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1655/2018

Gefahr im Verzug auf Schulweg in Niehl

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 19.06.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 21.06.2018, TOP 7.1.4

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Ansehen

Anlage 1 - Stellungnahme der Polizei

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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

1666 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/662/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1655/2018 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 21.06.2018 
 
Gefahr im Verzug auf Schulweg in Niehl 
hier: Mündliche Nachfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes 
vom 26.04.2018, TOP 7.1.2 
„Herr Steinbach legt dar, die örtliche Verkehrspolizei mache genau an dieser Stelle Schulungen für 
Kinder zur Überquerung der Straße. Ferner sage die Polizei vor Ort aus, sie sei gar nicht befragt wor-
den. Die Schule selbst empfehle diese Route als Schulweg.“ 
 
Herr Steinbach hat folgende Nachfragen: 
 
Frage 1: 
 
„Wie ist dieser Dissens zu erklären?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Nach Aussagen der Polizei werden keine Empfehlungen seitens der Polizei bezüglich eines gesicher-
ten Schulweges ausgesprochen. Es wird lediglich im Rahmen der Früherziehung das Queren an ge-
wissen Straßenstellen (meist im Nahbereich der Schule) gemeinsam mit den Kindern geübt. 
 
 
Frage 2: 
 
„Welches ist nach Meinung der Verwaltung der richtige Schulweg? Die Route westlich der Merkeni-
cher Straße zur Schule Hafengasse?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Da die Schulkinder jedes für sich einen anderen Schulweg zu bewältigen haben, gibt es seitens der 
Verwaltung keine offizielle Empfehlung eines geeigneten Schulweges. 
 
Das Queren kann grundsätzlich im geraden Streckenverlauf der Merkenicher Straße an einer über-
sichtlichen Stelle erfolgen. Eine Querung im Kurvenbereich der Merkenicher Straße/Hermesgasse ist 
aufgrund unzureichender Sichtverhältnisse nicht zu empfehlen.

Anlage 1 - Stellungnahme der Polizei

884 Zeichen

PP Köln / Direktion Verkehr                                                              Köln, den 11.06.2018 
Direktionsführungsstelle 
Füst 4 – 61.06.02 
 
 
Polizeiliche Empfehlung zu einem Schulweg 
 
Die Polizei führt im Nahbereich von Grundschulen und Kindergärten durch Beamte  
des jeweiligen Bezirksschwerpunktdienst ( BSD ) verkehrsüberwachende Maßnahmen  
im Rahmen der Schulwegsicherung durch. 
 
Zusätzlich werden durch Beamte der Direktion Verkehr ( VUP/O ) Verkehrserziehungs- 
maßnahmen in Kindertagesstätten umd Grundschulen mit praktischen Übungen  durch- 
geführt. 
 
Dabei werden Kinder hinsichtlich der Nutzung von sicheren Überquerungsmöglichkeiten, 
wie signalisierten Fußgängerübergängen und Fußgängerüberwegen geschult und 
sensiblisiert. 
 
Empfehlungen zur Nutzung bestimmter Straßen und Straßenabschnitten werden dabei  
grundssätzlich nicht ausgesprochen.

Beratungsverlauf (1)

21.06.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 7.1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1655/2018
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
19.06.2018
Erstellt
17.05.2018 07:02