90, Ausgabe 1990) beträgt der Lkw-Anteil auf einer Bundesstraße im Durchschnitt 20 %. 
Auch auf der B 54 in Richtung Gronau mit bis zu 2.000 Lkw-Fahrzeugen und in Richtung Hamm 
mit bis zu 2.000 Fahrzeugen (ab Hiltrup bis zu 1000 Fahrzeuge) sowie auf dem Schifffahrter 
Damm in Richtung Greven mit bis zu 2.000 Fahrzeugen liegen die Lkw-Anteile deutlich unter 10 % 
und damit auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau. 
 
Bei der Erstellung eines Lkw-Netzplanes spiele n verkehrliche, städtebauliche, umweltplanerische 
sowie verkehrsrechtliche Anforderungen und Restriktionen eine Rolle. Der geplante Lkw-Netzplan 
soll die Straßen umfassen, die unter Berücksichtigung dieser Anforderungen und Restriktionen im 
Regelfall vom Lkw-Verkehr genutzt werden können. Alle sonstigen Straßen innerhalb des Stadtge-
bietes sollen für Lkws allenfalls Erschließungsfunktion haben. 
 
Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass ein Lkw-Netzplan in erster Linie auf die „freiwillige“ 
Nutzung der festgelegten Straßen abzielt und eine Einflussnahme nur begrenzt möglich ist, und 
zwar mittels verkehrsrechtlicher Maßnahmen, zum Beispiel über Straßensperrungen. Außerdem ist

- 3 - 
V/0336/2007 
zu bedenken, dass eine Bündelung des Lkw-Verkehrs aus städtebaulichen und umweltplaneri-
schen Gesichtspunkten sicherlich wünschenswert ist, eine derartige Konzentration des Lkw-
Verkehrs auf wenige Straßen aber auch Grenzwertüberschreitungen beim Lärm und bei den Luft-
schadstoffen zur Folge haben kann. Über diese Rahmenbedingungen muss man sich bei den wei-
teren Arbeitsschritten im Klaren sein.  
 
Der Zwischenbericht ist insgesamt als erster Einstieg in die Thematik zu werten. 
 
 
zu 2) 
 
Für eine Beurteilung, ob und wie der Lkw-Verkehr aus verkehrlicher, städtebaulicher und umwelt-
planerischer Sicht im Stadtgebiet von Münster gebündelt und geführt werden könnte, liegen we-
sentliche Beurteilungskriterien noch nicht vor. So bedarf es beispielsweise einer straßenfunktiona-
len Bewertung des Verkehrsnetzes nach verkehrlichen, städtebaulichen und Umweltkriterien. Eine 
solche straßenfunktionale Bewertung wird im Rahmen der Erstellung des Verkehrsentwicklungs-
planes 2025 in 2007/2008 durchgeführt. Außerdem liegen der Luftreinhalteplan und der Lärmmin-
derungsplan, die sich beim Amt 67 in der Aufstellung befinden, noch nicht vor. In diesen werden 
u.a. auch Anforderungen an die Führung des Schwerverkehrs in Münster aufgezeigt, da dieser ein 
Hauptemittent bei Lärm- und Luftschadstoffemissionen ist. 
 
Vor diesem Hintergrund sind weitere Arbeitsschritte im Moment nicht zielführend. Die Ergebnisse 
dieser Untersuchungen und Pläne sind abzuwarten und im Hinblick auf die weitere Erstellung des 
Lkw-Netzplanes auszuwerten. Sollte sich auf der Grundlage dieser Bewertungen die Notwendig-
keit ergeben, kann dann der Lkw-Netzplan für Münster endgültig aufgestellt werden. Die Verwal-
tung beabsichtigt, hierzu in 2008 im ersten Zwischenbericht zum Verkehrsentwicklungsplan 2025 
eine Empfehlung auszusprechen. 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlage

Anlage

22232 Zeichen

ANLAGE 
zur Vorlage V/0336/2007 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Lkw-Netzplan für die Stadt Münster 
 
- Zwischenbericht - 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Juni 2007

- 2 -
1. Anlass und Zielsetzung 
 
Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 23.08.2006 im Rahmen der Diskussion zur Maut-
flucht in Münster wurde die Verwaltung beauftragt, einen Lkw-Netzplan mit den zu entwi-
ckelnden wichtigen Informationen für den Lkw-Verkehr zum Straßennetz in Münster zu 
erstellen und im Internet zu veröffentlichen. 
 
Wirtschafts- und damit auch Lkw-Verkehre brauchen ein leistungsstarkes Netz, das die Er-
reichbarkeit der Wirtschaftsstandorte (Gewerbe- und Industriegebiete, Einzelhandelszentren, 
großflächige Einzelhandelseinrichtungen etc.) sicherstellt und ohne größere Umwege ermög-
licht. Gleichzeitig muss ein solches Netz aber auch städtebauliche und umweltbezogene Ver-
träglichkeiten berücksichtigen. So sind beispielsweise die Lärm- und Luftschadstoffbelastun-
gen, die von Lkw-Verkehren ausgehen, für die betroffene Bevölkerung so gering wie möglich 
zu halten. 
 
Vor diesem Hintergrund bietet es sich an, Lkw-Verkehre über dafür geeignete Straßen zu 
führen. Gleichzeitig gilt es zu prüfen, wie Schwerverkehrsbelastungen in sensiblen Bereichen 
vermieden werden können. Daher ist darauf zu achten, dass Lkw-Durchgangsverkehre aus 
der Innenstadt, aus Wohngebieten, Tempo-30-Zonen und aus Straßenabschnitten mit unver-
träglicher Immissionsbelastung herausgehalten werden. 
 
Der Lkw-Netzplan zielt damit auf die Sicherstellung einer weitgehend behinderungsfreien 
Abwicklung des Lkw-Verkehrs ab, gleichzeitig aber auch auf die Entlastung besonders sen-
sibler Bereiche von Lärm- und Luftschadstoffbelastungen. 
 
 
2. Untersuchungsrahmen 
 
Bis zur Fertigstellung des Lkw-Netzplanes für Münster sind folgende Untersuchungsphasen 
und Arbeitsschritte erforderlich: 
 
Untersuchungsphase 1:
 
 
1. Sichtung von Lkw-Netzplänen anderer Städte 
2. Festlegung des Untersuchungsnetzes 
3. Ermittlung des Lkw-Verkehrsaufkommens 
4. Aufbereitung von Anforderungen und Restriktionen 
 
5. Zwischenbericht aus verkehrlicher Sicht 
 
Untersuchungsphase 2
: 
 
6. Auswertung der straßenfunktionalen Bewertung, die im Rahmen der Erstellung 
des Verkehrsentwicklungsplanes 2025 durchgeführt wird 
7. Auswertung des Luftreinhalteplans und des Lärmminderungsplans, die sich 
zurzeit in der Aufstellung befinden 
8. Herleitung, Darstellung und Veröffentlichung des Lkw-Netzplanes für Münster

- 3 -
Die erste Untersuchungsphase ist abgeschlossen, so dass mit diesem Zwischenbericht die 
Ergebnisse der Arbeitsschritte 1 bis 4 vorgelegt werden. Der Zwischenbericht endet mit einer 
Empfehlung für das weitere Vorgehen. 
 
 
2.1 Lkw-Netzpläne anderer Städte 
 
In einem ersten Schritt hat die Verwaltung Lkw-Netzpläne anderer Städte gesichtet, um ei-
nen Überblick darüber zu erlangen, wie andere Kommunen mit diesem Thema umgehen 
bzw. diese Thematik aufbereitet haben. 
 
Bei der Recherche nach Lkw-Netzplänen hat die Verwaltung die Pläne der Städte Bremen, 
Dortmund, Düsseldorf und Hamm ausgewertet. Für die Städte Bremen, Dortmund und 
Hamm liegen Lkw-Netzpläne vor, die käuflich zu erwerben und im Internet abrufbar sind. 
 
 
 
 
Stadt 
 
 
 
 
Bezeichnung des Plans 
 
 
Datum 
 
 
Internetadresse 
 
Bremen 
 
Das Bremer Lkw-Netz: 
Karte für Lkw-Fahrer und 
Disponenten 
 
 
März 2006 
 
 
www.verkehrsinfo.bremen.de/lkw 
 
Dortmund 
 
 
Lkw-Stadtplan Dortmund 
 
Dez. 2004 
 
 
www1.dortmund.de/tiny/Ed/LKW/ 
Stadtplan/download.pdf 
 
 
Düsseldorf 
 
 
Lkw-Routenkonzept 
(Zielkonzept 2020) 
 
 
April 2006 
 
www.duesseldorf.de/verkehrs-
management/verkehrliche_ 
planungen_projekte/ 
verkehrsentwicklungsplan 
 
 
Hamm 
 
Lkw-Routenplan Hamm: 
Anfahrtswege zu den Ge-
werbegebieten in Hamm 
 
 
Mai 2001 
 
 
www.hamm.de/geodatenportal 
 
 
Die Landeshauptstadt Düsseldorf  hat bei der Erstellung des Verkehrsentwicklungsplanes 
2020 ein sehr grobes Lkw-Routenkonzept erarbeitet, das in einer entsprechende Broschüre, 
die über die o. g. Internetadresse heruntergeladen werden kann, abgebildet ist. Nach Rück-
sprache mit dem Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Düsseldorf hat dieses Routenkon-
zept bei der Aufstellung des VEP 2020 zu hef tigen, aber nicht zielführenden politischen und 
öffentlichen Diskussionen geführt, so dass weitere vertiefende Bearbeitungsschritte - zumin-
dest vorläufig - nicht vorgesehen sind.

- 4 -
 
Düsseldorf sieht auch Probleme bei der Einarbeitung und Durchsetzung eines detaillierten 
Routenkonzeptes in Navigationssysteme, da diese Systeme sich ihre eigenen Routen su-
chen, auf reine Empfehlungen keine Rücksicht nehmen und Straßen grundsätzlich nur dann 
meiden, wenn diese für den Kfz- oder Lkw-Verkehr gesperrt sind. 
 
Der Plan der Stadt Hamm
 beschränkt sich im Wesentlichen auf die Anfahrtswege zu den 
Gewerbegebieten in Hamm und damit auf die Führung des Ziel- und Quellverkehrs zu diesen 
Gebieten. In diesem Plan sind die Gewerbegebiete mit der Bezeichnung dargestellt, mit der 
sie auch ausgeschildert sind. Die geeigneten Routen zu diesen Gewerbegebieten sind im 
„Stadtleitsystem“ ausgeschildert und in der Karte einfarbig markiert. Die Zuordnung eines 
gesuchten Betriebes zum jeweiligen Gewerbegebiet ist mit Hilfe eines rückseitig abgedruck-
ten Straßenverzeichnisses möglich. Verkehrsbeschränkungen (Einbahnstraßen, Höhenbe-
schränkungen und Lkw-Durchfahrtsverbote) sind ebenfalls dargestellt. 
 
Die Stadt Dortmund
 hat einen Lkw-Stadtplan veröffentlicht, der sehr detaillierte Informationen 
für den Lkw-Verkehr bereitstellt und daher einer häufigen Aktualisierung unterliegt. Er enthält 
nicht nur Informationen über Verkehrsbeschränkungen (beschränkte Durchfahrtshöhen, 
Tonnagebeschränkungen, Einbahnstraßen), sondern auch zu Serviceeinrichtungen (z. B. 
Lkw-Werkstätten, Lkw-Waschanlagen). Die zu den wichtigen Gewerbe-, Handels- und Logis-
tikstandorten führenden Strecken sind in einem mehrfarbig abgestuften System dargestellt. 
Auch die Bezeichnungen der bedeutenden Gewerbestandorte sind vermerkt. Tempo-30-
Zonen sind farbig hinterlegt und Fußgängerzonen einfarbig markiert. Die Legende des Lkw-
Stadtplans ist viersprachig angelegt (deutsch, englisch, französisch und russisch), um auch 
den ausländischen Fernfahrern die Orientierung zu erleichtern. In einem Beiheft sind das 
Straßenverzeichnis der Stadt Dortmund, ein Verzeichnis der bedeutenden Gewerbestandor-
te und eine Übersicht mit wichtigen Telefonnummern aufgelistet. 
 
Das Lkw-Netz der Hansestadt Bremen
 weist zunächst einmal die Straßen aus, die ohne Ein-
schränkungen vom stadtteilübergreifenden Lkw-Durchgangsverkehr befahren werden dürfen. 
Die hierfür geeigneten Straßen sind in zwei Farbabstufungen gekennzeichnet (Autobah-
nen/Lkw-Hauptrouten und für den Lkw-Verkehr geeignete Hauptverkehrsstraßen). In einer 
dritten Farbe sind die wichtigen Straßen für den Lkw-Ziel- und Quellverkehr mit Anbindung 
an die vorher genannten Straßen und an die Gewerbegebiete dargestellt. Die Gewerbege-
biete sind farbig hinterlegt und mit den entsprechenden Bezeichnungen versehen. Die In-
nenstadt, die mit ihren vielen Geschäften und Betrieben zwar ein Zielgebiet für Lkw-
Lieferverkehre darstellt, soll vom Lkw-Durchgangsverkehr ausdrücklich freigehalten werden 
und ist daher in einer entsprechenden Farbe markiert. Die Legende ist zweisprachig ange-
legt (deutsch, englisch). Wesentliche Verkehrsbeschränkungen (beschränkte Durchfahrtshö-
hen, Gewichtsbeschränkungen, Nachtfahrverbote) sind ebenfalls dargestellt. 
 
 
Im Ergebnis ist folgendes festzuhalten: 
 
Die Lkw-Karte der Hansestadt Bremen ist mit ihren Inhalten und ihrer Darstellungsform am 
ehesten geeignet, nach diesem Schema auch für Münster einen ersten Lkw-Netzplan zu 
erstellen. Die Bremer Lkw-Karte ist sehr überzeugend und enthält alle notwendigen bzw. 
wichtigen Informationen für den Lkw-Durchgangs-, Quell- und Zielverkehr (vgl. Anlage 1).

- 5 -
2.2 Untersuchungsnetz 
 
Bei der Überlegung, welches Straßennetz bei den anstehenden Untersuchungen zugrunde 
gelegt werden soll, bietet sich das Netz an, das bei der Erstellung des Verkehrsentwick-
lungsplanes 2025 betrachtet wird, das VEP-Unters uchungsnetz. Dieses Netz setzt sich aus 
dem klassifizierten Straßennetz (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) und dem Vorbehalts-
netz (klassifiziertes Straßennetz zuzüglich verkehrsbedeutender Straßen, zum Beispiel 
ÖPNV-Achsen, Rettungswege für die Feuerwehr etc.) zusammen. Über dieses Netz sollen 
die Kfz-Verkehre überwiegend abgewickelt werden. Von daher ist es fachlich begründet, 
dieses Netz auch bei der Aufstellung des Lkw-Netzplanes zu untersuchen. 
 
In Anlage 2 ist das Untersuchungsnetz für den Lkw-Netzplan dargestellt. 
 
 
2.3 Lkw-Verkehrsaufkommen 
 
In einem nächsten Schritt wurde das Lkw-Verkehrsaufkommen im Stadtgebiet ermittelt und 
damit die heutige Lkw-Verkehrsbelastung auf den Straßen des Untersuchungsnetzes abge-
bildet. 
 
Dafür wurden zunächst einmal die Schwerverkehrsbelastungen
 für einen durchschnittlichen 
Werktag ermittelt. Hierzu wurden die werktäglich gezählten Spitzenstundenbelastungen (16 
bis 17 Uhr) im Untersuchungsnetz hochgerechnet auf den Tagesverkehr (24 h), und zwar 
mittels des üblichen und anerkannten Verfahrens gemäß dem „Handbuch für die Bemessung 
von Straßenverkehrsanlagen“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen 
(Ausgabe 2001). 
 
Da neben Lkws ab 3,5 t und Lastzügen auch Busse zum Schwerverkehr zählen, für die wei-
tere Betrachtung aber die „reinen“ Lkw-Belastungen (Lkws ab 3,5 t und Lastzüge) relevant 
sind, wurden in einem weiteren Arbeitsschritt die werktäglichen Busverkehrsbelastungen
 im 
Stadt- und Regionalbusverkehr ermittelt. Anschließend wurden die Busverkehrsbelastungen 
aus den Schwerverkehrsbelastungen herausgerechnet. So liegen nun die Lkw-Belastungen 
für einen durchschnittlichen Werktag (24 h) vor. 
 
Zur Darstellung der Lkw-Belastungen
 in einer thematischen Karte wurden die 24-Stunden-
Werte in Klassen eingeteilt. Aufgrund der vorliegenden Größenordnungen wurde folgende 
Klassenbildung für die Fahrzeuge (Lkws ab 3,5 t und Lastzüge) vorgenommen: 
 
 
                          <=  250  Fahrzeuge 
                  251  bis  500  Fahrzeuge 
               501  bis  1.000  Fahrzeuge 
            1.001  bis  2.000  Fahrzeuge 
                         >  2.000  Fahrzeuge

- 6 -
Auf der Grundlage dieser fünf Klassen wurde der in Anlage 3  beigefügte Lkw-
Belastungsplan für einen durchschnittlichen Werktag (24 h) erstellt. 
 
Dieser Plan spiegelt deutlich die Bedeutung der Autobahnen A 1 und A 43 sowie der Bun-
desstraße  B 51 für den Lkw-Verkehr wieder (jeweils über 2.000 Fahrzeuge). Diese Trassen 
stellen die Hauptachsen für den Lkw-Durchgangsverkehr dar. Für Münster relativ hohe Lkw-
Belastungen finden sich weiterhin auf der Bundesstraße B 54 in Richtung Gronau und in 
Richtung Hamm mit bis zu 2.000 Fahrzeugen (in Richtung Hamm ab Hiltrup bis zu 1.000 
Fahrzeuge) sowie auf dem Schifffahrter Damm in Richtung Greven mit bis zu 2.000 Fahr-
zeugen. Natürlich haben auch die sonstigen Einfallstraßen eine entsprechende Bedeutung 
für den Lkw-Verkehr (Wolbecker Straße, Albersloher Weg, Kappenberger Damm, Weseler 
Straße, Grevener Straße). 
 
Im Innenstadtbereich fallen insbesondere die Lkw-Belastungen auf dem II. Tangentenring 
auf (größtenteils bis zu 1.000, auf kurzen Streckenabschnitten bis zu 2.000 Lkw-Fahrzeuge), 
die überwiegend auf den Quell- und Zielverkehr der Lieferverkehre in die Innenstadt sowie 
sonstige innerstädtische Lkw-Verkehre zurückzuführen sind. 
 
Die Bedeutung der münsterschen Gewerbegebiete
 für den Lkw-Verkehr wird ebenfalls in 
diesem Plan sehr offensichtlich. Das im Nordosten angesiedelte Gewerbegebiet „Hessen-
weg“ und die südlich gelegenen Gewerbegebiete „Siemensstraße“, „Loddenheide“ und „Höl-
tenweg“ mit bis zu 2.000 Fahrzeugen oder die im Südosten entlang der Weseler Straße ge-
legenen Gewerbegebiete mit bis zu 1.000 Lkw-Fahrzeugen stechen beispielsweise beson-
ders hervor. 
 
Zur weiteren Analyse des Lkw-Verkehrs wurden in einem nächsten Arbeitsschritt die Daten 
der Verkehrsuntersuchung, die im Zusammenhang mit dem Thema Mautflucht im Oktober 
2005 ermittelt wurden, neu aufbereitet, um detaillierte Angaben zum Lkw-Durchgangsverkehr
 
zu erhalten (Vorlage V/0319/2006). 
 
Im Rahmen dieser Verkehrsuntersuchung waren 7 Zählstellen an Bundesstraßen und Umlei-
tungsstrecken für Autobahnen im Stadtgebiet von Münster eingerichtet und mit Hilfe einer 
Kennzeichenerfassung (unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Bestimmungen) er-
mittelt worden, wie viele mautpflichtige Lkws, das heißt Lkws größer 12 t diese Zählstellen 
während eines festgesetzten Zeitraumes passierten. Diese Werte wurden anschließend nach 
den üblichen anerkannten Verfahren auf 24 Stunden hochgerechnet. 
 
Mittels einer Handumlegung wurde für die vorliegende Untersuchung festgehalten, welche 
Strecken vom Lkw-Durchgangsverkehr in erster Linie genutzt werden und diese in eine Karte 
übertragen (vgl. Anlage 4). Die Ergebnisse dieser Handumlegung bestätigen die große Rol-
le, die die Bundesstraße B 51 für den Lkw-Durchgangsverkehr spielt. Sie zeigen aber auch 
ganz deutlich, dass abseits dieser Routen der Durchgangsverkehr
 mit schweren Lkws (>12 t) 
nahezu zu vernachlässigen ist.

- 7 -
2.4 Gefahrgutnetz in Münster 
 
Im Rahmen der Untersuchungen zum geplanten Lkw-Netz wurden auch mögliche inhaltliche 
Schnittpunkte mit dem Gefahrgutnetz geprüft. Die gesetzlichen Regelungen zu Gefahrgut-
strecken sind in der „Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförde-
rung gefährlicher Güter auf der Straße und mit Eisenbahnen (Gefahrgutverordnung Straße 
und Eisenbahn – GGVSE) getroffen. 
 
Festzuhalten ist, dass die Erfordernisse der beiden Netze sich grundsätzlich unterscheiden 
und nur in einem geringen Maße Schnittstellen haben. Der Grund dafür ist im Wesentlichen, 
dass für das Gefahrgutnetz die Gefährlichkeit der transportierten Stoffe und nicht die Größe 
der Fahrzeuge ausschlaggebend sind, während beim Lkw-Netz in erster Linie die Fahrzeug-
größe sowie das Gesamtgewicht und die damit verbundenen Belastungen des Straßenauf-
baus netzrelevant sind. 
 
Das Themenfeld Gefahrgutnetz wird daher im  Rahmen des Verkehrsentwicklungsplanes 
nochmals aufgegriffen und vertieft bearbeitet. Hier ist insbesondere auch die Schnittstelle zur 
Straßenfunktionalen Bewertung zu sehen. 
 
 
2.5 Anforderungen und Restriktionen 
 
Bei der Festlegung der Straßen, die in einem Lkw-Netzplan dargestellt werden sollen, sind 
folgende Anforderungen und Restriktionen zu berücksichtigen: 
 
aus verkehrlicher Sicht
 
 
• Die ausgewählten Straßen sollten hinsichtlich ihres Ausbauzustandes und ihrer Kapazität 
geeignet sein, Lkw-Verkehre aufzunehmen. 
• Die zulässige Geschwindigkeit auf den Straßen des Lkw-Netzplanes sollte in der Regel 
mindestens 50 km/h betragen. 
• Straßen in Tempo-30-Zonen sollten nur für Quell- und Zielfahrten im Lkw-Verkehr zuge-
lassen werden. 
• Anforderungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sind zu berücksichtigen 
 
aus städtebaulicher und umweltbezogener Sicht 
 
• In sensiblen Bereichen bzw. schützenswerten Nutzungen (Schulen, Kindergärten/ 
-tagesstätten, Krankenhäuser, historische Bauten/Straßenzüge etc.) sollten Lkw-
Verkehre weitestgehend vermieden werden. 
• Straßenabschnitte, die von erhöhten Lärm- und Schadstoffbelastungen betroffen sind, 
sollten nach Möglichkeit gemieden werden bzw. entlastet werden. 
 
aus verkehrsrechtlicher Sicht 
 
• Für Lkw gesperrte Straßen sollten generell ausgeschlossen werden. 
• Die Aufnahme von Straßen, die Tonnage- oder Höhenbeschränkungen aufweisen, sollte 
eingehend geprüft werden.

- 8 -
 
Die verkehrlichen und verkehrlich relevanten städtebaulichen Aspekte werden innerhalb der 
straßenfunktionalen Bewertung aufbereitet, die im Rahmen der Erstellung des Verkehrsent-
wicklungsplanes 2025 durchgeführt werden soll. Die umweltbezogenen Aspekte werden bei 
der Aufstellung des Luftreinhalte- sowie des Lärmminderungsplanes Berücksichtigung fin-
den. 
 
Die Restriktionen aus verkehrsrechtlicher Sicht (Lkw-Fahrverbote, Durchfahrtshöhenbe-
schränkungen etc.) für das Stadtgebiet von Münster werden zurzeit aktualisiert und zusam-
mengestellt. Diese werden bei der endgültigen Aufstellung des Lkw-Netzplanes berücksich-
tigt und im Plan symbolisch dargestellt. 
 
 
2.6 Zwischenergebnis aus verkehrlicher Sicht 
 
Der Vergleich der Lkw-Netze anderer Städte (Bremen, Dortmund, Düsseldorf und Hamm) 
hat gezeigt, dass die Lkw-Karte der Hansestadt Bremen mit ihren Inhalten und ihrer Darstel-
lungsform am ehesten geeignet ist, nach diesem Schema auch für Münster einen ersten 
Lkw-Netzplan zu erstellen. Dieser Plan könnte folglich drei Straßenkategorien (zwei für den 
Lkw-Durchgangsverkehr und eine für den Lkw-Quell- und Zielverkehr), die Hauptgewerbe-
gebiete und bestehende Verkehrsbeschränkungen wiedergeben. Welche weiteren Informati-
onen bzw. Inhalte in den Plan aufgenommen werden könnten, müsste sorgfältig überlegt und 
abgewogen werden. 
 
Die Aufbereitung des Lkw-Aufkommens im St adtgebiet von Münster hat aber belegt, dass es 
sich bei dem ermittelten Mengengerüst um Größenordnungen handelt, die keinen akuten 
Handlungsbedarf auslösen. Auf den ersten Blick sind aus rein verkehrlicher Sicht keine Prob-
lemzonen im Verkehrsnetz aus den vorhandenen Lkw-Belastungen ablesbar. 
 
So weist neben der A 1 und der A 43 nur die B 51 eine Lkw-Verkehrsstärke von über 2.000 
Lkw/Tag auf (vgl. Anlage 3) . Prozentual gesehen liegt die Verkehrsstärke auf der B 51 mit 
unter 10 % jedoch auf einem vergleichbar niedrigen Niveau, denn nach den „Richtlinien für 
den Lärmschutz an Straßen“ (RLS-90, Ausgabe 1990) beträgt der Lkw-Anteil auf einer Bun-
desstraße im Durchschnitt 20 %. 
 
Auch auf der B 54 in Richtung Gronau mit bis zu 2.000 Lkw-Fahrzeugen und in Richtung 
Hamm mit bis zu 2.000 Fahrzeugen (ab Hiltrup bis zu 1000 Fahrzeuge) sowie auf dem 
Schifffahrter Damm in Richtung Greven mit bis zu 2.000 Fahrzeugen liegen die Lkw-Anteile 
deutlich unter 10 % und damit auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau. 
 
Bei der Erstellung eines Lkw-Netzplanes spielen verkehrliche, städtebauliche, umweltplane-
rische sowie verkehrsrechtliche Anforderungen und Restriktionen eine Rolle. Der Lkw-
Netzplan soll die Straßen umfassen, die unter Berücksichtigung dieser Anforderungen und 
Restriktionen im Regelfall vom Lkw-Verkehr genutzt werden können. Alle sonstigen Straßen 
innerhalb des Stadtgebietes sollen für Lkws allenfalls Erschließungsfunktion haben. 
 
Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass ein Lkw-Netzplan in erster Linie auf die „frei-
willige“ Nutzung der festgelegten Straßen abzielt und eine Einflussnahme nur begrenzt mög-
lich ist, und zwar mittels verkehrsrechtlicher Maßnahmen, zum Beispiel über Straßensper-
rungen. Außerdem ist zu bedenken, dass eine Bündelung des Lkw-Verkehrs aus städtebau-

- 9 -
lichen und umweltplanerischen Gesichtspunkten sicherlich wünschenswert ist, eine derartige 
Konzentration des Lkw-Verkehrs auf wenige Straßen aber auch Grenzwertüberschreitungen 
beim Lärm und bei den Luftschadstoffen zur Folge haben kann. Über diese Rahmenbedin-
gungen muss man sich bei den weiteren Arbeitsschritten im Klaren sein.  
 
 
 
3. Weitere Vorgehensweise 
 
Für eine Beurteilung, ob und wie der Lkw-Verkehr aus verkehrlicher, städtebaulicher und 
umweltplanerischer Sicht im Stadtgebiet von Münster gebündelt und geführt werden könnte, 
liegen wesentliche Beurteilungskriterien noch nicht vor. So bedarf es beispielsweise einer 
straßenfunktionalen Bewertung des Straßennetzes nach verkehrlichen, städtebaulichen und 
Umweltkriterien. Eine solche straßenfunktionale Bewertung wird im Rahmen der Erstellung 
des Verkehrsentwicklungsplanes 2025 in 2007/2008 durchgeführt. Außerdem liegen der Luft-
reinhalteplan und der Lärmminderungsplan, die sich beim Amt 67 in der Aufstellung befin-
den, noch nicht vor. Diese werden u.a. auch Anforderungen an die Führung des Schwerver-
kehrs in Münster aufzeigen, da dieser ein Hauptemittent der Lärm- und Luftschadstoffemis-
sionen ist. 
 
Vor diesem Hintergrund sind weitere Arbeitsschritte im Moment nicht zielführend. Die Ergeb-
nisse dieser Untersuchungen und Pläne sind abzuwarten und im Hinblick auf die weitere 
Erstellung des Lkw-Netzplanes auszuwerten. Sollte sich auf der Grundlage dieser Bewertun-
gen die Notwendigkeit ergeben, kann dann der Lkw-Netzplan für Münster endgültig aufge-
stellt werden. Die Verwaltung beabsichtigt, hierzu in 2008 im ersten Zwischenbericht zum 
Verkehrsentwicklungsplan 2025 eine Empfehlung auszusprechen.

Ausschnitt aus der Bremer Lkw-Netzkarte
Anlage 1
Legende (Auszug)
Autobahnen und Lkw-Hauptrouten, kreuzungsfrei
In diesem Bereich Lkw-Durchgangsverkehrkein
Für den Lkw-Verkehr empfohlene
Hauptverkehrsstraße
Verbot für Fahrzeuge über 2,8 t zulässigem
Gesamtgewicht
Beschränkte Durchfahrtshöhe (nur Fahrzeuge
bis 3,0 Meter Höhe)
Gewerbegebiet
Straße in einem Gewerbegebiet
Name des Gewerbegebietes
Wichtige Straße für den Lkw-Ziel- und Quell-
verkehr mit der Anbindung an das rote oder
blaue Netz oder an Gewerbegebiete. Dies sind
Strecken für den stadtteilübergreifenden
Lkw-Durchgangsverkehr; sie sind nur zur
Orientierung in der Karte eingetragen.
keine

Stadtplanung
Verkehrsplanung
Amt für Stadtentwicklung
Stand: Januar 2007
Erstellung eines Lkw-Netzplanes
- Das Untersuchungsnetz -
ANLAGE 2

<= 250 Fahrzeuge
251 bis 500 Fahrzeuge
501 bis 1.000 Fahrzeuge
1.001 bis 2.000 Fahrzeuge
> 2.000 Fahrzeuge
Zahl der Fahrzeuge (Lkw ab 3,5 t; Lastzug) je 24 h
Gewerbe-/Industriegebiet
Stadtplanung
Verkehrsplanung
Amt für Stadtentwicklung
Stand: Januar 2007
Lkw-Belastungen
an einem durchschnittlichen Werktag (24 h)
ANLAGE 3

23
85
67
31
67
18 13
1318
29
497
502
467
66
79 510
540
30
26
56
Zahl der Lkws > 12 t je 24 h
Zählstelle (an Bundesstraßen und Umleitungsstrecken für Autobahnen)
(Handumlegung der Kennzeichenverfolgung von mautpflichtigen Lkws > 12 t am 20.10.2005)
250
Stadtplanung
Verkehrsplanung
Amt für Stadtentwicklung
Stand: Januar 2007
Durchgangsverkehr von Lkws > 12 t
an einem durchschnittlichen Werktag (24 h)
ANLAGE 4

Beratungsverlauf (1)

23.08.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Wolbecker Straße
  • Grevener Straße
  • Siemensstraße
  • Weseler Straße
  • Schifffahrter Damm
  • Albersloher Weg
  • Kappenberger Damm
  • Loddenheide

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0336/2007
Typ
Vorlagen
Datum
17.07.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37