1655/2018
Gefahr im Verzug auf Schulweg in Niehl
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662/1 Vorlagen-Nummer 1655/2018 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 21.06.2018 Gefahr im Verzug auf Schulweg in Niehl hier: Mündliche Nachfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 26.04.2018, TOP 7.1.2 „Herr Steinbach legt dar, die örtliche Verkehrspolizei mache genau an dieser Stelle Schulungen für Kinder zur Überquerung der Straße. Ferner sage die Polizei vor Ort aus, sie sei gar nicht befragt wor- den. Die Schule selbst empfehle diese Route als Schulweg.“ Herr Steinbach hat folgende Nachfragen: Frage 1: „Wie ist dieser Dissens zu erklären?“ Antwort der Verwaltung: Nach Aussagen der Polizei werden keine Empfehlungen seitens der Polizei bezüglich eines gesicher- ten Schulweges ausgesprochen. Es wird lediglich im Rahmen der Früherziehung das Queren an ge- wissen Straßenstellen (meist im Nahbereich der Schule) gemeinsam mit den Kindern geübt. Frage 2: „Welches ist nach Meinung der Verwaltung der richtige Schulweg? Die Route westlich der Merkeni- cher Straße zur Schule Hafengasse?“ Antwort der Verwaltung: Da die Schulkinder jedes für sich einen anderen Schulweg zu bewältigen haben, gibt es seitens der Verwaltung keine offizielle Empfehlung eines geeigneten Schulweges. Das Queren kann grundsätzlich im geraden Streckenverlauf der Merkenicher Straße an einer über- sichtlichen Stelle erfolgen. Eine Querung im Kurvenbereich der Merkenicher Straße/Hermesgasse ist aufgrund unzureichender Sichtverhältnisse nicht zu empfehlen.
Anlage 1 - Stellungnahme der Polizei
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PP Köln / Direktion Verkehr Köln, den 11.06.2018 Direktionsführungsstelle Füst 4 – 61.06.02 Polizeiliche Empfehlung zu einem Schulweg Die Polizei führt im Nahbereich von Grundschulen und Kindergärten durch Beamte des jeweiligen Bezirksschwerpunktdienst ( BSD ) verkehrsüberwachende Maßnahmen im Rahmen der Schulwegsicherung durch. Zusätzlich werden durch Beamte der Direktion Verkehr ( VUP/O ) Verkehrserziehungs- maßnahmen in Kindertagesstätten umd Grundschulen mit praktischen Übungen durch- geführt. Dabei werden Kinder hinsichtlich der Nutzung von sicheren Überquerungsmöglichkeiten, wie signalisierten Fußgängerübergängen und Fußgängerüberwegen geschult und sensiblisiert. Empfehlungen zur Nutzung bestimmter Straßen und Straßenabschnitten werden dabei grundssätzlich nicht ausgesprochen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1655/2018
- Typ
- Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
- Datum
- 19.06.2018
- Erstellt
- 17.05.2018 07:02