V/1096/2008
Aktualisierungen zum Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien zu Beginn des Jahres 2009 (Beratungsschwerpunkte, Finanzen, Organisation, Personal)
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Berichtsvorlage
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V/1096/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Aktualisierungen zum Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien zu Beginn des Jahres 2009 (Beratungsschwerpunkte, Finanzen, Organisation, Personal) Beratungsfolge 28.01.2009 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht Bericht: Seit 2003 legt das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien einen jährlichen Geschäftsbericht vor. Damit wird umfassend über die aktuellen Leistungsdaten und Ressourcen der Kinder- und Jugendhilfe berichtet. Zu Beginn jedes Jahres und zur Vorbereitung auf die jeweiligen Beratun- gen über den Haushaltsplanentwurf werden für den Fachausschuss ergänzend aktuelle Hinweise zu folgenden Bereichen aufbereitet: • zu den Arbeits- und Beratungsschwerpunkten des neuen Jahres, • zum Haushaltsplan-Entwurf einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung sowie • zur Organisation des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien. Diese Berichterstattung geht zurück auf die im Jahr 1996 begonnenen Berichte zu den wichtigs- ten Entwicklungen in den Bereichen Organisation, Finanzen und Personalressourcen der städti- schen Kinder- und Jugendhilfe. Damit sollte und soll der Ausschuss weiterhin vor den Etatsitzun- gen die Gesamtausstattung beraten können mit dem Ziel einer Bewertung, ob die erforderlichen Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe in ihrer Gesamtheit durch die Stadt Münster mit dem vor- handenen Ressourcenrahmen realisiert werden können. 1. Arbeits- und Beratungsschwerpunkte 2009 Die Verwaltung hat da s Beratungsprogramm für den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Fa- milien auf Grund von Beschlüssen der parlament arischen Gremien und orientiert am internen Arbeitsprogramm sowie den geplanten fachlichen Schwerpunkten für das neue Jahr zusammen- gestellt. Zu den unten aufgeführten Themen sollen Berichts- oder Beschlussvorlagen erarbeitet und dem Ausschuss zur Beratung bzw. zur Entscheidung vorlegt werden. Der jeweils angegebe- ne Zeitrahmen (Quartale I, II, III oder IV) kann sich ändern, wenn auf Grund von aktuellen Ent- wicklungen oder Anforderungen andere Prioritäten berücksichtigt werden müssen. Vorlagen-Nr.: V/1096/2008 Auskunft erteilt: Herr Lembeck Ruf: 492 51 10 E-Mail: Lembeck@stadt-muenster.de Datum: 23.12.2008 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/1096/2008 Auch in diesem Jahr wird darauf hingewiesen, dass die mit der Bearbeitung der Themen verbun- denen Aufgaben von der Verwaltung neben der täglichen Aufgabenerfüllung mit ihren umfangrei- chen fachlichen Fragestellungen geleistet werden müssen. Bei den nach wie vor sehr begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen gilt, dass die Umsetzung notwendiger Maßnahmen Vor- rang gegenüber der Vorlage von Berichten haben muss. • Tagesbetreuung für Kinder − Umsetzung des Kinderförderungsgesetzes (KiföG) (I) − Erarbeitung von Handlungsempfehlungen zur Umsetzung flexibler Betreuungsangebote / Ergebnisse der Elternumfrage zur flexiblen Kindertageseinrichtung (II) − Neubau einer Kindertageseinrichtung im Stadtteil Wolbeck - Beschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projekts (II) − Teilnahme am Aktionsprogramm des Bundes zur Kindertagespflege (II) − Bedarfsanpassungen und Umstrukturierungen in Kindertageseinrichtungen gemäß KiBiz und im Rahmen der Umsetzung des u3-Programms (II) − Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren - Umsetzung zum Kindergartenjahr 2009/2010 (II) − Bericht zur Tagesbetreuung für Kinder in Münster für das Kindergartenjahr 2009/2010 (III) − Weiterentwicklung und Umsetzung des Sprachförderkonzepts für Kinder (III) • Schule und Jugendhilfe − Umsetzung des Konzepts Schulsozialarbeit (I) − Ausbauplanung offene Ganztagsschule (II) − Räumliche und personelle Situation in den offenen Ganztagsgrundschulen (II) − Fortführung des Projekts „Privjet“ der Stiftung Siverdes (II) − Qualifizierung des Handlungsfeldes „Frühkindliche Bildung“ / Übergang zwischen Kindertageseinrichtung und Schule (II) − Umsetzung weiterer Kooperationsbezüge zu Grundschulen / Entwicklung von Fördermöglichkeiten für freie Träger der Kinder- und Jugendarbeit für Projekte mit und in Schulen (III) − Förderung von Maßnahmen der Jugendberufshilfe (II) • Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit / Drogenhilfe − Fortschreibung des kommunalen Kinder- und Jugendförderplans (II) − Neukonzeptionierung und Verzahnung der Gruppenangebote der Jugendgerichtshilfe mit Angeboten der Cliquen- und Jugendarbeit (III) 3 V/1096/2008 − Ausbildungsstandards für ehrenamtliche Gruppenleitungen (III) − Weiterentwicklung von Präventionskonzepten bei drogenerkrankten Müttern / Eltern (III) • Familienförderung / Familien- und Erziehungshilfen − Qualitätsmanagement mit Trägern ambulanter und stationärer Hilfen zur Erziehung (II) − Ausweitung des Kinderschutzkonzepts für verschiedene Zielgruppen einschließlich einer Kooperationsvereinbarung zu § 8a SGB VII für freie Träger der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Schulen (II) − Konzeptionierung der Früherkennungsuntersuchungen (II) − Auswertung des gesamtstädtischen Präventionskonzepts (IV) − Erster Bericht „Hilfen zur Erziehung“ (IV) • Soziales / Gesundheit − Kinder- und Jugendpsychiatrische Versorgung in Münster (I) − Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen mit Armutsrisiko zu Bildung, Gesundheit und früher Förderung (I) − Umsetzung der Projekte im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“ in Kinderhaus (II) − Bericht „10 Jahre Gesundheitshaus“ (II) − Gesundheitsrahmenbericht (II) − Geschäftsberichte 2008 des Sozialamtes und des Gesundheitsamtes (II) − Umgang mit psychischen Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen (IV) • Weitere Aufgabenbereiche − Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs 2009; Mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplan bis 2012 (I) − Fortschreibung des Masterplans Verkehrsunfallprävention und Aufstellung eines Ver- kehrssicherheitsprogramms für Münster 2009 bis 2013 (I) − Förderaktivitäten der Stiftung Bürgerwaisenhaus (I) − Zertifizierung der Stadtverwaltung als familienfreundliches Unternehmen (II) − Zwischenbericht zur Umsetzung des Migrationsleitbildes (II) − Geschäftsbericht 2008 des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien und Jahresbericht des Familienbüros (II) 4 V/1096/2008 Planmäßig findet die nächste Kommunalwahl im Jahr 2009 wie angekündigt am 07.06.2009 statt. Die Wahlperiode der 2004 gewählten Vertretungen endet jedoch erst am 20.10.2009. Derzeit ist nicht konkret absehbar, wie viel Zeit bis zur Neukonstituierung des Rates und der Ausschüsse nach Beginn der Wahlperiode für die 2009 gewählten Vertretungen am 21.10.2009 vergehen wird und wann die Beratungstätigkeit des neuen Fachausschusses über Sachthemen aufgenommen werden kann. Daher sind insbesondere die Planungen für die Themen des III. und IV. Quartals noch nicht als verbindlich anzusehen. Die Verwaltung beabsichtigt, im Anschluss an die Neukon- stituierung einige grundsätzliche Themen der Kinder- und Jugendhilfe so aufzubereiten, dass gerade neuen Ausschussmitgliedern ein fachlicher Überblick über diese Bereiche ermöglicht wird. 2. Erläuterungen zum Etatentwurf 2009 Vorbemerkungen Das erste Haushaltsjahr nach der Umstellung der Haushaltssystematik von der Kameralistik auf die Doppik, also auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF), ist vorüber. Danach ist absehbar, dass die Ziele des NKF, wie z. B. die Darstellung des vollständigen Ressourcenauf- kommens und -verbrauchs, die Outputorientierung, die Steuerung durch Budgets und die Unter- stützung von Kosten- und Leistungsrechnung sowie Controlling erreicht sind bzw. erreicht wer- den können. Die erstmalige Umsetzung und Bewirtschaftung des Haushaltsplans 2008 hat jedoch viele und vorher nicht absehbare Anforderungen an die Verwaltung gestellt und auch Probleme ergeben. So hat es geraume Zeit in Anspruch genommen, bis die Handhabung von Sachkonten, Kosten- stellen und Aufträgen im täglichen Zahlungsverkehr reibungslos gelang. Neben diesen zwangs- läufigen Konsequenzen stellte aber etwa die konkrete Bewirtschaftung der früher von anderen Dienststellen auch finanziell abgewickelten Leistungen, wie z. B. Druck-, Kopien-, Fahrt- oder Kommunikationskosten, eine im Vorfeld in dem Umfang nicht absehbare zusätzliche Belastung dar. Dies wurde personell nicht ausreichend berücksichtigt bzw. nachvollzogen. Es bleibt abzu- warten, ob und im welchem Umfang es im weiteren Verlauf gelingen kann, die Verfahren zu op- timieren und den bisherigen Mehraufwand zu reduzieren. Systematik und Darstellung Durch die Umstellung der Haushaltssystematik auf das NKF kann die aktuelle Finanzsituation der Kinder- und Jugendhilfe auch in diesem Jahr noch nicht in Beziehung zur bisherigen Entwicklung dargestellt werden. Der Etatentwurf weist für die vorhergehenden Planungszeiträume lediglich die Ansätze aus dem Haushaltsplan 2008 aus. Erst zum Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2010 können aus der Jahresrechnung die Daten in der Spalte „Ergebnis 2008“ abgebildet werden, so dass die Finanzentwicklung in den Folgejahren wieder in Form von Jahresreihen dargestellt wer- den kann. Danach ist geplant, erneut ein begleitendes Datenblatt zu erstellen, um einen summa- rischen Überblick über wesentliche finanzielle Entwicklungen in der Kinder-, Jugend- und Famili- enhilfe zu bieten. Die Produktbeschreibungen sowie Ziele und Zielkennzahlen sind im NKF-Haushalt Kernelemente kommunaler Steuerungsentscheidungen, wobei der Produktplan und die Produktbeschreibungen hierbei weitgehend unterstützende Funktion haben. Im aktuellen Haushaltsplanentwurf wurden wesentliche Umstellungen für die Bereiche Zielkennzahlen und Leistungsdaten vorgenommen. Hier wurde mit der erstmaligen Darstellung im Haushaltsplan 2008 Neuland betreten. Nach ei- nem Jahr der Arbeit mit dem NKF-Haushalt hat si ch die Notwendigkeit für einige grundsätzliche Anpassungen ergeben. So werden nun auf der Ebene der Produktgruppen in der Regel Daten geliefert, die Auskunft über die bestehende Infrastruktur in einem Feld der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe insgesamt geben. 5 V/1096/2008 Auf der konkreteren Ebene der Produkte folgen dann Daten zu Angeboten in diesen Bereichen, wie z. B. Versorgungsquoten, wobei die Leistungsdaten in erster Linie dazu dienen sollen, die Berechnungsgrundlagen für die Zielkennzahlen zu liefern. Darüber hinaus geben sie Auskunft über wichtige bzw. wesentliche Daten im Zusammenhang mit dem jeweiligen Produkt. In wenigen Einzelfällen wurden auch Zielformulierungen geändert, aufgegeben oder neu erstellt. Neben den oben dargestellten Umstellungen sind diese Veränderungen im Etatentwurf daran zu erkennen, dass entweder die Spalte „Ansatz 2008“ Daten enthält und die folgenden Spalten der Planungsjahre nicht oder umgekehrt, wenn an der betreffenden Stelle Neues hinzugekommen ist. Mit den Beratungen über den NKF-Haushalt und im Zuge der weiteren Bewirtschaftung wird sich diese Entwicklung in der Praxis fortsetzen. Auch in den folgenden Jahren wird die Verwaltung - in Abhängigkeit von den weiteren Erfahrungen - Umstellungen im Sinne einer Weiterentwicklung vornehmen. Der Produktbereich 06 „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ bleibt nach den folgenden fünf Produktgruppen eingeteilt: • PG 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung • PG 0602 Kinder- und Jugendarbeit • PG 0603 Förderung von benachteiligten jungen Menschen • PG 0604 Familienförderung • PG 0605 Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien Die Verwalt ung prüft zurzeit die notwendigen Anpassungen, die sich seit der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs durch organisatorische Veränderungen, wie die Verlagerungen von offe- ner Ganztagsschule, AIM jugend+, Jugendgerichtshilfe und Aufgaben des Sozialdienstes erge- ben können. Die sich hieraus noch ergebenden Bedarfe für Änderungen des Etatentwurfs wird die Verwaltung über Veränderungsblätter in den Beratungsgang der parlamentarischen Gremien geben. Finanzsituation Der Anteil der Aufwendungen für die Jugendhilfe an den gesamten konsumtiven Aufwendungen der Stadt Münster soll im Jahr 2009 etwa 16 % betragen. In den kommenden Jahren soll dieser Anteil sogar auf nahezu 17 % steigen. Wesentlichen Anteil daran wird die Entwicklung im Bereich der Tagesbetreuung für Kinder haben. Während die Aufwendungen für den großen Bereich der Hilfen zur Erziehung trotz anhaltend hohem Fallzahlvolumen nur notwendige moderate Steige- rungen erfahren, machen sich die neuen rechtlichen Regelungen durch Kinderbildungs- und Kin- derförderungsgesetz massiv bemerkbar. Dies betrifft beim Ausbau des Betreuungsangebots für unter 3-jährige Kinder sowohl die Maßnahmen in Kindertageseinrichtungen, wie auch die Ent- wicklungen bei der Kindertagespflege. Die Verwaltung hat mit den Anmeldungen zum vorgelegten Haushaltsplanentwurf 2009 ff. die Weichen dafür gestellt, dass die rechtlichen Vorgaben, wie auch die ambitionierten Ausbauziele der Stadt Münster realisiert werden können. Nachdem mit dem Errichtungsbeschluss für eine Kindertageseinrichtung im Stadtteil Wolbeck das vorerst letzte große Neubauprojekt auf den Weg gebracht wird, soll sich der Ausbau des Platzangebots in Einrichtungen im Wesentlichen auf Um- strukturierungen in bestehenden Kindertageseinrichtungen bei einem Rückgang der Zahl der 3- bis 6-jährigen Kinder - ggf. mit kleineren Um- und Ausbaumaßnahmen an Gebäuden - konzent- rieren. Durch die neuen Entwicklungen im Bereich der Kindertagespflege ergeben sich aber weiter ge- hende Veränderungen. Neben zusätzlichen Plätzen steht eine weitere Qualifizierung von Kinder- tagespflegepersonen an, für die - ebenso wie für die bereits ausgebildeten Personen - eine an- gemessene Bezahlung, die Sozialversicherung und die Besteuerung geregelt und gesichert wer- den müssen. 6 V/1096/2008 Die damit verbundenen erheblichen Mehraufwendungen hat die Verwaltung in der Ansatzbildung berücksichtigt, was letztlich zu den deutlichen Steigerungen der Aufwendungen führt. Erhöhte Erträge können diese nur zu einem geringeren Teil kompensieren. In allen anderen Bereichen, insbesondere bei den zentralen Sachaufwendungen sowie im Be- reich der Personalkosten wurden die vorgeschlagenen Haushaltsansätze an einer äußersten unteren Grenze kalkuliert. Die seit vielen Jahren bestehende Deckelung von Aufwendungen für städtische Verwaltungsleistungen oder für Personalkostenzuschüsse an freie Träger führen zum Teil bereits zu Einschränkungen bei der Qualität der erbrachten Leistungen. Der Finanzplan, der die Daten der geplanten Ein- bzw. Auszahlungen für investive Maßnahmen - in der Regel Beschaffungen oder Baumaßnahmen - abbildet, nimmt für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe an Bedeutung weiter ab. Lediglich durch das Ausbauprogramm für die Tages- betreuung von Kindern wird es noch zu wesentlichen Investitionen kommen. Im Übrigen geht es hier um regelmäßig erforderliche Investitionen im Bestand der städtischen Einrichtungen oder um Zuschüsse für kleinere Investitionsmaßnahmen an Einrichtungen freier Träger. Mit dem so genannten Zuschussbericht als Anlage zum Haushaltsplan gibt die Verwaltung wie- der eine Übersicht über die Höhe der Zuschüsse des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien an Vereine, Vereinigungen und Verbände. Die Zuschüsse sind grundsätzlich in den Transferauf- wendungen (Zeile 15 des Teilergebnisplans) der jeweiligen Produktgruppen enthalten. Der Zu- schussbericht greift die frühere Haushaltsstellensystematik des kameralistischen Haushalts auf. 3. Organisation des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien Die aktuellen Strukturen des Amtes, d. h. welche Organisationseinheiten mit welchen Funktionen an der Bereitstellung seiner Leistungen mitwirken (Aufbauorganisation), sowie die zum Jahres- wechsel Beschäftigten sind in den als Anlage beigefügten Übersichten dargestellt. Auf folgende wesentliche Veränderungen des abgelaufenen Jahres wird gesondert hingewiesen: • Der Kinderhort an der Trauttmansdorffstraße (früher in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt) wurde zur städtischen Einrichtung Lorenz-Süd in Berg Fidel verlagert und dort in die Träger- schaft der Stadt Münster übernommen. • Zum 01.08.2008 hat das Präventionsteam Familienbesuche mit fünf Kolleginnen seine Arbeit aufgenommen. • Am 01.09.2008 wurde die Zuständigkeit für Leistungen zu den Hilfen für alte, pflegebedürftige oder behinderte Menschen und die Stellungnahmen für das Sozialamt z. B. für die Gewäh- rung von Beihilfen oder Pflegegeld aus der bisherigen Servicezuständigkeit des kommunalen Sozialdienstes (KSD) in die Zuständigkeit des Sozialamtes zurück verlagert. Das bisherige Schwerpunktsachgebiet Soziales wurde im KSD aufgelöst. Die restlichen Zuständigkeiten für das Sozialamt werden in den Bezirken nicht mehr spezialisiert wahrgenommen sondern von den jeweils zuständigen Bezirkssozialarbeitern erledigt. • Im Zuge einer Neuausrichtung der Jugendgerichtshilfe in Münster wurde zum 01.01.2009 eine Teilverlagerung von Aufgaben der Jugendgerichtshilfe auf freie Träger vorgenommen. Die Aufgaben der Jugendgerichtshilfe werden zukünftig gemeinsam vom Sozialdienst katholi- scher Männer (SKM), dem Verein sozial-integrativer Projekte (ViP e.V.) und dem KSD der Stadt Münster entsprechend der fachlichen Neuausrichtung wahrgenommen. 7 V/1096/2008 • Ebenfalls zum 01.01.2009 wurde im Rahmen der Bündelung und Optimierung der Aufgaben des Amtes für Schule und Weiterbildung und des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien eine Verlagerung von Aufgaben vorgenommen: − Der Bereich der offenen Ganztagsschule (ohne den gebundenen Ganztag) wurde dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien zugeordnet. Damit ging das gesamte Aufga- benspektrum von Personaleinsatz und -verwaltung, Fortbildungs- und Ferienbetreuungs- budget, Budgetverwaltung, Befreiung von den Elternbeiträgen, Zuschüsse zu den Ver- pflegungskosten sowie Anmeldungen zur offenen Ganztagsschule in die Zuständigkeit des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien über. − Im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Schule und Weiterbildung wurde das Über- gangsmanagement Schule - Beruf mit den bisherigen Aufgaben des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien der kommunale Beschäftigungsförderung und der Jugendbe- rufshilfe zusammengeführt. Daraus resultierte die Verlagerung der AIM Jugend+ ein- schließlich der Stadtteilwerkstatt Nord zum Amt für Schule und Weiterbildung. 4. Stellenplan (Entwurf 2008 / 2009) Der Verwaltungsentwurf zum Stellenplan 2009 zeigt die nachfolgenden Veränderungen für das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien auf: • Umsetzung der Empfehlung aus dem „Abschlussbericht Beratung und Begleitung der Stadt Münster bei der Konsolidierung des städtisc hen Haushalts 2007 ff.“ im Rahmen des Rödl & Partner-Verfahrens, als Konsolidierungsmaßnahme die Übernahme der Rückforderungen der Nicht-SGB-II-Empfänger von der Einziehungsstel le des Sozialamtes zum Amt für Kinder, Ju- gendliche und Familien mit zwei Teilzeitkräften zu realisieren. • Einrichtung einer Fachkraftstelle und einer Ergänzungskraftstelle im Zuge der Übernahme des Kinderhorts von der Trauttmansdorffstraße zur städtischen Einrichtung Lorenz-Süd (2008). • Ergänzende Personalausstattung für den Ausbau des Platzangebotes für unter dreijährige Kinder im Bereich der Kindertagespflege und die administrative Begleitung der Umsetzung des u-3-Programms einschließlich der erweiterten Aufgaben für die Verwaltung der städti- schen Kindertageseinrichtungen. • Einrichtung von sechs Teilzeitstellen für die Präventionsfachkräfte des Amtes für Kinder, Ju- gendliche und Familien, die als Präventionsteam Familienbesuche jede Familie eines neuge- borenen Kindes in Münster aufsuchen (2008). • Einsatz von zwei Teilzeitkräften in Springerfunktion im KSD. • Verlagerung von 3,5 Vollzeitstellen aus dem KSD zum Sozialamt im Rahmen der Zuständig- keit für Leistungen zu den Hilfen für alte, pflegebedürftige oder behinderte Menschen und für Stellungnahmen. • Organisation des spezialisierten „Fachdienste s Jugendgerichtshilfe“ im KSD mit insgesamt 3,5 Stellen zur Fallbearbeitung bei Intensivtätern, zur Qualitätssicherung sowie zur Vernet- zung mit dem Jugendgericht, der Polizei, den freien Trägern und Arbeitskreisen. Mit der Ver- lagerung wesentlicher Aufgaben der Jugendgerichtshilfe zu freien Trägern entsteht eine not- wendige Entlastung für die Fachkräfte in den Bezirken des KSD zugunsten ihrer Kernaufga- ben im Bereich der Hilfen zur Erziehung und der Familiengerichtshilfe. 8 V/1096/2008 • Verlagerung von 4,25 Stellen sowie 4,6 Projektstellen der AIM jugend+ für die kommunale Beschäftigungsförderung und die Jugendberufshilfe zum Amt für Schule und Weiterbildung. Im Gegenzug Übernahme von 2,5 Stellen des Amtes für Schule und Weiterbildung für die Or- ganisation der offenen Ganztagsschule einschließlich der Übernahme von Verpflegungskos- ten und der Einziehung von Elternbeiträgen. Damit verbunden ergibt sich auch die Übernah- me von ca. 80 Erzieherinnen und 259 geringfügig Beschäftigten der offenen Ganztagsgrund- schulen. Fazit: Unabhängig von der Übernahme der Erzieherinnen und geringfügig Beschäftigten der offenen Ganztagsgrundschulen hat sich die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Amt für Kin- der, Jugendliche und Familien nach oben entwickelt. So lag die Zahl der Beschäftigten am 01.01.2009 bei 534. Hinzu kommen noch weitere 190 geringfügig Beschäftigte sowie Beschäftig- te in befristeten Projekten, Praktikanten usw. 5. Ausblick Da mit dem Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien zwischenzeitlich ein Berichtswesen entwickelt wurde, das systematisch Grundinformationen über zahlreiche Leis- tungen, Ziele, Ressourcenverbräuche und Kennzahlen aufweist, konzentriert sich die aktuelle Vorlage auf einige wichtige Neuerungen (update). Das Erscheinen des neuen Geschäftsberichts und seine Beratung im Ausschuss sind für Frühsommer 2009 geplant. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin
Anlage - Organigramm des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
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Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Trauttmansdorffstraße
- Kinderhaus
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/1096/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.01.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37